Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist wieder Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor, die heute vom Kabinett verabschiedet worden ist und ab 31. Mai gelten wird.
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Für ganz Sachsen gibt derzeit die Novelle des Infektionsschutzgesetzes die Regeln für den Schul- und Kitabetrieb vor. Doch was passiert, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sinkt? Ein Überblick.
Nach dem Beschluss des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes (Novelle des Infektionsschutzgesetzes) und dessen Inkrafttreten am morgigen Freitag müssen voraussichtlich bereits am kommenden Montag in weiten Teilen Sachsens Schulen und Kindertageseinrichtungen wieder schließen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Das Kabinett hat heute die neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit gibt es einige neue Regeln für den Schul- und Kitabetrieb. Die wichtigsten Fragen und Antworten geben wir im Blog.
In den Landkreisen Nordsachsen, Zwickau und Erzgebirge müssen ab dem 22. März die Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen schließen.
Der Freistaat Sachsen stellt den Trägern der Kindertageseinrichtungen sowie den Kindertagespflegepersonen kostenlos Corona-Schnelltestkits zur Verfügung.
Um die Risiken einer Ausbreitung von COVID-19 in Kindertagesstätten und Schulen zu minimieren, veröffentlichten Sachsens Gesundheitsministerium und das Kultusministerium bereits im September vergangenen Jahres Hinweise für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern. Dabei kam es jetzt zu zwei wichtigen Änderungen.
Die Öffnung der Schulen und Kitas ruft viele Fragen zum Infektionsschutz hervor. Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Lehrerinnen und Lehrer, des pädagogischen Personals sowie der Schülerinnen und Schüler getroffen? Wir geben einen Überblick.
