Ukrainische Erzieherinnen und Erzieher gesucht

Ukrainische Erzieherinnen und Erzieher gesucht

Ab sofort können ukrainische Fachkräfte mit Erzieherausbildung ihr Interesse an einer Anstellung bekunden.

Um die Kita-Träger bei der Personalsuche zu unterstützen, hat das Kultusministerium ein elektronisches Portal freigeschaltet. Ab sofort können ukrainische Kriegsflüchtlinge mit abgeschlossener Erzieherausbildung auf dem Portal ihr Interesse an einer Anstellung bekunden und ihre Daten eintragen. Wenn Qualifikation und Sprachniveau den Anforderungen entsprechen, erhalten die Interessenten kurzfristig eine Bestätigung per E-Mail. Damit können sich die ukrainischen Fachkräfte bei einem Kita-Träger bewerben und befristet für ein Jahr als Assistenzkraft in einer Kita tätig sein.

Die Möglichkeit einer Beschäftigung besteht für Personen mit einem Abschluss als Erzieher (»vychovatel«). Dazu zählen folgende Abschlüsse:

  • Junior-Spezialist für Vorschulbildung (»molodšyj specialist doškil’noji osvity«)
  • Junior-Bachelor für Vorschulbildung (»molodšyj bakalavr doškil’noji osvity«)
  • Junior-Fachbachelor für Vorschulbildung (»fachovyj molodšyj bakalavr doškil’noji osvity«)
  • Erzieher von Kindern im Vorschulalter (»vychovatel‘ ditej doskil’noho viku«)
  • Erzieher-Methodiker (»vychovatel‘-metodyst«)

Darüber hinaus können auch Personen mit ähnlichen Abschlüssen ihr Interesse an einer Beschäftigung bekunden.

Neben einem entsprechenden Abschluss sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (gemäß »Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen«) erforderlich. Für die Arbeit in Gruppen/Einrichtungen mit überwiegend ukrainischen Kindern werden hingegen nur Grundkenntnisse der deutschen Sprache benötigt.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann vom Träger einer Kindertageseinrichtung als Assistenzkraft eingestellt zu werden. Die Dauer der Anstellung kann maximal zwölf Monate ab Beginn des Arbeitsvertrages betragen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Landesjugendamt.

Assistenzkräfte in Kindertageseinrichtungen wirken bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder mit und unterstützen die pädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • Unterstützung bei der Initiierung von Entwicklungs- und Bildungsprozessen an verschiedenen Lernorten
  • Unterstützung bei der Planung, Vor- und Nachbereitung sowie der aktiven Durchführung gezielter Angebote unter Berücksichtigung des Sächsischen Bildungsplanes
  • Organisation des Kita-Alltags (Organisation des Tagesablaufes, Gestaltung der Lernumgebung/Gruppenräume, Ordnung und Sauberkeit in den Räumen usw.)
  • Pflegerische Aufgaben (Wickeln, Gang zur Toilette, Hände waschen usw.)
  • Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern in der Einrichtung
  • Kommunikation mit den Eltern bzw. Bezugspersonen

Weitere Voraussetzungen für eine Anstellung sind die Vorlage eines ukrainischen Führungszeugnisses (über die Website des ukrainischen Innenministeriums erhältlich) bzw. einer entsprechenden Selbstauskunft sowie ein vollständiger Impfschutz gegen Masern.

Interessierte ukrainische Fachkräfte bekunden bitte auf dem Bürgerbeteiligungsportal ihr Interesse an einer Anstellung als Assistenzkraft.

Nach Prüfung der eingesendeten Daten erfolgt eine Rückmeldung zu den Erfolgsaussichten der Interessensbekundung. Entweder wird die Bewerbung bei einem Träger empfohlen oder es erfolgt die Vermittlung zu einer Beratung (zu Berufsqualifikation, Sprachkenntnissen und Anerkennungsverfahren) an die IBAS-Beratungsstellen des IQ-Netzwerkes.

Die Stellenbeschreibung in ukrainischer Sprache gibt es hier.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

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