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Neue Förderrichtlinie sichert Einsatz von Praxisberatern und Inklusionsassistenten

Neue Förderrichtlinie sichert Einsatz von Praxisberatern und Inklusionsassistenten

Der Einsatz von Praxisberaterinnen und Praxisberatern sowie Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten an Schulen kann auch im neuen Schuljahr gefördert werden. Das macht eine neue Förderrichtlinie möglich, die gestern vom Kabinett beschlossen wurde.

Die individuelle Förderung, die durch diese Richtlinie unterstützt wird, richtet sich auf zwei Bereiche: die »Berufliche Orientierung« und das »Begleitete Lernen«. Der Bereich der »Beruflichen Orientierung« beinhaltet den Einsatz von Praxisberatern an Oberschulen und deren Zusammenarbeit mit Berufsberatern sowie die Durchführung von Potenzialanalysen und Werkstatttagen an Gymnasien, Förderschulen, Oberschulen und Gemeinschaftsschulen. Dadurch soll die Berufswahlkompetenz gesteigert, das Sammeln von praktischen Erfahrungen in der Arbeitswelt erweitert und der erfolgreiche Übergang von der Schule in das Arbeitsleben vorbereitet werden – letztendlich mit dem langfristigen Ziel, Brüche in den Berufsbiographien zu vermeiden und Fachkräfte zu sichern. Der Bereich des »Begleiteten Lernens« umfasst den Einsatz von Inklusionsassistenten an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und berufsbildenden Schulen. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung werden so vor allem lernbezogen unterstützt. Darüber hinaus werden die Lehrkräfte durch den Inklusionsassistenten unterstützt.

In den beiden Förderbereichen sollen die bisherigen Projekte an Schulen fortgeführt werden.Derzeit unterstützen an 253 Oberschulen Praxisberater die berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler.  Inklusionsassistenten helfen an 235 Schulen Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf beim Lernen. Bislang wurde der Einsatz von Praxisberatern über Mittel des Kultusministeriums und der Bundesagentur für Arbeit sowie den Europäischen Sozialfonds (ESF) und von Inklusionsassistenten über den ESF finanziert. Die ESF-Förderung endet jedoch am 31. Juli 2021. Der Schwerpunkt für das Schuljahr 2021/2022 liegt auf der Überführung der ESF-Projekte in die Landesfinanzierung. Nach Ablauf des ersten Durchführungszeitraumes wird 2023 über einen möglichen Projektausbau entsprechend Bedarf und Haushaltsmittel entschieden.

»Schulen benötigen immer stärker multiprofessionelle Teams, um die Herausforderungen zu meistern. Der Bedarf wird pandemiebedingt noch steigen, weil auch die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler zunehmen wird. Praxisberater und Inklusionsassistenten leisten hier eine unschätzbare Hilfe«, so Kultusminister Christian Piwarz.


3 Kommentare zu “Neue Förderrichtlinie sichert Einsatz von Praxisberatern und Inklusionsassistenten

  1. Das ist eine tolle Nachricht für alle Schulen, die davon einen Inklusionsassistenten abbekommen. Die werden tatsächlich dringend gebraucht. Ich frage mich nur, nach welchem Schlüssel die Aufteilung erfolgt. An der Oberschule meiner Kinder gibt es keinen Inklusionsassistenten, obwohl unter den 345 Schülern 11 integrierte Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen. Wo bleibt da die Inklusion? … es fehlt ja nicht nur an Inklusionsassistenten.

  2. Eine gute Nachricht, Nur leider liest es sich für mich zurzeit wie Hohn. Unser Praxisberater darf seit mehr als einem Monat nicht an die Schule kommen. Gerade jetzt in der Zeit wo endlich mal wieder Schüler da sind (waren) und seine Hilfe gebraucht hätten. 240 Schüler und 38 Lehrer und anderes Personal pro Tag? Kein Problem! EIN Praxisberater? Nein, gefährlich……

    1. Komisch. Schulbegleiter oder Inklusionsbegleiter dürfen doch auch mit dem Schüler in die Schule. Ein sehr wichtiges Thema und ich finde es gehört an jede Schule Inklusionsassistenten.

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