Corona-Schnelltests werden fortgesetzt

Corona-Schnelltests werden fortgesetzt

Nach den Winterferien können sich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie pädagogisches Personal, das im Unterricht tätig ist, erneut testen lassen. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Corona-Schnelltests.

Wer kann sich ab 8. Februar 2021 testen lassen?

Die Testmöglichkeit besteht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der Abschlussklassen von:

  1. Oberschulen (Klassenstufe 9 für den Hauptschulbildungsgang und Klassenstufe 10 für den Realschulbildungsgang),
  2. Förderschulen, die nach den Lehrplänen für die Oberschule unterrichtet werden,
  3. Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
  4. Fachoberschulen (Klassenstufe 12),
  5. Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13),
  6. Berufsschulen für Schülerinnen und Schüler in der dualen Berufsausbildung (einschließlich Vorabschlussklassen, deren Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2020/2021 am ersten Teil einer in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführten Abschlussprüfung teilnehmen),
  7. Berufsfachschulen sowie
  8. Fachschulen.

Wo wird getestet?

Die Testungen sollen möglichst an der jeweiligen Stammschule der Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte durchgeführt werden. Abhängig ist das von den personellen Ressourcen der Vertragspartner, welche die Testteams zur Verfügung stellen.

Was ist zur Teilnahme an den freiwilligen Testungen erforderlich?

Zur Teilnahme an den Schnelltests ist eine Einwilligungserklärung erforderlich, die vor der Testung von den Teilnehmenden bzw. den Personensorgeberechtigten ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden muss.

Den Vordruck für Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler gibt es hier.
Den Vordruck für Lehrerinnen und Lehrer gibt es hier.

Kann die Testung auch erst nach Beginn des Präsenzunterrichts durchgeführt werden?

Bevor die Testungen an der Stammschule nicht abgeschlossen sind, sollte möglichst kein Präsenzunterricht durchgeführt werden.

Warum sollte ich mich testen lassen?

  • Zu den wichtigsten Werkzeugen bei der Bekämpfung des Coronavirus gehören Tests.
  • Tests helfen, das Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen.
  • Tests helfen, eine Ausbreitung zu verhindern.
  • Tests helfen, sich selbst und andere Menschen zu schützen.
  • Tests sollen sicherstellen, dass nur gesunde Personen die Schulen besuchen.

Weitere Informationen gibt es in unserem Blogbeitrag »Kostenlose Corona-Schnelltests für Schüler und Lehrer«.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

20 Kommentare

  1. Nora 3 Jahren vor

    Am 15.2. sollen die Grundschulen wieder öffnen. Wann und wie werden die Schülerinnen und Schüler getestet, bevor sie wieder zusammen kommen? Wie erfahren Eltern, ob Lehrerinnen und Lehrer sich testen lassen, um sicher gehen zu können, dass das Thema Corona ernst genommen wird? Wir erfahren über unsere Schulleitung leider nur das nötigste und haben im übrigen seit dem Frühjahr Unterricht nur per wöchentlich gesendeten Arbeitsblättern (jetzt Klasse 4) ohne Feedback. Wäre es nicht mal an der Zeit, verbindliche Qualitätsstandards und Methoden für den Unterricht vorzugeben? Bitte antworten Sie nicht mit „Wenden Sie sich an die Schulleitung“. Das bringt leider nichts.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Nora,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ob Mitte Februar die Schulen und Kitas für weitere Kinder öffnen, darüber wird das Kabinett in dieser Woche entscheiden. Hier möchte ich deshalb noch um ein wenig Geduld bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Grundschullehrerin 3 Jahren vor

    Wann gibt es denn Informationen, wann und wie die Halbjahresinformationen Klasse 1 bis 3 ausgegeben werden?

  3. Elke 3 Jahren vor

    Wenn die Tests freiwillig sind und sich nicht einmal die Hälfte der SuS bzw. LuL testen lässt, ist doch sehr fraglich, ob wirklich nur Gesunde die Schule besuchen.

  4. Annett 3 Jahren vor

    Hallo Herr Reelfs, Schnelltest hin oder her, wir beginnen in meiner Berufsschule am Montag wieder mit vollem Haus.
    Alle 2. Lehrjahre (gestreckte Abschlussprüfung) werden da sein.
    Eine räumliche Trennung im Haus ist bei den Zahlen nicht möglich.
    In den Pausen steht eine Vielzahl der Lehrlinge garantiert (und laut Verordnungen auch erlaubt) ohne Mundschutz zum Essen und rauchen draußen.
    Ein Drittel oder mehr der Lehrlinge werden in der Zeit im Lehrlingswohnheim untergebracht.
    Wie da der Coronaschutz am Abend und nachts aussieht, kann man erahnen.
    Heute habe ich über meinen Schulleiter eine Mail erhalten.
    Jeder Kollege soll wohl 40 Ffp2-Masken zum Eigenschutz bekommen. Gleichzeitig wurde ein Merkblatt zum Arbeitsschutz mit FFP2 gesendet (hängt auch schon länger in jedem Lehrerzimmer).
    Nun meine Frage zu meinem eigenem Schutz :
    Da ich ja nun diese FFP2-Masken im Unterricht tragen sollte, darf ich dann nach 75 Minuten den Unterricht verlassen oder soll ich nun meine angesetzten 90 Minuten durchführen und bewusst gegen den Arbeitsschutz verstoßen?
    Ich befinde mich hier in einer persönlichen Zwickmühle!
    Wenn ich bei der Schulleitung die 75 Minuten anspreche, ernte ich nur genervtes Augenrollen!
    Mein Mann ist aber Risikopatient und ich möchte mich, ihn und meine Kinder keinem vermeidbaren Risiko aussetzen!
    Ich finde hier für mich selbst keine Lösung und wäre für einen Tipp sehr dankbar!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Annett,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich kann Ihre Gedanken verstehen, mit Recht weisen Sie auf den Arbeitsschutz hin. Dazu möchte ich Sie bitten, direkt mit Ihrer Schule zu sprechen und vor Ort entsprechend der Bedingungen gemeinsam eine Lösung zu finden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. P. Moosdorf 3 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK-Team,

    wieso besteht keine Testmöglichkeit für Grundschüler? Wie soll ohne Testung zuverlässig erkannt werden, ob sich die gefürchteten mutierten Varianten in den Grundschulen verbreiten – gerade auch mit Blick auf die ja überwiegend symptomlosen Verläufe in diesem Alter?

    Freundliche Grüße

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber P. Moosdorf,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Gern auch hier ein paar Worte zum Hintergrund: Wissenschaftliche Erkenntnisse sagen aus, dass je jünger die Kinder sind, desto geringer die Sensitivität der Schnelltest ausfällt. Wissenschaftler haben uns daher geraten, die Tests frühestens ab der 8. Klassenstufe zu beginnen. Dennoch haben wir uns entscheiden, die Tests auch auf die Schülerinnen und Schüler der 7. Klassenstufe auszudehnen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  6. T. Land 3 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK,

    Lernsax ist vom 5.-7.2. nicht verfügbar. Können Sie genau angeben, wann die Lehrer wieder Aufgaben für den am 8.2. beginnenden Unterricht hochladen können? MfG

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe/lieber T.,

      der zeitliche Rahmen für die bevorstehende Wartung lässt sich nicht auf die Stunde genau planen. Letzten Mittwoch erhielten Sie eine Vorabinformation über Lernsax. Wir gehen davon aus, dass Sie Montag früh Ihre Aufgaben problemlos eingeben können.

      Wenn Sie das wollen können Sie den Zugang mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits am Sonntag Abend wieder nutzen. 😉

      Während der Wartung eingehende E-Mails können bis zu 96h zwischengespeichert werden – deren Zustellung erfolgt, sobald LernSax wieder verfügbar ist.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  7. Chiara 3 Jahren vor

    Hallo,
    haben Schulsozialarbeiter und Schulbegleiter, die über einen freien Träger angestellt sind, ebenfalls Anspruch auf einen Corona Schnelltest?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Chiara,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. An der Testung können auch Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sowie Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter teilnehmen. Voraussetzung für das pädagogisch tätige Personal ist eine tatsächliche Verwendung im Präsenzunterricht. Ein Einsatz in der Notbetreuung ist der Verwendung im Präsenzunterricht gleichgestellt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  8. Horst 3 Jahren vor

    Geschwindigkeit vor verlässlicher Genauigkeit – können wir uns das leisten?

    Mit falsch-negativen POC-Tests besteht erhöhte Gefahr der Virusübertragung und in der Folge die von Erkrankungen, die wiederum Kosten verursachen.
    Bei falsch-positiven POC-Tests fällt der Betreffende aus, woraus ebenfalls Kosten entstehen.

    Lieber Dirk Reelfs, warum sollte ein Lehrer sich außerhalb der Dienstzeit (Wann genau ist das momentan?) auf die Suche nach einem Arzt begeben, der diese POC-Tests durchführt, dort auf ein Ergebnis warten, das nicht sehr sicher ist, um sich anschließend wieder seinen Verpflichtungen im Präsenz-/Distanzunterricht zuzuwenden? … und auch noch glauben, dass ein schnelleres Testergebnis der Grund für o.g. Vertragsanpassungen ist.

    Zu erwartende Antwort: Es gibt keine Verpflichtung zum Test, es ist ein Angebot zur Testung.

    Danke.

  9. Horst 3 Jahren vor

    Lieber Dirk Reelfs,
    richtig ist, dass Lehrer im Präsenzunterricht seit Jahresbeginn NICHT mehr 1x wöchentlich kostenlos einen PCR-Test erhalten können. Statt dessen besteht das Angebot zu einem POC-Test/Woche, der eine gewisse Anfälligkeit für falsch-positive Ergebnisse aufweist. Die Kosten für einen anschließenden PCR-Test trägt die gesetzliche Krankenversicherung. Im Falle einer privaten Krankenversicherung allerdings zahlt der Versicherte die Kosten selbst.
    Nachzulesen in:
    1. Anpassung zum Vertrag zur Durchführung von Testungen von Lehrkräften auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Schule und Bildung- im Folgenden LASUB genannt – und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes

    Die Vertragspartner vereinbaren zum 1.1.202 l die folgenden Anpassungen:
    (…)
    An § 2 Absatz 3 wird folgender neuer Satz angefügt: „Der im Falle eines positiven
    POC-Tests durchzuführende PCR-Test ist nicht mehr Gegenstand dieses Vertrages.
    Der PCR-Test nach einem positiven POC-Test ist als kurative Leistung nach EBM
    abzurechnen bzw. bei PKV-Versicherten privat zu liquidieren.“ (…)

    Meine Frage an Sie: Aus welchem Grund erfolgte diese Anpassung?
    Viele Grüße

    • Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Lieber „Horst“,
      der Grund für die Anpassung ist schnell genannt. POC-Tests liefern bereits nach 15 bis 20 Min ein Ergebnis, PCR-Tests erst nach 24 Stunden oder länger.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  10. Grundschullehrerin 3 Jahren vor

    Ich bin als Grundschullehrerin in der Notbetreuung tätig und möchte mich gerne wöchentlich testen lassen. Von meinem Hausarzt erfuhr ich, dass er keine Schnelltest durchführt (PCR-Test sind möglich, werden aber laut Kultus nicht mehr bezahlt). Auch meine HNO-Ärztin führt keine Schnelltest durch. Wo soll ich mich nun hinwenden? Auch von anderen Kollegen erfuhr ich, dass ihre Hausärzte keine Schnelltest anbieten. Eine Apotheke im Ort bietet Schnelltest an, doch diese müsste ich selbst bezahlen, da der Vertrag nur mit der KV besteht. Es ist also dringend erforderlich, dies zu ändern. Welche Möglichkeiten habe ich also?

    • Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Liebe „Grundschullehrerin“,
      leider hören wir vereinzelt, dass Hausärzte Schnelltests nicht mehr anbieten, obwohl der Vetrag mit der KV nach wie vor seine Gültigkeit hat. Vielleicht hilft der Hinweis, dass Laborärzte auch Schnelltests anbieten.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  11. Rosamunde 3 Jahren vor

    Was ist mit Grundschullehrern in der Notbetreuung?

    • Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Liebe „Rosamunde“,
      für Grundschullehrer in der Notbetreuung gibt es ebenso wie für alle übrigen Lehrer, die im Präsenzunterricht tätig sind, seit Frühjahr vergangenen Jahres die Möglichkeit, sich einmal wöchentlich kostenlos testen zu lassen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs