Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern: Was Eltern jetzt wissen sollten

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern: Was Eltern jetzt wissen sollten

Um die Risiken einer Ausbreitung von COVID-19 in Kindertagesstätten und Schulen zu minimieren, veröffentlichten Sachsens Gesundheitsministerium und das Kultusministerium bereits im September vergangenen Jahres Hinweise für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern. Dabei kam es jetzt zu zwei wichtigen Änderungen.

Bei leichten Krankheitssymptomen, wie Schnupfen oder gelegentlichem Husten, kann das Kind weiterhin die Einrichtung besuchen. Bei Symptomen mit Verdacht auf COVID-19, wie Fieber ab 38°C, nicht nur gelegentlichem Husten, Erbrechen, Durchfall, Geruchs- oder Geschmacksstörungen sowie allgemeinem Krankheitsgefühl, beurteilen die Eltern, ob das Kind einem Arzt oder einer Ärztin vorgestellt werden sollte. Ist ein Arztbesuch nicht notwendig, muss das Kind zuhause bleiben und der Symptomverlauf beobachtet werden.

NEU: Nach den aktualisierten Hinweisen darf das Kind im Fall der Beobachtung zuhause bis 48 Stunden nach Abklingen der Symptome die Einrichtung nicht besuchen! Halten die Symptome weiter an, ist die Vorstellung bei einem Arzt oder einer Ärztin ratsam. Nach der bisherigen Regelung musste das Kind lediglich 24 Stunden fieberfrei sein.

Die Aktualisierung erfolgte in Anlehnung an die S3-Leitlinie der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.). Die sogenannte S3-Leitlinie stellt das Ergebnis einer Zusammenarbeit von knapp 40 Organisationen dar und gibt eine Vielzahl transparenter konsensbasierter Empfehlungen. Hier kam es zu einer Zustimmung von 96 Prozent bei der 48 Stunden-Regelung, weshalb sie in die offiziellen Handlungsempfehlungen integriert wurde.

Eine weitere Änderung betrifft das Vorgehen bei einer COVID-19-Erkrankung von Haushaltskontakten des Kindes. In dem Fall muss sich das Kind nach Bekanntwerden umgehend in Quarantäne begeben. Nur bei anderen Kontakten entscheidet das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen.

Den aktualisierten »Schnupfenplan« gibt es hier.

Eltje Kunze, Praktikantin in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

4 Kommentare

  1. Erzieherin 3 Jahren vor

    Genau eben das ging mir auch durch den Kopf… Wie oft schon haben wir Kinder in die Schule ohne Fieber aufgenommen, Nachmittags dann im Hort trat plötzlich Fieber auf.. Und wenn man sich dann mit dem Kind unterhielt..“ja.. das hatte ich gestern auch.. Da hat mir meine Mutti n Saft gegeben.. Heute morgen auch“… Und das ist kein Einzelfall…

  2. Carola Reinert 3 Jahren vor

    Da müssen die Eltern auch ehrlich sein und nicht Fiebersaft geben und die Kd. Trotzdem bringen.

  3. Mama von 2 3 Jahren vor

    Da meine Frage ja leider bisher ignoriert wird, hier noch einmal der Versuch:
    Sollte man bei den Vorgaben zum Lüften in den Klassenräumen bei Temperaturen von -20 Grad nicht auch mit ein wenig gesundem Menschenversand an die Sache gehen? Noch dazu, wenn es sich um Räume einer Grundschulklasse handelt, die vorn und hinten Türen hat und man demnach eine Art „Duchzug“ herbeiführen kann? Oder ist diese Einschätzung falsch?
    Kranke Kinder um des Lüftens Willen sollten doch vermieden werden?! Wenn dann einer hustet oder niest, schreien alle gleich Corona…