FAQ: Aktuelle Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas

FAQ: Aktuelle Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas

Ab dem 7. März werden die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas achtsam und schrittweise zurückgefahren. Das regelt die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. Wir geben einen Überblick zu den aktuellen Regeln.

Wird der Regelbetrieb wieder aufgenommen?

Ja. In den Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen wird der Regelbetrieb wieder aufgenommen. Der Unterricht findet entsprechend der Stundentafel ohne Beschränkung statt. Die einzelnen Klassen müssen keine festen Gruppen mehr bilden. Auch in den Kindertageseinrichtungen wird der eingeschränkte Regelbetrieb wieder abgeschafft. Gruppen müssen nicht mehr streng voneinander getrennt werden.

Gilt die Schulbesuchspflicht wieder?

Ja. Es besteht grundsätzlich wieder Schulbesuchspflicht. Die vereinfachte Abmeldemöglichkeit von der Präsenzbeschulung entfällt. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Abwesenheit aus anderen Rechtsgründen, insbesondere nach Maßgabe der Schulbesuchsordnung. Abmeldungen vom Schulbesuch sind wie bisher auch aus medizinischen Gründen durch ein ärztliches Attest möglich.

Sind Schulfahrten wieder möglich?

Ja. Exkursionen und Schulfahrten sind generell wieder zugelassen. Hinweis: Für alle Fahrten im In- und Ausland einschließlich der Maßnahmen der internationalen Bildungskooperation sowie Erasmus+ gelten die Regelungen des Erlasses vom 8. Juni 2021.

Wie ist die Testung geregelt?

Das Testregime wird verändert. Die anlasslose Testung aller Schülerinnen und Schüler mittels Selbsttest wird auf zweimal wöchentlich reduziert. Für Geimpfte und Genesene wird die regelmäßige Testung empfohlen.

Bei positivem Corona-Testergebnis einer Schülerin oder eines Schülers oder einer Lehrkraft besteht eine fünftägige tägliche Testpflicht für die betreffende Klasse. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene. Durch diese engmaschige Kontrolle ist damit in der Regel die Anordnung häuslicher Lernzeit für einzelne Klassen oder Schulen nicht mehr notwendig und kontinuierlicher Präsenzunterricht abgesichert.

Besteht weiterhin eine Maskenpflicht?

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz entfällt auch im Unterricht an weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler sowie für das schulische Personal.

Welche Regelungen sind außerdem zu beachten?

Die übrigen bekannten Schutz- und Hygieneregelungen – insbesondere die Zutrittsbeschränkung und die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude – sind weiterhin zu beachten. Dazu zählt:

Begleitende Personen müssen beim Bringen oder Abholen von Schülerinnen und Schülern bzw. von Kindern in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen. (Hinweis: Auf dem Außengelände ist eine OP-Maske ausreichend.) Bei Elterngesprächen oder Elternabenden kann stattdessen eine medizinische Maske getragen werden.

Handwerker und Dienstleister müssen auf öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen in den Gebäuden von Schulen und Kitas ebenfalls eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen können aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen gelten.

Die neue Verordnung gilt bis zum 2. April 2022.

 

* Aktualisiert am 18. März 2022

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

26 Kommentare

  1. Schumann 2 Jahren vor

    Ich habe eine Frage: Die Maßnahmen bleiben, wenn auch reduziert erhalten. Welchen Grund gibt es dafür, dass die Schulbesuchspflicht mal ausgesetzt wird und dann wieder gilt? Vielen Dank für eine nachvollziehbare Information.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Hallo Schumann,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Gern ein paar Worte zum Hintergrund der aktuellen Maßnahmen: Die Infektionszahlen in Sachsen sind immer noch hoch, wenngleich wir bei den Schulen aktuell weit unter den Werten von November bis zu den Winterferien liegen. Entscheidend ist, dass trotz hoher Infektionszahlen in der gesamten Gesellschaft die Bettenbelegung sowohl auf den Normal- als auch auf den Intensivstationen hiesiger Krankenhäuser deutlich unterhalb der Belastungsgrenze liegt. Laut eines Prognosetools des Sozialministeriums wird dies auch in den kommenden Wochen sehr wahrscheinlich so bleiben.

      Der Entscheidung, den Kindern und Jugendlichen einen Schritt Richtung eines normalen Schulalltags zu ermöglichen, ging ein intensiver Abwägungsprozess voraus. So wurde auch das Votum von vier medizinischen Fachgesellschaften einbezogen, auf die anlasslosen Tests insbesondere in Schulen und Kitas zu verzichten. Die Gesellschaften für Pädiatrische Infektiologie, Pädiatrische Kardiologie, für Krankenhaushygiene und der Berufsverband der Kinder und Jugendärzte fordern einen Kurswechsel. Der Schutz vulnerabler Gruppen und nicht mehr die Verhinderung jeder Infektion müsse im Vordergrund stehen. Kinder und Jugendliche würden durch das Testen, Maskentragen, den Unterrichtsausfall und die eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten einen hohen Preis für den Schutz der Älteren zahlen. Der Vorsitzende der Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, Tobias Tennenbaum, forderte gar, bei sinkenden Infektionszahlen die Maskenpflicht in Schulen abzuschaffen. In Abwägung entschied sich die Staatsregierung für ein achtsames und schrittweises Zurückfahren der Schutzmaßnahmen, um den Kindern ein Stück mehr Normalität zu ermöglichen. Viele Hygienevorschriften, wie etwa die Maskenpflicht im Schulgebäude, das Abstandhalten und regelmäßige Stoßlüften bleiben hingegen bestehen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. DENISE 2 Jahren vor

    Was ist, wenn in Kitas positive Fälle auftreten – gilt da auch 5 Tage täglich testen? Ist das verpflichtend dann!?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe DENISE,

      vielen Dank für Ihre Frage. Beachten Sie dazu gern die bis zum 19.3. weiter bestehende 3G-Regel am Arbeitsplatz und den bekannten Leitfaden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. Susi 2 Jahren vor

    Sehr guter Gedanke. Aber das ist ja logisch gedacht, darf man das noch???

  4. Fragensteller 2 Jahren vor

    Liebes SMK,
    leider kann man auf den älteren Eintrag nicht mehr antworten.

    Eine Frage bleibt für mich (und wie ich so bei anderen Social Media und Diskussionen in der realen Welt mitbekomme auch für viele andere) weiter offen:
    Sie schrieben mir und auch anderen „am Ende des Abwägungsprozesses hat man sich dafür entschieden, den Schülerinnen und Schülern Erleichterung zu verschaffen“ =>
    Was bedeutet das? Wer war daran beteiligt? Auf welcher wissenschaftlichen (sowohl medizinisch als auch pädagogisch) Grundlage ist die Entscheidung gefallen? Warum macht man etwas anderes als die offiziellen Vorgaben für ganz Deutschland empfehlen, die ja auf Grundlage von Experten entstanden sind?
    Seit 2 Jahren gab es, egal ob in Schulen, Sport, Handel oder oder zahlreiche Vorgaben, Verbote, Regelungen etc., die selbst mit viel Nachdenken keinerlei Logik hervorbrachten. Die Intransparenz des „WARUM“ und durch „WEN“ entschieden wird ist das, was viele Leute so stört (vor allem, wenn in anderen Bundesländern bei gleichem! Virus und ähnlichen Inzidenzen ganz andere Regeln gelten).
    Schade, dass das anscheinend nicht ernst genommen wird und man weiteren „Politikverdruss“ in Kauf nimmt statt Entscheidungen transparent(er) zu machen. Einfach nur „wir wollen den Schülern Erleichterung schaffen“ ist jetzt keine durch Experten untermauerte fundierte Aussage.

    Viele Grüße 🙂

  5. Roman 2 Jahren vor

    Was passiert, wenn DIREKT nach der Genesung / Quarantänenzeit von 5 Tagen einer Schülerin \ eines Schülers der Antigen-Test in der Schule wieder positiv ist? Muss die Schülerin \ der Schüler dann wieder abgeholt und zum PCR-Test gefahren werden?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Roman,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu gern beispielsweise in den Leitfaden schauen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  6. Susanne Reiche 2 Jahren vor

    Kann GTA demnach wieder in gemischten Gruppen statt finden?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Susanne Reiche,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ja, das ist möglich.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  7. Eva 2 Jahren vor

    In welchem Rhythmus erfolgt die Testung ungeimpfter Lehrer und Lehrerinnen – ebenfalls 2x wöchentlich?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Eva,

      vielen Dank für Ihre Frage. Bis zum 19.3. besteht weiter die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Entsprechend muss sich das Schulpersonal, das nicht geimpft oder genesen ist, täglich testen. Wie es danach weitergeht, müssen wir schauen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  8. Gabi 2 Jahren vor

    Der Regelbetrieb in den Grundschulen wird wieder aufgenommen, in Kitas erfolgt keine strenge Gruppentrennung mehr.
    Wenn diese Regelungen auch im Hort gelten und wir die Gruppen nicht mehr trennen müssen – ist es dann noch sinnvoll, im Schulhaus die Maskenpflicht für Grundschüler beizubehalten?

    • Grit 2 Jahren vor

      Genau dies wäre auch meine Frage gewesen!

    • Kornelius S. 2 Jahren vor

      Nein. Wozu?
      Etwas anderes wäre ad absurdum.
      Lasst die Kinder Kinder sein

  9. Claudia 2 Jahren vor

    Ein Dank und Mutmacher:

    Danke im Namen der Kinder, dass Sie zu mehr Normalität zurückkehren dürfen.
    Das ist sehr wichtig und noch mehr nötig !!
    Ich kann Besorgnis um Lehrer etc. verstehen, aber deshalb weiter die Kinder mit Sanktionen bedenken zu wollen, ist mehr als unfair. Die Kinder haben in den letzten 2 Jahren am meisten gelitten und ein- bzw. zurückstecken müssen. Die Ergebnisse sehen wir doch alle deutlich: Nicht Corona ist die Seuche unter Kindern, sondern die emotionalen und psyhischen Folgen der Sanktionen auf Kinder. Vielleicht hätten wir Erwachsenen mehr auf uns nehmen müssen, um die Kinder zu schützen ??
    Schauen wir uns mal genau um, wie viele Kinder in Psyhiatrien einen Goßteil ihres Lebens in den lezten zwei Jahren verbrachten. Wie Alkohol- oder Drogensucht zugenommen haben. Magersucht, Suizidversuche sowie erfolgreicher Suizid … Das sind nicht irgendwelche anonymen Daten, nein es sind die Kinder in unserer Nachbarschaft, unseren Bekanntenkreisen – die haben für uns konkret ein Gesicht.
    Bitte, geben wir ihnen dauerhaft die Luft zum Atmen, das soziale Gegenüber, das Erkennen von Gestik und Mimik ihrer Mitmenschen und vor allem Zuversicht und Sinn zurück, anstatt weiter auf Angst und Panik zu setzen.

    Bitte hören wir alle auf, unsere Panik als Erwachsene vor das Kinderwohl zu setzen.
    Auch wir tragen Sorge, Verhalten uns achtsam, nehmen uns zurück. Aber eine vollständige Garantie und ein Ausschluß jedweden Risikos, noch eine finale Sicherheit wird es nicht geben.
    Jeder Autofahrer lebt in der ständigen Gefahr eines Unfalls – und trotzdem fahren wir.
    Bin ich Mitarbeiter an einer Tankstelle oder einem anderen Gefahrenbetrieb, auf Baustellen, als Handwerker, so verbringe ich mehrere Stunden mit dem erhöhten Risiko eines schnell entfachten Brandes oder einer möglichen Explosion – und trotzdem arbeiten wir, trotzdem betanke ich mein Auto.
    War ich auch vor Corona schon Arzt oder im Pflegeberuf, lebte ich schon da mit dem Risiko einer Ansteckung an irgendwelchen Krankheiten – und habe es trotzdem voller Liebe und Aufopferungsbereitschaft getan.
    Was ist mit den Arbeitern in einem Kraftwerk, einer Chemiebude … Verkäufern, Polizisten, Feuerwehrleuten, wir treiben Sport – trotzdem tun wir es, nutzen bedenkenlos die Dienste unsere Mitmenschen.
    Überall potentielle Gefahren, die wir für unser Wohlempfinden selbst oder durch Dritte dankbar annehmen und gebrauchen. Dabei haben wir keine Sorge vor den ständig um uns lauernden Gefahren oder unterlassen Dieses oder Jenes zum Selbstschutz.

    Unsere Zeit liegt in den Händen unseres Gottes – ER gibt uns Kraft, Mut, Halt, Zuversicht, Sinn und ein lohnendes Ziel für unser Leben – trotz aller Gefahren.
    Seid seinem Schutz anbefohlen

  10. Michael K. 2 Jahren vor

    Zum ersten: Endlich bin ich mal rechtzeitig und der Kommentar ist nicht schon wieder abgeschalten. Ich habe die Nettiquette gelesen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass in weniger als 24 h wirklich alle Fragen gestellt und beantwortet sind. Jedenfalls hatte ich immer noch viele, aber eben nie die Möglichkeit, diese auch noch stellen zu können. Und unter den veröffentlichten Kommentaren finden sich meist endlose Wiederholen, was ich kaum zielführend finde. Hingegen weiß ich von einer Bekannten, deren höfliche und ehrliche Kommentare immer wieder irgendwo verschwunden sind.
    Zum zweiten: Danke, dass jetzt immer mehr auf die Kinder und ihre wahren Bedürfnisse geachtet wird. Dass sie wieder und hoffentlich noch mehr durchatmen können. Bitte bringen Sie für diese Gruppe die Normalität zurück. Das haben die zarten Kinderseelen dringend nötig. Sie haben in den letzten Jahren sehr gelitten – allerdings am allerwenigsten an Corona selbst.

    Danke.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Michael K.,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Sollten Sie Ihre Fragen hier im Blog nicht mehr stellen können, sind wir über die anderen bekannten Wege weiterhin erreichbar.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  11. Frau Schneider 2 Jahren vor

    Hallo, dürfen wieder Elternabende in Schule stattfinden? Welche Zutrittsbedingungen müssen erfüllt werden? Danke für die Zuarbeit.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Frau Schneider,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu möchte ich auf die Frage „Welche Regelungen sind außerdem zu beachten?“ verweisen. Dort sind Elternabende mit den entsprechenden Voraussetzungen aufgeführt.
      Medizinische Maske plus Zutrittsbeschränkungen. Diese können gern direkt in der Verordnung detailliert nachgelesen werden: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SchulKitaCoVO-01.03.2022.pdf.

      Dazu ergänzend: Es handelt sich bei § 3 Absatz 1 SchulKitaCoVO um ein nachweisabhängiges Zutrittsverbot, dem grundsätzlich alle Personen, die das Schulgelände betreten, unterliegen. Befreiungstatbestände sind den Nummern 1 bis 5 zu entnehmen.

      Zur weiteren Erläuterung noch ein Auszug aus der Begründung zu § 3 Absatz 1: „Genesene und geimpfte Personen sind zwar von der Zutrittsbeschränkung ausgenommen, wie sich aus § 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ergibt. Inzwischen ist jedoch durch Studien belegt, dass die Wirkung der Corona-Impfstoffe sowie die Immunisierung durch Erkrankung mit der Zeit abnimmt und Infektionen mit SARS-CoV-2 auch für Geimpfte und Genesene nicht auszuschließen sind. Daher empfiehlt Satz 3 den Geimpften und Genesenen, durch einen Test sicherzustellen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt.“

      In dieser Hinsicht hat sich in der neuen SchulKitaCoVO nichts an den schon bisher geltenden Regelungen für Elternabende geändert.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  12. Privat 2 Jahren vor

    Super Idee! :-((( Die Zahlen sind kein bisschen besser, als vor den Ferien – aber lockern. Das kann ich nicht verstehen. Weniger Tests und keine Masken. Warum werden Experten nicht ernst genommen??? Jetzt gilt also tägliche Tests!!! , da sich die Infektionen in der Schule ohne Maske nun noch besser verbreiten können. Also wird es in jeder Klasse positive Kinder geben, wonach dann täglich getestet wird. Wer denkt sich nur so etwas aus?

  13. Petra 2 Jahren vor

    Sind Elternabende in Präsenz möglich? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

  14. Xxx 2 Jahren vor

    Warum werden die wenigen Schutzmaßnahmen bei höchsten Inzidenzen zurückgefahren?
    Warum werden Kinder an Sachsens Kitas und Schulen nicht bestmöglich vor Infektionen geschützt?
    Wie ist Teilhabe, Beschulung, Betreuung möglich, wenn viele Kinder, Lehrkräfte und Betreuungskräfte gleichzeitig erkranken?

    Bitte begründen Sie das nachvollziehbar und verständlich.