Gerade sind 90 Fachlehrpläne überarbeitet worden. Sachsens Schüler sollen sich politisch bilden, verstärkt lernen, souverän und kritisch mit Medien umzugehen und erfahren, was Nachhaltigkeit bedeutet. Ist es damit an Veränderungen im Bildungssystem genug? Nein, schreibt Kultusminister Christian Piwarz in einem Beitrag für den Blog des Kultusministeriums.
SMK-Blog
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Wetterkunde+, Kahoot und GeoGebra – das alles sind keine Fremdworte für die Lehrinnen und Lehrer an der Freiberger Oberschule »Clara Zetkin«. Sie nutzen Apps, Online-Plattformen und Tablets regelmäßig. Damit wird der Unterricht abwechslungsreicher. Doch nicht genug: In Freiberg gibt es eine ganze Klasse, die mit Tablets lernt.
Elf Grundschulen, 2087 Kinder, zehn Speditionen, ein Ziel: Kinder über die unterschätzte Gefahr des toten Winkels aufklären. Die Aktion »Toter Winkel« von LKW-Fahrer Martin Semetzky geht in die zweite Runde. Wir waren heute an der Grundschule Wilsdruff dabei.

Cybermobbing, Drogen, Risiken und Gefahren im Umgang mit digitalen Medien – Kriminalprävention ist eine wichtige Aufgabe, für die Schule und Polizei eine besondere Verantwortung tragen. Deshalb haben das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) und das Landeskriminalamt (LKA) eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

Ab dem kommenden Schuljahr 2019/20 gibt es in der vierten Klasse eine Stunde Sport weniger. Das sorgt bei manchem für Unmut. Sportlehrer Stefan Thormeyer sucht nach einer Lösung.
Mehr politische Bildung, Medienbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung – das ist das Ziel überarbeiteter Lehrpläne, die ab kommendem Schuljahr Grundlage des Unterrichts an allgemeinbildenden Schulen sein werden. Die Lehrpläne wurden jetzt veröffentlicht.
Ab sofort gibt es im Kultusministerium eine zentrale Ansprechstelle für das Thema »Bildung für nachhaltige Entwicklung« (BNE): eine Landeskoordinatorin. Zu ihren Aufgaben zählt die Umsetzung einer entsprechenden Landesstrategie im schulischen Bereich.
Die staatliche Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft wurde im Jahr 2015 nach dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshof vom 15. November 2013 grundlegend neu geregelt. Im Anschluss an die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und vor der gesetzlichen Neuregelung wurden übergangsweise zusätzliche Mittel für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 gewährt. Die Finanzhilfe orientiert sich grundsätzlich an den Ausgaben für die öffentlichen Schulen und gewährleistet deshalb Chancengleichheit von öffentlichen und freien Schulen im Freistaat Sachsen.
