Maskenpflicht entfällt – Testung an Schulen läuft nur noch bis zu den Osterferien
Das Kabinett hat heute (29. März) die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung beschlossen. Neu ist, dass die Maskenpflicht aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes in den Schulen und Kindertageseinrichtungen ab 3. April komplett entfällt. Das heißt, die Maske muss nun nicht mehr auf dem Schul- oder Kitagelände getragen werden. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und andere externe Personen, die die Schule oder Kindertageseinrichtung betreten. Die Maskenpflicht im Unterricht war bereits in der letzten Verordnung abgeschafft worden. In den Hygieneplänen der einzelnen Einrichtungen kann aber eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verankert werden.
Die Testpflicht für den Schulbesuch wird noch bis zu den Osterferien weitergeführt. Nach den Osterferien soll die anlasslose Testung dann komplett entfallen, vorausgesetzt die weitere positive Entwicklung der Gesamtlage.
»Unsere Kinder und Jugendlichen haben bisher mit die größten Einschränkungen in der Pandemie hingenommen, um andere zu schützen. Es gilt nun mit Achtsamkeit weiter mehr Normalität in die Schulen einkehren zu lassen«, so Kultusminister Christian Piwarz mit Blick auf die sinkenden Infektionszahlen in den Schulen.
Während vom 14. bis 20. März noch 13.044 Schülerinnen und Schüler von einer Infektion betroffen waren, sind es im Zeitraum vom 21. bis 27. März 9.192 Schülerinnen und Schüler gewesen. Bei den Lehrkräften gab es ebenfalls einen Rückgang.
Ausführliche Zahlen: Eltern, Schüler, Lehrkräfte, Erzieher – Coronavirus in Sachsen – sachsen.de
Der Minister machte deutlich, dass es nicht länger vertretbar sei, dass Schulen und Kitas strengere Schutzmaßnahmen und Einschränkungen hinnehmen müssen, während im Alltag und in der Gesellschaft insgesamt die Corona-Schutzmaßnahmen wie Maske und Tests zurückgenommen werden.
Regelungen ab dem 3. April 2022 bis 17. April 2022:
Maskenpflicht in Kita und Schule entfällt komplett
Bis zu den Osterferien gilt weiter eine zweimalige Testpflicht pro Woche für den Schulbesuch. Tritt ein positiver Coronafall in der Klasse auf, dann muss der betroffene Schüler oder die betroffene Schülerin in die häusliche Lernzeit gehen. Die übrigen Schülerinnen und Schüler können in der Schule bleiben. Für sie besteht dann eine tägliche Testpflicht an fünf Tagen hintereinander. Das gilt auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler.
Vom Präsenzunterricht können sich Schülerinnen und Schüler nur mit einem ärztlichen Attest abmelden.
Die Schulen werden trotz Infektionsfällen weiter offengehalten. Einzelne Klassen ins häusliche Lernen zu schicken oder vorübergehende komplette Schulschließungen wird es nur dann geben, wenn aufgrund von Corona-Infektionen und Quarantäne eine Vielzahl von Schülern und Lehrkräften ausfallen, die den Schulbetrieb in Präsenz insgesamt nicht mehr durchführbar machen. Aktuell sind von insgesamt 1.400 öffentlichen Schulen acht vorrübergehend komplett geschlossen und an 20 Schulen wurden einzelne Klassen ins häusliche Lernen geschickt.
Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und endet am 17. April 2022.
* Aktualisiert am 1. April 2022
25 Kommentare
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Können sich denn einzelne Schulen über die neue Verordnung einfachso hinwegsetzen und weiterhin auf der Maskenpflicht bestehen (quasi von einer Art Hausrecht Gebrauch machen)? Wie ist das juristisch?
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Liebe Nadin Krauß,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Nein, eine Schule kann keine Maskenpflicht einführen oder darauf bestehen, dass sie getragen wird. Eine Empfehlung ist möglich. Wenn eine Lehrerin bzw. ein Lehrer oder Schüler die Maske nicht trägt, kann ihnen der Zutritt nicht verweigert werden, denn es gibt keine Maskenpflicht mehr.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Guten Tag! Wo finde ich die neue Schul- und Kita-Verordnung, welche ab 03.04.2022 gültig ist? Vielen Dank
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Liebe Katja,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Schauen Sie gern hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html.
Link ist auch im Beitrag ergänzt.Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Fällt die Testung für das Personal in Kitas weg?
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Liebe Claudia Schnerrer,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. In der ab dem 3. April geltenden Fassung der Schul- und Kita-Coronaverordnung sind die bekannten Zutrittsbeschränkungen (vgl. § 3 Absatz 1 SchulKitaCoVO) weiterhin enthalten. Ungeimpftes/nicht genesenes Personal unterliegt diesen Beschränkungen ebenfalls, d. h. der Nachweis über ein negatives Testergebnis muss zweimal wöchentlich erbracht werden.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler -
Warum immer wieder die härtesten Maßnahmen, wenn es um Kinder geht?
Erwachsene werden freigelassen, die Kinder weiterhin in Maßnahmen „eingesperrt“.
Wann hört das auf?
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Hallo,
ich habe eine Rückfrage zur wegfallenden Maskenpflicht, die grundsätzlich zu begrüßen ist.
Können einzelne Einrichtungen, bspw. Kitas, die Maskenpflicht trotzdem bspw. aufgrund Hausrecht beibehalten und von den abholberechtigten Elternteilen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske verlangen?
Danke für Ihre Rückmeldung.-
Liebe Kathrin Voigt,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Eine Anordnung der Maskenpflicht auf der Grundlage der SchulKitaCoVO ist nicht mehr vorgesehen. Es kann aber in den Hygieneplänen eine Empfehlung zur Maskentragung aufgenommen werden (vgl. § 4 Absatz 3 SchulKitaCoVO). Ob und ggf. in welchen Fällen eine sog. Maskenpflicht in Kindertageseinrichtungen auf das Hausrecht gestützt werden kann, hängt davon ab, wie das Benutzungsverhältnis an der konkreten Einrichtung ausgestaltet ist. Bitte wenden Sie sich dazu an den Träger der Einrichtung.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Danke, dass nun auch für die Kinder endlich Erleichterung eintritt.
Hin und wieder werden „die alternativen Wege zur Kommunikation, falls der Blog schon geschlossen ist“, erwähnt. Welche sind das, wo kann man sich dann noch hinwenden bei Fragen? Leider ist ja meistens schon hier dicht, diesmal habe ich Glück.
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Lieber Jens König,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Schauen Sie dazu gern auf unsere Webseite: https://www.smk.sachsen.de/.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Hallo, warum muss man gleich alles fallen lassen? Maske gut und schön für die Kinder, aber warum setzt man das Testen direkt nach den Osterferien aus? Bisher stiegen die Zahlen doch gerade in den Schulen nach den Ferien immer sprunghaft an. Mehrere Wochen fallen Lehrer und Kollegen in Schule und Kita aus, gerade jetzt zum Zeitpunkt wo sich Infektionen mit Symptomen und richtig kranksein im Umfeld häufen, kann ich das nicht nachvollziehen. Ich verstehe es nicht, keine Testung mehr in der Schule, keine Testung mehr in den Firmen. Wird so die Pandemie für die vorbildlich ungeimpften beendet? Ich bin maßlos enttäuscht
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Liebe Susanne,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu gern beachten: „Nach den Osterferien soll die anlasslose Testung dann komplett entfallen, vorausgesetzt die weitere positive Entwicklung der Gesamtlage.“ Hier müssen wir also noch etwas abwarten.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Toll, dass die anlasslose Testpflicht bald wegfällt. Es wäre schön, wenn symptomlose, negativ getestete Geschwisterkinder nicht mehr mit in Quarantäne müssten, wenn ihr Bruder/Schwester pos. getestet wurde (auch wenn sie nicht geimpft/genesen sind). Der Sitznachbar neben dem das betroffene Kind 6-7 h tgl. gesessen hat, muss ja schließlich auch nicht in Quarantäne. Da kann die Ansteckung genauso passieren wie zu Hause. Warum muss also das gesunde Geschwisterkind in Quarantäne?
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Hallo!
Ich bin Lehrerin und derzeit schwanger, d.h. im Distanzunterricht. Besteht die Möglichkeit, wieder in Präsenz zu unterrichten? Oder gibt es hierzu eine Perspektive? Die aktuelle Situation, selbst vor dem PC gefangen zu sein und dabei die Schüler mit Arbeitsaufträgen „alleine zu lassen“ ist für alle Beteiligten suboptimal. Über Informationen hierzu würde ich mich sehr freuen.
Freundliche Grüße!-
Liebe Rosa,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Aktuell ist keine Änderung der geltenden Regelungen geplant, es bleibt bis auf Weiteres bei der Regelung, dass schwangere Lehrkräfte nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden.
Diese Festlegung folgt der Einschätzung unseres betriebsärztlichen Dienstes in Abstimmung mit der Landesdirektion Sachsen. Betriebsärztlicher Dienst und Landesdirektion Sachsen befinden sich dazu in einem regelmäßigen Austausch.
Herzliche Grüße und alles Gute für Sie
Lynn Winkler
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„Unsere Kinder und Jugendlichen haben bisher mit die größten Einschränkungen in der Pandemie hingenommen, um andere zu schützen.“ … Darum verdienen unsere Kinder nun den geringsten Schutz? An dem Ort, an dem sie eigentlich sicher sein sollten.
Und wie gedenkt man, unabhängig vom Schutz der Kinder, das Personal zu schützen? Vorallem Grundschulen sind auf Kante genäht. Bereits ein Ausfall sorgt für Chaos, da die Kinder ja trotzdem der Aufsichtspflicht unterliegen. Eine Freistunde für die Klasse ist da nicht möglich. Fallen dann im schlimmsten Fall gleich mehrere Kolleg_innen aus, bedeutet das wieder zusätzlicher Stress für Lehrkräfte und Kinder.
Wenigstens die Basics wie Masken für Eltern und Besucher_innen und regelmäßige Tests sollten beibehalten werden. Während die Zahlen so hoch sind, wie noch nie, werden die Schutzmaßnahmen zurückgefahren. Mir unbegreiflich. Herr Kretzschmar hat schon einmal bedauert, zu zögerlich und langsam vorallem mit Blick auf die Schulen gehandelt zu haben. Er scheint daraus nicht viel gelernt zu haben. -
Danke.
Nur bleibt trotzdem noch die Frage übrig: Keine Masken im Unterricht, keine Masken im Schulhaus – warum dann noch im Bus? Es sind die selben Schüler, die sich da treffen.
Welche logische Erklärung gibt es dafür – außer dass es wie die Tests, auf die noch allein bei Kindern bestanden wird – sich um reine Willkür handelt.
Was sehe ich falsch? -
»Unsere Kinder und Jugendlichen haben bisher mit die größten Einschränkungen in der Pandemie hingenommen, um andere zu schützen. …«, so Kultusminister Christian Piwarz.
Endlich! Danke für die (späte) Einsicht. Hauptsache sie kommt.
Wir hoffen, es passiert nie wieder, dass die Kinder die Erwachsenen schützen sollen – sondern dass umgekehrt wir Erwachsenen die Kinder schützen. Alles andere wäre eine erneute Verschiebung der Kompetenz, der Zuständigkeit und eine Verdrehung der Wirklichkeit. Starke schützen die Schwachen – und Kinder sind immer die schwächsten Glieder einer Gesellschaft, die nicht andere schützen, sondern die durch andere den notwendigen Schutz erfahren sollen. -
Auf welcher Grundlage soll denn die Testung noch rechtens sein?
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Lieber Andreas,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Testung ist nicht nur durch unsere Verordnung gedeckt, sondern auch durch das Infektionsschutzgesetz.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Hallo,
was bedeutet anlassloses Testen? Was ist den nach Ostern ein Anlass trotzdem zu testen? Das würden wir uns in den Schulen wünschen, genauer beschrieben haben zu wollen. Ob z.B. ein Kind mit Symptomen in der Schule zur Sicherheit getestet werden darf.
Grüße-
Liebe Jenny K.,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Hier müssen wir die weiteren Entwicklungen und die neue Verordnung abwarten.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Warum wird in den Schulen weiter getestet, während für ungeimpfte Erwachsene wieder alles offen ist? Warum werden symptomlose (oder etwas verschnupfte) Schülerinnen und Schüler aus den Klassen „rausgefiltert“ und müssen wieder zu Hause lernen? Es gibt so viele Kinder, die bereits zwei- oder gar dreimal positiv getestet wurden, teilweise ganz ohne Symptome. Diese müssen immer wieder zu Hause lernen. Die Eltern müssen sich Kind krank schreiben lassen und fehlen auf Arbeit, obwohl sie dort dringender gebraucht werden, als ein gesundes Kind zu Hause zu betreuen. Ich denke, es ist an der Zeit, dass das endlich ein Ende hat!
Es werden Kinder getestet und getestet und getestet, aber ungefimpfte Erwachsene dürfen ohne Test auf Arbeit. Was ist da anders als bei unseren Kindern? Auf Arbeit steht man am Fließband nebeneinander, in der Kantine sitzt man nebeneinander und im Fußballstadion ist man zu Tausenden…aber die Kinder müssen getestet werden.-
Lieber Schachti,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Beachten Sie dazu gern, dass die Testpflicht für den Schulbesuch noch bis zu den Osterferien weitergeführt wird. Nach den Osterferien soll die anlasslose Testung dann komplett entfallen, vorausgesetzt die weitere positive Entwicklung der Gesamtlage.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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