Neue Schul- und Kita-Coronaverordnung zum Schujahresstart

Neue Schul- und Kita-Coronaverordnung zum Schujahresstart

Das Sächsische Kabinett hat eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung für die ersten drei Wochen des neuen Schuljahres verabschiedet.

Welche Rahmenbedingungen gelten für den Schuljahresstart?

In der neuen Verordnung ist ein inzidenzunabhängiger Präsenzunterricht (aller Schülerinnen und Schüler in der Schule) verankert. Landesweite Schulschließungen sind nicht vorgesehen.

Auch die Schulbesuchspflicht gilt im neuen Schuljahr wieder für alle. Eine Befreiung ist nur noch für Schülerinnen und Schüler mit einem ärztlichen Attest möglich.

Tests für Geimpfte und Genesene entfallen. Alle anderen müssen sich einmal die Woche testen, wenn die Inzidenz unter 10 liegt. Liegt die 7-Tage-Inzidenz darüber, finden die Tests wieder zweimal die Woche statt.

Die Maskenpflicht setzt ab einer Inzidenz von 35 ein, außer in der Grund- und Förderschule (Primarbereich).

„Unser Ziel im neuen Schuljahr bleibt Präsenzunterricht.“,

erklärte Kultusminister Christian Piwarz.

Gesonderte Regelungen und Schutzmaßnahmen in den ersten zwei Schulwochen

Vom 6. bis 19. September 2021 ist eine zweimalige Testung pro Woche an Schulen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das gesamte Schul- und Hortpersonal geplant – in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 10 eine dreimalige Testung. Die zweimalige Testung gilt auch für Lehrer in der Vorbereitungswoche. Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht testen.

Weiterhin soll eine verschärfte Maskenpflicht in Schulen im Zeitraum vom 6. bis 19. September 2021 in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 10 umgesetzt werden.

Diese Maßnahmen dienen auch als Leitplanken für den weiteren Schuljahresablauf.

Kultusminister Christian Piwarz fasst zusammen:

„Wir sind für den Schulstart und das neue Schuljahr gewappnet. Im Vergleich zum vergangenen Schuljahr haben wir on Top umfangreiche Testmöglichkeiten, den Impfschutz der Erwachsenen und jetzt auch die Möglichkeit der Impfung ab 12 Jahren. Wir wissen wie die AHA-Regeln funktionieren und dass die Schüler keine Pandemietreiber sind.“

Es bleibt bei einer Abwägung zwischen dem Infektionsschutz, dem Recht auf Bildung und den gesundheitlichen Auswirkungen auf die Kinder, wenn kein Schulalltag mehr stattfindet. Gerade der letzte Punkt sei in den vergangenen zwei Jahren zu wenig berücksichtigt worden. So können schulscharf Schutzmaßnahmen wie zeitlich begrenzter Wechselunterricht oder temporäre Schulschließung vom Kultusministerium angeordnet werden, wenn lokale Ausbrüche stattfinden.

Sachsenweite Einschränkungen des Präsenzunterrichtes erfolgen erst bei Eintreten der in der ebenfalls neu beschlossenen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geregelten Überlastungsstufe (Bettenauslastung in den Krankenhäusern). Erst dann würden alle Kitas, Grundschulen und zum Teil Förderschulen in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen/Klassen wechseln. Für viele andere Schülerinnen und Schüler findet dann Wechselunterricht statt.

Schuleinführungsfeiern in der Schule

Bei den Schulanfangsfeiern müssen sich am 4. September 2021 weder die zukünftigen Erstklässler, noch die Begleitpersonen testen lassen, wenn sie das Schulgelände betreten. Alle weiteren Hygieneschutzmaßnahmen (u.a. das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes  oder einer FFP2-Maske) haben Bestand. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Feiern werden von den Schulen an die Eltern weitergegeben.

Die Schul- und Kita-Coronaverordnung tritt am 26. August 2021 in Kraft.

Ralf-Thomas Schiebel - Internetredakteur in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

150 Kommentare

  1. K. Albinus 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Schiebel,
    es entsetzt mich zunehmend, mit welcher Selbstverständlichkeit von unseren Kindern auch weiterhin erwartet wird eine Schule zu besuchen, in der es keine offen gezeigten Gesichter gibt und freies Atmen auf absehbare Minuten beschränkt ist. Ein neu in die 5. Klasse kommendes Kind sieht sich nur unbekannten „Maskenkindern“ gegenüber. Permanent getragene Masken werden ein Sammelort für Keime aller Art sein und damit jedweder Art von Gesundheitsvorsorge entgegenwirken, können andere Krankheiten verursachen oder allergieverstärkend sein. Die eingeschränkte Sauerstoffzufuhr lässt viele Kinder über Müdigkeit, Kopfschmerzen, Konzentrationsprobleme,… klagen. Bei einer Inzidenz von über 35 (welche in den kommenden Monaten als recht wahrscheinlich anzusehen ist), wird Maskentragen zum unverantwortlichen Dauerzustand. Müssen die Folgeschäden besonders bei unseren Kindern erst noch drastischere Ausmaße annehmen, bis Entscheidungen getroffen werden, die verhältnismäßig und maßvoll sind? Kinder sind unsere Zukunft. Sorgen wir dafür, dass Schule für sie wieder ein Ort wird, der ihre Persönlichkeitsentwicklung in positivem Sinne fördert und deren Immunkompetenz stärkt. Deshalb „Nein zur Maskenpflicht!“

  2. Marcel 3 Jahren vor

    Hallo.
    Können die Schulen die Art der Tests wählen (Spuck, Mund,…)? Werden die Tests.in den Schulen nach Gebrauchsanweisung durchgeführt und wie wird die Einhaltung kontrolliert?
    Kann auch durch betriebliche Testung nur das Ergebnis in die Schule mitgegebenwerden?

  3. Ina G. 3 Jahren vor

    Ist es möglich mein Kind weiterhin über meinen Arbeitgeber, in meinem Fall Pflegedienst also ausgebildete Fachkraft, zu testen und dessen abgestempelten Nachweis mit in die Schule zu geben?

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Ina,

      Sie können versuchen. Laut der Begründung zur Schul- und Kita-Coronaverordnung sind jedoch lediglich »Testnachweise aus Testzentren zu akzeptieren (kostenloser Bürgertest).«

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Joe Schenke 3 Jahren vor

      Laut Infektionsschutzgesetz sind „betriebliche Testungen“ den „Bürgertests“ gleichwertig anerkannt. In der sächsischen Verordnung wird davon auch keine Ausnahme gemacht. Ein Begründungstext ändert daran nichts.

      Mit welcher Begründung wöllte man einer fachkundigen zertifizierten Person, welche im Rahmen der zugelassenen betrieblichen Testungen testet oder Selbsttests überwacht, etwas verwehren, was zumeist unzertifizierten Lehrkräften zugemessen wäre? Lehrkräfte dürfen die Testung der Schüler überhaupt nur beaufsichtigen, weil für „betriebliche Testungen“ nicht einmal eine Zertifizierung nötig ist, sondern eine Einweisung reicht.

      Also Herr Schiebel, ich denke, ganz dünnes Eis.

  4. Dorina 3 Jahren vor

    Guten Tag Herr Schiebel,
    hier noch einmal meine Frage der letzten Woche, die Sie bis jetzt leider nicht beantwortet haben:

    Gilt bei Vorerkrankung von Kolleginnen und Kollegen (und damit erhöhtem Risiko) weiterhin, dass bei Vorlage eines Attestes die Kolleginnen und Kollegen auch die Möglichkeit des Distanzunterrichtes haben? Und wenn ja, gibt es in diesem Fall eine Unterscheidung zwischen vollständig Geimpften und Nichtgeimpften?

    In der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung habe ich dazu nichts gefunden.

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Dorina,

      die Regelung derartiger Personalangelegenheiten gehört nicht in die Schul- und Kita-Coronaverordnung und auch nicht in diesen Blog. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Schulleitung.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Lehrkraft Gymnasium 3 Jahren vor

      Vielen Dank, Herr Schiebel,
      Ich habe ein ähnliches Problem. Diese Antwort hilft mir aber leider überhaupt nicht weiter, wenn ich bloß meine Schulleitung fragen soll.
      1. Wenn die Frage aus Sicht der Schulleitung kommt: Wie sichert sich die Schulleitung ab?
      2. Ich suche rechtliche Hilfe und Sicherheit, um ggf. meine Rechte vor einer Schulleitung rechtssicher vertreten zu können, wenn diese eine andere Auffassung dazu hat, als die betreffende Person.
      (Einen Einspruch bzgl. einer Parksünde können Sie auch schlecht bei der betreffenden Politess selbst einreichen. Wie sollte diese neutral entscheiden?)
      Ich hoffe sehr, Sie verstehen nun das Problem.
      Vielen Dank für eine weiterbringende Antwort.

  5. Daniel 3 Jahren vor

    Hallo,

    darf ich mein Kind zu Hause testen, damit es in die Schule darf, sofern ich vorher diesen Kurs https://shop.johanniter-portfolio.de/covid-antigen-test-online-kurs/ absolviere?

    VG
    Daniel

  6. Anonym 3 Jahren vor

    Guten Morgen

    Meine Kinder haben ein ärztliches Attest, dass sie keine Handlung im Mund-Rachen-und Nasenraum vornehmen (lassen) dürfen, aus medizinischen Gründen.
    Müssen sie dennoch in die Schule und testen sich einfach nicht, oder dürfen sie unter diesen Umständen daheim beschult werden?

    Freundliche Grüße

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Auch für Kinder mit Attest gilt die Schulbesuchspflicht.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  7. Eine Mutter 3 Jahren vor

    Hallo!

    Unser Sohn ( 12 Jahre) ist mehrfachschwerstbehindert und kann daher nicht geimpft werden. Seine Schwester muss nun wieder die Schule besuchen, da man ja ohne Ausnahmen die Schulbesuchspflicht wieder eingeführt hat. Es ist nicht auszudenken, welche Folgen eine Corona Infektion für unseren Sohn haben wird. Es werden solche Sonderfälle leider nie beachtet, um dort auch eine Ausnahmeregelung von der Schulbesuchspflicht zu treffen. Bitte überdenken Sie die Schulbesuchspflicht noch einmal. Sie muss weiterhin ausgesetzt bleiben, wie im vergangenen Schuljahr!!!

  8. Eltern 3 Jahren vor

    Nachdem nun der Bundestag die „epidemische Lage“ verlängert hat, ist es für mich absolut unverständlich warum die Präsenzpflicht nicht weiter aufgehoben bleibt. Es ist mittlerweile bekannt, dass die Tests keine Aussagekraft haben und es genügend Impfdurchbrüche gibt, so dass ich als Geimpfter trotzdem erkranken und auch Überträger sein kann. In den Medien wird bereits jetzt daraufhingewiesen, dass die Zahlen im Herbst wieder extrem ansteigen werden und wir uns bereits in der 4. Welle befinden, d.h. die körperliche Unversehrtheit meines Kindes ist in der Schule nicht gewährleistet und ich setze es bewusst dieser Gefahr aus. Dabei habe ich für das Wohl meines Kindes Sorge zu tragen.
    Zudem nehme ich es in Kauf, dass mein Kind die Viren mit nach Hause bringt und meine Familie, Eltern und Großeltern, anstecken kann. Ich finde das absolut verantwortungslos!!!

  9. Bastl 3 Jahren vor

    Es ist nun schon das 3. Schuljahr, welches aufgrund von Corona, nicht normal läuft. Nach dem Frühjahr 2020, als alles neu war und man deshalb noch Verständnis haben konnte, war das letzte Schuljahr für Kinder, Eltern und Lehrer eine Zumutung, die nie wieder passieren sollte.
    Nun geht der ganze Wahnsinn wieder von vorn los.
    Eine stundenlange Maskenpflicht, die bei irrsinnigen Inzidenzen von 35 (im Herbst und Winter kommt man nicht drunter) täglich über viele Monate (evtl. von September bis Mai) praktiziert werden soll, ist absolut krank und ein Vergehen gegen die Kinder. Dazu kommt noch, dass die Kinder ohne Symptome in die Schule kommen und getestet werden. Wieso trotzdem Maske?
    In Baden-Württemberg wurden aus den 2 „Sicherheitswochen“ mit Maskenpflicht an Schulen eine inzidenzunabhängige Dauer-Maskenpflicht.
    Hört endlich mit dem ganzen Irrsinn auf und lasst unsere Kinder in Ruhe!
    Es zerreißt mir als Familienvater das Herz, wenn ich das seit nunmehr 1,5 Jahren mit ansehen muss.

  10. Mutter + Lehrerin 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Schiebel,
    Ich nehme Bezug auf Ihre Antwort an Jan und Ihre Aussage zu den praxistauglichen Vorschlägen.
    Ich halte es für fatal Kinder und Jugendliche und Lehrer wieder zum monatelangen Masketragen zu nötigen. Im Sportverein, selbst beim Essen in der Schule und in der Freizeit treffen sich die Kinder ohnehin. Von einem sinnvollen und hygienischen Masketragen sind wir in der Schule weit entfernt. Ich weise Schüler sehr oft auf ihre auf dem Fußboden liegenden Masken hin, die dann wieder aufgesetzt werden. Wenn sie die Tragebänder der Masken sehen (grau), wissen sie so einiges über die Tragedauer. Warum wird diese Maßnahme nicht differenzierter und begrenzter gesehen? Wenn sie schon sein muss. Besser wäre natürlich sie würden sich ganz davon trennen. Aber wenn sich junge Erwachsene infizieren und die Inzidenzen steigen, müssen Schulkinder Masken tragen. Trotz Testungen und teilweise auch Impfungen. Dies ist das falsche Signal!
    Daher wäre es doch sicher möglich die Maßnahmen angepasst zu sehen. Zum Beispiel ab 10 Fällen pro 100 Schüler in einer Woche an einer Schule für die nächsten 14 Tage. Dann wäre die Maßnahme zielgerichtet und begrenzt und transparent. Denn ich bin Lehrerin geworden aus Freude an der Arbeit mit Kindern und nicht um Kinder zu gängeln.
    Viele Grüße und eine Bitte um Nachbesserung!

  11. Hanna 3 Jahren vor

    Meine Frage Stellung ist so unangenehm das mittlerweile die E-Mail Adresse gesperrt ist und damit die Frage nicht mehr auftaucht!!!

    Sehr geehrter Herr Schiebel,
    Ist Ihnen meine Frage unangenehm, da Sie immer wieder verschwindet? In einem anderen Kommentar konnten Sie Sehr schnell antworten und schon vorab mit Ordnungswidrigkeitsverfahren einer Mutter gegenüber drohen.
    Hier nochmals meine Frage:
    Hallo,

    Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen wenn mein Kind jeglichen Test verweigert und gutes zureden nicht hilft?
    Und mit welchem Bußgeld muss ich rechnen wenn ich der Schulpflicht nachkomme, mein Kind zur Schule schicke und es von der Schule nach Hause geschickt wird da sonst eine Ordnungswidrigkeit begangen würde, es ungetestet in der Schule zu verwaren?

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Hanna,

      Ihre Frage ist weder unangenehm noch wurde in diesem Blog Ihre E-Mail-Adresse gesperrt.

      Auch liegt es mir fern, Ihnen in irgend einer Weise drohen zu wollen.

      Gern möchte ich Ihnen sachlich Ihre Frage beantworten, die bereits mehrfach von anderen Lesern gestellt wurde:

      Die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten obliegt nicht dem Kultusministerium sondern den Ordnungsämtern der Landkreise und der Kreisfreien Städte.
      Dies ist im Sächsischen Schulgesetz so geregelt.

      Ob und in welcher Höhe letztendlich den Sorgeberechtigten ein Bußgeld bei Verletzung der Schulbesuchspflicht in Rechnung gestellt wird liegt demnach im Ermessen der Ordnungsämter.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Daniel Gerstenberger 3 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Schiebel,
      an wen muss ich mich wenden um eine Unbedenklichkeitserklärung, welche mir die körperliche und psychische Unversehrtheit meines Kindes durch die Testverfahren in der Schule, deren Auswirkungen sowie das Maskentragen garantiert, zu erlangen.
      MfG

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Daniel Gerstenberger,

      Sie wissen genau, dass Ihnen niemand eine solche Unbedenklichkeitserklärung abgeben kann. Auch Maßnahmen zum Infektionsschutz – egal ob Testverfahren, das Tragen der Masken oder Impfungen – sind keine Wundermittel. Deren Anwendung erfordert stets einen Kompromiss zwischen Wirksamkeit und unbeabsichtigten Nebenwirkungen.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  12. Hanna 3 Jahren vor

    Hallo,

    Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen wenn mein Kind jeglichen Test verweigert und gutes zureden nicht hilft?
    Und mit welchem Bußgeld muss ich rechnen wenn ich der Schulpflicht nachkomme, mein Kind zur Schule schicke und es von der Schule nach Hause geschickt wird da sonst eine Ordnungswidrigkeit begangen würde, es ungetestet in der Schule zu verwaren?

  13. Lehrerin 3 Jahren vor

    „Brauchen“ sich geimpfte Schüler und Lehrer nicht testen oder „dürfen“ sie sich nicht testen?
    Was, wenn meine geimpften Schüler/Kollegen sich aus Sicherheitsgründen (weil zuhause ein krankes, nichtgeimpftes Familienmitglied sitzt) oder auch einfach aus Solidarität mit den nichtgeimpften Mitschülern (Stichwort Zweiklassengesellschaft) auch testen lassen wollen?
    Dann brauche ich über kurz oder lang ja viel mehr Tests. Sind diese dann auch in den Schulen vorhanden?
    Und sind diese geimpften Schüler dann verpflichtet, mir ihr Testergebnis zu zeigen?
    Wo finde ich da rechtskräftige (!) Hinweise?

    Im übrigen kann ich mich der Aussage von Herrn Kundisch nur anschließen :
    Die Maskenpflicht im Unterricht ist völlig an der Realität vorbei!
    Zum Essen, Trinken und Rauchen nehmen sie sie ja in den Pausen auch ab. Und da sitzen/stehen sie ja viel enger und vor allem wild zusammengewürfelt (auch aus verschiedenen Klassen) zusammen.
    Erfahrungsgemäß halten sich die Schüler dann einfach länger am Frühstücksbrot fest, um mal durchatmen zu können.
    Wenn ich dann im Unterricht wieder darauf bestehen muss, dass sie den oft total verdreckten „Lappen“ (wenn man Glück hatte, wurde er in der Hosentasche mit gewaschen) wieder aufsetzen, stößt das verständlicherweise (!) auf Widerstand und Unverständnis.
    Diese extrem ermüdenden Diskussionen führt das Kultusministerium dann nicht für mich.

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Lehrerin,

      es spricht nichts dagegen, dass sich geimpfte Schülerinnen und Schüler weiterhin freiwillig in der Schule auf Corona testen. Die dazu benötigten Testkits werden in der Schule verfügbar sein.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Mirjam 3 Jahren vor

      Welche außerschulischen Tests werden anerkannt? Ist es weiterhin möglich die Kinder im Rahmen einer betrieblichen Testung von geschulten Personal testen zu lassen? Das war bisher möglich ist aber nirgends definiert in der Verordnung?

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Mirjam,

      laut der Begründung zur Schul- und Kita-Coronaverordnung »sind zudem Testnachweise aus Testzentren zu akzeptieren (kostenloser Bürgertest).«

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  14. Dorina 3 Jahren vor

    Für Lehrerinnen und Lehrer, die krankheitsbedingt einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, bestand im vergangenen Schuljahr die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie Präsenz- oder Distanzunterricht durchführen. Besteht diese Möglichkeit auch mit Beginn des neuen Schuljahres (sowohl für geimpfte als auch ungeimpfte Kolleginnen und Kollegen) weiterhin? Ich habe in der der neuen Schul- und Kita- Coronaverordnung dazu nichts gefunden.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Dorina,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wenden Sie sich gern in solchen Personalangelegenheiten an Ihre Schulleitung oder an Ihr zuständiges LaSuB.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  15. Jan 3 Jahren vor

    Es ist interessant wir stark hier zensiert wird wenn man mal ein paar Dinge konkret anspricht. Gegen die Netiquette habe ich mit Sicherheit nicht verstoßen. An der Bearbeitungszeit meines eingereichten Beitrags kann es auch nicht liegen denn andere, danach erstellte Artikel sind bereits online.

  16. Anastasia Frühauf 3 Jahren vor

    Bei uns in der Firma haben wir Luftreiniger für Industrieanlagen und ich habe Mal meine Nichte gefragt, wie das bei ihr ist. Ich wusste nicht, dass sich am 4. September 2021 weder die zukünftigen Erstklässler noch die Begleitpersonen testen lassen müssen, wenn sie das Schulgelände betreten. Ich hoffe, diese Luftreiniger werden in den Schulen noch eingebaut.

  17. Besorgte Mama 3 Jahren vor

    Hallo,
    mein Kind will sich nicht testen lassen und erst recht keine Maske im Unterricht tragen. Kenne auch andere Kinder die dies nicht wollen. Was passiert mit diesen Kindern bzw. Eltern?

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Besorgte Mama,

      wir bitten wirklich alle Eltern darum, ihre Kinder wieder in die Schule zu schicken. Unterricht gehört in das Klassenzimmer und nicht in das Kinderzimmer.

      Schülerinnen und Schüler brauchen den direkten Kontakt mit dem Lehrer und den Mitschülern. Das ist für den Lernerfolg und die soziale Entwicklung enorm wichtig. Darum hat der gemeinsame Präsenzunterricht für uns Priorität, denn es geht um die Zukunftschancen Ihrer Kinder. Um dies abzusichern, werden auch im neuen Schuljahr Schutzmaßnahmen notwendig.

      Wenn die Kinder nicht zur Schule geschickt werden oder aufgrund der Verweigerung, eine Maske zu tragen oder an Tests teilzunehmen, nach Haus geschickt werden müssen, dann steht auch in diesem Fall eine Verletzung der Schulbesuchspflicht in Rede. Das kann im Einzelfall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  18. Jan 3 Jahren vor

    Bitte hören Sie damit auf uns ständig zu suggerieren das ein Mund-Nasenschutz, ganz gleich ob FFP2/3 oder die sogenannte „OP-Maske“, ein Allheilmittel gegen Corona sei. Ich bin gewiss kein Coronagegner. Ein solcher MNS ist nur dann wirksam, wenn er

    1.) richtig genutzt wird (und damit gehört das richtige Auf-, vor allem aber auch das Absetzen) und
    2.) gemäß den Herstellerangaben korrekt eingesetzt wird. Was wird wohl mit Angaben wie „einmaliger Gebrauch“ und „maximale Tragedauer von 2 Stunden“ gemeint sein???

    Uns beschäftigt Corona seit 1,5 Jahren und die Politik ist ahnungsloser als je zuvor. Sämtliche Argumentation stützt sich auf Aussagen des RKI, eines staatlichen und abhängigen Instituts. Wann setzt unter der Bevölkerung endlich mal wieder der gesunde Menschenverstand wie 1989 ein? Es gibt keine durchdachten Konzepte, jeder schiebt es auf den anderen, uns fällt derzeit der gesamte Föderalismus auf die Füße. Das alles jetzt zu versuchen bei Kindern umzusetzen ist mehr als scheinheilig von allen regierenden Stellen. Eine Woche vor Schulstart kommt man häppchenweise was uns ab 6. September erwarten wird. Wann war aus dem SMK jemand mal wirklich vor den Sommerferien in den Schulen präsent und hat sich angeschaut wie es in der Praxis aussieht? Hat sich in der Regierung, ganz gleich ob auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, mal wirklich jemand Gedanken darüber gemacht das die gesamten Verordnungen als Gesamtbild vorn und hinten nicht aufgehen?

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Jan,

      bezüglich der Einschätzung, dass ein Mund-Nasenschutz kein Allheilmittel gegen Corona ist, sind wir schon mal einer Meinung. Sachsen kombiniert deshalb das Tragen des Mund-Nasenschutzes mit weiteren Maßnhmen zum Infektionsschutz wie Testungen und Impfungen.

      Auch Ihre Hinweise zur sachgerechten Nutzung des Mund-Nasenschutzes teile ich voll und ganz. Hier gibt es noch Nachbesserungsbedarf sowohl in der Schule, als auch bei der Anleitung durch die Sorgeberechtigten. Ihre Kritik kann ich nicht als haltlos vom Tisch wischen. Es ist jedoch leicht, Entscheidungen der Vergangenheit mit heutigem Wissen zu kritisieren. Einen eigenen konstruktiven Vorschlag zur Lösung der anstehenden Probleme habe ich in Ihrem Kommentar leider vergeblich gesucht.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Fragensteller 3 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Schiebel,

      ich verweise auf meinen kommentar weiter oben:

      Die falsche und unhygenische Nutzung der Masken durch viele Kinder und Jugendliche ist leider Standard und nicht die Ausnahme. Das liegt leider (und eindeutig) daran, dass der richtige Umgang damit nie richtig kommuniziert wurde. Steht zwar auf der Packung, aber wer liest das mit 12 oder 16 schon? Klar sind auch die Eltern in der Pflicht, aber da stößt man leider auf sehr viele, die die Dinger auch wochenlang tragen (KOSTENfaktor!!!) oder eben nur als Kinn-Deko-Maske.

      Sachsen setzt viele Maßnahmen weiter fort wie seit vielen Monaten. Hier also ausschließlich mit „Entscheidungen der Vergangenheit“ zu argumentieren, ist zu kurz gedacht. Vor allem vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das SMK Ende Juli beriets einen Plan für nach den Ferien vorlegte und ihn diese Woche einfach mal neu machte (ohne nachvollziehbare wissenschaftlich/medizinische Begründung), führt zu Misstrauen und Ignoranz unter einem Teil von allen Betroffenen (Leitungen, Lehrkräfte, Schüler, Eltern).
      Ebenso wie die Tatsache, dass 16 Länder bis heute 16 verschiedene Vorgehensweisen haben, was Tests, Maske, Präsenz vs. Daheim, Quarantäne etc. betrifft (und teils die Kommunen, wo sie dürfen, nochmal jede andere Regeln hat). Das Virus ist aber nicht in Land X gefährlicher oder harmloser als in Land Y. Vertrauen erweckt man damit nicht, sondern das Gegenteil!

      In diversen europ. Ländern gibt es in Schulen keine Maskenpflicht oder wenn überhaupt erst ab 16 Jahren (= je nach Land ca. Klasse 10 oder 11 aufwärts). Das sollte auch in Deutschland bzw. Sachsen möglich sein.

      Luftfilter werden weiterhin kaum eingesetzt, ein Programm dafür sei laut Minister nicht nötig. Teilweise sponsern Unternehmen die Geräte den Schulen (!!), weil es sonst nicht vor den Ferien eingebaut sein kann.
      Lehrerlaptops sind weiterhin nicht vorhanden, sie sollten bis 31.12.2020 kommen. FÜR jede Lehrkraft. Die Richtilinie zur Beschaffung kam aber erst im Juni 21, Geräte sind weiterhin nicht oder nur teilweise da.

      Fazit: Ich sehe wenig Logik, wenig klare Linie, sondern viel „wir wissen auch nicht so richtig“ und „vieles dauert ewig“. Selbstreflexion (zur Verbesserung der SItuartion) vermisse ich beim SMK bzw. v.a. beim Minister leider.

  19. Eine Lehrerin 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    welche neuen Sachverhalte führen dazu, dass die Schulbesuchspflicht wieder eingeführt wird? Warum nehmen Sie Eltern die Möglichkeit, Ihre Kinder auf diese Art zu schützen?

  20. Madeleine 3 Jahren vor

    Wie kann man von Kindern (egal welches Alter) verlangen, 6-8h pro Tag mit Maske da zu sitzen, wo es 2-3 Tests pro Woche gibt. Im Kino, Gaststätten etc brauch man es nicht, aber den hilflosen Kindern kann man es ja aufzwingen. Ich kann das echt nicht nachvollziehen, welchen Grund gibt es dafür? Wie muss es einem Lehrer ergehen, nur in Maskengesichter zu blicken? Diese Regelung überdenkt Herr Piwarz vor Schulbeginn bitte nochmal!

    • Anita Schönberg 3 Jahren vor

      Sehr geehrte Madeleine,
      aus Sicht eines Lehrers kann ich Ihnen sagen, dass der Blick in die Maskengesichter weiß Gott nicht schön ist, aber immer noch besser als besorgte E-Mails an schwer erkrankte Schüler schreiben und die Langzeitfolgen im Schulgeschehen berücksichtigen zu müssen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Eine Lehrerin

    • Karsten 3 Jahren vor

      Liebe Frau Schönberg,
      wie definieren Sie „schwer erkrankte Kinder“?
      Zählen auch die Kinder dazu, die unter den sogenannten „Corona-Schutzmaßnahmen“ leiden und erkranken – körperlich und seelisch – oder werden diese dabei wie überall vergessen und unter den Tisch gekehrt?
      Dieses Virus ist nur ein (kleiner Teil) auf unserem Globus!

      Danke für eine Klarstellung hierzu und alles Gute.

  21. Lehrerin 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    bleibt es weiterhin dabei, dass geimpfte schwangere Lehrerinnen nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden
    dürfen? Ich finde dazu leider keine aktuellen Informationen.

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Lehrerin,

      eine Grundsatzentscheidung lag mir hierzu zunächst nicht vor. Deshalb ergänze ich meinen Kommentar folgenderweise:

      In einem Schulleiterbrief vom 14. Juni 2021 informierte das Landesamt für Schule und Bildung, dass auf der Grundlage der Regelungen des Mutterschutzgesetzes und der „Hinweise zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2“ des Ausschusses für Mutterschutz beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiterhin ein Einsatz Schwangerer im Präsenzunterricht auch im Ausnahmefall und auf freiwilliger Basis nicht zulässig ist.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Eine Familie 3 Jahren vor

      Fremde Menschen entscheiden jetzt über das Wohl und Gesundheit unserer Kinder und deren Familien? Und dann wird man auf ein Bußgeld hingewiesen. Monatelang konnten wir Eltern und auch die Kinder selber entscheiden und jetzt wird eine Pflicht daraus gemacht. Was ist mit den Familien wo auch weiterhin Vorerkrankungen sind die müssen jetzt Angst haben sich zu infizieren. Und nicht jeder verträgt eine Impfung. Zumal die Impfung nicht einmal vor Ansteckung schützt. Jeder sollte selber entscheiden können was für sich und seine Familie das Beste ist.

  22. Daniel Arnold 3 Jahren vor

    Hallo in die Runde,

    ich bin weiß Gott kein Coronaleugner und ich bin auch keiner der sich mit dem Thema das erste Mal auseinandersetzt, aber was hier an Verordnungen aus Dresden entsendet wird, und das seit Wochen und Monaten, ist einfach nur ärgerlich. Es steht nicht zur Debatte, ob es sich um Kindeswohlgefährdung oder Körperverletzung handelt. Bitte das kann man im StGB nachlesen. Das ist es nicht; es ist die Logik und die Tranzparenz die hier aufgeschlagen wird.

    Peinlich Peinlich Peinlich diese CoronaVerordnung. Das Impfangebot für 12 jährige steht und trotzdem kommt die komplette Maskenpflicht ab Klasse 5!!! Prima. Außenwirkung = Hoppla, da ist ja noch Papier im Schreibtisch!

    Diese Denkweise zeigt deutlich, wie es um das Bildungssystem steht. Schnell und nicht nachhaltig. Wenn Maskenpflicht, dann muss die Schule auch Masken bereitstellen. Schließlich besteht ja wieder Schulpflicht. Wenn die Schüler mit Krankheitssymptomen in die Schule kommen, dann muss man auch dies nachhaltig reglementieren, aber hier entscheidet ein Schulministerium in Zuständigkeit ( was auch richtig ist) was Aufgabe des Gesundheitsministeriums wäre. Das von da nichts durchdachtes kommt, kann man in den vergangenen Verfügungen nachlesen.

    Weiter! Wer glaubhaft macht, keine Maske tragen zu können ist von der Maskenpflicht befreit. Ein Hoch auf die Ausnahmetatbestände.

    Die Schutzrichtung dieser Verordnung ist auf das staatliche Personal ausgerichtet, die Schutzrichtung für die Kinder ist nicht gegeben, da keine Folgen beschrieben sind. Sämtliche landesstaatlichen Körperschaften sind von den Regeln exkludiert. So ist´s richtig!

    Was bringen explizite Regeln für Einrichtungen der Jugendfürsorge, wenn „draußen“ nicht die selben Regeln gelten ?! Ich habe 3 Kinder in 3 verschiedenen Einrichtungen, meine Frau und ich arbeiten ebenfalls in Einrichtungen in denen man Publikumsverkehr aus allen Gesellschaftsschichten hat. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und achten sehr auf Hygienemaßnahmen, aber bitte erklären Sie mir wie das Verständnis für diese Regelungen und Verordnungen in den unteren sozialen Schichten ankommen soll? Ist es denn so schwer eine Verordnung zu erlassen, die so einfach gestrickt ist das sie auf einen Bierdeckel passt ?

    In der neuen allgemeingültigen Verordnung wirft man die Inzidenz übern Haufen. Wieso ? Weil die aktuelle Belegung der Krankenhausbetten aussagekräftiger ist ? Ja das ist sie, aber da findet sich kein Bürger zurecht. Ganz ehrlich, das ist alles zu viel was da gemacht wird. Der Inzidenzwert hängt ist ein Wert der Inkubation + 3 Tage hinterherhängt. Die Zahl der belegten Betten spiegelt nur bedingt die Zahl der Erkrankten in Sachsen wieder, aber nicht die Zahl der Erkrankten Sachsen!

    Schaffen Sie eine Verordnung die auf 2-3 Seiten passt ! Es gibt Leute die Verordnungen lesen, verstehen und umsetzen müssen und neben Ihrer eigentlichen Arbeit nicht die Zeit haben 17 Seiten zu lesen und Verweise zu verfolgen.

  23. Susan 3 Jahren vor

    Warum wird die Schulpflicht nicht wieder ausgesetzt?

  24. Christel 3 Jahren vor

    Welche Bestimmungen sollen für die Schulanfänger gelten?
    Müssen diese kleinen sechsjährigen, aufgeregten Kinder „zum herzlichen Empfang“ in ihrer ersten Schulstunde getestet werden?

  25. Mandy Beyer 3 Jahren vor

    Wenn eine Testpflicht nur für nicht geimpften Schüler gilt, dann sind die ganzen Sicherheitsmaßnahmen meines erachtens Sinnlos. Denn nicht alle geimpften sind immun gegen das Virus. Da es genügend Impfdurchbrecher gibt,müssten entweder alle oder gar keiner getestet werden. Denn, die ungeimpften stehen unter ständiger Kontrolle durch das ganze Testen und werden bei einem positiven Test nach Hause geschickt. Die geimpften dagegen dürfen ohne Test die Schule betreten und können somit ungehindert andere anstecken,da man ja nicht sicher sein kann ob sie sogenannte Impfdurchbrecher sind oder nicht. Also entweder müssen alle einen Test machen oder gar keiner. Denn sonst haben die Hygienevorkehrungen keinen Sinn. Und wenn wirklich alle getestet werden,dann sollte die Maskenpflicht im Schulgebäude entfallen. Da ja nur die Schüler reingelassen werden, die negativ getestet sind.

  26. Susan 3 Jahren vor

    Die Schulpflicht wurde im letzten Schuljahr ausgesetzt, weil Zuhause-Tests nicht zulässig waren. Da nun die Schulpflicht wieder eingesetzt wird, gehe ich davon aus das Zuhause-Tests wieder zulässig sind!? So wie in anderen Bundesländern auch.

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Susan,

      die in Schulen verwendeten Tests (sog. Spuck- oder Lollytests oder solche Tests, bei denen nur ein Abstrich im vorderen Nasenbereich erforderlich ist) sind nicht mit Beeinträchtigungen verbunden, die in ihren Wirkungen körperliche Schmerzen hervorrufen.

      Ergänzend sind zudem Testnachweise aus Testzentren zu akzeptieren (kostenloser Bürgertest).

      siehe Begründung zur SchulKitaCoVO https://www.coronavirus.sachsen.de/download/21_08_26_SchulKitaCoVO.pdf

      Eine qualifizierte Selbstauskunft ist nicht mehr möglich.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Joe Schenke 3 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Schiebel,
      können Sie die Aussage mit den zur Verfügung stehenden Spuck-Tests bestätigen? Das würde zumindest die Eltern beruhigen, welche die Nasentests aus gesundheitlichen Gründen ablehnen. Berührungslose Spucktests umgehen die Probleme der Nasentests zumindest vollständig, sind am Markt zugelassen und finanziell anderen Tests gleichgestellt.

      In Bezug zu den Nasentests muss ich Ihrer Aussage, Zitat: „…nicht mit Beeinträchtigungen verbunden, die in ihren Wirkungen körperliche Schmerzen hervorrufen.“, widersprechen. Die Aussagen der Kinder reichen von „zieht durch“, „macht die Nase frei“ bis „brennt in der Nase“. Zumindest ein leichtes brennen kann ich persönlich bestätigen, was auch immer auf oder in diesen Stäbchen das auslöst.

      Wertes SMK, ziehen sie endlich Konsequenzen aus den Ethylenoxid-Skandalen und stellen sie den Schülern nicht invasive Spucktests zur Verfügung.

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Joe Schenke,

      für Schülerinnen und Schüler, die einen Nasenabstrich gesundheitlich nicht vertragen und das mit einem ärztlichen Attest bestätigen können, werden durch das Landesamt für Schule und Bildung Spucktests zur Verfügung gestellt.

      Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall Kontakt mit der Schulleitung auf.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  27. Inklusionsmutti 3 Jahren vor

    Hallo,
    bitte überdenken Sie die Sache mit der Maskenpflicht nochmal!!! Mein Sohn ist schwerhörig und wird inklusiv an einer Oberschule unterrichtet. Wenn die Lehrer und Mitschüler den ganzen Tag Maske tragen, sieht er kein Mundbild und versteht nur einen Bruchteil. Die völlig überforderten Lehrer schaffen leider auch keinen Ausgleich hierfür und die Förderschule hat seit „Corona“ keinen Besuch mehr abgestattet. Wir fühlen uns absolut allein gelassen! … und ja es gibt für die Kommunikation mit Menschen mit Höbehinderung eine Ausnahmeregel, an die hält sich aber keiner.
    Eine besorgte Mutter

  28. Privat 3 Jahren vor

    Die Maske muss in der Schule abgeschafft werden. Dazu bedarf es allerdings einer täglichen! Testung aller! Kinder und Lehrer. Eine Kopplung an die Bettenbelegung zwecks Wechselunterricht ist untragbar. Bis dahin ist die Inzidenz durch die Decke gegangen. Alle vorherigen Regelungen dazu waren besser. Luftfilter will man nicht flächendeckend, von Plexiglasscheiben spricht keiner, zusätzliche Busse im Schülerverkehr habe ich noch nicht gesehen, die Pläne von Anfang August sind verworfen und die Einschulungsfeiern ohne Tests laden das Virus geradezu ein. Man kann es nicht allen Eltern recht machen, aber ein Mitbestimmungsrecht sollten wir haben. Und das geht nur über das Aussetzen der Schulbesuchspflicht. Eltern müssen bei hohen Inzidenzen die Möglichkeit haben selbst zu entscheiden, ob die Kinder lieber zu Hause lernen. Und diese Entscheidung muss auch unterstützt werden, wenn man Schulen nicht schließen will. Hoffen wir, dass die Kommentare die hier stattfinden in der nächsten Verordnung Beachtung finden. So wie es jetzt geplant ist, wird es kein entspanntes Schuljahr in Präsenz werden.

  29. Unbekannt 3 Jahren vor

    Wie sieht es in diesem Schuljahr mit schwangeren, geimpften Lehrerinnen aus?

  30. Dresdner Vater 3 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK,

    mit großer Sorge beobachte ich, dass in NRW in den ersten Schultagen lokale Inzidenzen der Schüler in den vierstelligen Bereich schnellen (z. B. 8- und 12-Jährige in Leverkusen mit Inzidenzen in KW33 von 1.001 bzw. 1.024). Es zeigt mir, wie schnell auch hier ähnliche Werte unter unseren sächsischen Schülern zu erwarten sind (mit den statistisch zu erwartenden Risiken für alle Beteiligten).

    Verstehe ich es richtig, dass der einzig verbliebene Weg, meine Kinder vom Präsenzunterricht fernzuhalten, die Testverweigerung ist? Wenn ja, in welcher Form muss eine solche Verweigerung erfolgen?

    Mit freundlichen Grüßen
    ein Dresdner Vater

  31. Anett Reinhold 3 Jahren vor

    Bezugnehmend auf Ihre Antwort an Frau Franz muss ich feststellen, dass sie ungeimpften Schülern sehr wohl eine Testpflicht auferlegen, denn es ist ja auch die Schulbesuchspflicht wieder in Kraft. Eine gesundheitliche (Stichwort Ethylenoxid) und eine psychologische Gefährdung (Stichworte Zwang und massiver psychologischer Druck) der Kinder nehmen sie somit wissentlich in Kauf.

  32. Kathrina 3 Jahren vor

    Warum werden Kommentare nicht veröffentlicht??

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Kathrina,

      zur Zeit erreichen unser Team situationsbedingt sehr viele Anfragen und Kommentare. Wir sind dabei, diese zu bearbeiten.

      Häufig ähneln sich die Inhalte von Anfragen und nicht jeder Kommentar kann beantwortet werden.

      Beiträge, die unserer Netiquette https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/netiquette/ widersprechen, schalten wir jedoch nicht frei.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  33. Henrik 3 Jahren vor

    Das würde mich auch interessieren! Bitte dringend beantworten!

  34. Henrik 3 Jahren vor

    Das würde mich auch interessieren! Bitte unbedingt beantworten!

  35. D.Z. 3 Jahren vor

    Ich finde es furchtbar, wie in unserem Land mit den Kindern und Jugendlichen umgegangen wird. Stundenlanges Maske tragen und dabei voll konzentriert bleiben, sinnlose Tests und immer die Angst, was ist, wenn ich „positiv“ bin. Erwachsene können sich wehren, Kinder nicht. Jetzt noch Präsenzpflicht, damit wird der Druck auf Eltern und Schüler noch mehr erhöht und es gibt keinen legitimen Ausweg mehr. Menschen, die sich das ausdenken, scheinen Kinder zu hassen. Ich hätte ihnen so sehr ein normales Schuljahr gewünscht.

    • Karsten 3 Jahren vor

      Vielen Dank !!!!!!!
      Trotz aller Sorge müssen wir endlich lernen, mit dem Virus zu leben – so wie wir es mit den tausenden anderen Krankheitserregern und Lebensrisiken auch tun.

      Andernfalls müssten wir alle generell am Leben verzweifeln.

  36. Mutter 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage: Die Klasse meines Sohnes hat geplant in der ersten Schulwoche auf eine 3-tägige Klassenfahrt zu gehen. Ich weiß nicht, wie sich das mit erhöhten Schutzmaßnahmen vertragen soll und bin absolut dagegen. Da nun aber wieder Präsenzpflicht ist, haben wir keine Wahl.
    Was sagt denn die neue Verordnung zu Klassenfahrten in diesen ersten 2 Wochen mit erhöhten Schutzmaßnahmen, ist das überhaupt zulässig?

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Mutter,

      im neuen Schuljahr können wieder Unterrichtsgänge, Exkursionen und Schulfahrten entsprechend der langjährigen Praxis durchgeführt werden. Gerade in Zeiten von Corona ist die Stärkung des sozialen Miteinanders der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  37. OTTO 3 Jahren vor

    Wie wird es denn begründet das geimpfte Kinder nicht getestet werden müssen? Sie können genauso erkranken und das Virus weitergeben. Das heißt geimpfte Kinder können ungeimpfte Kinder anstecken, die ungeimpften Kinder werden getestet und in Quarantäne gesteckt bei einem positiven Test und die möglichn geimpften Überträger stecken fleißig weiter andere Kinder an weil sie ja nicht getestet werden. Somit setzten sie wissentlich die ungeimpften Kinder einer Ansteckungsgefahr aus. Es sollte einheitlich eine Testpflicht bestehen. Und nicht diese 2 Klassen Gesellschaft.

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Lieber OTTO,

      diese Entscheidung basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die dem Robert Koch-Institut (RKI) vorliegen. Demnach verhindern die Impfstoffe symptomatische und asymptomatische Infektionen in einem so hohen Maße, dass Geimpfte keine wesentliche Rolle mehr bei der Ausbreitung der Erkrankung spielen.

      Hier noch die Quelle vom RKI: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Transmission.html

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Katrin 3 Jahren vor

      Lieber OTTO, die Logik dazu ist für mich auch etwas dürftig, da jeden Tag neue Impfdurchbrüche gemeldet werden und die Daten aus Israel alles andere als einen zuverlässigen Impfschutz bestätigen. Selbst wenn man von einen guten Schutz ausgeht und daher auf Tests verzichtet, wieso müssen dann geimpfte Kinder genauso eine Maske tragen? Ein Logik-Rätsel für Lehrer und Schüler: „Geimpfte müssen sich nicht mehr testen, weil sie das Virus nicht mehr übertragen“ vs. „Geimpfte müssen weiterhin Maske tragen, weil sie das Virus übertragen können“.

  38. KL 3 Jahren vor

    Was bedeutet „verschärfte Maskenpflicht“?
    Ist dies wieder Auslegungssache des/r Schulleiters*in / Schule?
    An unserer Grundschule(!!) mussten die Kinder – trotz aufgehobener Maskenpflicht vor den Ferien – eine Maske tragen bis zu einem negativen Testergebnis. Mein 7jähriger Sohn fragte mich, warum die Lehrer/Erwachsenen keine Maske tragen müssten. Unglaublich. Welch psychische Folgen dies für unsere Kinder hat, wird nach wie vor ignoriert.

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe KL,

      die Schul- und Kita-Coronaverordnung sieht eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler oberhalb der Primarstufe normalerweise erst ab einer Inzidenz von 35 vor. Während der ersten beiden Schulwochen gilt die Maskenpflicht inzidenzunabhängig. Das ist unter „verschärfter Maskenpflicht“ zu verstehen.

      Bitte lesen Sie auch https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  39. Hortträger 3 Jahren vor

    Wann erfolgt die Veröffentlichung der Verordnung auf der Info-Seite des Freistaates? Wir hatten heute morgen bereits eine Nachfrage, für die wir den Text der ab heute geltenden Verordnung benötigt hätten.

  40. Arne Borde 3 Jahren vor

    Hallo Herr Schiebel,

    wie verhält es sich mit Kindern, die die Tests verweigern? Die Verordnung geht von einer 100% Testbereitschaft der Kinder aus. Wir werden die Kinder wohl nicht handgreiflich zwingen wollen. Meine Tochter hat das Down Syndrom und wird in eine GE Förderschule eingeschult. Sie verweigert generell Abstrichtests. Mir sind weitere Kinder bekannt. In der Verordnung werden wieder alle Behinderten vergessen. Was passiert in diesem Szenario?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Arne Borde,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Inzwischen haben Sie sicher schon mit der Schule gesprochen. Dafür gibt es eine Lösung.

      Herzliche Grüße und alles Gute für Sie und Ihre Tochter
      Lynn Winkler

  41. Manja Altmann 3 Jahren vor

    Hallo
    Es ist nicht zu verstehen, was den Kindern, mit dem Maske tragen, im Unterricht zugemutet wird und ich frage mich wie sich Kinder da konzentrieren sollen können.
    Warum ist es noch notwendig, dass die Kinder Maske tragen müssen (im Unterricht) wenn sie getestet werden.
    Kinder brauchen Luft zum atmen, um sich konzentrieren zu können und das nicht nur in der Pause.
    In einer Gaststätte darf man die Maske doch auch am Tisch abnehmen, warum soll das für die Kinder nicht gelten, wenn sie an ihrem Platz sitzen, während dem Unterricht.
    Wie können wir unsere Kinder vor diesem Wahnsinn schützen, lasst sie endlich wieder Kinder sein und Freude daran haben in die Schule zu gehen.
    Viele Grüße Manja Altmann

    • Mama von 2 3 Jahren vor

      Kinder haben leider keine Lobby – das wird immer deutlicher!

  42. Gedankenblase 3 Jahren vor

    Die Schule hindert mich daran, meine Schulpflicht wahrzunehmen wenn ich weder getestet, geimpft oder genesen bin?

  43. Ralph 3 Jahren vor

    Ich stelle mir die Frage, warum nicht wirklich alle getestet werden, Ist man der Meinung, dass die Bevölkerung so unwissend ist über die Viruslast auch bei Geimpften oder muss man die Impfung weiterhin positiv bewerben? Dieses Vorgehen ist grob fahrlässig und zutiefst verantwortungslos.

  44. Susanne Reiche 3 Jahren vor

    Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen! Als Lehrerin und Mutter finde ich eine Maskenpflicht im Unterricht nicht tragbar. Warum wird bei den Schülern wieder ein Unterschied gemacht zu Leuten die in Kinos, Theater oder Gaststätten gehen und am Platz die Masken abnehmen können. Wer soll das noch verstehen? Bitte überdenken Sie diese Regelung!

  45. Fragensteller 3 Jahren vor

    Warum wurden die Regeln geändert, die erst Ende Juli für den Schulstart bekannt gegeben wurden und noch nicht mal beschlossen waren (z.B. Wechselunterricht ab Klasse 5 bei Inzidenz >100, weiterhin Aufhebung der Schulbesuchspflicht etc., nun inzidenzunabhängiger Unterricht auch bei Inzidenz von 1000, Schulpflicht doch wieder usw.?)?

    Ich finde es gut, dass wieder deutlicher auf Präsenz Wert gelegt wird, aber die eigenen Regeln von vor wenigen Wochen schon wieder verändern OHNE klare, nachvollziehbare, logische Begründung (Impffortschritt ist in den letzten Wochen in Sachsen nicht massiv vorangekommen, Wissen, dass Delta-Variante ansteckender aber nicht tödlicher ist, war im Juli schon bekannt, auch sonst gibt es kaum neue wiss. Erkenntnisse zu Präsenzunterricht / Corona allg.). Das senkt auf Dauer die Glaubwürdigkeit der Maßnahmen (leider) deutlich.

  46. Wächter 3 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK,

    Ich habe eine konkrete Frage. Testpflicht und Schulbesuchspflicht. Wie wird es gehandhabt wenn wir als Eltern der Testung nicht zustimmen? Wie soll ich der Schulbesuchspflicht nachkommen wenn der Test nicht gemacht wird?

  47. Lehrer 3 Jahren vor

    Dürfen in den ersten beiden Schulwochen Elternabende in den Schulen stattfinden?

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Lehrer,

      Elternabende sind auch in den ersten beiden Schulwochen unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  48. Jana 3 Jahren vor

    Was ist wird mit den Quarantäneregulungen? Müssen immer noch ganze Klassen in Quarantäne? Falls ja, ist das Schuljahr auch ohne Schließungen im Eimer.

    Und was ist mit Schülern unter 12 Jahre, die Montags frühin der Schule getestet werden und Dienstagsnachmittag in den Sportverein wollen. Braucht man dann wieder einen neuen Test?

    Bitte um Antwort!

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Jana,

      welche Schülerinnen und Schüler gegebenenfalls in Quarantäne müssen entscheidet das Gesundheitsamt.

      In der Sächsischen Coronaverordnung (§4 Abs 4) ist geregelt, dass zusätzliche Testnachweise nicht für Schülerinnen und Schüler erforderlich sind, die der Testpflicht in der Schule unterliegen. Ein erneuter Test ist also nicht erforderlich.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  49. KaLi 3 Jahren vor

    Könnten Sie bitte die „verschärfte Maskenpflicht“ vom 6 – 19.9.21 konkretisieren?
    Was genau gilt im Hortbereich, wenn offene Arbeit möglich ist und die Inzidenz oberhalb der 10 bzw. 35 liegt?
    Danke für die Antwort und einen guten Schulstart für alle

  50. Kathrin Grünberg 3 Jahren vor

    Geschockt und frustriert nehme ich zur Kenntnis, dass die Bundesregierung die Inzidenzen von 35, 50 und 100 aus dem Gesetz streichen will. Kinder und Lehrer werden aber ab Inzidenz 35 (also von September bis Mai) zum Maske tragen genötigt. Ich verstehe nicht, warum der Freistaat hier diese Strategie fährt.
    Alle Freude auf ein endlich wieder normales Schuljahr ist bereits jetzt verdorben. Ich bin genesen und nun geimpft und frage mich gerade, wofür eigentlich. Denn ich habe mich nur impfen lassen, um endlich wieder normal arbeiten zu können. Alle die drastischen Auswirkungen auf den Unterricht hat ein Kollege hier im Forum bereits beschrieben. Er hat mit allem Recht.
    Eine demotivierte und enttäuschte Mutter und Lehrerin

    • Müller 3 Jahren vor

      Warum passiert hier nichts? Was tut ihr unseren Kindern an? Psychologen und Psychiatrien sind überlastet!!!! Es wird mal ganz nebenbei die Schulpflicht wieder eingeführt, damit die Eltern machtlos sind – ich hoffe eine Klagewelle folgt!!!!

  51. Besorgter Verein 3 Jahren vor

    Gelten die Schultestungen bei höheren Inzidenen auch für den Freizeitbereich(wie Vereinstraining im Hallenbad) oder müssen sich ungeimpfte Kinder da extra testen lassen? Und wenn ja, müssen Jugendliche ab 12 Jahren die dann selbst bezahlen? Bitte um schnelle Antwort, da wichtig für den Trainingsbetrieb im Herbst.

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      In der Sächsischen Coronaverordnung (§4 Abs 4) die besagt, dass zusätzliche Testnachweise nicht für Schülerinnen und Schüler erforderlich sind, die der Testpflicht in der Schule unterliegen. Das Training kann also ohne erneuten Test stattfinden.

      Freundliche Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  52. Katja 3 Jahren vor

    Ich stimme Herrn Kundisch zu….schaffen sie die Masken im Unterricht ab…Ab 35er Inzidenz heißt das für das Schuljahr 2021/22 Ab Klasse 5 das ganze Schuljahr Unterricht mit Maske. Das ist nicht mehr vertretbar u unmenschlich!!!! Sitzen die Entscheider bis zu 8 Stunden mit Maske da???? Ach nein..
    Sie haben ja Luftreiniger.

    • Ich 3 Jahren vor

      Ich bin gegen die Maskenpflicht im Unterricht. Es werden doch alle Kinder in der Klasse getestet.

  53. Ulrike Franz 3 Jahren vor

    Hallo liebes Team des SKM,
    ich bin mir in Bezug auf die Impfung der Kinder noch sehr unschlüssig. Haben die Kinder da Nachteile, wenn sie nicht geimpft sind?

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Frau Franz,

      ungeimpfte Schülerinnen und Schüler haben ein wesentlich höheres Risiko, selbst an Corona zu erkranken oder andere anzustecken und müssen sich weiterhin testen, um die Schule betreten zu können. Eine Impfpflicht ist jedoch nicht vorgesehen.
      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  54. Katrin Wallstein 3 Jahren vor

    Herr Ralf-Thomas Schiebl – Was ist den unter einer verschärften Maskenpflicht in den ersten Schulwochen zu verstehen?
    Und wird diese auch umgesetzt, wenn der Inzidenzwert unter 35 ist?
    Würde sich ja sonst widersprechen mit den ersten Sätzen.

    Wie sind die Maskentragezeiten geregelt? Welche Anweisungen bekommen die Schulleiter?
    Werden extra Trage Pausen eingeführt?
    Bekommen die Kinder nun eine ärztliche Untersuchung, ob sie das längere Tragen der Masken überhaupt gesundheitlich vertragen?
    Wenn die Schulpflicht wieder eingeführt wird, muss dies in meinen Augen geklärt werden, da die Eltern und Kinder ja keine anderen Alternativen haben.

    Warum müssen die Kinder wieder am Platz eine Maske tragen?
    In Gaststätten, Kinos und anderen Veranstaltungen ist es doch so, dass am Platz die Maske abgenommen werden kann.
    Was ist in den Schulen da anders, um diese Maßnahme zu rechtfertigen? Laut den Aussagen von Herrn Piwarz sind die Schüler doch keine Pandemietreiber. Deshalb verstehe ich diese Maßnahmen nicht.
    Bitte um Erklärung.

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Frau Wallstein,

      für die ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien sind besondere Infektionsschutzmaßnahmen vorgesehen – die testabhängige Zutrittsbeschränkung zum Schulgelände sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sollen verschärft werden.

      So gilt die Zutrittsbeschränkung zum Schulgelände inzidenzunabhängig und ab dem Überscheiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 10 wird die wöchentliche Testanzahl von zwei auf drei erhöht. Als besondere Hygienemaßnahme wird bereits ab dem Erreichen der Sieben-Tage-Inzidenz von 10 in Unterrichtsräumen oberhalb der Primarstufe das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angeordnet.

      Ab dritter Schulwoche liegt der maßgebliche Inzidenzwert bei 35. Durch die Schulen werden Maskenpausen mit Gelegenheit zum Durchatmen möglichst im Freien in den Tagesablauf integriert.

      Freundliche Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Katrin Wallstein 3 Jahren vor

      Danke für Ihre Antworten Herr Schiebel,

      und was ist mit den ärztlichen Untersuchungen?
      Muss ich mich da an den Schulträger wenden?

      VG

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Frau Wallstein,

      eine ärztliche Untersuchung für alle Schülerinnen und Schüler, ob sie das längere Tragen der Masken überhaupt gesundheitlich vertragen, ist nicht vorgesehen. Sollten Sie gesundheitliche Folgen bei Ihrem Kind im Zusammenhang mit dem Tragen der Maske vermuten oder feststellen wenden Sie sich bitte an den Kinderarzt Ihres Vertrauens.

      Freundliche Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  55. Joe Schenke 3 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK. Was für ein katastrophaler Schnellschuss ohne Beachtung konträr gehender wissenschaftlicher Erkenntnisse! Es ist seit Wochen erwiesen und durch Gesundheitsbehörden kommuniziert, dass Geimpfte ebenso infektiös sein können, wie Ungeimpfte – wie rechtfertigen Sie die Unterscheidung dieser beider Gruppen bei der Testpflicht, aber Gleichbehandlung bei der Maskenpflicht? Ansteckend, oder nicht ansteckend – was denn nun? Offensichtlich werden wissenschaftliche Erkenntnisse, die nicht dem politischen Wille entsprechen, kontinuierlich ignoriert. Eine rote Linie haben sie nun jedoch bei der Präsenzpflicht überschritten! Herr Piwarz selbst sagte, dass Schulen keine Orte der Verbreitung des Virus waren, Statistiken zeigen klar, dass die Kinder und Jugendliche vom Virus nicht gefährdet sind, Lehrer mit Impfwunsch konnten sich inzwischen alle impfen lassen. Man nennt es Nötigung bzw. Erpressung, jemanden unter Zwang einem anderen Zwang zu unterziehen – in diesem Fall steht die Masken- und Testpflicht der Schulpflicht gegenüber! Wie sollen Schüler (oder deren Eltern) reagieren, die sich dem Test- und Maskenzwang und den damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren (Ethylenoxid in Tests, mehrere Rückrufe in der Lebensmittelindustrie in den letzten Wochen!) und Beeinträchtigungen (Kopfschmerzen, Ausschläge) nicht aussetzen wollen? Zwei befragte Ärzte lehnen Atteste ab – einer nur aus Angst vor Repressalien. §1631BGB verbietet jedenfalls Zwang an Kinder, egal vom wem. Ich kann die Demonstranten und Kritiker inzwischen sehr gut verstehen und werde mich wohl demnächst daran beteiligten müssen. Es ist schlimm!

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Herr Schenke,

      Sie haben völlig Recht: Die Wissenschaftslage ist tatsächlich konträr. Jedoch geht der Verordnungsgeber bei der Bewertung des Risikos von Impfdurchbrüchen von folgender These aus: Impfstoffe verhindern symptomatische und asymptomatische Infektionen in einem so hohen Maße, dass Geimpfte keine wesentliche Rolle mehr bei der Ausbreitung der Erkrankung spielen. Siehe auch RKI: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Transmission.html

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Joe Schenke 3 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Schiebel,
      danke für die Antwort. Leider findet hier keine Betrachtung, dass andere Länder mit einer deutlich höheren Durchimpfungsrate und einer schon längeren Dominanz der „Delta“-Variante – z.B. Israel, Island, Gibraltar, Norwegen, … – eine gänzlich andere Datenbasis liefern, die ein völlig anderes Bild aufzeigt. Es ist unverständlich weshalb die deutsche Politik die Fakten auf dem Tisch ignoriert. Es gibt mehr „Impfdurchbrüche“, mehr Hospitalisierungsfälle und inzwischen auch mehr Tote unter Geimpften als unter Ungeimpften. Die sächsische Regierung verschließt sich (wissentlich?) diesen Fakten und baut dem entgegen immer höheren Druck zur Impfung auf. Eine Selbstüberschätzung mit möglicherweise fatalen Folgen!

      Ich verweise hier nur beispielhaft auf diese Papiere, es gibt noch viele mehr:
      Impfungen von Kindern und Jugendlichen – Zahlen Daten Fakten (Prof. Dr. Werner Bergholz)
      https://kinderrechtejetzt.de/wp-content/uploads/2021/08/Bergholz.pdf

      Fully Vaccinated Healthcare Workers Carry 251 Times Viral Load, Pose Threat to Unvaccinated Patients, Co-Workers (PrePrint, The Lancet)
      https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3897733

  56. Werner 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Damen und Herren,

    Grundsätzlich ist es schön zu hören, das die Kinder wieder in die Schule gehen können. Einiges treibt mich jedoch um: Warum sollen geimpfte Kinder nicht mehr getestet werden? Auch diese können Überträger sein. Damit ist in den höheren Klassen eine „2 Klassengesellschaft“ und ich könnte mir sehr gut vorstellen, das es zu Spannungen führt. Zur Anmerkung: Wir sind alle geimpft auch unsere Kinder ( 12 und 15 Jahre ) und dennoch bin ich für eine Testung der kompletten Klasse.
    Des Weiteren kann ich es nach wie vor nicht nachvollziehen, dass immer noch geschrieben wird, das Kinder keine Pandemietreiber sind. Das ist schlichtweg falsch und inzwischen durch viele renommierte Studien bestätigt. Diese Aussage geht in die Kategorie „Wahlkampf“ ein.
    Mein Fazit ist: Spätestens nach den Herbstferien wird nicht mehr viel übrig bleiben von der Aussage es soll keine flächendeckenden Schulschließungen mehr geben! Aber dann kann man ja immer noch sagen „ Wir haben die Lage völlig falsch eingeschätzt“

    • Privat 3 Jahren vor

      Dem kann man nur zustimmen. Alle Kinder und Lehrer müssen getestet werden! Und auch Schulen sind Pandemie Treiber! Die neuen Regelungen sind nicht durchdacht.

    • Karsten 3 Jahren vor

      Also mit Verlaub es gibt hinlänglich Studien das Schulen KEINE Pandemietreiber sind. Sie sollten Studien, die das Gegenteil behaupten – es gibt kaum welche – vielleicht einmal genauer beleuchten hinsichtlich Interpretation politischen Willen Auftraggeber. Es gehören keine Masken in die Schulen, diese werden das Immunsystem unserer Kinder nachhaltig zerstören!

  57. Lohse 3 Jahren vor

    Wenn für alle Schüler wieder Schulpflicht besteht und es umfangreiche Testangebote geben soll, gehe ich davon aus, dass diese Testangebote auch Spucktests umfassen und dass diese flächendeckend an allen Schulen beständig angeboten werden.
    Sollten keine Spucktests angeboten werden, wird es echt Zeit, diese endlich anzubieten.
    Danke!

    • Fragensteller 3 Jahren vor

      Es gibt weiterhin nur die „Nasebohrtests“ ab Klasse 5, wie es in GS und Kita ist weiß ich nicht.

    • Kerstin 3 Jahren vor

      Besteht weiterhin das Verbot am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, für nicht getestete Schüler/Schüler.

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Kerstin,

      ja, das regelt § 3 Zutrittsbeschränkungen der Schul- und Kita-Coronaverordnung https://www.coronavirus.sachsen.de/download/21_08_26_SchulKitaCoVO.pdf

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  58. Luise 3 Jahren vor

    D.h., dass alle Schüler ab Klasse 5 dieses Schuljahr mit Maske bis zu 8 Stunden im Unterricht sitzen werden. Die 35er Marke wird bald erreicht sein. Das ist nicht vertretbar und ein Zumutung für unsere Kinder! Wer von den Entscheidungsträgern trägt täglich so lang Maske???? Das ist Kindeswohlgefährdung!!!

    • Privat 3 Jahren vor

      Absolute Zustimmung. Vor allem wenn auch der Sportunterricht wieder mit Maske absolviert werden muss. Unverständlich. Und die Eltern haben keine Alternative, da ja wieder Schulpflicht ist. Diese sollte schnellstens wieder ausgesetzt werden.

  59. Constanze 3 Jahren vor

    Aber was bedeuten diese Maßnahmen denn für den Kitabetrieb? Benötigt man da wieder Tests um die Kita zu betreten (falls ja, wie oft in der Woche) oder bleiben die bisherigen Regelungen (in unserem Fall: nur ein Elternteil, Maskenpflicht, Desinfektion, …) bestehen?

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Constanze,

      Personen, die die in Kinderkrippen und Kindergärten betreuten Kinder zum Bringen oder Abholen begleiten, benötigen einen Mund-Nasen-Schutz. Ein negativer Corona-Test ist nicht erforderlich.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Mona 3 Jahren vor

      Schulpflicht-Testpflicht ? Was passiert mit den Kindern die sich nicht testen lassen wollen? Welche Konsequenzen bringt das mit sich. Es kann nicht sein das ein Kind zu etwas gezwungen wird was es nicht möchte.

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Mona,

      bitte lesen Sie dazu die Antwort an Besorgte Mama:

      https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/08/24/neue-schul-und-kita-coronaverordnung-zum-schujahresstart/#comment-14923

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Hanna 3 Jahren vor

      Mit welchen Bußgeld müssen Schüler/Eltern rechnen, wenn der Schüler/ die Schülerinnen den Test verweigert ?

  60. Mutter 3 Jahren vor

    „Die Maskenpflicht setzt ab einer Inzidenz von 35 ein, außer in der Grund- und Förderschule (Primarbereich).“ heißt dies, dass in Kitas auch generell die Maskenpflicht auch für die Begleitpersonen wie Eltern und Großeltern beim Bringen und Holen auf dem Gelände und in der Einrichtung entfällt?

  61. Sonaholic 3 Jahren vor

    Warum gilt die Testpflicht v.a. in den ersten beiden Schulwochen nicht für alle, also auch die Geimpften und Genesenen. Es ist ja nun hinlänglich bekannt, dass auch sie das Virus übertragen.

    • Joe Schenke 3 Jahren vor

      Aus medizinischer Sicht, völlig gerechtfertigte Frage. Aber so würde wohl kein Druck mehr auf Ungeimpfte zur Impfung aufgebaut werden. Sie verstehen?

    • Nachdenkende 3 Jahren vor

      Voll und ganz meiner Meinung !
      Vielen Dank für die ehrliche Meinung.

  62. Ute Witzel 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    muss ich als Musiklehrerin davon ausgehen, dass bei Maskenpflicht das Singen und Spielen von Blasinstrumenten im Klassenverband wieder nicht möglich ist – bis 19.9. oder überhaupt bei Inzidenz über 10?
    Vielen Dank für eine zeitnahe Auskunft!

    • Autor
      Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Solange während des Unterrichts Maskenpflicht gilt (in den ersten beiden Schulwochen bei Inzidenz größer 10 und nur für Schülerinnen und Schüler oberhalb der Primarstufe) müssen wir leider mit dieser Einschränkung leben.
      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  63. Larissa Ziller 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Piwarz,

    Das ist völlig inakzeptabel und nicht tolerierbar.

    Gesunde Kinder einmal die Woche zu testen, später mehrfach sowie Maske tragen zu lassen etc. ist für die Psyche und der Entwicklung der Kinder nicht richtig und kommt Folter gleich.

    Die Verhältnismäßigkeit ist komplett verloren gegangen. Es geht schon lange nicht mehr um Gesundheit – schon gar nicht die unserer Kinder.

    Eine sinnvolle Lösung kann ich hier nicht erkennen, nur den Versuch den Widerstand der Leute gegen solche Zwangsmaßnahmen zu brechen.

    Sinnvolle Lösungen könnten folgende sein.
    1. Kinder mit Symptomen dürfen getestet werden – sonst keine.
    2. Masken entfallen überall, weil sie eh nichts bringen
    3. Geimpfte müssen sich auch testen lassen, weil sie das Virus (falls es dann wirklich eines gibt, denn bis jetzt ist es NICHT isoliert worden) auch von ihnen übertragen werden kann

    Ich fordere die entsprechenden verantwortlichen Politiker auf die Maßnahmen anzupassen und zwar BEVOR die Schule beginnt.

    Abgesehen davon ist die Wiedereinführung der Schulpflicht unter diesen Bedingungen mit Sicherheit rechtlich überhaupt nicht haltbar.

    • F. 3 Jahren vor

      Wie wäre es mal mit Aluhut tragen? Wie kann man nur so einen Stuss schreiben?

    • meine Frage 3 Jahren vor

      Liebes SMK Team,

      wie kann man einen solch sinnlosen und aussagelosen Kommentar von F. veröffentlichen, jedoch die Veröffentlichung von guten Hinweisen, Sorgen und auch kritischen Kommentaren und gut gemeinten Hinweisen zum Wohle der Kinder verweigern?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo meine Frage,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Kommentare werden entsprechend unserer Netiquette bearbeitet: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/netiquette. Ob diese etwa „sinnlos“ oder „aussagelos“ sind, beurteilen wir dabei nicht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  64. Marcus Kundisch 3 Jahren vor

    Zur Maskenpflicht:
    In allen möglichen Bereichen des Lebens, sei es Gastro, Sportverein oder Fußballstadion, darf nach 3 G Regel am Platz die Maske abgenommen werden. In der Schule nicht.
    Ich bitte Sie inständig, die Maskenpflicht zu überdenken und auf die Bewegung in der Pause zu beschränken, aus folgenden Gründen:
    – mehrere Studien zeigen, dass Maske tragen über acht Stunden hinweg nicht gesund ist und die Konzentration beeinflusst
    – Realität: die SuS sitzen teils mit versifften Masken im Unterricht, Tag für Tag
    – Realität: die SuS beteiligen sich verbal weniger am Unterricht
    – Realität: diejenigen SuS, die sich beteiligen, haben wiederum noch am Vormittag eine durchnässte Maske
    – Realität: die SuS haben nur eine Maske mit und wechseln diese auch nicht täglich
    – Realität: ja, im Unterricht sitzen alle mit Maske. ABER in der Pause sprechen die SuS miteinander, weil sie soziale Wesen sind, sie kauen dabei auf ihrem Brot rum – was da alles vom Mund ins Gesicht des Gegenüber fliegt, kann man sich denken! Und dann, in der Stunde, sollen sie wieder mit Maske nebeneinander sitzen, um sich nicht anzustecken,… obwohl sie sowieso negativ getestet wurden??
    – wir Lehrer können die ganzen Hygieneregeln NICHT total kontrollieren! Ich werde keinem Kind verbieten, sich beim Pausenbrot zu unterhalten! Aber genau DORT stecken sie sich an, wenn überhaupt.
    – welcher Elternteil kauft die teuren Masken so, dass pro Tag zwei bis drei Stück, pro Woche also 10 bis 15 Stück, im Monat also rund 50 Masken benutzt werden (wenn der Hygieneplan auch was bringen soll und man nicht mit dem versifften Ding den ganzen Tag im Zimmer sitzt)
    – Realität und mit Abstand wichtigster Punkt: es macht nicht nur etwas mit der Psyche der Kinder, sondern auch mit meiner Psyche als Lehrer, wenn du 8 Stunden lang nur in Gesichter ohne Mimik schaust. Du siehst keine nonverbale Reaktion der Schüler, sie sitzen wie stumme Roboter vor dir. So macht Unterricht weder Spaß, noch Sinn!

    Dies sind alles Erfahrungen, die ich in einem Jahr Präsenz mit Corona und Maske als Lehrer gesammelt habe. Wie lange soll das gehen?

    BITTE überdenken Sie die Maskenpflicht im Unterricht!
    Ein sorgenvoller Lehrer

    • Fragensteller 3 Jahren vor

      Ich stimme dieser Aussage absolut zu. In Pausen ist eine „vollständige Kontrolle“ durch Lehrpersonal unmöglich, da man nicht in allen Pausen und Bewegungen (Raumwechsel) die Kids kontrollieren kann. Und genau dann erfolgen Ansteckungen.
      Dass zudem Musikunterricht (wie sieht es mit Sport aus?) in den ersten zwei Wochen ab Klasse 5 und bei Inzidenz >10 Musikunterricht (Singen, Blasinstrumente) verboten ist, sehe ich oben nicht erwähnt. Das Fach kann man dann effektiv absetzen, wer liest schon gern wochenlang Bücher (vergangene Schulzeiten seit 2020 abseits der Schließungen) oder hört nur Musik?

    • Müller 3 Jahren vor

      Vielen Dank dafür, dass Sie als Lehrer für die Schüler eintreten … es sollte viel mehr Lehrer wie Sie geben! Der maskenzwang über mehrere Stunden ist Körperverletzung!!!! Die Kinder testen sich und jeglicher Kontakt ist nachvollziehbar!!!! Herr Piewarz ändern Sie bitte etwas!!!!

    • Joe Schenke 3 Jahren vor

      Meine Zustimmung haben Sie!
      Vielen Dank für diese Ausführungen, die ich voll unterschreiben möchte.

    • Manuela 3 Jahren vor

      Vielen Dank für Ihre Darstellung. Genauso sieht es aus. Hinzu gibt es viele Familien mit nicht nur einem Kind. Diese Regeln sind einfach nicht tragbar und als Elternteil nicht nachvollziehbar. Ihre Aussagen unterschreibe ich auch in allen Dingen. Die Maskenpflicht sollte bei den ganzen Testungen ausgesetzt werden. Ich hoffe vor Schulbeginn wird diese Sache nochmal überdacht.

    • Stephan 3 Jahren vor

      an M. Kundisch
      Vielen Dank !
      Sie sprechen mir aus dem Herzen. Die politisch motivierten Anordnungen zerstören unser Sozialgefühl – ist das gewollt?

      Lieber Fragensteller,
      es geht nicht um die mögliche Kontrolle der angeordneten Maßnahmen – sondern um die GESUNDHEIT !!

  65. Elisabeth 3 Jahren vor

    Was passiert mit den Kindern die sich nicht testen lassen wollen?

  66. Laura 3 Jahren vor

    Finden Klassenfahrten und Abschlussfahrten statt?

  67. Familie K. 3 Jahren vor

    Mir erschließt sich immernoch nicht, warum sich Geimpfte und Genesene nicht mehr testen lassen müssen? Sie können das Virus weiterhin bekommen und auch übertragen. Auch wenn das Risiko dafür vielleicht niedriger ist. ???‍♀️

  68. Nancy 3 Jahren vor

    Gibt es eine Pflicht zur Testung an Schulen und zum Madke tragen? Was passiert, wenn der Schüler den Test verweigert?

  69. Jana 3 Jahren vor

    Was heißt verschärfte Maskenpflicht in den ersten 2 Wochen? Kann man das bitte konkretisieren?

  70. TL 3 Jahren vor

    Mit fehlen die Worte…

  71. Jana 3 Jahren vor

    Und wie sehen die Quarantäneregelungen aus? Muss wieder jedes Kind in Quarantäne? Falls ja, ist das Schuljahr ohnehin wieder gelaufen.

  72. Eine Lehrerin 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bitte um Nachbesserung: es gibt keinerlei neue Umstände (in Vergleich zum vergangenen Schuljahr) , die das Wiedereinführen der Schulbesuchspflicht rechtfertigen.

    Herzlichen Dank