Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist wieder Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor, die heute vom Kabinett verabschiedet worden ist und ab 31. Mai gelten wird.
Schlagwort: Corona-Maßnahmen
Welche Testnachweise werden anerkannt? Wer zählt als Leistungserbringer? Wie lang darf eine Testung zurückliegen? Wir beantworten weitere wichtige Fragen zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes.
Die Bundesnotbremse bestimmt aktuell die Rahmenbedingungen für den Schul- und Kitabetrieb in Sachsen. Mit der nun erlassenen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung der Bundesregierung kommen weitere Neuregelungen hinzu. Ein Überblick.
Für ganz Sachsen gibt derzeit die Novelle des Infektionsschutzgesetzes die Regeln für den Schul- und Kitabetrieb vor. Doch was passiert, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sinkt? Ein Überblick.
Wie viele Schülerinnen und Schüler haben bisher an den Selbsttests teilgenommen? Wie viele positive Fälle gab es? Welches Infektionsgeschehen gibt es in den einzelnen Schularten? Die Bilanz der Laienselbsttests an den Schulen zeigt weiterhin niedrige Infektionsraten unter den Schülerinnen und Schülern.
Nach dem Beschluss des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes (Novelle des Infektionsschutzgesetzes) und dessen Inkrafttreten am morgigen Freitag müssen voraussichtlich bereits am kommenden Montag in weiten Teilen Sachsens Schulen und Kindertageseinrichtungen wieder schließen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Die Corona-Pandemie hat Spuren in der Bildung von Kindern und Jugendlichen hinterlassen. Schulschließungen und Distanzunterricht haben zum Teil erhebliche Lerndefizite bei Schülerinnen und Schüler zur Folge. Das Kultusministerium hat nun einen Plan vorgelegt, um die Wissens- und Kompetenzlücken zu schließen.
Ab 16. April wird das sächsische Impfportal für alle Lehrerinnen und Lehrer sowie das sonstige Schulpersonal freigeschaltet. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
