Was Eltern bei Infektionen ihrer Kinder beachten sollten

Was Eltern bei Infektionen ihrer Kinder beachten sollten

Herbst und Winter nahen. Damit treten bei Kindern und Jugendlichen auch verstärkt Infektionen auf. Wie sollten Eltern in Zeiten der Corona-Pandemie damit umgehen? Sachsens Gesundheitsministerium und Kultusministerium haben dazu eine Handreichung veröffentlicht.

Die Nase läuft, es kratzt im Hals: In den Herbst- und Wintermonaten treten bei den meisten Kindern und Jugendlichen Atemwegsinfektionen wie zum Beispiel Husten und Schnupfen auf. Manchmal werden die Beschwerden so stark, dass der Besuch in der Kindertagesbetreuung oder in den Schulen unmöglich wird. Die Mehrheit dieser Infektionen ist jedoch nicht immer schwerwiegend.

Orientierungshilfe für Eltern

Eine wichtige Orientierung für Eltern haben nun das Gesundheitsministerium und das Kultusministerium vorgelegt.

Aus der Handlungsempfehlung können Eltern, Lehrer und Erzieher ablesen, ab wann ein Arzt aufgesucht werden muss oder bei welchen allgemeinen und unspezifischen Symptomen der Schul- oder Kitabesuch noch möglich ist. So lassen ein gelegentlicher Husten oder ein leichter Schnupfen den weiteren Besuch der Einrichtungen zu.

Wichtig bleibt: Wie auch schon vor der Corona-Pandemie dürfen Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kinderbetreuung gebracht werden und auch nicht in die Schule gehen.

Empfehlungen im Überblick

1. Ein Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, genauso wie gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern, sind kein Ausschlussgrund. Diese Kinder können die Einrichtung besuchen.

2. Kinder, bei denen Symptome wie Husten bekannt und einer nicht-infektiösen Grunderkrankung wie zum Beispiel Asthma zuzuordnen sind, können ebenfalls weiterhin die Einrichtung besuchen.

3. Kinder mit einer Symptomatik, die auf COVID-19 hindeutet, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Dafür genügt eines der folgenden Symptome:

  • Fieber ab 38 °C,
  • Husten,
  • Durchfall,
  • Erbrechen,
  • allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen),
  • Geruchs- oder Geschmacksstörungen.

4. Ob ein Kind einen Arzt / eine Ärztin benötigt, müssen zunächst die Eltern beurteilen. Sie sollten bei Bedarf Kontakt zum Arzt des Vertrauens aufnehmen oder die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 wählen.

5. Zeigt ein Kind ein Symptom, das auf COVID-19 hinweist, sollte ein Test durchgeführt werden. Zeigt ein Kind Allgemeinsymptome ohne klaren COVID-19-Verdacht, muss es mindestens zwei Tage zu Hause beobachtet werden und mindestens 24 Stunden fieberfrei und in gutem Allgemeinbefinden sein, bevor es die Einrichtung wieder besuchen darf.

6. Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen unterliegen, können die Einrichtung besuchen, auch wenn das Geschwisterkind leichte Krankheitssymptome hat.

7. Bei Kindern ohne Krankheitssymptome, welche jedoch persönlichen Kontakt zu einer Person mit positivem Testergebnis hatten, wird das Gesundheitsamt über den Einrichtungsbesuch entscheiden.

Die Handlungsempfehlung der Ministerien kann sich je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern. Sie spiegelt den Stand vom 16. September 2020 wider. Weitere Informationen und die Handreichung für Eltern gibt es unter www.coronavirus.sachsen.de.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

13 Kommentare

  1. Tzandy 4 Jahren vor

    Hallo Frau Lynn Winkler,

    laut der Grafik steht, dass bei leichten Husten und Schnupfen meine Tochter zur Schule darf. Ich wurde heute angerufen, dass ich meine Tochter von der Schule abholen soll. Sie hat leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten. Die Sekretärin, sagte die Schule habe selber entschieden, dass auch bei leichten Symptomen, wie diese meine Tochter hat, nach Hause geschickt werden und zwei Tage der Schule fern bleiben müssen. Ein weiterer Grund, dass eine Lehrerin Ü60 ist und somit zur Risikogruppe zählt. Ist es Rechtens, dass die Kinder und Eltern eigentlich darunter müssen (Homescooling, Kinderbetreuung und Homeoffice), obwohl der normale Regelbetrieb wieder aufgenommen ist? Es wird auf der Lehrerin Rücksicht genommen und das Kind/Eltern sind die Leittragenden . LG

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo Tzandy,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Eine eindeutige Antwort kann ich Ihnen leider nicht geben, weil ich weder die Symptome Ihrer Tochter, noch die Argumente der Schule kenne. Sie müssen dieses Problem bitte vor Ort klären, im Gespräch mit der Schulleitung. Grundsätzlich gilt aber, dass Schnupfen zum Beispiel kein alleiniges Symptom ist, was ein Betretungsverbot der Schule hervorruft. Ähnliches gilt für gelegentlichen Husten. Letztlich kommt es auch immer auf den Allgemeinzustand des Kindes an. Hier kommt es dann manchmal zu unterschiedlichen Ansichten zwischen Eltern und Lehrern, weil sich die Symptome im Laufe des Tages durchaus auch verstärken können. Aber eine Schule kann natürlich nicht das Flussdiagramm und die dazu gültige Allgemeinverfügung abändern, indem sie bei gelegentliche Husten sowie Schnupfen eine Betretungsverbot aussprechen. Bitte bedenken Sie aber, dass das Flussdiagramm natürlich immer Interpretationen zulässt (zum Beispiel gelegentlicher Husten) und der Schutz der Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitschülerinnen und Mitschüler wichtig ist, damit es nicht zu längeren Quarantänemaßnahmen oder Schulschließungen kommt. Bitte versuchen Sie vor Ort im Gespräch eine gemeinsame Lösung mit der Schule zu finden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. KristinS 4 Jahren vor

    1. Ich bin entsetzt, dass die betroffenen Einrichtungen mal wieder nur durch die Medien davon erfahren. Ich habe als Kita-Leiterin nicht die Zeit, täglich auf der Homepage zu schauen, was es mal wieder für neue Ideen gibt.
    2. Es ist ja wunderbar, dass die Kinder im Prinzip sofort wieder die Kita besuchen dürfen (leider haben wir es jetzt schon oft erlebt, dass die Kinder mit starkem Husten und einem Unwohlsein in die Kita gebracht werden, weil der Arzt grünes Licht gegeben hat). Nur leider werden die Erzieherinnen im Gegenzug oft gleich 14 Tage krank geschrieben, weil sie sich an den Erkältungen angesteckt haben. Das heißt, das sowieso schon wenige Personal hat sich neben den gesunden Kindern auch um die angeblich gesunden und dennoch kranken Kinder zu kümmern.
    Das sorgt bestimmt dafür, den Beruf eines Erziehers attraktiver zu machen und die Mitarbeiter zu motivieren. Herzlichen Glückwunsch. Entschuldigung, aber ich kann nicht anders.

  3. Thomas M. 4 Jahren vor

    Wenn mein Kind also Husten, Fieber, Durchfall UND Erbrechen hat, ich zum Arzt gehe, dieser einen Covid-Test veranlasst, der aber negativ ist, darf mein Kind in die KiTa? So sagt es jedenfalls die Grafik aus …

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Thomas M.,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Zu Ihrer sicherlich nicht ganz ernst gemeinten Frage: „Wichtig bleibt: Wie auch schon vor der Corona-Pandemie dürfen Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kinderbetreuung gebracht werden.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • T. Land 4 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Winkler,

      ich glaube schon, dass die Frage ernst gemeint ist. Sie kennen offensichtlich keine spitzfindigen Eltern. Einer Schülerin würde man im Informatikunterricht einen solchen Ablaufplan nicht durchgehen lassen. Haben Sie niemanden, der nicht nur Design kann, sondern auch in Logik ausreichend bewandert ist?

  4. H. Golbs 4 Jahren vor

    Vielen Dank für die Hilfe.
    Dennoch habe ich Fragen: Aktuell gibt es mehrere Kinder mit Husten( nicht nur gelegentlich).
    Diese wurden dem Arzt vorgestellt und nicht getestet.
    Die Eltern erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes( Formular der KVS) und bringen die Kinder nun mit Husten in die Kita.
    Kann ich die Bescheinigung des Arztes ignorieren und darauf verweisen, dass wir sie nur ohne Symptome betreuen?
    Der Verbleib zu Hause für 2 Tage – sowie im Schema dargestellt-erfolgt mit einer entsprechenden Krankschreibung des Arztes( Entgeltfortzahlung für die Eltern)?
    Ich wäre über eine Information sehr dankbar.

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo H. Golbs,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes vor, kann das Kind die Kita auch besuchen. In diesem Fall greift der 2-Tage-Verbleib zu Hause nicht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. Nadine Kubitz 4 Jahren vor

    Danke für die Handreichung jetzt hoffen wir auf auf möglichst gleiches Empfinden. Denn wNn ein Husten leicht oder schwer ist ist äußerst subjektiv, das kann gut oder schlecht für Schüler und Eltern sein und wird wohl immer mal wieder zu Diskussionen führen.

  6. Bianka Nagel 4 Jahren vor

    Ist das als Empfehlung für die Schulen zu verstehen oder ist das bindend? Darf eine Schule auch für sich entscheiden, dass Kinder bei einfachem Schnupfen oder Halskratzen Zuhause bleiben müssen?

  7. Wir Eltern aus Sachsen 4 Jahren vor

    Schüler dürfen aber auch zu Hause bleiben die an Vorerkrankungen wie Asthma, Diabetes etc.leiden oder??? Frage: Dürfen Schüler die Vorerkrankungen haben und die Eltern ebenfalls vorerkrankt sind vom Präsenzunterricht befreit werden. Wie läuft es da mit dem Homeschooling wenn Lehrer nichts mitteilen was gemacht werden muss.