Eckpunkte für die Beschulung ukrainischer Schüler im Schuljahr 2022/23

Eckpunkte für die Beschulung ukrainischer Schüler im Schuljahr 2022/23

Auch im kommenden Schuljahr 2022/23 werden Kinder und Jugendliche aus der Ukraine Teil des sächsischen Schulalltags sein. Um die Schulen bei dieser enormen Herausforderung bestmöglich zu unterstützen, liegen jetzt weitere Eckpunkte für die Beschulung vor.

Knapp 9.000 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine sind mittlerweile an den öffentlichen Schulen in Sachsen angemeldet, weitere 600 an freien Schulen. Nach Statistik der Ausländerbehörden ist mit einem weiteren Schülerzuwachs zu rechnen.

Aktuell sind zur Unterstützung der Schulen 358 zusätzliche Lehrkräfte sowie 86 Schulassistentinnen und Schulassistenten eingestellt worden. Dabei handelt es sich überwiegend um geflüchtete pädagogische Fachkräfte aus der Ukraine.

Zentrale Herausforderung: Absicherung von Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Die Hauptaufgabe im kommenden Schuljahr ist der Erwerb der deutschen Sprache. Das haben auch alle Kultusministerinnen und Kultusminister kürzlich nochmals bekräftigt. Der Spracherwerb Deutsch bildet die Grundvoraussetzung für schulischen Erfolg und das Anknüpfen an verschiedene Bildungsgänge, auch bei einer perspektivischen Rückkehr in die Ukraine. Dafür bildet das im Schulportal zur Verfügung gestellte erweiterte Integrationskonzept auch weiterhin die orientierende Grundlage.

Abhängig von den konkreten Bedingungen vor Ort entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter, welche Maßnahmen im Hinblick auf die Gesamtsituation an ihrer Schule vertretbar sind. Nach Möglichkeit sollen folgende Punkte umgesetzt werden:

  • nach Möglichkeit täglichen Deutschunterricht absichern,
  • alle vorhandenen DaZ-Kapazitäten der Schule zielgerichtet dafür nutzen,
  • dabei auch Schulassistentinnen und -assistenten einbeziehen,
  • von GTA und dem Corona-Aufholprogramm Gebrauch machen sowie
  • auch verfügbare Onlineangebote und Selbstlerneinheiten nutzen.

Herkunftssprachliche ukrainische Bildungsangebote

Sprach- und Fachunterricht in ukrainischer Sprache kann auch im kommenden Schuljahr flankierend und unterrichtsergänzend angeboten werden, soll jedoch nicht im Mittelpunkt stehen. Informationen dazu hält das erweiterte Integrationskonzept im Schulportal bereit.

Weiterhin ukrainische Pädagoginnen und Pädagogen gesucht

Geeignete Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte werden weiterhin gesucht. Detaillierte Informationen gibt es auf der Ukrainehilfe-Webseite.

Über das Corona-Aufholprogramm können Schulen unmittelbar Personal für ihre Schule binden. Sollte das Budget erschöpft sein, kann dieses wie bisher durch die Servicestelle aufgestockt werden.

Schulpflicht

Für die an den Schulen aufgenommenen ukrainischen Schülerinnen und Schüler gilt wie für alle anderen Schülerinnen und Schüler die Schulbesuchspflicht.

Durch das Absolvieren von ukrainischen schulischen Online-Angeboten, zum Beispiel mit dem Ziel, einen ukrainischen Abschluss zu erlangen, wird die Schulpflicht nicht erfüllt – dies kann allenfalls auf privater Basis als ergänzende Maßnahme erfolgen.

Schulaufnahme und (Schrift-)Spracherwerb Deutsch

Grundsätzlich werden die ukrainischen Schulanfänger in Vorbereitungsklassen oder im Rahmen der Einzelintegration in Regelklassen an Grundschulen aufgenommen. Je jünger die Kinder sind, desto schneller lernen sie gemeinsam mit anderen Gleichaltrigen, so dass gerade bei Schulanfängern eine sofortige Aufnahme in die Regelklasse eine pädagogisch sinnvolle Maßnahme darstellt und integrationsfördernd wirkt, sofern dies schulorganisatorisch möglich ist.

Übergänge von Schülerinnen und Schülern von der Grundschule an weiterführende Schulen

Die Entscheidung zur Fortsetzung der Bildungslaufbahn soll den individuellen Entwicklungsstand und das Leistungsvermögen des Kindes berücksichtigen. Ein reguläres Verfahren ist in diesem Schuljahr für ukrainische Kinder aufgrund der konkreten Bedingungen nicht möglich. Die Eltern der ukrainischen Schülerinnen und Schüler erhalten ein Informationsschreiben, wo zunächst der Verbleib in der 4. Klasse empfohlen wird. Letztlich entscheidet aber – wie auch für sächsische Schülerinnen und Schüler – der Elternwille. So kann auch ein Wechsel an eine weiterführende Schule angegeben werden.

Weitere schulische Unterrichtung Ihres Kindes im Schuljahr 2022/23 (Elternbrief mit Formular – deutsch)

Щодо подальшого відвідування школи вашою дитиною у 2022/23 навчальному році (Elternbrief mit Formular – ukrainisch)

Aufnahme/Verbleib von Schülerinnen und Schülern an Oberschulen und Gymnasien

Ukrainische Schülerinnen und Schüler, die gegenwärtig an Oberschulen oder an Gymnasien in Einzelintegration oder in Vorbereitungsklassen unterrichtet werden, sollen in der Regel auch im kommenden Schuljahr an diesen Schulen verbleiben.

Perspektiven für ukrainische Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen

Schülerinnen und Schüler nach Klasse 10, deren Sprachkenntnisse noch nicht ausreichend für die Aufnahme einer Ausbildung sind, können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten in die Vorbereitungsklassen an den entsprechenden BSZ wechseln.

Für Jugendliche, bei denen das LaSuB feststellt, dass sie anderweitig hinreichend ausgebildet sind, kann die Berufsschulpflicht gem. § 28 Absatz 5 Satz 1 SächsSchulG vorzeitig für beendet erklärt werden. Das LaSuB kann zudem Ausnahmen von der Schulpflichterfüllung gem. § 26 Absatz 3 Satz 2 SächsSchulG durch Besuch eines BAMF-Sprachkurses für Personen ab 16 Jahren zulassen.

In Abhängigkeit von der Sprachkompetenz in Deutsch bieten sich folgende Möglichkeiten der Eingliederung:

  • in einen dualen Bildungsgang – Voraussetzung ist der Abschluss eines Lehrvertrages oder
  • in einen vollzeitschulischen Bildungsgang – Voraussetzung ist ein Schulplatz im entsprechenden Bildungsgang.

Die Prüfung des Standes der Sprach- und Ausbildungskompetenz sowie die Beratung zur weiteren Laufbahn finden wie bisher in der Regel am BSZ, an dem die Schülerinnen und Schüler angemeldet sind, beim LaSuB bzw. den zuständigen Stellen statt.

Darüber hinaus besteht, in Abhängigkeit von den jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen, auch die Möglichkeit in landesrechtlich geregelte Bildungsgänge sowie in den bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufen an den entsprechenden Schularten Fachschule und Berufsfachschule aufgenommen zu werden. Voraussetzung ist die Anerkennung der erforderlichen Schulabschlüsse.

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) hält allgemeine Informationen bereit.

Das „Zeugnis über den Erwerb der mittleren Basisschulbildung“ (Svidoctvo pro zdobuttja bazovoji seredn‘oji osvity), erworben nach neun Schuljahren, kann in Deutschland im Regelfall dem Hauptschulabschluss gleichgestellt werden.

Das Zeugnis über den Erwerb der vollständigen allgemeinen Mittleren Bildung / Attestat über die vollständige allgemeine Mittlere Bildung (Svidoctvo pro zdobuttja povnoji zahal’noji serednoji osvity), erworben nach elf Schuljahren, ermöglicht den Hochschulzugang über das Studienkolleg und kann im Regelfall dem Abschlusszeugnis des mittleren Bildungsabschlusses gleichgestellt werden.

Zu Fragen der Anerkennung von Abschlüssen, auch bei Übergängen an andere Schulformen, berät die zuständige Zeugnisanerkennungsstelle (ZAST) des LaSuB.

Aufnahme ukrainischer Schülerinnen und Schüler an Förderschulen

Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern richtet sich nach den bisherigen Verfahren.

Weitere Informationen

In den kommenden Wochen erhalten die Schulen weitere Informationsmaterialen und Angebote zu Fortbildungsmöglichkeiten für neu eingestellte (mehrheitlich ukrainische) Lehrkräfte und Schulassistentinnen und -assistenten. Geplant sind u.a. thematische Inputs in unterschiedlichen Formaten sowie Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

2 Kommentare

  1. H.H. 2 Jahren vor

    Wie ist das Prozedere für ukrainische Kinder, die bisher noch nicht an einer Schule aufgenommen worden sind?