Das Infektionsgeschehen an Sachsens Schulen erfassen – wie funktioniert’s?

Das Infektionsgeschehen an Sachsens Schulen erfassen – wie funktioniert’s?

Wie wird eigentlich das Infektionsgeschehen an Sachsens Schulen erfasst? Wir geben einen Überblick.

Minütlich ablesen, ob und in welchem Maß an welcher öffentlichen Schule in Sachsen Infektionen stattgefunden haben – egal, ob bei Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern oder dem Schulpersonal: Mit einer digitalen Plattform werden von den sächsischen Schulen alle Infektionsfälle erfasst und per Mausklick an das Kultusministerium übermittelt. Anhand dieser Daten kann das Ministerium jederzeit ablesen, wie es um das Infektionsgeschehen an jeder einzelnen Schule in Sachsen bestellt ist und schnell Entscheidungen treffen.

So geht’s

Die Schulleitungen melden täglich alle Infektionen an ihrer Schule. In die digitale Erfassungsmaske fließen dabei sowohl die Ergebnisse der Antigen-Schnelltests, die vor Ort durchgeführt werden, als auch positive Testergebnisse, die in der Freizeit festgestellt wurden, ein.

Ablesbar ist auf der digitalen Plattform auch, wie lang Schülerinnen und Schüler, Klassen oder das Schulpersonal in Quarantäne verbringen müssen. Auch, ob das Wechselmodell oder eine teilweise oder vollständige begrenzte Schließung als Maßnahme ergriffen wurde.

Für einen transparenten Überblick fließen die erfassten Daten zu Infektions- und Quarantänefällen auch in das wöchentliche Corona-Update ein.

Maßnahmen ergreifen

Werden anhand der übermittelten Daten gehäufte lokale Infektionsgeschehen festgestellt, kann das Kultusministerium innerhalb von 24 Stunden schulscharfe Schutzmaßnahmen wie zeitlich begrenzte teilweise oder vollständige Schulschließungen anordnen. Eine Teilschließung kann auch bedeuten, dass lediglich eine oder mehrere Klassen für einen begrenzten Zeitraum in die häusliche Lernzeit geschickt werden müssen. Je nach Lage vor Ort.

Eine entscheidende Bedeutung kommt dabei den Umständen an der betroffenen Schule zu, da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt und die Ausübung des Ermessens dem jeweils konkreten Sachverhalt gerecht werden muss. Im Vordergrund werden die Belange der betroffenen Schülerinnen und Schüler stehen. Konkrete Maßnahmen werden darauf abzielen, eine weitere auch unkontrollierte Ausbreitung von Infektionen mit dem Sars-Cov2-Virus an den Einrichtungen zu verhindern.

Ausgegangen wird dabei unter anderem von einem Überschreiten des Infektionsgeschehens über Schwellenwerte in Relation zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler an der Schule. Darüber hinaus werden weitere auch räumliche Kriterien und die bereits ergriffenen Maßnahmen des Gesundheitsamtes und der Schule berücksichtigt.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

12 Kommentare

  1. Schulsekretärin mit Herz 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,

    leider gibt es zur Zeit keine eindeutige Anweisung zur Erfassung von Coronafällen an Schulen. Ein Leitfaden hierzu wäre enorm hilfreich, damit die traurige Realität, besonders an Grund- und Förderschulen, übermittelt werden kann. Ein Austausch mit verschiedenen Schulsachbearbeiterinnen hat ergeben, dass jeder anders mit der Erfassung der Fälle umgeht, gerade in Bezug auf positive Selbsttests.
    Die Eingabe von Infektionsfällen erfolgt über 2 verschiedene Erfassungsmasken. Die 3 x wöchentliche Erfassung der positiven Selbsttests der an Schule anwesenden Kinder erfolgt über eine separate Maske. Dies ist soweit klar.
    Die 2. Erfassung bezieht sich auf Corona- und Quarantänefälle. Werden hier wirklich nur PCR-bestätigte Fälle gemeldet oder auch positive Selbsttests aus Schule oder Freizeit? Was ist mit Klassen, die durchs Kultusministerium geschlossen wurden? Wie werden diese erfasst? Was geschieht mit positiv getesteten Kindern während der Ferienzeit? Muss hierfür eine Meldung erfolgen bzw. gibt es eine Zeitspanne (+ 2 Tage nach Ferienbeginn)?

    Als Anmerkung möchte ich hinzufügen, dass sich das Kultusministerium bisher nicht von allein bei uns zwecks Teilschließung gemeldet hat. Hätten wir als Schule nicht selber reagiert, hätten sich noch mehr Kinder und Schulpersonal anstecken können und das Virus in ihren Familien verbreitet.
    ———————-
    Ich möchte gleichzeitig darauf hinweisen, dass sich doch bitte LaSuB, Kultus und Gesundheitsamt eindeutig abstimmen mögen, wie die aktuellen Regeln für die Rückkehr „Genesener Kinder“ in Bezug auf positive Selbsttests an Schulen sind und diese bitte eindeutig an Schulen übermitteln. Es kann nicht sein, dass man auf Nachfrage beim Gesundheits- und Schulamt 2 verschiedene Antworten erhält und diese dazu noch im Laufe des Tages geändert werden. „Müssen genesene Kinder innerhalb von 28 Tagen nach positiven Selbsttest die Schule verlassen?“ Wen sich Ämter noch nicht mal einig sind, wie soll man sich dann bitte als Schule gegenüber Kindern und Eltern verhalten? Man verunsichert Eltern, Kinder und Schulpersonal. Ich hoffe hier auf eine verlässliche Auskunft, welche wir auch verbindlich an die Eltern kommunizieren können!

    Von Herzen wünsche ich Ihnen alles Gute und eine gesunde, erholsame und besinnliche Weihnachtszeit.

    Herzlichen Dank.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Schulsekretärin mit Herz,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Für Ihre Hinweise möchte ich mich ebenso bedanken. Wir werden diese an die mit der Erfassung des Infektionsgeschehens befassten Kolleginnen und Kollegen weitergeben.

      An dieser Stelle möchte ich Ihnen auch für Ihre Arbeit danken, der Sie mit Herz nachgehen. Das wissen wir sehr zu schätzen.

      Ihre Wünsche gebe ich auch gern an meine Kolleginnen und Kollegen weiter und wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine vor allem erholsame Weihnachtszeit.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Christin 2 Jahren vor

    Es werden doch immer die Zahlen erfasst von den am Testtag anwesenden Schülern. Wie sollen da Tests aus der Freizeit erfasst werden? Freundliche Grüße

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Christin,

      vielen Dank für Ihre Frage. Wird etwa eine Schülerin bzw. ein Schüler außerhalb der Schule positiv getestet, melden die Eltern das der Schule. Dann können auch diese Fälle übermittelt werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Lehrerin 2 Jahren vor

      Interessant. Entgegen Ihrer Aussage Frau Winkler, wies mein Schulleiter explizit darauf hin, dass nur die in der Schule erfolgten positiven Tests vom Kultusministerium erfasst werden. Für mich nun schwer nachvollziehbar.
      Unser Kultusminister hat hervorgehoben, dass die Infektionszahlen an den Schulen rückgängig seien. Interessanterweise läuft dies der Entwicklung an meiner Schule (und denen befreundeter Kollegen anderer Schulen) diametral entgegen. Auch als Mutter höre ich täglich von meinen Kindern, dass bei den Tests regelmäßig Mitschüler wieder positiv getestet wurden.
      Wir sprechen von Gesundheitsschutz für die Bevölkerung. Schüler und Lehrer sind auch ein Teil der Bevölkerung und verdienen eine ehrlichen Umgang mit den Infektionen und mehr Schutz!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Lehrerin,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Es gilt: Alle positiven Ergebnisse, die der Schule bekannt sind, werden auch eingetragen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. Mutter und Erzieherin 2 Jahren vor

    Hallo, gilt das auch für Kindergärten?
    Werden da auch die positiven Kinder an das Kultusministerium gemeldet?
    Gibt es da auch „Gruppenquarantäne“ so wie in den Schulen? Wenn ja, wer ist dafür zuständig, der Träger oder das Kultusministerium?
    Oder müssen alle Erzieherinnen und Erzieher durchhalten und bekommen dann Weihnachten ihre Quittung, indem sie, als Dank fürs Durchhalten, Weihnachten mit ihren eigenen Familien krank sind und in Quarantäne gehen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Mutter und Erzieherin,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies in der Verantwortung der Träger und des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes liegt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Privat 2 Jahren vor

    Grundsätzlich sollte es feste, verpflichtende Regeln bezüglich einer Schließung geben. Ermessen ist kein guter Berater. Der Schlüssel Fälle zur Schüler Zahl muss den Eltern bekannt sein. Jede Schule sollte verpflichtet werden, wöchentlich die Situation den Eltern transparent bekanntzugeben. Dementsprechend kann man dann seine Entscheidung, ob das Kind zu Hause oder in der Schule lernt „schulscharf“ anpassen. Im Moment ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die eine Schule schließt und die andere Schule nicht. Hier muss viel mehr mit den Eltern kommuniziert werden. Ob sich die Anzahl der Fälle bessert oder verschlechtert, interessiert mich nur für meine Schule. Zahlen für Sachsen zu veröffentlichen ist sicher nicht schlecht, aber spiegelt nicht die individuelle Situation.

    • W. Heiko 2 Jahren vor

      Dem stimme ich zu, vieles wird verwischt ist undurchsichtig und bringt das ein oder andere Durcheinander mit sich.
      Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es u.a. auch an den Personen vor Ort liegt. Unsere Schule kommuniziert auch ohne Corona wenig mit den Eltern, die einer Freundin geht ganz offen mit den Eltern um. Das schafft Vertrauen, v.a. dann, wenn Eltern als kompetent in den Lernprozeß mit einbezogen werden und nicht als Feinde der Schule betrachtet werden.

    • Thomas Teuber 2 Jahren vor

      Kann mich ihren Kommentar nur anschließen. Es gibt keinerlei Informationen zum Infektionsgeschehen an den einzelnen Schulen in Sachsen. Eltern und Kinder werden hier vollkommen im Unklaren gelassen. Verbindliche Regeln sind das Gebot der Stunde, nicht irgendwelche Ermessensspielräume, mehr Transparenz bitte!

    • M. Kretzschmar 2 Jahren vor

      Wenn wir den entstandenen Hass untereinander überwinden und ALLE sich in liebevoller und respektierender Art und Weise einander zuwenden wird es auch endlich wieder besser.