Im Blogbeitrag vom 5. Januar 2017 hatten wir angekündigt, dass es auch für die gymnasiale Oberstufe an den Beruflichen Gymnasien in Sachsen neue Einbringungsregeln für das Abitur geben wird. Diese sind jetzt erarbeitet worden. Betroffen sind davon auch schon die Schüler, die sich derzeit in der Jahrgangsstufe 13 befinden und 2017 ihre Abiturprüfung ablegen. Diese Schüler können aber selbst entscheiden, ob sie ihre Gesamtqualifikation nach der neuen oder alten Regelung berechnen lassen. Die Schulleiter der Beruflichen Schulzentren sind über die Neuregelung informiert.