Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität in Sachsen“ vorgestellt

Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität in Sachsen“ vorgestellt

Die sächsische Staatsregierung hat sich auf ein umfassendes Handlungsprogramm in nie dagewesener Größenordnung geeinigt, um den Lehrerberuf in Sachsen attraktiver zu machen. Dafür sind in den kommenden fünf Jahren rund 1,7 Milliarden Euro zusätzlich eingeplant. Vorgesehen sind sowohl finanzielle als auch strukturelle Maßnahmen zur Entlastung der Lehrer.

Mit Umsetzung des Programmes sollen einerseits neue Lehrkräfte für den sächsischen Schuldienst gewonnen werden. Andererseits sind Maßnahmen zur Anerkennung und Wertschätzung langjähriger Lehrkräfte vorgesehen.

„Wir haben ein Handlungsprogramm, das an den richtigen Stellschrauben ansetzt, um Lehrerinnen und Lehrer für den Freistaat zu gewinnen. Der früher geäußerte Vorwurf, dass andere Bundesländer für Lehrer bessere finanzielle Konditionen anbieten als Sachsen, gilt nicht mehr. Gleichzeitig haben wir vielfältige Maßnahmen beschlossen, um die Lehrkräfte wertzuschätzen und zu entlasten, die über viele Jahre unser sächsisches Schulsystem getragen haben und zu Erfolgen führen“, sagte Kultusminister Christian Piwarz.

Vom neuen Handlungsprogramm können nahezu alle sächsischen Lehrer profitieren – sei es durch eine Verbeamtung, durch eine Höhergruppierung oder durch Leistungsprämien bzw. Zulagen. Teilweise, etwa bei den Leistungsprämien, hängt die genaue Verteilung jedoch von den Entscheidungen der einzelnen Schulen ab.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Sachsen verbeamtet…

  •  … ab 1.1.2019 neu einzustellende, grundständig ausgebildete Lehrkräfte und übernimmt zur Bedarfsdeckung statuswahrend bereits verbeamtete Lehrkräfte aus anderen Bundesländern.
  • Zudem können die rund 6.000 grundständig ausgebildeten Lehrer, welche am 1. 1. 2019 noch nicht das 42. Lebensjahr vollendet haben, entscheiden, ob sie verbeamtet werden möchten. Die Anrechnung der versorgungsrechtlichen Vordienstzeiten wird auf fünf Jahre begrenzt.
  • Die Maßnahme wird befristet bis zum 31.12.2023. Bis dahin verbeamtete Lehrkräfte behalten natürlich den Beamtenstatus.

Referendare und Lehramtsanwärter…

  • … werden ab 1.1.2019 bis 31.12.2023 im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt.
  • Vorbehaltlich des erfolgreichen Bestehens des Zweiten Staatsexamens, erhalten Referendare bei der Aufnahme des Referendariats eine Einstellungsgarantie für die Grundschule, Oberschule und allgemeinbildende Förderschulen. Für das Gymnasium und berufsbildende Schulen wird die Einstellungsgarantie für bestimmte Fächer oder Fächerkombinationen bis auf weiteres ausgesprochen.

Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer…

  • … werden ab 1.1.2019 nach A 13 besoldet bzw. nach E 13 vergütet. Dieses Gehaltsangebot für die 6.700 Grundschullehrer gehört zu den führenden in Deutschland.
  • Die Überstundenvergütung wird ab dem 1.1.2019 auf das Niveau der anderen Schularten erhöht.

Lehrkräfte mit DDR-Abschluss…

  • … werden hinsichtlich ihrer Lehrbefähigung und damit ihrer Eingruppierung den an ihrer Schulart tätigen Lehrkräften gleichgestellt.
  • Voraussetzung für die Gleichstellung dieser rund 7.500 Lehrkräfte ist der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung an einer damaligen (Pädagogischen) Hochschule, Pädagogischen Schule oder einem Institut für Lehrerbildung, eine mindestens fünfjährige Unterrichtstätigkeit in den entsprechenden Fächern und eine Kurzbeurteilung des Schulleiters.

Seiteneinsteiger…

  • … werden aufgrund ihrer wissenschaftlichen Ausbildung – soweit möglich – in die Entgeltgruppe E 12 aufgenommen. Nach der erfolgreichen berufsbegleitenden Qualifizierung erwerben sie einen der grundständigen Lehramtsausbildung gleichgestellten pädagogischen Abschluss und gelangen damit in die Entgeltgruppe 13.

Beförderungsstellen…

  • … werden in Konsequenz der Höhergruppierungen in Höhe von 20 Prozent ausgebracht und den nicht verbeamteten, grundständig ausgebildeten Lehrkräften an den weiterführenden Schulen ab 1.1. 2019 eine Höhergruppierung in die E 14 angeboten.
  • Etwa 2.000 Personen können von dieser Maßnahme profitieren.

Die Schulleitungsämter…

  • … an Grundschulen, Oberschulen und Förderschulen werden ebenso in Folge der Höhergruppierungen angepasst, um die Leistungen der Schulleitungen zu honorieren und Anreize für die Übernahme der verantwortungsvollen Funktion zu setzen.

Ein Budget für Leistungsprämien…

  • … erhält ab 1.1.2019 jede öffentliche Schule. Das Prämienbudget von jährlich 9 Millionen Euro wird entsprechend der Anzahl der Lehrkräfte an jeder Schule aufgeteilt.
  • Das frei aufteilbare Budget kann vom Schulleiter in Abstimmung mit dem Örtlichen Personalrat als individuelle und kollektive Leistungsprämie ausgegeben werden.

Das Programm „Senioren-Lehrkräfte“…

  • … bietet allen Lehrern unmittelbar vor ihrem Renteneintritt eine Weiterbeschäftigung als „Senior-Lehrkraft“ an – je nach Bedarf an der eigenen oder einer anderen Schule in Teilzeit (bis zu 20 Stunden pro Woche).
  • Aufgabe der Senior-Lehrkraft ist die Begleitung und Einarbeitung von Seiteneinsteigern, Referendaren und Praktikanten sowie die Unterstützung der Schulleitung bei ihren organisatorischen Aufgaben.
  • Die hierfür derzeit gewährten Anrechnungsstunden können so im „Atmenden System“ wieder der regulären Unterrichtsversorgung zugeführt werden.
  • Für das Programm sollen auch bereits heute in Rente befindliche Lehrkräfte gewonnen werden.
  • Die im Lehrermaßnamenpaket beschlossene Bindungszulage wird mindestens bis zum 31.12.2023 beibehalten.

Das Programm „Schulassistenz“…

  • … soll vor allem Lehrer an Schulen mit besonderen Herausforderungen entlasten. Zusätzliches nicht pädagogisches Personal soll die Lehrkräfte bei den vielfältigen Aufgaben an diesen Schulen unterstützen.

In der Flexi-Teilzeit…

  • … übernimmt eine Lehrkraft für einen bestimmten Zeitraum ein höheres Unterrichtsvolumen als sie vergütet bekommt. Zu einem späteren Zeitpunkt kann sie ihre Unterrichtsstunden entsprechend senken ohne Einkommensverlust.
  • Die „Ausgleichsphase“ ist erst ab dem Schuljahr 2023/24 möglich.

Die Lehrpläne und Stundentafeln…

  • … werden zum 1. August 2019 fächerübergreifend überarbeitet, da neue Lerninhalte wie Medienbildung, digitale und politische Bildung dies erfordern. Die Überarbeitung wird sich in den Stundentafeln niederschlagen.
  • Mit einer Stundentafelüberarbeitung aller Fächergruppen wird die im Vergleich überdurchschnittlich hohe Stundenlast der Schüler in Sachsen verringert und Raum für neue Inhalte geschaffen. Gleichzeitig wird zusätzliches Lehrerarbeitsvolumen zur Absicherung des Unterrichts gewonnen.
  • Ziel ist eine Absenkung des Unterrichtsvolumens um 4 Prozent bei gleichzeitiger Einhaltung der KMK-Standards.

Für Ganztagsangebote…

  • … stehen ab dem 1. August 2019 jährlich 13,5 Millionen Euro mehr zur Verfügung, mit dem Ziel, kurzfristig zusätzliche Angebote zu ermöglichen und langfristig Veränderungen der Stundentafel konzeptionell zu begleiten.

Bis zu 20 zusätzliche Schulpsychologen…

  • … wird das Kultusministerium beginnend ab dem 1. Januar 2019 einstellen.

 

Das Handlungsprogramm zum Download:

Bianca Schulz, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

201 Kommentare

  1. Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

    Danke, 199 Kommentare innerhalb einer Woche ist ein neuer Rekord!

    Uns bestätigt das einen hochwertigen Blogbeitrag, die Relevanz des Themas und den Bedarf eines offenen Meinungsaustausches. Nicht jeder Kommentar konnte separat beantwortet werden. Einige Themen überschnitten sich oder bedurften keiner Antwort. 3 Kommentare wurden als beleidigend eingestuft und nicht veröffentlicht.

    Entsprechend unserer Netiquette schließen wir nach 7 Tagen den Kommentarbereich.

    Häufig gestellte Anfragen fassen wir derzeit in einer FAQ zusammen und werden diese Zusammenstellung kommende Woche hier im Blog veröffentlichen.

    Bitte teilen und empfehlen Sie unseren Blog weiter damit wir noch mehr an Reichweite zulegen können.

  2. Janine 6 Jahren vor

    Hallo,
    mir als Gymnasiallehrerin stellt sich jetzt die Frage inwieweit ich durch eine Verbeamtung an andere Schularten versetzt werden kann, ob es dafür ggf. eine zeitliche Begrenzung gibt und ob ich ein Recht auf die Schulart habe, für die ich mich ja bewusst entschieden habe?
    Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Janine,

      einerseits ist die personalführende Stelle bestrebt, möglichst jede Lehrkraft ausbildungsadäquat einzusetzen. Andererseits wird es Einzelfälle sowohl für angestellte als auch verbeamtete Lehrkräfte geben, wo schulartfremde Abordnungen notwendig sein werden. Grundsätzlich wird die Schulaufsicht die Interessen und Belange der Beschäftigten nicht aus dem Auge verlieren.

      Beste Grüße!

  3. Nora B. 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    Sie schreiben, dass Beförderungsämter geschaffen werden sollen, diese aber keine Funktionsstellen sind. Ich bin bereits auf eine Funktionsstelle als Fachleiter berufen und in die E14 eingruppiert. Das Handlungsprogramm und Ihre Argumentation lesen sich für mich so, dass es für mich keinerlei Aussicht auf irgendeine Art finanzieller Aufwertung gibt. Das ließe sich mithin auf alle Fachleiter, Oberstufenberater, Schulleiter und stellvertretenden Schulleiter übertragen. Sind wir mit einer Eingruppierung jenseits der E13 automatisch von jeder Art der finanziellen Besserstellung ausgenommen?
    Sicherlich könnte ich auf eine Leistungsprämie hoffen, was aber keine verlässliche Größe ist, sondern eher der Situation an einer Losbude gleicht. Eine Hoffnung auf ein Verhandlungsergebnis mit der TdL habe ich erst gar nicht.
    Zitat: „Außerdem treten wir in Gespräche mit der TdL ein, um möglichst vielen sächsischen Lehrkräften eine Zulage zu gewähren.“
    Es gibt weder einen terminlichen Rahmen noch konkrete Aussagen über den geplanten Umfang der Zulagen. Es ist laut dieser Aussage noch nicht mal sichergestellt, dass alle Lehrkräfte diese Zulage erhalten.
    Dass ich mit einer E14-Stelle nach finanzieller Aufwertung frage, mag nach Jammern auf hohem Niveau klingen. Sie dürften aber auch wissen, dass mit dem Bekleiden einer Funktionsstelle organisatorische Aufgaben in erheblichem Umfang zu bewältigen sind. Diese stellen sich zusätzlich zu den pädagogischen Aufgaben, die man jenseits seiner überschaubaren Abminderungsstunden erfüllt. Dass Funktionsstellenträger bereits finanziell besser gestellt sind, hat also auch ganz rationale Gründe, die jenseits der Erwägungen über „Beförderungsämter“ liegen dürften.
    Ich komme zu dem Schluss, dass es für mich und andere Funktionsstellenträger nichts gibt. Ende der Fahnenstange!? Ganz plakativ gefragt: Wo ist die Wertschätzung, die die Landesregierung gegenüber den Lehrern zeigt, die bereits über Jahre das sächsische Schulsystem an der Basis auch organisatorisch am Laufen gehalten haben?
    Diese Frage wurde in diesem Blog so ähnlich bereits schon einmal von einem anderen User gestellt und nicht beantwortet. Vielleicht darf ich auf eine Antwort hoffen?
    Beste Grüße!

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Nora,

      danke, Ihre Darstellung folgt einer gewissen Logik – obwohl Ihre Erwartungen auf wirklich hohem Niveau liegen. Möglicherweise besteht berechtigte Hoffnung auf Gewährung einer finanziellen Zulage. Endgültige Entscheidungen liegen hierzu noch nicht vor. Ich muss Sie also noch um Geduld bitten. Bis dahin bitte ich Sie zurückzudenken: Sie waren Lehrerin am Gymnasium in der E13, haben sich freiwillig als Fachleiterin beworben, Sie wurden mit der Funktionsstelle betraut und dadurch in die E14 höhergestuft. Seit dieser Zeit erhalten Sie jeden Monat ein erheblich höheres Gehalt als der Großteil Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Sind Sie sich sicher, keinerlei Wertschätzung erfahren zu haben?

      Beste Grüße!

  4. Kathrin 6 Jahren vor

    Fakt ist und bleibt, dass Ministerpräsident Piwarz für die älteren Lehrerinnen und Lehrer einen Ausgleich angekündigt hatte. Den kann ich nicht erkennen. Wie zufrieden wären die betroffenen Personengruppen, wenn z. B. nur 20% der Grundschullehrerinnen und – lehrer höher gruppiert oder nur 20% der in Frage kommenden jüngeren Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zur Verbeamtung bekämen? Gleichbehandlung und die so hoch gepriesene Wertschätzung sehen anders aus!!!

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Kathrin,

      auch für Lehrkräfte, die nicht mehr verbeamtet werden können, sind Verbesserungen vorgesehen. Mir ist klar, dass Sie jetzt entgegnen wollen: „Aber nicht für alle!“. Das wäre möglicherweise eine berechtigte Forderung, wurde aber nicht in Aussicht gestellt.

      Ab 1. Januar 2019 werden 20 Prozent funktionslose Beförderungsstellen in die E 14 für die nicht verbeamteten, grundständig ausgebildeten Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen vorgehalten. Außerdem erhält jede Schule ab 1. Januar 2019 ein frei aufteilbares Prämienbudget zur Ausgabe individueller und kollektiver Leistungsprämien.

      Beste Grüße!

  5. Lehrer dritter Klasse 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie darf ich die Nichtbeantwortung meiner Frage weiter unten zur Entlohnung der Polytechnik-Lehrer und auch die Nicht-Veröffentlichung der gestrigen Bitte um Beantwortung verstehen – ist das jetzt die neue Form der Wertschätzung?
    Oder will man das Problem der diskriminierenden Entlohnung der Polytechniklehrer auch in Sachsen weiter einfach aussitzen, in der Hoffnung, alles löst sich „biologisch“?
    Ich bitte nochmals höflichst um Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Thomas,

      haben Sie möglicherweise meine gestrige Antwort übersehen?

      Beste Grüße!

  6. Stefan Rodegast 6 Jahren vor

    Auf einen praxisfernen Punkt des Maßnahmenpakets wurde hier noch gar nicht eingegangen: Was soll das mit den Mentoren? Ist es wirklich der Ernst des SMK, dass in Zukunft eine dermaßen prägende wie aufopfernde Tätigkeit wie die des Mentors für einen Referendar – gewissermaßen als „Beschäftigungsangebot“ – für Ü63-Lehrer/-Innen, die selbst nicht mehr unterrichten wollen, deklariert werden soll? Aus dem gleichen Haus existiert zumindest derzeit eine Aufgabenbeschreibung, die völlig konträr ist. Und hat man sich auch überlegt, dass Lehrer, die mit 63 ausscheiden wollen – wenig gewillt sein werden, für Honorar zu arbeiten, wenn sie sich dadurch ihre Rente kürzen? Warum will man nur das, was man noch an Gutem und Bewährtem im Sächsischen Schuldienst hat nun auch noch Stück für Stück ruinieren?

  7. Stefan Rodegast 6 Jahren vor

    Ich arbeite als abgeordneter Lehrer in der Lehrerausbildung. Ich bin heute 43 und werde leider nächstes Jahr nicht 42. Ich verfüge über einen Diplom und ein 2. Staatsexamen und habe mich bewusst damals für Sachsen entschieden, da die Abwanderung von hier ausgebildeten Fachkräften ein Tagesthema war und ich mich irgendwie verpflichtet fühlte, der Heimat nicht den Rücken zu kehren. Dafür stellt sich mir jetzt eine ganz neue Anforderung: Nämlich zu erleben und zu ertragen, wie Seiteneinsteiger oder auch grundständige Referendare mit minimalen Anforderungen an sich selbst das Referendariat absolvieren und am Ende mit bloßem Bestehen der Prüfungen schon nach kurzer Zeit mehr verdienen und im Alter und bei Krankheit besser versorgt sind als man selbst. So etwas dürfte es nicht geben!!!

  8. SL einer sächsischen Grundschule 6 Jahren vor

    Guten Abend Herr Schiebel,
    zunächst möchte ich meine Befürchtung zum Ausdruck bringen, dass viele sächsische Lehrkräfte nun nicht nur den „Abgang“ des für kurze Zeit etwas Hoffnung sowie über Jahre zerstörtes Vertrauen zurückbringenden Kultusministers Haubitz sondern nun auch den von Frau Bianka Schulz bedauern könnten. Vielleicht handelt es sich bei Ihren ersten Antworten aber nur um „Startschwierigkeiten eines Seiteneinsteigers“, welchem mit einem entsprechenden Mentoring nach und nach auch sachlichere Antworten gelingen können…
    Nun verlasse ich die derzeit wenig behagliche „Humorzone“ und komme zu meinem eigentlichen, sehr ernsthaften Anliegen:
    Seit vielen Jahren stärke und ermutige ich meine SchülerInnen, indem ich Ihnen u.a. immer wieder vermittle, dass es weniger schlimm ist, etwas nicht zu wissen oder sofort zu beherrschen, als es zu verpassen, sich an geeigneter (kompetenter) Stelle und zur richtigen Zeit Hilfe zu holen. Daran möchte ich mich auch selber halten bzgl. der von Ihnen jüngst erwähnten Pflicht der Schulleitung, Teilzeitlehrkräften einen Ausgleich hinsichtlich des Aufgabenpensums zu gewähren.
    Die Lehrkräfte meines Kollegiums haben a) eine arbeitsvertraglich individuell festgelegte Unterrichtsverpflichtung sowie b) einen immensen „Strauß“ an außerunterrichtlichen Verpflichtungen zu bewältigen. Ich erlaube mir nun eine (gewiss noch unvollständige) Aufzählung von dazu gehörenden Aufgaben, auf deren Erfüllung meiner Meinung nach 100% der dem sächsischen Schulsystem anvertrauten SchülerInnen einen vom Arbeitsvertrag der jeweiligen Lehrkraft unabhängigen Anspruch haben müssten:
    • Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
    • Korrekturen
    • Halbjahresinformationen
    • Bildungsempfehlungen
    • Jahreszeugnisse
    • Bildungsberatungsgespräche mit Eltern aller SchülerInnen
    • Schulanmeldeverfahren
    • Schulaufnahmeverfahren
    • aus dem Schulprogramm resultierende und für ein gesundes Schulleben wichtige Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Wettkämpfe, unterrichtsübergreifende Projekte, Klassenfahrten, Schulfeste…
    • Dienstbesprechungen
    • Fachgruppenberatungen
    • Klassenkonferenzen
    • Elternabende
    • Klassenleiteraufgaben…
    • Betreuung von Praktikanten
    • Betreuung von Lehramtsanwärtern bzw. Referendaren
    • Mentoring für Seiteneinsteiger und Unterstützung schulartfremd eingestelletr Lehrkräfte
    • vielfältige Kooperationen mit externen Einrichtungen und Partnern
    Aus meiner Sicht handelt es sich dabei nicht um irgendwelche freiwilligen schulinternen „Sahnehäubchen“, die sich Kollegien freiwillig oder gar grundlos auferlegen, sondern um nicht „abwählbare“ und vor allem für unsere SchülerInnen wichtige Aufgaben, die aus Schulordnungen, Schulgesetz, Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Förderrichtlinien etc. resultieren. Bitte korrigieren Sie einzelne der Aufgaben, falls – und dann bitte auch wie – sie in dieser Aufzählung quantitativ reduziert werden sollen, um somit Teilzeitkräften die von Ihnen benannte Entlastung zu gewähren.
    An dieser Stelle möchte ich betonen, dass den sächsischen Lehrkräften ALLER Schularten sehr viele dieser außerunterrichtlichen Aufgaben im Laufe der Jahre nach und nach per „Anordnung von oben“ und vor allem ohne ernsthafte Anerkennung oder Entlastungen aufgedrückt wurden, so dass der Ausschluss von Grundschullehrkräften von der Höhergruppierung in die E14 als ein besonders unanständiger Akt aus dem SMK zu werten ist!
    Als Schulleiterin einer 4zügigen Grundschule möchte ich der o.g. Pflicht zur Entlastung gern nachkommen. Jedoch wurden weder bei den zahlreichen Fortbildungen noch während der mehrjährigen Qualifizierung für Führungskräfte entsprechenden Instrumente an die Hand gegeben, welche Schulleitungen den „Aufgabenstrauß“ neu binden lassen könnten, um damit Teilzeitlehrkräfte zu entlasten ohne zugleich den eh bereits stark beanspruchten und nicht selten am Limit tätigen Vollzeitlehrkräften noch mehr zuzumuten.
    Bitte benennen Sie als kompetente Stelle mir und gewiss auch etlichen anderen interessierten Schulleitungsmitgliedern also konkrete, schulalltags- und schullebenstaugliche sowie schulrechtkonforme Instrumente.

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Guten Tag Frau Schulleiterin einer sächsischen Grundschule,

      vielen Dank für Ihren sehr ausführlichen Kommentar. Gestatten Sie mir, den Bereich Ihrer anfänglichen „Humorzone“ zu überspringen und meine Sichtweise auf zwei Ihrer Punkte dazulegen.

      Lehrkräfte an Grundschulen werden ab 1.1.2019 nach A 13 besoldet bzw. nach E 13 vergütet. Dieses Gehaltsangebot stellt für die 6.700 Grundschullehrer eine signifikante Besserstellung dar. Weiterhin wird die Überstundenvergütung auf das Niveau der anderen Schularten erhöht. In keiner Weise würdigen Sie diesen Erfolg. Stattdessen kategorisieren Sie den „Ausschluss von Grundschullehrkräften von der Höhergruppierung in die E14 als einen besonders unanständigen Akt“. Das verschlägt mir die Sprache.

      Bezüglich des stetig gestiegenen Volumens zusätzlicher Aufgaben teile ich Ihre Ansicht. Hier besteht unbestritten auch Optimierungsbedarf seitens der Schulaufsicht. In dem von Ihnen kommentierten Beitrag ging es aber nicht um das Gesamtvolumen zusätzlicher außerunterrichtlicher Aufgaben sondern um die Aufteilung innerhalb des Kollegiums. Benötigen Sie wirklich eine Fortbildung, um aus Ihrer Aufgabenliste jene herauszulösen, deren Aufwand nicht direkt proportional zu den Sollstunden der Lehrkräfte ist? Diese Aufgaben sind nicht nur aus meiner Sicht durch die Schulleitung unter Beachtung der jeweiligen Teilzeitquote im Kollegium zu verteilen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Juli 2015 diese Vorgehensweise bestätigt.

      Beste Grüße!

  9. Beppo K. 6 Jahren vor

    Wie kommentiert man am besten Herrn Ralf-Thomas Schiebels offensichtlich flink „ergoogeltes“ Kierkegaard-Zitat? In Anlehnung an Andrea Nahles – „Ich mach‘ mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt …“? Liebe Lehrer, geht in euch und wisst: Vergleichen ist Mist! Und wenn ihr das partout nicht lassen könnt, vergleicht euch bitte mit Kollegen in anderen Ländern. Die haben nicht selten deutlich weniger Realeinkommen als ihr und mitunter noch bescheidenere Arbeitsbedingungen. So geht sächsisch. So bleibt man glücklich und kann weiterhin ein guter Lehrer sein. Danke, Herr Schiebel!

    • Kerstin 6 Jahren vor

      Na, immerhin haben Sie es so kommentiert, dass Ihr Beitrag veröffentlicht wurde. Danke dafür, meine eigene Antwort an Herrn Schiebel fehlt aus mir nicht ersichtlichen Gründen immer noch, obwohl ich diese vor Ihnen geschrieben habe.

    • Claudia 6 Jahren vor

      Etwas SMK-ungewöhnlich ist die Antwort von diesem Herrn Schiebel schon, aber sie hat etwas … und mich zum Nachdenken angeregt.

  10. ctr 6 Jahren vor

    Ich bin kein Lehrer, schaue mir das Handlungsprogramm dennoch genau an. Punkt 3.2. Schulassistenz.
    Zur Entlastung der Lehrkräfte. Um Aufgaben im Unterricht besser zu bewerkstelligen. Klingt toll, nur die Frage wäre: Wer stellt für „bis“ E9 ein? Wer kontrolliert diese Stellenvergabe? Ab wann werden diese Stellen vergeben? An Welche Träger?
    Denn Schulbegleiter gibt es schon und nun mal ganz ehrlich beschrieben: Ich als Fachkraft „Ergotherapeutin“ habe gerade überbrückend um einem Mädchen und Ihren Eltern helfen zu können, eine solche Stelle angenommen. Für 21,5 h wöchentlich. 6,5 h benötige ich um die Ferien auszugleichen. Und weil nur das Schuljahr bezahlt wird. nicht 12 Monate. Für tolle 723 € brutto. Vollversteuert. Da frage ich mich wirklich: Wie soll dann E 9 Besoldung aussehen?
    Diese Stellen sind genau wegen diesen Trägergeldern unattraktiv.
    „Pädagogische Fachkraft“ wäre auch so eine nette Berufsbezeichnung. Habe ich doch Sozialwissenschaft und Pädagogik in meiner Ausbildung 3 Jahre vollzogen und keinen interessiert es. Unser Freistaat hält die Nase weiter oben und denkt er wäre einmalig.
    Einmalig im Verzerren der Strukturen, auch gern mal „Unter den Tisch kehren“ usw.
    Inklusion: Das sollte endlich umgesetzt werden.

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Vielen Dank für die Rückmeldung zum Programm „Schulassistenz“. Details zur Umsetzung dieses Programms liegen mir leider noch nicht vor. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die erforderlichen Rechtsvorschriften erst erstellt werden müssen.

      Beste Grüße!

  11. Christian 6 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK,

    als ÖPR kommen jetzt natürlich viele Fragen auf mich zu. Ich gehe davon aus, dass viele Fragen selbst erst im SMK geklärt werden müssen und deshalb nicht beantwortet werden können, wie z.B. die Frage, nach Antragsfristen zur Verbeamtung, der amtsärztlichen Untersuchung usw.
    Mich interessiert auch am dringlichsten, was das SMK unter ,,grundständig ausgebildeten Lehrern“ versteht, die bis 42 auch verbeamtet werden können? Sind das nur Lehrer, die ein erstes und zweites Staatsexamen in 2 Fächern aufweisen? Oder auch Seiten- und Quereinsteiger nach der berufsbegelitenden Qualifizierung bzw. dem berufsbegelitenden 2. Staatsexamen? Stimmt es außerdem, dass das sächsische Beamtengesetz nur nach 2-jährigem Vorbereitungsdienst verbeamtet oder zählen auch die 1 bzw. 1,5-jährigen dazu?

    Vielen Dank für die Antwort

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Dr. Schletter,

      mit Ihrer Annahme, dass nach dem Beschluss des Kabinetts zum Handlungsprogramm nun erst die Anpassungen der erforderlichen Rechtsvorschriften erforderlich sind, liegen Sie völlig richtig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass erst nach deren Abschluss verbindliche Antworten auf Ihre Fragen gegeben werden können.

      Beste Grüße!

  12. Frau K. 6 Jahren vor

    Guten Tag Herr Schiebel, sie schrieben: „Engagement ebenfalls um 25%“ zu kürzen, lässt sich mit einem Teilzeitvertrag realisieren“. Ihre Vorstellung von Teilzeit entspricht nicht der Realität wie sie Tausende Teilzeitkräfte seit 1992 erleben. Ich kenne keinen Teilzeitkollegen, der außer seiner geringeren Unterrichtszeit +Vor- und Nachbereitungszeit eine 25%ige Verkürzung aller anderen Dienstaufgaben oder Schulveranstaltungen wagt. Ich hoffe, Sie sind bis zu Ihrer Pensionierung mit Ihrer Besoldung und Wertschätzung glücklich und zufrieden und müssen sich nicht über langjährige Ungerechtigkeiten, wie sie Lehrern geschehen, beklagen. Viel Gück.

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau K.,

      jetzt beziehen Sie sich aber auf ein anderes Problem. Und glauben Sie mir, auch ich kenne keinen Teilzeitkollegen, der Dienstberatungen oder Schulveranstaltungen mit Verweis auf seine Teilzeit vorzeitig verlässt. Hier sind die Schulleitungen in der Pflicht, entsprechenden Ausgleich zu gewähren.

      Die Hoffnung in Ihrem letzten Satz muss ich leider in mehrfacher Hinsicht begraben. Einer Pensionierung kann ich als Angestellter nicht entgegensehen. Aber danke für die Wünsche.

      Beste Grüße!

  13. Fragensteller 6 Jahren vor

    Ich habe mich nicht durch alle Kommentare und Antworten durchgelesen, aber ein paar Fragen.
    Gibt es nun für die „wertgeschätzten“, aber zu alten ca 21.000 Lehrer 20% Beförderungsstellen oder 2.000?
    Gibt es klare Kriterien für die Vergabe von A14-Beförderungsämter oder erhält jede Schule ein paar Stellen, die dann der Schulleiter nach Gutsherrenart (Beurteilung) vergibt?
    Müssen dann die Beamten und die A14-Lehrer Lehrer nicht die ganze zusätzliche Arbeit machen, die bisher auf alle Schultern verteilt war?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Fragensteller,

      im Handlungsprogramm steht dazu: „Ergänzend dazu wird durch Ausbringung von 20 Prozent Beförderungsstellen den nicht verbeamteten grundständig ausgebildeten Lehrkräften an den weiterführenden Schulen ab 1.
      Januar 2019 eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 14 angeboten.“

      Die Kriterien für die Vergabe stehen noch nicht fest und werden im Rahmen der Anpassungen der erforderlichen Rechtsvorschriften festgelegt.

      In welcher Weise zusätzliche Arbeiten an den Schulen verteilt werden liegt wie bisher im Ermessen der jeweiligen Schulleitungen.

      Beste Grüße!

  14. Beppo K. 6 Jahren vor

    Das sächsische Schulwesen schrammt nun unübersehbar hart an der Wand entlang. Gezeichnet von etlichen Lädierungen schnauft es erschöpft, stottert, aber rumpelt immer noch tapfer weiter und weiter und weiter. Ein kleines Wunder ist es schon, wenn man bedenkt, wie wenig werterhaltende Maßnahmen hineingeflossen sind und wie hoch die Materialermüdung inzwischen ist. Jetzt musste jedenfalls doch Geld in die Hand genommen werden. Schließlich darf die „Karre“ nicht ganz liegen bleiben. Ja, es reicht nicht für eine komplette Erneuerung des Systems. Man muss Prioritäten setzen. Das, was ganz fehlt, muss selbstverständlich ersetzt werden, leider inzwischen zu deutlich höheren Preisen als noch vor 5 – 6 Jahren. Sorry, aber wer zu spät kommt … Zum Glück tun die meisten der noch vorhandenen Teile weiter wacker ihren Dienst. Einige dürfen sich immerhin freuen, dass sie nun ein wenig ausgebeult und neu lackiert werden. Andere werden weiter ohne jede Zuwendung funktionieren. Denn wer fällt schon nach so vielen Jahren schwerer Fahrt einfach so ab!

  15. Cindy Schumann 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,

    werden auch Grundschullehrer verbeamtet, die aufgrund familiärer Gründe in Teilzeit arbeiten oder ist die Verbeamtung nur für Vollzeitbeschäftigte vorgesehen?

    Mit freundlichen Grüßen
    C.Schumann

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Schumann, bezüglich der Gerüchte, die Möglichkeit einer Verbeamtung sei an Vollbeschäftigung gebunden, kann ich Sie beruhigen. Da ist nichts dran. Schauen Sie ins Handlungsprogramm 2.1.1

      Beste Grüße!

  16. Zweifler 6 Jahren vor

    „Ziel ist eine Absenkung des Unterrichtsvolumens um 4 Prozent bei gleichzeitiger Einhaltung der KMK-Standards.“
    Wenn die KMK- Standards eingehalten werden sollen, kann an Gymnasien nur ersetzt und nicht abgesenkt werden (mind 265 Jahreswochenstunden).
    An den Grundschulen liegen wir derzeit mit den Jahreswochenstunden im Mittelfeld, schon eine 4%ige Kürzung (ca.1 Wochenstunde pro Schuljahr) würde dann ans Tabellenende führen. An den Oberschulen ist zum KMK Mindeststandard tatsächlich noch etwas Luft, aber ist es tatsächlich sinnvoll die Oberschule in den Fokus von Sparbemühungen zu stellen?
    http://stadtelternratleipzig.de/2018/03/faktencheck-stundentafeln/

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Zweifler, über eine beabsichtigte Kürzung der Stundentafeln wurde hier und an anderer Stelle bereits breit diskutiert. Grundlage dafür waren in erster Linie Überlegungen der Vorgänger von Kultusminister Piwarz. Eine Entscheidung oder gar einen Beschluss dazu hat es bis zum heutigen Tag nicht gegeben.

      Beste Grüße!

  17. Markus 6 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK Personal, Herr Piwarz verkauft seine Politik ja vortrefflich im Landtag. Ich werde den Termin des Geldsegens um wenige Monate verpassen und habe mal nachgerechnet: Die Arbeit meiner, nur wenige Monate jüngeren, Kollegen (2) wird den Freistaat jedes Jahr ca. 11000€ netto + Pension mehr Wert sein als meine. Womit begründen Sie das? Meine Kollegen bekommen dieses Geld absolut leistungslos und sind z.T. mit ihrer Fächerkombination als Klassenlehrer nicht geeignet – ich schon. Wann wird Sachsen mit der TdL über die Zulagen zum Gehalt verhandeln? Ich erwarte tatsächlich zeitnah eine Antwort, sonst darf mir mein Schulleiter ab 1.1.19 jede Tätigkeit über den reinen Unterricht hinaus anordnen, dann kürze ich mein Engagement ebenfalls um 25%. (KL,GTA,NK,FBL,Inklusion,Schulfeste,Abschlussfeierprogramm,Fortbildungen in der unterrichtsfeien Zeit) Das täte mir sehr leid, ich mache meine Arbeit wirklich gerne!

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Markus, vielen Dank für das Kompliment.

      Auf Ihren Kommentar hin möchte ich zwei Denkimpulse erwidern. Der erste stammt von Søren Aabye Kierkegaard (dänischer Philosoph, Theologe und Schriftsteller): „Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit.“

      Ihre in Aussicht gestellte Absicht, das „Engagement ebenfalls um 25%“ zu kürzen, lässt sich mit einem Teilzeitvertrag realisieren. Aber dann fällt der „Geldsegen“ erst recht aus und – da Sie Ihre „Arbeit wirklich gerne“ machen – würden Sie sich selbst bestrafen.

      Beste Grüße!

      Nachtrag: Auf Ihren zweiten, persönlichen Kommentar hin habe ich heute leider vergeblich versucht, Sie zu kontaktieren. Beide von Ihnen verwendete E-Mail-Adressen waren fehlerhaft. Sie erreichen mich über https://www.bildung.sachsen.de/kontakt.htm.

    • Lehrer 6 Jahren vor

      Sorry, aber die Antwort von Seiten des SMK ist schon ziemlich sarkastisch. Es gibt auch ein Grundgesetz aus dem man über Gleichbehandlung und Wertschätzung zitieren könnte. Und es geht nicht um Jammern der älteren Kollegen, sondern um Gerechtigkeit in der Bezahlung gleicher Arbeit. Sie glaube doch nicht im Ernst, dass die seit der Wende im Schuldienst beschäftigten und stets verprellten Lehrer nach dieser Nummer weiterhin zusätzliches Engagement zeigen? Mitnichten, denn dafür haben sie bereits seit Jahrzehnten die Zeche bezahlt und den Freistaat viel Geld sparen lassen. Traurig, aber wahr.

    • Udo M. 6 Jahren vor

      Hallo Herr Schiebel,
      Ihr Kommentar auf Markus ist schon schwer daneben. Nehmen Sie die Befindlichkeiten der älteren Kolleginnen und Kollegen ernst. Die Staatsregierung definiert 100 Prozent Entlohnung für 100 % Arbeit äußerst unterschiedlich und diskriminiert damit eine ganze Gruppe ganz bewusst, ohne die geringsten Bemühungen einen Ausgleich zu schaffen. Selbstverständlich kann es keine hundertprozentige Gerechtigkeit geben, aber wenigstens eine annähernde. Es gibt keinen Sachgrund, weshalb ein junger (neuer) Lehrer mehr Geld bekommen sollen als ein erfahrener älterer Kollege, wohl aber umgekehrt. Und ich rede von wirklichen Sachgründen. Genau deshalb handelt es sich bei dieser Entscheidung um die dumme Arroganz der Macht. Und ich denke dies ist der wirkliche Grund, warum Menschen erbost sind. Und diese Menschen werden reagieren, hoffentlich deutlich und direkt. Ich fürchte aber durch innere Kündigung. Dann geben wir jährlich ca. 250 Millionen Euro für mehr Ausfallstunden und weniger „Schulleben“ aus. Das Volk wählt seine Regierung und nicht die Regierung sein Volk. Denken Sie einmal darüber nach, es wird schon gehen.
      Viele Grüße

    • Alexander Lang 6 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Schiebel, Ihre Antwort auf den Kommentar von ‚Markus‘ verrät, dass Sie offenbar den Ernst der Lage nicht verstanden haben. Der Kommentar trifft den Kern der Sache. Ich bitte Sie inne zu halten und den Umgang der Landesregierung mit den Lehrerinnen und Lehrern, die älter als 42 sind, ernsthaft zu reflektieren. Bitte versuchen Sie sich in die Lage der Kommentatoren hineinzuversetzen! Es geht hier nicht um eine Debatte über die Vergabe von 800 Euro Prämie für den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin im BGJ – es sei ihr bzw. ihm von Herzen gegönnt! Sondern es geht um eine erhebliche finanzielle Benachteiligung von Lehrkräften aufgrund ihres Alters bei identischen Abschlüssen. Ich betone ABSCHLÜSSEN. Kann man jederzeit die Forderung ‚Gleiches Geld für gleiche Arbeit‘, die die deutsche Rechtsprechung nicht kennt, durch den Verweis auf unterschiedliche Abschlüsse entkräften, so wird mit der o.g. Entscheidung der Landesregierung der Wert von Abschlüssen ad absurdum geführt. Dies kommt der Aufkündigung grundlegender Wertvorstellungen in unserem Land gleich und ist wohl der tieferliegende Grund für das Entsetzen und die hohe Unzufriedenheit der älteren Kollegen. Wir finden hier einen massiven Verstoß des Gleichheitsgebotes am Arbeitsplatz vor. Dass es eine unterschiedliche Bezahlung von Lehrkräften im Vergleich der Bundesländer gibt – okay, es ist eben Ländersache. Aber diese gravierenden Gehaltsunterschiede am gemeinsamen Arbeitsplatz unter Kollegen mit identischen Abschlüssen herbeizuführen sucht seinesgleichen. Dieser Beschluss hätte so nie gefällt werden dürfen! Und übrigens: Die Beschreibung gesellschaftlicher Ungleichheiten erfordert einen klaren Blick auf die Faktenlage, was auch ein VERGLEICHEN von Fakten mit sich bringt. So wird eben in den Sozialwissenschaften gemessen – und zwar mit der sogenannten VERGLEICHSMETHODE. Ihr Verweis auf Kierkegaard mag vielleicht ein netter Ratschlag für pubertierende Kinder auf Sinnsuche sein, um ihnen die Bedeutungslosigkeit von Markenprodukten für die eigene Persönlichkeitsentwicklung aufzuzeigen. Auf die Lehrer, die seit vielen Jahren Leistungsträger des sächsischen Bildungssystems sind, wirkt dieser Verweis wie Hohn. Mit freundlichen Grüßen

  18. Steffi 6 Jahren vor

    Hallo Frau Schulz, leider konnte ich keine Antwort auf Frau Körners Anfrage von gestern finden. Ich habe die gleiche Ausbildung wie sie und arbeite seit 5 Jahren als Klassenleiterin auch in diesen Fächern an einer GS.
    Meinen Abschluss habe ich auch am IfL (als Erzieherin mit Lehrbefähigung für Musik) gemacht, so wie für eine Höherstufung in 13 gefordert, sowie mindestens 5 Jahre als Lehrerin gearbeitet.
    Stimmt diese Interpretation ?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Steffi, danke für Ihren Kommentar. Frau Schulz hat leider ihren Arbeitsplatz gewechselt und wird Ihnen nicht mehr antworten.

      Grundsätzlich haben Sie korrekt interpretiert und eine Höherstufung in die E13 sollte möglich sein. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass nach dem Beschluss des Kabinetts zum Handlungsprogramm nun die Anpassungen der erforderlichen Rechtsvorschriften erforderlich sind. Erst nach deren Abschluss können verbindliche Aussagen getroffen werden.

      Beste Grüße!

  19. Praxis 6 Jahren vor

    @ Udo.M.

    Eine sehr gelungene Zusammenfassung der Situation und Stimmungslage.So ist die Situation auch an unserer Schule.Wenn evtl.ein älterer Kollege doch über ein längeres Weiterarbeiten nachgedacht haben sollte,sind diese Gedanken jetzt vom Tisch.Tenor: Mit uns nicht mehr.War das das Ziel der Staatsregierung?

  20. Verwirrt 6 Jahren vor

    Den Medien entnimmt man die Formulierung „Die Koalition hat sich unter anderem darauf geeinigt, Lehrkräfte ab 2019 bis zu einem Alter von 42 Jahren zu verbeamten“ SZ-Online, 09.03.2018 (www.sz-online.de/sachsen/sachsen-verbeamtet-lehrer-3894572.html). Nun schreiben Sie in Ihrem Artikel s.o. „Zudem können die rund 6.000 grundständig ausgebildeten Lehrer, bis 42 Jahre alt sind, entscheiden, ob sie verbeamtet werden möchten.“ Weiterhin steht im Download zu Handlungsprogramm „Gleichzeitig wird grundständig ausgebildeten Lehrkräften im Bestand bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (bisher 47 Jahre) die Möglichkeit eröffnet, sich ebenfalls verbeamten zu lassen.“ Das sind zwei unterschiedliche Formulierungen, die mich bezüglich meines Geburtsdatums 17.02.1976 verwirren. Was habe ich nun für Möglichkeiten? Kann ich mich verbeamten lassen oder nicht?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Die Aussagen im Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ sind verbindlich, demnach ist eine Verbeamtung grundständig ausgebildeter Lehrkräfte im Bestand bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres möglich.

      Beste Grüße!

  21. Udo M. 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    der Ministerpräsident hat im mdr deutlich gesagt, dass es für die älteren Lehrerinnen und Lehrer einen Ausgleich geben wird. Soll schon sein erstes Versprechen eine Lüge sein? Hat uns die Realität so schnell eingeholt? Er wirbt für einen neuen Geist und Aufbruch: „Unser Plan für Sachsen: Zusammenhalt festigen, Bildung sichern, neue Wege gehen“. An welcher Stelle wird mit dem Handlungsprogramm der Zusammenhalt gefestigt? An welcher Stelle wird mit dem Handlungsprogramm Bildung gesichert, wenn ein Großteil der Lehrerschaft demotiviert und an den Rand gedrängt wird? Neue Wege kann ich nicht erkennen; es geht ebenso halbherzig zu wie auch in der Vergangenheit. Uns wird ein Handlungsprogramm vorgesetzt, das in den Köpfen von Verwaltungsbeamten am Schreibtisch mit parteipolitischem Interesse und der Angst, die Wahl 2019 zu verlieren, gestrickt wurde.
    Warum sagt keiner die Wahrheit? Es stimmt einfach nicht, dass der Ausgleich nicht möglich ist. Es ist nur politisch von der CDU nicht gewollt.
    Nach 27 Jahren Spardiktat, Teilzeitzwang und Stundenerhöhung für Lehrerinnen und Lehrer, leeren Versprechungen sowie vielen Jahren verpasster Nachwuchssicherung appelliert man an die Moral derjenigen, die das Bildungssystem aufgebaut haben. Ja, wir haben Verständnis für die Notwendigkeit der Verbeamtung. Ja, wir haben viel Kraft in das System gesteckt und sind nun in dem Alter, in dem wir uns eingerichtet und abgefunden haben – sei es mit der Teilzeit oder aber mit dem Angestelltenstatus. Das heißt aber nicht, dass wir auf einen Ausgleich zum Beamtengehalt verzichten wollen. 27 Jahre hat man den Fehler gemacht, die Jungen weggehen zu lassen. Nun folgt die Umkehr – man fördert nur die junge Generation.
    Wir waren eine Gemeinschaft, als alle Lehrerinnen und Lehrer angestellt waren. Wir haben zusammengehalten, weil uns die gleiche Historie prägt. Mit der Besserstellung einer Gruppe von Lehrern wird es schwer, eine gemeinschaftliche Atmosphäre in den Lehrerzimmern zu schaffen. Ich gehöre zu der Gruppe der Wertgeschätzten und verabschiede mich in den Dienst nach Vorschrift. Keine sonstigen Aufgaben. Keine Korrekturen über das Wochenende – halt die 40 Stunden Woche. Und jeder hat 2019 eine Stimme, egal ob jung oder alt. Meine Stimme hat die Koalition verloren.

    • Kohlmetz 6 Jahren vor

      Danke Herr Udo M,
      Sie sprechen mir aus dem Herzen. Seit 27 Jahren kämpfe ich mit an erster Front bei der gymnasialen Bildung. Mitgestaltung von Lehrplänen, Entwicklung eines Wahlgrundkurses, Profilbildung mit anderen Lernorten, erfolgreiche Wettbewerbsbetreuung, mittlerweile 6 BELL-Begleitungen mit sehr guten Ergebnissen…. Nun darf ich heute feststellen, dass ich zu den Verlierern des Handlungspaketes gehöre. Dienst nach Vorschrift heißt die Konsequenz und meine Stimme verliert die CDU 2019 in Dresden.

  22. Anna 6 Jahren vor

    Das Beamtenrecht sah bisher Ausnahmen im Hinblick auf das Alter bei der Verbeamtung u.a. wegen Kindererziehungszeiten vor. Wird dies auch die Neuregelung in Sachsen ermöglichen?

  23. Luisa 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz, erfolgt die Höhergruppierung der GS-Lehrer/innen Stufengleich oder wird man in der Leistungsstufe zurückgestuft? Das wäre wissenswert, in meinem Falle (ich bin dann 62 Jahre alt) würde sich das wohl dann kaum lohnen,da dann auch das Weihnachtsgeld geringer ausfallen würde. Ich würde gar nicht mehr solange arbeiten, um insgesamt etwas von dieser Gehaltssteigerung zu haben.

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Luisa, vielen Dank, Ihre Überlegungen sind leider noch etwas verfrüht. Nach dem Beschluss des Kabinetts zum Handlungsprogramm stehen nun zunächst die Anpassungen der erforderlichen Rechtsvorschriften an. Erst nach deren Abschluss können verbindliche Aussagen getroffen werden.

      Beste Grüße!

  24. Beate Körner 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    ich habe mich durch die Kommentare gewühlt, um zu sehen, ob es noch so einen „Exoten“ wie mich gibt. Ich bin nicht fündig geworden. Ich bin seit 1993 durchgängig als Lehrerin (Deutsch, Sachunterricht, Werken, Musik) an der Grundschule tätig. Die Klassenleitertätigkeit natürlich eingeschlossen. Meinen Abschluss habe ich 1984 am Institut für Lehrerbildung in Großenhain als Heimerzieherin mit Lehrbefähigung Musik absolviert. Seit letztem Jahr bin ich in der E10 eingruppiert, voher war es die E9. Meine Frage ist nun…steckt in dem Handlungspaket eine Verbesserung für mich drin, oder soll ich mich als Seiteneinsteiger bewerben um zumindest in die E12 zu kommen?
    Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir ein wenig Sicherheit geben könnten. Ich liebe, was ich tue, aber natürlich muss es sich auch lohnen…
    Viele Grüße

  25. Praxis 6 Jahren vor

    @Veralberte Lehrerin
    Ich möchte mich anschließen und teile die Gedanken-mir geht es seit der Wende genauso.Solange aber nicht ernsthaft mit den gestandenen Lehrern über die bestehenden Probleme im Schulalltag geredet wird und keine echte Wertschätzung erfolgt,darf man sich über Resignation und Verbitterung nicht wundern.Welche Initiative von Seiten der Lehrer,Eltern usw. wurde denn aufgegriffen?Mir ist keine bekannt.Fällt dann das Wort Streik ist der Aufschrei groß,dass das natürlich gar nicht geht und unvereinbar mit dem Lehrerberuf sei.Dann teilen Sie den betroffenen Lehrern bitte mit,was sie denn dann tun sollen,wenn ihre Sorgen,Vorschläge usw. seit mehr als 20 Jahren missachtet verachtet werden.Warum wird das Engagement nicht so gefördert,dass viele Lehrer doch länger aktiv sein wollen,ihre Teilzeitarbeit in Vollzeit ändern? Ich denke,Sachsen braucht Lehrer?!

  26. 35 Jahre Lehrer in Sachsen 6 Jahren vor

    Ich könnte mich morgen vor meine beiden Leistungskurse stellen und sagen: “Es ist ja schön, dass sich die meisten von euch wirklich viel Mühe geben, um ein gutes Abi zu schaffen. Aber das ist vergebene Liebesmüh. Nur 20 Prozent, also jeweils 4 von euch, werden die Bemühungen offiziell auch anerkannt. Alle anderen können das vergessen.”
    Dann wären sicher einige Eltern in den nächsten Tagen beim Schulleiter, um sich wegen meiner “hirnlosen und vollkommen ungerechten Willkür” zu beschweren.

    Aber unser Dienstherr macht so etwas ungestraft mit uns.

    Bisher habe ich nur die Jahre bis zur 63 gezählt, bald werden es wohl die Monate oder gar Wochen sein.

  27. Vera...lberte Lehrerin 6 Jahren vor

    Im Grunde kann ich mich dem „demotivierten Lehrer“ nur anschließen: Seit 28 Jahren halten wir für dieses Bundesland den Laden am Laufen, kämpfen und hoffen auf Anerkennung unserer Arbeit, mit deren Erfolgen sich die CDU-Regierung so gern geschmückt hat.
    Und nun? Wieder nichts. Wir sind ja auch nur Diplomlehrer mit „DDR-Ausbildung“, die froh sein müssen, in dem freiheitlich-demokratischen Schulsystem überhaupt arbeiten zu dürfen.
    Wow, 20% Beförderungsstellen für grundständig ausgebildete (Was ist das überhaupt für eine seltsame Formulierung?) Lehrer soll es geben? Toll, das erinnert mich an Mitte der 90er. Da gab es schon mal eine Beförderungsrunde in E13 mit Hospitationsrunden, danach hieß es an den meisten Schulen: „Lasst uns mal die melden, die demnächst in Rente gehen, damit sie auch noch was davon haben. Ihr seid dann die nächsten.“ Das fand ich fair. Leider war dann fast zwei Jahrzehnte angeblich kein Geld da. Und viele, von denen, die damals fair waren, sind inzwischen ohne Höherstufung in Rente. Ein Schelm, der Absicht vermutet.
    Auch ich gehöre zu den Bösen, die das Problem angeblich verschärfen, weil sie mit um die 60 Teilzeit arbeiten. Hat sich mal jemand gefragt, warum? Ist jemandem damit geholfen, wenn ich auf dem Papier voll arbeite, dann aber laufend krank bin? Was passiert mit Klassen, deren Klassenleiter ständig fehlen, weil sie der Belastung nicht mehr gewachsen sind? Uns vor Ort geht es nicht um Statistik! Oh, ich darf ja dann mit 63 meine besser verdienenden Nachfolger ausbilden – auf Honorarbasis!!!
    Übrigens: Anerkennung von Lebensarbeit zeigt sich nicht nur in Geld. Vielleicht sollten sich die Chefs im öffentlichen Dienst einmal in den großen Konzernen umhören, bevor sie wieder einem Mitarbeiter nach 40 Jahren Schuldienst bei Renteneintritt ein kopiertes A4-Blatt mit einem lapidaren Satz in die Hand drücken lassen.
    Ich sehe jedenfalls nichts in diesem „Paket“, was mich davon abhalten sollte, mit 63 Jahren die Abzüge bei der Rente in Kauf zu nehmen und wünsche den jungen Kollegen im Interesse unserer Enkel viel Erfolg. Und dass sie nicht so duldsam sind, wie wir es auch nach dem gefühlt 100. Streik noch waren…

  28. Hubertus Müller 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    kurze Anfrage, ob die Seiten- bzw. Quereinsteiger ohne wissenschaftliches Hochschulstudium, welche dennoch teilweise seit Jahrzehnten vollpädagogische Arbeit leisten, gerade an Berufschulen in Sachsen und überwiegend in den Entgeltgruppen 9k und 9 eingruppiert sind, von dem neuen Programm profitieren und nun endlich mal eine gewisse Wertschätzung und Anerkennung erfahren um zumindestens in die EG 10 bzw. EG 11 eingruppiert zu werden.

    MFG
    Hubertus Müller

  29. Rückkehrer nach Sachsen 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin einer der Lehrer, die in Sachsen gut ausgebildet wurden und nach Studium und Referendariat abgewandert sind. Ich würde sehr gerne zurück nach Sachsen! Es heißt nun, Beamte aus anderen Bundesländern werden statuswahrend eingestellt. Können Sie schon sagen, wann die entsprechenden (Bewerbungs-)Modalitäten dazu ausgearbeitet sein werden? Denn nach derzeitigem Stand wird ein Lehrertauschverfahren mit Sachsen ja kaum möglich sein, oder? An wen kann man sich ab wann mit all seinen Fragen wenden? An die Sächsische Bildungsagentur, die bisher für die Einstellung von Lehrer verantwortlich war?
    Mit besten Grüßen aus BW!

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo,
      vielen Dank für Ihr Interesse.
      Bitte reichen Sie ggf. beim Landesamt für Schule und Bildung (ehemals Sächsische Bildungsagentur) Ihre Bewerbung ein. Die Kollegen dort werden im Einzelfall die Möglichkeiten aufzeigen.
      Ich muss allerdings um Ihr Verständnis bitten, dass die Grundlagen im Detail noch zu schaffen sind.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

    • Stefan Meyer 6 Jahren vor

      Hallo Rückkehrwillige aus BW,

      ich bin mir sicher, dass ein Aufschrei der Begeisterung durch die ohnehin bald gefrusteten Lehrerzimmer geht. Damit wird die Vielfalt der Ungleichheit noch größer. Da gibt es bald Lehrer, die trotz Nichtverbeamtung geblieben sind und nun dummerweise schon älter als 42 sind, Junglehrer aus dem Referendariat, die im ersten Dienstmonat schon ein höheres Nettoeinkommen haben als ihr 43-jähriger Mentor und obendrein auch noch „Ex-Kolleginnen“, die die Vorzüge des Beamtentums von Beginn an genossen haben. Aber ich glaube, von Lehrern wird erwartet, dass sie sich nicht wie Kinder verhalten, die auf ihre Spielzeuge neidisch sind. Das SMK geht sicher davon aus, dass alle fair im Team kooperieren – ungeachtet von „un“-erheblichen Einkommensunterschieden (bei gleichem Abschluss). Was man Ihnen zu Gute halten kann und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch muss: Sie wurden nach dem Referendariat trotz sehr gutem Abschluss nicht eingestellt und mussten notgedrungen das Bundesland wechseln.

      Insofern Herzlich Willkommen in der neuen alten Heimat.

  30. Norman Grüneberg 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,

    ich möchte die Frage des Users Kupfer aufnehmen, da sie noch nicht beantwortet wurde:
    Finden die „Verbeamtungen ab 1.1.2019“ tatsächlich ZUM 1.1.2019 statt? Dann müsste das Procedere ja spätestens zum Beginn des SJ 2018/2019 (Eignungsprüfung etc.) beginnen.
    Oder ist gemeint, dass man sich AB dem 1.1.2019 um eine Verbeamtung kümmern kann?

    Vielen Dank für eine Antwort.
    N. Grüneberg

  31. Hagen Hoffmann 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Leser,
    nun ist das Handlungsprogramm “ Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität in Sachsen “ auf den Weg gebracht und Verwirrung herrscht allerorten, nicht nur, weil “ leider kein vollständiger Ausgleich geschaffen werden “ kann.
    Auch die anstehende Verbeamtung löst mehr Fragen als Freude aus. Liest man dazu noch unter Punkt 3.11 des Programms, daß 30.000 zusätzliche vorübergehende Personalmaßnahmen in den Ämtern zu leisten sind
    ( Stichtag 01.01.2019 ), kann man nur hoffen, daß dies geschafft wird, ohne daß gravierende Fehleinschätzungen vorgenommen wurden.
    Stichwort ‚ Verbeamtung ‚ – ist dies wirklich das Allheilmittel, um das Abwandern junger, gut ausgebildeter Kollegen zu verhindern? Die Besoldung ist wohl das eine, die Stundenzahl aber eben das andere, und da haben wir in Sachsen noch einen sehr hohen Wochenstundensatz. Unter Biedenkopf wurde vorübergehend die Wochenstundenzahl erhöht. Die so angefallenen Überstundnen haben wir damals geltend gemacht.
    Den registrierten Zwischenbescheid vom 04.09.1996 habe ich vor mir liegen – auf eine abschließende Antwort warte ich noch heute. Seit dieser Zeit arbeiten wir im Bundesdurchschnitt bei nicht angepasster Bezahlung mehr.
    Zum anderen schafft man mit der bis 2023 befristeten Verbeamtung eine dünne Personaldecke von Beamten, die immer in einem Spannungsfeld zu den angestellten Lehrkräften stehen wird, um so mehr, wenn man zu der Meinung kommt, nach 2023 wieder nur angestellt einzustellen. Sollte man sich nicht wenigstens dauerhaft zur Verbeamtung bekennen? Ich bin der Meinung, am besten gar nicht zu verbeamten.
    Einmal abgesehen von der Diskussion um die aufzubringenden Steuermittel und ob der verbeamtete Lehrer überhaupt noch zeitgemäß ist, plädiere ich für eine dem Bundesdurchschnitt angemessene Erhöhung aller Bezüge, Wiedereinführung des uns gestrichenen Urlaubsgeldes und ein verbessertes Weihnachtsgeld.
    So könnte man auch die dauerhafte Ungleichbehandlung von Beamten und Angestellten vermeiden, denn die weiteren monetären Maßnahmen gleichen nicht den Nachteil angestellter Lehrkräfte in Hinblick auf Pensionen, beamtenrechtliche Vorteile bei Krankenversicherung und andere aus.
    Und einmal Hand aufs Herz – daß Leistungsprämien nicht immer objektiv verteilt werden, ist sicher schon manchem sauer aufgestoßen und auch die 20% Beförderungsämter schaffen mehr Not als leichte Entscheidung.
    Wen wählt der Schulleiter dafür aus? Welche Kriterien setzt er für seine Auswahl an? Haben die Kollegen,
    die “ nur “ unterrichten, eine Chance auf Wertschätzung, oder stehen die besser da, die aufgrund ihrer Fächer mehr außerunterichtliche Aufgaben erfüllen.
    Warum stellt man bei der zunehmenden und gewünschten Digitalisierung kein Geld für externe Betreuung der digitalen Schulwelt zur Verfügung? Wer unterrichte zukünftig Informatik, wenn die ausgebildeten und dafür eingestellten Kollegen überwiegend nur noch im Serverraum anzutreffen sind?
    Uns steht also eine spannende Zeit bevor und ich wünsche jedem, seinen Frieden mit dem, was sie oder ihn persönlich betrifft, zu finden und bitte streichen Sie Ihr Engagement nicht gegenüber unseren Kindern.
    Vielleicht mal das kostenlose Erstellen einer Prüfungsaufgabe hinterfragen oder anderen Bürokratieaufwand, der nur fürs Papier betrieben wird, aber parktisch keinen interessiert.
    Und wer überhaupt nicht zufrieden wird, wird sicher darüber nachdenken, das Glück als Lehrer in einem anderen Bundesland zu finden.

    Mit kollegialen Grüßen

    Hagen Hoffmann

    • Steffen 6 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Hoffmann,
      als Berufsschullehrer in Sachsen stimme ich Ihrem Beitrag zu. Ich hätte es wahrscheinlich nicht so treffend formulieren können. Ich sehe darüber hinaus die Gewerkschaften in einer Zwangslage. Einerseits begrüßen sie Maßnahmen zur Sicherung der Bildung in Sachsen, wie sicherlich viele Lehrer. Andererseits haben sie eine gespaltene Lehrerschaft vor sich. Ich persönlich bin stark verärgert, dass die Staatsregierung mich als Lehrer in solch einen Zwiespalt zwischen Alt und Jung bringt.
      Mit freundlichem Gruß
      Steffen Scheler

    • Frank Risch 6 Jahren vor

      Von mir nur ein kurzer Kommentar zum Thema Verbeamtung. Da gab es doch den letzten Gleichstellungsversuch, oder? Ich brauche mich hier nicht über meine Einzelfalllösung auszulassen. Soviel aber doch… Ich b8n wahrscheinlich einer von wenigen, die einen Aufstieg von 11 auf 13 auf dem privaten Rechtsweg durchgesetzt haben. Nur damit keiner sagen kann, ich würde nicht kämpfen. Hier aber mein, leicht zu praktizierender Vorschlag, zur Gleichstellung

  32. Franzi 6 Jahren vor

    Im jetzigen Beamtenrecht müsste der Vorbereitungsdienst 2 Jahre dauern. Referendare in den letzten Jahren hatten nur 1 Jahr oder 1,5 Jahre. Ist trotzdem eine Verbeamtung möglich?

  33. Magda 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    ich bin grundständig ausgebildete Gymnasiallehrerin. Eingestellt bin ich aber an einer sächsischen Oberschule, unterrichte somit schulartfremd. Habe ich dennoch eine Chance verbeamtet zu werden? Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo „Magda“,
      vielen Dank für Ihre Frage. Die Verbeamtung ist unabhängig von der Schulart bzw. dem schulartfremden Einsatz.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

    • Mähnert 6 Jahren vor

      Hallo Frau Schulz, wo steht denn das? MfG

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo,
      worin liegt diese Nachfrage begründet?
      Vgl. Kapitel 2.1.1 „Gleichzeitig wird grundständig ausgebildeten Lehrkräften im Bestand bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (bisher 47 Jahre) die Möglichkeit eröffnet, sich ebenfalls verbeamten zu lassen.“ Demgemäß wird keine Einschränkung bzgl. von Schularten vorgenommen und auch vom schulartfremden Einsatz wird nicht gesprochen – auch im weitergehenden Handlungsprogramm nicht.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

  34. Müller 6 Jahren vor

    Ich komme aus Frankfurt am Main und darf seit 1995 im Freistaat arbeiten. Hessen hätte mich, oh wie toll, 2002 als Beamter eingestellt. In Frankfurt am Main wäre ich jetzt sicherlich schon im Ruhestand, einfach ausgebrannt. Hier freue ich mich jeden Tag auf die Arbeit.

  35. Frau Lempel 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz, was genau bedeutet bei „Senior-Lehrkraft“ die Formulierung „unmittelbar“ vor Renteneintritt? Gibt es dazu genauere zeitliche Angaben? Werden die „organisatorischen Aufgaben“ durch einen Arbeitsvertrag erfasst oder eine Honorarvereinbarung?

  36. Berufsschule Dresden 6 Jahren vor

    Hallo Frau Schulz,
    Sie schreiben immer wieder: „es kann kein vollständiger Ausgleich für die ü42- Lehrer geschaffen werden“- warum nicht? Ist Frieden im Lehrerzimmer nichts wert? Was ist mit dem equal pay- Grundsatz (gleiches Geld für gleiche Arbeit)?
    Freundliche Grüße aus dem Lehrerzimmer

  37. Frank 6 Jahren vor

    Hallo, wie verhält es sich für momentan sich im BBVBD befindlichen LehrerInnen, die ein grundständiges Lehramtsstudium mit erstem Staatsexamen haben, aber eben nicht das Referendariat gemacht haben, sondern direkt als Lehrer eingestiegen sind und nun den 12monatigen berufsbegkeitenden Vorbereitungsdienst absolvieren. Theoretisch ist dies ja dieselbe Ausbildung, wie sie die Referendare machen. Wird dieser Abschluss dann als 2. Staatsexamen gleichwertig anerkannt und eröffnet den Weg in die Verbeamtung? Bisher konnte sich dazu niemand äußern! Danke und beste Grüße

  38. Wessi 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz, ich war bis 2002 verbeamtet als Grundschullehrerin in NRW. Seit 2008 arbeite ich nach Anstellungen an Privatschulen an einer staatlichen Grundschule in Sachsen. Natürlich war ich damals gezwungen, meinen Beamtenstatus aufzugeben. Die Nachteile, die mir dadurch entstanden sind, werden Sie kennen. Trotz meiner 12 jährigen Berufserfahrung in NRW wurde ich 2008 bei Einstellung an einer staatlichen Grundschule in Sachsen in die niedrigste Erfahrungsstufe eingeordnet. Was aber noch viel schlimmer ist, ist, dass auch bei der VBL der Versicherungsbeginn auf 2008 datiert wurde. Ist es im Rahmen der Übernahme von Beamten aus anderen Bundesländern ab 2019 vielleicht jetzt doch möglich, meine Dienstjahre in NRW nachträglich anerkennen zu lassen?
    Es freut mich sehr, dass Sachsen jetzt endlich Maßnahmen ergreift, um die sehr belastende Situation an sächsischen Grundschulen zu verbessern. Immerhin ein Anfang…

  39. Thomas B. 6 Jahren vor

    Hallo zusammen,
    als Fachleiter bzw. Fachberater wird man nach einer gewissen Zeit in die E14 gruppiert. Wenn jetzt 20% der grundständigen Lehrer auch über Beförderungsstellen die 14 erreichen, werden auch dann auch die Fachleiter-/berater automatisch höhergruppiert? Oder wie wird dann zukünftig die Leistung und auch die Verantwortung adäquat vergütet?

    Besten Dank für Ihre Antwort

    • Hubertus Müller 6 Jahren vor

      Sei doch froh, es gibt Kollegen die sich wahnsinnig engagieren und mit der EG 9 weggespült werden.
      Mit Deinem Sozialneid wirst Du es weit bringen?

  40. Müller 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,

    gibt es für diese Fragen aus den Fachbereichen schon antworten?

    1. FRAGE: Werden auch Seiteneinsteiger nach erfolgreicher berufsbegleitender Weiterbildung mit nur einem Fach in die E13 eingruppiert und schliesslich verbeamtet? Oder ist eine wissenschaftliche Weiterbildung in einem zweiten Fach erforderlich?
    2. FRAGE: Kann die wissenschafliche Weiterbildung in Vollzeit mit 6 Anrechnungsstunden absolviert werden?

    Mit freundlichen Grüßen
    eine Lehrerin

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Müller, leider geht das nicht so schnell: Nach dem Beschluss des Kabinetts zum Handlungsprogramm sind nun die Anpassungen der erforderlichen Rechtsvorschriften in Arbeit. Erst nach deren Abschluss kann Ihre Frage verbindliche beantwortet werden. Bezüglich einer Veränderung der Anrechnungsstunden für voll ausgebildeten Lehrkräfte, die nach QualiVO Lehrer eine berufsbegleitende wissenschaftliche Weiterbildung absolvieren, ist mir nichts bekannt.

      Beste Grüße!

    • Müller 6 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Schiebel,
      Unter Kapitel 2.2 des Programmes steht ein entsprechender Absatz zur wissenschaftlichen Weiterbildung von Seiteneinsteigern.
      Aktuell ist es in Teilzeit möglich, in diesem Absatz ist von Vollzeit die Rede.
      Mit freundlichen Grüßen
      Müller

  41. Thomas H. 6 Jahren vor

    Werter „Lehrer aus BW“! Bei Kommentaren wie Ihren platzt mir regelmäßig der Kragen. Deshalb muss ich Ihnen in etwas längerer Art und Weise antworten. Ich hoffe, dass Sie niemals ein sächsisches Lehrerzimmer betreten werden (bzw. müssen), denn wenn Sie Ihre hier im Forum vorgetragenen Beiträge, die vor Überheblichkeit und Arroganz nur so strotzen, dort wiederholen, wird sich kaum ein/eine Ü42-Lehrer/in finden (und das sind in Sachsen die meisten), der/die zu konstruktiver Zusammenarbeit mit Ihnen bereit sein wird. Sie schreiben, dass Sie es positiv finden, dass mit diesem Maßnahmepaket „nur Kollegen, die wirklich etwas getan haben“ anerkannt werden. Da aber nur 20 Prozent Höhergruppierungsstellen, Zulagen in nebulöser Höhe, die den Beamtennettolohnvorteil jedoch niemals ausgleichen werden, für eine nicht näher bezifferte Anzahl („möglichst viele“) und ein paar vom Wohlwollen der Schulleitung abhängige Leistungsprämien vorgesehen sind, gehen Sie offenbar davon aus, dass sich die übergroße Mehrheit der Lehrkräfte bisher „raus genommen“ bzw. „Dienst nach Vorschrift“ gemacht hat. Wenn dies so wäre, wäre hier inzwischen längst alles den Bach hinunter gegangen! Wie himmelhoch engagiert sind Sie denn, dass Sie meinen, kraft Ihres Beamtenstatus pro Monat 500 bis 1000 Euro mehr an Nettoeinkommen erzielen zu dürfen als angestellte Kollegen, die diese Verbeamtungschance nie hatten, dennoch nicht davon gelaufen sind in andere Bundesländer und seit mehr als zwanzig Jahren vor sächsischen Schülern stehen (und diese in Bildungsvergleichen ganz nebenbei auf vordere Plätze geführt haben) – und damit mehr als eindrucksvoll bewiesen haben, dass sie es „drauf haben“ und damit auch Wertschätzung Ihrer Arbeit verdienen würden? Natürlich gibt es ein paar, die mehr tun als die anderen und ein paar machen sicher auch weniger als der Durchschnitt, aber Sie gehen offenbar davon aus, dass bis auf ein paar Ausnahmen alle Lehrkräfte in Sachsen faul oder inkompetent sind. Nach Ihrer Logik scheinen auch gleichzeitig alle Kolleginnen und Kollegen, die jünger sind als 42, komplett zu den hoch engagierten Lehrkräften zu gehören – wie sonst ist zu erklären, dass Sie offenbar überhaupt nichts dagegen haben, dass diese Altersgruppe ab 2019 im Prinzip vor- und gegenleistungslos alle Vorzüge des Beamtendaseins genießen darf (diese Lehrkräfte müssen doch eigentlich nur laut „ja, ich will“ rufen und sind ab sofort um einiges reicher) – wo bleibt denn da der Leistungsgedanke, den Sie für Ü42 so vortrefflich finden? In einem Beitrag fragen Sie nach einem besseren Vorschlag – kein Problem! In GERECHTER Weise kann es eigentlich nur gehen, wenn man die zu den zukünftigen Beamten nun auftretende Nettolohnlücke komplett schließt – durch Zulagen oder Bruttolohnerhöhung oder beides. Natürlich müsste man dies mit der Tarifgemeinschaft der Länder abstimmen oder sich (was wahrscheinlicher wäre) dafür von ihr trennen und einen eigenständigen Tarifvertrag für die angestellten sächsischen Lehrkräfte aushandeln. Beides ist selbstverständlich politisch nicht gewollt, weil der Freistaat dann das Prinzip der nach Gutsherrenart betriebenen einseitigen Verordnung verlassen müsste und dann „teile und herrsche“ nicht mehr so gut funktioniert. Falls Sie meinen, dass das zu teuer wäre und zu viel Steuergeld kosten würde, sollten Sie sich zu zwei Fragen informieren:
    1. Wie viel Geld hat Sachsen seit 1992 durch Ungerechtigkeiten in der Lehrerbezahlung gespart?
    2. Wie viel Geld hat die Sachsen-LB verzockt, das nun überall fehlt?

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr H.,
      sehr geehrte Kommentatorinnen und Kommentatoren,
      Ich möchte darauf hinweisen, dass einige Beiträge nah an der Grenze zur persönlichen Beleidigung liegen. Bitte achten Sie auf einen respektvollen Umgang bei aller Emotion bei diesem Thema.
      Da wir uns einen Austausch und eine offene Diskussion in unserem Blog wünschen, möchten wir davon absehen, Kommentare zu „zensieren“ oder zu löschen. Entsprechend bitte ich um einen sachlichen und höflichen Ton.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

    • Kathrin D. 6 Jahren vor

      Danke für ihren Beitrag, er entspricht genau meinem Empfinden.

    • Lehrer aus BW 6 Jahren vor

      Hallo,

      ich kann Ihnen versichern, dass ich genug sächsische Lehrerzimmer gesehen habe, vllt sogar mehr als Sie, wenn auch nicht so lange.
      Wenn Sie etwas zwischen den Zeilen lesen, dasnn wissen Sie auch, dass in meinen Kommentaren etwas Sarkasmus mitschwingt.
      Warum sollte ich auch mit Lehrern zusammenarbeiten? Die meisten kochen eh ihr eigenes Süppchen, dass kann ich aus vielen sächsischen Lehrerzimmern berichten – vllt merken sie jetzt, dass ich ein Sachse bin!!!
      Der Leistungsgedanke war doch nur ein Beispiel für das ständige Gemeckere. Viele haben über die Querelen der Lehrer gemeckert, aber richtig was unternommen wurde nie. Die Gewerkschaften hätten viel engagierter mit mobilisieren müssen, statt jetzt alles zu blockieren. Sie tragen eine Mitschuld an der Ausbeutung der sächsischen Lehrer, aber genauso die Lehrer selbst, warum haben Sie sich nicht dagegen gewehrt mit Strikes? Glauben sie ernsthaft ich habe das alles in meinen 26Jahren in Sachsen nicht mitbekommen und in den Kollegien nachgefragt, warum sie sich das gefallen lassen. Die sind dann doch sehr naiv! Sie können ja mal die Dozenten an den Unis fragen, warum so viele Lehramtsstudenten nach dem Studium weggegangen sind, weil die Dozenten es uns geraten haben, damit sich etwas ändert!
      Und nochmal ihre Pauschale Aussagen alle unter 42 stehen aufeinander besser da, ist schlichtweg falsch (siehe andere Kommentare, Rente/Pension wird miteinander verrechnet, PKV Beiträge bzw. alleine GKV Beiträge etc.) Sie reden einfach nur das Geschwätz der Kritiker nach, die selber keine Vorschläge machen, weil sie keine haben.
      Zu Ihrem Vorschlag, allen mehr zu zahlen, bringt zahlreiche Hindernisse mit sich, die finanztechnisch nicht umsetzbar sind:
      1. dazu wäre bei allen 30k Lehrern ein höheres Gehalt von 2000€ pro Monat notwendig, das wären dann 720Millionen Euro pro Jahr, d.h nach 5Jahren wären der Haushalt um 3,5Mrd ärmer, nicht finanzierbar.
      2. bringt die Maßnahme alleine nichts, siehe Berlin.
      Jetzt zu ihren weiteren Vorwürfen, ich würde allen Lehrern Faulheit unterstellen… das habe ich nie getan, lediglich darauf hingewiesen, dass eine planlose Gehaltserhöhung nicht umsetzbar ist und sich einige wieder aufregen.
      Wissen Sie, es liegt in der derzeitigen Natur des Menschen, immer nur das Beste für sich herauszuholen. Damit meine ich vor allem, das Echauffieren, warum der oder die mehr bekommt als ich – statt sich für den anderen einfach zu freuen, da man selber ja nichts verloren hat… und genauso sehe ich das auch jetzt. Die Politiker denken sich, Sachsen bekommt keine neuen Lehrer, also muss etwas getan werden, sonst geht es nicht mehr weiter. Also Maßnahmen ergreifen für neue Lehrer, die allen sind ja soweit zufrieden, nie haben sie einen „Riesen Streik“ gemacht, also geht es Ihnen soweit gut und sie sind zufrieden, mehr Spielraum für die neuen Kollegen, das Angebot muss besser als in anderen Bundesländern sein.
      Wie viel hat Sachsen auf dem Rücken der Lehrer gespart, soviel wie sich die Gewerkschaften haben gefallen lassen, es wäre nie soweit gekommen, wenn die Lehrer mal einen langen Streik gemacht hätten!
      Was hat die Sachsen-LB jetzt damit zu tun? Braune Schuhe sind wärmer als hohe?!
      Sie können mir jetzt Arroganz, Unwissenheit, Ignoranz, Polemik oder sonst was vorwerfen, innerlich wissen Sie, dass das was ich geschrieben habe stimmt, aber viele wollen es sich nicht eingestehen.
      Womit sie recht haben, Sachsen liegt in Pisa vorn, warum? Weil sie sich nicht der dummen Kompetenzstruktur unterworfen haben. Statt neue Lehrpläne auszuarbeiten, wurden die Kompetenzen den Lehrplaninhalteb zugeordnet, sehr gut, denn so wurde die Kontinuität gehalten und keine verrückten Kompetenzlejrpläne erstellt, bei denen kein lehrer so genau weiß, was er eigentlich wirklich unterrichten soll. Es fehlt eine konkrete Zielstellung. Und hier hat das Ministerium im Gegensatz zu BW (als Beispiel) alles richtig gemacht.
      Wie schon Frau Schulz sagte, schreiben sich eine sachliche Kritik und ich antworte gern.

    • Thomas H. 6 Jahren vor

      Werter „Lehrer aus BW“! Im Prinzip hat es wenig Sinn, mit Ihnen weiter zu diskutieren, weil Sie offenbar der Meinung sind, dass die sächsischen Lehrer an Ihrer Situation selbst Schuld haben und für eine Änderung nur lange genug hätten streiken müssen bzw. weil in Ihrem Denken und Handeln die Worte „Kollegialität“ bzw. „Gerechtigkeitsempfinden“ meines Erachtens keine überproportional ausgeprägte Rolle spielen (die Passage zur Zusammenarbeit mit anderen spricht Bände) und dadurch von einer völlig anderen Position aus argumentieren als ich (für mich sind das Grundprinzipien meiner Arbeit). Ich kenne es jedenfalls anders als Sie (vielleicht ist die Schule, an der ich seit vielen Jahren unterrichte, ja eine Insel) kaum einer kocht bei uns nur sein eigenes Süppchen. Ein paar Anmerkungen möchte ich trotzdem noch machen. Zur Rolle der Gewerkschaften (und der Lehrer selbst) stimme ich Ihnen sogar teilweise zu – mit Ruhm bekleckert haben sie sich nicht (ich könnte jetzt hier viel schreiben, das spare ich mir aber, weil ein Diskurs über GEW und SLV hier den Rahmen sprengen würde). Den Gewerkschaften aber die alleinige Schuld für die nun schon über zwei Jahrzehnte andauernde Benachteiligung der sächsischen Lehrer zuzuschieben, halte ich nicht für richtig, der Freistaat Sachsen (insbesondere das Finanzministerium) hat ständig in ignoranter Art und Weise sämtliche Bemühungen (und davon gab es eine Menge) torpediert und man kann in Zeiten mit Friedenspflicht nicht einfach wilde Streiks vom Zaun brechen. Aber Sie haben schon Recht – viele Lehrer waren (und sind) nicht bereit, sich gewerkschaftlich zu organisieren, waren aber immer ganz schnell mit Kritik an Verhandlungsergebnissen – Gewerkschaften sind eben nur so stark wie ihre Mitglieder. Diesen Schuh müssen sich nun aber nicht gleich 80 Prozent der Ü42-Lehrer anziehen, die keine Höhergruppierung bekommen werden. Nebenbei – ich bin Gewerkschaftsmitglied, ich lasse mir mangelnden Kampfeswillen nicht vorwerfen, ich war bei jedem Streik dabei, habe nach besten Möglichkeiten dafür geworben (auch für längere Dauer), ich frage Sie jetzt nicht nach Ihrer eigenen gewerkschaftlichen Engagement, weil ich weiß das dies als Beamter nicht ganz einfach ist (jedoch nicht unmöglich)… Dass die Gewerkschaften jetzt alles blockieren stimmt so nicht, da man eben nicht einfach bereit ist, die Interessen der angestellten Lehrer völlig aus dem Auge zu verlieren. Das Argument, dass es derzeit „in“ ist, das Beste für sich heraus zu holen, mag stimmen, es aber ausgerechnet auf viele vor rund 25 Jahren in Sachsen gebliebene Lehrer anzuwenden ist schon fast zynisch. Die haben genau das (aus den verschiedensten Gründen) nicht getan und bewusst auf viele Vorteile verzichtet – hätten alle gehen sollen? Wer hätte denn hier dann unterrichtet? Viel besser passt Ihr Argument meiner Meinung nach auf diejenigen, die gerade wegen persönlicher Vorteile nach Ihrem Studium in Sachsen in andere Bundesländer gewechselt sind und die nun bei Rückkehr finanziell besser gestellt werden als die „Alten“. Warum sollte ich mich für die freuen? Nur weil ich selbst nichts verloren habe? Mit Verlaub, das kann nicht wirklich Ihr Ernst sein. Jeder Unternehmer, der seine erfahrenen Mitarbeiter zugunsten jüngerer Kräfte so missachtet, riskiert die totale Demotivierung seines langjährigen Personals und schädigt damit sein Unternehmen. Zum Vorwurf des Nachredens von „Geschwätz“ der Kritiker hinsichtlich des Nettoeinkommens: Ich rede gar nichts nach, sondern ich rechne nach und stelle fest, dass allein durch die Nichtzahlung der Rentenversicherungsbeiträge eine große Nettolohnlücke entsteht, die im Regelfall durch höhere PKV-Beiträge oder die alleinige Zahlung der GKV-Beiträge nicht wieder geschlossen wird (von anderen Vergünstigungen einmal abgesehen, in meinem Bekanntenkreis gibt es auch Beamte!). Sie geben den finanziellen Vorteil für Beamte doch sogar zu, oder wie sonst kommen Sie auf eine 2000-Euro-Bruttolohnerhöhung für Angestellte, die als Ausgleich nötig wäre? Und weil wir gerade dabei sind – warum ist das denn finanztechnisch nicht umsetzbar? Man muss es aber wollen – klar, dass der Freistaat dafür zu geizig ist (obwohl man eben viel Geld in den vergangenen 25 Jahren mit ungerechter Bezahlung der Lehrer in vielfältigster Form gespart hat, sei es durch Nichtanerkennung der DDR-Abschlüsse oder durch ungleiche Einstufung trotz gleichem Abschluss und gleicher Tätigkeit oder…oder…oder – Sachsen war da sehr erfinderisch, um Kollegen ungerecht zu behandeln). Zu Ihrer Frage, was die Sachsen-LB damit zu tun hat: Sind Sie wirklich so phantasielos? Wir (bzw. das Wahlvolk) bekommen ständig etwas von knappen Steuermitteln gepredigt, aus denen die doch so horrenden Lehrergehälter beglichen werden müssen und auf der anderen Seite gehen durch die Pleite dieser Landesbank in ein vom Steuerzahler nicht verschuldetes Fass ohne Boden Milliardenbeträge, mit denen man viel Geld hätte, bei einer so wichtigen Maßnahme wie dem jetzigen Lehrerpaket nicht schon wieder an der falschen Stelle sparen zu müssen! Ich finde schon, dass da mehr Zusammenhang besteht als es Ihre (unpassende) Frage nach den wärmeren braunen oder hohen Schuhen suggeriert. Ihr Loblied auf die sächsischen Lehrpläne finde ich übrigens auch ganz großartig, minimiert es doch den Anteil der sächsischen Lehrkräfte am Bildungserfolg ihrer Schüler. Aber Hauptsache, das Ministerium hat alles richtig gemacht, ein dreifaches Hoch auf das SMK! (Sie schrieben ja selbst etwas von Sarkasmus…) Zum Schluss: Sie müssen tatsächlich total von sich überzeugt sein – anders kann ich Ihre Passage „innerlich wissen Sie, dass das was ich geschrieben habe stimmt“ nicht interpretieren. Nur so viel – wenn es so wäre, hätte ich mir nicht zwei Nachmittage genommen, um auf Ihre meiner eigenen Wesensart so völlig fremden Positionen zu antworten. Überzeugen werde ich Sie wohl nicht, aber Sie sollten immerhin wissen, dass es auch Lehrer mit anderen Standpunkten als Ihren gibt. Ich glaube nicht, dass ich da der Einzige bin, ich merke es jeden Tag in meiner Schule – übrigens nicht nur unter Lehrern, sondern auch unter Schülern, denen wir als Lehrkräfte doch auch so etwas wie Sozialkompetenz beibringen sollen… Ich hoffe, ich war Ihnen sachlich genug (unsachlich fand ich eigentlich meinen ersten an Sie gerichteten Beitrag auch nicht, oder mögen Sie keine klaren Worte?) Einen Gruß nach BW von einem anderen Sachsen (wie immer Sie das „anderen“ auch interpretieren mögen!).

  42. Krause 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    ich habe eine Frage zu den seit Jahren in EG11 schmorenden DDR-Polytechnik-Lehrern:
    Kommen diese (soweit sie die genannten Voraussetzungen erfüllen) auch ohne das Ablegen einer zusätzlichen Lehrprobe in den Genuß der Höhergruppierung in EG13? Momentan laufen da ja die ersten Lehrproben wohl schon an. Da wäre es gut zu wissen, ob das hinfällig ist bzw. ob bei Ablegen der Lehrprobe eine rückwirkende Höhergruppierung zum Datum der Antragstellung (wie sonst üblich) erfolgt.
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr Krause, Ihre Unsicherheit bezüglich des weiteren Ablaufs kann ich gut nachvollziehen. Auch wenn Kultusminister Piwarz in seiner Regierungserklärung dazu ausführte:

      „Unter Einbeziehung einer Änderungskommission wollen wir in einem unbürokratischen Verfahren die Abschlüsse anerkennen, um die Vergütung der Lehrer mit DDR-Ausbildung schnellstmöglich an die Vergütung der Lehrer mit Ausbildung nach neuem Recht anzupassen.“

      liegt der von Ihnen geschilderte Sachverhalt in Verantwortung der personalführenden Behörde, dem Landesamt für Schule und Bildung.

      Sollte der Termin bereits feststehen gehe ich davon aus, dass die Lehrprobe wie geplant stattfinden wird – es sei denn, sie erhalten vom Landesamt bis dahin eine anderslautende Information.

      Nach dem Beschluss des Kabinetts zum Handlungsprogramm sind nun die Anpassungen der erforderlichen Rechtsvorschriften in Arbeit. Erst nach deren Abschluss können verbindliche Aussagen getroffen werden. Auf jeden Fall können sich schon auf die Höhergruppierung in die E13 freuen!

      Beste Grüße!

  43. Julia 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,

    ich möchte mein Referendariat im Sommer diesen Jahres in Sachsen beginnen. Werde ich dann zum 01.01.2019 nachträglich verbeamtet?

    Viele Grüße
    Julia

  44. Thomas Rink-Neave 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    vielen Dank für Ihre Bereitschaft auf die Kommentare zu antworten. Grundsätzlich freue ich mich, das Sachsen die Lehrer besser bezahlen möchte. Gleichzeitig frage ich mich, ob ich auch in den Genuss einer Höhergruppierung komme. Was aus den Informationen leider nicht hervorgeht, ist ob Lehrer an Hochschulen, insbesondere an Fachhochschulen in Sachsen, als „Lehrkräfte für besondere Ausgaben“ ebenfalls mit einer Höhergruppierung rechnen können. Ich bin als LfbA an einer Fachhochschule tätig, werde laut meiner Bezügemitteilung als Lehrer eingestuft und wurde bisher nach TVL E 11bezahlt. Für eine umfassende Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Rink-Neave

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Rink-Neave,
      vielen Dank für Ihre Anfrage.
      Das Paket gilt jedoch nur für Lehrkräfte, die an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen unterrichten.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

  45. Sybille 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    wird im neuen Maßnahmepaket auch die verantwortungsvolle Tätigkeit der Fachberater
    im Grundschulbereich bedacht? Darüber fand ich leider keine Aussage.

  46. Lehrer dritter Klasse 6 Jahren vor

    Ein Hallo nach Sachsen,
    interpretiere ich die verkündeten Maßnhamen jetzt richtig: Auch die seit 1993 mit dem unsäglichen „Greifswalder Beschluss“ der KMK“gehaltlich regelrecht diskriminierten Diplomlehrer für Polytechnik erhalten künftig das gleiche Geld, wie ihre jungen „vollwertigen“ Kollegen in Sachsen? Ohne Wenn und Aber?

    Würde mich über eine kompetente Rückmeldung aus dem Ministerium freuen!

    Viele Grüße
    Thomas

    PS: Die Nummer mit der Verbeamtung bis 42 wirft natürlich weitere Gräben auf, da hat man nicht nachgedacht!

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Thomas, die Antwort kann nur NEIN lauten. Ihre jungen Kollegen werden verbeamtet sein und einer ganz anderen Einkommensstruktur unterliegen. Die Antwort, warum das so sein wird, finden Sie im Handlungsprogramm. Für Sie bringen die vorgesehenen Maßnahmen einen echten Gewinn: Sie werden in die E13 hochgestuft!

      Bei der Entscheidung zur Verbeamtung hat es mit Sicherheit nicht am Nachdenken gemangelt. Ausgegeben kann nur werden was an anderer Stelle im Freistaat erwirtschaftet wird.

      Beste Grüße!

  47. Ein älterer sächsischer Lehrer 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    ich freue mich sehr für die Grundschullehrer und die Junglehrer, die nun endlich wertgeschätzt werden -müssen-. Seit 1995 (nach Referendariat von 93 bis 95) bin ich als grundständig ausgebildeter Lehrer an einem BSZ tätig. Ich arbeite schon immer in Vollzeit, d.h. 26 Stunden, inklusive der damals als vorübergehend deklarierten Erhöhung um zwei Wochenstunden. Seit 2017 leite ich einen Schulteil des BSZ und übernehme die Aufgaben eines Fachleiters, seit diesem Jahr auch offiziell. Die damit verbundene Eingruppierung in E 14 erfolgt frühestens ab 2019, also nach erfolgreicher mind. einjähriger Bewährungszeit, bei erheblicher Kürzung der Jahressonderzahlung. Ich bin nun fast 50 Jahre alt. Durch die vor Jahren erfolgte Umstellung des TV von Alters- hin zu Erfahrungsstufen entgingen mir gehaltstechnisch mind. zwei Alters-Angleichungsstufen. Gleichzeitig wurde ich trotz der damaligen über zehnjährigen Berufserfahrung nicht in die entspr. Erfahrungsstufe eingeordnet. Ich musste mich als „TV-Übergeleiteter“ wieder Jahre bewähren, ehe ich endlich richtig eingestuft wurde. Welche wertschätzenden Maßnahmen können die Kollegen, die mind. ebenso behandelt wurden, und ich diesmal erwarten? Sitze ich am 1.1.19 als prüfungsverantwortlicher Lehrer an beruflichen Schulen mit über 23 Jahren Berufserfahrung in der Sek. II, als Klassenleiter, als Praktikumsverantwortlicher, als Mentor mit entspr. Zertifikat, als Vorsitzender eines Aufgabenauswahlausschusses, als Schulteilleiter, als Fachleiter neben den jungen, verbeamteten Kollegen, die ich als Referendare betreut habe, und neben Kollegen, die ohne Funktion in die E 14 höhergruppiert werden, für Prämien abhängig vom Wohlwollen der SL? Ist die funktionslose Höhergruppierung überhaupt für BSZ vorgesehen? Ich danke Ihnen für eine ehrliche Antwort.

  48. Thomas G. 6 Jahren vor

    An den „Lehrer aus BW“,
    Sie scheinen nicht viel Ahnung von den Verhältnissen in Sachsen zu haben, also halten Sie sich mit solchen besserwisserischen Kritiken über die Befindlichkeiten von sächsischen Lehrern zurück. Es gibt in Sachsen nicht nur 20% verdienstvolle Kollegen, sondern deutlich mehr (sicher nicht 100%). Als Beamter, der neu eingestellt wird in irgendeinem Bundesland, verdient man netto mindestens 500€ (die Zahl dürfte mit zunehmender Dienstzeit eher in Richtung 1000€ gehen) mehr. Da ist es mehr als nachvollziehbar, wenn man sich als Kollege mit weit über 20 Dienstjahren (und das sind z.Z. die meisten in Sachsen) über die Missachtung der Leistungen dieser Altersgruppe im neuen Maßnahmenpaket nicht freuen kann. Dieser Zustand ist für die meisten sächsischen Kollegen Alltag seit Jahrzehnten. Also nochmal, Herr Kollege halten Sie sich zurück.

  49. Klaus Kupfer 6 Jahren vor

    Guten Abend, bedeutet „Verbeamtung ab 1.1.2019“, dass man ab dem 1.1.2019 den Beamtenstatus bekommt oder ab dem 1.1.2019 den Beamtenstatus beantragen kann? Die Formulierung „…werden ab 1.1.2019 verbeamtet“ ist mMn missverständlich. Vielen Dank

  50. Sächsin 6 Jahren vor

    Wie erfolgt die Übertragung der Stufen? Wenn man also beispielsweise als GS-Lehrkraft von der E11 Stufe 5 in die E13 hochgestuft wird, nimmt man dann seine Stufe 5 mit oder startet man wieder mit Stufe 1? Kann es durch die Höhergruppierung zu einem Einkommensverlust oder zu einer Einkommensgleichheit (Vergleich E11 – E13) kommen?

    • NochHoffnungHabende 6 Jahren vor

      Das kann ich Ihnen beantworten, da ich nach meiner Versetzung von der GS (wo ich zunächst geparkt wurde) ans Gym zwar höher GRUPPIERT, zugleich aber um eine Stufe runter GESTUFT wurde. Man bekommt schon mehr, aber richtig spüren werden Sie es erst bei der nächsten Höherstufung.

  51. Lehrer der unteren Klassen 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    als „ Grundschullehrerin“ mit einem DDR-Abschluss, interessiert mich,
    nach welchen Kriterien die Kurzbeurteilung erfolgen wird
    und ob diese Beurteilung eine Höhergruppierung in die E 13 verhindern könnte.
    Vielen Dank.

  52. Franzi 6 Jahren vor

    Kann man sich während der gesamten 5 Jahre verbeamten lassen, oder müssen das bereits angestellte Lehrer verbindlich zum 1.1.2019 machen?

  53. Dora K. 6 Jahren vor

    Zulagen für möglichst viele sächsische Lehrer – eine Unverschämtheit schlechthin. Warum nicht für alle?? Wir erziehen und bilden täglich Kinder. Dabei wird faires Agieren verlangt. Wer geht mit uns fair um? Und noch eine frustrierte Bemerkung. Diese tolle Erfahrensstufe bringen mir nach 29 Dienstjahren 40€ netto, würden mir bringen, wenn ich dafür nicht meinen Strukturausgleich verlieren würde… so viel zum Thema ANERKENNUNG in SACHSEN… Ich habe meinen Beruf immer geliebt, aber …. ich bin zutiefst enttäuscht.

    • Lehrer aus BW 6 Jahren vor

      Ich verstehe ihren Unmut, aber ich kann nicht nachvollziehen, warum immer nur die negativen Dinge herausgestellt werden. Sehen Sie es doch positiv, nur Kollegen, die wirklich etwas getan haben, werden „anerkannt“. Die ganzen Kollegen, die nur Dienst nach Vorschrift machen/machten bleiben außen vor. Hätte man alle berücksichtigt, hätten sich alle engagierten Kollegen echauffiert, warum Sie, die „Leistungsträger“ nicht mehr gewürdigt wurden? – Also vllt mal darüber nachdenken.
      Wenn Sie eine hoch engagierte Kollegin sind, dann wird sie die SL und der ÖPR sicher „würdigen“.

    • NochHoffnungHabende 6 Jahren vor

      Lieber Herr Kollege aus BW,

      Ihren Ansatz verstehe ich, aber würden Sie so auch agieren, wenn Sie nicht verbeamtet wären und das Ganze nur als „Gedankenexperiment“ betreiben würden? Ist Ihnen langweilig oder warum müssen Sie Kollegen, die zurecht verletzt sind, noch provozieren? Jeder Fünfte ist eben wirklich nur jeder Fünfter und das Gerechtigkeit nicht Gleichbehandlung bedeutet, wissen wir hier in Sachsen auch. Anreize schafft man allerdings nicht, indem man Kollegen, die jahrzehntelang Missstände getragen haben, der eine mit mehr Kraft, der andere mit weniger, aber durchaus getragen, nun gegeneinander auch noch ausspielt. Vielleicht in dieser neuen Zeit und in BaWü! Ich weiß es nicht.

  54. Kathrin 6 Jahren vor

    Wahrscheinlich ist man bei den Verantwortlichen noch stolz auf die beschlossenen Maßnahmen? Würde ich meine Schüler so ungleich behandeln, hätte das sicher ganz schnell für mich entsprechende Konsequenzen.
    Wenn Verbesserungen, dann für alle! Die langjährigen Lehrerinnen und Lehrer fanden wieder nur unzureichend Berücksichtigung. Man kalkuliert von vornherein ein, dass aus dieser Personengruppe nicht jeder eine Gehaltserhöhung bekommen wird.
    Das Wort „Wertschätzung“ in diesem Zusammenhang kann ich nicht mehr hören.
    Es verhöhnt die Hauptleistungsträger der letzten Jahre. Und die Schulleiter haben dann wohl die tolle Aufgabe, 20% der Lehrerschaft durch Beförderungsämter zu erhöhtem Gehalt zu verhelfen, obwohl es viel mehr verdient hätten? Soll er es per Los entscheiden?
    Jeder fünfte hat dann Glück? Gibt es dann für Aufgaben, die im Lehrerberuf eigentlich selbstverständlich sind, künstlich neu geschaffene Ämter? Bin schon gespannt, wie diese heißen.
    Alte Ungerechtigkeiten werden durch neue abgelöst oder ergänzt.

    • Lehrer aus BW 6 Jahren vor

      Erklären Sie mir doch Ihre Ungerechtigkeit und stellen Sie ihren (besseren) Vorschlag zur Verbesserung der Situtaion vor. Für alle, also auch Leute, die sich „raus genommen“ haben? – Wo wäre hier Wertschätzung für engagierte Lehrende?
      Es gibt erstens eine Beförderung und zweitens die Möglichkeit einer Prämie.
      Kristallisieren Sie doch einmal die Verbesserungen heraus, bevor Sie immer nur das schlechte sehen.
      Aus meiner Sicht, sind die Maßnahmen sehr gut, besser als in anderen Bundesländern. Man kann Sie sicher noch verbessern, aber es ist ein guter Anfang, insbesondere die Gleichstellung der Grundschullehrer. Auch die Verbeamtung neuer Kollegen, ist notwendig, fragen Sie an den Unis nach.

  55. Karla R. 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    zunächst ist das Maßnahmepaket ja durchaus zu begrüßen und es wertet aus meiner Sicht den Lehrerberuf deutlich auf, was wiederum überfällig war. Dennoch gibt es noch deutliche „Lücken“. Eine davon stellt sich für alle Fachberater an Grundschulen, die lange auf ihre Anerkennung und Wertschätzung warten mussten, im vorliegenden Paket aber nicht erwähnt werden. Ich hoffe sehr, dass dieser Punkt nachgebessert wird.

    Die geplanten Kürzungen der Stundentafel, wie angekündigt, auf den Sportunterricht und musisch-künstlerische Fächer anzuwenden, wäre ein Rückschritt, der zu Recht von allen Seiten kritisiert wird. Wenn Kreativität und Bewegung im schulischen Kontext weniger Raum und Zeit bekommen, hat das Konsequenzen auf kognitive Leistungen. Sachsen steht im Ländervergleich zu Bildungsthemen (noch) weit vorn und das TROTZ akuter Probleme!

  56. Lehrerin Ü42 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    ich habe eine Frage zu den gegenüber Frau Müller erwähnten 2000 Beförderungsstellen für nichtverbeamtbare Lehrer:
    An einigen Stellen (SZ) liest man eine Angabe von 20%, Sie erwähnen die absolute Zahl von 2000:
    Ausgehend von 33.600 Kollegen – 60% von 6000 Kollegen = 30.000 Kollegen, für die 20% Beförderungsstellen (E14) zur Verfügung stehen werden (Vermutlich eingeschlossen sind auch alle Grundschullehrer, die auf jeden Fall in die E13/A13 befördert werden?). Die 60% von 6000 Lehrern stammen auch als Annahme von offizieller Seite. Meine Rechnung ergibt eine Anzahl von Beförderungsstellen von 6000. Woher kommt die Diskrepanz von 4000 Stellen?
    Freundliche Grüße

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo!
      Danke für die Nachfrage. Die Diskrepanz rührt wohl daher, dass „Beförderungsstellen […] ausgebracht und den nicht verbeamteten, grundständig ausgebildeten Lehrkräften an den weiterführenden Schulen“ angeboten wird (Zitat Blog).

      Freundliche Grüße
      Bianca Schulz

  57. Müller, Irmgard 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    danke für Ihre Antwort. Diese überzeugt weder mich, noch junge Menschen, denen es schwer gemacht wird auf Lehramt zu studieren. Mit dem Artikel der heutigen SZ, welcher das Programm erklärt, wird der Unterschied zwischen der grundständigen Ausbildung und der Praxis des Quereinstiegs definitiv aufgehoben. „…vorausgesetzt sie schließen ihre beufsbegleitende Weiterbildung ab und sind!!! dadurch grundständig ausgebildete Lehrer.“ Sachsen sollte sich ehrlich zum Zwei-Wege-Modell des Lehrerwerdens bekennen.
    Sie schreiben, dass die Seiteneinsteiger eine wissenschaftliche Ausbildung haben und die berufsbegleitende Weiterbildung reicht, die Differenz zum grundständigen Studium wettzumachen. Ob das so funktioniert, wird Sachsen in fünf bis zehn Jahren sehen und leider ist es für diese Schülergeneration dann zu spät. Die Politik in Sachsen hat beeindruckend erkennen lassen, dass das Seiteneinsteigermodell nicht funktioniert. Der Kultusminister Haubitz hatte die Grundlage, alles über Schule, also den Inhalt zu wissen. Ihm fehlte leider das „Wie kann ich es herüberbringen.“ Und schon merkte man, es funktioniert nicht. Ein Minister wird aber bewußt nicht unberfristet eingestellt, er muss sich bewähren. Hat er nicht, hat auch kaum eine Chance bekommen und schon war er weg. Der Seiteneinsteiger bleibt …
    Um nicht nur zu kritisieren, die Höhergruppierung der Grundschullehrer ist sehr zu begrüßen, ebenfalls die Anerkennung der „DDR“Abschlüsse.
    Gar nicht geht die „Wertschätzung“ der Lehrergeneration Ü42, die auch ohne Beamtenstatus dem Freistaat immer loyal gegenüber war, in Teilzeit gehen musste, 20 Jahre auf die Höhergruppierung warten musste, … Um wieviele Lehrer in Zahlen handelt es sich konkret bei der Höherstufung in EG14?
    Und die angestrebte Prämienpraxis ist ganz widerlich. Da beneidet man keinen örtlichen Personalrat. Der Schulleiter muss durch, bekommt dafür ja jetzt auch mehr Geld.
    Das Ziel, die Lehrerschaft noch mehr zu spalten und somit die Einigkeit bei evtl. kommenden Verhandlungen und evtl. Streiks zu verhindern, sollte das Kultusministerium mit diesem Paket geschafft haben. Daher ist es
    wünschenswert und dringendst notwendig, dass sich das Kultusministerium unbedingt bei den nächsten Entscheidungen wegen der Stundentafeln mit den Betroffenen auseinandersetzt, nämlich mit Eltern, Schülern und Lehrern. Nur so kann verhindert werden, dass es wieder zu solchen überwiegend frustrierenden Ergebnissen kommt. Es geht hierbei nämlich nicht um die ach so bemitleidenswerten Politiker der CDU und SPD, die um Ergebnisse ringen. Es geht um die Zukunft dieses, unseres Freistaates Sachsen, dessen Aushängeschild sehr lange Zeit das Bildungswesen war.

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Müller,
      wie im Blog unter dem Punkt „Beförderungsämter“ benannt, können etwa 2.000 Personen davon profitieren.

      Freundliche Grüße
      Bianca Schulz

  58. Anna 6 Jahren vor

    Hallo,
    manche Maßnahmen sind zeitlich konkret festgehalten, andere nicht. Ab wann werden beispielsweise Schulleitungsämter, Lehrkräfte mit DDR-Abschluss und Seiteneinsteiger höhergruppiert?

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Anna,
      danke für Ihre Nachfrage.
      Da viele Maßnahmen auf Änderungen zum 1.1.2019 gründen und überwiegend mit dem Doppelhaushalt 2019/20 beschlossen werden müssen, ist davon auszugehen, dass auch diese 2019 wirksam werden.
      Die rechtlichen Grundlagen müssen erarbeitet werden – diese werden verbindliche Daten formulieren.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

  59. Julia 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    vielen Dank, dass Sie hier so bereitwillig Fragen beantworten.
    Nachdem das Bildungspaket nun veröffentlicht wurde, sind auch bei mir viele Unsicherheiten entstanden. Z.B. ob eine Verbeamtung mit fast 41 Jahren finanziell überhaupt Sinn macht. Gehen z.B. die gesetzlichen Rentenansprüche für die geleisteten Dienstjahre vorher verloren? Muss ich als Beamter automatisch in eine Privatkrankenkasse wechseln? Müssen meine Kinder dorthin auch übernommen werden oder können die beim Partner in der gesetzlichen KK versichert bleiben? Wann wird der Zeitpunkt der Verbeamtung sein, damit der Statuswechsel pünktlich zum 1.1.19 vollzogen werden kann?
    Wird es im Bildungsamt vielleicht dieses Jahr eine Veranstaltung zu allen entstandenen Fragen geben? Denn dies wäre sicher wünschenswert.
    Beste Grüße

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Julia,
      Ihre Fragen sind absolut berechtigt und wichtig. Es ist nicht für jeden sinnvoll, in den Beamtenstatus zu treten.
      Ihre Fragen kann Ihnen, sobald die rechtlichen Grundlagen geschaffen wurden, das Landesamt für Schule und Bildung persönlich beantworten bzw. Ihre Krankenversicherung.
      Inwieweit Informationsveranstaltungen geplant sind, kann ich Ihnen momentan nicht beantworten. Sie werden ggf. rechtzeitig informiert.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

    • Lehrer aus BW 6 Jahren vor

      Hallo Julia,

      ich kann Ihnen ein paar Informationen dazu geben, wie es Beamtenrechtlich in BW ist.
      Die Rentenansprüche gehen nicht automatisch in die Beamtenpension ein. Das kommt darauf an, welche Zeiten als ruhegehaltsfähig gewertet werden. – Das kann Ihnen nur die Besoldungsstelle nach Prüfung ihrer Unterlagen mitteilen, da es sehr spezielle Regularien dazu gibt. – Verloren gehen sie nicht, Sie bekämen dann eine Kombination aus Rente und Pension, ABER: diese werden gegeneinander aufgerechnet und sie bekommen Abzüge!
      Krankenversicherungstechnisch müssen Sie nicht in die PKV, aber Sie müssen den gesamten Beitrag der GKV allein bezahlen, d.h. 14,6% ihren Bruttolohnes. Sollten Sie sich für die PKV entscheiden, werden sie wahrscheinlich hohe Beiträge zahlen müssen, da sie alle Krankheiten und Behandlungen der letzten 10 Jahre angeben müssen. Daraus errechnet sie ihr individueller Zuschlag, der bei weitem Höher sein kann, als der gesamte GKV Beitrag. Allerdings haben sie Kinder, dass senkt ihren PKV Anteil nur 20-30% statt der üblichen 50%
      Wenn ihr Partner der gesetzliche Vater ist, können die Kinder in der GKV bleiben.
      Für gewöhnlich kurz vor dem 1.1.2019, in BW wir am letzten Freitag vor Schulbeginn für das neue Schuljahr verbeamtet, es kann also sein, dass am 31.12.2018 (Montag) in die Schule müssten.
      Alle Informationen unter Vorbehalt

  60. Bernhard 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,

    als Betroffener habe ich zwei Fragen:
    Frage 1: In welche der Stufen von A13 wird man mit den 5 angerechneten versorgungsrechtlichen Vordienstzeiten eingruppiert?
    Frage 2: Wenn ich eine Funktionsstelle (Oberstufenberater) habe, die nach Ausschreibung mit A14 vergütet wird (momentan bin ich E14), werde ich dann auch gleich in die A14 eingestuft? (und wenn ja, in welche Stufe dort?)

    Für die Antworten bedanke ich mich im Vorraus.
    Für die kommenden Monate wünsche ich Ihnen viel Kraft und Geduld. Im Maßnahmenpaket kann man leicht die positiven Seiten finden, genauso leicht aber auch Nachteile und Ungerechtigkeiten. Letzteres wird vermutlich zu vielen Kontroversen führen.

    Schöne Grüße

    Bernhard

    • Lehrer aus BW 6 Jahren vor

      Hallo Bernhard,

      das kann Ihnen Frau Schulz nicht beantworten, da dafür das Ministerium zuständig ist. Außerdem haben Sie nicht einmal die Jahre angegeben, die sie gearbeitet haben. Ansonsten finden Sie den Rhythmus der Erhöhung in der Besoldungstabelle Sachsen.

  61. Harald Genau 6 Jahren vor

    Sorry Frau Schulz, aber was hat es mit Wertschätzung für die grundständig ausgebildeten Bestandslehrer zu tun, wenn willkürlich noch schnell die Verbamtungsgrenze auf 42 Jahre absenkt wird um die bereits mit 2. Staatsexamen nach der Wende ausgebildeten und mit Zwangsteilzeit beglückten Lehrkräfte außen vor zu lassen. Der Grund für diese Absenkung ist doch wieder die in Sachsen zelebrierte Sparsamkeit am Lehrpersonal oder gibt es einen sachlich nachvollziehbaren Grund für diese Absenkung der Altersgrenze? Da dürfen sich die Verfassungsrechtler sicher wieder damit beschäftigen und die Willkür wie vor kurzem beim Weihnachtsgeld entlarven – wann wird man in Sachsen endlich mal schlau..Glaubt man wirklich so die Motivation der Bestandslehrer zu heben oder zu Mehrarbeit und längerem Verbleib im System zu animieren?

    • Lehrer aus BW 6 Jahren vor

      An dieser Stelle darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass sich jeder angestellte Lehrer, auch wenn er unter 42 Jahren ist, es sich genau durchrechnen sollte, ob sich eine Verbeamtung lohnt oder nicht.
      Es kann durchaus passieren, dass sie dann weniger Rente/Pension als Kombination bekommen, als wenn sie nur Rente bekämen. So einfach wie es immer „gelabert“ wird, ist das mit der Verbeamtung nach Jahren nämlich nicht.
      Eine nachträgliche Verbeamtung wird sich bei vielen in diesem Alter nämlich nicht lohnen!

    • Harald Genau 6 Jahren vor

      Danke lieber Lehrer aus BW für Ihre Hinweise hier im Blog,
      Und bevor ich hier schreibe habe ich meine Konstelation sehr wohl berechnet um genau nicht zu labern! Bei mir im 44. Lebensjahr stellt sich zukünftig ein Nettoverlust von 570 € pro Monat gegenüber der E 13 ein, da insbesondere die familienbezogenen Bezügeanteile bei 2 Kindern die mehr als spürbaren Unterschiede verursachen. Ich habe natürlich auch meinen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung mit der 100 % Kostentragung eingerechnet. Letztendlich habe ich persönlich aber noch einmal Glück gehabt und aktuell ein Stellenangebot mit Verbeamtungsoption in Thüringen, das ich jetzt so auch annehmen werde. Ich bin aber schon traurig dass ich jetzt nach 20 Jahren mein tolles engagiertes Team hier in Sachsen verlassen muss, aber ich kann es nicht mehr ertragen hier weiter den Deppen zu spielen. Für meine jungen Kollegen freue ich mich sehr das die nun bekommen was ihnen zusteht. Aber genau die jetzt willkürlich abgesenkte Verbeamtungsgrenze passt für mich genau in die mir bislang bekannte „echte Wertschätzung“ durch unseren Dienstherrn begonnen mit Zwangsteilzeit bei meiner Einstellung und den schönen Worten von Rößler, Flath bis zu Frau Kurth das wir doch vor allem aus Überzeugung zum Dumpinglohn unseren eigentlich wunderbaren Job machen dürfen.

    • NochHoffnungHabende 6 Jahren vor

      Lieber Herr Kollege aus BW,
      DAS ist doch nun endlich wirklich mal hilfreich!

  62. ebenso enttäuscht 6 Jahren vor

    Ich muss mich leider dem Kommentar des enttäuschten Kollegen anschließen, da ich zumindest erhofft hatte, dass der große Unterschied einer Pension eines verbeamteten Lehrers und der Rente eines angestellten Lehrers ausgeglichen wird. Von den Prämienzahlungen halte ich überhaupt nichts.

    • Lehrer aus BW 6 Jahren vor

      Hallo,

      ich bitte sie dazu, dass folgende Urteil zu beachten: (Az. 5 K 280/16.KO)
      Demnach wird die gesetzliche Rente VOLL auf die Pension angerechnet und entsprechend abgezogen.
      D.h. es kann passieren, dass sie dann in Kombination weniger Pension+Rente bekämen als nur gesetzliche Rente.

  63. Herr Lehmann 6 Jahren vor

    Liebe Frau Schulz,

    Punkt 2.6 des Papiers „Anpassung der Schulleitungsämter sowie weiterer Gruppen“ ist recht ungenau formuliert. Wenn nach Punkt 2.5 20% der Lehrer Beförderungsämter in der A14 bzw. E14 erhalten. Werden dann Fachberater in ihrer besonderen Aufgabe für die LaSuB höher in die A15 bzw. E15 eingestuft um eine passförmige Ämterstruktur zu wahren? Ich würde mich freuen wenn Sie sich diesbezüglich informieren könnten.
    Danke

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Lehmann,
      danke für Ihre Nachfrage, ich bitte Sie dennoch genau zu lesen. Beförderungsstellen nach 2.5 werden für nicht verbeamtete Lehrkräfte ausgebracht.
      Jedoch haben Sie recht, dass 2.6 keine genaue Struktur vorgibt. Demnach wird die genaue Anpassung der Ämterstruktur noch festzulegen sein. Die rechtlichen Grundlagen gilt es in den kommenden Monaten zu formulieren. Dies muss wohl vorerst abgewartet werden.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

  64. Lehrer aus BW 6 Jahren vor

    Hallo,

    ich habe zum neuen Schuljahr 2018/2019 einen Versetzungsantrag nach Sachsen gestellt, in der Hoffnung, dass ich vor der großen Rückreisewelle inkl. Statuserhalt nach Sachsen kommen kann. Jetzt ist das Maßnahmenpaket verabschiedet und mir stellt sich eine Frage:
    Sollte die Versetzung von Baden-Württemberg nach Sachsen klappen, muss ich dann meinen Status (Beamter auf Lebenszeit) für voraussichtlich 5 Monate (August bis Dezember) abgeben? Wenn Sie es nicht genau wissen, wissen es denn am Montag die Schulämter bzw die Mitarbeiter im Kultus?
    Denn den Satz zum Statuserhalt kann man auf zwei verschiedene Arten lesen, einmal datumgebunden und einmal allgemein gültig.

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter Lehrer aus BW,
      vielen Dank für Ihre Frage. Für diese Fälle wird derzeit nach einer Lösung gesucht.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

  65. Markus 6 Jahren vor

    Werter Herr Relfs, könnten Sie bitte ihre Aussage nochmal erklären. Gilt die Altersgrenze 1.1.19 bis zum vollendeten 42. Lebensjahr (wie von Ihnen geschrieben) oder bis zum 42. Geburtstag? Mein Problem: Ich werde Ende August 42 und bin nach Aussagen von Frau Schulz zu alt für die Verbeamtung. Und das hieße, dass meine 1 Jahre jüngere Kollegin ab sofort jeden Monat
    (gleiche Lebensverhältnisse, gleiches Engagement) ca . 800€ mehr bekommt. Danke

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter Markus,
      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Auch wenn ich nicht ganz sehe, wo Herr Reelfs und ich uns widersprechen – zur Klarstellung: Der 42. Geburtstag und die Vollendung des 42. Lebensjahres ist identisch.
      Im Zweifel gilt das Handlungsprogramm. Dort steht „bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres“.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

    • Lehrer aus BW 6 Jahren vor

      Bitte beachten sie, 800€ netto sind sehr pauschal. Hier gilt es noch die Kranken- und Pflegeversicherung zu beachten. Bei Kollegen ü40 wir der PKV Zuschlag meist sehr hoch ausfallen, so dass dann real nicht mehr soviel übrig bleibt.
      Kleines Beispiel ich (30Jahre ohne jegliche Vorerkrankung zahle 250€ PKV Beitrag bei 50%; mit 25 eingestiegen)
      Sollten sie ü40 sein, hatten schon einige Vorerkrankungen innerhalb der letzten 10 Jahre, kann es schnell über 1000€ pro Monat gehen und dann haben sie Netto weniger!

    • NochHoffnungHabende 6 Jahren vor

      NochHoffnungHabende 1 Minute vor
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      Lieber Herr Kollege aus BW,
      geeenaau das hatte ich mir auch schon überlegt und wurde getröstet, dass man nach 5 Jahren wieder in die GKV zurückwechseln könne. Gut, für mich ist dies nun nicht mehr von Interesse, aber da Sie über so viel Kompetenz verfügen und es für mich durchaus so etwas wie ein Trostpflaster ist, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie hierüber Auskunft erteilen könnten.
      Ihre Kenntnisse zur Lohnsteuer B würden mich auch interessieren. ?

  66. Karin Anders 6 Jahren vor

    Ich betrachte mich als „grundständig ausgebildeten Lehrer“, denn ich habe mein Hochschulstudium als „Diplomlehrer für Polytechnik“ (zu DDR- Zeiten galt dieser Abschluss für 3 Fächer!) 1980 erfolgreich abgeschlossen und bin seitdem im Schuldienst zuerst an einer polytechnischen Oberschule, später Mittelschule und heutigen Oberschule. Zur Zeit meines Studiums war nicht damit rechnen, dass man mit diesem Abschluss einmal zum „Einfachlehrer“ degradieret werden würde und man ein ganzes Arbeitsleben braucht, um die Wertschätzung zu erfahren, die einem zusteht. Alle Veränderungen (Profilunterricht, WTH, TC) in unserem Fach mit ständig neuen Inhalten wurden mit Fleiß und Engagement seit der Wende umgesetzt, seit 1995 unterrichte ich zusätzlich Informatik und nach 23 Jahren in diesem, „meinem Zweitfach“, wurde mir diese Woche mitgeteilt, dass ich nun endlich beweisen kann mit einer Lehrprobe (Prüfung) die in 14 Tagen stattfinden soll, dass ich dazu befähigt bin. Ist das nicht toll? Dann bestünde möglicherweise endlich!! 3 Monate vor meinem Rentenbeginn zum Schuljahresende, die Chance, in den Genuss der A13 zu gelangen! Ich gönne Jedem den ihm zustehenden Lohn, wenn jedoch mit der Höherstufung der Grundschullehrer, welche früher ein Fachschulstudium von 3 Jahren absolviert haben, (welches beim Rentenverlauf mit angerechnet wird) die A13 zugestanden wird, erwarte ich für mein Hochschulstudium mit Diplomabschluss eine SOFORTIGE oder RÜCKWIRKENDE Anerkennung als Wertschätzung, da ich seit der Wende in der A11 entlohnt werde, aber Leistung für die A13 erbringe. Ich fühle mich ausgenutzt, diskriminiert und bin nur noch frustriert und zutiefst demotiviert, ES MACHT KRANK! (Meine 4 Jahre Hochschulstudium werden im Rentenverlauf nicht mitgerechnet, d.h., ich habe Einbuße, obwohl ich locker die 45 Arbeitsjahre zusammenbekomme, denn Studium war für mich auch Arbeit.) So gesehen empfinde ich die Gleichstellung von Fach- und Hochschulausbildung in einer gleichen Gehaltsstufe als fragwürdig.
    Für mich persönlich wäre es jedoch das Größte, wenn ich es erleben könnte, das Ende meines Arbeitslebens mit einer gerechten Einstufung beschließen zu können. Möglicherweise könnte das nocheinmal einen Motivationsschub auslösen. Aus dem Massnahmekatalog ist jedoch leider nicht ersichtlich, ab wann die Gleichstellung der DDR- Abschlüsse erfolgen soll, deshalb mache ich mir keine wirklichen Hoffnungen mehr.
    Man sollte darüber nachdenken, dass es für eine bestimmte Altersgruppe und sehr gefragte Fachkräfte (MINT) nicht mehr einen so langen Entscheidungsspielraum bis 2019 gibt. Hier besteht sofortiger Handlungsbedarf, wenn man es denn ernst meint.
    Vielleicht wird meine (letzte) Hoffnung dieses Mal nicht enttäuscht. Mit frdl Gruß

    • Heike Hoffmann 6 Jahren vor

      Zur Information: Unser Grundschulstudium am Institut für Lehrerbildung dauerte 4 Jahre und wird im Rentenverlauf NICHT anerkannt.

    • Luisa 6 Jahren vor

      Mit Ihrem Wissen über die Grundschullehrer mit DDR-Ausbildung liegen Sie falsch! Es waren 4 Jahre Ausbildung und diese werden nicht auf die Rente angerechnet.

    • Steffen 6 Jahren vor

      Hallo Karin!
      Dein Kommentar hätte von mir sein können. Auch ich bin Polytechniker, habe alle Veränderungen mitgemacht, gebe seit 1996 Informatik und habe nach Ostern eine Prüfung. Willkommen im Klub. Auch ich würde mir von meinem Arbeitgeber mehr Achtung und Wertschätzung wünschen. Da ich noch ein paar Jahre bis zur Rente habe, gebe ich die Hoffnung noch nicht auf.
      Steffen aus Chemnitz

    • Karin Anders 6 Jahren vor

      Liebe Grundschullehrer, Entschuldigung, ich muß mich korrigieren was die Ausbildungsdauer und deren Anerkennung bei der Rente betrifft, da habe ich mich geirrt. Tut mir leid. Ansonsten kann ich meinem Kommentar zum Thema Anerkennung von DDR- Abschlüssen nach einem Zitat unseres Kultusministers, in unserer „Freien Presse“ vom 10.03.18, „diese Lehrer haben 27 Jahre lang UNTERSCHIEDSLOS die GLEICHE Arbeit geleistet“ nur noch hinzufügen, DANKE für die späte Erkenntnis. Oder war es doch bewußt? Dann hat sich der Freistaat doch wunderbar auf unsere Kosten saniert! Ich und viele Andere wurden um ihre Lebensarbeitsleistung bewußt betrogen, das werde ich demnächst deutlich an meiner Rente spüren. Insofern wäre es ja jetzt an der Zeit für eine Wiedergutmachung seitens unseres Arbeitgebers in Form SOFORTIGER Maßnahmen, welche wir noch in diesem Schuljahr spüren!!! Warum eigentlich nicht auch einmal RÜCKWIRKEND, bei Politikern geht das doch auch? Ich würde mich ja schon über ein paar Monate freuen! Als Senior- Lehrkraft im nächsten Schuljahr mich weiter ausbeuten zu lassen, NEIN!!!
      Dann sage ich es wie der letzte Sachsenkönig, „Macht Euern…….aleene.

  67. Tina 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz, was verstehen Sie unter „wissenschaftlicher Ausbildung“ für Seiteneinsteiger? Ein Seiteneinsteigerreferendariat wurde vor einem Jahr nicht bewilligt. So arbeite ich heute als Lehrkraft in 6 Unterrichtsfächern, obwohl meine Ausbildung für nur ein Fach erfolgte. Bin in der EG 10….. VG Tina

    Seiteneinsteiger…
    … werden aufgrund ihrer wissenschaftlichen Ausbildung – soweit möglich – in die Entgeltgruppe E 12 aufgenommen. Nach der erfolgreichen berufsbegleitenden Qualifizierung erwerben sie einen der grundständigen Lehramtsausbildung gleichgestellten pädagogischen Abschluss und gelangen damit in die Entgeltgruppe 13.

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Tina,
      ich bitte um Verständnis, dass ich nicht im Detail Fragen zu Eingruppierungen beantworten kann. Hier kann Ihnen sicher der für Sie zuständige Standort des Landesamtes für Schule und Bildung Auskunft für den Einzelfall geben.
      In aller Regel haben Seiteneinsteiger ein abgeschlossenes Hochschulstudium – also eine wissenschaftliche Ausbildung.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

  68. Damaschke, Kathrin 6 Jahren vor

    Mich würde einmal interessieren, was aus uns „DDR“ Lehrern wird die als bezahlte Einfachlehrer seit 30 Jahren in mindestens zwei Fächern unterrichtet haben? Wir werden nach einem Hochschulstudium schlechter gestellt wie Grundschullehrer. Ich unterrichte seit 30 Jahren ununterbrochen Mathematik bis zur 10. Klasse und soll jetzt eine Prüfung ablegen, dass ich befähigt bin, Mathematik zu unterrichten. Ein Witz. Ich fühle mich hier nur ausgenutzt und Entschuldigung beschissen.

    • Lehrer dritter Klasse 6 Jahren vor

      Hallo Kathrin,
      da muss ich dir Recht geben, ich werde seit 2010 von Land Niedersachsen diskriminierend bezahlt E10, selbst Quereinsteiger kommen in die E12. Ich bin Diplomlehrer für Polytechnik und unterrichte im Schnitt in 5 Mangelfächern. Niedersachsen sieht mich gar als Quereinsteiger. Aber ich werde mich wehren und suche nun bundesweit Verbündete, die sich von den Gewerkschaften, allen voran der GEW nur ver****t fühlen. Angestellte brauchen eine einge Interessenvertretung – näheres ab April unter *** [URL von Redaktion entfernt] .
      Nimm dann mal bitte mit mir Kontakt auf und sage es möglichst vielen Koleginnen und Kollegen weiter!

  69. Kristin 6 Jahren vor

    Ich bin hin und her gerissen. Ich würde laut Handlungpaket verbeamtet werden, weiß aber gar nicht, ob ich das will. Am Ende werde ich dann irgendwo in die Wallachei versetzt und kann mich nicht dagegen währen.
    Ich finde das eine Verbeamtung nicht mehr zeitgemäß ist, verstehe aber, dass der Druck durch die anderen Bundesländer zu groß ist. (Ich selbst war auch 4 Jahre in NRW u.a. weil es hier auch keine Referendatiatsstellen gab.)
    Was nützt mir aber eine Verbeamtung, wenn sich die Arbeitsbedingungen immer weiter verschlechtern. Ich habe heute die 10. Überstunden im Monat März gehalten, wohlbemerkt steht nächste Woche bei uns die Vorprüfung Englisch an, die dann aufgrund des folgenden praktischen Teils auch gleich korrigiert werden muss.
    Wertschätzung ist nicht unbedingt mit besserer Bezahlung gleichzusetzen bzw empfinde ich eine Verbeamtung nicht als Wertschätzung, schließlich wird dann jeder (bis 42) verbeamtet, egal wie gut oder schlecht er seinen Job macht…

    • Scheffer 6 Jahren vor

      @ Kristin:
      ich würde ersteinmal an der eigenen Rechtschreibung arbeiten…
      Sorry, aber in einem öffentlichen Forum geht das so nicht!

  70. Franz E. 6 Jahren vor

    Guten Abend,
    ist schon bekannt was im Falle einer Verbeamtung mit der Einstufung bzgl. der Vergütung von Lehrern passiert, die ein Staatsexamen II für das gymnasiale Lehramt haben, sich aber aufgrund der Vorweggewährung einer höheren Gehaltsstufe für eine berufsbildende Schule entschieden haben (und dort auch glücklich sind und keinen Wechsel zurück ans Gymnasium in Erwägung ziehen.)?

  71. alter Lehrersack 6 Jahren vor

    Toll, ab heute gehöre ich zur Generation der Wertgeschätzten. Ich weiß nicht wie ich den Begriff deuten soll, aber wahrscheinlich haben Politiker da ein gänzlich anderes Verständnis. Hatten schon unsere Kultusminister von Rößler beginnend bis Bruni damit zu tun, die Begrifflichkeiten „Kurzfristig und vorübergehend“ einzuordnen, so scheint Herr Piwarz „Wertschätzung“ komplett anders zu beurteilen, wie die meisten der Kollegen in meinem Alter.
    Das tolle Prämiensystem von 9 Mill. auf die einzelnen Kollegen heruntergerechnet bringt 375€ im Jahr(Brutto). Die Höhergruppierung lässt 80% der Kollegen im Stich. Da freut man sich! Frau Schulz, wenn Sie schreiben, dass “ leider kein vollständiger Ausgleich“ erfolgt, dann ist das ein Hohn. Auf deutsch, es wird Kollegen geben, die vollkommen leer ausgehen.
    Das Flexi-Teilzeitsystem ist auch geil. Man stelle sich vor, man kann die Stunden absetzen, die man mehr gehalten hat. Wahnsinn, das gab es noch nie.
    Also Kollegen, freut euch auf die Prämie. Lasst knacken! Trinkt aber nicht alles durcheinander. Im Alter hängt einen das lange an und wir müssen am Montag vor die Klasse und den Neuen, die bald mit einigen Euronen mehr nach Hause gehen als wir, zeigen wie‘s geht!
    PS: Ich gönne es der zukünftigen Lehrerschaft von ganzem Herzen!

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo,
      ich kann Ihren Unmut verstehen, aber ich kann nur darstellen, was im Handlungsprogramm vorgesehen ist und weiter angestrebt wird.
      Höhnisch ist das nicht gemeint, das kann ich Ihnen versichern.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

    • Sächsin 6 Jahren vor

      Die Prämien werden ja aber hoffentlich nicht nach dem Gießkannenprinzip vergeben, sondern an besonders engagierte Kollegen für besondere Projekte oder Leistungen. Und da das in der Regel nicht alle sind, kann die Prämie dann doch schon mal das Zehnfache umfassen.
      Warum lässt die Höhergruppierung so viele im Stich? Ich lese es so, dass es entweder A13 oder E13 gibt, für die LUKs dann halt nach einer Beurteilung. Die man natürlich in Frage stellen kann. Aber wieso werden nach Ihrer Lesart so viele ausgeschlossen?

  72. Coka 6 Jahren vor

    Ist die Übernahme als Beamter aus einem anderen Bundesland ab sofort möglich oder auch wie die Neuverbeamtung erst ab Januar 2019?

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo!
      Die statuswahrende Übernahme von grundständig ausgebildeten, bereits verbeamteten Lehrkräften aus anderen Bundesländern wird auch ab 1. Januar 2019 möglich.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

  73. Gahl 6 Jahren vor

    Hallo Frau Schulz,
    1. FRAGE: Werden auch Seiteneinsteiger nach erfolgreicher berufsbegleitender Weiterbildung mit nur einem Fach in die E13 eingruppiert und schliesslich verbeamtet? Oder ist eine wissenschaftliche Weiterbildung in einem zweiten Fach erforderlich?
    2. FRAGE: Kann die wissenschafliche Weiterbildung in Vollzeit mit 6 Anrechnungsstunden absolviert werden?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    Katrin Grahl

    • Thomas K. 6 Jahren vor

      Guten Abend,

      ich hätte die gleiche Frage. Besteht nach Abschluss des „als gleichwertig“ anerkannten Abschlusses auch die Chance, verbeamtet zu werden?

    • engagierter Lehrer 6 Jahren vor

      Wird diese Frage noch beantwortet? Das interessiert sicher viele der sächsischen Quer- und Seiteneinsteiger in den Lehrerberuf.

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Diese Fragen wie viele andere Fragen werden beantwortet, wenn ich selbst eine genaue und belastbare Aussage treffen kann.
      Ich danke für Ihr Verständnis, dass ich nicht jede Nachfrage im Detail ohne Zuarbeit der Fachkollegen beantworten kann.

      Freundliche Grüße
      Bianca Schulz

    • Thomas K. 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Schulz,

      da viele meiner Kollegen die Kommentarfunktion nutzen um ihren (zugegeben, zum Teil sehr verständlichen) Frust zu äußern, möchte ich ihnen für die schnelle und kompetente Beantwortung der Fragen (auch am Wochenende) danken.

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Vielen Dank für den freundlichen Kommentar, Herr „K.“.

      Offene Fragen werden schnellstmöglich beantwortet.

  74. Eine Lehrkraft 6 Jahren vor

    Hallo.
    Kurze Fragen:

    a) Werden Seiteneinsteiger mit einer „Einfach-Lehrbefähigung“ auch in die 13 eingegliedert?

    b) Wird z. B. an Oberschulen die Klassenleitertätigkeit extra vergütet?

    c) Wird wieder eine Klassenleiterstunde eingeführt?
    Danke.
    MfG
    Eine Lehrkraft

  75. Rico Reuschel 6 Jahren vor

    Ergänzung
    § 7 Abs. 1 Satz 1 des Sächsischen Beamtengesetzes sieht für die Berufung in das Beamtenverhältnis eine allgemeine Altersgrenze von 47 Jahren vor. Warum gilt dies nicht für Lehrer?

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Reuschel,
      wie beschrieben wird für alle diese Gesetzesgrundlage geändert. „Künftig soll für alle Bereiche die Altersgrenze der Berufung bei 42 Jahren liegen.“
      Es wird in dieser Hinsicht keine Unterschiede geben.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

  76. Frank 6 Jahren vor

    Ruht die Anrechnung der 5 Jahre während der Elternzeit?

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Frank,
      Ihre Frage kann ich Ihnen derzeit nicht verbindlich beantworten, ich bitte um Verständnis.
      Wenn Sie sich auf das Kapitel 2.1.1 des Handlungsprogramms beziehen, liegt wohl ein Missverständnis vor. Es geht darum, dass insgesamt eine Vordienstzeit von 5 angerechnet werden kann – also selbst wenn jemand 8 Jahre vorweisen könnte, würden 5 angerechnet werden.
      Im Zweifel muss dies geklärt werden, sobald eine gesetzliche Grundlage vorliegt.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

    • Frank 6 Jahren vor

      Ist meine Frage zu trivial oder möchte man bewusst jungen Frauen nach 7 Jahren Studium für weitere 5 Jahre die Familienplanung untersagen?

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Ich vermute, ich verstehe Ihre Frage einfach nicht – auch nicht, wie dieses Programm irgendwem eine Familienplanung untersagt und welchen Zusammenhang Sie hier sehen.
      Ich kann nur auf das Sächsische Beamtengesetz verweisen, hier § 12 Benachteiligungsverbot.

      Beste Grüße

    • Frank 6 Jahren vor

      Unsere Antworten haben sich eben zeitlich überschnitten… Betrachten Sie den letzten Kommentar von mir als gegenstandslos…

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Und nun wieder. Ich hoffe, ich konnte etwas zur Klärung beitragen.

      Freundliche Grüße

  77. Miriam Lehnert 6 Jahren vor

    Generell ist das Paket zu begrüßen, obwohl es deutlich zu spät kommt.
    In welche Gehaltsklasse werden dann die Schulleitungen der Grundschulen ab 1.1.19 kommen? Dazu kann ich nichts konkretes finden.

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Lehnert,
      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Leider kann ich Ihnen diese Frage jedoch nicht beantworten. Fest steht bisher, dass eine Anpassung erfolgen soll.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

  78. Anke Reißmann 6 Jahren vor

    Ich gehöre auch zu den ersten Lehrern, die nach bundesdeutschem Recht ihr 2-jähriges Referendariat absolvieren mussten und seit mehr als 20 Jahren diese Schulsystem getragen haben. Von Jahr zu Jahr gab es mehr Aufgaben zu bewältigen, die weitestgehend weder finanziell noch wertschätzend honoriert wurden. Mehrere Jahre schwebte man in einer „Zwischenbesoldungsstufe“ und wusste, dass die ehemaligen Studienkollegen, die Sachsen den Rücken gekehrt hatten, wesentlich mehr verdienen, Anrechnungsstunden für alle möglichen schulischen Belange bekamen und entspannt ihren Beamtenstatus genießen. Hält man allen Ernstes die Höhergruppierung von 20% der Lehrer in die E14 für einen Erfolg, nachdem man jahrzehntelang sehr erfolgreich am öffentlichen Dienst gespart hat?
    Außerdem halte ich es für naiv zu glauben, dass die Referendarbetreuung und -ausbildung über Seniorenlehrkräfte realisiert werden kann. Man gibt ihnen nicht nur seine „Erfahrungen“ weiter, sondern begleitet mit hohem Engagement und auch medientechnischem „Wissen“. Wie viel Prozent der Seniorenlehrkräfte sind bereit sich in interaktive Tafeln, die von Referendaren bevorzugt werden, einzuarbeiten?
    Ich bin enttäuscht und glaube, dass dieses „Erfolgspaket“ von Menschen entwickelt wurde, die noch nie vor einer Klasse gestanden haben oder sich im Schulalltag (außer der eigenen Schulzeit) auskennen.

    • Luisa 6 Jahren vor

      Hallo, Frau Reißmann, ich bin seit 40Jahren Grundschullehrein. Sie können sich ausrechnen,dass ich zu der älteren Generation gehöre.Ich behaupte aber, manchem jüngeren Kollegen etwas vormachen zu können. Seit 2004 arbeite ich mit interaktiven Tafeln und schon Jahre vorher nutzte ich im Unterricht Computer. Als älteste Kollegin unserer Schule arbeitete ich die jungen Kolleginnen in die Benutzung der interaktiven Tafeln ein, kümmere mich um die Computer in unserer Schule. Übrigens sind wir eine Grundschule, die in jedem Klassenraum interaktive Tafeln hat. Unterschätzen Sie die “Alten“ nicht. Außerdem haben elektronischen Medien zwar einen wichtigen Stellenwert im modernen Unterricht, aber sie ersetzen nicht päd. Können und Empathie für die Kinder.

  79. Rico Reuschel 6 Jahren vor

    Die Maßnahmen sind grundsätzlich zu begrüßen, kommen aber zu spät und wirken ungerecht. Über Jahre hinweg haben sächsische Lehrer die bundesweit schlechtesten Tarifverträge ertragen und werden nun nur bis 42 Jahre verbeamtet. Verbeamtungen sind in Sachsen bis 46 Jahren möglich. Warum werden Lehrer hier wieder abweichend von anderen Bereichen benachteiligt?
    MfG
    Rico Reuschel

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Reuschel,
      vielen Dank für Ihre Nachfrage.
      Lehrer werden nicht abweichend von anderen Bereichen benachteiligt. Künftig soll für alle Bereiche die Altersgrenze der Berufung bei 42 Jahren liegen.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

  80. Sebastian M. 6 Jahren vor

    Hallo,
    noch zwei Fragen zur Verbeamtung angestellter Lehrer bis 42 Jahre:
    1) Ist auch bei Teilzeitbeschäftigung eine Verbeamtung möglich? Im Programm lese ich dazu keine Einschränkung.
    2) Wenn der 1.1.2019 und der 42. Geburtstag (im Jahr 2019) nicht weit auseinander liegen: Was muss man tun, um den Stichtag nicht zu verpassen? Werden die Mühlen rechtzeitig und schnell genug mahlen, um den 42. Geburtstag nicht „angestellt“ zu überschreiten?
    Im Übrigen glaube ich, dass das Programm den sächsischen Schülern – unseren Kindern – helfen wird. Und das sollte doch das Ziel sein!

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter „Sebastian“,
      danke für Ihre Nachfragen.
      1) Eine Teilzeitbeschäftigung wird einer Verbeamtung nicht im Wege stehen.
      2) Der zweite Teil Ihrer Fragen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret zu beantworten. Sobald die gesetzlichen Regelungen verabschiedet sind, kann der Ablauf im Detail beschrieben werden. Dann ist er mit der zuständigen Dienstbehörde, also dem für Sie regional zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung, zu besprechen.
      Im Einzelfall muss auch geprüft werden, ob von einer Verbeamtung persönlich profitiert wird.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

  81. engagierter Lehrer 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren des SMK-Blog,

    nachdem mir von der SBAD meine Studienleistungen in zwei Fächern meines Magisterstudiums in Bezug auf die Anforderungen der sächsischen LAPO I als inhaltlich und umfänglich anerkannt wurden und ich aufgrund dessen direkt das einjährige Referendariat absolvieret habe (Staatsexamensnote: 1,5), werde ich seit meiner Anstellung im sächsischen Schuldienst in der E 13 geführt. Besteht für mich prinzipiell die Möglichkeit auf eine Verbeamtung? Falls nicht: Was kann ich tun, um eine Verbeamtung zu erwirken (außer, das Bundesland zu wechseln)? Eine Verbeamtung ist für mich nicht vordergründig, eine finanzielle Besserstellung jedoch schon. Könnte/Dürfte mir prinzipiell auch ein Beförderungsamt angeboten werden? Da ich nach meinem Studium selbst in der universitären Lehrerausbildung tätig war und jahrelang Lehrtätigkeiten an privaten Schulen leistete, bevor ich Teil des staatlichen Schulsystems in Sachsen wurde, in dem ich auch Mitglied zweier Prüfungskommissionen bin (dafür bin ich anscheinend angemessen qualifiziert), würde ich mich stark wundern und entsprechende Konsequenzen ziehen, wenn mir keine Höhergruppierungsmöglichkeit in die E 14 oder die Möglichkeit auf eine Verbeamtung zuteil werden kann.
    Zudem interessiert mich, unter welchem Status ich im sächsischen Bildungssystem geführt werde: bin ich Quereinsteiger oder grundständig ausgebildeter Lehrer oder grundständig quereingestiegener und gut ausgebildeter Lehrer?
    Für eine konkrete, klärende Antwort auf meine Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    Eine 35-jährige engagierte Lehrkraft

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo!
      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich muss dennoch um Verständnis bitten, dass eine genaue Beratung an dieser Stelle nicht geleistet werden kann und darf. Ihren Status kann Ihnen mit Sicherheit der für Sie zuständige Standort des Landesamtes für Bildung und Forschung (offenbar Dresden) mitteilen. Anhand dessen kann erst beurteilt werden.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

  82. Betroffene 6 Jahren vor

    Gilt das Angebot der Verbeamtung auch für Lehrer, die Teilzeit arbeiten und jünger als 42 sind?

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo!
      Die Teilzeit steht einer Verbeamtung nicht im Wege.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

  83. Gewerkschafter 6 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    ich möchte Ihre Aussage zur Erfahrungsstufe 6 dahingehend richtigstellen, dass es hierbei keinen Zusammenhang zum Maßnahmepaket gibt, sondern dies ist ein Ergebnis der letzten Tarifrunde mit den Ländern im öffentlichen Dienst(2017), um eine Kompensation zum Beamteneinkommen für angestellte Lehrer einzuführen.
    Fairerweise sollten Sie vielleicht darauf verweisen, dass seit etlichen Jahren das Bemühen der Gewerkschaft, mit dem sächsischen Finanzminister eine Einigung für eine Zulage(Entgeltordnung) zu realisieren, immer an letzterem gescheitert ist, weil eine solche Maßnahme nicht gewollt war und ist.
    Wertschätzung der Landesregierung Sachsens für die Lehrer, die seit der Wende engagiert ihrem Beruf nachgehen und für die Erfolge im Schulbereich verantwortlich sind, aber jetzt von allen Vergünstigungen abgeschnitten werden, sähe anders aus. Insofern kann für diesen Teil des Kollegiums das Fazit nur lauten, dass alle anders lautenden öffentlichen Aussagen von Ministerpräsident und Kultusminister nur bewusste Irreführung waren und sind, was ja leider auch teilweise auf Ihre Äußerungen zutrifft, Frau Schulz.
    Mit besten Grüßen

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo,
      vielen Dank für den in Teilen klar stellenden Kommentar.
      Ich habe in keiner Weise erwähnt, dass es im Zusammenhang mit dem Handlungskonzept steht – wie auch. Wenn dieser Eindruck entstanden ist, werde ich die Antwort transparent dahingehend verdeutlichen.
      Dennoch verbitte ich mir die Unterstellung der Irreführung – ich halte mich an Fakten. Das Handlungsprogramm enthält Maßnahmen für Lehrkräfte über 42 Jahren. Diese habe ich bereits aufgeführt.

      Beste Grüße

  84. Silke H. 6 Jahren vor

    Ich hätte gern eine Definition für “Beförderungsämter“ Was muss man dafür tun, um so ein Amt zu erhalten und somit zu den 20% der Lehrer zu gehören, die in die E 14 dürfen?
    Hat man sich vielleicht schon automatisch dafür qualifiziert, wenn man nach einem erfolgreich abgeschlossenen DDR Studium an einen Institut für Lehrerbildung mit ungebrochenem Elan gleich noch das 1. und 2. Staatsexamen absolvierte und somit 8 ! Jahre Ausbildungszeit in diesen Berufsabschluss steckte ( stecken musste) ?!
    Unser Unterstufenlehrer war der damaligen Bundesregierung keinen Pfifferling wert. Dabei provitiere ich heute nach 27 Jahren noch von den damalig erworbenen methodischen Wissen. 8 Jahre Gehaltseinbuße, 8 Jahre keine Rentenpunkte! Jetzt mit 47 zu alt für die Verbeamtung. Aber all die Jahre zur Stange gehalten und versucht, dieses marode Bildungssystem über Wasser zu halten.
    Dazu im Verhältnis ist die E13 nur ein schwacher Ausgleich. Und diese Höhergruppierung kommt auch nicht freiwillig und ehrlichen Herzens, sondern notgedrungen, weil hier sonst ein ganzes Schulsystem den Bach runter geht.

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo,
      Beförderungsämter sind Stellen mit einer höheren Wertigkeit, die aber keine Funktionsstellen (wie etwa Fachberater, Fachleiter etc.) sind. Das heißt, Lehrkräfte werden anhand einer zu erstellenden Beurteilung befördert in die Entgeltgruppe 14.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

  85. Praxis 6 Jahren vor

    Es ist ein Anfang gemacht.Das war auch mehr als überfällig,denn wir reden hier von vielen verlorenen Jahren.Viele Punkte,die es zu einem gelungenem Gesamtpaket hätten machen können,bleiben offen,gerade im Hinblick auf die gestandenen Lehrer,deren Wertschätzung von zu vielen unklaren Faktoren abhängig sein wird. “Sollen“,“20 Prozent“…wenn man Pech hat,fällt man wie in den vergangenen Jahren wieder durch das Raster. Ein ehrlich gemeintes “ Ja,wir haben über einen langen Zeitraum gravierende Fehler gemacht und arbeiten selbstkritisch die Vergangenheit auf!“wäre auch ein (kostenloses) Zeichen der Wertschätzung gewesen.

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo!
      Vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Ein ehrlich gemeintes und selbstkritisches „Ja, wir haben Fehler gemacht!“, gab es bereits beginnend bei Staatsministerin Kurth, wie auch Maßnahmen der Wertschätzung und Entlastung der Lehrkräfte.
      Es wird dazu, wie erwähnt, Gespräche mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder geben, um möglichst vielen sächsischen Lehrkräften eine Zulage zu gewähren.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

  86. NochHoffnungHabende 6 Jahren vor

    Ich verpasse die Gelegenheit, mich verbeamten lassen zu können, um sage und schreibe 4einhalb Monate. Ich werde im August diesen Jahres 42. Gibt es die Möglichkeit, sich für Sachsen für eben jene 4einhalb Monate länger zu verpflichten?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo!
      Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht. Es handelt sich um eine Stichtagsregelung.

      Freundliche Grüße
      Bianca Schulz

    • NochHoffnungHabende 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Schulz,

      haben Sie vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Es ist sicherlich auch nicht leicht für Sie, hier Rede und Antwort zu stehen.
      Prinzipiell bin auch ich der Meinung, dass das Handlungsprogramm der richtige Schritt in die richtige Richtung ist und ich freue mich, als einige Jahre an der Grundschule geparkte Gymnasiallehrerin, damals noch ohne Zulagen oder sichere Zusage für ein Gymnasium, dass diesbezüglich Einiges getan wurde, Allem voran aber die Wertschätzung der eben auch über viele Jahre hinweg das System am Laufen gehalten habende Kollegen im Schuleingangsbereich in Form der E13. Das ist wirklich toll!

      Ich habe mir schon gedacht, dass es eine Stichtagsregelung ist und weiß ja auch, dass ich jederzeit in ein anderes Bundesland hätte gehen können, so wie viele meiner Mitabgänger es getan haben. Dabeikommt mir nun allerdings noch eine letzte Idee, von der ich hoffe, dass Sie mir dazu auch noch Auskunft geben können.

      Beim Nachlesen zu den Regelungen der Höchstaltersgrenze bei der Verbeamtung in anderen Bundesländern bin ich auf recht unterschiedliche Vorgehensweisen und ja, auch Ausnahmen gestoßen. So räumen bspweise Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen die Berücksichtigung von Betreuungszeiten für Kinder unter 18 Jahren bei der Festlegung der Altersgrenze ein. Wie wird dies nun in Sachsen geregelt werden? Gibt es hierfür bereits eine gesetzliche Regelung?

      Mit freundlichen Grüßen,
      die NochHoffnungHabende

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Vielen Dank für die netten Worte. Leider muss ich aber um Ihr Verständnis bitten, dass ich diese sehr rechtliche Frage nicht beantworten kann.
      Die gesetzlichen Grundlagen werden zur Umsetzung des Handlungsprogrammes im kommenden Jahr sicherlich verändert werden müssen. Wie die Details dann ausgestaltet werden, muss abgewartet werden.

      Freundliche Grüße
      Bianca Schulz

    • NochHoffnungHabende 6 Jahren vor

      Ich habe Verständnis und warte es ab. Haben Sie ein schönes Wochenende und vielen Dank für Ihre Bemühungen. Der Blog und die damit unmittelbare Kommunikation ist toll! Weiter so!

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Herzlichen Dank!

  87. Thomas G. 6 Jahren vor

    Höhergruppierung in die E14 für 20% der Lehrer?
    Meiner Meinung nach sind alle Kollegen, die seit über 20 Jahren im Schuldienst Sachsens sind, „verdienstvoll“. Durch die jahrzehntelange schlechtere Bezahlung im bundesweiten Maßstab hat der Freistaat sehr viel Geld auf unsere Kosten gespart. Dann sollte doch jetzt auch für alle diese älteren Kollegen auch etwas ausdrücklich in dem Paket drin sein und nicht nur für ein paar. Das klingt genau nach dem, was viele von uns befürchtet haben: die langjährig tätigen Lehrer/innen werden wohl nicht viel abbekommen. Der Ausgleich für die nicht mögliche Bezahlung nach Beamtenrecht ist das wohl nicht, was heute zu lesen war. Das sieht ganz nach 2-Klassen-Gesellschaft im Lehrerzimmer aus.

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter „Thomas“,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Wie bereits unten beschrieben, wird leider kein vollständiger Ausgleich geschaffen werden können.
      Dennoch gibt es einige Maßnahmen, für die betreffenden Lehrkräfte.Neben den Beförderungsämter ist die Leistungsprämie zu nennen. Außerdem soll das Gespräch mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder aufgenommen werden, damit möglichst vielen sächsischen Lehrerinnen und Lehrer eine Zulage gewährt werden kann (Kapitel 2.5).
      Zu nennen ist auch, dass schrittweise eine zusätzliche Erfahrungsstufe 6 für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 9 bis 15 im öffentlichen Dienst eingeführt wird – nach Beschluss der Tarifparteien für den öffentlichen Dienst der Länder vom 17. Februar 2017 (ergänzt 09.03.2018 / 16:07 Uhr).

      Freundliche Grüße
      Bianca Schulz

  88. Vater 6 Jahren vor

    1,7 Milliarden EUR sind eine Menge Geld, die der Steuerzahler aufzubringen hat. Das dürfte neben der Landesbank die zweitgrößte Einzel-„Investition“ sein. Mir stellt sich die Frage, ob wir nicht günstiger gekommen wären, über all die Jahre ein paar mehr Lehrer einzustellen, denn letztlich haben wir Sachsen einen so hohen Bedarf, weil wir eine recht einzigartige Altersstruktur haben. Zu viele Abgänge in einem bundesweit angespannten Arbeitsmarkt.

    • Sven I 6 Jahren vor

      @Vater: Das Problem ist doch, dass es keine Lehrer gibt, die eingestellt werden können! Es gibt derzeit zu wenig anständig ausgebildete Lehrer, die in Sachsen bleiben wollen, eben weil die mit dem Paket zu schaffenden Voraussetzungen nicht da sind. In allen Ländern außer Berlin und Sachsen wird verbeamtet. Wieso sollte also ein ungebundener junger Lehrer in Sachsen bleiben, wenn er hier mit viel weniger Leistungen auskommen muss?

  89. Lehramtsstudent 6 Jahren vor

    Guten Tag,
    was genau bedeutet die Befristung der Verbeamtung auf den 31.12.2023 für Referendare, die vor diesen Stichtag ihr Referendariat aufnehmen, aber erst danach fertig werden?

    Absolviert der Referendar dann sein Referendariat als Beamter und wird danach trotzdem nur als Angestellter eingestellt, oder bleibt für diese Gruppe die Möglichkeit einer Verbeamtung als fertiger Lehrer über den 31.12.2023 hinaus bestehen?

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo!
      Ihre erst genannte Variante wäre korrekt. Referendare, die vor dem 31.12.2023 ihr Referendariat aufnehmen, werden auf Widerruf verbeamtet. Da die Maßnahme der Verbeamtung vorerst bis zum 31.12.2023 befristet ist, würde danach eine „Anstellung als angestellter Lehrer“ erfolgen.
      Bis zum 31.12.2021 wird die Maßnahme der Verbeamtung evaluiert und anhand des Ergebnisses wird politisch neu entschieden werden müssen über die Befristung.

      Freundliche Grüße
      Bianca Schulz

  90. Sven 6 Jahren vor

    Ist eine Verbeamtung auch für schulartfremd eingesetzte Lehrer möglich. z.B. 35jährige Gymnasiallehrer an einer Oberschule?

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter „Sven“,
      danke für Ihre Nachfrage. Ich kann in dem Handlungsprogramm keinen Hinweis finden, dass etwas dagegen spricht. Es wird darin auch keine Unterscheidung nach Schularten getroffen.
      Sobald die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind, kann Ihnen der für Sie zuständige Standort des Landesamtes für Schule und Bildung ganz persönlich Auskunft geben.

      Freundliche Grüße
      Bianca Schulz

    • Sven 6 Jahren vor

      Danke für die schnelle Antwort! Das Problem ist, dass diese Info maßgeblich für die Entscheidung ist ob Antrag auf Versetzung gestellt werden muss.

    • Dirk Reelfs - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter „Sven“,
      die Möglichkeit der Verbeamtung besteht unabhängig von der Schulart, in der Sie unterrichten. Voraussetzungen sind: grundständige Ausbildung als Lehrkraft und das 42. Lebensjahr darf noch nicht abgeschlossen sein.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • Sven 6 Jahren vor

      Danke für die super schnelle Info! Ich wiederhole mich gern. Der Blog ist eine prima Idee!

    • Dirk Reelfs - SMK 6 Jahren vor

      Danke für das Lob. Das hören wir gern.

  91. Maria 6 Jahren vor

    Werden auch für ausgebildete Lehrer, die an eine berufsqualifizierenden Weiterbildung (z.B. Mathematik) teilnehmen, 6 Anrechnungsstunden vergeben?

  92. Irmgard Müller 6 Jahren vor

    „Nach einer erfolgreichen berufsbegleitenden Qualifizierung erwerben sie einen der grundständigen Lehramtsausbildung gleichgestellten pädagogischen Abschluss und gelangen damit in die Entgeltgruppe 13.“ Das stimmt so definitiv nicht, eine grundständig ausgebildete Lehrkraft wird nur zu einer solchen nach dem erfolgreichen Hochschulstudium in mindestens zwei Unterrichtsfächern und einem sich anschließenden Referendariat in eben sovielen Fächern. Dazu gehören u.a. die Lehrproben in den Fächern und die theoretischen Prüfungen in den Unterrichtsfächern. Hier wird eine Lehrergeneration kreiert, die nach einem vier- oder fünfjährigen Studium, z.B. der Physik, an die Schule als Seiteneinsteiger geht, eventuell zwei Jahre eine berufsbegleitende Qualifizierung durchläuft, dabei schon die EG 12 verdient und dann denen gleichgestellt wird, die sechs bzw. sieben Jahre oder länger grundständig auf Lehramt studiert haben. Nebenbei verdrängen sie die Ausgebildeten aus ihren Fächern, da sie ja nur ein Fach unterrichten können. In meinen Augen ist das nicht nachvollziehbar und wie schon einmal erwähnt – hier wird der letzte Grund, nämlich die Vergütung, sich auf ein grundständiges Lehramtsstudium mit den wahrscheinlich absolut „unwichtigen“ Teilen wie Pädagogik, Psychologie usw. einzulassen, negiert.
    Bitte erklären Sie dieses Vorgehen so, dass man junge Menschen überzeugen kann, dass sie sich doch darauf einlassen, den Weg zu gehen, den die Lehrerausbildung ursprünglich vorgesehen hat.

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Müller,
      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Erklärtes Ziel ist es, mittelfristig den Einstellungsbedarf wieder vollständig durch grundständig ausgebildete Lehrkräfte zu decken. Wer nach dem Abitur Lehrer werden möchte, wird auch in Zukunft ein Lehramtsstudium absolvieren (müssen). Wir sind jedoch momentan in einer Situation, in der Seiteneinsteiger eine unverzichtbare Stütze sind. Es gilt, nicht zu unterschlagen, dass Seiteneinsteiger hochqualifizierte Kräfte sind. Diese sind entsprechend ihrer Ausbildung auch einzugruppieren – und die sich eben berufsbegleitend zusätzlich qualifizieren (auch in Pädagogik!).
      Nicht zuletzt aufgrund des neuen Handlungsprogramms ist aber absehbar, dass nur ein Lehramtsstudium sicher zum Beruf des Lehrers führen wird.

      Freundliche Grüße
      Bianca Schulz

  93. Enttäuschter Lehrer 6 Jahren vor

    Toll, und wo finden sich in dem Handlungspaket die Lehrer wieder, die älter als 42 Jahre sind, keinen DDR- Abschluss haben, sondern die 2. Staatsprüfung? Sind wir ausnahmslos auf das Wohlwollen der Schulleitung angewiesen, eventuell einmal in den nächsten Jahren für eine Leistungsprämie vorgeschlagen zu werden? Ich kann auch bei mehrmaligem Lesen keine langfristige Wertschätzung, die sich in einer dauerhaften Zulage wiederspiegelt, erkennen. Traurig, aber wahr. Ich hoffe alle betroffenen und so abgespeisten Lehrer machen nur noch Dienst nach Vorschrift. Engagement – ab sofort Fehlanzeige.

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider wird kein vollständiger Ausgleich geschaffen werden können.
      ABER es gibt einige Maßnahmen, für die betreffenden Lehrkräfte. Hier ist zum einen, wie Sie sagen, die Leistungsprämie zu nennen. Daneben werden Beförderungsämter ausgereicht. Zudem soll in Gespräche mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder eingetreten werden, um möglichst vielen sächsischen Lehrkräften eine Zulage zu gewähren (Kapitel 2.5).
      Zu nennen ist auch, dass schrittweise eine zusätzliche Erfahrungsstufe 6 für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 9 bis 15 im öffentlichen Dienst eingeführt wird.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

    • A.Lötzsch 6 Jahren vor

      Was Sind die Beförderungsämter?

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Frau Lötzsch,
      Beförderungsämter sind Stellen mit einer höheren Wertigkeit, die aber keine Funktionsstellen (wie etwa Fachberater, Fachleiter etc.) sind. Das heißt, Lehrkräfte werden anhand ihrer Beurteilung befördert in die Entgeltgruppe 14. Um Lehrkräfte aus der E 13 in die E 14 höherzugruppieren, müssen im Stellenplan auch Ämter für diese Gehaltsgruppe ausgewiesen werden. Für die Umsetzung muss der Landtag als Haushaltsgesetzgeber auf Grundlage eines Haushaltsentwurf der Staatsregierung sorgen.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz

    • Demotivierter Lehrer 6 Jahren vor

      Die Vorgehensweise in der Bildungspolitik finde es für Sachsen bezeichnend. Erst wird – wider besseren Wissens – durch die Landesführung der Lehrermangel herbeigeführt. (Lehrer und ihrer Gewerkschaften haben die mangelhafte Nachwuchspolitik und die vergleichsweise unterdurchschnittliche Bezahlung der Lehrkräfte in Sachsen seit mindestens 15 Jahren öffentlich bemängelt. Einige veränderungswillige Kultusminister haben in Sachsen aufgegeben bzw. aufgeben müssen.) Jetzt wird mit dem Maßnahmepaket dem Ganzen die Krone aufgesetzt. Sicher gibt es eine Reihe positiver Veränderungen. Ich denke da an die Abschaffung der ungerechten Behandlung der Grundschullehrer. Die Teil-Verbeamtung führt jedoch wiederum zu einer ungleichen Behandlung. Ich denke da nicht nur an das Monatsgehalt, sondern auch an die extremen Unterschiede im Rentenniveau. Als älterer Lehrer im Angestelltenverhältnis bin ich total demotiviert. Die Landespolitik arbeitet wieder mal nach dem Prinzip: „Teile und herrsche“. Ich sehe auch schon wieder die von Angst gezeichneten Beiträge und Fragen einzelner Lehrer. Mut zum „Nein“ sagen haben da leider nur wenige Lehrer. Wann finden wir in Sachsen den Weg zur lebenden Demokratie?

    • Stefan Meyer 6 Jahren vor

      Das klingt ja so, als ob die verbeamteten Lehrer dann keine Leistungsprämien erhalten dürften, weil es ja Maßnahmen zum „Ausgleich“ der Ü42-Lehrkräfte sind. Das klingt nicht nur wahnwitzig – das ist es auch! Das wäre Ungleichbehandlung. Warum soll sich nicht auch ein jüngst verbeamteter Lehrer in besonderem Maße hervortun? (Er hat zu diesem Umstand ja außer seinem Alter erst mal nicht viel Falsches beigetragen) Trotzdem bin ich überzeugt, dass Neid und Missgunst unter den Kollegen neue Blüten treiben, wenn der Schulleiter eine vermeintlich „ihrer“ Vergünstigungen an verbeamtete Kollegen gibt.

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  1. […] und Organisationen können im Rahmen des Anhörungsverfahrens dazu Stellung nehmen.Das Handlungsprogramm dient dem Ziel, die Attraktivität des Lehrerberufs im Freistaat Sachsen weiter zu steigern, um im […]

  2. […] Bezug: Von der sächsischen Staatsregierung am 09. März 2018 verabschiedetes Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ (www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2018/03/09/handlungsprogramm/) […]