So können Ukrainer Kitas und Schulen besuchen

So können Ukrainer Kitas und Schulen besuchen

Immer mehr Kriegsflüchtlinge werden an Sachsens Schulen aufgenommen. Auch die Kitas stellen sich auf eine zunehmende Zahl an geflüchteten Kindern ein. Ein Überblick.

Welche Rechte haben Kriegsflüchtlinge?

Kinder aus den ukrainischen Kriegsgebieten können und sollen in Sachsen unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen. Wie alle Kinder und Jugendlichen haben auch die Schutzsuchenden aus der Ukraine ein Recht auf kostenlosen Schulunterricht oder eine berufliche Bildung durch den Staat – je nach ihrem Alter. Auch die Kindertagesbetreuung ist kostenfrei möglich, wenn die Familie ein geringes Einkommen hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Familie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für den Lebensunterhalt bezieht. Anträge auf Erlass des Elternbeitrages sind beim Jugendamt zu stellen.*

Wie können Kinder mit Fluchterfahrung in der Kita gut pädagogisch begleitet werden?

Der Kita-Bildungsserver hat für die pädagogischen Fachkräfte in Kitas umfangreiche Materialien, Informationen, Publikationen etc. rund um das Thema zusammengestellt und veröffentlicht.

Ab wann können Kinder aus der Ukraine eine Schule besuchen?

Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 18 Jahren können die Schulen besuchen. Sind die Kriegsflüchtlinge nicht mehr in einer der zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Landesdirektion untergebracht, können die Kinder für die Aufnahme an einer sächsischen Schule angemeldet werden. Zuvor sollte eine Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde erfolgt sein. Dort gibt es auch erste Informationen zum Leben in Sachsen und zum Schul- und Kitabesuch. Die schutzsuchenden Kinder können aber auch ohne vorherige Registrierung für den Schulbesuch angemeldet werden.

Wie können die Kinder angemeldet werden?

Die Anmeldung zur Schule erfolgt beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Das Landesamt hat dazu ein elektronisches Anmeldeportal vorbereitet, über das die Kinder und Jugendlichen problemlos für den Schulbesuch angemeldet werden können. Das Digitale Antragsformular ist in Ukrainisch, Deutsch und Englisch aufrufbar und in lateinischer Schrift auszufüllen. Das Landesamt vermittelt den Kriegsflüchtlingen anschließend eine passende Schule.

Müssen Schulkinder über einen Masern-Impfstatus verfügen?

Ja. Kinder, die eine Schule besuchen wollen, müssen gegen Masern geimpft sein. Sollte der Nachweis eines Impfstatus wegen fehlender Dokumente schwierig sein, werden die Kinder dennoch aufgenommen. Ein Impfnachweis kann innerhalb eines Monates nachgereicht werden.

Ist der Nachweis über eine erfolgte Impfung gegen Masern vor Aufnahme in der Kita notwendig?

Grundsätzlich besteht auch für kriegsbedingt aus der Ukraine geflüchtete Kinder bei Aufnahme in Kindertageseinrichtungen eine Nachweispflicht über die Immunität gegenüber Masern. Wenn der Impfschutz nicht über einen vorhandenen Nachweis erbracht werden kann, muss die Impfung (erneut) in Deutschland durchgeführt werden. Dies ist aus medizinischer Sicht völlig unbedenklich.

Sobald das Kind die erste Impfung gegen Masern erhalten hat und zwei Wochen vergangen sind, kann das Kind in der Kindertageseinrichtung aufgenommen werden. Die zweite Impfung muss dann allerdings in einem Zeitraum von vier Wochen bis 12 Wochen nach der Erstimpfung erfolgen und der Leitung der Kita umgehend nachgewiesen werden.

Ist eine Aufnahmeuntersuchung (Tauglichkeitsuntersuchung) vor Aufnahme in der Kita erforderlich?

Vor Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung müssen die Sorgeberechtigten ihr Kind bei einem Arzt untersuchen lassen. Hier wird geprüft, ob das Kind aus medizinischer Sicht die Kita besuchen kann. Der Arzt kontrolliert den Impfstatus (zum Beispiel Masern) und ob chronische oder infektiöse Erkrankungen vorliegen. Die Kosten der Untersuchung sind von den Eltern zu tragen. Nach der Untersuchung erhalten die Sorgeberechtigten eine Bescheinigung. Diese ist der Leitung der Kita vorzulegen.

Um eine schnelle Aufnahme in die Kindertageseinrichtung zu ermöglichen, kann die Bescheinigung auch bis zu vier Wochen nach Beginn der Betreuung vorgelegt werden. Es sollte dann aber mit Beginn der Betreuung zumindest schon ein Termin für die Untersuchung feststehen. Ebenfalls ist der Einrichtung eine Erklärung vorzulegen, ob das Kind gesundheitliche Beeinträchtigungen hat oder bestimmte Medikamente benötigt. Die Kita entscheidet dann, ob die Betreuung auch ohne Tauglichkeitsbescheinigung beginnen kann. Wichtig ist, dass das Kind vor Aufnahme in einer Kita zumindest einmal gegen Masern geimpft sein muss.

Wie erfolgt der Unterricht an Schulen?

Aktuell sind bereits in öffentlichen Schulen 383 Schülerinnen und Schüler (Stand 25. März) aus der Ukraine angekommen. Damit hat sich die Zahl der aufgenommenen Kriegsflüchtlinge innerhalb einer Woche mehr als verdreifacht. Freie Schulträger haben 98 geflüchtete Kinder aufgenommen (Stand 21. März). In der Regel werden die Kriegsflüchtlinge zunächst in Vorbereitungsklassen aufgenommen. Bislang stehen noch ausreichend Plätze in öffentlichen Schulen zur Verfügung. An öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gibt es rund 3.000 freie Plätze und an berufsbildenden Schulen circa 300 Plätze.

In den Vorbereitungsklassen erlernen die Schülerinnen und Schüler Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Mit zunehmendem Spracherwerb werden die Schülerinnen und Schüler in den Regelunterricht integriert. Aber auch Angebote, um den ukrainischen Unterricht fortzuführen, sind denkbar.

Können Lehrmaterialen aus der Ukraine genutzt werden?

Ja. Auf Initiative von Kultusminister Christian Piwarz konnte das Institut »Film und Bild für Unterricht und Wissenschaft« (FWU) zwischenzeitlich über 1.000 digitale Lehrwerke aus der Ukraine sichern, eine Task Force der Kultusministerkonferenz sorgte für die rechtliche Freigabe. Die Lehrwerke stehen jetzt auf der Plattform Mundo, die offene Bildungsmediathek aller Bundesländer, bundesweit zur Verfügung stellen. Auch Sachsens Landesamt für Schule und Bildung stellt die Lehrwerke auf der digitalen Mediendatenbank MeSax zur Nutzung bereit.

Zur Unterstützung der schulischen Integration geflüchteter ukrainischer Schülerinnen und Schüler stehen damit zahlreiche ukrainische Lehrwerke in digitaler Form für viele Unterrichtsfächer des ukrainischen Schulsystems der Klassenstufen 1 bis 11 zur Verfügung. Diese Materialen können für den herkunftssprachlichen Unterricht im Wahlbereich sowie für zusätzlichen herkunftssprachlichen Angebote genutzt werden.

Mit wie viel Schutzsuchenden wird gerechnet?

Niemand kann derzeit mit Gewissheit sagen, wie viele Kriegsflüchtlinge in Sachsen bleiben möchten. Die Staatsregierung schätzt die Zahl der Schutzsuchenden zwischen 60.000 bis 80.000. Wie viele davon Schulen oder Kitas besuchen werden, kann nicht seriös prognostiziert werden.

Können geflüchtete Pädagogen aus der Ukraine eingestellt werden?

Ja. Geflüchtete mit einem pädagogischen Abschluss werden dringend gebraucht und können eingestellt werden. 200 Stellen stehen zur Verfügung. Das Landesamt für Schule und Bildung hat dafür ein unbürokratisches Einstellungsverfahren vorbereitet. So können fehlende Dokumente, wie etwa Zeugnisse oder Ausbildungsnachweise, zunächst durch eine schriftliche Glaubhaftmachung belegt und später nachgereicht werden. Die Pädagogen werden als Assistenzkräfte oder als Lehrkraft zur Unterstützung der Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher eingesetzt. Erste geflüchtete Pädagogen sind bereits an hiesigen Schulen tätig.

Weitere Informationen gibt es auf neuen Ukrainehilfe-Website der Staatsregierung: www.ukrainehilfe.sachsen.de.

Welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung gibt es?

Ist das Kind mindestens ein Jahr alt, so hat es einen Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kinderkrippe oder Kindertagespflege. Kinder ab drei Jahren können bis zum Schuleintritt einen Kindergarten besuchen. Mit Start des Schulbesuchs ist der Besuch eines Hortes vor und nach dem täglichen Schulunterricht möglich. Über das Jugendamt der zuständigen Gemeinde erhalten Geflüchtete Informationen zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen in der Nähe.

Wie steht es um die Aufnahmekapazität in Kindertageseinrichtungen?

Auch die Träger der Kindertageseinrichtungen stellen sich auf eine wachsende Zahl aufzunehmender Kinder ein. Dazu hat das Kultusministerium mit dem Landesjugendamt Regelungen getroffen, die es den Kitaträgern erlaubt, sich flexibel auf die jeweilige Situation einzustellen. So können Kitas zum Beispiel mit Verweis auf die besondere Notlage von Vorgaben zur Raumnutzung, Gruppenstärken, Personalschlüssel und Schaffung zusätzliche Raumkapazitäten zeitlich befristet abweichen, solange das Kindeswohl nicht gefährdet wird. An der Mitteilungspflicht gegenüber der Betriebserlaubnisbehörde wird festgehalten.

 

Bild: Anna | Adobe Stock

* Aktualisierung am 21. April 2022

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

5 Kommentare

  1. Grundschullehrerin 2 Jahren vor

    Hallo,
    auch in unserer Grundschule kommen die ersten ukrainischen Kinder an. Dabei stellt sich uns die Frage, woher sie die benötigten Arbeitsmittel (Füller, Stifte, Sport- und Kunstzeug, Schreibhefte, Hefter etc.) bekommen? Wer ist dafür zuständig bzw. woher bekommen die Familien Unterstützung?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Grundschullehrerin,
      vielen Dank für Ihre Frage. Die Schutzsuchenden sollten sich an die zuständigen Ausländerbehörden wenden, um genauere Information über mögliche Unterstützungsleistungen zu erhalten. In Deutschland haben Menschen ohne oder mit einem nicht ausreichenden Einkommen Anrecht auf Grundsicherung vom Staat. Dies muss individuell beantragt werden. Möglicherweise können in besonderen Fällen auch Leistungen wie etwa eine Erstausstattung für Schulmaterialien gewährt werden.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • Lehrerin Katrin 2 Jahren vor

      Das sind die langen Mühlen des Gesetzes, bis so etwas greift. Gibt es auch eine Sofort-Hilfe. Die Kinder und wir Lehrer brauchen das Jetzt, nicht irgendwann erst, wenn Bescheide erlassen wurden.
      Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  2. Mandy Großpietsch 2 Jahren vor

    Schön wäre es, wenn diese wichtige Seite auch auf ukrainisch zur Verfügung gestellt würde! So ist es sehr mühsam, das alles verständlich zu vermitteln!

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Frau Großpietsch,
      Ihr Hinweis ist berechtigt. Die Staatsregierung entwickelt derzeit ein zentrales Angebot für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Erste Informationen gibt es bereits auf der Website http://www.ukrainehilfe.sachsen.de Was allerdings noch aussteht, ist die Übersetzung in ukrainische Sprache. Dieses erfolgt in den nächsten Tagen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs