Der Schul- und Kitabetrieb wird unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen fortgeführt. Das regelt die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. Die neue Verordnung tritt am 9. Januar in Kraft und gilt bis zum 6. Februar.
SMK-Blog
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Halbjahresinformation, Bildungsempfehlung, freiwillige Wiederholung: Pandemiebedingt gibt es auch in diesem Jahr viele Fragen zum weiteren Schulbetrieb. Wir geben einen Überblick.
Der Schul- und Kitabetrieb soll unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen weiter fortgeführt werden. Das sieht der neue Entwurf der Schul- und Kita-Coronaverordnung vor.
Mit dem Jahreswechsel ist eine Ära zu Ende gegangen. Nach über 30-jähriger Dienst- und Amtszeit in der ministeriellen Verwaltung ist Kultusstaatssekretär Herbert Wolff in den wohlverdienten Ruhestand getreten.
Die überwiegende Mehrheit der Lehrerinnen und Lehrer ist geimpft. Das ergibt sich aus einer Erhebung des Kultusministeriums, die im Zuge der 3G-Regelung am Arbeitsplatz erfolgte.
Der Schul- und Kitabetrieb wird unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen weiter fortgeführt. Das hat heute das Sächsische Kabinett mit der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung so verabschiedet.
Wie wird eigentlich das Infektionsgeschehen an Sachsens Schulen erfasst? Wir geben einen Überblick.
Während nach den Herbstferien die Infektionszahlen bei Schülerinnen und Schülern in die Höhe schnellten, gehen sie jetzt wieder zurück. Das hat auch Auswirkungen auf die Schließung von Schulen.
