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SMK-Blog

FAQs für den Schulbetrieb in der vierten Welle

FAQs für den Schulbetrieb in der vierten Welle

Zwar ist trotz des sehr hohen Infektionsgeschehens in Sachsen der Schulbetrieb weiterhin möglich. Dennoch sind gerade bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen besondere Regeln zu beachten. Ein Überblick.

Schulische Bildung findet nicht nur in der Schule statt, sondern auch außerhalb davon. Doch angesichts des sehr hohen Infektionsgeschehens im Freistaat Sachsen sollten Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes kritisch geprüft und ihre Durchführungen im Einzelfall entschieden werden.

Schulfahrten sind untersagt

Ein- und mehrtägige Schulfahrten im Inland oder ins Ausland, die bis zum 27. Februar 2022 stattfinden sollten, müssen abgesagt werden. Eventuell entstehende Kosten für die Stornierung werden vom Freistaat Sachsen nicht erstattet.

Schülerbetriebspraktika sind möglich

Schülerbetriebspraktika sind weiterhin möglich, müssen aber nicht verbindlich durchgeführt werden. Schülerinnen und Schüler im Betriebspraktikum müssen jedoch die Regeln des Hygienekonzepts der jeweiligen Praktikumseinrichtung beachten. Unabhängig davon gilt, dass sich die Schülerinnen und Schüler vor Beginn jeder Praktikumswoche testen. Für die Zeit des Praktikums sind den Schülerinnen und Schüler pro Praktikumswoche von den Schulen fünf Tests zur Verfügung zu stellen. Die regelmäßige Testpflicht am Praktikumsplatz ergibt sich aus dem neuen Infektionsschutzgesetzt, wonach an einem Arbeitsplatz die 3G-Regel gilt.

Berufspraktische Ausbildung läuft wie geplant

Die berufs- und fachpraktische Ausbildung bei den Bildungsgängen der Berufsfachschule, Fachschule und Fachoberschule findet im Rahmen der geltenden Vorschriften (Sächsische Corona-Notfall-Verordnung und Schul- und Kita-Coronaverordnung) weiterhin statt. Das gilt ebenso für die betriebliche Ausbildung im Rahmen einer dualen Berufsausbildung sowie die praktische Ausbildung im BVJ und BGJ (Betriebspraktika).

Ganztagsangebote weiterhin möglich

Ganztagsangebote an den Schulen können und sollen durch die externen Partner durchgeführt werden. Für den jeweiligen Zutritt gelten für die externen Partner die gleichen Regelungen wie für Lehrkräfte.

Vorfahrt für Schulschwimmen

Schwimmen lernen ist auch in der gegenwärtigen Situation enorm wichtig. Daher ist nach den Regelungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung die Öffnung der Bäder ausdrücklich für die Nutzung zum Schulschwimmen zulässig.

In der Schul- und Kita-Coronaverordnung ist zum Schwimmunterricht in der Primarstufe zudem geregelt, dass von der Maßgabe des eingeschränkten Regelbetriebs mit festen Klassen und Bezugspersonen abgewichen werden kann. Dies soll verhindern, dass es erneut zu einer Reduzierung oder zu einem Ausfall des Schwimmunterrichts kommt.

* Aktualisiert am 17. Dezember 2021


71 Kommentare zu “FAQs für den Schulbetrieb in der vierten Welle

  1. @Besorgte Mama … bei uns gab es jetzt zwei bestätigte Fälle. Die Schulleitung hat mit dem SMK Kontakt aufgenommen, da das Gesundheitsamt völlig überlastet ist. Das SMK hat nun eine Schließung der Klasse bis 3.12. angeordnet. LG

  2. Sehr geehrte Frau Winkler, ich habe eine Frage.
    Ich habe meine beiden Kinder von 24.11-26.11.21 krank gemeldet da die beide Erkältungssymptome haben (getestet kein Corona). Die Grundschule hat drauf mir mitgeteilt das meine Kinder von Unterricht ausgeschlossen sind bis 12.12.21 und kein Lernmaterial erhalten werden . Ist das rechtens oder dürfen meine Kinder am 26. November in die Schule gehen? Liebe Grüße Sunny

    1. Sehr geehrte Sunny,
      vielen Dank für die Anfrage. Es fällt jedoch schwer aus der Distanz heraus, Ihren Einzelfall genau beurteilen zu können. Dieses kann nur zwischen Ihnen und der Schule geregelt werden. Bei aller Vorsicht würde ich jedoch annehmen, dass Ihre Kinder nach Ablauf der Krankmeldung und unter Vorlage eines negativen Testnachweises die Schule wieder besuchen können.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  3. Aktuell fallen Kinder, die am Nachmittag oder am Wochenende privat positiv getestet werden, bei der Meldung der Schule ans Lasub durchs Raster. Dort gelten nur Meldungen, die unmittelbar in der Schule im Schnelltest aufgefallen sind, alle anderen Meldungen kommen momentan zu spät an. Da die Gesundheitsämter mit der Rückmeldung an die Schulen nicht nachkommen, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten hat dann der / die Schulleiter(in) damit umzugehen. Sind da weitere Handlungsbefugnisse geplant?

    1. Hallo Frau R.,
      vielen Dank für Ihre Anfrage. Ungeachtet der Erfassung über das Corona-Schulportal haben Schulleitungen auch immer die Möglichkeit, sich direkt an das Ministerium zu wenden, um ein Lagebild zum Infektionsgeschehen abzugeben. Allerdings kann das Ministerium wiederum keine Quarantäne anordnen. Das geschieht immer nur über das örtliche Gesundheitsamt. Das Ministerium kann jedoch in Rücksprache mit der Schulleitung die Schule vorübergehend ganz oder teilweise schließen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  4. Hallo, da nun seit dieser Woche 3 G am Arbeitsplatz beschlossen wurde, ist die Frage in unserem Lehrerteam, ob die ungeimpften Lehrer sich auch täglich testen müssen statt 3 mal wie bisher. Die schulsekretärin unterliegt dieser Pflicht, da sie einen anderen Träger hat und äußert nun ihren Unmut, dass dies bei Lehrkräften nicht so ist. Wir geimpften Lehrer empfinden das ähnlich, da wir mit Kindern arbeiten, die nicht geimpft werden können. Wie ist hier die derzeitige Lage

    1. Liebe Frau Hüllmann,
      vielen Dank für Ihre Frage. Erlauben Sie mir die Bemerkung, dass ich es toll finde, dass Sie sich mit Ihrem Namen melden. Das ist bei den wenigsten der Fall. Für uns ist eher Ausdruck von Geringschätzung, wenn man sich hinter Fantasienamen versteckt. Gleichwohl bemühen wir uns, auch den Anonymen Rede und Antwort zu stehen, obwohl es die Netiquette nicht zwingend erforderlich macht. Sie kommunizieren hingegen offen. Dafür danke ich Ihnen herzlich. Nun zu Ihrer Frage: Angesichts der dramatisch steigenden Infektionszahlen haben Bundestag und Bundesrat den § 28b Infektionsschutzgesetz neu geregelt. Danach müssen ab heute Beschäftigte bei Betreten der Schule einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen negativen Coronatest mitführen. Die Schulleitung müssen kontrollieren, ob die Beschäftigten der Verpflichtung nachkommen. Für ungeimpfte Personen bedeutet dies, dass sie sich täglich testen lassen müssen. Sollte es ungeimpfte Lehrkräfte tatsächlich noch geben, so stehen ihnen an drei Tagen der Woche die Tests an den Schulen zur Verfügung. An den übrigen zwei Tagen der Arbeitswoche müssen die Tests von den Ungeimpften selbst besorgt werden.
      Herzliche Grüße
      Dirk Reelfs

  5. Liebes Blogteam,
    Wie sind die aktuellen Regelungen bezüglich ein bzw mehrerer Corona Fälle in der selben Klasse? Zum aktuellen Zeitpunkt hieß es bei uns erst wenn 2 Kinder positiv sind, müsste die ganze Klasse in Quarantäne, stand heute sind 3 positive in Quarantäne und 3 mit Verdacht. Rest der Klasse sitzt weiter im Unterricht.

    1. Liebe „besorgte Mama“,
      leider kann ich Ihre Frage nicht beantworten und muss an das zuständige Gesundheitsamt verweisen. Quarantäne wird nur von dem jeweils zuständigen örtlichen Gesundheitsamt angeordnet und nicht von der Kultusverwaltung.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  6. Liebe Nutzerinnen und Nutzer,

    vielen Dank für Ihr reges Interesse an unserem Beitrag. Ich möchte an dieser Stelle an unsere Netiquette erinnern: Sehen Sie davon ab, themenfremde Fragen zu stellen. Ihre Fragen zu anderen Themen können Sie uns gern über die anderen bekannten Wege zukommen lassen.

    Herzliche Grüße
    Lynn Winkler

    1. Sehr geehrte Frau Winkler, meine Anfrage gilt eigentlich Herrn Reelfs, aber leider gibt es da keine Antwortfunktion.
      Herr Reelfs schreibt als Antwort auf besorgte Anfragen mehrfach, dass laut Studien Kinder „selten und noch seltener schwer an Corona erkranken“.
      Mich würde interessieren, in welchem Prozentbereich dieses ’selten‘ zu verstehen ist.
      In meiner Klasse hatten etwas mehr als 25% der Kinder in den letzten beiden Wochen einen positiven PCR-Test, in der gesamten Schule liegt die Zahl noch etwas höher – und der Schulbetrieb muss munter weiterlaufen. Und auch in den umliegenden Schulen sind es nicht wesentlich weniger Fälle.
      Wenn ich bisher alles richtig verstanden habe, gilt jemand, der einen positiven PCR-Test hat, als erkrankt.
      Für mich sind 25% und mehr erkrankte Kinder in einer Klasse/Schule definitiv alles andere als selten.
      Wie wird denn im Kultusministerium in diesem Fall ’selten‘ definiert?
      Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
      Mit freundlichen Grüßen

    2. Sehr geehrte GS-Lehrerin,
      herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Das gibt mir die Gelegenheit, etwas konkreter zu werden, wenn auch nur im begrenztem Rahmen. Mit Zahlen kann ich Ihnen leider nicht dienen. Nur so viel: Wenn Mediziner davon sprechen, dass Kinder an Corona erkranken, dann sind Kinder gemeint, die auch Krankheitssymptome zeigen. Doch das ist bei vielen nicht der Fall. Sie werden als asymptomatische Personen bezeichnet. Ich erlaube mir, Sie auf die Fachkonferenzvom vom vergangenen Montag in Dresden hinzuweisen. Dort hatte Prof. Reinhard Berner von Uniklinikum etwas zum Infektionsgeschehen bei Kindern gesagt. Hier der Link: https://youtu.be/5NgNOWJeRK8
      Ab Minute 25:00 können Sie dem Vortrag von Prof. Berner folgen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  7. Ich habe eine Frage zum Sportunterricht am Gymnasium und generell an Schulen.

    Wieso findet bei dem derzeitigen Infektionsgeschenk weiterhin der Schulsport ohne Maske dafür aber mit Benotung statt?
    Ich finde das kontaproduktiv.

    1. Liebe Janet Abai,
      herzlichen Dank für Ihre Bemerkung. In der Tat geht Entscheidungen zu Regeln für den Schulbetrieb immer ein Abwägungsprozess voraus. Insofern verstehe ich Ihre Anmerkung zum Sportunterricht. Leitschnur unseres Handelns ist immer das Wohl des Kindes und dazu gehört eben auch ein möglichst uneingeschränkter Sportunterricht. Wir wissen allerdings auch von den uns beratenden Experten und den vorliegenden Studien, das Kinder selten und extrem selten schwer an Corona erkranken.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  8. Guten Tag,

    Kann ich mein Kind zu Hause lassen,wenn ich Angst habe wegen Corona wegen mir wegen Vorerkrankung Asthma u.anderes .

  9. Ich hätte ebenfalls einige Fragen, und zwar zum ÖPNV:
    Viele Berufsschüler und Fachoberschüler sind auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen.
    Nun bezieht sich die Regelung nur auf die Maskenpflicht und auch nur auf Schüler bis 16 Jahre.

    Berufsschüler sind zwar meist älter als 16 Jahre, unterliegen aber ebenso der schulischen Testpflicht, wie Grund- und Oberschüler.
    Leider kann ich nirgends eine klare Aussage finden, welche Regelungen in Bus und Bahn nun gilt.
    Ich bitte sie daher um Hilfe bei der Beantwortung folgender Fragen:

    Welche Maske müssen Schüler ab 16 Jahren tragen?
    Müssen Berufsschüler einen aktuellen Test vorlegen oder genügt die Regelung des SMK, dass alle Schüler der schulischen Testpflicht unterliegen?
    Welche Art von Test muss es sein?
    Genügt der Schülerausweis?
    Müssen geimpfte und genesene Schüler ebenfalls getestet sein? Muss der Personalausweis mit vorgelegt werden?

    Vielen Dank für ihre Unterstützung

    1. Liebe Ina Schubert,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Es gilt § 3 Absatz 4 der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung: „Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen“. Damit ist ein zusätzlicher Testnachweis für Schülerinnen und Schüler im Bus nicht notwendig. Ein FFP2-Maske muss mit 16 im Bus getragen werden (dazu § 5, https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SaechsCoronaNotVO-2021-11-19.pdf).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  10. Guten Tag,
    Ich habe eine Frage zu den Hortbeiträgen bei Schulschließung. Wann und von wem werden diese erstattet.

    1. Liebe Frau Raabe,
      vielen Dank für Ihre Frage zu den Hortbeiträgen. Hinsichtlich einer möglichen Erstattung von Hortbeiträgen müssten Sie sich an den Träger des Hortes wenden.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    1. Hallo J. Jäckel,
      herzlichen Dank für Ihre Frage. Außerschulische GTA sind theoretisch möglich. Allerdings ist den Ausführungen im Blog bewusst vorangestellt, dass angesichts des sehr hohen Infektionsgeschehens Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes kritisch geprüft und über ihre Durchführungen nur im Einzelfall entschieden werden kann. Liegt ein Hygienekonzept vor, gibt es eine alternative Umsetzung auf dem Schulgelände, besteht die Möglichkeit auf ein digitales Format auszuweichen – das sind nur einige von vielen Fragen, die in den Entscheidungsprozess mit einfließen sollten, bevor man eine Entscheidung trifft.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  11. Frau Winkler, aus Ihrer Antwort konnte ich mir jetzt nicht entnehmen, ob ich – wie ursprünglich gefragt wurde – für alle 5 Arbeitstage die Tests in der Schule machen darf oder ob ich 2mal in der Woche in ein Testcenter gehen muss.

    1. Liebe Schulsachbearbeiterin,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es gilt Folgendes: An drei Tagen kann sich wie gewohnt an der Schule mit den Antigen-Schnelltests getestet werden. An den übrigen zwei Tagen müssen die Tests selbst versorgt werden (diese können mit in die Schule gebracht und vor Ort in der Schule durchgeführt werden).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  12. Ich hätte eine Frage zu den festen Bezugspersonen in der Grundschule. Ist es nicht kontraproduktiv, wenn die Fachleiter weiterhin durch alle Klassenstufen springen? Bei uns bedeutet das im Schnitt, Kontakte bzw. Unterricht in durchschnittlich 8 verschiedenen Klassen pro Woche. Im letzten eingeschränkten Regelbetrieb hatte jede Klasse ausschließlich beim Klassenleiter bzw. in Fällen von Teilzeitkollegen Unterricht bei 2 Kollegen. So war nicht nur der Schutz der Kinder, sondern auch der Schutz der Lehrkräfte vor zu vielen Kontakten gewährleistet. Für nächste Woche heißt es bei uns nun, dies wäre nicht nötig .Bei den höheren Werten als beim letzten Mal erschließt sich mir dies nicht.

  13. Guten Morgen, bei einem eingeschränkten Regelbetrieb muss da die Schule die Betreuung der Kinder übernehmen?
    Ich arbeite im Hort und soll für eine halbe Stunde auf Arbeit kommen um die Kinder von 6:30 Uhr bis 7:00 Uhr zu betreuen… Und dann wieder nach Hause fahren. In meinen Augen unverhaeltnismaessig. Ist das denn zulässig. Müsste nicht die Schule die Betreuung übernehmen? LG Schreiber

    1. Liebe Frau Schreiber,
      vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte mir kein Urteil über die Verhältnismäßigkeit erlauben. Daher empfehle ich Ihnen, die Frage im kooperativen Miteinander mit der Schule und im Sinne der Kinder zu klären.
      Herzliche Grüße
      Dirk Reelfs

  14. Guten Tag, dürfen die GTA-Angebote auch am Nachmittag und klassen-/jahrgangsübergreifend stattfinden?
    Danke!

    1. Hallo Frau M,
      vielen Dank für Ihre Frage. Aus gutem Grund haben wir im Beitrag darauf verwiesen, das angesichts des sehr hohen Infektionsgeschehens im Freistaat Sachsen, Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes kritisch geprüft und über ihre Durchführungen im Einzelfall entschieden werden muss. Dabei gilt es viele Einzelfragen zu klären. Liegt ein Hygienekonzept vor? Gibt es Möglichkeiten einer alternativen Umsetzung? Können auch digitale Formate genutzt werden? Besteht die Gefahr einer Mischung von Lerngruppen anderer Schulen? Erst in der Gesamtschau kann in jedem Einzelfall entschieden werden, ob die jeweiligen Ganztagsangebote durchgeführt werden können oder nicht.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  15. Zum Thema Schulfahrten:
    Diese müssen abgesagt werden.
    Eventuell entstehende Kosten für die Stornierung werden vom Freistaat Sachsen nicht erstattet.

    Wieso werden die Kosten nicht dafür übernommen?

    Das ist unverständlich und unlogisch. Bis gestern gab es keine Regelung, die Planung und Durchführung von Schulfahrten untersagt hätte. Wenn dies auf Anweisung des Freistaates geschieht, so muss dieser auch die Kosten dafür übernehmen.

    1. Liebe „fragende Mama“,
      vielen Dank für Ihre Nachfrage zu den Stornokosten. Die Feststellung, dass die Stornokosten nicht erstattet werden, ist nicht neu. Bereits im Sommer 2021 sind die Schulen darauf hingewiesen worden, dass damals zwar Schulfahrten noch stattifnden konnten, aber im Falle einer Stornierung die Kosten vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Vor Vertragsabschluss sei daher mit den Eltern oder den volljährigen Schülern zu klären, wer im Falle einer Stornierung die Kosten trage. Zudem sollte mit den betroffenen Eltern Einvernehmen darüber hergestellt werden.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  16. Da ja unser Minister nun auch öffentlich über eine Impfpflicht für Lehrer nachdenkt, möchte ich anfragen, ob auch über Impfangebote durch unseren Arbeitgeber nachgedacht wird. Es wäre an der Zeit, andere große Arbeitgeber schaffen das ja auch. Ich bin geimpft und würde mich gern boostern lassen, doch ich habe weder die Zeit mich stundenlang anzustellen noch beim Hausarzt eine Impfung zu bekommen. Dort erhielt ich ein Terminangebot für April.

    1. Guten Tag,
      ist es ab nächster Woche zulässig, dass LehrerInnen in der Grundschule generell und planmäßig in mehreren Klassen unterrichten? Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet doch Klassenleiterunterricht mit festen Klassen und festen Bezugspersonen. Wenn LehrerInnen in mehreren Klassen unterrichten, ist es doch wie im Regelbetrieb?

  17. Guten Tag, bedeutet das also, dass Fachschulen weiter uneingeschränkt geöffnet bleiben? Wie ist es zu verstehen, dass im Artikel oben steht „Berufspraktische Ausbildung läuft weiter wie geplant“, aber in der Corona-Notfall-Verordnung steht „Die Öffnung von Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen und Erwachsenenbildung … ist untersagt“?

  18. Kann der Lehrer im Vorfeld zu einem Elterngespräch die Vorlage des Impfausweises oder eines Testnachweises verlangen? Widerspricht dies nicht dem Datenschutz?
    Kann im Gegenzug der Lehrer auch aufgefordert werden, wiederum selbst einen derartigen Nachweis offen zu zeigen?

    1. Hallo Ilona,
      vielen Dank für Ihre Frage. Bevor ich auf Ihre Frage antworte, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Aus meiner Sicht sollte jedem und jeder klar sein, dass man in diesen Zeiten Verantwortung für sich und seinen Mitmenschen trägt und sich impfen lässt. Wer – aus welchen Gründen auch immer – sich nicht impfen lässt, sollte in Verantwortung gegenüber seinen Mitmenschen zumindest einen negativen Testnachweis erbringen. Ich halte das für eine Selbstverständlichkeit.
      Nun zur Ihrer Frage: §3 der aktuell gültigen Schul- und Kita-Coronaverordnung schreibt vor, dass Personen sich dreimal wöchentlich testen lassen müssen, wenn sie die Schule betreten. Genesenen und Geimpften wird der Test empfohlen. Das gilt auch für Elterngespräche und im Übrigen auch für Elternabende. Ferner steht im §3, Absatz 2, dass die Nachweise erfasst werden dürfen. Eine Lehrkraft, die bereits in der Schule anwesend ist, hat den Nachweis bereits erbracht.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  19. Bei den hohen Ansteckungszahlen der Schüler stellt sich für die KuK an unserer Schule (und ich glaube nicht nur hier) die Frage, warum die Schülerinnen und Schüler nicht ebenfalls 5x pro Woche zu testen sind. Damit würde durch diese engmaschigen Tests mehr Sicherheit für die Schüler und die Kollegen entstehen.

    1. Sehr geehrte Lehrerin,
      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dreimal wöchentliche Testungen für die Schülerinnen und Schüler sind laut den uns beratenden Medizinern absolut ausreichend. Tägliche Testungen würden kein wesentliches Plus an Sicherheit bringen. Entsprechend der mittlerweile zahlreich vorliegenden Studien erkranken Kinder selten und extrem selten schwer an Corona. Auf den Intensivstationen liegen den Angaben der Mediziner zufolge bis zu 90 Prozent ungeimpfte Erwachsene. Ich hoffe sehr, dass es ungeimpfte Lehrkäfte – wenn überhaupt – nur noch sehr vereinzelt in Sachsen gibt. Gleichwohl es keine Impfpflicht in Deutschland gibt, so besteht zumindest für bestimmte Berufsgruppen eine moralische Impfpflicht. Ich denke wir sind uns darin einig, dass zu diesen Berufsgruppen auch Lehrerinnen und Lehrer gehören.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  20. Ich unterrichte als externer Mitarbeiter in Kitas musikalische Früherziehung.
    Ganztagesangebote von externen Partnern sollen an den Schulen weitergeführt werden. Gilt das gleichermaßen für externe Angebote in Kitas.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  21. Meine Frage wäre, ist es auch im Gespräch die Ferien um ein paar Tage zu verlängern. Dies wäre eine gute Idee, damit man evt. mit Großeltern zusammen feiern kann( durch vorherige Isolation). Weil sind wir mal ehrlich auf Präsentspflicht verzichten, heißt gar keine Unterstützung, ergo eigentlich keine Option.

    1. Liebe Katharina,

      vielen Dank für Ihre Frage. Aktuell ist keine Verlegung der Ferien geplant. Kultusminister Christian Piwarz hat sich dazu wie folgt geäußert: „Angesichts der extrem hohen Infektionszahlen, sollte man derzeit keine Maßnahmen ausschließen, die versprechen, das Infektionsgeschehen einzudämmen – so lange es nicht zu Lasten der Kinder geht. Aber die Erfahrung aus dem vergangenen Jahr hat uns gezeigt, dass die Verlängerung der Weihnachtsferien nichts gebracht hatte, außer verärgerte Eltern, die aus beruflichen Gründen Probleme mit der Betreuung ihre Kinder hatten.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  22. Guten Tag.
    Es heißt, im Unterricht besteht Maskenpflicht. Wie ist das im Sportunterricht? Bleibt es bei der Regelung, dass in den Umkleidekabinen und Gängen Masken getragen werden, während des Übens aber nicht?
    Ist es in Ordnung, dass Sportunterricht an einzelnen Schulen ganz ausgesetzt wird?
    Vielen Dank
    Wieland Oehme

    1. Lieber Wieland Oehme,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu gern auch in die verlinkte Verordnung schauen (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/21_11_20_SchulKitaCoVO.pdf), hier steht etwa: „Zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Sport (Satz 1 Nummer 3 Buchstabe h) ist anzumerken, dass in Umkleideräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, da Umkleideräume oftmals klein und schlecht belüftet sind“. Bzw. § 4 beachten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  23. Wie viel kosten dann die Tests an den 2 „Nicht-Testtagen“ (Dienstag/Donnerstag) für die ungeimpften Beschäftigten? Müssen die Testnachweise für jeden Tag ab 24.11.2021 aufgehoben/hinterlegt werden? Wie lange soll das passieren? Das geht aus dem Schreiben leider nicht hervor.

  24. Ist im eingeschränkten Regelbetrieb vorgesehen, dass alle Fächer von einer Lehrkraft pro Klasse unterrichtet und auch bewertet werden, auch wenn die Lehrkraft in einigen Fächern dann fachfremd unterrichtet oder gibt es eine Fokussierung auf die Kernfächer?

    1. Liebe Frau Lehrerin,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dies liegt in der Verantwortung der Lehrkraft. Sie unterrichtet das, was notwendig ist – dort, wo vielleicht auch noch Defizite aufgelaufen sind. Sie kann aber auch Musik unterrichten und bewerten. Hier kann sie auch auf die Unterstützung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer zurückgreifen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  25. Erfüllen die Selbsttests, die in der Schule von den ungeimpften Beschäftigten durchgeführt werden, die Anforderungen oder müssen die Tests von einem Testzentrum vorgelegt werden?

  26. Ich habe eine Frage zur Hygiene -vorschrift: Unsere Schule ist derzeit geschlossen wegen höher Corona- Fälle.
    Heute war Dienstberatung in Präsenz,trotzdem viele Kollegen um Onlinevariante baten. Nun ist in ganz Deutschland Home-Office- Pflicht, nur wir saßen weit weniger als 1,50 m entfernt, und es gab nichts, was nicht hätte online gesagt werden können. Ist das nicht mindestens fahrlässig? Auf Nachfrage wurde ich mit der ungehalten Ansage, die Verordnung sei erst heute Morgen gekommen, abgekanzelt.
    Ich möchte mich schützen, bin dreifach geimpft. Diese Form halte ich für nicht vertretbar.
    Über eine Antwort wäre ich sehr erfreut.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo Eichhorn,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ja, der Abstand sollte eingehalten werden und die Dienstberatungen sollten möglichst online stattfinden. Dass die Entscheidung Ihrer Schulleitung so getroffen wurde, hing vielleicht wirklich mit der Kurzfristigkeit zusammen. In Zukunft wird die Schulleitung sicher andere Wege gehen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  27. Hallo Frau Winkler,
    sind im eingeschränkten Regelbetrieb der Grundschule vom Klassenlehrer alle Fächer (auch viele fachfremd) zu unterrichten und zu benoten?
    MfG Frau R.

  28. Bedeutet der eingeschränkte Regelbetrieb an Grundschulen, dass der Klassenlehrer alle Fächer (viele auch fachfremd) in seiner Klasse unterrichten und auch benoten muss?
    MfG Frau R.

  29. Ich habe eine Frage zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Nach den neuen Bundesregelungen müssen ungeimpfte Mitarbeiter einen tagesaktuellen Test vorlegen. Was genau bedeutet das für Mitarbeiter in Schulen und Kitas, d.h. Pädagogen, Verwaltung und technisches Personal? Drei Tests sind ja ohnehin vorgesehen. Müssen an den beiden verbleibenden Tagen andere Testnachweise vorgelegt werden? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    1. Lieber Schulträger,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Richtig, die 3G-Regel gilt ab morgen auch an den Schulen in Sachsen. Beschäftigte müssen bei Betreten der Schule einen Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negati­ven Coronatest mitführen. Zu erfassen sind alle „Beschäftigten“, also auch das Personal des Schulträ­gers. Dritte, also beispielsweise Eltern, aber auch Handwerker und Lieferan­ten, die die Schule betreten, bleiben bei der Erfassung unberücksichtigt. Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Entscheidend ist eine betriebliche Zutrittskontrolle, die eine lücken­lose Umsetzung der Nachweispflicht zum Status „geimpft“, „genesen“ oder
      „getestet“ umfasst.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  30. Liebes Blog Team,
    Auch wenn es nur bedingt zum Thema gehört:
    Kann das Kultusministerium bitte die Betriebsärzte der Schulen anweisen Impfungen vorzunehmen? Die Betriebsärztin meiner Schule sieht sich nicht in der Lage dies zu organisieren. Also gibt es kein Impfangebot über den Betriebsarzt. Die Hausärzte sind kaum in der Lage und die Impfaktionen des DRK sind für Lehrkräfte kaum zu erreichen. (Vormittags anstehen geht schlecht:))
    Vielen Dank fürs Weiterleiten und eine hier öffentliche Antwort!
    Stefan

  31. Es ist schön zu lesen, dass die externen Partner weiterhin in der Schule ihre wertvolle Arbeit machen dürfen. Wie sieht es in den Kitas aus? Es wäre schade, wenn die Kinder hier wieder die Leidtragenden wären.
    Anja Doherr, Musikschule Fröhlich

    1. Liebe Anja Doherr,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu verweise ich auf die Eigenverantwortlichkeit der Einrichtungen/Träger. Sie sollen entscheiden, ob Angebote mit Blick auf die pädagogische Konzeption notwendig und mit der Ausgestaltung des eingeschränkten Regelbetriebs in der jeweiligen Einrichtung vereinbar sind. Für den Zutritt zu den Einrichtungen gelten für die externen Partner die gleichen Regelungen, wie für Beschäftigten in der Kita.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  32. Es ist fatal, dass nun wieder Kinder ohne tatsächlichen gesundheitlichen Grund von der Schule abgemeldet werden. Dies geschieht vorrangig durch bekannte „Querdenker“ und „Impfgegnerhaushalte“, die ihren Protest gegen alles an genau dieser Stelle rauslassen. Ich sage hier einfach mal DANKE FÜR NICHTS an alle jene, die sich nicht impfen lassen, sich an keine Regeln halten und sich zu sicher fühlen (auch Geimpfte) – dank euch wieder ein Leben ohne Freude und weiter Schule unter Extremstbedingungen!
    Führt endlich eine Impfpflicht ein! Und dann gebt uns unser Leben zurück (und den Kindern ihres auch!) – denn dann sind die Krankenhäuser in der Lage, alle zu behandeln und wir können ENDLICH Masken und Testen sein lassen!
    ÜBRIGENS: Warum sind nicht ALLE Schüler von den Regeln ausgeschlossen? Auch der 16jährige oder die 17jährige Schülerin würde gern weiter ihr Instrument erlernen!!!!! Diese Jugendlichen besuchen ein Gymnasium oder die Berufsschule und legen einfach einen Testnachweis vor!

  33. Hallo,
    es ist unlogisch und kontraproduktiv wenn in der GS eingeschränkter Regelbetrieb herrscht und gleichzeitig in GTA Kursen die Kinder wieder vermischt werden.

    Freundliche Grüße Anna

    1. Liebe Anna,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu ergänze ich gern auch an dieser Stelle noch einige wichtige Aussagen aus dem entsprechenden Schulleiterschreiben: Innerhalb von Schule sollten ergänzend zu den Infektionsschutzmaßnahmen Lerngruppen im Unterricht und bei unterrichtsbegleitenden Maßnahmen möglichst überschaubar und beständig gehalten werden. GTA sollte ebenso gestaltet werden. GTA-Kräfte können insbesondere für individuelle Fördermaßnahmen, unterrichtsergänzende Lernangebote und weitergehende zusätzliche Bildungsangebote insbesondere zum Ausgleich von Lernrückständen, aber auch zur Unterstützung der Schulen zur Einhaltung des Prinzips der festen Klassen und Gruppen in Schulen der Primarstufe eingesetzt werden.

      In allen sächsischen Kindertageseinrichtungen, somit auch die Horte, sind die nötigen Strukturen ab dem 22. November 2021, spätestens jedoch bis zum 29. November 2021, für den eingeschränkten Regelbetrieb zu schaffen und umzusetzen. Der Alltag in den Kindertageseinrichtungen folgt im eingeschränkten Regelbetrieb dem Grundsatz der strikten Trennung von verschiedenen festen Betreuungseinheiten und ihrer Betreuungspersonen sowie der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens der Kinder und des Personals unterschiedlicher Betreuungseinheiten in den Gebäuden und auf den Freiflächen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  34. Ich habe eine Frage zu den GTA externer Anbieter:

    Gerade wurde veröffentlicht, dass diese weiterhin durchgeführt werden können, sogar „sollen“.
    Das widerspricht doch aber der Regelung, dass sich die Schüler nicht klassenüberschreitend „vermischen“ dürfen. Kein externer GTA-Anbieter kann sein Angebot klassenweise durchführen, wenn dann in jeder Stunde nur 2 – 4 Schüler teilnehmen. Und zumindest an unserer Schule gibt es kein einziges GTA, welches pro Klasse so viele Teilnehmer hat dass es klassenweise durchgeführt werden könnte. Unter den genannten Bedingungen der Klassentrennung wird es so an unserer Schule kein GTA mehr geben 🙁

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