Finanzierungslage der Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen

Finanzierungslage der Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen

Die staatliche Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft wurde im Jahr 2015 nach dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshof vom 15. November 2013 grundlegend neu geregelt. Im Anschluss an die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und vor der gesetzlichen Neuregelung wurden übergangsweise zusätzliche Mittel für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 gewährt. Die Finanzhilfe orientiert sich grundsätzlich an den Ausgaben für die öffentlichen Schulen und gewährleistet deshalb Chancengleichheit von öffentlichen und freien Schulen im Freistaat Sachsen.

Zu aktuellen Mehrforderungen aus dem Kreis der freien Schulen in Sachsen wird deshalb angemerkt:

  1. Die finanziellen Zuweisungen an die freien Schulen in Sachsen stiegen in den Jahren seit 2014 wie folgt:
2014

(Ist)

2015

(Ist)

2016

(Ist)

2017

(Ist)

2018

(Ist)

2019

(veranschlagt)

2020

(veranschlagt)

245,4

Mio. €

297,0

Mio. €

322,5

Mio. €

343,5

Mio. €

366,9

Mio. €

398,2

Mio. €

422,7

Mio. €

 

  1. Es ist nach wie vor attraktiv, in Sachsen eine freie Schule zu gründen und zu betreiben. Das zeigt die Antragslage auf Neueinrichtung und den Zuwachs von freien Schulen in den letzten Jahren – im Folgenden beispielhaft für die allgemeinbildenden Schulen dargestellt.
Anzahl der Neugenehmigungen von allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen zum jeweiligen Schuljahr
Schuljahr Grund-schulen Mittel-/ Oberschulen Gymnasien Förder-schulen Waldorf-schulen Summe vor/nach Änderung der Finanzierung
2011/2012 4 2 6 13
2012/2013 2 2
2013/2014 2 2
2014/2015 1 1 1 3
2015/2016 1 3 1 5 32
2016/2017 3 7 4 14
2017/2018 2 2 1 1 6
2018/2019 2 4 1 7

 

Insgesamt gibt es in freier Trägerschaft inzwischen

  • 86 Grundschulen
  • 74 Oberschulen
  • 40 Gymnasien + 1 Kolleg
  • 20 Förderschulen
  • 7 Waldorfschulen

Zum Schuljahr 2019/2020 wurden 12 Grundschulen, 7 Oberschulen und 1 Gymnasium neu beantragt – die Genehmigungsverfahren laufen zum Teil noch.

  1. Entsprechend der Vorgabe des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft wird die finanzielle Lage der freien Schulen in Sachsen gerade durch einen externen Gutachter überprüft, der sich dazu auch mit den freien Schulen abstimmt. Ergebnisse liegen voraussichtlich gegen Ende des 3. oder Anfang des 4. Quartals 2019 vor. Sollte sich Handlungsbedarf zeigen, sind Anpassungen vorgesehen. Für den Landtag wird dazu ein Bericht der Staatsregierung erstellt.
  2. Als Teil des Handlungsprogramms zur Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen hat der Gesetzgeber Ende 2018 das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft geändert. Dadurch werden die Zuschusszahlungen an die aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Schulwesen im laufenden Schuljahr angepasst. Auch über diesen Schritt fließen den freien Trägern zusätzliche Mittel zu.
  3. Die freien Schulen genießen pädagogische und organisatorische Freiheiten und nutzen diese zur Profilierung. Anders als öffentliche Schulen sind sie in ihrer Gründung und ihren Standorten frei und müssen die Schulnetzplanung vor Ort nicht beachten. Der Verfassungsgerichtshof hat keine Vollfinanzierung der freien Schulen durch den Steuerzahler gefordert. Wer den öffentlichen Schulen zu 100 Prozent gleichgestellt werden will, sollte sich dann auch vollständig im Rechtsrahmen der öffentlichen Schulen bewegen. Das aber ist nicht im Interesse der freien Träger.
  4. Der Freistaat Sachsen unterstützt die freien Schulen zusätzlich beim Schulhausbau und bei der Digitalisierung der Schulen. An der Landesförderung zum Schulhausbau und bei der Umsetzung des Digitalpaktes in Sachsen partizipieren die freien Schulen gleichberechtigt mit den öffentlichen Schulen.
  5. Die Staatsregierung unterstützt die freien Schulen bei der Fort- und Weiterbildung und bei weiteren Programmen wie Schulsozialarbeit.
Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

1 Kommentar

  1. Siegfried Kost 5 Jahren vor

    Problem nicht verstanden.
    Die obigen Zahlen werden sicher stimmen, wir haben gute Erfahrungen, dass das SMK ordentlich arbeitet. Und an das SMK ist die Kampagne der freien Schulträger auch gar nicht gerichtet, sondern an den neuen Gesetzgeber nach der Landtagswahl im Herbst. Den es geht um Ungleichbehandlungen, die im Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft festgeschrieben sind, ganz explizit um den Faktor 0,9 in der Soll-Kosten-Formel zur Ermittlung der Personalkostenzuschüsse. Begründet wurde dies seinerzeit tatsächlich damit, dass der freie Träger sein Personal ja nicht nach Tarif bezahlen müsse. Viele Träger wollten das schon damals gern – denn warum sollen sie ihr Personal schlechter stellen als der Freistaat? inzwischen aber geht dies praktisch kaum noch, da der leergefegte Lehrerarbeitsmarkt das nicht mehr zulässt. Herr Reelfs schreibt richtig, dass in Folge des Handlungsprogramms das SächsFrTrSchulG so geändert wurde, dass die freien Schulen den Verbesserungen im staatlichen Schulwesen nicht mehr ein Jahr ohne Ausgleich hinterherhinken. Natürlich sind wir froh, dass wir gemeinsam mit dem SMK dies beim Gesetzgeber erreichen konnten. Es bleibt ja auch die Schieflage mit der Verbeamtung, deren Verlockungen ( Beihilfe, Pension) freie Träger außer guten Arbeitsbedingungen nichts entgegensetzen können, ohne Schulgeld noch nicht einmal 100 % Gehalt. Aber wie kann man diese Mittel als „zusätzliche“ Mittel charakterisieren? Zusätzlich zu was? Zu dem was staatliche Schulen bekommen? Zusätzlich zu den 90 %?
    Und da sind wir bei einem weiteren Punkt, der oben völlig aus dem Blick bleibt: die Verfassung. Immerhin verpflichtet die den Freistaat zu finanziellem Ausgleich, wenn ein freier Träger die Eltern nicht zur Kasse bittet. Da können wir oben mit den Millionen jonglieren, wie wir wollen: 10 Prozent weniger sind 10 Prozent weniger, egal wie viel wir absolut bekommen. Auch wir sind auf den Evaluationsbericht gespannt, weil der nämlich nicht festzustellen hat, ob die freien Träger mit den staatlichen Zuschüssen auskommen, sondern in welchem Verhältnis die staatlichen Zuschüsse im Vergleich zu den Ausgaben von Freistaat und Kommunen für einen Schüler an einer staatlich-kommunalen Schule stehen.
    Ganz abstrus wird es nun aber, wenn eine Vollfinanzierung der Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrages davon abhängig gemacht werden soll, dass die freien Schulen sich staatlichen Normativen unterwerfen. Freie Träger zeigen ja gerade, dass eine schülerbezogene Finanzierung bestimmte staatliche Restriktionen überhaupt nicht benötigt. Oder anders: staatliche Vorgaben zu Klassenbildung und Schulgröße entspringen ja der Art und Weise, wie die personellen Ressourcen an die staatlichen Schulen zugewiesen werden. Sie wären überhaupt nicht nötig, wenn auch an staatlichen Schulen die Schüler das Geld an die Schulen lenken. Im Gegenteil würde es dann heute weniger freie Schulen und noch mehr kleine staatlich-kommunale Schulen geben, weil man sie dann nicht hätte schließen müssen – solange sie ihren Bildungsauftrag erfüllen.
    Wäre Herr Reelfs zur Pressekonferenz der LAGSFS gekommen oder hätte er deren Medieninformation gelesen, dann hätte er auch erfahren, dass die freien Schulen die sächsische Umsetzung des DigitalPaktes als vorbildlich und Blaupause für künftige Förderungen charakterisiert haben. Aber gerade der Verweis auf die Schulsozialarbeit ist doch eher ein Eigentor: Während der Freistaat für „seine“ Oberschulen zumindest einen Schulsozialarbeiter sichert, gehen freie Oberschulen in der Mehrzahl leer aus. Formal haben sie Anteil, aber sie haben keinen Anspruch.
    Den freien Trägern geht es nicht darum, den Hals nicht voll genug zu bekommen. Ihnen geht es einzig darum, auf die gleichen Ressourcen zugreifen zu können, wie staatlich-kommunale Schulen – und zwar ohne die Eltern dafür zur Kasse bitten zu müssen. Gerade das Verfassungsgerichtsurteil von 2013 hat gezeigt, dass die sächsische Verfassung die Verantwortung für die schulische Bildung hinsichtlich der Standards und des Auftrages beim Freistaat verankert, die Umsetzung und Erfüllung derselben aber gleichrangig in die Hände staatlicher und freier Schulen legt. Das ist mehr als das Recht auf Errichtung und Betrieb freier Schulen nach dem Grundgesetz. Es ist Zeit die Politik daran zu erinnern, dass „ihre“ Schulen nicht nur die staatlichen sondern auch die freien Schulen sind. Wir haben bislang im SMK einen konstruktiven Partner, der dies weitgehend verinnerlicht hat. Deshalb ist das SMK auch nicht Adressat unserer Kampagne „Freie Schulen – gleiche Schulen“, sondern der künftige Gesetzgeber. Insofern befremdet dieser Kommentar aus dem Hause Kultus schon ein wenig.