Mobile Luftfilter in Klassenräumen nicht überall sinnvoll

Mobile Luftfilter in Klassenräumen nicht überall sinnvoll

Das Bundeskabinett hat gestern einen Beschluss zur finanziellen Förderung von mobilen Luftfiltern gefasst. Vor überzogenen Erwartungen muss jedoch gewarnt werden.

Ist der Einsatz von mobilen Luftfiltern in Klassenräumen sinnvoll oder nicht? Bereits drei Mal hat das Umweltbundesamt (UBA) die Studienlage ausgewertet und Antworten auf die Frage gegeben.

Im November vergangenen Jahres hieß es aus dem UBA, der Einsatz von mobilen Luftreinigern allein sei kein Ersatz für ausreichendes Lüften an Schulen. Mobile Luftreiniger würden die Raumluft lediglich umwälzen und könnten die notwendige Zufuhr von Außenluft nicht ersetzen. Es gäbe aber Fälle, wo Luftreiniger das Lüften sinnvoll ergänzen könnten. Das UBA empfahl Luftreiniger in Schulen dort einzusetzen, wo die Fenster nicht ausreichend geöffnet werden können. Der Luftdurchsatz müsse jedoch groß genug sein und das Gerät dürfe aber nicht zu laut sein.

Im Februar dieses Jahres konkretisierte das UBA seine Aussagen. Mobile Luftreinigungsgeräte versprächen, virushaltige Partikel in Innenräumen zu reduzieren. Ob die Minderungen ausreichen, eine Infektionsgefahr in dicht belegten Klassenräumen abzuwenden, sei nach damaligen Wissensstand unsicher. Erneut unterstrich das UBA, dass mobile Luftreinigungsgeräte nicht als vollständiger Ersatz für Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden sollten, sondern allenfalls als Ergänzung.

Und im Juli dieses Jahres hieß es aus dem UBA: Dort, wo nicht ausreichend gelüftet werden kann, helfen kontinuierlich betriebene, einfach Zu- und Abluftanlagen oder mobile Luftfilter, die Virenlast im Raum von bis zu 90 Prozent zu reduzieren. Das UBA stellte ferner fest, dass in gut zu lüftenden Räumen der Einsatz mobiler Luftfilter nicht notwendig sei, wenn ein Luftaustausch durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften gewährleistet wird. In Räumen, wo dies nicht möglich ist, seien mobile Luftfilter sinnvoll.

Genau daran knüpft die nun beschlossene Bundesförderung für Kindertagesstätten und Schulen, in denen auch Kinder unter 12 Jahren betreut werden, an. Gefördert wird die Anschaffung von mobilen Luftfiltern dann aber nur für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt). Das Kultusministerium geht jedoch davon aus, dass derartige Räume in Pandemiezeiten aufgrund der ungünstigen Belüftungsmöglichkeit ohnehin nicht oder kaum genutzt wurden und werden. Eine Förderung für den flächendeckenden Einsatz von mobilen Luftfiltern ist nicht vorgesehen.

Insgesamt 200 Millionen Euro stellt der Bund für die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen bereit. Für Sachsen dürften nach dem sogenannten Königssteiner Schlüssel schätzungsweise etwa zehn Millionen Euro zur Verfügung stehen. Eine teilweise oder vollständige Kofinanzierung durch die Länder ist zwingend vorgesehen. Bis das Geld jedoch zur Verfügung stehen wird, vergeht allerdings noch Zeit. Zunächst müssen Bund und Länder noch eine Verwaltungsvereinbarung schließen. Dann allerdings muss es schnell gehen. Bis Ende des Jahres müssen die Gelder abgeflossen sein.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

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