Trotz Einschränkungen im öffentlichen Leben: Schulen und Kitas bleiben geöffnet

Trotz Einschränkungen im öffentlichen Leben: Schulen und Kitas bleiben geöffnet

Trotz weitreichender Einschränkungen im öffentlichen Leben bleiben Schulen und Kindertageseinrichtungen weiterhin geöffnet. Kitas und Grundschulen müssen jedoch bis einschließlich der Weihnachtsferien in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Das sieht die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die ab dem 22. November gelten wird. Die Regeln im Überblick.

»Angesichts des sehr hohen Infektionsgeschehens in Sachsen sichern wir den Betrieb in Schulen und Kitas besser ab. Den Schul- und Kitabesuch unter diesen Bedingungen weiter zu ermöglichen, stellt Erzieherinnen und Erzieher und auch die Lehrkräfte vor enorme Herausforderungen. Es darf jedoch nicht sein, dass Kinder und Jugendliche darunter leiden, dass die Quote der nicht vollständig geimpften Erwachsenen nirgendwo so hoch ist wie in Sachsen«, begründete Kultusminister Christian Piwarz die Entscheidung.

Übergangszeit für Einführung des eingeschränkten Regelbetriebs

Mit der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung wird für Grund- und Förderschulen (Primarbereich) sowie für Kindertageseinrichtungen der eingeschränkte Regelbetrieb wieder eingeführt. Danach müssen Klassen und Gruppen einschließlich des Personals streng voneinander getrennt werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen gibt es für die Einrichtungen eine Übergangsfrist bis zum 29. November, spätestens dann ist der eingeschränkte Regelbetrieb verpflichtend. Offene pädagogische Konzepte sind damit in den Kindertageseinrichtungen nicht mehr möglich.

Schulbesuchspflicht wird aufgehoben

Alle Schülerinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Ein etwaiges Ab-und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht. Die Kinder oder Jugendlichen verbringen dann die Lernzeit zu Hause. Einen Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, gibt es jedoch nicht. Das ist in der angespannten Situation von den Schulen nicht zu leisten.

Testpflicht bleibt bestehen

Für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände müssen sich nicht vollständig geimpfte Personen dreimal wöchentlich auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 testen oder mit einem aktuellen Testnachweis belegen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Für Geimpfte und Genesene wird die regelmäßige Testung empfohlen. Antigen-Selbsttests werden an den Schulen weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt.

Maskenpflicht auch im Unterricht

Für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe fünf besteht weiterhin die Pflicht, eine OP-Maske (oder FFP2-Maske) im Unterricht zu tragen. Für Primarschüler besteht hingegen keine Maskenpflicht im Unterricht.

Lokale Schulschließungen möglich

Bei gehäuften lokalen Infektionsgeschehen kann das Kultusministerium schulscharfe Schutzmaßnahmen wie zeitlich begrenzten Wechselunterricht oder temporäre Schulschließung anordnen. Eine entscheidende Bedeutung kommt dabei den Umständen an der betroffenen Schule zu, da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt und die Ausübung des Ermessens dem jeweils konkreten Sachverhalt gerecht werden muss. Im Vordergrund werden die Belange der betroffenen Schülerinnen und Schüler stehen. Konkrete Maßnahmen werden darauf abzielen, eine weitere auch unkontrollierte Ausbreitung von Infektionen mit dem Sars-Cov2-Virus an den Einrichtungen zu verhindern.

Ausgegangen wird dabei unter anderem von einem Überschreiten des Infektionsgeschehens über Schwellenwerte in Relation zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler an der Schule. Darüber hinaus werden weitere auch räumliche Kriterien und die bereits ergriffenen Maßnahmen des Gesundheitsamtes und der Schule berücksichtigt.

Sollte das Wechselmodell angeordnet werden, findet die zeitgleiche Präsenzbeschulung in den Unterrichtsräumen dann für höchstens die Hälfte der Schülerinnen und Schüler je Klasse statt. Unterschiede zwischen geimpften und nicht geimpften Schülerinnen und Schüler werden dabei nicht gemacht.

Absage außerschulischer Aktivitäten

Außerschulische Aktivitäten sind sehr restriktiv zu handhaben. Weitere Informationen dazu erfolgen direkt an die Schulen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen auf Grundlage der neuen Verordnung, beispielsweise zu Schulfahrten, folgen in der kommenden Woche.

Schul- und Kita-Coronaverordnung  vom 20. November 2021 (geändert durch die Verordnung vom 26. November 2021, gültig vom 22. November bis 12. Dezember 2021 )

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

129 Kommentare

  1. Herr Kreß 2 Jahren vor

    Danke für die Aussetzung der Schulpflicht.
    Bei einer Inzidenz von 3.609 im LK Bautzen der 5-14jährigen (19.11.21) zwar spät, aber besser jetzt, als nie.

  2. Schiemann 2 Jahren vor

    Es heißt: „Antigen-Selbsttests werden an den Schulen weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt.“

    Kein Wort zur Bereitstellung von Antigen-Tests in KITAS! Bitte präzisieren Sie den Absatz, was den KITAS zur Verfügung gestellt wird!

    Vielen Dank,
    Schiemann

    • Dirk Reelfs - SMK 2 Jahren vor

      Hallo Frau/Herr“Schiemann“,
      über das Angebot von Antigen-Selbsttests entscheiden allein die Träger der Einrichtungen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  3. Katrin F. 2 Jahren vor

    Guten Morgen,

    ich habe meine Tochter 2. Klasse vorhin vom Präsenzunterricht abgemeldet. Die Schulleitung meinte jedoch, dass es unklar ist, ob das für Grundschüler möglich ist, da das in der Verordnung wohl sehr unklar formuliert ist.
    Meine Frage ist nun, ob die Aufhebung der Schulbesuchspflicht auch für Grundschüler gilt. Im Text heißt es ja „alle Schülerinnen und Schüler“ und es werden keine Einschränkungen genannt.

    Mit freundlichen Grüßen!
    Katrin F.

    • Dirk Reelfs - SMK 2 Jahren vor

      Hallo Katrin F.,
      in der Verordnung §2, Absatz 2, heißt es: „Schülerinnen und Schüler, gegebenenfalls vertreten durch ihre Personensorgeberechtigten, können sich von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abmelden.“ Somit gilt die Regelung auch für Grundschüler.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  4. Berufsschulleiterin 2 Jahren vor

    Gilt der eingeschränkte Regelbetrieb ausschließlich für Grund- und Förderschulen? Was ist mit Berufsfachschulen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Berufsschulleiterin,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ja, das ist korrekt. Gern auch direkt im Text nachlesen: „Mit der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung wird für Grund- und Förderschulen (Primarbereich) sowie für Kindertageseinrichtungen der eingeschränkte Regelbetrieb wieder eingeführt.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Dirk Reelfs - SMK 2 Jahren vor

      Sehr geehrte Berufsschullehrerin,
      der eingeschränkte regelbetrieb gilt nur die Grund- und Förderschulen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  5. Notenfuchs 2 Jahren vor

    Es ist sehr zu begrüßen, dass die Schulen offen bleiben, Aber: Bieten Sie dem Lehrpersonal zeitnahe und einfach zu erreichende (Booster)-Impfungen an? Oder ist das Privatsache?

    • Dirk Reelfs - SMK 2 Jahren vor

      Hallo „Notenfuchs“,
      die Frage müsste genaugenommen das Gesundheitsministerium beantworten. Insofern verweise ich auf Veröffentlichungen des Gesundheitsministerium vom 19.11. Darin heißt es: „Um auf die gestiegene Nachfrage insbesondere nach Auffrischungsimpfungen zu reagieren, verdreifacht der Freistaat die Kapazitäten des staatlichen Zusatzangebotes. (…) Bereits seit dieser Woche wurde die Kapazität der 30 mobilen Teams durch personelle Verstärkung verdoppelt, auf nunmehr insgesamt bis zu 6000 Impfungen pro Tag und 36 000 Impfungen pro Woche. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt, möglichst ab 1. Dezember, soll die Zahl der mobilen Impfteams erhöht werden, um dann eine Tageskapazität der Teams von 9000 Impfungen bzw. 54 000 Impfungen pro Woche zu erreichen. In jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt soll es mindestens einen festen Standort der mobilen Teams als verlässlichen Anlaufpunkt geben.“
      Vor diesem Hintergrund und dem bestehenden Impfangebot von Haus- und Betriebsärzten gibt ausreichend Möglichkeiten, eine Drittimpfung wahrzunehmen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  6. Max Franiel 2 Jahren vor

    Schade das hier nur darauf eingegangen wird, das Eltern schriftlich die Kinder vom Unterricht befreien dürfen. Und was machen die Erwachsenen Schüler zb. an einer Berufschule? Gilt das da auch und kann man sich dann selbst befreien? Darauf wird wieder einmal garnicht eingegangen.

  7. Kathrin Schüßler 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, von Bekannten haben wir die „Information“, dass die Lehrer des örtlichen Gymnasiums wissen oder zu wissen meinen, dass Sachsen ab 12.12.21 die Schulen schließt. Angeblich wissen das schon alle Lehrer.
    Es stellt sich da zwangsläufig die Frage ob diese Information zutreffend ist und wenn ja wie das mit der Aussage „Die Schulen bleiben offen“ vereinbar ist. Damit ist ja sicher nicht gemeint, dass einzelne Schulen oder Klassen wegen eines örtlichen Infektionsgeschehens schließen müssen. Denn dies ist ja kaum auf den Tag genau planbar.
    Sollte es tatsächliche entsprechende Planungen und vor allem schon Festlegungen geben wäre dies ein Eingeständnis, dass die gerade veranlassten Maßnahmen (die viel zu spät kamen und zu lasch sind!), bereits jetzt als erfolglos angesehen werden. Aber am Wichtigsten: Wenn die Lehrer schon jetzt informiert sind – was richtig wäre !!!- dann sollten sich auch die Eltern darauf einstellen können. Es wäre auch von Belang, ob es dann eine Vollschließung wäre (mit „Urlaub“ für die Lehrer ?) oder dann wenigstens ein Wechselunterricht oder Homeschooling stattfindet.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Dirk Reelfs - SMK 2 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Schüßler,
      von den Schließungplänen, von denen Sie berichten, ist uns nicht bekannt. Es kann sich nur um eine Falschinformation handeln.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  8. Nicole 2 Jahren vor

    Liebe Frau Winkler,

    ich finde es gut, dass Kitas und Schulen zum Wohle der Kinder offen bleiben. Nur stellt sich mir die Frage, wann die Zeit kommt, in der das Land Sachsen die Rahmenbedingungen für die vielen Erzieher und Erzieher*innen in den Kitas ändern. Es ist schon seit Jahren bekannt, unter welchen Bedingungen tagtäglich die Kinder pädagogisch begleitet werden. Es wäre an der Zeit, dass einmal wertzuschätzen und einmal in unsere Kinder und deren Bildung zu investieren.

  9. Fabry 2 Jahren vor

    Guten Tag,
    ich habe mich durch die ab Montag geltende Notfallverordnung und durch die Corona-Verordnung für Schulen und Kitas gearbeitet. Dazu ergeben sich konkret für mich einige Fragen zum Status von Schülern, die über 16 Jahre alt sind. Schüler bis 16 Jahre haben in den kommenden Wochen nicht so große Einschränkungen zu tragen wie Schüler über 16 Jahre, obwohl sie gleichermaßen in der Schule regelmäßig getestet werden wie die unter 16-Jährigen. Bei 3G-Regelungen aber gelten die in der Schule gemachten Test aber als Zugangsvoraussetzung auch für Schüler über 16 Jahre. Wie ist das gerechtfertigt bzw. begründet? Dazu findet man keine Begründung und auch keine Entscheidungsgrundlage. Mein 17 Jähriger Sohn empfindet das als Ungleichbehandlung gegenüber Schülern die wenig jünger sind als er, an der gleiche Schule sind und ebenso wie er regelmäßig getestet werden.
    Weiterhin ist seine Teilnahme an der Fahrschule nun auch nicht mehr möglich, obwohl er den Führerschein dringend für seine Ausbildung benötigt, für die er sich gerade bewirbt. Natürlich könnte man argumentieren: „Er kann sich ja impfen lassen – dann hat er die Einschränkungen nicht mehr.“ Das ist für mich allerdings kein Argument! Ich bitte Sie um eine Antwort und eine rechtliche Grundlage auf der diese Differenzierung gerade bei Schüler getroffen wurde. In jedem Fall ist ein 16-18 Jähriger Schüler nicht mehr gefährdet als die anderen Schüler, noch trägt er mehr zur Verbreitung des Virus bei als alle anderen Teile der Gesellschaft, schon gar nicht bei der ab Montag geltenden Verordnung.
    Mit freundliche Grüßen
    Sandra

  10. Lehrerin 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,

    vielen Dank für die Übersichtliche Zusammenfassung der Maßnahmen. Könnten Sie dazu bitte noch den Link zur Verordnung einstellen, die genau diese Maßnahmen regelt.

    Vielen Dank!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Lehrerin,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Den Link haben wir, wie Sie vielleicht schon gesehen haben, inzwischen unter dem Beitrag ergänzt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Dirk Reelfs - SMK 2 Jahren vor

      Sehr geehrte „Lehrerin“,
      vielen Dank für Ihren berechtigten Hinweis. der Link ist zwischenzeitlich eingestellt worden.
      Viele grüße
      Dirk Reelfs

  11. Woischnik 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, als Vater von drei Kindern danke ich Ihnen das Sie versuchen die Schulen solange wie möglich offen zuhalten.
    Nun kommt es leider aufgrund von 4 asymptomatischen Covid Fällen zur Schließung der Klasse meines Sohnes.
    Meine Frau und ich betreiben beide jeweils eine Hausarztpraxis.
    Es gibt keine Möglichkeit der Notbetreuung!!! Wie stellen Sie sich das vor??????
    Wir haben beide fast 100 geplante Covid Impfungen in der Woche in unseren Bestellbüchern stehen!!! Diese werden dann nicht erfolgen können!!!!
    Langsam bezweifele ich die Entscheidungskompetenz der Verantwortlichen!!!!
    Mit freundlichen Grüssen und der Bitte um Antwort.

  12. Oberschullehrer 2 Jahren vor

    Die Gymnasial- und Oberschullehrer*innen gehen weiter in die Schule, als wenn es kein Corona gäbe. Dagegen haben die LASUBs eine Kontakteinschränkung, will heißen es gibt keine Besuche der Schulen und das Betreten der LASUB- Gebäude ist kaum möglich. Warum ist das so?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Oberschullehrer,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Eine Lehrerin bzw. ein Lehrer ist maßgeblich für die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen von Bedeutung – und stellt damit wichtige Weichen für die Zukunft ihrer bzw. seiner Schützlinge. Nicht ohne Grund gibt es den Satz: Der Lehrerberuf ist kein Beruf, sondern eine Berufung. Auch Pflegekräfte gehen jeden Tag ihrem Beruf nach, gleichermaßen wie etwa Polizistinnen und Polizisten. Sie alle leisten einen wichtigen Beitrag für unser Zusammenleben. Im Idealfall aus Überzeugung.

      Lehrerinnen und Lehrer hatten zeitnah die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Inzwischen konnten sich viele von ihnen für eine Boosterimpfung entscheiden. Wir wissen, dass die Impfung der beste Schutz gegen das Coronavirus ist. An unseren Schulen gibt es etwa eine regelmäßige Testpflicht, zusätzlich zu den anderen bekannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

      Wir versuchen alle, unseren Beitrag zu leisten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  13. Eltern eines Grundschülers 2 Jahren vor

    Guten Tag Frau Winkler,
    vielen Dank für die stetigen Zusammenfassungen auf dieser Seite zu den aktuellen Coronoaregelungen.
    Die Tatsache, dass bei Abmeldung von der Präsenzbeschulung kein Anspruch der Beschulung wie im Präsenzunterricht besteht ist ernüchternd, aber hinsichtlich der Vorbereitungen, die in den letzten 1,5 Jahren getroffen wurden auch nicht verwunderlich. Dies stellt aber auch nicht unbedingt ein Problem dar, da im vergangenen Schul-Lockdown diese Beschulung ebenso inhaltlich nicht stattfand.

    Interessieren würde uns als Eltern jedoch die Frage, wie wir an die Informationen gelangen können, welcher Unterrichtsstoff im Präsenzunterricht in der Schule behandelt wird/wurde, wenn unser Kind vom Präsenzunterricht abgemeldet wird. Gibt es eine Auskunftspflicht der Schule/Klassenleiter:innen diesbezüglich gegenüber den Eltern? Andernfalls kann eine selbständige Erarbeitung der Lerninhalte durch die Schüler unter Anleitung durch die Eltern (hier besteht ja schon der Witz an sich) ja nicht gewährleistet werden. Über eine Rückmeldung zu unserer Frage würden wir uns sehr freuen.

    Insgesamt möchten wir uns für diesen Blog und Ihre Mühe neben den schriftlichen Verordnungen etwas Praxistauglichkeit in die Gesamtabläufe zu bringen herzlich bedanken.

    Beste Grüße

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Eltern eines Grundschülers,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Es verhält sich wie im Krankheitsfall.

      Zusätzlich bedanken wir uns herzlich für Ihr Feedback.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  14. Steinhäuser 2 Jahren vor

    Wie verhält es sich denn nach der neuen Notverordnung mit den Schülerpraktika? Dazu finde ich leider keine Informationen. Dürfen diese stattfinden oder zählen die zu den außerschulischen Veranstaltungen?
    Mein Sohn würde (theoretisch) am 29.11. ist Praktikum starten.

    • Dirk Reelfs - SMK 2 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Steinhäuser,
      vielen Dank für Ihre berechtigte Frage. Wir werden dazu und zu weiteren Fragen im Blog in Kürze eine FAQ-Liste publizieren. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  15. U.P. 2 Jahren vor

    Da der Text der neuen Verordnung zu Schul- und Kitabesuch bisher nicht einsehbar ist, folgende Frage: Welche Schularten der weiterführenden Schulen dürfen geöffnet bleiben? Zählen hierzu auch Berufsfachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft?
    Es wäre gut, wenn Informationen hierzu nicht erst im Laufe der kommenden Woche erfolgen …

  16. Fragensteller 2 Jahren vor

    LIebes SMK,
    aufgrund der Weihnachtszeit wäre es noch spannend zu wissen, wie sehen diesmal die Vorgaben für z.B.
    – Dienstberatungen, v.a. bei sehr großen Kollegien/Schulen
    – Weihnachtsfeiern und ähnliches (Umgang externen Gästen wie Eltern, Musikern, …)
    usw. aus?

    Untersagt? Erlaubt, aber nicht gern gesehen? Erlaubt nur mit Hygienekonzept? Allein in Verantwortung der Schulen?

    Herzlichn Dank

  17. KK 2 Jahren vor

    Guten Morgen,
    für die Kinder ist es sicherlich gut und wichtig, dass die Kitas geöffnet bleiben. Schwierig ist dies für die pädagogischen Fachkräfte. Die Betreuungssituation in den Kitas ist schon seit Monaten angespannt und das nicht nur durch Corona. Doch jetzt wird es dadurch zur Katastrophe. Das Personal wird meines Erachtens im Stich gelassen und einer „Durchseuchung“ ausgesetzt. Viele sind geimpft und infizieren sich dennoch mit Corona. Unter Kontrolle bekommt man das nicht, da die Kinder nicht getestet werden. Lollitests sollten stattfinden, wenn Fälle in einer Kita auftreten, aber dazu kommt es nicht. Außer
    Eltern eine Testung nahezulegen, können Kitas nichts tun. Dies ist für die Kinder, deren Familien und die pädagogischen Fachkräfte und deren Familien unverantwortlich. Feste Gruppen mit nicht wechselndem Personal – klingt gut, leider ist dafür nicht mehr genug Personal vorhanden. Wann werden Kita Kinder in die Testung einbezogen?

  18. SMK-Blog-Leser 2 Jahren vor

    Warum liegt für Geimpfte und Genesen eine Empfehlung zur Testung vor???? Ich habe es selbst an einer Schule erlebt, dass ein Kollege, trotz (2-fach Impfung) positiv getestet und an Corona erkrankte!

    • Dirk Reelfs - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Blog-Leser,
      nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes müssen sich Geimpfte und Genesene nicht testen. Aus diesem Grund können wir den Test nur empfehlen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  19. MONA 2 Jahren vor

    Hallo, ich habe jetzt auf verschiedenen Seiten gelesen, dass die Aus- und Weiterbildungseinrichtungen in der Erwachsenenbildung vollumfänglich geschlossen werden. Ich befinde mich derzeit in einer Erzieherausbildung. Heißt das, dass ab morgen Homeschooling ist?
    VG

  20. Liebscher 2 Jahren vor

    Bitte sagen Sie die Werkstatttage nicht ab. Die Schüler sind dort in festen Gruppen mit maximal 12 Schülern und testen sich genauso wie in der Schule. Die Ausbilder sind geimpft oder genesen und testen sich auch. Die Situation ist nicht anders als an der Schule. Wir arbeiten mit der HWK Dresden zusammen. Frau Liebscher ( Beratungslehrerin Gymnasium Klotzsche)

  21. Grit Whitaker 2 Jahren vor

    Eine Frage zum Aussetzten der Schulbesuchspflicht. „Die Kinder oder Jugendlichen verbringen dann die Lernzeit zu Hause. Einen Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, gibt es jedoch nicht. Das ist in der angespannten Situation von den Schulen nicht zu leisten.“

    Bedeutet dies, dass die Schule den Eltern kein Lernmaterial zur Verfügung stellt? Müssen die Eltern sich komplett alleine um alle schulischen Inhalte selbst kümmern, sofern sie ihr Kind ins häusliche Lernen geht?

  22. Birthe 2 Jahren vor

    Warum ist es nicht geplant, dass die Kinder in der Kita regelmäßig getestet werden?

  23. Luca 2 Jahren vor

    Wie praktisch. Wir sind immer da gewesen, wir mussten uns schlagen mit tausend Viren und die Beschimpfungen von den Eltern. Bravo. Und was ist der Dank dafür?

  24. Kai 2 Jahren vor

    Hallo,
    können ab Montag in Ausbildungsstätten Maßnahmen der Berufsorientierung durchgeführt werden?

  25. Enttäuschte Mutter 2 Jahren vor

    Mich würde sehr interessieren, warum dreifach getestete und geimpfte 17 jährige Schüler, die somit verantwortungsbewusst und solidarisch mit der Gesellschaft umgehen, von Vereinssport, Musikschulen ua. ausgesperrt werden. Ist das die versprochene Solidarität? Meines Erachtens endet die Kindheit mit der Volljährigkeit.

  26. Marlies 2 Jahren vor

    Und was ist mit der Bereitstellung kostenloser Tests für die Mitarbeiter der Kindertagesstätten? Warum heißt es nur in den Schulen werden diese kostenlos bereitgestellt?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Marlies,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu kann ich Ihnen gern folgende Ausunft geben: Die Bereitstellung von Testkits durch den Freistaat Sachsen ist zukünftig nicht mehr vorgesehen. Gemäß den Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind grundsätzlich die Arbeitgeber verpflichtet, allen Beschäftigten die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal wöchentlich einen Corona-Test anzubieten. Weiter Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziale (BMAS) unter folgendem Link: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html. Über das Angebot von Antigen-Selbsttests entscheiden also allein die Träger der Einrichtungen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  27. Kita-Leitung 2 Jahren vor

    Guten Tag,
    welche Logik hat es, Kitas und Grundschulen in den eingeschränkten Regelbetrieb zu schicken und gleichzeitig den Vereinssport u.ä., bei welchem es zu Zusammenkünften aus unterschiedlichsten Einrichtungen kommt, für diese Altersgruppe zuzulassen?

  28. cisidae 2 Jahren vor

    Guten Abend,
    wie sieht es denn mit GTA an weiterführenden Schulen aus? Darf das stattfinden?
    VG

  29. Nachdenkliche Bürgerin 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, man mag zum eingeschränkten Regelbetrieb stehen, wie man will. Aber: Warum betrifft er nur Kitas/ Grund-/Förderschulen? An den anderen Schularten gibt es wohl derzeit kein Infektionsgeschehen? Ca. 300 Schulen sind sachsenweit sind im Moment durch (Teil-)Schließungen/ Absonderungen/ Quarantäneanordnungen betroffen (siehe amtliche Bekanntmachungen Sachsens). Und das trotz Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5 und mehrmaligem Testen pro Woche? Die Logik, an anderen Schularten den Regelbetrieb ab 22.11.2021 nicht einzuschränken, hätte ich gern von Ihnen erklärt. Oder können wir uns darauf schon einmal vorsorglich ab 12.12.2021 einstellen? Vielen Dank für Ihre Antwort!

  30. Frau Uno 2 Jahren vor

    Fällt jetzt auch wieder der Schwimmunterricht aus, oder gibt es da Ausnahmen?

  31. Andreas Warschau 2 Jahren vor

    Gibt es Regelungen, dass Personen, die Kinder in die Kita bringen oder diese abholen, einen Nachweis über Test, Impfung oder Genesenenstatus erbringen müssen oder sind diese von den entsprechenden Regeln ausgenommen?

  32. Angelika 2 Jahren vor

    Ab 22.11.2021 ist wieder eine begründete Abmeldung vom Präsensunterricht möglich. Das begrüße ich sehr. Was bedeutet es jedoch konkret, dass die betreffenden Kinder ihre Lernzeit zu Hause verbringen, sie aber keinen Anspruch auf Beschulung durch Lehrkräfte, wie im Präsensunterricht, haben? Bedeutet es, dass sie nur nicht Onlineunterricht haben, aber regelmäßig Aufgaben und Hinweise zum aktuell behandelten Unterrichtsinhalt erhalten? Oder bedeutet das, dass beides entfällt?

  33. Maik Radon 2 Jahren vor

    Ist Schwimmunterricht in Grundschulen erlaubt?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Maik Radon,

      vielen Dank für Ihre Frage. Dem Erlernen des Schwimmens kommt auch in der gegenwärtigen Situation eine ganz besondere Bedeutung zu. Daher ist nach den Regelungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung unter anderem die Öffnung der Bäder ausdrücklich für die schulische Nutzung zum Schulschwimmen zulässig. Hinsichtlich des Schwimmunterrichts in der Primarstufe ist in der Schul- und Kita-Coronaverordnung darüber hinaus geregelt, dass von der Maßgabe des eingeschränkten Regelbetriebs mit festen Klassen und Bezugspersonen abgewichen werden kann. Dies soll verhindern, dass es erneut zu einer Reduzierung oder zu einem Ausfall des Schwimmunterrichts kommt und trägt der besonderen Bedeutung des Erlernens des Schwimmens Rechnung.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  34. Thomas 2 Jahren vor

    Die Grundschulen gehen in den mit erheblichen organisatorischen Aufwänden einhergehenden eingeschränkten Betrieb, damit „Klassen und Gruppen einschließlich des Personals streng voneinander getrennt werden.“ Zugleich dürfen Kinder weiter Vereinssport betreiben und sich mit Kindern aus anderen Klassen, Schulen und Wohnorten vermischen.

    Ich will weder das eine, noch das andere bewerten. Aber entweder trenne ich die Kinder, oder ich mache es nicht. Die Entscheidung, den Vereinssport weiter zuzulassen, konterkariert den Beschluss zum eingeschränkten Regelbetrieb. Dann kann man sich den Aufwand an den Schulen eigentlich auch sparen.

  35. Lena 2 Jahren vor

    Liebe SMK,
    ich bin mir jetzt etwas unsicher. Unter was zählen Berufsfachschulen? Sind es weiterführende Schulen oder Ausbildungs- und Fortbiödungsbereich?

    Liebe Grüße

  36. Eine besorgte Mutter 2 Jahren vor

    Liebes Kultus-Team,
    Habe ich das richtig verstanden, den eingeschränkten Unterricht mit festen Gruppen betrifft nur die Grundschüler sowie die Grundschüler in den Förderschulen? Mein Sohn geht in die 8. Klasse der Förderschule und die sind 10 Schüler. Das ist ja eh schon eine kleine Gruppe.

    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.

  37. Privat 2 Jahren vor

    Hallo, bleiben Fachschulen geöffnet?

  38. T. Land 2 Jahren vor

    Die Kinder und Jugendlichen müssen also nicht leiden? Das, Herr Piwarz, sehe ich anders. Mein 16-jähriges, geimpftes Kind bekommt wieder mal seinen Vereinssport weggenommen, nachdem es diese Woche noch gemeinsam mit Ungeimpften trainieren durfte. Es geht sozusagen von 100 auf 0 ohne den Zwischenschritt von 2G+. Und warum? Weil alles viel, viel zu spät kommt. Und warum kommt es zu spät? Weil niemand auf die Voraussagen der Wissenschaft hören will. Und das, nachdem sie ja nun oft genug eingetroffen sind. Und mein Kind wird sich an die Auflagen halten müssen im Unterschied zu ungeimpften Teilen der sächsischen Bergvölker, die sich von ihren Telegram-Gruppen prächtig informiert und überlegen fühlen und es als Revolution betrachten, weiter ihre Partys zu feiern. Die Krankenhauszahlen müssen runter, keine Frage. Aber warum zählen unter 16-jährige Ungeimpfte bei Kontaktbeschränkungen nicht mit? Die haben ganz sicher zu einem größeren Anteil ungeimpfte Eltern, die dann zum bekannten Anteil in Kliniken landen. Das Argument, dass man ab 16 selbst entscheiden darf, ist sehr theoretisch. Ich kenne einen 17-jährigen, der sich gern impfen lassen würde, sich aber nicht traut, weil seine Eltern ihn unter Druck setzen. Ich kenne mittlerweile mehrere Geimpfte, die eine Wut auf Ungeimpfte entwickeln, wo vorher nur Unverständnis war. Das kann doch nicht gewollt sein.
    Nun will ich nicht der sein, der nichts vorschlägt. Wegen der höheren Ansteckungsrate der derzeitigen Virusvariante ist eine höhere Impfquote erforderlich als ursprünglich gedacht. Das ist normal. Bei Masern z. B. sind das 95 %. Wenn die, und so sieht es aus, auf der Basis von Einsicht nicht erreichbar ist, muss eine Impfpflicht her. Davon würden auch die Impfgegner profitieren. Dann wäre natürlich das Freiheitsrecht auf Unvernunft ausgehebelt. Aber dieses jetzt existierende Freiheitsrecht greift eben unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte aller ein, wie man gerade gut sieht. Ansonsten bleibt uns nichts anderes als zu warten, bis neben den Geimpften ausreichend Menschen durch Genesung immunisiert sind. Das wird für viele schmerzhafter und für die Gesellschaft deutlich teurer. Wie konnte man nur versprechen, dass keine Impfpflicht kommt? Wie konnte man nur versprechen, dass Geimpfte nicht mehr wesentlich eingeschränkt werden? Das zweite Versprechen ist gerade gebrochen worden. Warum nicht auch das erste?
    Übrigens ist mein anderes 19-jähriges Kind in einer Musical-Gruppe, in der nur Geimpfte sind. Auch da wird wohl Schluss sein.

  39. Susanne Letow 2 Jahren vor

    Ist der Schulsport für über 16jährige SchülerInnen erlaubt?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Susanne Letow,

      vielen Dank für Ihre Frage. Sportunterricht kann stattfinden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  40. Claudia Schnerrer 2 Jahren vor

    Wie sieht die Zugangsberechtigung der Eltern aus, wenn sie die Kinder in die Kita bringen? 3G oder kein Nachweis notwendig?

  41. C. Winkler 2 Jahren vor

    Und leider immer noch keine Maskenpflicht für die Primarstufe während des Unterrichtes. Ich verstehe es nicht,
    die Fallzahlen bzw. Schulschliessungen in dieser Schulart sprechen da eine deutliche Sprache!

  42. Jenny 2 Jahren vor

    Hallo,
    wie hoch ist den der Schwellenwert für eine mögliche Schulschließung? Wir (Grundschule) haben bereits ca.40 infizierte und erkrankte Kinder und 3 erkrankte Lehrer und von Schließung keine Rede! Wir wollen nicht noch mehr erkrankte!
    Unternehmt bitte etwas!
    Jenny

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Jenny,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu am besten den Abschnitt „Lokale Schulschließungen möglich“ beachten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  43. syfe 2 Jahren vor

    Was passiert mit einem Sportlehrer und Schwimmlehrer , der wöchentlich mehr als 15 Klassen aus mehreren Schulen unterrichtet?

  44. B. Haberlandt 2 Jahren vor

    …Ja, noch bleiben sie offen. Vor Weihnachten werden wir dann wieder sehen, wie sie schließen, weil die Infektionszahlen nicht oder zu langsam sinken. Keiner kann mehr behaupten, dass Kinder und Jugendliche nicht in wesentlichem Maße zum Infektionsgeschehen beitragen. Das Gesundheitsamt ist überfordert, Kontaktpersonen sitzen weiter im Unterricht, um 5 Tage später dann auch positiv zu Hause zu sein und vorher munter weiter das Virus zu verteilen, Lüftungsanlagen und -geräte Fehlanzeige, stattdessen wieder Lüftung aller 20 Min bei frostigen Temperaturen. Wenn Schulen offen bleiben sollen, müssten Maßnahmen ergriffen werden, die den Infektionsschutz aller sichern. So sehe ich leider schwarz.

    Dass das Land Sachsen einerseits dazu aufruft, die Betriebsärzte zum boostern in Anspruch zu nehmen, es andererseits aber nicht hinkriegt, seine Lehrer über eben diese boostern zu lassen mit dem Argument, dass 34000 Personen einfach zu viele sind, ist nur ein weiteres Armutszeugnis für den Freistaat.

  45. Mutter 2 Jahren vor

    Vielen für den eingeschränkten Regelbetrieb an Grundschulen. Das hat super funktioniert und es war unverständlich warum das letztens gestrichen wurde.
    Aber warum kein Wechselunterricht wie vorher ab Klasse 5? Das wäre doch bei den Inzidenzen, zb hier im LK Meißen mehr als wichtig, um die Kinder zu schützen! Hier im Gymnasium sind so viele Kinder auf einem Haufen, ich verstehe nicht warum da nichts getan wird 🙁

  46. Kai 2 Jahren vor

    Hallo, dürfen ab Montag Maßnahmen der Berufsorientierung in Ausbildungsstätten außerhalb der Schule durchgeführt werden?
    Vielen Dank.

  47. Schulze 2 Jahren vor

    Dürfen die Eltern beim Bringen/ Abholen der Kinder die Einrichtung noch betreten?

  48. Wir 2 Jahren vor

    Vielen Dank für die Entscheidung, die Schulbesuchspflicht aufzuheben! Wir als Familie sind alle sehr erleichtert.

  49. A.W. 2 Jahren vor

    Zitat und Quelle MDR:
    Es darf nicht sein, dass Kinder und Jugendliche darunter leiden, dass die Quote der nicht vollständig geimpften Erwachsenen nirgendwo so hoch ist wie in Sachsen.
    Christian Piwarz Kultusminister von Sachsen
    Es kann aber auch nicht sein, dass man zwar die Schulbesuchspflicht aussetzt, jedoch gleich sagt, das Schüler die zu Hause bleiben kein Anrecht auf Beschulung via LernSax ect. durch die Lehrer haben.
    Also entsteht ein Zwang die Kinder dennoch zu schicken, weil sie sonst angehängt werden. Ich lass mich gern eines besseren belehren, aber so werden wir die Zahlen und Infektionen nicht herunterbekommen. Zumindest ab Sekundarstufe ist wenigstens Wechselunterricht angezeigt.

  50. Harendza-Otte 2 Jahren vor

    Wie sieht es mit Berufpraktikum ab Montag aus.

  51. Berufsschullehrerin 2 Jahren vor

    Danke, dass die Schulen offen bleiben. Nur im Präsenzunterricht mit anderen Schülern ist ein solidarisches Miteinander erlernbar. Die sächsische Impfquote zeigt, dass wir hier Nachholbedarf haben.

  52. Jens Lehmann 2 Jahren vor

    Every year the same procedure, das soll keine Kritik sein, es ist nur traurig wenn man immer wieder gegen die gleiche Wand rennt. Klar verteilen die Schulen zuverlässig das Virus in alle Familien, warum nicht einfach ohne bla bla gestern schon alles, also auch die Schulen dicht machen. Damit das nicht WIEDER zu spät passiert und WIEDER ewig dauert, arme Schüler!

  53. Claire 2 Jahren vor

    Was passiert mit Kindern, die sich gerade am Beginn der Eingewöhnung befinden. Dürfen die Eltern weiterhin mit in die Gruppe?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Clair,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Eltern des einzugewöhnenden Kindes dürfen im Rahmen der Eingewöhnung die Betreuungsbereiche betreten. Sie sind verpflichtet, konsequent die bekannten Schutzmaßnahmen einzuhalten und einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Zutrittsbeschränkungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 SchulKitaCoVO sind zu beachten. Auch für geimpfte und genesene Eltern wird während der Begleitung der Eingewöhnung in der Einrichtung empfohlen, dreimal wöchentlich eine Testung auf das Coronavirus vorzunehmen.

      Die Dauer der Anwesenheit der Eltern sollte auf das notwendige Maß reduziert werden. Ein Wechsel zwischen den begleitenden Elternteilen sollte nur im Ausnahmefall stattfinden. Wie sich eine Eingewöhnung vollzieht, ist von den Bedürfnissen des Kindes abhängig und muss behutsam und individuell geplant werden. Ein achtsamer und stundenweiser Einstieg in den Kita-Alltag in Absprache mit den Eltern wird empfohlen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  54. Julia Burckhardt 2 Jahren vor

    Guten Abend, wie verhält es sich mit den Gymnasien bzw. den Mittelschulen? Warum müssen diese nicht in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen?
    Lg J. Burckhardt

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Julia Burckhardt,

      vielen Dank für Ihre Frage. Der eingeschränkte Regelbetrieb wird für Grund- und Förderschulen (Primarbereich) sowie für Kindertageseinrichtungen wieder eingeführt. Gymnasien und Oberschulen zählen nicht dazu.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  55. Steffen Wefel 2 Jahren vor

    Es ist super dass in den Förderschulen alle Klassen streng voneinander getrennt werden, damit dann auf dem Schulweg im Fahrdienst mehrere Schüler aus verschiedenen Klassen in einem Fahrzeug zusammen sitzen – oft ohne Mindestabstand und ohne Maske.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Steffen Wefel,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 regelt in § 5 das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bei der Schülerbeförderung. Hier sind die Fahrdienste in hohem Maße gefordert, Maßnahmen umzusetzen, die den pandemischen, organisatorischen und hygienischen Erfordernissen entsprechen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  56. Dana Grigowski 2 Jahren vor

    1) Wie erfolgt die Benotung für die Kinder die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen sondern zu Hause bleiben. Schreiben die trotzdem die Klassenarbeiten in der Schule mit und wie wird sonst benotet (Kopfnoten, Kurzarbeiten, Vorträge ect.).
    2) Verstehe ich das richtig, dass der eingeschränkte Regelbetrieb in Förderschulen nur für Klasse 1 bis 4 vorgesehen ist und ab Klasse 5 weiter normal alle Fächer bei verschiedenen Lehrern unterrichtet werden dürfen?
    3) Sind Ganztagsangebote weiterhin möglich?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

  57. M. Zwiebelzwerg 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    auch wenn die Zeiten sehr schwierig sind und wir wissen, dass es keine Entscheidungen geben kann, welche Jeden zufrieden stellt, mögen wir die Vorgehensweise der Weiteröffnung von Kita’s und Schulen nicht nachvollziehen. Um das Infektionsgeschehen endlich zu brechen, wäre es nicht wirklich sinnvoller, diese Einrichtungen, wo so wichtige und schützenswerte Persönchen zusammentreffen, für einen gewissen Zeitraum zu schließen??? Wenn wir das derzeitige Durcheinander, mit Fehlen von Kindern aufgrund von Infektionen, mit der erzwungenen Unwissenheit der Pädagogen, wie es ‚morgen‘ weitergeht, sehen, weil sich gefühlt stündlich etwas ändert, dann ist es doch (nach unserer Meinung!) besser, den Kindern eine klare Marschroute vorzugeben, worauf sie sich verlassen können! Wenn die Erwachsenen schon nicht mehr durchsehen, wie sollen es die Kinder erst tun???? Nach den neuesten Entwürfen sollen Ungeimpfte sämtliche Kontakte einschränken, und die Kinder, für welche es noch keine Impfung gibt, sollen sich mit dutzenden Mitschülern (alle ungeimpft versteht sich) treffen und hoffen, dass sie sich nicht irgendwie infizieren?! Kinder mit Symptomen werden zu „Aussetzigen“, werden abgesondert, fühlen sich dementsprechend auch fürchterlich! Was macht diese Situation erst mit der Psyche des Kindes??? Es ist nicht nachvollziehbar! Müssen unsere Kinder sich alle erst anstecken, wo wir gar nicht wissen, was der Virus im Körper der Kleinen anstellt??? Oftmals fehlen auch Räumlichkeiten um sich weitestgehend aus dem Weg zu gehen!
    Auch die Pädagogen laufen psychisch am Limit: mit neuen Verordnungen, sich mit unbelehrbaren Eltern auseinander zu setzen, ihren Bildungsauftrag bestmöglichst zu erfüllen, Kontrollen, ob das Hygienekonzept vollumfänglich eingehalten wird usw…
    Vielleicht ist es wirklich an der Zeit, den Kindern eine Pause des Durcheinanders zu gönnen. Vielleicht erkennen auch ungeimpfte Erwachsene, dass ihr zögern bei der Impfung nicht nur sie selbst betrifft, sondern all diejenigen mit einbezieht, welche sich im Falle einer Infektion mit ihnen beschäftigen (müssen)!
    In der Hoffnung, dass alles rasch besser wird, bleiben Sie gesund!

  58. Erzieherin 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wieder finde ich nichts zum Testen von Kita Kindern. Was in anderen Bundesländern selbstverständlich ist, spielt in Sachsen keine Rolle?!
    Alle Kollegen und Eltern müssen sich testen, was ist mit den Kindern?
    In unserer Einrichtung haben sich mehrere
    Erzieher mit Corona nachweislich bei Kindern infiziert! Diese Kollegen waren vollständig geimpft!
    Überall 3 G, wo bleibt der Schutz der Erzieher in Kitas ?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Erzieherin,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu gern ein paar Worte: In den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung gelten die Zutrittsbeschränkungen gemäß § 3 Absatz 1 der Schul- und Kita-Coronaverordnung (SchulKitaCoVO) mit den bekannten Ausnahmen (z. B. für das kurze Begleiten beim Bringen und Abholen der Kinder). Eine Testung der betreuten Kinder ist nicht vorgesehen, denn für die Testung von Kindern unter sechs Jahren gibt es schlicht keine rechtliche Grundlage.

      Auch unabhängig von der Corona-Pandemie gilt, dass kranke Kinder nicht in der Kita oder Kindertagespflege betreut werden dürfen. Bei Atemnot, neu auftretendem Husten, starkem Schnupfen, Fieber oder Geruchs- bzw. Geschmacksverlust, dürfen die Kinder die Einrichtung nicht besuchen.

      Kinder, die mindestens ein Symptom während der Betreuung zeigen, sollen durch einen Personensorgeberechtigten oder eine von diesem bevollmächtigte Person unverzüglich abgeholt werden (vgl. § 3 Absatz 3 SchulKitaCoVO).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  59. Claudia Seidel 2 Jahren vor

    Wie sieht es mit Schulpraktikum aus? An der Schule meines Sohnes beginnt ab Montag ein einwöchiges Praktikum. Mein Sohn z. B. wird dieses nicht in Sachsen, sondern in Thüringen absolvieren. Gibt es auch hier wieder Einschränkungen?

  60. BJ 2 Jahren vor

    Die Schulpräsenzpflicht ist jetzt ausgesetzt, die Schüler haben aber keinen Anspruch auf Beschulung durch Lehrkräfte. Heißt das, dass auch keine Aufgaben für die Schüler zur Verfügung gestellt werden müssen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe BJ,

      vielen Dank für Ihre Frage. Es wird wie im Krankheitsfall verfahren.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  61. Martina 2 Jahren vor

    Gestern Abend waren 140 Schulen von 148 in Dresden betroffen… Lehrer haben Impfdurchbrüche und positive Schüler haben alle Eltern, Geschwister, Großeltern, schließlich sind sie keine Waisenkinder. Ansteckungen aus den Schulen werden an die Familien weitergegeben. Die Zahlen gehen stetig nach oben. Eine verrückte Maßnahme nach der anderen. Sicher ist alles schwierig. Aber im Grunde hilft doch nur, 14 Tage alles zu. Der ständige Hickhack treibt alle in den Wahnsinn. Keine Präsenzpflicht, aber die Kinder müssen sich Wissen selbst beibringen, die nicht in die Schule können. Was soll denn das… Es ist nichts, aber auch gar nichts mehr nachzuvollziehen.

  62. Anett 2 Jahren vor

    Steht schon fest, ob der Schwimmunterricht weiter stattfinden wird?

  63. Mutter 2 Jahren vor

    Guten Abend,

    zählt die Aufhebung der Schulbesuchspflicht auch für Oberschüler?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Mutter,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, auch Oberschülerinnen und Oberschüler können von der Schulbesuchspflicht abgemeldet werden:

      „Schülerinnen und Schüler, gegebenenfalls vertreten durch ihre Personensorgeberechtigten, können sich von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abmelden. Die Abmeldung wird mit Außerkrafttreten dieser Verordnung unwirksam.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  64. Anja Werner 2 Jahren vor

    Was ist mit dem Schulschwimmen in der 2.Klasse ? . Da nimmt man den Kids die Freude am Schwimmen .
    Mfg Anja Werner

  65. Rollikind09 2 Jahren vor

    Was ist mit den weiterführende Schulen?Dort gibt es auch gemischten Unterricht..

  66. Birgit Thomas 2 Jahren vor

    Wie ist denn künftig die Testung der unter Beobachtung stehenden Klassen (d.h. mit einem positivem Testergebnis) geplant? Wenn alle Klassen dreimal wöchentlich testen, müsste das doch für die beobachteten Klassen entsprechend auf tägliche Testung erhöht werden, um das Ansteckungsrisiko zu senken – sonst wäre es ja keine besondere Beobachtung, sondern Gleichbehandlung?

  67. Endlich 2 Jahren vor

    Endlich wird den Kindern und Jugendlichen Vorrang gegeben! Herzlichen Dank!

  68. Gabriele Wolfram 2 Jahren vor

    Um diese verdammte Lage in den Griff zu bekommen, müsste eigentlich ein richtiger Lookdowen gemacht werden.bunsere gesamte Familie ist geimpft vom Enkel bis zur Uroma. Wir haben kein Verständnis für die elenden Egoisten. Wir können nur hoffen, dass es für uns alle einigermaßen gut ausgeht und wir alle ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest verbringen dürfen.

  69. A.E. 2 Jahren vor

    Werden im eingeschränkte Regelbetrieb , die Kinder auch im Hort getrennt betreut oder dürfen sie sich dann wieder klassenübergreifend mischen????

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Hallo A.E.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Der Alltag in den Kindertageseinrichtungen folgt im eingeschränkten Regelbetrieb dem Grundsatz der strikten Trennung von verschiedenen festen Betreuungseinheiten und ihrer Betreuungspersonen. Die feste Klassenzusammensetzung im schulischen Unterricht an Grund- und Förderschulen soll in der Regel auch im Hort nachvollzogen werden. Gemeinsam mit der Grundschule sind Lösungen zu entwickeln, wie Hortkinder innerhalb der Klassenstrukturen bzw. zumindest schul- und klassenstufenweise getrennt betreut werden können.

      Die Abstimmung zwischen Schul- und Hortleitung ist dringend notwendig und bedeutsam, um auf vor Ort bestehende Rahmenbedingungen Rücksicht zu nehmen, hierzu zählen z. B. Doppelnutzung, Raum- und Platzbedarf. Dabei sollte insbesondere auch der Schülerverkehr berücksichtigt werden.

      Wenn Kinder der Grund- bzw. Förderschule den Hort nicht am Standort der Grund-/Förderschule haben, so nehmen die Kinder ihr Hortangebot an dem regulären Standort wahr. Das bedeutet, diese Kinder sind prinzipiell zwei verschiedenen Betreuungseinheiten zugeordnet: Für die Unterrichtszeit gilt die „Grundschulgruppe“ und für die vor- bzw. nachmittägliche Betreuungszeit im Hort die „Hortgruppe“. Damit ist gewährleistet, dass sich die Kinder stets in ihrer stabilen Betreuungseinheit bewegen und dennoch ihr gewohntes Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot erhalten. Eine Trennung der Hortkinder von Kindergarten- und Krippenkindern soll gewährleistet sein, ebenso ist nach Möglichkeit eine Trennung von Schulen bzw. Klassenstufen ratsam.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  70. Kita-Leiterin 2 Jahren vor

    Im Namen aller meiner Kolleginnen unserer Kita erwarten wir endlich auch eine Testpflicht für Kita- Kinder. Im Schreiben vom 15.11.2021 wurde zwar mal wieder darauf hingewiesen, dass Kita-Kinder keine sonderlich hohe Inzidenz haben. Das ist jedoch kein Wunder. Schließlich werden sie in der Regel nicht getestet. Selbst bei Erkältungen, Fieber und allgemeinem Unwohlsein gehen Eltern nicht zwingend zum Arzt und wenn doch, so wird selten getestet. Wir als Team haben unseren Beitrag geleistet in den wir nahezu komplett geimpft und zu 1/3 auch geboostert sind und alle Mitarbeiter regelmäßig testen. Um die Kolleginnen zu schützen, die sich nicht impfen lassen dürfen oder deren Impfschutz langsam nachlässt, wäre die geforderte Maßnahme nur konsequent.

  71. Eltern 2 Jahren vor

    Es kann doch nicht sein, dass immer noch kein Wechselmodell eingeführt wird. Das Kultusministerium ist doch komplett realitätsfremd. Die ganzen Einrichtungen werden gerade durchseucht und die Kinder müssen das wieder alles aushalten. Wenigstens bis zu den Weihnachtsferien hätte man sich für den Schritt entscheiden müssen.

  72. Grundschullehrerin 2 Jahren vor

    Wie wäre es mit Unterstützung vom Militär zur Absicherung von Unterricht oder dem Verschicken und Kontrollieren der Aufgaben an die Kinder, die zu Hause bleiben?

  73. H.Wogawa 2 Jahren vor

    Meine Meinung dazu ist,dass es kaum möglich ist auch den gesamten Fachunterricht von einem Lehrer zu unterrichten.Ich finde en nicht richtig,dass nicht mit einem Wort die gesundheitliche Gefährdung der Lehrkräfte erwähnt wird.Auch wir sind,trotz Impfung, sehr gefährdet,müssen flexibel und schnell in unseren Entscheidungen sein.Wer die Meldungen machen kann,danach wird nicht gefragt.Auch wir Lehrer sind an unsere Grenzen gekommen.

  74. Frau K. 2 Jahren vor

    Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich mehr Schutzmaßnahmen erwartet hätte. Ich arbeite an einer Förderschule. Alle, Schüler wie auch Personal, sind im Unterricht ungeschützt, da diese Schulart bisher von der Maskenpflicht ausgeschlossen war und ich hier auch nicht wirklich lesen kann, dass sich das ändern soll. Ab Klasse 5 läuft es weiter im Regelbetrieb… heißt: die Schüler wechseln die Räume, ich selbst stehe in verschiedenen Klassen… viele Eltern sorgen sich um die Gesundheit ihrer Kinder und ich selbst habe trotz Impfung Angst davor an Covid- 19 zu erkranken. Natürlich sollen Kinder weiter lernen können, aber gerade fühle ich mich als ob mit deren und meiner bzw der Gesundheit meiner Kolleginnen und Kollegen gespielt wird. Man fühlt sich verheizt und dem Risiko schutzlos ausgeliefert. Klassenleiterunterricht bzw an Oberschulen und Gymnasien Wechselmodell, wären hier die Lösung gewesen. Wie schlimm soll es denn noch werden?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Frau K.,

      vielen Dank für Ihre Meinung. Dazu gern ein paar ausführlichere Worte: Mimik und Mundbewegungen haben im Unterricht an Förderschulen für die Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften sowie dem sonstigen im Unterricht eingesetzten Personal eine sehr viel größere Bedeutung als dies ansonsten in der Sekundarstufe der Fall ist. Die Kommunikation von Angesicht zu Angesicht und eine Reduzierung der Störfaktoren, die die auditive Wahrnehmung beeinflussen, sind unverzichtbar.

      Unsere Fähigkeit, die Umwelt wahrzunehmen, hängt mit dem auditiven Wahrnehmungsvermögen zusammen. Deshalb ist eine gute auditive Wahrnehmung in verschiedensten Bereichen von größter Hilfe. Eine gute auditive Wahrnehmung ist ein für die Bildung notwendiger Prozess, der es ermöglicht, dem Lehrer zu folgen und seine Worte zu verstehen. Eine Einschränkung der auditiven Wahrnehmungsfähigkeit, wie sie in verschiedenen Förderschwerpunkten gegeben ist, kann zu Verständnisschwierigkeiten führen, um einem Gespräch oder dem Unterricht zu folgen. Deshalb wird zur Kompensation auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht in der Primarstufe, an der Förderschule in der Sekundarstufe und an der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in der Werkstufe verzichtet.

      Auch gerade an Förderschulen gibt es viele Situationen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies kann auch die unmittelbare Begleitung und Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sein.

      Die Regelung, dass für Lehrkräfte und das sonstige im Unterricht eingesetzte Personal keine Pflicht zum Tragen einer MNB besteht, bedeutet nicht, dass in Abwägung (sonder-)pädagogischer Belange in bestimmten Situationen nicht doch seitens dieser Erwachsenen eine MNB getragen werden kann.

      Ergänzen möchte ich auch an dieser Stelle noch, dass von fehlendem Schutz bei den zahlreichen Maßnahmen nicht gesprochen werden kann:
      Hier verweise ich auf folgende Maßnahmen, die der Arbeitgeber getroffen hat:

      – regelmäßige Aktualisierungen und Ergänzungen der Musterhygienepläne für die Konkretisierung an der Schule vor Ort durch die Stabsstelle Gesundheitsschutz des LaSuB,
      – kostenfreie Selbsttests für das schulische Personal zweimal, aktuell dreimal wöchentlich, auch Empfehlung für Geimpfte
      – Priorisierung der Impfung für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte an Förderschulen,
      – stringente Regelungen des Zutritts an die Schulen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  75. Lilly K. 2 Jahren vor

    Ist das Bringen und Holen weiterhin ohne Testung im Kitabereich möglich?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Lilly K.,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu gern direkt in die neue Verordnung schauen, hier gibt es keine Änderung:

      § 3 Zutrittsbeschränkungen
      (1) Personen ist der Zutritt zum Gelände der in § 1 Absatz 1 genannten Schulen und Einrichtungenuntersagt, wenn sie nicht dreimal wöchentlich im Abstand von jeweils zwei Tagen durch einen Test nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Das Zutrittsverbot nach Satz 1 gilt nicht
      1. für Personen, die in Kinderkrippen und Kindergärten betreute Kinder, Schülerinnen oder Schüler zum Bringen oder Abholen kurzzeitig begleiten …

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  76. Fragensteller 2 Jahren vor

    GutenAbend,
    wie sieht es mit Veranstaltungen externer Personen in Schulen aus, die teilweise seit Monaten geplant sind und auch Geld kosten??
    Wie sieht es mit Exkursionen, v.a. im näheren Umfeld, aus, z.B. im Freien? Wer erstattet die Beiträge, da es gegen „Lockdowns“ oder „Verbote“ keine Versicherungen gibt (vorsorglich: Frage gilt für staatliche UND private Schulen)?
    Danke!

  77. Grundschullehrerin 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, wie werden Kinder, die zu Hause bleiben beschult und benotet? Müssen sich die Eltern bei Mitschülern erkundigen oder wie soll das gehandhabt werden? Welcher Schwellenwert für Schulschließungen wird denn vorgesehen? Wie sieht der Arbeitsschutz für Lehrer aus? Gibt es sofortige 3. Impfungen, damit der mangelnde Impfschutz ausgeglichen wird? Warum gibt es weiter keine Lüftungsanlagen, wenn man lüften kann? Können Sie sich vorstellen, wie kalt es im Klassenzimmer ist und wir haben nicht mal Winter? Warum wird nicht täglich getestet? Es ist wirklich schade, dass es wieder keine konkreten Aussagen und Maßnahmen gibt. Es müssen endlich richtige Konzepte her.

  78. Besorgte Eltern 2 Jahren vor

    Vielen Dank für das Aussetzen der Schulbesuchspflicht. So traurig es ist, gibt es uns die Chance auch die U12-jährigen zu schützen.

  79. UH 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    habe ich es richtig verstanden, dass es an weiterführenden Schulen keinen Wechselunterricht geben wird und wie weiterhin vor vollen Klassen unterrichten, die sich unter anderem im Kurssystem vermischen?
    Freundliche Grüße
    U.H.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe UH,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es ist richtig, Wechselunterricht ist für die weiterführenden Schulen nicht vorgesehen. Aktuell kommt dem Präsenzunterricht Priorität zu. Nach den Rückmeldungen aus den Schulen kann in der momentanen herausfordernden Situation durch die Lehrerinnen und Lehrer nicht sichergestellt werden, dass die Schülerinnen und Schüler, die dann zu Hause bleiben würden, adäquat unterrichtet werden können.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  80. René Kreutz 2 Jahren vor

    Besteht Maskenpflicht auch weiterhin für Lehrkräfte?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber René Kreutz,

      vielen Dank für Ihre Frage. Dazu gab es keine Änderungen. Gern in § 4 nachlesen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  81. Susann 2 Jahren vor

    Ich bin schockiert, warum an dem Weiterbetrieb der Kitas so sehr festgehalten wird. Ich bin selber Erzieherin und setze mich täglich der Gefahr aus, durch ein Kind angesteckt zu werden. Ich bin zwar vollständig geimpft, aber in meinem Umfeld kommt es immer mehr zu Impfdurchbrüchen. Ich kann und will auch nicht Abstand zu meinen Kindern einhalten. Auch ist ja bekannt,daß Kinder durchaus symptomlos infiziert sein können. Nach meinem Verständnis wäre der sogenannte „Lollytest “ bei Kindern eine gute Lösung. Somit wäre das Personal geschützter und könnten wesentlich beruhigter ihrer Arbeit nachgehen. Die Kinder sind ja auch geschützt durch die regelmäßigen Testungen des Personals. Mal abgesehen davon, daß der größte Teil unseres Personals geimpft ist. “ Lollytest “ bedeutet für mich gleichermaßen normaler Regelbetrieb möglich…

  82. Mutter 2 Jahren vor

    Wie wird es in den Förderschulen mit Schwerpunkt geistige Entwicklung? Feste Gruppe nur im Primarbereich (Unterstufe) oder in allen Stufen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Mutter,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Innerhalb von Schule sollten ergänzend zu den Infektionsschutzmaßnahmen Lerngruppen im Unterricht und bei unterrichtsbegleitenden Maßnahmen möglichst überschaubar und beständig gehalten werden. Somit können die Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vor Ort regeln, dass auch über die Unterstufe hinaus der Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb gestaltet wird.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  83. Lilli 2 Jahren vor

    Guten Abend,

    größere Klassen könnten nun wirklich über Video unterrichtet werden. Warum tut man sich da so schwer mit? Zu Tests wird dann halt in getrennten Klassen reinbestellt.

    Ist man auch in der 12. Klasse von der Schulpflicht befreit?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Hallo Lilli,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Es können alle Schülerinnen und Schüler von der Schulbesuchspflicht abgemeldet werden. Das gilt auch für Klasse 12.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler