Zugang zur Pflegehilfe-Ausbildung erleichtert

Zugang zur Pflegehilfe-Ausbildung erleichtert

Dem Fachkräftebedarf entgegenwirken: Ab sofort werden die Zugangsbedingungen zur Pflegehilfe-Ausbildung erleichtert. Damit sollen perspektivisch mehr Menschen in der Pflege arbeiten können. Ein Überblick.

Pflegehelferinnen und Pflegehelfer kümmern sich um die Grundversorgung pflegebedürftiger Menschen und begleiten sie im Alltag. Sie assistieren unter Verantwortung von Pflegefachkräften bei der medizinischen Pflege – und sie werden dringend gebraucht.

Ausbildung verkürzen mit Realschulabschluss

Bewerberinnen und Bewerber, die einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen mittleren Schulabschluss nachweisen und ein 20-minütiges Eignungsgespräch (neu!) an der aufnehmenden Schule erfolgreich absolvieren, können direkt in Klassenstufe 2 aufgenommen werden. Damit verkürzt sich ihre Ausbildungszeit von zwei Jahren auf ein Jahr.

Dazu gehören beispielsweise Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im pflegerischen Bereich absolviert oder Angehörige gepflegt haben. Sie standen meist bisher nicht in einem direkten Beschäftigungsverhältnis. Darunter zählen auch Menschen mit Migrationshintergrund, die über einen mittleren oder höherwertigen Schulabschluss verfügen und Pflegeerfahrungen mitbringen.

Ausbildung verkürzen mit Hauptschulabschluss

Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptschulabschluss, die sich eine pflegerische und betreuende berufliche Tätigkeit auf die Dauer der Ausbildung anrechnen lassen wollen, können ab sofort nur noch die Nachweise über die Berufstätigkeit beim vor Ort ansässigen Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) einreichen. Weitere Nachweise sind nicht mehr erforderlich.

Ihre Ausbildungszeit verkürzt sich von zwei Jahren auf ein Jahr, wenn sie eine Vollzeitbeschäftigung von fünf Jahren nachweisen können. Bei Teilzeitbeschäftigten gilt das entsprechende Äquivalent.

Die Ausbildungszeit reduziert sich ebenfalls von zwei Jahren auf ein Jahr für diejenigen, die in den vergangenen zehn Jahren eine entsprechende Berufstätigkeit in Vollzeit von insgesamt zwei Jahren oder in Teilzeit entsprechend länger vorweisen können. Das kann etwa bei Frauen der Fall sein, die aufgrund von Schwangerschaft und Kinderbetreuung ihre Tätigkeit unterbrechen oder den Beschäftigungsumfang verringern mussten.

Gut zu wissen: Die Berufstätigkeit muss nicht an einer einzigen Arbeitsstätte nachgewiesen werden, sondern kann von verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen im Pflegebereich (Krankenhaus, Pflegeheim oder ambulante Pflege) stammen.

Eine Checkliste steht zum Download bereit.

Ausbildung verkürzen mit Berufsabschluss in der Sozialassistenz

Wurde eine Ausbildung in der Berufsfachschule für Sozialwesen erfolgreich absolviert, wird diese ebenfalls auf die Dauer der Ausbildung angerechnet. Das bedeutet, dass die Ausbildung dann bei Teilzeitausbildung nur noch 18 Monate dauert, in Vollzeit nur ein Jahr.

Fragen?

Zu den neuen Zugangsmöglichkeiten in die Berufsfachschule für Pflegehilfe beraten die aufnehmenden Berufsfachschulen für Pflegehilfe und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Referate 24 des Landesamtes für Schule und Bildung.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

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