Verwirrung. Zwei Gerichte fassen Beschlüsse, die unterschiedlicher nicht sein können und der Anlass ist der gleiche: die Gesundheitsbestätigung. Wie geht das Kultusministerium damit um?
Schlagwort: Schule

Infolge eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der Förderschulen bis 5. Juni eingeschränkt. Das heißt, die Schulpflicht besteht weiter. Neu ist aber, dass ab Montag hier die Eltern selbst entscheiden können, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen.

Am kommenden Montag, den 18. Mai, geht es wieder los: Sächsische Grundschulen öffnen nach der Zwangspause wieder ihre Pforten. Für die Beteiligten in Schulen und Betreuungseinrichtungen bedeutet die Öffnung mit »eingeschränktem Regelbetrieb« eine große Herausforderung. Denn es gilt viele Bedingungen zu berücksichtigen, um die Kontakte unter den Kindern unter Kontrolle zu halten und damit das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Zur Wiederaufnahme des Unterrichts für die Schülerinnen und Schüler an den Schulen ab dem 18. Mai 2020 haben die Schulen in den vergangenen Wochen zahlreiche Hinweise und Handlungsempfehlungen erhalten, darunter auch eine Dienstanweisung für Lehrkräfte. Die wichtigsten Fragen beantworten wir im Blog.

Ab der kommenden Woche dürfen Kinder die sächsischen Kitas und Grundschulen wieder regelmäßig besuchen. Im Interview hat Kultusminister Christian Piwarz mit dem Wissenschafts- und Bildungsjournalisten Jan-Martin Wiarda über das Recht der Kinder auf Teilhabe und Bildung gesprochen.
Ein eingeschränkter Regelbetrieb von Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist ab dem 18. Mai wieder möglich. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Kabinett heute beschlossen.
Der Dresdner Infektiologe Professor Reinhard Berner hat an dem Konzept zur Wiederöffnung von Kitas und Schulen im Primarbereich mitgewirkt. Warum ein Infektionsrisiko nicht von Kindern ausgehen wird, erklärt der Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Dresden im Interview.

Mit der teilweisen Öffnung der Schulen können allgemeinbildende Schulen auch vertraglich gebundene Fachkräfte für Ganztagsangebote (GTA-Kräfte) einsetzen. Darüber hat das Kultusministerium jetzt die Schulen informiert.
