Bis Ende Juni bleibt es an den Kitas und Schulen in Sachsen beim eingeschränkten Regelbetrieb. Wie das vor Ort konkret aussehen kann, haben wir in den wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
SMK-Blog
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Es bleibt an den Kitas und Schulen in Sachsen beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es kommen aber weitere Flexibilisierungen hinzu.
Ab 1. Juni können sich alle Lehrerinnen und Lehrer im Präsenzunterricht freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Was es dabei zu beachten gilt, haben wir in den wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Drei Fragen an Professor Reinhard Berner vom Universitätsklinikum Carl Gustav Carus der TU Dresden.
Nachdem bereits das Leipziger Uni-Klinikum eine Studie gestartet hat, wollen auch Wissenschaftler der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums der TU Dresden die Ausbreitung des Coronavirus kontrollieren. Sie testen dafür 1000 Ober- und Berufsschüler sowie Gymnasiasten in Dresden und im Landkreis Bautzen. Eine zweite Testreihe ist in Kindergärten geplant.
Verwirrung. Zwei Gerichte fassen Beschlüsse, die unterschiedlicher nicht sein können und der Anlass ist der gleiche: die Gesundheitsbestätigung. Wie geht das Kultusministerium damit um?
Eltern müssen täglich eine Gesundheitsbestätigung ausfüllen, wenn ihr Kind eine Grundschule oder Förderschule (Primarbereich) besucht. Die wichtigsten Fragen dazu gibt es im Blog.

Infolge eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der Förderschulen bis 5. Juni eingeschränkt. Das heißt, die Schulpflicht besteht weiter. Neu ist aber, dass ab Montag hier die Eltern selbst entscheiden können, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen.
