Schulen und Kitas bleiben geöffnet – bestehende Schutzregeln werden verlängert

Schulen und Kitas bleiben geöffnet – bestehende Schutzregeln werden verlängert

Der Schul- und Kitabetrieb wird unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen fortgeführt. Das regelt die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. Die neue Verordnung tritt am 9. Januar in Kraft und gilt bis zum 6. Februar.

»Wir bleiben bei unserem Grundsatz: Schulen und Kitas bleiben offen und schließen erst, wenn alle anderen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft sind«, so Kultusminister Christian Piwarz. Der Minister schloss allerdings eine Verschärfung der Regeln für den Schulbetrieb nicht aus, wenn es das Infektionsgeschehen erfordert.

Die neue Verordnung sieht einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kitas und Grundschulen vor. Klassen und Gruppen einschließlich des Personals müssen danach streng getrennt werden. In Schulgebäuden und immer dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht. Für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe fünf besteht weiterhin die Pflicht, eine OP-Maske (oder FFP2-Maske) im Unterricht zu tragen. Für Primarschüler besteht hingegen keine Maskenpflicht im Unterricht. Für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände müssen sich nicht vollständig geimpfte Personen dreimal wöchentlich auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 testen oder mit einem aktuellen Testnachweis belegen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Für Geimpfte und Genesene wird die regelmäßige Testung empfohlen. Die Schulbesuchspflicht bleibt aufgehoben.

Aktuell sind alle öffentlichen Schulen geöffnet. Bei lediglich zwei Schulen wurden eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

Die aktuelle Schul- und Kita-Coronaverordnung gibt es hier.

Aktualisiert am 14. Januar 2022

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

24 Kommentare

  1. Antje K. 2 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler, aus den Antworten zu den festen Lehrpersonen geht nicht heraus, ob es nun richtig ist oder nicht wenn ein Lehrer in fünf verschiedenen Klassen unterrichtet. Können Sie bitte nochmal die Verantwortlichen im SMK fragen. Entweder es soll strikt getrennt werden oder eben nicht. Solche „wenn möglich“ Optionen sind für die Planung in den Schulen nicht hilfreich.
    Vielen Dank für eine Antwort.
    A.K.

  2. Frau Müller 2 Jahren vor

    Hallo, dürften aktuell Dienstberatungen, Schulkonferenzen etc. stattfinden? Wenn ja, auch ohne Mund-Nasenschutz mit 20 (geimpften, ungeimpften und genesenen) Kollegen. Was bedeutet strikte Trennung des Personals? Dürfen LehrerInnen weiterhin in verschiedenen Klassen eingesetzt werden oder nur in einer Klasse (Ausnahme Englisch und Schwimmen)? Wohin können gegebenenfalls „Beschwerden“ gegen Verstöße gemeldet werden? Muss der Dienstweg eingehalten werden?

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Frau Müller,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ja, der Dienstweg muss hier eingehalten werden. Die Fragen und Beschwerden sind an die Schulleitung bzw. an das zuständige Landesamt für Schule und Bildung zu richten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. 04317 2 Jahren vor

    Guten Tag,

    die komplette Jahrgangsstufe 11 meines Kindes wurde heute bis einschliesslich Freitag in den Online-Unterricht geschickt aufgrund 3 positiver Fälle. Ich kann verstehen, dass man vorsichtig sein möchte, aber die meisten Schüler sind geimpft/genesen, auf welcher Grundlage darf die Schule so entscheiden?
    Wo genau kann ich das nachlesen?

    Danke und viele Grüße
    04317

  4. Sachgebiet Kita 2 Jahren vor

    Hallo,

    laut Ihrem Beitrag reicht für Ungeimpfte und nicht genesene Personen eine Testung 3x wöchentlich aus. Dadurch würde die 3-G-Regelung am Arbeitsplatz, welche im Infektionsschutzgesetz verankert ist, ausgehebelt werden. Ist dies tatsächlich so gedacht?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Hallo Sachgebiet Kita,

      vielen Dank für Ihre Frage. Die 3G-Regel ist nicht ausgehebelt. Schul- bzw. Kitapersonal, das nicht geimpft oder genesen ist, muss sich täglich testen. Beachten Sie dazu gern, dass wir als Kultusministerium zur Schul- und Kita-VO schreiben. Die 3G-Regel geht aber auf das Infektionsschutzgesetz zurück.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. A.P. 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    verstehen wir es richtig, dass der eingeschränkte Regelbetrieb nun nicht mehr von der Hospitalisierung (Vorwarnstufe, Überlastungsstufe) abhängt, sondern mindestens bis zum 06.02.22 festgeschrieben ist?

    Der Durchführung von Elterngesprächen und Elternabenden steht unter Einhaltung der Test-, Abstands- und Maskenpflicht nichts im Weg?

    Mit freundlichen Grüßen
    A.P.

  6. Markus 2 Jahren vor

    Wo finde ich die neue Verordnung im Wortlaut?

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Markus,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Der Link zur Verordnung ist nun im Beitrag ergänzt. Wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  7. Müller 2 Jahren vor

    Leider ist bis jetzt, 10.01.2022, 6.00 Uhr noch keinen neue Verordnung veröffentlicht. Es ist unangemessen, einen angekündigten Verordnungstext nicht rechtzeitig bekanntzugeben. Somit gibt es für die Arbeit an den Schulen keine gesetzliche Grundlage, das ist unverantwortlich.

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Hallo Müller,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Das ist unbefriedigend, hier gebe ich Ihnen recht. Wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen. Den Link finden Sie jetzt auf der Corona-Webseite und auch im Beitrag.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  8. Fröhlich 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    schade, dass der Verordnungsgeber es nicht geschafft hat, die ab morgen gültige VO aktuell und rechtzeitig im Internet zu veröffentlichen.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Hallo Fröhlich,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Dazu gern meine vorherigen Antworten zum Thema beachten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  9. Schöbel 2 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs, da nun nach Ihren Angaben das Personal nicht mehr wechseln darf, kann natürlich kein Fachunterricht stattfinden. Besonders im Hinblick auf das Fächer Englisch, Sport,Ethik und Religion in der GS ist dies schwer nachvollziehbar. Eine Einhaltung der Stundentafel und Darstellung Fächerkanons ist damit ausgehobelt. Somit ist eine Benotung nicht mehr möglich. Es sollte dringend über eine neue Verordnung in diesen Bereichen nachgedacht werden. Die Schüler in Sachsen haben damit einen erheblichen Nachteil gegenüber anderen Bundesländern. Der Gesundheitsschutz sollte immer im Vordergrund stehen aber auch bis zur Endkonsequenz durchdacht sein.
    Eine Schulleiterin

    • Bärbel 2 Jahren vor

      Hallo Frau Schöbel,
      bei uns findet Sport statt. Es scheint also möglich.

  10. Auch Neugierig 2 Jahren vor

    Guten Morgen,
    ich begrüße es sehr, dass die bestehenden Regelungen weiterhin gültig sind. Was bedeutet strikte Trennung der Klassen einschließlich des Personals? Bei uns werden die Klassen voneinander getrennt, aber wir Lehrer stehen täglich vor mehreren Klassen. Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen

  11. Erzieherin 2 Jahren vor

    Hoffentlich gilt das Testen in der Kita jetzt auch für holende und bringende Personen? Wie weist man das dann mit Selbsttests nach? Gilt das auch für die Kindertagespflege?

    Heisst vollständig geimpft mit 2 Impfungen oder nur geboostert?

    Leider ist alles wieder sehr wage formuliert.

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Hallo Bibi,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Das Zutrittsverbot gilt nicht für Personen, die in Kinderkrippen und Kindergärten betreute Kinder, Schülerinnen oder Schüler zum Bringen oder Abholen kurzzeitig begleiten. Vollständig geimpft bezieht sich auf zweifach geimpfte Personen. (Wenngleich eine dreifach geimpfte Person selbstverständig auch vollständig geimpft ist).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  12. Grundschullehrerin 2 Jahren vor

    Danke für die deutliche Aussage, dass auch Personal streng voneinander getrennt werden soll. Das kam bislang nicht überall zum Tragen.

  13. MR 2 Jahren vor

    Gilt §3 Satz 1, Punkt 1 weiterhin?

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Hallo MR,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, dieser gilt weiter.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  14. Jana 2 Jahren vor

    Bleiben auch die aktuellen Quarantänemaßnahmen an den Schulen bestehen, oder muss jetzt wieder die ganze Klasse in Quarantäne?