Klare Kante gegen Rassismus, Sexismus, Homophobie, Antisemitismus oder Islamfeindlichkeit in Schulen

Klare Kante gegen Rassismus, Sexismus, Homophobie, Antisemitismus oder Islamfeindlichkeit in Schulen

Wie können Schulen politische Kontroversen und gesellschaftliche Diskussionen im Unterricht in angemessener Neutralität aufgreifen und dabei gleichzeitig eine demokratische Haltung vermitteln? Das zeigt eine neue Handreichung.

Aktiv für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten: Es ist die Aufgabe politischer Bildung, Schülerinnen und Schülern auch diese Fähigkeit an die Hand zu geben und sie damit auf das Leben als aktive Bürgerinnen und Bürger eines demokratischen Rechtsstaates vorzubereiten. Dafür sollten sie sich mit gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren auseinandersetzen, die unterschiedliche politische, weltanschauliche oder religiöse Positionen vertreten.
Immer wieder sind Schulleitungen und Lehrkräfte jedoch verunsichert, welchen Einfluss das staatliche Neutralitätsgebot auf die Einbindung Externer im Unterricht hat. Die neue Handreichung »Neutralität« der Schule in einem demokratischen Rechtsstaat: Chancen und Grenzen soll deshalb wesentliche rechtliche Grundlagen sowie Leitfragen bereitstellen, um einerseits zu sensibilisieren und andererseits in der Bewältigung von Unsicherheiten zu unterstützen. Hierbei wird die Rechtslage für öffentliche Schulen dargelegt – der Geltungsbereich für freie Schulen kann variieren.
In dieser praxistauglichen Handreichung, die vom Landesamt für Schule und Bildung entwickelt wurde, finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
  1. Was bedeutet Neutralität und wie kann diese (miss-)verstanden werden?
  2. Welche Säulen umfasst die freiheitliche demokratische Grundordnung?
  3. Welche Bedeutung hat der Beutelsbacher Konsens?
  4. Wie ist die Zusammenarbeit mit Externen geregelt?
  5. Welchen Rechtsanspruch haben Externe auf die Mitwirkung an Schule?
  6. Welches Interesse hat die Schule an einer Mitwirkung Externer am schulischen Geschehen?
  7. Welche Rolle und welche Verantwortung hat die Schulleitung?
  8. Welche Grenzen müssen beachtet werden?
  9. Wie berücksichtigt man die Altersspezifik der adressierten Schülerinnen und Schüler?
Abgerundet wird die Handreichung mit Leitfragen zu Handlungsoptionen, einem Fallbeispiel und einer umfangreichen Linksammlung zur Vertiefung.
Text: Ralf Seiert
Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

0 Kommentare