Bundesnotbremse: Regeln für den Schul- und Kitabetrieb

Bundesnotbremse: Regeln für den Schul- und Kitabetrieb

Nach dem Beschluss des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes (Novelle des Infektionsschutzgesetzes) und dessen Inkrafttreten am morgigen Freitag müssen voraussichtlich bereits am kommenden Montag in weiten Teilen Sachsens Schulen und Kindertageseinrichtungen wieder schließen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Den Betrieb der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflegestellen sowie heilpädagogische Kindertageseinrichtungen) ab Montag, dem 26. April 2021, hat der Bundesgesetzgeber nach festen Inzidenzwerten im jeweiligen Landkreis und der Kreisfreien Stadt geregelt. Damit bestehen für die Bundesländer keine Spielräume mehr, auf lokale Hotspots oder besonderes Infektionsgeschehen vor Ort zu reagieren.

Die Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz in den Kreisfreien Städten und Landkreisen des Freistaates gibt es hier. Aktuell (Stand 22. April 2021) liegt die Sieben-Tage-Inzidenz lediglich in den Kreisfreien Städten Dresden und Leipzig sowie den Landkreisen Leipziger Land und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterhalb der 165.

Regeln für Schulen

Grundsätzlich gilt für den Schulbetrieb: Ab einer Inzidenz von über 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von über 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt.

Im Einzelnen gilt:

  • Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist zwingend Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag durchzuführen. Dies gilt für alle Schularten, also auch die Grundschulen. Eine Notbetreuung wird in den Grundschulen angeboten.
  • Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag untersagt. Schülerinnen und Schüler verbringen ihre Lernzeit zu Hause im Distanzunterricht.
  • Ausnahmen gibt es für die Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen und in den Abschlussklassen. Sie können ihre Schulen weiterhin besuchen.
  • Die jeweiligen Regelungen treten am übernächsten Tag außer Kraft, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen* unterschritten ist.

Diese vom Bund festgelegten Schwellenwerte entscheiden bis zum 30. Juni 2021 darüber, in welcher Weise Schule und Unterricht stattfinden können.

Was sind Abschlussklassen?

Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können die Schulen auch oberhalb einer Inzidenz von 165 im Wechselmodell besuchen. Als Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge gelten neben der Klassenstufe vier der Grundschule die jeweiligen Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge der

  • Oberschulen,
  • Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
  • Berufsschulen (einschließlich Abschlussklassen im Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr sowie Vorabschlussklassen, deren Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2020/2021 am ersten Teil einer in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführten Abschlussprüfung teilnehmen),
  • Berufsfachschulen (einschließlich Vorabschlussklassen der Berufsfachschule für anerkannte Ausbildungsberufe),
  • Fachschulen,
  • Fachoberoberschulen,
  • Berufliche Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13),
  • Abendoberschulen,
  • Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
  • Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12)
  • Förderschulen, die nach den Lehrplänen für die Oberschule unterrichtet werden,
  • Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen,
  • Studienreferendare im Vorbereitungsdienst an den Lehrerausbildungsstätten.

Notbetreuung ist möglich

Bei geschlossenen Einrichtungen wird für Kinder bestimmter Personen und Berufsgruppen in den Grundschulen eine Notbetreuung eingerichtet. Über die jeweilige Aufnahme in die Notbetreuung wird vor Ort entschieden. Weitere Informationen zum Anspruch auf eine Notbetreuung gibt es hier.

Die in den Grundschulen bereits vorliegenden Formulare zur Anspruchsberechtigung behalten ihre Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass weiterhin die Angaben korrekt sind.

An Förderschulen ist aufgrund der kleinen Klassengrößen in der Regel kein Wechselunterricht und damit auch keine Notbetreuung erforderlich, sondern es kann auch bei einer Inzidenz über 165 grundsätzlich kontinuierlicher Unterricht angeboten werden.

Regeln für Kindertageseinrichtungen

Die rechtlichen Vorgaben des Bundesgesetzes untersagen für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung über einer Inzidenz über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem übernächsten Tag den Betrieb. Eine Notbetreuung kann eingerichtet werden. Die in den Einrichtungen bereits vorliegenden Formulare zur Anspruchsberechtigung behalten ihre Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass weiterhin die Angaben korrekt sind.

Bei einer Inzidenz unter 165 können Kinderkrippen und Kindergärten, einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen geöffnet bleiben. Gleiches gilt auch für die Horte. In den Kindertagespflegestellen findet Regelbetrieb statt.

Die jeweiligen Regelungen treten, wie im Schulbereich, am übernächsten Tag außer Kraft, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten ist.

Nähere Informationen zum Betrieb der Kindertageseinrichtungen gibt es hier.

Werden Elternbeiträge erstattet?

Für Eltern ohne Notbetreuung wird der Elternbeitrag erstattet.

Für wen besteht Testpflicht?

Schülerinnen und Schüler, Hortkinder und Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher müssen sich für den Besuch der Schule oder Kita zweimal pro Woche testen lassen.

Alle weiteren bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen und Kitas gelten fort.

Brief an alle Eltern von Schülerinnen und Schülern der Schulen in öffentlicher Trägerschaft

 

* Geändert am 23. April 2021; in einer älteren Version war von »Tagen« die Rede. Es muss allerdings »Werktage« heißen.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

240 Kommentare

  1. Nicke 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,

    Bei der Inzidenz über 165 gehen in der Grundschule die Kinder der 4. Klassen im Wechselunterricht weiter in die Schule.
    Sollte die Inzidenz unter 165 fallen, kommen alle Klassen im Wechselunterricht in die Grundschule zurück.
    Was bedeutet das genau für die Hortbetreuung?

    Können die Kinder in der Präsenzwoche in den Hort? Oder nur die Kinder mit der Bescheinigung für die Notbetreuung.

    Werden die Elternbeiträge ggf dann zur Hälfte erstattet?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Nicke,

      vielen Dank für Ihre Frage. Gern ein paar Worte dazu.

      Für Grundschülerinnen und Grundschüler der vierten Klassen im Wechselunterricht gilt (wenn der Wert über 165 liegt):

      Wenn Anspruch auf Notbetreuung besteht, werden diese Kinder in der Woche, in der keine Präsenzbeschulung stattfindet, während der üblichen Schulzeit in der Schule betreut. Die Notbetreuung im Hort erfolgt zu den üblichen Hortzeiten. In der Woche der Präsenzbeschulung können diese Kinder auch nachmittags im Hort betreut werden (wenn ein Anspruch auf Notbetreuung besteht).

      Die Kinder, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, können in dieser Zeit (keine Präsenzbeschulung) den Hort nicht besuchen. In der Woche der Präsenzbeschulung können diese Kinder den Hort nachmittags ebenfalls nicht besuchen.

      Wert unter 165 (Wechselunterricht für alle Grundschülerinnen und Grundschüler): Analoges Verfahren zu oben.
      Für Kitas/Hort gilt eingeschränkter Regelbetrieb. Alle Kinder mit einem gültigen Hortvertrag können die Hortbetreuung zu den üblichen Hortzeiten wahrnehmen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Köher 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bitte nennen Sie die Rechtsgrundlage, aus der das Kultusministerium schließt, dass die 4. Klasse einer Grundschule eine Abschlussklasse im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist. Bisher ist diese Regelung immer so ausgelegt worden (siehe Begründung zum Gesetzesentwurf!), dass nach Beendigung des Abschlussjahrgangs ein Schulabschluss erworben werden konnte.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Hr. Köhler

  3. Steuerberater 3 Jahren vor

    Es ist wirklich schwierig, als Steuerberater die ganzen Corona-Hilfen zu beantragen. Vor allem mit Blick auf die November- und Dezemberhilfen bis 30.04.2021. Und wenn der Partner einen Job ausübt, der gerade nicht im Home Office ausgeübt werden kann ( und nicht systemrelevant ist) . Ich verstehe, dass die Eindämmung der Pandemie Vorrang hat, aber den Spagat, den wir hier als Steuerberater / Wirtschaftsprüfer / Rechtsanwälte / vereidigte Buchprüfer machen sollen, geht für alle an die Grenzen. Unsere Mandanten haben irgendwann logischerweise auch kein Verständnis mehr dafür, wenn wir es einfach nicht zügig bearbeiten können, weil die Kinder immer wieder Zuhause betreut werden müssen.

  4. Sebastian 3 Jahren vor

    Guten Morgen!
    Können sie mir bitte sagen, ob die Präsenzpflicht für Grundschulen weiterhin ausgesetzte bleibt. Kann ich also als Vater selber entscheiden, ob ich mein Kind zu Hause beschule?

    Vielen Dank für Ihre Nachricht.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Sebastian,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, die Schulbesuchspflicht bleibt aufgehoben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. I.S. 3 Jahren vor

    Hallo.
    Weiß man denn schon,wie es im LK sächsische Schweiz OE ab Montag mit Schule und Kita weiter geht? Aktuell liegt dieser LK zwar knapp unter 165, allerdings wäre der 5. Tag unter dieser Grenze erst am Sonntag erreicht. Zuvor lag der Wert lange Zeit bei über 200. Oder zählen die Regelung -5 Tage unter 165 als Voraussetzung für Wechselunterricht- so aktuell noch nicht?

    Ich danke für Ihre Antwort.

  6. Nicole 3 Jahren vor

    Hallo,
    Bleiben Fahrschulen geöffnet?
    Vielen Dank für Ihre Mühe.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Nicole,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Fahrschulen liegen jedoch nicht bei uns.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  7. Birgit 3 Jahren vor

    Guten Morgen! Warum gilt der bundesweite Beschluss, bei Inzidenz 165 müssen die Schulen schließen, nicht für die Förderschulen? Ich benötige für die Festlegung durch das Kultus Agumente gegenüber Eltern und Lehrern.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Birgit,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Der Bundesgesetzgeber hat sich für eine schulartbezogene Regelung entschieden. Die Ausnahmeregelung des neuen Infektionsschutzgesetzes gilt entsprechend für die Schulart Förderschule.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  8. Daniela Hengst 3 Jahren vor

    Hallo,
    gilt die Außname für die Förderschulen auch für LRS Klassen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Daniela Hengst,

      vielen Dank für die Nachfrage. Nein, gilt nicht für LRS-Klassen. Denn diese gehören zur Grundschule, nicht zur Förderschule.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  9. Neugierig 3 Jahren vor

    Was ist mit Kindertagespflege? Bleibt die ganz normal geöffnet?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Neugierig,

      vielen Dank für Ihre Frage. Dazu bitte im Beitrag den Link zum Sächsischen Kita-Bildungsserver beachten (Nähere Informationen zum Betrieb der Kindertageseinrichtungen gibt es hier.)

      Dort gibt es auch Informationen zur Kindertagespflege.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  10. Daniel Zeisner 3 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler,
    gerade haben wir erfahren, dass unser kleiner Sohn (2. Klasse) ab nächste Woche die Präsenzwoche im Wechselmodell hat. Unser zweiter Sohn (5. Klasse) hat nun gerade umgekehrt Home-Schooling. Um die Belastung für die Eltern einigermaßen in Grenzen zu halten, wäre eine gleichzeitige Home-Schooling-Zeit unseres Erachtens sinnvoll. Gibt es dazu nähere Regelungen? Die Schulleitung hat einen Tausch vorerst abgelehnt.
    Vielen Dank.
    Viele Grüße
    Daniel Zeisner

  11. Corina Röllig 3 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler,

    Wie verhält sich das mit LRS Klassen im Grunschulbereich? Die LRS-Klassen (Dehnungsjahr 3I und 3II) haben ja auch einen besonderen Förderbedarf. Die Klassengröße ist mit ca. 13 Kindern auch gering. Diesen Kindern würde der Präsenzunterricht so helfen, da hier auch viel mit Gebärden und der deutlichen Aussprache der Laute gearbeitet wird. Dies ist im Homeschooling nicht in dem Maß umsetzbar, wie es notwendig wäre. Auch Videokonferenzen helfen hier nicht wirklich, das notwendige Maß an Förderung den Kindern zu geben.

    Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort.

    Viele Grüße
    Corina Röllig

  12. Mama von 2 3 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler,
    müssen die Kinder auch in der Notbetreuung weiterhin getestet werden???

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Mama von 2,

      vielen Dank für Ihre Frage. Gern direkt im Beitrag nachlesen: Schülerinnen und Schüler, Hortkinder und Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher müssen sich für den Besuch der Schule oder Kita zweimal pro Woche testen lassen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  13. Pauline 3 Jahren vor

    Guten Morgen,

    dürfen Praktikanten weiter in die Einrichtung? (Erzieher)

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Pauline,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, dürfen sie. Gemäß § 7 Absatz 8 der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung ist das Betreten von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens durch Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Rahmen der Aus- oder Weiterbildung in Berufen des Gesundheits- oder Sozialwesens oder der studienqualifizierenden Ausbildung an der Fachoberschule weiter erlaubt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  14. R. Mosch 3 Jahren vor

    Guten Morgen, wie verhält es sich in Sachen Mutterschutz? Kann das erste Kind in dieser Zeit die Kita besuchen, also die Notbetreuung in Anspruch nehmen, wenn der andere Elternteil berufsbedingt arbeiten gehen muss?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo R. Mosch,

      vielen Dank für Ihre Frage. Auch gern hier ein paar Worte dazu: Per se ist allein Mutterschutz kein Anspruchsrecht. Lediglich für die acht Wochen nach der Geburt besteht Anspruch, wenn der zweite Sorgeberechtigte die Betreuung nicht gewährleisten kann. Es ist also entscheidend, welchem Beruf Ihr Partner nachgeht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  15. Silke Pohl 3 Jahren vor

    Werden dann ab Montag auch förderschule geschlossen sein da z. Z. Der insistenzwert bei 161 liegt in torgau, Sachsen? Mfg Frau pohl

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Silke Pohl,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Nein, für Förderschulen gelten Ausnahmen. Sie bleiben geöffnet.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  16. Geproloh 3 Jahren vor

    Hallo, ist der Präsenzunterricht weiterhin ausgesetzt? Müssen die Kids ab Klasse 5 weiterhin in der Schule einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Geproloh,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ja, die Schulbesuchspflicht bleibt aufgehoben. Wie im Beitrag beschrieben, gelten alle weiteren bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen und Kitas fort. Das gilt entsprechend auch für das Tragen des MNS.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  17. Bürgerfrage 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ist es richtig, dass Schüler_Innen des Beruflichen Gymnasiums (12 Klasse) bei einem Inzidenzwert ab 100 im Wechselmodell Unterricht haben? Wenn ja – in welcher Kursstärke maximal? Danke für die Antwort.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Bürgerfrage,

      vielen Dank für Ihre Frage. Für die Abschlussklassen gilt, dass sie (ab einem Wert über 100) grundsätzlich im Wechselunterricht unterrichtet werden. Zur genauen Ausgestaltung gern an die Schule wenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  18. Frau B. 3 Jahren vor

    Was ist mit Lehrkräften mit eigenen grundschulpflichtigen Kindern? Gibt es für diese in irgendeiner Form Alternativen oder Entlastungsmöglichkeiten? Ich bin Lehrkraft an der Grundschule und habe selbst Kinder in Klasse 1 und 4, mein Mann ist systemrelevant und an allen Werktagen Vollzeit arbeiten. Durch die zusätzliche Belastung für die Lehrkräfte im Wechselmodell wird es kaum möglich sein, das Lernen meiner eigenen Kinder zu unterstützen oder das nachzuholen, was in der Betreuung nicht geschafft wurde.

  19. Stadt Zwickau 3 Jahren vor

    Muss die Kindertagespflege bei einem Inzidenzwert über 165 gleichfalls schließen und darf somit nur noch eine Notbetreuung anbieten?

  20. Haubold 3 Jahren vor

    Bedeutet Wechselunterricht der Klassen 4 in der Grundschule, dass nach normalen Stundenplan mir Fachlehrern unterrichtet werden soll? Dies würde die Notbetreuung häufig unmöglich machen und hätte zur Folge, dass bei einem Quarantäne Fall mehrere Lehrer mit in Quarantäne müssten.

  21. Hummitzsch 3 Jahren vor

    Guten Morgen, ab wann darf die Kita wieder öffnen? Ein Tag unter 165 reicht damit ab wann geöffnet ist? Ab dem nächsten Tag? Und dann in jedem Fall 3 Tage? Habe ich das richtig verstanden? Danke vorab für die Rückmeldung.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Hummitzsch,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das haben wir inzwischen im Text ergänzt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  22. Andrea 3 Jahren vor

    Hallo, wenn wir das Infektionsgeschehen durch Schulschließungen eindämmen wollen, warum dürfen dann mehr als die Hälfte der Kinder in die Notbetruung gehen, auch welche wo der eine Elternteil in Kurzarbeit oder Homoffice ist. Ein strengere Notbetreuung recht, wie voriges Jahr im März wäre sicher wirksamer. Und wie wird das geregelt, mit Abstand und Trennung, wenn die 4. Klassen als Abschlussklasse gehen darf und aus den anderen Klassen mehr als die Hälfte die Notbetreuung besucht. Unsere Kinder gehen in eine kleine Grundschule, es ist für jede Klasse ein Klassenzimmer da und unsere 4. Klasse ist die zahlenmäßig größte Klasse, da sitzen alle zu 2 an einer Schulbank.

  23. Priebe,Carmen 3 Jahren vor

    Guten Morgen,
    wenn ich lese:
    ,,Weiterhin sind auch alle an der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler zur regelmäßigen Durchführung der Antigen-Selbsttests unter schulischer Anleitung und Aufsicht verpflichtet.“
    Bedeutet das dann, dass Selbsttests zuhause mit qualifizierter Selbstauskunft nicht mehr anerkannt werden?
    Bleiben dann die Schüler der 4.Klasse, deren Eltern keine Einverständniserklärung zum Selbsttest in der Schule abgeben, zuhause?
    Ist die Präsenzpflicht bei Schülern der 4.Klasse beim Wechselunterricht weiterhin ausgesetzt?
    Danke für die Beantwortung…
    ich

  24. Schrinner 3 Jahren vor

    Bleibt die Schulbesuchspflicht für die Förderschulen ausgesetzt?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Schrinner,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ja, die Schulbesuchspflicht bleibt weiterhin aufgehoben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  25. Katja 3 Jahren vor

    Muss in Grundschulen immer Wechselunterricht angeboten werden, egal wie groß die Klasse ist? In der Klasse von meinem Kind sind z.B. nur 16 Kinder. Und wer soll bei dem Wechselmodell in den Grundschulen die Notbetreuung übernehmen, wenn doch die Lehrer mit dem anderen Teil der Klasse beschäftigt sind?

  26. Lehrer 3 Jahren vor

    Guten Abend,
    ich bin in der vorzüglichen Lage, dass ich nur 13 Schüler in meiner 3. Klasse einer kleinen Grundschule habe. Muss ich beim Wechselunterricht meine Klasse dennoch teilen? Wenn ja, wo sollen das Personal und die Räumlichkeiten für die dann in Notbetreuung kommenden Kinder herkommen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Lehrer,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das liegt in der Eigenverantwortung der Schulen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  27. Schulleiterin 3 Jahren vor

    Ich verstehe es richtig, dass bei einer Inzidenz zwischen 100 und 165 die Kinder vormittags in Halbgruppen unterrichtet werden (max. 14 Kinder), was die Eltern der Heimlerner vor Betreuungsprobleme stellt. Und am Nachmittag kommen dann in der Hortbetreuung die Kinder aus der Präsenz und der häuslichen Lernzeit zusammen? Im Hort wird seit Monaten jahrgangsweise betreut, was bei uns bis zu 80 Kinder in einer Gruppe sind. Kann man das der Elternschaft irgendwie schlüssig erklären? Ich würde mich über Argumentationshinweise freuen. Vielen Dank!

  28. Maria 3 Jahren vor

    Ist die Präsenzpflicht weiterhin ausgesetzt?

  29. Tagesmutter 3 Jahren vor

    Guten Abend,
    leider werden Tagesmütter nicht eindeutig erwähnt. Dürfen diese ihre kleine, feste Kindergruppe weiterhin im Regelbetrieb betreuen?
    Ist geplant, dass auch Tagesmütter, wie Erzieher, Selbsttests erhalten? In den Apotheken ist es oft gar nicht so einfach nachmittags einen Termin zu erhalten um sich freiwillig (zur Sicherheit der Tageskinder und deren Familien) testen zu lassen.

    Vielen Dank!

  30. Nancy 3 Jahren vor

    Was ist bitte mit den Eltern die keine Notbetreuung bekommen aber dennoch arbeiten müssen wie die im Kfz Bereich ? Die müssen wieder schauen wie sie ihr Kind unterbekommen. Die Kindertage sind schon aufgebraucht vom zweiten Lockdown und nun ?
    Das wäre schön wenn man diese Leute auch Mal berücksichtig . Da ist nix mit Home-Office .

  31. Andreas Tromm 3 Jahren vor

    Hallo,
    ich lese, das Grundschulen ab Inzidenz 100 in Wechselunterricht gehen. Für die Gruppe die daheim ist, wird Notbetreuung für Berechtigte angeboten. In der Notbetreuung werden die Kinder verschiedener Klassenstufen gemischt. In der folgenden Woche haben die Kinder wieder normal Unterricht in ihren Klassen. Ist es gewollt, dass hier schön durchgemischt wird? Die Trennung der Klassen wird damit ja absurdum geführt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Tromm

  32. Pascal 3 Jahren vor

    Ist die Präsenzpflicht immer noch ausgesetzt selbst wenn die Inzidenz unter 100 liegt? Ich verweise auf die grüne Fraktionsvorsitzende, die im Bundestag bemängelt hat, dass der Präsenzunterricht über der Inzidenz von 50 nur mit sehr konsequenten Hygieneplänen funktioniert. Diese funktionieren aber nach eigener Erfahrung so gut wie nie.

  33. Krüger 3 Jahren vor

    Hallo ich habe mal eine Frage wie ist es mit dem präsenzunterricht wird er ausgesetzt oder kann mein Kind von zu Hause lernen.
    Es geht in die Förderschule

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Krüger,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, die Schulbesuchspflicht bleibt aufgehoben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  34. Tino Drechsel 3 Jahren vor

    Hallo. Unsere Tochter hat einen Integrativplatz in der Kita. Da sie Förderung benötigt haben wir dann das Recht auf eine Notbetreuung?
    Förderschulen dürfen ja ab einer insistenz von 165 auch weiterhin besucht werden.
    Mfg Tino

  35. Normale bürger 3 Jahren vor

    Wie verhält es sich für Eltern in Elternzeit, besteht hier der Anspruch auf eine Notbetreuung in der Kita für das Kind für welches die Elternzeit nicht genommen wurde? Beide Elternteile haben einen Beruf in der Landwirtschaft also sind systemrelevant, nur einer eben momentan in Elternzeit.
    Vielen Dank

  36. Mutter aus Leipzig 3 Jahren vor

    Guten Abend,

    bleibt es dann bei dem bisherigen System, dass die Kinder in den Grundschulen „nur“ in drei Fächern unterrichtet werden oder wird es zumindest da mehr Spielraum geben?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Mutter aus Leipzig,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Auch im Wechselmodell wird (wie im eingeschränkten Regelbetrieb) an der Unterrichtung in den Kernfächern festgehalten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  37. Jasper 3 Jahren vor

    Ich verstehe es nicht und verzweifel an der Ungerechtigkeit. Wieder sind berufstätige Alleinerziehende nicht für eine Notbetreuung vorgesehen (wenn man sich nicht in der Liste der systemrelevanten Berufe wiederfindet). Wieder werden Kinder bevorzugt, da sie in der sogenannten Notbetreuung der Grundschule weiterhin beschult und gefördert werden und andere Kinder auf sich gestellt sind bzw. in Isolation mit doppelbelasteten Eltern Lernen müssen. Es ist ein Jammer und eine hochgradige Ungerechtigkeit!

  38. F. Müller 3 Jahren vor

    Hallo, aktuell ist ja die Schulbesuchspflicht ausgesetzt. Gilt dies ab Montag weiter?

    Mit freundlichen Grüßen
    F. Müller

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo F. Müller,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, die Schulbesuchspflicht bleibt weiter aufgehoben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  39. mama 3 Jahren vor

    Hallo. Bis jetzt durften wir Eltern selbst entscheiden ob wir unsere Kinder zur Schule schicken oder weiter Homeschooling machen, da die Schulpflicht ausgesetzt wurde.
    Dürfen wir Eltern auch weiterhin die Entscheidung selbst treffen?

    Wir haben darüber noch keine Informationen gefunden.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe mama,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ja, Sie können weiterhin selbst entscheiden. Die Schulbesuchspflicht bleibt aufgehoben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  40. Rene Schubert 3 Jahren vor

    Guten Abend! Ab welchem Inzidenzwert oder ab welcher Bettenauslastung könnten Förderschulen bzw. 4.Klasse Grundschulen dennoch in Distanzunterricht gehen oder gibt es da keine Vorgaben? VG R.Schubert

  41. Mutter 3 Jahren vor

    Guten Abend, ist beim Wechselmodell der Grundschulklassen eine Notbetreuung vorgesehen für die Kinder, die gerade nicht in der Schule sind oder gibt es nur Notbetreuung, wenn die Schule komplett in den Distanzunterricht wechseln muss? Können Kinder mit festgestelltem Förderbedarf, die inklusiv an der Regelschule unterrichtet werden, auch ohne häusliche Lernzeit durchgängig die Schule besuchen (so wie die Schüler der Förderschulen)?

  42. Brigitte Becker 3 Jahren vor

    Hallo, ist Ihnen bewusst, dass in Förderschulen die Klassenzimmer sehr viel kleiner sind? Natürlich sind weniger Schüler in der Klasse, aber bei einer Raumgröße von 26 qm und 14 Menschen gestaltet sich die ganze Sache schwierig. Vielleicht sollte Herrn Piwarz auch über die Raumgröße informiert werden. Oder gibt er eine Garantie, dass Förderschüler sehr viel weniger ansteckend sind als Schüler anderer Schularten? Ich finde dies alles sehr seltsam, die Unterscheidung wenig durchdacht und unlogisch.

  43. Tine 3 Jahren vor

    Leider wird nicht an die Kinder gedacht. Es ist nicht in Worte zu fassen, was denen angetan wird. Dieses hin und her. Mein Sohn sitzt in diesem Jahr die 2. Woche in der Schule. Die andere Hälfte der Klasse war nur eine Woche. Und nein, ich habe für die Schulschließungen kein Verständnis mehr. In den 4 Monaten Schließzeit der weiterführenden Schulen sind die Coronainfektionen wieder massiv angestiegen. An den Schulen kann es ja nun wirklich nicht liegen. Wie soll es weiter gehen?

  44. Jeanette Meyer 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erklären Sie uns doch dringend, warum Schüler der 10.Klasse in einem Gymnasium nicht als Abschlussklasse gelten. Genauso wie an normalen Oberschulen erwerben die Schüler mit erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 die mittlere Reife.
    Bitte überdenken Sie doch hier nochmal dringend diese Entscheidung, diese 10.Abschlussklassen der Gymnasien einfach ebenfalls grundsätzlich in den Distanzunterricht zu schicken. Ein qualifiziertes Zeugnis ist unter diesen Umständen keinesfalls möglich !
    Wir Elternvertreter und auch Lehrer machen und hier große Sorgen.
    Danke für eine Rückantwort
    Jeanette Meyer
    Elternsprecher KL.10d
    Gymnasium Glauchau

  45. Neugierige 3 Jahren vor

    Hallo, ich besuche derzeit die Klasse 11 am Gymnasium und laut dem Beitrag muss ich weiterhin im Präsenzunterricht bleiben (viele Mitschüler finden ihre Entscheidung auch verantwortungslos). Ist es nicht aufgrund der aktuellen Situation (in meinem LK Inszidenz über 300) verantwortungslos die Schüler trotzdem in die Schule zu schicken, obwohl es nicht zwingend notwendig ist? Es wäre meiner Meinung nach und in Anbetracht der Lage besser nur direkte Anschlussklassen in die Schule zu schicken, damit diese ihre Prüfungen schreiben können.
    Viele Grüße

  46. LM 3 Jahren vor

    Hallo, was passiert mit den BamF-Integrationskursen, die zur Zeit in Präsenz sind?

  47. Mareen 3 Jahren vor

    Hallo,

    was gilt jetzt mit der neuen Homeofficepflicht? Besteht da auch kein Anspruch? Was mache ich, wenn mein AG verlangt, das ich trotzdem kommen soll, obwohl Homeoffice möglich ist?

  48. Carina 3 Jahren vor

    Hallo,
    Heißt das, dass ich meine Kinder (2. Schuljahr) bei einer Inzidenz von unter 165 in den Hort bringen kann?

  49. Frau K. 3 Jahren vor

    Hallo, gibt es eine festgelegte Maximalanzahl SuS für die Gruppengröße im Wechselunterricht von Schulklassen?

  50. Miriam Beyer 3 Jahren vor

    Hallo, was für Aktenzeichen soll in neues Formular für Notbetreuung? Ist uns nichts bekannt

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Miriam Beyer,

      vielen Dank für Ihre berechtigte Nachfrage. Bei diesen eingestellten Formularen handelt es sich nicht um die Endfassungen. Sie müssen entsprechend nichts eintragen, können aber bis zur Veröffentlichung auch diese verwenden. Die finalen Formblätter sollten bald folgen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  51. Kinder brauchen Kinder 3 Jahren vor

    Hallo, ist eine Erweiterung der Notbetreuung für die Kitas geplant? Beispielsweise wenn beide Elternteile berufstätig sind und nicht im HomeOffice arbeiten können oder andere Varianten? Vielen Dank im Voraus.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Kinder brauchen Kinder,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. An der Liste hat sich nichts geändert. Die Notbetreuung und die Liste der Anspruchsberechtigten sind aktuell weiter in der Diskussion.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  52. Herr Stemmler 3 Jahren vor

    Hallo, wird es auch für Grundschüler im Wechselunterricht eine Notbetreuung geben, wenn ein systemrelevanter Beruf vorliegt?

  53. Katrin Barowsky 3 Jahren vor

    Verstehe ich das richtig:
    Die Klassen sind im Wechselunterricht, die Notfallkinder können im Ausnahmefall im Klassenzimmer betreut aber nicht unterrichtet werden und kommen dann im Hort mit dem Rest der Klasse wieder zusammen?
    Was zahlt man einer Vertretungskraft? Was muss ich tun, wenn ich zu wenig Personal trotz aller Bemühungen habe?

  54. Päd.Fachkraft 3 Jahren vor

    Hallo.
    Gelten in der Notbetreuung der Kitas weiterhin die Öffnungszeiten des eingeschränkten Regelbetriebes oder die regulären Öffnungszeiten da die strikte Gruppentrennung doch wahrscheinlich weitergeführt werden muss.
    Mit freundlichen Grüßen A.R.

  55. Lisa 3 Jahren vor

    Hallo.. Wie sieht es für ein notbetreuungsplatz für Kitas und Schulen für Friseure aus dieses mal? Das meiste davon sind eben auch Frauen mit Kindern und es hängen dort ja auch Kunden dran den man absagen muss wenn man das Kind nicht unterbekommt..

    Liebe Grüße

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Lisa,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Friseure haben aktuell keinen Anspruch auf Notbetreuung.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  56. Gläß 3 Jahren vor

    Hallo ab wann sind nun die schulen zu ab 165 weil so wie ich hier lese sind ja Förderschulen ja offen das ist es ja egal wie hoch der Wert ist??

  57. Elies 3 Jahren vor

    Hallo, bleibt die Kindertagespflege bei einer Inzidenz über 165 im Regelbetrieb geöffnet?

  58. Manu. V. 3 Jahren vor

    Guten Abend,

    wie sieht es mit der Präsenzpflicht aus, bleibt die weiter ausgesetzt?
    LG. M. V.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Manu. V.,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, die Schulbesuchspflicht bleibt weiter aufgehoben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  59. AH 3 Jahren vor

    Guten Abend,
    mich bewegt eine Frage zur Notbetreuung in Grundschulen, die mir noch nicht schlüssig aus dem Text hervorgeht. Es heißt einerseits: „Bei einer Inzidenz unter 165 können Kinderkrippen und Kindergärten, einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen geöffnet bleiben. Gleiches gilt auch für die Horte. In den Kindertagespflegestellen findet Regelbetrieb statt.“ Andererseits heißt es: „Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist zwingend Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag durchzuführen. Dies gilt für alle Schularten, also auch die Grundschulen. Eine Notbetreuung wird in den Grundschulen angeboten.“
    Meine Frage: Wird in Grundschulen, die aufgrund eines niedriger als 165 liegenden Inzidenzwertes geöffnet sind, für diejenigen Kinder der B-Woche eine Betreuung in der A-Woche angeboten? Ich rede nicht von Notbetreuung, sondern von – wie in Kindertageseinrichtungen bis Inzidenz 165 zu handhabenden – Regelbetrieb-betreuung. Oder beugen sich die Horte der Grundschulen dem Modell des Wechselunterrichts und ist das dann eingeschränkter Regelbetrieb? Es erscheint mir als logistische Meisterleistung ersteres zu ermöglichen und sicher praktikabler auf letzteres zurückzugreifen. Eindeutig ist es allerdings für mich nicht.
    Danke für Ihre Rückmeldung!

  60. Günther 3 Jahren vor

    Hallo,
    mich würde Interessieren, wie der Wechselunterricht für die 11. an Gymnasien aussieht. Sind die schriftlichen prüfungsrelevanten Fächer, wie jetzt, in voller Kursstärke oder geteilt? Wie sieht es mit dem Sportunterricht und anderen Grundkursen aus? Was passiert mit der Klassenstufe bzw. Kurs wenn ein Schüler positiv getestet wird?
    Mfg

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Günther,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Beschlüsse der Bundesregierung schreiben nunmehr generell Wechselunterricht ab einem entsprechenden Inzidenzwert vor. Das betrifft auch die Jahrgangsstufe 11. Hier sind aber die räumlichen und personellen Rahmenbedingungen an den Gymnasien so unterschiedlich, dass zentrale Vorgaben wenig Sinn machen. Die konkrete Umsetzung kann nur vor Ort erfolgen. Sachsen hatte mit dem Konzept der Testung und der Hygieneregeln hier ein anderes Vorgehen geplant, ist aber jetzt an die Beschlüsse der Bundesregierung gebunden.

      Sportunterricht soll grundsätzlich auch angeboten werden. Dabei wählen die Sportlehrerinnen und Sportlehrer geeignete Sportarten/Übungen aus dem Lehrplan aus, die möglichst ohne direkten Körperkontakt ausgeführt werden können. Auch hier muss die konkrete Entscheidung an der Schule erfolgen. Möglichst sollte der Unterricht im Freien stattfinden.

      Positiv getestete Schülerinnen und Schüler dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Inwieweit weitere Maßnahmen für Mitschülerinnen und Mitschüler notwendig werden, entscheiden die Gesundheitsämter im konkreten Fall.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  61. Nadine Müller 3 Jahren vor

    Guten Abend,
    Wenn auch Grundschüler in den Wechselunterricht müssen, was ist an den Tagen wo mein Kind keinen Präsentsunterricht hat? Gibt es an den Tagen auch eine Notbetreuung? Zum Beispiel im Hort?

  62. Diana N. 3 Jahren vor

    Hallo, in den 4. Klassen der Grundschule(die mit zu den Abschlussklassen zählen)- gibt es da auch weiterhin ein Aussetzen der Präsenzpflicht?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Diana N.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ja, die Schulbesuchspflicht bleibt weiterhin aufgehoben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  63. Andrea 3 Jahren vor

    Liebes Team, leider werden bei uns im Gym in Leipzig die Regeln nicht Ernst genommen. Eine Lehrerin setzt sogar die Maske nicht richtig auf und wettert gegen Schutzmaßnahmen. Die Direktorin wurde informiert, geändert hat sich nichts. Abstand wird nicht eingehalten etc. Gibt es denn da keine klare Anweisungen? Meine Tochter möchte den Unterricht mit dieser Frau verweigern nur geht das mal eben nicht.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Andrea,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich erst einmal mit der Schule sprechen. Sollte es dann weiterhin Klärungsbedarf geben, können Sie das Gespräch mit dem zuständigen Landesamt für Schule und Bildung suchen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  64. Jan Menzel 3 Jahren vor

    Ich kann in den Angaben nichts über Studenten während ihrer Diplomarbeit im letzten Semester finden? Die Diplomarbeit ist die wichtigste Prüfung und nicht verschiebbar, wenn sie einmal angefangen wurde. Besteht dafür die Möglichkeit die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Jan Menzel,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Das liegt daran, dass das Thema nicht bei uns liegt. Gern an die Kolleginnen und Kollegen des Sächsischen Wissenschaftsministeriums (www.smwk.sachsen.de) wenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  65. JENS 3 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler,
    ist es den Jeweiligen Schulen selbst überlassen, wie Sie den Wechselunterricht gestalten? Meine damit ab es Täglich wechselt oder ob 2-3 Tage eine Gruppe, dann die andere Gruppe?
    Dann würde es wohl eine Gruppe Notbetreuung und eine Gruppe Wechselunterricht geben.?

    MfG

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber JENS,

      vielen Dank für Ihre Frage. Das haben Sie sicher mittlerweile schon erfahren: Mit Blick auf die Planbarkeit für Eltern und Kinder und auch alle anderen Beteiligten ist das Wechselmodell im wöchentlichen Wechsel als Regelfall umzusetzen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  66. Anfrage 3 Jahren vor

    Hallo. Welche Fallgruppen sind jetzt verbindlich? Fallgruppe 1 bis 5 oder Fallgruppe 1 bis 2 wie in dem PDF Dokument unter den angebenen 5 Fallgruppen? Warum fehlt das Datum noch in dem Formular für die AG Bestätigung?
    Danke.

  67. Anne 3 Jahren vor

    Hallo, bis jetzt ist nicht klar, wie eine Notbetreuung vom Hort über den ganzen Tag gehen sollte, wenn Doppelnutzung der Räume bei gleichzeitigem WechselUNTERRICHT durch die Schule stattfindet. Da der Hort auch noch nach Klassen/ Gruppen während der Notbetreuung führen soll- wie soll das machbar sein? Wir haben nur den morgigen Tag zur Konzepterstellung?! Ich wäre für Tipps sehr dankbar.

  68. Lehrer 3 Jahren vor

    Guten Abend,

    bedeutet Unterricht für die Abschlussklassen, dass dieser erneut nur in den Prüfungsfächern stattfindet? Welche Regeln gelten dann für 11er Kurse des Gymnasiums (bzw. 12er Kurse am Beruflichen Gymnasium), in denen Schüler sitzen, die das Fach als Prüfungsfach wählen können (nicht müssen!), und Schüler, die es nicht als Prüfungsfach belegen können? – Danke!

  69. Müller 3 Jahren vor

    Hallo,
    der eingeschränkte Regelbetrieb mit ausgesetzter Präsenzpflicht / häusliche Lernzeit ist somit aufgehoben für alle? Meine Tochter erfüllte ihre Lernzeit bis jetzt daheim.
    Danke!

  70. Xxx 3 Jahren vor

    Hallo, was ist mit den Friseuren. Werden sie mit in die Notbetreuung aufgenommen? Oder wie sollen sie Arbeit und Kinderbetreuung vereinbaren. Gibt es eine neue Lösung? Danke

  71. MamaDD 3 Jahren vor

    Bleibt die Aufhebung der Schulbesuchspflicht bestehen, sodass man weiterhin sein Kind von der Präsenzpflicht (ggf im dann Wechselmodell) befreien kann?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe MamaDD,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ja, die Schulbesuchspflicht bleibt weiter aufgehoben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  72. Anne, Erzieherin 3 Jahren vor

    Guten Abend,
    sollte es zur Schließung von Kindertagesstätten kommen, gilt dann für die Wiedereröffnung die gleiche Regelung wie für die Schulen, also das der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden muss?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Anne, Erzieherin,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, so ist es. Das haben wir im Beitrag noch ergänzt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  73. schülerbfs 3 Jahren vor

    Ich bin Schüler an einer Berufsfachschule im 2. Ausbildungsjahr. Dürfen wir weiter zur Schule? Im Wechselunterricht? kann es passieren das wir auch zu Hause bleiben müssen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber schülerbfs,

      vielen Dank für die Nachfrage. Inzwischen haben Sie es sicher schon im Text nachgelesen: „Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können die Schulen auch oberhalb einer Inzidenz von 165 im Wechselmodell besuchen. Als Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge gelten … die jeweiligen Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge der … Berufsfachschulen (einschließlich Vorabschlussklassen der Berufsfachschule für anerkannte Ausbildungsberufe)“.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  74. (System)irrelevant 3 Jahren vor

    Weshalb werden in Sachsen Kinder deren Eltern die nicht in sog. systemrelevanten Berufen arbeiten, von der Notbetreuung ausgeschlossen, während in anderen Bundesländern (z. B. Bayern) allen Kindern ein Betreuungsangebot unterbreitet wird, wenn eine anderweitige Betreuung wegen z. B. der Werktätigkeit beider Eltern nicht möglich ist?
    Das neue Infektionsschutzgesetz regelt zwar einheitlich, dass eine Notbetreuung ab einer Inzidenz von 165 in Kraft tritt. Jedoch beschließt jedes Bundesland für sich, wie die Notbetreuung umgesetzt wird. Mit der sächsischen Regelung bestraft die sächsische Landesregierung die Eltern dafür, dass sie in Sachsen leben. Mit solchen Regelungen schränkt man die Leistungsfähigkeit der Eltern und damit der sächsischen Wirtschaft ein und schwächt den Wirtschaftsstandort Sachsen.

  75. Sylvia m. 3 Jahren vor

    Muss man die notbetreuung jetzt neu beantragen wenn man schon fur die letzte notbetreuung eingereicht hat wenn sich nichts geändert hat?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sylvia m.,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu steht im Beitrag: Die in den Einrichtungen/Grundschulen bereits vorliegenden Formulare zur Anspruchsberechtigung behalten ihre Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass weiterhin die Angaben korrekt sind.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  76. Fabian Stoll 3 Jahren vor

    Hallo, wie ist das bei Kindern die ihre Eingewöhnung in der Kita machen?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Fabian Stoll,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wenn kein Anspruch auf Notbetreuung besteht, kann auch die Eingewöhnung nicht durchgeführt werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  77. Antje Günzel 3 Jahren vor

    Hallo..
    Gibt es denn einen Anspruch für die Aufnahme der Notbetreuung in der Kita, wenn man alleinerziehend mit alleinigem Sorgerecht UND Berufstätig ist??
    Ich müsste jetzt leider erneut für Wochen meinem Arbeitsplatz fern bleiben, da mein Kitaträger (trotz Zustimmung übergestellen Stellen seitens des Kultusministeriums, des LK Görlitz usw) eine Notbetreuung in meinem Fall ablehnt. In anderen Kommunen, Städten ect. gibt es keinerlei Probleme, dass alleinerziehende Berufstätige ihre Kinder in die Notbetreuung bringen können.
    Mittlerweile ist mein Arbeitsplatz auch mehr als gefährdet.

    Danke für Ihre Antwort.
    LG A. G.

  78. ? 3 Jahren vor

    Die Förderschulen bleiben geöffnet-der Hort ist geschlossen?
    Verstehe ich das richtig?
    Was passiert mit den Förderschulkindern,die zur Schule kommen und einen Hortplatz benötigen(z.B.Schulort ist nicht gleich Wohnort,Schulweg wird mittels Transport(Taxi) bewältigt),aber KEINEN Anspruch auf Notbetreuung haben?

  79. Yvonne Lein 3 Jahren vor

    Hallo,

    bis jetzt gab es doch die Möglichkeit das man sein Kind vom Präsenzunterricht abmelden konnte und das Kind somit als Selbstlerner zu Hause war. Wie sieht es damit ab Montag aus? Es gibt Kinder ,welche zwar auf eine Regelschule gehen aber chronisch krank sind wie unseres. Sie wird diesen ständigen Wechsel nicht schaffen.

    Liebe Grüße
    Yvonne Lein

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Yvonne Lein,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Inzwischen haben Sie sicher schon meine Antwort dazu in anderen Kommentaren nachgelesen: Die Schulbesuchspflicht bleibt aufgehoben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  80. Lea Walther 3 Jahren vor

    Was passiert mit den Fahrschulen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Lea Walther,

      vielen Dank für Ihre Frage. Das Thema Fahrschulen liegen jedoch nicht bei uns.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  81. Elli 3 Jahren vor

    In meinem landkreis ist die inzidenz über 100 aber unter 165 würde für die Grundschüler wechselunterricht bedeuten. Wie verhält sich das mit dem hort bietet dieser nur notbetreuung an, oder ist noch eingeschränkter regelbetrieb?

  82. Thomas 3 Jahren vor

    Wie konkret funktioniert im Wechselunterricht in Grundschulen die Notbetreuung, wenn die Lehrer jeden Tag Unterricht durchführen und der Hort erst mittags übernimmt?

  83. Uwe Dulz 3 Jahren vor

    „Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können die Schulen auch oberhalb einer Inzidenz von 165 im Wechselmodell besuchen.“

    Vorschlag: Wenn bei einer Inzidenz über 165 alle anderen Klassen zuhause sind, dann könnten doch die Abschlussklassen ohne Wechselunterricht, aber in zwei Klassengruppen Präsenzunterricht erhalten. Platz wäre dann ja in den Schulen da, fehlte nur noch der Wille, das umzusetzen. Das würde zumindest für einen Teil der SuS und auch Eltern erhebliche Erleichterungen bringen.

  84. Auerswald 3 Jahren vor

    Was ist mit den LRS-KLASSEN (3/I & 3/II)?

  85. Schülerin 3 Jahren vor

    Hallo bin Schülerin an einem Beruflichen Gymnasium, wiso müssen die 12. normal zur Schule?? Ich verstehe das Konzept absolut nich. Die 13. werden nur in den Hauptfächer unterrichtet aber wir haben sogar wieder Sport ab nächster Woche(nicht nur draußen). Wiso? Ich denke die Inzidenz steigt und soll ordentlich abgebremst werden?

  86. Bettina 3 Jahren vor

    Eine kurze Frage: Wie verhält es sich mit dem Hort für Förderschulen? Bieten wir eine Notbetreuung an oder bleiben wir normal auf?

    Liebe Grüße, Bettina

  87. Winkler 3 Jahren vor

    Hallo Fr. Winkler,
    bleibt die Schulpräsenzpflicht in GS und OS aufgehoben. Bitte um Antwort.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Winkler,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sicher haben Sie darauf mittlerweile meine Antwort gelesen: Die Schulbesuchspflicht bleibt aufgehoben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  88. Hortleitung 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    wie sieht denn der Plan für Betreuung der Grundschulkinder, welche sich im Wechselunterricht befinden inklusive der Kinder, die nicht zum Wechselunterricht in die Hortbetreuung kommen, aus? (Inzidenz unter 165, keine Notbetreuung)
    Bietet der Hort den vollen Betreuungsumfang ähnlich der Ferienbetreuung an? Gibt es eine Anweisung zur gemeinsamen Betreuung von Lehrkräften und Erzieherinnen?
    Die personelle Ausgangslage macht mir dahingehend große Bauchschmerzen.
    Es bedarf demzufolge auch eine Anweisung/Handhabung (Material, Dokumentationsunterlagen etc.) bzgl. der Selbsttestung der Kinder während der Hortbetreuung, welche aktuell im Zuständigkeitsbereich der Grundschule liegt.

  89. Unicron 3 Jahren vor

    Warum lässt man nicht die Vorschüler in die Kita? Ist das auch nicht eine Art Abschlußklasse?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Unicron,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das liegt an den Vorgaben der Bundesnotbremse (Abschlussklassen).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  90. Julika 3 Jahren vor

    Bedeutet Wechselunterricht in den Klassen 4 der Grundschule, dass Unterricht nach normalen Stundenplan ist? Das heißt, mit allen Fachlehrern? Das wäre mehr Vermischung als bisher und würde die Notbetreuung der anderen Kinder praktisch unmöglich machen an einigen Schulen!

  91. Dimke 3 Jahren vor

    Guten Abend, Chemnitz hat über 247000 einwohner, wie soll da berechnet werden? Rein Theoretisch müsste da doch anders berechnet und Verbot gelten. Logischer Weise sollte dann das ja dann durch 2,5 geteilt werden.
    MFG Dimke

  92. Rothardt 3 Jahren vor

    Und wieder gibt es keine neuen Regelungen für die notbetreung. Warum gibt es keine notbetreung wenn nur ein Elternteil im Systemrelvanten Job tätig ist Lebensmittel Handel? Weil wir müssen beide arbeiten.

  93. Tilo Lindner 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich kann im neuen § 28b Infektionsschutzgesetz keine Regelung zu Kindertageseinrichtungen finden. Woher stammt die Aussage, dass Kindertageseinrichtungen aufgrund der Notbremse schließen müssen?

    http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121018.pdf

    Mit freundlichen Grüßen
    Tilo Lindner

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Tilo Lindner,

      vielen Dank für Ihre Frage. Den Verweis zu den Kitas finden Sie im §28b, Abs. 3, S. 9. Dieser verweist auf §33 und 32 des Bundesinfektionsschutzgesetzes (Kita).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  94. Dorothea Schip 3 Jahren vor

    Guten Abend,

    bleibt es in Sachsen weiterhin bei der seit den Osterferien bestehenden Aussetzung der Präsenzpflicht für die Schüler?

    Vielen Dank vorab.

  95. Chris 3 Jahren vor

    Leider muss man feststellen dass die Kinder nach der Schule zu bis zu 10 aus verschieden Altersklassen zusammen spielen.
    Ohne von den Eltern darauf aufmerksam gemacht zu werden.
    Demnach könnten sie auch in die Schule gehen.
    Wäre besser für die Bildung, den die nicht so von den Eltern geförderten und unterstützen Kindern bleiben auf der Stecke.
    Dies wird aber scheinbar gewünscht.

  96. Mutter einer Grundschülerin 3 Jahren vor

    Wie wird das gehandhabt, wenn die Inzidenz über 100 aber unter 165 liegt. Grundschule im Wechselunterricht und in den Hort dürfen aber alle Kinder? Gibt es hierzu Regelungen?

  97. Kevin 3 Jahren vor

    Hallo Liebes Team,
    Ist die Schulpflicht weiter ausgesetzt oder besteht wieder Schulpflicht.

    Mit freundlichen Grüßen

  98. Tina 3 Jahren vor

    Hallo,
    Bitte definieren Sie den Begriff Vorabschlussklassen. Sind das die Klassen, die im Jahr 2022 ihren Abschluss haben?

    Liebe Grüße
    Tina

  99. Catrin 3 Jahren vor

    Ich verstehe gerade die Logik nicht. Warum dürfen die foerderschulen für geistige Entwicklung offen bleiben. Schule ist Schule egal ob 15 oder nur 9 Schüler anwesend sind. Das Risiko ist generell das selbe.

  100. Frage 3 Jahren vor

    Hallo, gehen die 11. Klassen aus Schutzgründen nur zu den Prüfungsfächern? Danke

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Frage,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Nein, eine ausschließliche Konzentration auf die fünf Prüfungsfächer, wie in Jahrgangsstufe 12 macht für den Jahrgang 11 noch keinen Sinn. Formal melden sich die Schülerinnen und Schüler ohnehin erst mit Beginn der 12 zur Prüfung. Somit stehen die Prüfungsfächer (mit Ausnahme der Leistungskursfächer) also noch gar nicht fest. Wir hatten lediglich für kurze Zeit nach der Öffnung der Schulen am 18. Januar 2021 diese Regelung getroffen, damals aber ausschließlich mit dem Sinn der Kontaktminimierung.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  101. Prilo 3 Jahren vor

    Guten Abend,
    dürfen die Vorbereitungsklassen (DaZ-Klassen) weiterhin in die Schule kommen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Prilo,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu gern folgende Auskunft: Mit der Festlegung der Klassenstufe vier als Abschlussklasse der Grundschule gemäß Allgemeinverfügung gilt diese Regelung auch für Schülerinnen und Schüler, die dieser Klassenstufe zugeordnet sind und sich in der Integration befinden.

      Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist und die nicht im Präsenzunterricht sind, werden gleichbehandelt und erhalten wie alle Schülerinnen und Schüler Unterrichtsangebote/Lehrinhalte für die häusliche Lernzeit entsprechend ihrer Integrationsetappe. Die Betreuungslehrkräfte stellen in dem Fall, auch in ihrer Funktion als Begleiter individueller Integrationsprozesse, die Kommunikation zwischen den DaZ- und Fachlehrkräften sowie zu den Schülerinnen und Schülern und ihren Elternhäusern sicher – ggf. auch unter Einbeziehung von Schulassistenten und/oder den herkunftssprachlichen Lehrkräften.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  102. Lars Weber 3 Jahren vor

    Welche Regeln gelten für LRS-Klassen an Grundschulen? Der Klassenteiler liegt hier bei 17. Somit besteht eine ähnliche Situation wie in Förderschulen. Kommen dann auch die gleichen Regelungen zum Einsatz (An Förderschulen ist aufgrund der kleinen Klassengrößen in der Regel kein Wechselunterricht und damit auch keine Notbetreuung erforderlich, sondern es kann auch bei einer Inzidenz über 165 grundsätzlich kontinuierlicher Unterricht angeboten werden.)?

    MfG
    Lars Weber

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Lars Weber,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Regeln, die für Förderschulen gelten, gelten nicht für LRS-Klassen. Denn diese gehören zur Grundschule, nicht zur Förderschule.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  103. Orbán 3 Jahren vor

    Guten Abend, wenn ich das richtig verstehe, gilt in der Grundschule ab einer Inzidenz von 100 das Wechselmodell plus die Notbetreuung für die Kinder, die anspruchsberechtigt sind. Frage 1: Wer soll diese Kinder den gesamten Tag betreuen? Schule? Hort? Welche konkreten Vorstellungen gibt es dazu?
    Frage 2: Im Hort bleibt weiterhin der eingeschränkte Regelbetrieb erhalten, das heißt, dass alle Kinder (auch die keinen Unterricht haben) in den Hort kommen dürfen. Also betreuen die Eltern diese Kinder am Vormittag und bringen diese dann ab 11.00 Uhr in den Hort. Dort werden die vormittags halbierten Klassen mit den anderen Kindern, laut eingeschränktem Regelbetrieb, dann wieder gemischt (Prinzip der festen Gruppen). Die Logik erschließt sich mir nicht! Weshalb halbieren wir die Klassen, wenn ab mittags im Hort diese dann wieder zusammen sind?
    Viele Grüße
    V. Orbán

  104. Nadine Röder 3 Jahren vor

    Guten Abend,
    wie ist denn der Teiler für den Wechselunterricht in Klasse 4 angedacht?

    Viele Grüße
    Nadine R.

  105. Erzieherin 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Mitarbeiter,
    habe ich das richtig verstanden. Zwischen 100 und 165 Inzidenz unterrichten Grundschulen im Wechselmodell. Horte allerdings betreiben weiterhin eingeschränkten Regelbetrieb, den nachmittags alle Hortkinder nutzen können?
    Danke

  106. Catrin 3 Jahren vor

    Habe gerade gesehen das die foerderschulen für geistige Entwicklung offen bleiben. Dort sind zwar nur 9 Kinder in der Klasse trotzdem versteh ich nicht den Unterschied zu einer normalen Schule. Die Lehrer sind da alles andere Personal ist da. Sind diese Schulen weniger gefährdet??

  107. Tigertaiga 3 Jahren vor

    Hallo, wer übernimmt die Notbetreuung? Bei uns hat jede Klasse genau einen Lehrer?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

  108. Steven 3 Jahren vor

    Guten Abend,
    wie sieht es aus wenn ein Kind einen Intekrativplatz in einer Kita hat und die Förderung benötigt?. Darf dieses Kind dann weiterhin die Kitaeinrichtung besuchen?.
    LG

  109. Martin 3 Jahren vor

    Hallo! Ich lese im Bundesgesetz nichts von der Schließung von Kindertageseinrichtungen; es bezieht sich ausschließlich auf Schulen. Auf welche Grundlage stützt der Freistaat Sachsen deren Schließung?
    MfG

  110. Mama 3 Jahren vor

    Liebes Kultusministerium, mein Sohn geht in die 4 Klasse einer Förderschule. In der Klasse sind 14 Kinder. Trifft auf sie der Wechselunterricht zu oder werden sie wie „gewohnt “ beschult?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Mama,

      vielen Dank für Ihre Frage. Sicher haben Sie dazu inzwischen schon erfahren: Bei Förderschulen gelten die bestehenden Klassengrößen als mit dem infektionsschutzrechtlichen Ziel des Wechselunterrichts vereinbar.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  111. Diana 3 Jahren vor

    Hallo. Wie sieht es mit der Notbetreuung in der Kita für Alleinerziehende ohne Systemrelevanz aus? Ist das jetzt möglich? Viele Grüße, Diana

  112. Marie Waurig 3 Jahren vor

    Guten Abend, ich bin Schülerin an einem Berufschulzentrum im beruflichen Gymnasium und in der 12. Ich lese hier, dass für meine Jahrgangskammeraden und mich die Obergrenze von 165 ausgesetzt ist. Ich verstehe, dass irgendwo eine Grenze gezogen werden muss, aber wie wird es gerechtfertigt, dass wir in Gefahr gebracht werden und täglich mit ÖPNV zur Schule fahren sollen um dann mit Menschen aus zig verschiedenen Dörfern und Städten zusammen Unterricht haben. Jetzt haben sie schon eine Obergrenze festgelegt und trotzdem riskieren sie die Gesundheit der Schüler.

  113. Besorgte Mutter mit autistischem Kind 3 Jahren vor

    Guten Abend,

    Ich lese hier heraus, die 4. Klassen gehen im Wechselmodell in die Schule? Und die Förderschulen bleiben offen!?

    Was ist mit Förderschulkindern, die an einer Regelgrundschule inklusiv beschult werden? Denen ein Wechselmodell unzumutbar ist, weil diese Schüler Kontiunität benötigen. (Wie es Herr Piwarz auch im MDR Interview betonte!)

    Mein Sohn ist Förderschüler in der 4. Klasse mit Einzelfallhelfer/Schulbegleiter. Immer wieder bricht ihm die Konstante „Schule“ weg und damit seine Bezugspersonen und sein schulisches Umfeld und die sozialen Kontakte. Wo ihm wochenlang das soziale Lernen fehlt, soziale Kompetenzen zu erwerben, zu testen und zu korrigieren. So verliert er den Bezug zu Schule, und das kann ich ihm daheim nicht gänzlich ersetzen. Daraus resultierend, was vielen Autisten derzeit schwer fällt, sich an Schule (u. U. Mit neuen Veränderungen) anzupassen. Und Mein Sohn muss an Handlungsabläufe, Regeln, Rituale immer wieder erinnert werden. Während der Schulschliessungen vergisst er sehr schnell, es wird nicht fortlaufend konditioniert. Und eben auch die Motivation zu lernen verliert sich.

    Meine große und berechtigte Befürchtung ist, dass er Schule zunehmend verweigern wird. Wir als Familie haben null Anspruch auf Notbetreuung, dass er den Bezug und Kontinuität hätte. Ein Wechselunterricht ist nicht zu bewältigen.

  114. Danilo 3 Jahren vor

    Werden die Notbetreuungsregeln bitte auch bundeseinheitlich angepasst? Da genügt ein Elternteil.

  115. Ulrike 3 Jahren vor

    Hallo. Das heisst also, dass in der Sekundarstufe 1 der Lernförderschule unter 14 Schülern Klassenstärke voller Unterricht stattfindet. Oder kann die Schule nach eigenem Ermessen trotzdem Wechselunterricht praktizieren? Z.B. wenn die Klasse H8 nur 10 Schüler hat, kann in 5 / 5 Wechselunterricht geteilt werden? Oder hat man einen Rechtsanspruch auf vollen Unterricht? Viele Grüsse

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Ulrike,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Sicher haben Sie dazu inzwischen schon erfahren: Bei Förderschulen gelten die bestehenden Klassengrößen als mit dem infektionsschutzrechtlichen Ziel des Wechselunterrichts vereinbar.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  116. Mutti 3 Jahren vor

    Liebe Frau Winkler,

    nochmal zur Antwort an Göthel…

    Wenn es in Sek 1 an L-Schulen mit mehr als 14 SuS zu Wechselunterricht kommen kann, der ja ab Inzidenz 100 vorgeschrieben ist, müsste es dann ab Inzidenz 165 zu Distanzunterricht kommen…oder ist das Auslegungssache?
    LG

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Mutti,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu habe ich inzwischen schon geantwortet, das haben Sie sicher schon gelesen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  117. Claudia Zechel 3 Jahren vor

    Hallo, wird die Einschränkung an aufeinanderfolgenden Wochentagen oder wie bisher Werktagen festgemacht?

    Und wie soll die Notbetreuung aussehen, wenn der Hort im Klassenzimmer ist? Da eine halbe Klasse vor Ort ist, stehen für die Notbetrreung theoretisch in den Schulen keine Räume zur Verfügung.

    Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Claudia Zechel,

      vielen Dank für Ihre Frage. Zur Frage der Zählung von Tagen haben wir inzwischen eine Ergänzung vorgenommen, wie Sie sicher inzwischen schon gelesen haben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  118. Michael Hegewald 3 Jahren vor

    Guten Abend, wie ist die Regelung bei Wechselunterricht (Grundschule) bei Tagesausflügen? Kann da die gesamte Klasse teilnehmen? Bei meiner Frage geht es um Führungen im Forstgarten.
    Vielen Dank
    M. Hegewald

  119. Erzieherin 3 Jahren vor

    Guten Abend, verstehe ich es richtig, das die Grundschulklassen am Vormittag im Wechselunterricht beschult werden und ab dem Nachmittag alle Kinder mit Betreuungsvertrag in den Hort kommen. D.h. das ja dann wieder volle Klassenstärken betreut werden, in Spielsituationen, wo kein Abstand einzuhalten ist. Was ist der Grund für diese Festlegung?

  120. Detlef 3 Jahren vor

    Der Wechselunterricht soll dazu führen, dass
    bei einer hälftigen Klassenstärke die Übertragung von Corona vermieden werden soll. Aber was ist dann ab Mittag, wenn die Schüler der Grundschule in den Schulhort (meist im Klassenzimmer) gehen, dann darf der andere Teil der Schüler der nicht Unterricht hatte, auch im Hort verbringen. Dann sind ja alle Schüler wieder zusammen. Warum macht der Wechselunterricht dann Sinn, wenn nachmittags alle wieder zusammen sind!

  121. Christiane 3 Jahren vor

    Ich bin nicht überzeugt von dem Konzept. Entweder eine wirkliche Notbetreuung ohne 100 Ausnahmen und nur wenn beide Eltern systemrelevant sind und nur während diese sich auf Arbeit befinden plus Fahrzeit. Mit vielleicht 10 bis 20% der Kinder. Oder wir machen auf für alle Kinder.

    Aber einen Beschluss zur Notbetreuung so umgehen, dass klar ist, dass der Großteil der Kinder kommen wird (hier bis zu 80% und viele mit Härtefallregelung) , macht für mich keinen Sinn.

  122. Sternberg 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    wird von der Schulaufsichtsbehörde festgelegt, in welchem Rhythmus der Wechsel beim Wechselunterricht stattfinden soll (täglich / wöchentlich) oder darf es die Schule entscheiden?

  123. Antoey 3 Jahren vor

    Was ist mit der Vorschule? Ist das nicht auch eine Art Abschlussklasse? Sollte man die Zeit nicht auch nutzen um sie auf die Schule vorzubereiten? Wird ja am Ende dann im neuen Schuljahr nichts anders sein mit diesem Wahnsinn.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Antoey,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Die Vorgaben dazu legt die Bundesnotbremse fest (Abschlussklassen).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  124. Durcheinander 3 Jahren vor

    Hallo guten Abend!
    Bleibt die Präsenzpflicht bei den Abschlussklassen (Klasse 4) weiter aufgehoben?

  125. Grit 3 Jahren vor

    Eine Frage zum Ablauf in Grundschulen und Horten bei werten unter 165. Dort heißt es, dass Wechselunterricht stattfindet und die Horte geöffnet bleiben. Gleichzeitig heißt es, dass eine Notbetreuung angeboten wird. Wie soll das funktionieren? Wir können noch parallel alle Klassen/ Gruppen unterrichten/ betreuen und dazu auch noch die Kinder die Anspruch auf Notbetreuung haben betreuen. Dafür fehlen uns Personal und Räume, wenn ich die Trennung der Klassen/ Gruppen konsequent umsetzen will. Dazu bräuchten wir die doppelte Anzahl an Personal und die doppelte Anzahl an Räumen, um dies umzusetzen.

  126. Schuster 3 Jahren vor

    Hallo, wie ist der Klassenteiler an Grundschulen für das „Wechsel Modell“? Wieviele Kinder sind in einer Gruppe erlaubt? Dazu steht nichts … leider. Ist aber sehr wichtig für die Planung

  127. Nicole 3 Jahren vor

    Also bleiben unsere Förderschulen aufgrund der „kleinen Klassen“ geöffnet, während die Kindertagespflege (mit max. 5 Kindern) schließen muss?

  128. Privat 3 Jahren vor

    Liebes Team,

    die Inzidenz war innerhalb der letzten 7 Tage in SOE an 3 Tagen über 165. So müsste doch der LK SOE auch ab Montag schließen.
    Heute ist die Inzidenz bei 165, morgen sicher wieder darüber. Wann wird in SOE die Schulschließung für Montag final entschieden?

  129. Moni1978 3 Jahren vor

    Ist die Schulbesuchspflicht weiterhin ausgesetzt, falls Wechselunterricht ist?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Moni1978,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ja, die Schulbesuchspflicht bleibt weiter aufgehoben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  130. Wichtig 3 Jahren vor

    Ist die Präsenzpflicht immer noch ausgesetzt?

  131. Birgit 3 Jahren vor

    Guten Abend! Mit großem Interesse habe ich wieder gelesen, dass die Klassenstärke an den Förderschulen (im Schreiben von Herrn Piwarz nur allgemein Förderschulen benannt) gleich der Gruppenstärke beim Wechselunterricht an den Regelschulen entspricht. Diese Aussage ist schlicht falsch und irreführend! An den Schulen zur Lernförderung beträgt die Klassenstärke für die Klassen 3 und 4 in der Regel 15 Schüler und ab den Klassen 5 können es bis 18 Schüler sein. Warum wird für diese Schüler das neue Bevölkerungsgesetz ausgehebelt? Wieso gilt hier nicht das Gleichbehandlungsprinzip? Warum darf Schulleitung die Klassen nicht in den Wechselunterricht schicken? Warum müssen unsere Klassen mit 18 Schülern auf biegen und brechen im Präsenzunterricht bleiben? Warum gelten für Förderschüler andere Regeln? Ich bin ensetzt dass wieder einmal dem Föderschultyp mit dem Förderschwerpunkt Lernern keine Beachtung geschenk wird. Förderschule ist nicht gleich Förderschule!

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Birgit,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Dazu gern ein paar Worte: Sie beziehen sich auf die Klassenbildungsverordnung hinsichtlich der Schülerzahl. Die Schülerzahl in den Klassen ist landesweit im Förderschwerpunkt Lernen different. Hier gibt es Unterschiede im städtischen und ländlichen Raum. Es ist auch Wechselunterricht möglich, wenn die Größe der Lerngruppen nicht gleich der an den Regelschulen ist.

      Bitte auch beachten: Im Schulleiterschreiben vom 22. April steht:

      „In der Regel gehen wir davon aus, dass bis zur Klassenstufe 6 kein Wechselunterricht und damit auch keine Notbetreuung in der Primarstufe erforderlich sein werden …“

      Abweichungen von der Regel gibt es immer. Die Formulierung eröffnet den Schulen entsprechend ihrer personellen und räumlichen Gegebenheiten auch Wechselunterricht anzubieten.

      Das Konzept des eingeschränkten Regelbetriebes bietet ebenso die Möglichkeit, Klassen über 14 Schülerinnen und Schüler zu teilen, ohne dass Wechselbetrieb erforderlich ist, wenn Räume und pädagogisches Personal gegeben sind.

      Schulleitungen haben die Möglichkeit, flexibel zu regieren.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  132. J.R. 3 Jahren vor

    Guten Tag Frau Winkler,
    haben Eltern im Home-Office Anspruch auf eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen? Leider ist dies nicht explizit formuliert.
    Freundliche Grüße
    J.R.

  133. Katrin Rabe 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wer legt fest, was eine Vorabschlussklasse ist? Warum dürfen Schülerinnen/ Schüler der Berufsfachschule 1. Ausbildungsjahr in die Schule kommen, die der Fachoberschule und Fachschule nicht? Das ist nicht nachzuvollziehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    K. Rabe

  134. Vanessa 3 Jahren vor

    Werden denn die Kitas wieder geöffnet, wenn der Wert unter 165 ist? Wie ist da die Regelung, um ein zu, auf und wieder zu zu vermeiden?

  135. Hildebrandt 3 Jahren vor

    Hallo, einheitliche Regelung Deutschlandweit – lese leider Nichts zum Thema Alleinerziehende, welche keine anderen Betreuungsmöglichkeiten haben. LG

  136. R. Reinhold 3 Jahren vor

    Verstehe ich das richtig: Die Grundschüler gehen bei Wechselunterricht ab Inzidenz 100 nur noch zu 50% in die Schule, da aber der Hort weiterhin geöffnet sein darf, dürfen alle Kinder in den Schul-Hort gehen?

  137. C. Triandafillidu 3 Jahren vor

    Hallo,
    mir ging es um die Förderschulen, speziell Lernförderschulen. Dazu steht nur: „An Förderschulen ist aufgrund der kleinen Klassengrößen in der Regel kein Wechselunterricht und damit auch keine Notbetreuung erforderlich, sondern es kann auch bei einer Inzidenz über 165 grundsätzlich kontinuierlicher Unterricht angeboten werden.“ Also ist über 100, aber unter 165 auch kein Wechselunterricht nötig, obwohl es die Regelung zu Wechselunterricht bei einer Inzidenz über 100 gibt?
    MFG

  138. Mumof4 3 Jahren vor

    Hallo! In der Grundschulklasse meiner Tochter lernen 13 Kinder im Präsenzunterricht. Muss diese Klasse auch geteilt werden? Denn eigentlich ist dies bereits eine halbe Klasse. Danke.

  139. Marcel 3 Jahren vor

    Hallo

    Wie sieht es bei den Fachhochschulen aus? Wird die Präsenzpflicht gänzlich ausgesetzt?Bleibt der Wechselunterricht bestehen oder wird auf ein reines Onlinestudium umgestellt?
    Gibt es hier Ausnahmen um welche FH es sich handelt oder sind die Regelungen einheitlich?

    Was passiert wenn sich eine FH nicht an die Regelungen hält?

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Marcel,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Das Thema (Fach-)Hochschulen liegt nicht bei uns. Gern an die Kolleginnen und Kollegen des Sächsischen Wissenschaftsministeriums (www.smwk.sachsen.de) wenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  140. Wer sagt den Schulen welche Regelung (Wechselunterricht oder häusliche Lernzeit) in den einzelnen Landkreisen konkret am kommenden Montag gilt und vorallem wann erfolgt die Information? Die Schulen benötigen Planungsvorlauf und müssen die Eltern informieren.
    Viele Grüße, Michael Ufert

  141. Auch Neugierig 3 Jahren vor

    Hallo, findet der Wechselunterricht an Grundschulen Tages- oder Wochenweise statt. Mit freundlichen Grüßen

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Auch Neugierig,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Mit Blick auf die Planbarkeit für Eltern und Kinder und auch alle anderen Beteiligten ist das Wechselmodell im wöchentlichen Wechsel als Regelfall umzusetzen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  142. Hannes 3 Jahren vor

    Hallo! Ich habe 2 Fragen: 1. Gelten alle Fallgruppen der Notbetreuung? 2.Wenn ich als Lehrkraft mein Kind (Grundschule) nicht in die Notbetreuung geben möchte, kann ich dann dem Wechselunterricht entsprechend sogenannte Kindkranktage zur Betreuung meines Kindes nutzen oder ist dies grundsätzlich untersagt? Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

  143. Friedrich 3 Jahren vor

    Ich finde das nicht richtig ,das wenn die Kinder zu Hause sind so mit Lernstoff zu geschüttet werden das man keine
    Pause sich gross erlauben kann . Es wird immer erwartet von denn Eltern u Schülern das alles erledigt wird .Jedes Kind ist nicht gleich einer begreift schnell und der andere braucht doppelt so viel Zeit.Aber wenn sie in der Schule wieder sind wird getrödelt und da giebt es keine Hausaufgaben groß auf.Da Frage ich mich wie man unsere Kinder geistig in der Schule fördert .Ich bin kein Lehrer und kann es meinen Enkeln nicht so rüberbringen wie ein Lehrer aber ich versuche immer mein bestes.

  144. Kristina 3 Jahren vor

    Hallo,
    Förderschüler, die inklusiv beschult werden, werden mit der aktuellen Regelung absolut benachteiligt!!! Oder gibt es hier auch Pläne, diese weiter in der Schule zu unterrichten? Mein Sohn ist schwerhörig für ihn ist Distanzlernen echt ein Problem.
    Mfg Kristina

  145. Kita-Tante Didi 3 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler, Hallo Herr Reefs,

    die erneute Schließung der Einrichtungen soll ja den Effekt haben, dass die Inzidenzwerte in den betroffenen Kreisen zurückgehen. Nur stellt sich mir die Frage:
    Warum wird die Liste der anspruchsberechtigten Eltern für die Notbetreuung in den Einrichtungen aufgeweicht anstatt diese genauso zu verschärfen, um einen möglichst schnellen Effekt zu erzielen?

    In unserer Einrichtung werden 24 Kinder betreut. Von diesen 24 Kindern besteht mit der neuen Liste für 23 Kinder Anspruch!
    Worin besteht dann noch der Sinn der Notbetreuung?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Didi

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Kita-Tante Didi,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. An der Liste hat sich jedoch nichts geändert.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  146. Eddy 3 Jahren vor

    Hallo,

    ist die Präsenzpflicht weiter ausgesetzt ?

  147. Sperling 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    mit Erstaunen erfahre ich nun, dass die Regeln für die Schulen nicht für Förderschulen gelten. Wie kann diese unterschiedliche Handhabe gerechtfertigt werden, wenn die Praxis doch mit anderen Schulmodellen vergleichbar ist? Bei uns (Förderschule L) haben wir kleine Räume, Klassen im Unterstufenbereich mit 10 bis 14 Schülern, in denen ein Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, kein Wechselmodell, Elternhäuser die Coronaregeln kritisch gegenüberstehen und keine Maskenpflicht. Wie soll man den Kollegen vermitteln, dass hierdurch keine Gefahr für sie ausgeht?

  148. Namenlos 3 Jahren vor

    Wie soll Wechselunterricht und Notbetreuung funktionieren?
    Wenn alle Lehrer einer Grundschule vormittags halbe Klassen beschulen, betreut WER die anderen Kinder, die Notbetreuung benötigen? Es wird hoffentlich nicht erwartet, dass der Hort die ganztägige Notbetreuung übernimmt, dann kollabiert das System, dass jetzt schon durch den schwierigen eingeschränkten Regelbetrieb und durch den Druck am seidenen Faden hängt, komplett.
    Werden die Kinder aus dem Wechselunterricht dann am Nachmittag mit den Kindern der Notbetreuung wieder im Hort zusammengewürfelt? Dann kann man sich die ganze Mühe sparen….
    Für dieses Konzept fehlt das Personal, sowohl in den Grundschulen als auch im Hort- zumal jetzt schon 1/4 derer krank oder in Quarantäne sind.
    Meiner Ansicht nach geht nur Wechselunterricht oder Notbetreuung, nicht beides.

  149. Neugierige 3 Jahren vor

    Guten Abend, wie werden denn die Klassen geteilt? Wie die Aufteilung (Gruppenstärke) zum Beispiel beim Werkunterricht?
    – Grundschule?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Neugierige,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gern direkt im Text nachlesen. Hier steht: Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist zwingend Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag durchzuführen. Dies gilt für alle Schularten, also auch die Grundschulen. Eine Notbetreuung wird in den Grundschulen angeboten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Fragendes 3 Jahren vor

      Leider beantwortet das die Frage nicht: Es wurde m. E. nach der maximalen Anzahl Schüler pro Gruppe gefragt… Nicht z.B. 5 Schüler Gruppe1 und 20 Schüler Gruppe2…

    • Nelli 3 Jahren vor

      Guten Abend, das kommt mir grad vor wie ein Schildbürgerstreich: Eltern müssen wochenweise vormittags homeschooling organisieren (Wechselunterricht), ab mittags dürfen dann aber alle Kinder in den Hort?! Und die notbetreuten Kinder pendeln zwischen den Gruppen (geht ja personell und v. a. pädagogisch gar nicht anders…).

      Der Weg bislang in den Grundschulen war vernünftig mit den festen Gruppen und den regelmäßigen Tests. Und ich weiß, Sachsen hat sich das jetzt nicht ausgesucht. Aber eine gewisse Sinnhaftigkeit in der Umsetzung muss doch erkennbar sein, wenn wir uns hier alle schon so zermürben…

      Oder hab ich was falsch verstanden?

  150. M.C. 3 Jahren vor

    Hallo,
    wie verhält es sich mit den vierten Klassen, wenn diese als Abschlussklassen gezählt werden? Gehen sie in den Wechselunterricht oder bleibt es bei der ganzen Klasse?
    Viele Grüße
    M. C.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo M.C.,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Für die vierten Klassen, ebenso wie für die anderen Abschlussklassen gilt, dass sie (ab einem Wert über 100) grundsätzlich im Wechselunterricht unterrichtet werden. Zur genauen Ausgestaltung gern an die Schule wenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  151. Ricarda Decker 3 Jahren vor

    Warum werden nicht wie im vergangenen Jahr die 9.Klassen der Oberschulen (Vorabschlussklassen) unterrichtet? Ist damit zu rechnen, sobald die 10.Klassen in die Prüfungen gehen?

  152. 4.-Klässler-Mama 3 Jahren vor

    Guten Tag! Ab welcher Klassenstärke muss in den Abschlussklassen Wechselunterricht durchgeführt werden? D.h. können kleine Klassenverbände (Klasse 4, unter 20 Kinder) auch jede Woche die Schule besuchen?

    Vielen Dank für eine Information.

  153. Annie 3 Jahren vor

    Da stellt sich mir die Frage, wie sollen die Grundschulen eine Notbetreuung anbieten, wenn doch die Lehrer in ihren halben Klassen im Präsenzunterricht gebunden sind? Wer soll dann die Notbetreuung übernehmen? Hier sollte ja dann auch eine klassenweise Betreuung erfolgen. Sonst macht das für mich keinen Sinn. Und die Horterzieher können auch nicht übernehmen, weil diese in der Nachmittagbetreuung für die halben Präsenzklassen gebraucht werden und damit das Personal und die Stunden nicht für die Vormittagsbetreuung sowie für die getrennte Betreuung der Kinder in der Notbetreuung auch am Nachmittag reichen. Wenn die Kinder in der Notbetreuung zusammengeschmissen werden, haben wir auch nichts erreicht. Und nachmittags im Hort Kinder aus dem Präsenzunterricht und der Notbetreuung zusammen in den Klassen macht ja auch keinen Sinn.

  154. Lehrerin 3 Jahren vor

    Es ist der blanke Hohn für unsere Kinder! Wie konnte Sachsen dem zustimmen?

  155. Sabine 3 Jahren vor

    Was heißt das konkret:
    „Alle weiteren bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen und Kitas gelten fort.“
    Bleibt die Maskenpflicht im Unterricht ab Klassenstufe 5 bestehen? D

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sabine,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, das bleibt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  156. Thorsten Penz 3 Jahren vor

    Ich lese hier, eine Notbetreuung kann eingerichtet werden, heißt letztlich, dass es keine Verpflichtung zur Einrichtung einer solchen gibt. Ich falle seit Anbeginn der NPI in die Gruppe der Menschen, die Anspruch auf Notbetreuung haben. Für den Fall, dass sich Schule und/oder Kita entacheiden, keine Notbetreuung einzurichten, wer macht dann meine Arbeit?

  157. Göthel 3 Jahren vor

    Hallo ich lese leider nichts über Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung? Bleiben diese auch geöffnet ab einer Insziedenz von 165?

    Mfg Daniela Göthel

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Göthel,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das gilt für alle Förderschulen. Die Schülerinnen und Schüler können ihre Schulen auch bei einem Wert über 165 weiterhin besuchen. Korrektur: Bei Förderschulen gelten die bestehenden Klassengrößen als mit dem infektionsschutzrechtlichen Ziel des Wechselunterrichts vereinbar.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Netti 3 Jahren vor

      Guten Abend, wie ist die Notbetreuung an Grundschulen genau geregelt? Die Klasse 4 geht also weiter im Wechselmodell ab I-Wert 165, die anderen Klassen nicht und es wird aber für die Klassen 1 bis 3 Notbetreuung im selben Haus angeboten? Dann sind doch trotzdem Kinder aus allen Klassen in der Schule und können genausogut unterrichtet werden. Klasse 4 b muss mit z. Bsp. 18 Schülern ins Wechselmodell und wenn z. Bsp. in Klasse 1a von 20 Kindern 17 ein Recht auf Notbetreuung haben, sind diese gleichzeitig im Raum. Ich hoffe, dass ich das komplett falsch verstanden habe. Könnten Sie mir das bitte erläutern? Danke.

    • Korb 3 Jahren vor

      HALLO… was ist mit LRS Klassen , dürfen die Schüler weiter in die Schule gehen. Da besteht ja auch Förderbedarf . Und es sind kleine Klassen. Und jeder hat eine Schulbank für sich.
      Danke für eine Antwort

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Korb,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu gern, wenn nicht inzwischen geschehen, meine Antwort an Daniela Hengst beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/04/22/bundesnotbremse-regeln-fuer-den-schul-und-kitabetrieb/#comment-13820.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Hanke 3 Jahren vor

      Guten Abend,

      wenn in den Grundschulen Wechselunterricht ist, können dann die anderen Schüler in den Hort gehen?
      Der Hortbetrieb muss auch erst bei einer I grösser 165 eingestellt werden?
      Gibt es denn genug Zimmer, Personal?

      Danke sagt eine Working mum von 3 Knirpsen

    • Susann Pasztor 3 Jahren vor

      Müssen Kita-Kinder bzw. Kinder bei der Tgesmutti (1-3Jahre) in der Notbetreuung auch 2x pro Woche getestet werden? Wenn ja – wer ist zuständig für die Durchführung und welche Tests werden verwendet? Vielen Dank

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Susann Pasztor,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Diese Kinder müssen nicht getestet werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  158. Eine Mama 3 Jahren vor

    Liebes SMK-Team,
    gilt weiter die Aussetzung der Präsenzpflicht. Müssen in den Grundschulen nun auch Masken im Unterricht getragen werden? Wenn nein, was ist, wenn eine Grundschule das trotzdem so umsetzt? Müssen dann alle Kinder Masken tragen?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Eine Mama,

      vielen Dank für Ihre Fragen. Die Schulbesuchspflicht bleibt weiter aufgehoben. Die bisherigen Regelungen zum Tragen von MNS gelten auch in Grundschulen fort. Im Unterricht muss keine Maske getragen werden (das gilt für öffentliche Schulen; freie Schulen können über die Corona-Schutz-Verordnung hinausgehende Maßnahmen treffen).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler