Aufholprogramm: Schüler erhalten Gutscheine für Schwimmkurse

Aufholprogramm: Schüler erhalten Gutscheine für Schwimmkurse

10.000 sächsische Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen, die den regulären Schwimmunterricht des Schuljahres 2019/2020 als Nichtschwimmer beendet haben, erhalten in den kommenden Tagen von ihrer Schule Schwimmkurs-Gutscheine.

Die Schwimmkurs-Gutscheine beinhalten eine Kostenübernahme bis zu einer Höhe von maximal 120 Euro und können bis zum 31. Juli 2022 eingelöst werden. Die außerschulischen Kurse finden in Verantwortung der jeweiligen Anbieter vor Ort statt. Die Eltern schließen hierfür individuelle Verträge mit den Anbietern. Eine Übersicht über die möglichen Kursanbieter sind abrufbar unter: www.schulsport.sachsen.de.

Nähere Informationen erhalten die Eltern durch ein Schreiben, welches rechtzeitig vor den Sommerferien durch die Schule ausgeteilt wird. Die dafür zur Verfügung stehenden Gelder kommen aus dem Bund-Länder-Aufholprogramm zum Abbau von Lernrückständen. Die Abrechnung der Gutscheine erfolgt durch den Anbieter bei der Servicestelle zur Umsetzung des Aktionsprogramms im Landesamt für Schule und Bildung.

»Wasser zieht Kinder magisch an, gerade im Sommer. Es bietet Abkühlung und jede Menge Spaß. Doch für Nichtschwimmer kann es zur Gefahr werden. Deshalb wollen wir alles dafür tun, dass Schülerinnen und Schüler die notwendigen Voraussetzungen haben, um sich im Wasser sicher zu bewegen. Die Gutscheine füllen die Lücke, die die Pandemie in unseren schulischen Schwimmunterricht gerissen hat. Ich kann alle Eltern nur dazu ermuntern, dieses Angebot wahrzunehmen, denn es rettet Leben«, so Kultusminister Christian Piwarz. Der Minister dankte zudem allen Partnern, die hier gemeinsam an einem Strang ziehen und eine Lösung gefunden haben.

Auch für Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 2020/2021 wird es solche Gutscheine geben, wenn sie den bis voraussichtlich zu den Herbstferien nachzuholenden Schwimmunterricht nicht erfolgreich beenden können.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

5 Kommentare

  1. Miriam Beyer 3 Jahren vor

    Hallo,
    Laut der Pressemitteilung gibt sehr wohl diese Gutscheine für Grundschüler der 2. Klasse die in den schwimmstunden nich erfolgreich schwimmen gelernt haben. Meine Frage ist,, was soll man unter erfolgreich schwimmen gelernt,, verstehen? Ob sie Seepferdchen erlangt haben? Und wenn sie dies nicht haben? Haben die Kinder keinen Anspruch auf diesen Gutschein obwohl sie durch Corona ihrem Schwimmunterricht beraubt wurden? Absolut falscher Ansatz!!

  2. Sabrina dietze 3 Jahren vor

    Ich möchte meine Tochter für Den Nichtschwimmer Kurs anmelden

  3. Stefanie 3 Jahren vor

    Hallo, wer entscheidet konkret darüber ob ein Schüler den Gutschein bekommt? Muss man den als Eltern beantragen bzw. die Schule darauf ansprechen? Oder bekommt den jeder Nichtschwimmer automatisch? Mein Kind (2. Klasse)hat seit Anfang dieses Schuljahres Schwimmunterricht und hat dabei leider nicht schwimmen gelernt. Bekommen wir jetzt einen Gutschein oder erst im Herbst?
    Grüße

    • Miriam Beyer 3 Jahren vor

      Hallo,
      Unsere Tochter ist 2. Klasse und Schwimmunterricht fiel wegen Corona aus und jetzt hatte sie gerade 2 Mal Schwimmunterricht seit schule wieder geöffnet ist und bis Ferien ist auch kein Schwimmunterricht mehr. Wir haben unsere Tochter bei dem Schwimmkurs von Seinen Döbeln angemeldet und der Kurs läuft schon. Kann der Gutschein auch dafür genutzt werden, da der Kurs 200€ kostet?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Miriam Beyer,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Gern beachten: Die jetzigen Gutscheine sind nicht für die jetzigen Zweitklässler gedacht. Gern auch noch mal in die Pressemitteilung schauen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/254737.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler