Die staatliche Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft wurde im Jahr 2015 nach dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshof vom 15. November 2013 grundlegend neu geregelt. Im Anschluss an die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und vor der gesetzlichen Neuregelung wurden übergangsweise zusätzliche Mittel für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 gewährt. Die Finanzhilfe orientiert sich grundsätzlich an den Ausgaben für die öffentlichen Schulen und gewährleistet deshalb Chancengleichheit von öffentlichen und freien Schulen im Freistaat Sachsen.
Schlagwort: Finanzierung
Die staatlichen Zuschüsse an freie Schulträger in Sachsen sind zum neuen Schuljahr 2016/2017 weiter gestiegen. Grund dafür ist vor allem das am 1. August 2015 in Kraft getretene neue Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft.
