Wie können neue, digitale Lehr- und Lernformate bestehende Unterrichtsformen ergänzen und die schulische Digitalisierung beschleunigen? Das erprobt das Kultusministerium zusammen mit ausgewählten Schulen im aktuellen Schuljahr.
Das Projekt »Lehrergesteuertes digitalgestütztes Selbstlernen«, kurz DISEL, soll schulische Digitalisierungsprozesse beschleunigen und gleichzeitig den Präsenz- und Hybridunterricht um ein zusätzliches Instrument für Lehrkräfte erweitern. Dabei sollen neue digitale Lehr- und Lernformen entwickelt und erprobt werden. Dafür hat das Kultusministerium ein Konzept zur systematischen Einführung digitalgestützten Selbstlernens entwickelt. Das Modellprojekt startet nach den Herbstferien an 29 ausgewählten Oberschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in ländlichen und städtischen Regionen des Freistaates und läuft über einen Zeitraum von acht Monaten.
Das ist DISEL
Unter Digitalgestütztem Selbstlernen (DISEL) werden digitale Lernsequenzen verstanden, in denen Schülerinnen und Schüler selbstständig in der Schule oder zu Hause Lernaufgaben bearbeiten. Das heißt: Die Lehrkraft hält die jeweilige Unterrichtsstunde nicht selbst, sondern bereitet entsprechende Arbeitsaufträge mit passenden Materialien vor. Welche digitalen Module, Software oder Begleitmaterialien dabei genutzt werden, entscheidet die Lehrkraft. Darüber hinaus kontrollieren und bewerten die Lehrerinnen und Lehrer die Lernergebnisse und sind für die individuelle Leistungsermittlung zuständig. Das wöchentliche Unterrichtsdeputat der beteiligten Lehrkräfte vermindert sich dadurch nicht. Der zeitliche Mehraufwand wird jedoch anteilig vergütet. Damit besteht für diese Schulen eine weitere Möglichkeit, Unterrichtsausfall zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Vor Ort in der Schule können etwa Assistenzkräfte oder Freiwillige im »FSJ Pädagogik« die Lernenden beaufsichtigen.
Das Projekt wird fachlich vom Landesamt für Schule begleitet und evaluiert. Nach erfolgreichem Abschluss des Projektes soll DISEL im Schuljahr 2025/2026 auf alle sächsischen Oberschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Beruflichen Schulzentren ausgeweitet werden. Dabei handelt es sich um ein zusätzliches, freiwilliges Angebot, um Unterrichtsausfall zu minimieren.
Drei Fragen dazu:
1. Welche 29 Schulen nehmen an dem Projekt teil?
2. Wer im Kultusministerium hat das Konzept verfasst und was zeichnet diese Person(en) für diesen Arbeitsauftrag aus?
3. Ist angedacht, dass LuL, die bereits mit digitalen Lehr- und Lernformen das digitalgestützte Selbstlernen ermöglichen und nicht Teil der 29 ausgewählten Schulen sind, auch eine anteilige Vergütung für den zeitlichen Mehraufwand erhalten?
Was bedeutet: „Der zeitliche Mehraufwand wird jedoch anteilig vergütet.“? Wie genau sieht diese Vergütung aus?
Lieber Jörn Hendrik Bohn,
gern dazu die Antwort an LehrkraftChemnitz durchlesen.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
Hallo liebes Blog Team,
Welche Schulen sind denn konkret bei den Piloten dabei?
Schönes Wochenende
Vielen Dank
Lieber Daniel Gröber,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Leider können wir Ihnen darauf (noch) nicht antworten, da nicht alle Schulen mit einer Veröffentlichung ihrer Teilnahme zum jetzigen Zeitpunkt einverstanden waren. Sie möchten das digitalgestützte Selbstlernen erst einmal in Ruhe ausprobieren.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
Sehr geehrtes Blog-Team,
als Lehrkraft hätte ich eine Verständnisfrage zur Anrechnung: Halten die am Pilotprojekt teilnehmenden Lehrkräfte weiterhin 26h (Regeldeputat) und bekommen zusätzlich dazu eine Vergütung für die Teilnahme am Projekt, aber keine Anrechnungsstunden, oder hat man den Lehrkräften, die z.B. 3h Onlinelernen anbieten 1h Unterricht erlassen?
Ich war mir unsicher, wie die Formulierung „anteilig vergütet“ gemeinst ist.
Liebe LehrkraftChemnitz,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gern ein paar Worte dazu: Die freiwillige Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt zusätzlich zur (Präsenz-)Unterrichtsverpflichtung, eine gleichzeitige Verminderung des wöchentlichen Unterrichtsdeputates gibt es nicht. Um eine Überbeanspruchung der beteiligten Lehrkräfte zu vermeiden, sind die DISEL-Stunden/Woche pro Lehrkraft auf maximal vier Unterrichtseinheiten begrenzt. Zwei DISEL-Stunden entsprechen einer Mehrarbeitsstunde in Präsenz.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler