Erstmalig seit Bestehen des Freistaates hat eine gemeinsame Schulleiterdienstberatung aller schulischen Führungskräfte und der Schulverwaltung stattgefunden. Rund 1.700 Teilnehmer waren der Einladung von Staatsministerin Brunhild Kurth am Montag nach Dresden gefolgt. Im Mittelpunkt standen vor allem die Umsetzung des novellierten Schulgesetzes sowie die neuen Verordnungen.
Schlagwort: Neues Schulgesetz
Der Sächsische Landtag hat heute ein novelliertes Schulgesetz beschlossen. Damit wurde ein über fast 15 Monate gehender Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Doch für die Juristen und Bildungsexperten im Kultusministerium ist die Arbeit damit noch lange nicht zu Ende. Im Gegenteil: Jetzt müssen die fast 140 Seiten Gesetzestext mit 65 Paragrafen für die Schulpraxis umgesetzt werden. Das gleicht einer Mammutaufgabe.
Mit der Novelle des Schulgesetzes ist auch eine Überprüfung der Lehrpläne aller Schularten verbunden und das gleich aus mehreren Gründen. In der öffentlichen Diskussion um den Entwurf des Schulgesetzes blieb ein Thema bislang weitgehend unberücksichtigt: die Lehrpläne. Doch auch sie müssen im Zuge der geplanten Gesetzesänderungen überprüft werden. Wesentlicher Grund dafür sind die Änderungen im Paragraph 1 des Schulgesetzentwurfes, der den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule vorgibt. Bereits im vorliegenden Referentenentwurf ist der Absatz 3 neu formuliert worden.* Damit werden neue Leitlinien für das Unterrichten an Sachsens Schulen vorgegeben. Ob die vor über zehn Jahren erarbeiteten Lehrpläne dazu passen, muss jetzt geklärt werden.
