Abschlussprüfungen an Oberschulen, Förderschulen und berufsbildenden Schulen: Die wichtigsten Antworten im Überblick

Abschlussprüfungen an Oberschulen, Förderschulen und berufsbildenden Schulen: Die wichtigsten Antworten im Überblick

Foto: Gorodenkoff | Adobe Stock

Foto: Gorodenkoff | Adobe Stock

In wenigen Wochen starten die Schülerinnen und Schüler der Oberschulen, Förderschulen und Berufsbildenden Schulen in ihre Prüfungen. In Zeiten von Corona gibt es dabei viele Fragen. Die wichtigsten Antworten haben wir hier zusammengefasst.

+++ HINWEIS: Mit Ende des Schuljahres 2019/2020 sind die dargelegten Vorgaben nicht mehr gültig +++

Finden die Abschlussprüfungen regulär statt?

Nach jetzigem Stand finden die Prüfungen zu den bisher bekannt gegebenen Terminen statt.

Wann beginnt die Vorbereitung für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an ihren Schulen konkret?

Ab dem 22. April 2020 können Schülerinnen und Schüler ihre Schulen wieder besuchen.

Jede Schule hat dafür eigenverantwortlich einen Plan für Veranstaltungen, insbesondere in den Prüfungsfächern bzw. Prüfungslernfeldern,  vor Ort ausgearbeitet.

Welche Hygienemaßnahmen gelten?

An den Schulen gelten strenge Hygienevorschriften. Detaillierte Informationen dazu gibt es in unseren FAQ Infektionsschutz.

Warum werden die Prüfungen nicht verschoben?

Bildungsabschlüsse sind ein Leben lang vorzuweisen. Niemand soll darum fürchten, seinen Abschluss später nicht ausreichend anerkannt zu bekommen – sei es von künftigen Arbeitgebern oder von Hochschulen im In- und Ausland. Die Schülerinnen und Schüler sollen ein Abschlusszeugnis erhalten, das gleichwertig im Vergleich zu den Abschlüssen vorheriger und nachfolgender Jahrgänge ist.

Wer informiert über einen genauen Ablauf?

Die zuständigen Lehrerinnen und Lehrer informieren vor Ort über alles Weitere.

Wie können sich Schülerinnen und Schüler weiterhin auf die Prüfungen vorbereiten?

Insbesondere die Klassen- sowie Fachlehrerinnen und -lehrer stehen mit den Prüflingen im engen Kontakt. Sie stellen Aufgaben zur Übung und Lernaufträge so zusammen, dass sich Schülerinnen und Schüler unter den gegebenen Bedingungen bestmöglich auf die Prüfungen vorbereiten können. Dabei tragen alle gemeinsam dafür Sorge, dass noch zu vertiefender und zu wiederholender Stoff bearbeitet werden kann und die verschiedensten Wege für Rückfragen weiterhin genutzt werden können. Ab morgen gibt es außerdem wieder die Möglichkeit, in direktem Kontakt Themen zu erarbeiten und Fragen zu klären.

Entstehen durch das selbstständige Lernen in den vergangenen Wochen Nachteile für die Prüflinge?

Das eigenständige Erarbeiten von Sachverhalten in den zurückliegenden Wochen war eine besondere Herausforderung. Es stellt aber auch eine Kompetenz dar, die die Schülerinnen und Schüler künftig im Beruf oder im Studium brauchen werden. Methodisch wurden sie darauf insbesondere während der letzten Klassenstufe vorbereitet. Zusätzlich können die Konsultationen und der verbleibende Unterricht in den Schulen dafür genutzt werden, Selbstgelerntes zu besprechen.

Was ist bei mündlichen und praktischen Prüfungen sowie den fachlichen Gesprächen zur Facharbeit zu beachten?

Bei den mündlichen und praktischen Prüfungen sowie den fachlichen Gesprächen zur Facharbeit in der Fachschule sind die Auswirkungen gering , weil hier in der Regel keine Bindung an landeseinheitliche Termine besteht und die Schulen die Prüfungstermine individuell bzw. in Absprache mit der Schulaufsichtsbehörde festlegen.

Was ist bei Abschlussprüfungen in den dualen Ausbildungsberufen zu beachten?

Die Abschlussprüfungen in den dualen Ausbildungsberufen liegen in der Verantwortung de zuständigen Stellen (Kammern), die die Auszubildenden über mögliche Terminverschiebungen und die Verfahrensweisen gesondert informieren. Auch bei bestimmten Gesundheitsfachberufen informiert die für das Prüfungsverfahren zuständige Landesdirektion Sachsen separat.

Weitere Informationen

Weiterführende oder individuelle Fragen werden fortlaufend in unseren FAQ Prüfungen unter wwww.coronavirus.sachsen.de und an der Hotline der Sächsischen Staatsregierung unter 0800 10 00 214 beantwortet.

Brief des Kultusministers an  die Abschlussklassen der Ober- und Förderschulen

Brief des Kultusministers an  die Abschlussklassen der Berufsbildenden Schulen

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

14 Kommentare

  1. Frau K. 4 Jahren vor

    Ich arbeite an einer Förderschule und bin nach den ersten Tagen prüfungsvorbereitenden Kleingruppen- Unterrichts schockiert, wie schwierig es ist, Schutzmaßnahmen umzusetzen. Der Mindestabstand wird nur schwer eingehalten, sehr viele Ermahnungen sind notwendig und trotzdem wird sich nicht daran gehalten. Erzieherische Maßnahmen sind nur bedingt erfolgreich. Den Schülern fehlt scheinbar das Bewusstsein für den Ernst der Lage. Ich frage mich vor allem wie es weiter umgesetzt werden soll wenn vielleicht noch mehr Schüler die Schule wieder besuchen dürfen und wir mit dem wenigen Personal agieren müssen.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Frau K.,

      vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Engagement, die Schülerinnen und Schüler für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen zu gewinnen. Dass dies schwierig ist, können wir nachvollziehen. Wir werden bei den weiteren Schritten die bisherigen Erfahrungen berücksichtigen und darauf achten, dass wir mit Blick auf den Infektionsschutz in den kommenden Wochen nicht alle Klassen und Klassenstufen gleichzeitig an den Schulen haben werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Sveinn 4 Jahren vor

    „Entstehen durch das selbstständige Lernen in den vergangenen Wochen Nachteile für die Prüflinge?
    Das eigenständige Erarbeiten von Sachverhalten in den zurückliegenden Wochen war eine besondere Herausforderung. Es stellt aber auch eine Kompetenz dar, die die Schülerinnen und Schüler künftig im Beruf oder im Studium brauchen werden. Methodisch wurden sie darauf insbesondere während der letzten Klassenstufe vorbereitet. Zusätzlich können die Konsultationen und der verbleibende Unterricht in den Schulen dafür genutzt werden, Selbstgelerntes zu besprechen.“

    Finden Sie das nicht ein wenig anmaßend Ihrerseits? Oder handelt es sich hier um einen Heile-Welt-Naivitäts-Fehler?

  3. Paul Dwrth 4 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler,

    Wie gilt die Verordnung für Schüler die auf 3 Jahre Berufsausbildung verkürzen und jetzt im Sommer Prüfung haben. Gelten diese auch als Abschlussklassen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Paul Dwrth,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Leider fehlen uns nähere Informationen (Schule/Ausbildungsgang), um eine ganz sichere Antwort geben zu können, aber grundsätzlich gilt es für alle Abschlussklassen, die jetzt kurz vor ihren Prüfungen stehen. Der sicherste Weg ist, direkt bei der Schule nachzufragen. Die Schulen müssen alle in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler über das weitere Prozedere (Prüfungsvorbereitung und Prüfungsverlauf) informieren.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Frau Frö 4 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler,
    es heiß hier:
    „Ab dem 22. April 2020 können Schülerinnen und Schüler [der Abschlussklassen] ihre Schulen wieder besuchen.“ Besteht für diese Schüler derzeit Schulpflicht?
    MfG, Frö

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Frau Frö,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, die Schulpflicht gilt. Seit dieser Woche gilt für die Abschlussklassen auch wieder die Schulbesuchspflicht. Insofern gibt es hier keine „Wahlmöglichkeit“.

      Herzliche Grüße und einen schönen Tag
      Lynn Winkler

  5. Schumann 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler, was passiert mit Kindern und Jugendlichen, die durch schwere Erkrankungen zur Risikogruppe gehören beim perspektivischen Wiedereinstieg in den Schulbetrieb? Ich hatte mich diesbezüglich bereits letzte Woche an die Hotline gewendet, dort konnte man mir dazu keine Antwort geben. Die Frage sollte an die Pressestelle weitergeleitet werden. Gibt es dazu nun eine Regelung?
    Vielen Dank

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo Schuhmann,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Inzwischen haben Sie es sicher schon gelesen: Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten einen Arzt aufsuchen und seinen Empfehlungen folgen. Das kann auch dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen können. Entsprechend ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern oder Geschwister zu einer Risikogruppen gehören.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  6. Julia Stichel 4 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler,
    wie sieht es mit außerschulischem Unterricht aus? Ab wann dürfen die Schulen im Rahmen ihres Lehrplanes innerhalb Sachsens den Lernort Bauernhof besuchen? Vielen Dank für ihre Antwort! Julia Stichel, Schwarzbachhof Stichel KG

  7. Susan Sorgalla 4 Jahren vor

    Wann geht es für andere Klassen wieder los?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Susan Sorgalla,

      danke für Ihre Nachfrage. Sobald dazu Entscheidungen getroffen wurden, kommunizieren wir dazu umgehend.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

Pingbacks

  1. […] Brief_SchülerHerunterladen Abschlussprüfungen an Oberschulen, Förderschulen und berufsbildenden Schulen: Die wichtigsten Antw… […]