Neues in der Kindertagesbetreuung ab 1. August 2023: Mehr Erzieherstellen, mehr Geld und mehr Qualität

Neues in der Kindertagesbetreuung ab 1. August 2023: Mehr Erzieherstellen, mehr Geld und mehr Qualität

Der Sächsische Landtag hatte am 1. Juni 2023 Änderungen im Kita-Gesetz beschlossen. Wir zeigen, was sich dadurch in der Praxis für die Kommunen und Einrichtungen ab 1. August 2023 ändert.

Landeszuschuss für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung steigt weiter – insgesamt 418 Euro mehr in 2023

Während die erste Erhöhung des Landeszuschusses von 200 Euro auf 3.237 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2023 wirksam wird, steht nun zum 1. August 2023 die nächste Steigerung um 218 Euro an. Damit erhöht sich der Landeszuschuss in 2023 insgesamt um 418 Euro auf 3.455 Euro jährlich je 9-Stunden-Kind.

Erklärstück

Die Kindertagesbetreuung ist kommunale Pflichtaufgabe. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an den Kosten durch Zahlung eines Landeszuschusses, der ab dem 1. August 2023 bei 3.455 Euro je Kind und Jahr liegt – bezogen auf eine tägliche neunstündige Betreuungszeit. Davon dienen jeweils 75 Euro der Finanzierung von zusätzlichem Personal für die Schulvorbereitung im Kindergarten. Für Integrationskinder wird ein zusätzlicher Landeszuschuss gezahlt. Je aufgenommenes Kind in Kindertagespflege wird zur Finanzierung von Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten jährlich ein zusätzlicher Landeszuschuss von 420 Euro gezahlt. Sorbische Kindertageseinrichtungen können für jede Gruppe, in der Kinder zweisprachig gefördert werden, einen zusätzlichen Landeszuschuss von 5.000 Euro jährlich erhalten. Auch Kindertageseinrichtungen, die nicht in die öffentliche Bedarfsplanung aufgenommen sind, können Landeszuschüsse erhalten. Die erhöhten Landeszuschüsse an die Kommunen bedeuten keine automatische Verringerung der Elternbeiträge. Es geht hier vielmehr um einen Ausgleich der allgemeinen Preissteigerung für Personal- und Sachkosten sowie um die Gegenfinanzierung von zusätzlichem Personal ab dem 1. August 2023. Die Entscheidung zu den Elternbeiträgen treffen die Kommunen.

Entwicklung der Kita-Ausgaben

Von 2013 bis 2022 haben sich die Ausgaben von 412 Millionen Euro auf 821 Millionen Euro in Sachsen nahezu verdoppelt. Im aktuellen Doppelhaushalt sind 2023 ca. 883 Millionen Euro und in 2024 ca. 918 Millionen Euro veranschlagt.

Verbesserung des Personalschlüssels durch 1.000 zusätzliche Vollzeitstellen

Die Personalausstattung verbessert sich für alle Einrichtungsarten ab dem 1. August 2023. Je vollzeitbeschäftigter pädagogischer Fachkraft für die Arbeit mit den Kindern ist dann zusätzliches Personal im Umfang von rechnerisch 0,04 je Vollzeitstelle bereitzustellen. Jede Kita kann damit für die Arbeit mit den Kindern 4 Prozent mehr Personal einsetzen als bisher. Bezogen auf die Gesamtpersonalausstattung der Einrichtung (einschließlich Personal für mittelbare pädagogische Tätigkeiten und Leitung) steht 3,5 Prozent mehr Personal zur Verfügung. Das bedeutet im Schnitt 13 Wochenstunden mehr Zeit in jeder Kita in Sachsen für die pädagogische Arbeit mit den Kindern.

In ganz Sachsen können damit insgesamt 1.000 zusätzliche pädagogische Vollzeitkräfte an Kindertageseinrichtungen beschäftigt werden. Ziel ist es, die Personalausstattung in allen Kindertageseinrichtungen weiter zu verbessern und die pädagogische Arbeit im Bereich der Gesundheitsbildung und motorischen Entwicklung, bei der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung und Schulvorbereitung sowie Demokratievermittlung und Medienkompetenz weiter zu stärken. Dafür stellt der Freistaat ab 2023 jährlich 57 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Sechste Personalschlüsselverbesserung seit 2015

* bezogen auf das Jahr der Einführung, wegen Zuwachs Kinderzahlen und Personalkosten seither angestiegen

Mehr Qualität – Bildungsplan wird fortgeschrieben und Fortbildung gestärkt

Für die Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und den Kindertagespflegestellen ist der Bildungsplan seit Jahren das wesentliche Instrument für die frühkindliche Bildung – die Orientierungshilfe für die Praxis. Wichtig ist es deshalb, den Bildungsplan zukunftsfest zu machen. Noch in diesem Jahr wird das Kultusministerium eine Evaluierung dazu in Auftrag geben. Mit einer breiten Beteiligung von Familien, Fachkräften, Trägern und Gremien sowie Erziehungswissenschaftlern soll der Bildungsplan fortgeschrieben werden. Zusätzlich wurden im Kita-Gesetz die Aufgaben und Ziele der Kindertagesbetreuung erweitert. Der Fokus liegt hier auf aktuellen Herausforderungen wie Sprache, Gesundheitsbildung und Nachhaltigkeit. Die Gesetzänderung erhöht zudem die Verbindlichkeit, dass die pädagogischen Fachkräfte regelmäßig Zugang zu Angeboten der Fortbildung, der Fachberatung, der beruflichen Praxisberatung und zum kollegialen Austausch erhalten. Dies müssen die Träger gewährleisten.

Stärkung der familiennahen Kindertagespflege

An mehreren Stellen im Gesetz steht die Kindertagespflege nun stärker als bisher gleichrangig neben den Kindertageseinrichtungen. Das zeigt sich auch in dem geänderten Titel »Gesetz über Kindertagesbetreuung«, der nun als Oberbegriff für beide Betreuungsformen verwendet wird.

»Kita-Tauglichkeitsuntersuchung« entfällt

Mit der Gesetzesänderung werden die Eltern in ihrer Verantwortung für ihre Kinder gestärkt und von der Gebühr für die ärztliche Bescheinigung der »Kita-Tauglichkeit« finanziell entlastet. Nur bei erstmaliger Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung ist ein Nachweis über die ärztliche Untersuchung zu erbringen. Um nachzuweisen, dass das Kind ärztlich untersucht worden ist, genügt die Vorlage des »U-Heftes« als Nachweis über die Teilnahme an einer altersgerechten Früherkennungsuntersuchung sowie der Impfstatus.

Förderung sorbischer Sprache

Auf Wunsch der Eltern können nun bei Bedarf auch außerhalb des sorbischen Siedlungsgebietes sorbischsprachige oder zweisprachige Gruppen gebildet werden. Mit der klarstellenden Formulierung erfährt die Pflege und Kultur der Sorbischen Sprache den ihr gebührenden Raum.

Hier finden Sie Details zu den Gesetzesänderungen.

Dr. Susann Meerheim, stv. Pressesprecherin des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

1 Kommentar

  1. Erzieherin 8 Monaten vor

    Das sieht nach Verbesserung aus. Was fehlt in der Aufzählung, die Betreuung im Hortbereich. Hier liegt der Schlüssel weiter bei 0,9:20. Das bedeutet, KInder in der Kita, welche bis zum 18.08.2023 nach dem Personalschlüssel in der Kita betreut werden, sind ab Montag Schulkinder und haben plötzlich einen anderen Betreuungsschlüssel in Schule und Hort. Ein Lehrer wird am Vormittag vor 28 Schulanfängern stehen und ein Erzieher am Nachmittag betreut diese Gruppe. Vielleicht ist es an der Zeit, auch da über Verbesserungen zu sprechen. Ein individuelles Arbeiten, wie von Eltern an Schulen gefordert, ist so nur schwer umsetzbar.