Neues Kita-Gesetz zieht Pflichten für Eltern nach sich

Neues Kita-Gesetz zieht Pflichten für Eltern nach sich

Mit dem neuen Sächsischen Kita-Gesetz entfällt die sogenannte »Kita-Tauglichkeitsuntersuchung«. Daraus ergeben sich allerdings auch Pflichten für die Eltern.

Wie bereits im Blog des Kultusministeriums berichtet, sind die Änderungen des Kita-Gesetzes zum 1. August in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung werden die Eltern in ihrer Verantwortung für ihre Kinder gestärkt und von der Gebühr für die ärztliche Bescheinigung der »Kita-Tauglichkeit« finanziell entlastet. Allerdings sind die Eltern nunmehr gesetzlich verpflichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen des Kindes, die sich in der Kindertagesbetreuung auswirken können, der Leitung der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegeperson mitzuteilen. Hierzu wurde jetzt auf dem Kita-Bildungsserver das Formular »Elternerklärung« veröffentlicht.

Außerdem müssen die Eltern vor erstmaliger Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung oder gegenüber der Kindertagespflegeperson nachweisen, dass das Kind ärztlich untersucht worden ist. Dies können die Eltern mit der Gelben Karte tun. Dort werden die Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter mit den sogenannten U-Untersuchungen bestätigt. Liegt keine Vorsorgeuntersuchung vor, so muss eine ärztliche Bescheinigung eingeholt werden. Auch dazu gibt es auf dem Kita-Bildungsserver das entsprechende Formular »Arztauskunft«.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

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