Ab 1. Juni können sich alle Lehrerinnen und Lehrer im Präsenzunterricht freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Was es dabei zu beachten gilt, haben wir in den wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Wer kann sich testen lassen?
Alle Lehrerinnen und Lehrer, die im Freistaat Sachsen bereits wieder an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft im Präsenzunterricht tätig sind, können die Testmöglichkeit in Anspruch nehmen. Ein konkreter Verdacht muss dafür nicht vorliegen. Ebenso wenig kommt es auf die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe an.
Das gilt auch für pädagogische Fachkräfte im Unterricht.
Auch Referendarinnen und Referendaren sowie Schulassistentinnen und Schulassistenten steht die Testmöglichkeit zur Verfügung.*
Wie läuft die Antragsstellung?
Die Lehrerinnen und Lehrer beantragen eine Teilnahme an der Testung bei der Schulleitung. Von ihr erhalten sie auch das notwendige Berechtigungsschreiben (»Angebot zur Testung auf das neuartige Coronavirus ab 1. Juni 2020«), das dem Arzt vorgelegt werden muss. Die Berechtigungsschreiben stehen der Schulleitung über das Schulportal zur Verfügung.
Was ist noch zu beachten?
Wichtig ist, dass die Lehrerinnen und Lehrer das Schreiben »Angebot zur Testung auf das neuartige Coronavirus ab 1. Juni 2020« zum (ersten) Termin für den Abstrich ihrem Arzt vorlegen. Denn es stellt für den Arzt die Grundlage zur Abrechnung dar. Hinweis: Der Arzt ist nicht verpflichtet, den Abstrich zu entnehmen.
Können sich sowohl tariflich Beschäftigte als auch Lehrkräfte im Beamtenverhältnis testen lassen?
Ja. Es ist unerheblich, ob sich die Lehrerinnen und Lehrer im tariflichen Beschäftigungsverhältnis oder im Beamtenverhältnis befinden.
Welcher Arzt kann die Tests durchführen?
Die Tests führt der Hausarzt bzw. HNO-Arzt durch.
Wie oft kann die Testung in Anspruch genommen werden?
Bis zu ein Test pro Woche kann durchgeführt werden.
Sind die Tests kostenlos?
Ja. Der Freistaat Sachsen übernimmt die Kosten für die – bis zu einmal wöchentlichen – Tests.
Gilt die Teilnahme an den Tests als Dienstgeschäft?
Nein. Die Teilnahme gilt nicht als Dienstgeschäft – auch die Fahrt zum Hausarzt bzw. HNO-Arzt ist keine Dienstreise. Die Teilnahme an der Testung ist deshalb außerhalb der Unterrichtszeiten wahrzunehmen und kann nicht auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet werden. Die Testung kann wöchentlich wiederholt werden. Dafür muss keine erneute Bescheinigung ausgestellt werden – im Bedarfsfall ist es aber möglich.
* Aktualisiert am 07. Juli 2020
Eine kleine Anmerkung zu den nicht vorgesehenen Tests für Referendare:
1.) Sie behaupten weiter oben, dass die übrigen Lehrkräfte zum Teil mehr Unterricht geben als die Referendare:
„Die Corona-Tests werden für die Lehrerinnen und Lehrer (und pädagogische Fachkräfte im Unterricht) im Präsenzunterricht angeboten – der Umfang des Präsenzunterrichts ist bei unseren Lehrkräften höher als beispielsweise bei unseren Referendaren.“
Das ist schlichtweg unfug, da die Organisation des Unterrichts den Schulen ja weitgehend freigestellt wurde. In der Folge kommt es zum Beispiel an meiner Schule dazu, dass Referendare zum Teil deutlich mehr Präsenzstunden halten als andere Lehrkräfte. Besonders widersprüchlich ist Ihre Aussage auch wenn, wie kürzlich geschehen, Referendaren ein Angebot zur Mehrarbeit gemacht wurde um Kolleginnen und Kollegen an den Schulen zu entlasten (z.B. nicht eingesetzte Risikogruppen).
Ihre Argumentation ist schlichtweg nicht aufrechtzuerhalten und offenbar nicht zu Ende gedacht.
Ich wohne in Sachsen und unterrichte an einer Volkhochschule (vhs) in Bayern (Hof). Kann ich mich auch testen lassen? Wenn ja, woher erhält die vhs das entsprechende Bestätigungsschreiben, mit dem ich dann zu einem sächsischen Arzt gehen kann? Genügt evt. eine formlose Bestätigung meiner Lehrtätigkeit im Präsenzunterricht?
Viele Grüße
Lieber Dietmar Strobel,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das Angebot gilt nur für Lehrerinnen und Lehrer, die an sächsischen Schulen tätig sind.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
Sehr geehrte Damen und Herren,
ehrlich gesagt frage ich mich schon seit der ersten Information zur kostenlosen Testung, warum diese nur für LehrerInnen möglich seon sollte? Und ich dachte, es wird nochmal nachgedach. Ich finde es ist extrem ungerecht, dass SchulassistentInnen, SekretärInnen, … und natürlich die ErzieherInnen in den Kitas ausgenommen sind. Wer hat sich denn das ausgedacht? Und v.a. mit welcher Begründung? Solch eine Ungerechtigkeit ärgert mich unfassbar sehr. Und dann heißt es immer, wir schaffen das gemeinsam… aber scheinbar sind bestimmte Personengruppen „mehr Wert als andere“. Und müssen für das gemeinsame Tun besser geschützt werden.
Wäre es nicht sinnvoll vor der ersten Testung zunächst einen Antikörpertest zu machen um schon ausschließen zu können, dass man das Virus schon hatte. Demzufolge würden sich weniger Lehrer testen lassen und es würde mehr Testkapazitäten für Personen aus anderen Bereichen geben.
Ich möchte mich den Bedenken meiner Vorredner anschließen. Ich kann es nicht verstehen, dass ein Referendar die Testung nicht erhält. Er ist 16 h die Woche sowohl in Hospitationen als auch im eigenständigen Unterricht. Was ist da der Unterschied zu einem Lehrer? Manche Lehrer arbeiten ja sogar weniger. Sorry dies erschließt sich mir nicht.
Wenn ich jetzt von mir spreche, dann bin ich maßlos enttäuscht. Ich muss als stellvertretende Schulleiterin einer Grundschule eine Entscheidung treffen: gehe ich in den Unterricht – dann darf ich mich testen lassen. Besitze ich ein Attest – dann entfällt die Testmöglichkeit. Ich besitze ein Attest, befand mich bis zur Rückkehr der Schüler im Homeoffice, arbeite jetzt wieder an der Schule, jedoch nicht im Präsenzunterricht.
Wie sieht mein Alltag nun aus:
Jeder Kollege, welcher Fragen hat, steht in meinem Büro. Sicherheitsabstand kann man das nicht nennen.
Wenn Kinder Probleme haben und aus dem Unterricht weglaufen (Brennpunktschule), rufen die Kollegen aus der Klasse an, da sie ja nicht wegkönnen. Ich sammle dann diese Kinder im Schulhaus ein, versuche sie zu beruhigen und nehme sie mit ins Büro – Sicherheitsabstand kaum einzuhalten.
Kinder verletzen sich. Also bin ich oft auch Krankenschwester – Sicherheitsabstand????
Kinder müssen abgeholt werden, sind zur Meldung im Sekretariat (Durchfall, Übelkeit,,….) also wird angerufen,….. Sicherheitsabstand????
Es könnte noch länger so weitergehen. Testung NEIN – kein Präsenzunterricht
Hier wäre gut nachzubessern.
Ich finde es äußerst bedenklich dass es diese Tests nur für Lehrerinnen und Lehrer sprich für pädagogischen Personal geben soll. Warum wird anderes Personal ausgenommen dass ebenfalls sehr eng mit Studierenden oder Schülern agiert? Beispielsweise sind doch gerade Sekretariate und Dekanate sind Anlaufpunkte.
Meine Schulleiterin sagte mir, dass die entsprechenden Informationen am Donnerstag im Schulportal wieder zurückgezogen wurden. Wie erhalte ich das notwendige Berechtigungsschreiben? Der 1. Juni ist ja bereits am Montag.
Liebe Chr. M.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu ist uns nichts bekannt. Konnte der Sachverhalt inzwischen geklärt werden?
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
Referendare wie ich selbst arbeiteten seit Beginn der Schulschließungen als „die jungen Kollegen“ tagtäglich mit den Kindern in der Notbetreuung oder dann im Präsenzunterricht. Wir ließen uns nicht freistellen und halfen wo wir konnten. Durch die Änderung einer zuvor existenten Regelung haben viele ihre Stundenkontingente noch vor Beendigung der Prüfungen erhöht, um die Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Nun zählen sie nicht zur zu testenden Gruppe. So geht man nicht mit den zukünftigen Arbeitskräften um. Das zeugt von geringer Wertschätzung für den so dringend benötigten Lehrernachwuchs. Mit dem Argument der geringeren Stundenzahl am Kind kann man bei ohnehin derzeit verkürzten Unterrichtszeiten nicht überzeugen.
Sehr geehrte Dienstherren,
ich finde es einerseits löblich, dass ich mich einmal wöchentlich testen lassen kann – sehe darin aber keine Notwendigkeit, da ich mich einfach an die Hygieneregeln halte und glücklicherweise mit älteren vernunftbegabten Schülern arbeite. Damit bin ja hinlänglich geschützt und sehe für mich keinen Sinn in einer Testing ohne gesundheitliche Anhaltspunkte. Aber ich kann nicht verstehen, warum anderes Personal, dass mit wesentlich weniger Schutzmaßnahmen wieder in der Kinderbetreuung arbeiten muss, diese Möglichkeit nicht erhält!
Ich würde meine kostenfrei zur Verfügung gestellten Test gern den Erziehern, Pädogogen und „anderen“ Mitarbeitern in unserem sächsischen Erziehungs-und Bildungssystem spenden, die sich ängstigen, zu einer Risikogruppe gehören und/ oder eng von kleinen und jüngeren Kindern umgeben sind!
Schaffen Sie bitte Gleichberechtigung oder die Möglichkeit, dass ungenutzte Testsmöglich-keiten denen zugute kommen, die Sie wirklich wünschen und wollen! Wie heißt es immer so schön: Zusammen schaffen wir das – d.h. es sollten jetzt auch keine Verantwortlichkeiten zwischen Land und Kommunen hin- und hergeschoben werden, sondern gemeinsame (schnelle und unbürokratische) Lösungen gefunden werden.
Mit freundlichen Grüßen A. Seifert
Laut dem Schreiben, welches mit dem Arzt genommen werden soll, muss der Arzt in Sachsen praktizieren. Ich wohne aber in einem Nachbarbundesland und pendle jeden Tag nach Sachsen. Mein Hausarzt darf also den Test bei mir nicht durchführen. Wie stellt man sich das jetzt in der Praxis vor? Man findet nicht so einfach einen Arzt (vor allem auf dem Land, ich sage nur Ärztemangel und so), der dann auch „nur“ diesen Test macht. Laut Schreiben sind die Ärzte je auch nicht verpflichtet den Test durchzuführen. Ich habe jetzt zwar den „Schein“, aber am „Arzt“ wird es nun scheitern. Haben Sie einen Vorschlag diesbezüglich?
Liebe D.F.,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Stimmt: Die Corona-Testung darf nur von einem Haus- bzw. HNO-Arzt durchgeführt werden, der seine Praxis in Sachsen betreibt. Da die Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen abgerechnet werden, sind grundsätzlich auch nur die hier im Freistaat zugelassenen Vertragsärzte berechtigt, diese Untersuchung vorzunehmen. Deshalb kann beispielsweise auch ein Betriebsarzt die Tests nur durchführen, wenn er gleichzeitig ein zugelassener Vertragsarzt ist. Sie müssen also bitte einen Facharzt in Sachsen aufsuchen. Vielleicht können Sie sich einer Kollegin bzw. einem Kollegen anschließen, wenn sie bzw. er ihren/seinen Hausarzt aufsucht. Wir haben auch schon von Fällen Kenntnis, wo der Arzt die Schule aufsuchen will, um dort den Rachenabstrich an den Kolleginnen und Kollegen, die den Berechtigungsschein vorlegen, vorzunehmen.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
Wie schön, dass erneut an einem Freitag vor einem langen Wochenende diese Meldung veröffentlicht wird!
Wie es mit allen wichtigen Schreiben der letzten Wochen war!
Die KollegInnen, die sich seit Wochen einem Risiko aussetzen und vllt zur Risikogruppe gehören, haben sich auf ihren Arbeitgeber verlassen und auf ein schnelles Arbeiten/Antworten gehofft.
(Fürsorgepflicht des Arbeitgebers)
Aber nein! Jetzt heißt es, sich erst nächste Woche ein Berechtigungsschreiben von der Schulleitung zu organisieren und einen Arzt zu finden, der außerhalb der Dienstzeit Termine für den Corona Test anbietet!
Warum hat es von der ursprünglichen Meldung vom 08.05.20 bis heute, dem 29.05.20 gedauert?
Zitat aus dem Brief vom Staatsminister 08.05.20:
„Das Antragsverfahren mit weiteren Informationen erfolgt über das Schulportal. Hierzu erhalten Sie in Kürze weitere Informationen.“
Danke für eine Antwort
Hallo Anonym,
danke für Ihre Meinung. Dazu kann ich Ihnen gern folgende Information geben: Die entsprechenden Informationen für die Schulleitungen wurden am Mittwoch im Schulportal veröffentlicht.
Ein schönes Wochenende
Lynn Winkler
Es ist gut, dass diese Testmöglichkeit besteht. Aber was mache ich, wenn mein Hausarzt nicht testet bzw. keine diesbezügliche Erfahrung hat? Neben allen zusätzlichen Belastungen im Prüfungszeitraum kommt jetzt noch der wöchentliche Weg zum Arzt einschließlich Wartezeit und Ansteckungsrisiko dazu? Wäre es nicht besser gewesen, alle Schulen regelmäßig mit erfahrenen mobilen Testteams anzufahren und die Tests so abzusichern?
Ist- statt des Abstrichs- auch ein Antikörpertest möglich?
Hallo Sonntag,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Der Freistaat Sachsen übernimmt nur die Kosten für die Coronatestung mittels Abstrich.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
Entschuldigung aber seit wann gelten Referendare als sonstiges Personal? Wo ist der Unterschied, ob ich als Lehrer alleine und selbstständig schon seit Beginn des Präsenzunterrichts wieder unterrichte oder als Referendar alleine und selbstständig schon seit Beginn des Präsenzunterrichts wieder unterrichte??? Ach richtig, es gibt keinen. Diese Entscheidung finde ich frech und kann sie in keinster Weise nachvollziehen. Ich bin Referendar und gehöre zur Risikogruppe und unterrichte trotzdem im Präsenzunterricht, und zwar schon seitdem die Vorabschulklassen wieder an den Schulen sind. Ich habe mich also nicht befreien lassen. Jetzt wurden die Risikogruppen aufgehoben (anderes Thema, aber ebenso nicht nachvollziehbar) und dafür – so erscheint es mir – mit dieser Option geworben. Oh aber Referendare können sich wohl im Präsenzunterricht nicht anstecken. Lehrer natürlich schon. Muss eine ganz besondere Spezies sein diese Referendare… Ich bin maßlos enttäuscht!
PS: Im Übrigen verdienen auch Erzieher diese Tests!!!
Lieber Referendar,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Vielleicht zunächst ein Hinweis zum Thema Risikogruppen: Gemäß unserer Dienstanweisung vom 15. Mai 2020 sind sowohl Lehrkräfte als auch das weitere pädagogische Personal mit Risikoerkrankungen vom Präsenzunterricht freigestellt, soweit sie die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe durch ein ärztliches Attest nachweisen.
Es stimmt: Die Corona-Tests werden für die Lehrerinnen und Lehrer (und pädagogische Fachkräfte im Unterricht) im Präsenzunterricht angeboten – der Umfang des Präsenzunterrichts ist bei unseren Lehrkräften höher als beispielsweise bei unseren Referendaren. Ob weitere Beschäftigtengruppen, wie zum Beispiel Referendare oder Erzieherinnen und Erzieher, künftig einbezogen werden, wird aber derzeit diskutiert.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
Aus welchem Grund ist eine Testung nur für Lehrer*innen, nicht aber für Erzieher*innen vorgesehen, deren Kontakt zu Kindern ja oftmals noch enger ist. Meine Frage bezieht sich sowohl auf Erzieher*innen in Horten als auch in Kitas.
Liebe A. Muehle,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Bitte beachten Sie: Erzieherinnen und Erzieher sind – im Gegensatz zu Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Schulen, die Angestellte des Freistaates Sachsen sind – bei kommunalen oder freien Trägern angestellt. Ob weitere Beschäftigtengruppen, wie zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher oder Referendare, künftig einbezogen werden, wird aber derzeit diskutiert.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
Eine gute Sache, aber wenn ich lese, dass die Test für Pädagogen, die sich nicht Lehrer nennen, nicht vorgesehen sind, wird mir schon ein bißchen Angst. Sind Schulsozialarbeiter nicht auch den Kindern nah? Wann sind denn Tests für Pädagogen und Pädagoginnen in Kindertagesstätten und Horten vorgesehen? Auch wir haben Schutz und emotionale Sicherheit verdient.
Liebe katJA Peterfi,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich möchte Sie dazu auf meine Antwort an A. Muehle hinweisen: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/05/29/corona-tests-starten-was-lehrkraefte-beachten-muessen/#comment-8373.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler