Impfangebot für alle Lehrkräfte: Was ist zu beachten?

Impfangebot für alle Lehrkräfte: Was ist zu beachten?

Ab 16. April wird das sächsische Impfportal für alle Lehrerinnen und Lehrer sowie das sonstige Schulpersonal freigeschaltet. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer ist impfberechtigt?

lmpfberechtigt ist das gesamte an den Schulen tätige, pädagogische und nichtpädagogische Personal – mit Ausnahme des Hortpersonals, das in die Zuständigkeit der Kommunen fällt. Dazu zählen:

  • Lehrerinnen und Lehrer,
  • Erzieherinnen und Erzieher an Landesschulen,
  • pädagogische Fachkräfte,
  • Verwaltungspersonal an Landesschulen,
  • Studienreferendare,
  • Lehramtsstudierende, während der im Rahmen des Studiums vorge­schriebenen Praktika an Schulen,
  • universitäre Betreuerinnen und Betreuer, die im Rahmen der schulpraktischen Übungen gemeinsam mit Studierenden am Unter­richt teilnehmen,
  • kirchliche Lehrkräfte aus Gestellungsvertrag,
  • Schulverwaltungsassistenten,
  • Schulassistenten,
  • ausländische Lehrerinnen und Lehrer und Assistenten aus dem Programmen PAD,
  • lnklusionsbegleiter, Sprach- und Integrationsmittler,
  • Personen aus dem Programm Teach First,
  • Schulsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter,
  • Schulsekretärinnen und -sekretäre,
  • Hausmeister,
  • technische Assistenten und
  • Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter.

Unter der Voraussetzung, dass Berufsorientierung und GTA nicht ausgesetzt sind, ebenso für:

  • Berufs- und Studienberaterinnen und -berater sowie
  • Personal für GTA und Trainer.

Bisher konnten sich nur diejenigen impfen lassen, die in Grundschulen oder Förderschulen bzw. in Kinderbetreuungseinrichtungen oder in der Kindertagespflege tätig sind.

Das Impfangebot ist freiwillig.

Welcher Nachweis muss als Impfberechtigung vorgelegt werden?

Hier genügt eine Arbeitgeberbescheinigung oder ein gültiger und persönlich ausgestellter Dienstausweis. Für Lehrerinnen und Lehrer stellt diese Bescheinigung die Schulleitung, für Schulleiterinnen und Schulleiter das jeweils zuständige Landesamt für Schule und Bildung aus.

Wo kann ein Impftermin gebucht werden?

Das DRK empfiehlt, einen Termin vorzugsweise in den Impfzentren über das Onlineportal zu buchen.

Ab Freitag früh sind für alle Lehrerinnen und Lehrer Termine buchbar. Bei der Registrierung und Berechtigungsprüfung muss dafür das Menü »Personen mit hoher Priorität (Priorisierungsgruppe 2) gemäß §3 CoronaImpfV« ausgewählt werden.

Welcher Impfstoff wird verimpft?

Das hängt von der Verfügbarkeit der Impfstoffe ab. Die Wahl eines bestimmten Impfstoffes ist nicht möglich.

Wo gibt es weitere Informationen?

Weitere Informationen zu den Coronaschutzimpfungen gibt es auf der Corona-Webseite der Sächsischen Staatsregierung. Hier werden auch häufig gestellte Fragen beantwortet.

* Beitrag aktualisiert am 22. April 2021

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

46 Kommentare

  1. Anastasia Neustadt 3 Jahren vor

    Wie sieht es mit Nachhilfelehrern aus?

  2. Vater von 2 Schulkindern 3 Jahren vor

    Hallo,
    ich bin als GTA Lehrer auch an einem Gymnasium tätig, da aber GTA derzeit ausgesetzt ist, werde ich wohl nicht impfberechtigt sein. Das ist schade, denn das zögert das GTA Angebot, welches hier sehr gut angenommen wurde, weiter hinaus.
    Eine andere Frage habe ich auch. Die Regeln zur Maskenpflicht sind ja eigentlich eindeutig, auch wenn es dazu unterschiedliche Meinungen gibt. Wie aber geht man mit der Situation um, wenn man von der Tochter (8.Klasse) erfahren muss, dass es einige Lehrer damit nicht so genau nehmen und die Masken abnehmen lassen?
    Die besondere Situation war wohl ein schriftlicher Test, bei dem sich die Schüler laut Lehrer mit einer Maske nicht genug hätten konzentrieren können.
    Viele Grüße

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Vater von 2 Schulkindern,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Stimmt, hier gibt es klare Vorgaben. Die geschilderte Situation kann ich von hier leider nicht beurteilen. Am besten sprechen Sie dazu erst einmal mit der Schule.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. Clemens Augustat 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin freiberuflicher Dozent an der HWK Chemnitz. Gilt dieser selbständige Beruf auch als Lehrkraft?
    DAnke für eine Antwort

  4. Frank M. Lütze 3 Jahren vor

    Gilt das neue Impfangebot auch für Studierende, die im Rahmen eines Pflichtpraktikums an den Schulen im Freistaat tätig sind sowie für die sie in der Schule begleitenden Dozent*innen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Frank M. Lütze,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, das Impfangebot gilt auch für Lehramtsstudierende, während der im Rahmen des Studiums vorge­schriebenen Praktika an Schulen. Auf die Dauer der Praktika kommt es dabei nicht an. Entscheidend ist, dass die Studierenden direkten Kontakt zu Schülerinnen und Schülern haben. Wir haben diesen Punkt jetzt in der Liste ergänzt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. Jan Mikulla 3 Jahren vor

    Gilt dies auch für hauptamtlich angestellte Trainer im Sportverein, welche teilweise auch Schüler im VSU betreuen?
    Vielen Dank!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Jan Mikulla,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Leider kann ich Ihnen darauf keine Antwort geben. Vielleicht versuchen Sie es einmal bei den Kolleginnen und Kollegen im SMS (www.sms.sachsen.de).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  6. Martin 3 Jahren vor

    Zählen Studienfachberater der Universitäten, ergo Hochschullehrende, hier auch mit in den genannten Punkt der Studienberater?

  7. Martin Eichhorn 3 Jahren vor

    Zählen zum Stichpunkt Studienberater auch Studienfachberater der Universitäten oder ist dies gesondert zu betrachten?

  8. Romy 3 Jahren vor

    Was ist mit BAMF lizensierten Lehrkräften, die an privaten Sprachschulen Integrations-& Berufssprachkurse unterrichten? Zählen die auch zu der Lehrergruppe?

  9. J 3 Jahren vor

    Kann als Referendar zum Nachweis auch eine Kopie der Ernennungsurkunde dienen?
    Aufgrund fehlender Präsenz-Termine in der LAS besitze ich (noch) keinen abgestempelten Ausweis, der mir meine Tätigkeit bestätigt.

  10. Peter Meyer 3 Jahren vor

    Sind denn Hochschullehrer und Dozenten die an der Lehrerausbildung teilnehmen und z.B: gerade vom Landesamt für Schule und Bilung zu Stattsexamensprüfungen in Präsenz eingeteilt wurden, impfberechtigt?

  11. D. Schmidt 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    ich bin Mutter von zwei kleinen Kindern, Oberschullehrerin und befinde mich derzeit in Elternzeit. Bin ich auch impfberechtigt?
    Mit freundlichen Grüßen
    D. Schmidt

  12. PB die Nächste 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    auch das Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, kann uns auf unsere Anfrage als Praxisberater*innen keine Antwort geben.
    Eigentlich müsste das SMK wissen, das die Praxisberater*innen an den Schulen arbeiten und dementsprechend agieren. Jeder wird als Impfberechtigt genannt, nur mal wieder die Praxisberater*innen nicht. Es frustriert ohne Ende, Auf einer Seite sind wir an den Schulen erwünscht und gesetzlich verankert, werden aber nirgendwo mit benannt und beachtet.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo PB die Nächste,

      habe dazu jetzt noch mal mit den Kollegen gesprochen. Es wird dazu in der kommenden Woche noch einmal detaillierte Informationen geben (Wer zählt dazu?). Deshalb möchte ich noch um ein wenig Geduld bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  13. Studentin 3 Jahren vor

    Gilt das Impfangebot auch für Studierende im Praktikum? Ich werde im Zusammenhang mit meiner Lehramtsausbildung dieses Semester voraussichtlich wöchentlich eine Schule besuchen und habe erfahren, dass sich im Grundschulbereich bereits Praktikant*innen dieser Art impfen lassen durften. Dürfen dann die Universitäten eine Bescheinigung über das Praktikum ausstellen, welche zur Impfung berechtigt?
    Vielen Dank im voraus.

  14. Mutter von 2 Kindern 3 Jahren vor

    Wow, da sieht man erstmal, wieviel Personal in und um Schule unterstützend (und sonst weniger sichtbar) aktiv ist!
    Allein die Schulpsychologie, die ich in der Vergangenheit als sehr hilfreich wahrgenommen habe, fehlt – wie kommt das?

  15. Anna Biedermann 3 Jahren vor

    Wie erfolgt der Nachweis bei GTA-Betreuern? Ein Anbieter eines GTA könnte z. B. einen Dienstausweises des Vereins vorlegen, für den er tätig ist, dieser bietet u. a. auch Umweltbildung an. Reicht das? Und zweite Frage: Muss der Betreuer im Bundesland Sachsen wohnen oder der Verein dort ansässig sein oder reicht es, wenn er in Schulen in Sachsen tätig ist?
    Vielen Dank vorab!

  16. DoRo 3 Jahren vor

    Was ist, wenn man für astrazeneca als Risikogruppe gilt, also junge Frau mit Vorerkrankungen im Kopfbereich bzw. die Trombosegefahr betreffend… kann man das angeben und wird für solche Impfbereitwilligen ein anderer Impfstoff bereit gehalten?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo DoRo,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Bitte lassen Sie sich dazu ärztlich beraten, das können wir hier nicht beantworten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  17. Lehrerin 3 Jahren vor

    Lehrerin und Mutti
    Ich habe jetzt drei Arbeitstage mit Tragen einer Maske von 7.00 bis 15.00 hinter mir. Meine Lunge brennt und ich kann nicht mehr. Die Chancen zum Absetzen sind kaum gegeben, denn ich habe durchgängig Unterricht und dazwischen Aufsicht (im Haus).
    Ich bin von Corona genesen, halte mich aber eigentlich für arbeitsfähig und dazu sogar noch für immun und nicht mehr ansteckend. Hier könnte doch auch endlich für Geimpfte und Genesene die Maskenpflicht abgeschafft werden?!!! Wenn ich weiterhin mit Maske arbeiten muss und mit halben Klassen trotz Impfungen und Testungen sehe ich ganz ehrlich für mich keinen Nutzen einer Impfung.
    Ich liebe meine Arbeit, der tägliche Unterricht mit den Kinder hat mich immer mit großer Freude erfüllt. Aber nicht unter diesen Bedingungen. Es ist unmöglich gescheit unter der Maske zu sprechen, mit den Kindern zu kommunizieren. Die Kinder schalten ab, wenn sie das Gesicht nicht sehen – es könnte wohl auch irgendwer von irgendwoher etwas erzählen. Ebenso kann ich nichts am Gesicht der Kinder ablesen. Vom gegenseitigen Verstehen ganz zu schweigen – ich verstehe nichts – (besonders schön ist: Zahnspange im Mund, davor die Maske) – die Kinder verstehen schlecht. Die Schüler melden sich kaum, weil sie keine Lust haben mit Maske zu sprechen, weil sie keiner versteht. Es ist eine Zumutung. Man kann förmlich zuschauen, wie die Kinder immer müder werden, weil der Sauerstoff fehlt. Das ist einfach nicht gut! Ich sehe es auch an meinen Kindern, die vollkommen erschöpft mit heftigem Kopfweh nach stundenlangem Masketragen (mit Busfahrt in einem Fall 10 Stunden!) nach Hause kommen! So darf kein Bildungsminister mit den Kindern umgehen!
    Bitte machen sie diese Maskenpflicht rückgängig – für Lehrer und Schüler! Talkshows, Fernsehshows aller Art oder auch der Profifussball – alles ohne Maske. Aber wir in der Schule nur mit Maske.
    Es werden alle getestet! Es kommen nur halbe Klassen. Wir lüften. Wir haben sogar ein Lüftungssystem. Wir haben großzügige Räume. Warum kommt hier diese zusätzliche Erschwernis dazu?

    • Tine 3 Jahren vor

      Hallo, ich bin ganz ihrer Meinung. Die Grundschüler sitzen zu etwa 30 in einer Klasse ohne Mundschutz. Warum werden solche Unterschiede gemacht.

    • Uwe Dulz 3 Jahren vor

      Dazu habe ich einen gerade im MDR veröffentlichten Artikel gefunden.*
      Das sollte eigentlich auch mit Biologie-Basiswissen einleuchten.
      Bezüglich Privilegien habe ich einen ganz klaren Standpunkt: Solange nicht jeder die Chance hatte, sich impfen zu lassen, also sich schützen zu können, sollte es keine Privilegien geben. Stichwort: Gleichbehandlung und Solidarität.

    • Selbst Lehrerin und Mutti 3 Jahren vor

      @Lehrerin und Mutti
      Bei uns wird das scheinbar anders gehandhabt. Ich kann ehrlich gesagt nicht bestätigen, dass die Schüler mitgenommen oder müde sind. Manche stört das auch gar nicht, andere nervt es, dass sie ständig runterrutschen. Ok. Allerdings dürfen sie auch während der Querlüftung ihre Masken mal absetzen und ab und zu gehen einige von uns und ihnen auch raus und machen einfach eine 5-10 minütige Lüftungspause an der frischen Luft. Damit kann man die 90 Minuten auch gut mal splitten.

  18. die Stef 3 Jahren vor

    Frage: Was ist mit den Ausgabekräften der Schülerspeise? Diese haben täglich mit nahezu allen Grundschülern Kontakt!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe die Stef,

      vielen Dank für Ihre Frage. Detailfragen bitte direkt ans SMS (www.sms.sachsen.de) stellen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  19. Tom 3 Jahren vor

    Hallo,

    wie steht es um Lehrerinnen und Lehrern in Integrationskursen sowie dem Verwaltungspersonal in diesen Schulen, kommen diese LehrerInnen ebenfalls für eine Impfung in Frage?

  20. Ina Richter 3 Jahren vor

    „Ab Freitag früh sind für alle Lehrerinnen und Lehrer Termine buchbar.“
    Können Sie diese Angabe bitte präzisieren? Eine genaue Zeitangabe wäre mehr als hilfreich.
    Ich zum Beispiel verlasse um 6:20 Uhr meine Wohnung, um in die Schule zu gelangen – wo ich dann aufgrund mangelhafter technischer Ausstattung leider keine realistische Chance habe, mich im Impfportal anzumelden.
    Danke im Voraus für eine schnelle Antwort.

  21. Lydia 3 Jahren vor

    Zuvor war es auch Lehramtsstudierenden möglich, wenn sie an einer Grund- oder Förderschule ihr Pflichtpraktikum machen, sich impfen zu lassen. Diese waren „an der Schule tätig“. Jetzt werden sie nicht mit aufgeführt. Wurden sie vergessen?

  22. U.Pietsch 3 Jahren vor

    Eine Frage: Betrifft das erweiterte Impfangebot auch Lehrer*innen an Berufsfachschulen und Fachschulen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo U.Pietsch,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, das Impfangebot ab Freitag gilt für alle Beschäftigten an allgemein- und berufsbildenden Schulen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  23. Mutti von einem Kind 3 Jahren vor

    Das wird auch Zeit, das Lehrer und Lehrerinnen gleich gestellt werden und nicht nur an Grundschulen gedacht wird! Auch sollte die Maskenpflicht überdacht werden. In der Grundschule sitzen etwa 30 Schüler in einer Klasse ohne Mundschutz zusammen. Ab Klasse 5, als geteilte Klasse mit genügend Abstand im Wechselunterricht müssen sie Mundschutz tragen. Warum dieser Unterschied? Kitagruppen und Grundschulklassen waren schon in Quarantäne, weil es positive Fälle gab!

  24. Susan 3 Jahren vor

    Ich bin Praktikantin im Hort bis Juli. Dürfte ich mich auch schon impfen lassen?

  25. H.Graf 3 Jahren vor

    Sehr geehrtes Kultus-Blog Team,

    welche Regelungen oder Verfahrensweisen sind denn für die vielen Kolleginnen und Kollegen angedacht, die bereits eine „Astrazeneca-Erstimpfung“ (unter 60. Lebensjahr) erhalten haben. Leider sind hier die Aussagen fast täglich anders und auch im Impfportal ist keine konkrete Aussage zu finden. Hier wäre Klarheit gut, da die 2. Impftermine schnell näher kommen. Vielen Dank!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo H.Graf,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Eine berechtigte Frage, die ich Ihnen jedoch leider nicht beantworten kann. Das Thema Impfungen liegt bei den Kolleginnen und Kollegen des SMS (www.sms.sachsen.de).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  26. Steve Theilig 3 Jahren vor

    Frage: Zählen auch Hochschullehrer dazu?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Steve Theilig,

      vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings sind Sie mit Ihrer Frage bei uns nicht ganz an der richtigen Stelle. Das Thema Hochschulen liegt beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft (www.smwk.sachsen.de). Hier geht es um die Lehrerinnen und Lehrer an Schulen ?.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  27. PB 3 Jahren vor

    Wenn die Berufsorientierung nicht ausgesetzt ist gilt das Impfangebot ebenso für:
    Berufs- und Studienberaterinnen und -berater, ok
    Wie sieht das mit den Praxisberater*Innen aus, die ja auch in der Berufsorientierung aktiv sind und die Berufsberater der Agentur für Arbeit, die zz. ja nicht an die Schulen dürfen, unterstützen?

  28. Peter Feine 3 Jahren vor

    Kann bitte kurzfristig geprüft werden, ob z.B. >Praxisberater und >Berufseinstiegbegleiter, die als externe Schulvertragspartner unmittelbar an Schulen tätig sind, auch impfberechtigt sein sollten?
    Danke.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Peter Feine,

      vielen Dank für Ihre Frage. Dazu bitte direkt beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (www.sms.sachsen.de) nachfragen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  29. Sylvia Hedrich 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin als Dozentin auf Honorarbasis am Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Südsachsen tätig und unterrichte dort u.a. die Azubis im Rahmen der dienstbegleitenden Unterweisung im Rahmen der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten zur Vorbereitung auf die Prüfung bei der Landesdirektion Sachsen.
    Aufgabe des Zweckverbandes ist die Wahrnehmung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsaufgaben seiner Mitglieder (56 Gebietskörperschaften in Sachsen), insbesondere die ordnungsgemäße Vorbereitung von deren Bediensteten auf ihren Beruf und/oder die vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechtes abzulegende Prüfung einschließlich der Abnahme gesetzlich vorgeschriebener und anderer Prüfungen, soweit dazu nicht Kraft Gesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften der Freistaat Sachsen zuständig ist.

    Der Zweckverband arbeitet ausschließlich mit Honorardozenten. Sind wir Honorardozenten am Studieninstitut ebenfalls als Lehrkräfte im Sinne der Impfpriorisierung durch das Staatsministerium zu werten?

    Danke für ihre Antwort.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sylvia Hedrich,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bei diesen Detailfragen bitte direkt ans Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (www.sms.sachsen.de) wenden. Ich habe Ihr Anliegen dennoch an die Kollegen weitergegeben und warte noch auf Rückmeldung.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler