Die staatliche Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft wurde im Jahr 2015 nach dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshof vom 15. November 2013 grundlegend neu geregelt. Im Anschluss an die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und vor der gesetzlichen Neuregelung wurden übergangsweise zusätzliche Mittel für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 gewährt. Die Finanzhilfe orientiert sich grundsätzlich an den Ausgaben für die öffentlichen Schulen und gewährleistet deshalb Chancengleichheit von öffentlichen und freien Schulen im Freistaat Sachsen.
Schlagwort: Freie Schulen
Nachdem die Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft zum laufenden Schuljahr bereits gestiegen sind, werden sie nun ein weiteres Mal angehoben. Grund sind Einkommenssteigerungen der Lehrkräfte im öffentlichen Schuldienst und gesetzliche Änderungen.
Sachsens Landtag hat gestern den Haushalt des Kultusministeriums für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen. Danach stehen für Schulen und Kitas in den kommenden beiden Jahren rund 8,5 Milliarden Euro zur Verfügung. So viel Geld hat der Freistaat bisher noch nie für das Bildungssystem ausgegeben. Kultusminister Christian Piwarz sprach von einem starken Signal.
Die staatlichen Zuschüsse an freie Schulträger in Sachsen sind zum neuen Schuljahr 2016/2017 weiter gestiegen. Grund dafür ist vor allem das am 1. August 2015 in Kraft getretene neue Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft.
