Über 137 Millionen Euro für den Ausbau der Ganztagesbetreuung

Über 137 Millionen Euro für den Ausbau der Ganztagesbetreuung

Zum weiteren Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in Grund- und Förderschulen sowie Horten hat das sächsische Kabinett die Förderrichtlinie »Ganztagsinvestitionen« verabschiedet. Das Förderprogramm stellt reichlich 137 Millionen Euro Fördergelder für kommunale Träger (Städte, Gemeinde, Landkreise) und freie Träger von Grund- und Förderschulen bereit.

Auch Träger von Horten sind antragsberechtigt. Der Fördersatz für die Antragssteller beträgt bis zu 70 Prozent. Gefördert werden Investitionen in einen Neubau, Umbau, eine Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden und Horten sowie deren Außenanlagen. Auch Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen können gefördert werden, wenn sie für Ganztagesangebote genutzt werden und die schulische Nutzung insgesamt überwiegt.

Auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wird der überwiegende Teil der Mittel in einem »Regionalen Budgetverfahren« vergeben. Das heißt, die Landkreise und die Kreisfreien Städte können im Rahmen eines ihnen zur Verfügung stehenden Budgets selbst entscheiden, welche Vorhaben bezuschusst werden sollen. Der Fördersatz für die Antragsteller beträgt hier bis zu 70 Prozent.

»Die 137 Millionen Euro können wir hauptsächlich für den qualitativen Ausbau von Ganztagesbetreuung nutzen. Wir verbessern damit die Bildung und Betreuung unserer Kinder«, betonte Kultusminister Christian Piwarz und verwies auf die in Sachsen bereits vorhandene hohe Ganztagsbetreuungs-Quote von rund 90 Prozent von Kindern im Grundschulalter (Bundesdurchschnitt: 47,5 Prozent). Der Minister ergänzte: »In der Grundschule werden die Weichen für das weitere Lernen gestellt. Das Geld wird dringend gebraucht, denn die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler steigt. Durch eine gezielte Ganztagesförderung können wir über den Unterricht hinaus den Lernprozess der Kinder unterstützen.«

Hintergrund:

Zur schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler ab 2026 stellt der Bund Investitionsmittel für Schulgebäude sowie Horte zur Verfügung. Ziel ist es, mit den Fördergeldern Schul- und Hortplätze zu erhalten, neu zu schaffen und die Qualität von Ganztagesbetreuung zu verbessern. Der Bund stellt dafür den Ländern Finanzhilfen im Gesamtumfang von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Betrag teilt sich in zwei Finanzierungstöpfe: den Beschleunigungstopf (750 Mio. Euro) und den Basistopf (2,75 Mrd. Euro). Die Frist zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Beschleunigungstopf endete am 31. Dezember 2022 (Ergebnis).

Nun soll der Basistopf (137.007.200 Euro) umgesetzt werden.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

8 Kommentare

  1. Lehrerin 7 Monaten vor

    Wie kommt es, dass an unserem Gymnasium in Dresden die GTA-Mittel dieses Schuljahr geringer ausfallen als im vergangenen?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 7 Monaten vor

      Liebe Lehrerin,

      die Höhe der Förderung richtet sich nach der Gesamtschülerzahl für das der Zuweisung vorausgehende Schuljahr. Die Datenquelle ist dabei die amtliche Schulstatistik des Statistischen Landesamtes. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II finden dabei keine Berücksichtigung.

      Bitte beachten Sie auch die Anwort an Ines Bertelmann.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  2. Sibylle Heßler 7 Monaten vor

    Unsere marode Schulsporthalle und die extrem staubige Schulsportaußenanlage werden für Ganztagesangebote genutzt und auch die schulische Nutzung überwiegt insgesamt. Wo können wir die Förderung für Sanierung / Ausbau derselben beantragen?
    Freundliche Grüße
    Sibylle Heßler

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 7 Monaten vor

      Liebe Sibylle Heßler,

      der Antrag kann vom Schulträger oder, mit dessen Einverständnis, auch vom Schulförderverein von allgemeinbildenden Förderschulen, Gemeinschaftsschulen, Grundschulen, Gymnasien und Oberschulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft gestellt werden.

      Die Zuweisung erhält immer der Antragsteller, der damit der Zuweisungsempfänger ist.

      Der Antrag ist elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – unter http://www.sab.sachsen.de bis zum 28. Februar des jeweiligen Kalenderjahres zu stellen.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  3. Ines Bertelmann 7 Monaten vor

    Wie kann man diese Gelder beantragen?

  4. Segura, Karin 7 Monaten vor

    Was bedeutet denn das für bestehende GTA?
    Karin Segura