FAQ: Masken – Umgang mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz in der Schule

FAQ: Masken – Umgang mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz in der Schule

Durch die Masken sollen Schülerinnen und Schüler, Schul- und Hortpersonal sowie Eltern vor der Ansteckung mit COVID-19 geschützt werden. Alle wichtigen Informationen rund um die Maskenpflicht laut der neuen Corona-Schutz-Verordnung hier im Überblick.

Welche Art Maske muss getragen werden?

Die sogenannten Alltagsmasken, beispielsweise wiederverwendbare Stoffmasken oder Tücher, sind ab sofort nicht mehr ausreichend. Auch in der Schule oder im Hort muss nun ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden, das umfasst: Mindestens OP-Masken oder Atemschutzmasken, die den Standard KN95/N95 und FFP2 oder vergleichbar erfüllen. Dabei darf kein Ausatemventil vorhanden sein.

Wo muss die Maske aufgesetzt werden?

Es besteht für alle Personen (inklusive Kindern ab sechs Jahren) eine Maskenpflicht vor dem Eingangsbereich der Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie im  Gebäude und dem sonstigen Gelände der Schulen, Schulinternate und Kindertageseinrichtungen und bei deren Veranstaltungen. Ab Klassenstufe fünf müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte fortan eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske (zum Beispiel KN95/N95), jeweils ohne Ausatemventil auch im Unterricht tragen.**

Es gibt folgende Ausnahmeregelungen, die allerdings nur für die betreuten Kinder, Schülerinnen und Schüler und das Personal der Kindertagesbetreuung, Schulen und Horte gelten*:

  • Auf dem Außengelände von Schulen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird*
  • Beim Essen und Trinken im Schulgebäude
  • In der Grundschule und der Primarstufe der Förderschulen innerhalb der Unterrichtsräume
  • Im Hort innerhalb der Gruppenräume
  • Auf dem Außengelände von Grund- und Förderschulen sowie Horten unter Beibehaltung der festen Klassen/Hortgruppen
  • Im Unterricht an Förderschulen der Sekundarstufe I
  • Im Unterricht der Werkstufe der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
  • Im inklusiven Unterricht für die Förderschwerpunkte Hören und Sprache
  • Im Sportunterricht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird*
  • Bei der Abnahme von Tests gemäß § 5a Absatz 4 *

Was, wenn aus medizinischen Gründen keine Maske getragen werden kann?

Es muss Einsicht in ein ärztliches Attest gewährt werden. Daraus müssen die gesundheitliche Einschränkung und die zu erwartenden Beeinträchtigungen beim Tragen einer Maske hervorgehen. Auch soll aus dem Attest erkennbar sein, auf welcher Grundlage die Ärztin oder der Arzt zu dieser Einschätzung gelangt ist. Die Schule darf das Attest oder eine Kopie davon aufbewahren, das Original aber nur mit Zustimmung des Vorlegenden. Sie stellt sicher, dass Unbefugte keine Kenntnis von dem Attest bekommen und vernichtet es (bzw. die Kopie), sobald es abgelaufen ist, spätestens aber mit Ablauf des Jahres 2021.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht?

Wurde der Mund-Nasen-Schutz versehentlich vergessen, sollte die Schule eine ausreichende Menge vorrätig haben, um der oder dem Betroffenen eine Maske ausgeben zu können. Eine Verpflichtung der Schule hierzu besteht jedoch nicht.

Sollte die Maske trotz eines Hinweises auf die Maskenpflicht nicht aufgesetzt werden, müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern die Personensorgeberechtigten informiert werden und das Kind muss abgeholt werden. Erwachsene Personen, die gegen die Maskenpflicht verstoßen, müssen das Schulgelände umgehend verlassen. Falls nötig, kann dabei polizeiliche Unterstützung angefordert werden. Kommt es wiederholt zu Verstößen, kann die Schule abwägen, ob Ordnungsmaßnahmen veranlasst werden sollten.

Gibt es einen Unterschied zwischen FFP2- und KN95-Masken?

Lehrerinnen und Lehrer wurden mit Masken ausgestattet. Diese Masken bestellt das Sächsische Kultusministerium in der zentralen Beschaffungsstelle (Sächsisches Innenministerium). Bei den an die Schulen ausgelieferten Masken handelt es sich um Schutzmasken mit der Kennzeichnung »KN95«. Diese besitzen die gleiche Schutzwirkung wie die FFP2 Masken mit CE-Siegel.

Der große Unterschied zwischen FFP2 und KN95 ist, dass die Filterleistung von

  • FFP2 sowohl mit einem ölhaltigen, als auch mit einem wassergetragenen Aerosol getestet wird und
  • KN95 hingegen nur mit einem wassergetragenen NaCl-Aerosol geprüft werden muss.

In der »FFP2-Norm« ist eine Filterleistung für die vorgeschriebenen Testmedien von mindestens 94 Prozent vorgeschrieben, für KN95 muss die Filterleistung für das vorgeschriebene Testmedium hingegen mindestens 95 Prozent betragen. 

Da sich das Virus in einer wässrigen Atmosphäre verbreitet, sind die Anforderungen der o. g. Norm mit Blick auf die Verhütung einer Infektion mit SARS-CoV-2 sogar strenger.

Hinzu kommt, dass die ausgelieferten Masken alle einer Qualitätssicherung unterzogen werden.

 

* Aktualisiert am 31.03.2021

** Aktualisert am 12.04.2021

Eltje Kunze, Praktikantin in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

4 Kommentare

  1. Marlon Weber 3 Jahren vor

    Bis jetzt musste ich noch keine Maske tragen und kenne mich daher noch nicht so gut mit dem Thema aus. Ich wusste daher nicht, dass man mit einem ärztlichen Attest, keine Maske tragen muss, wenn es gesundheitliche Einschränkungen oder Beeinträchtigungen geben könnte. Ich denke ich werde mir aber trotzdem eine Maske zulegen und hoffe, dass ich ein Unternehmen finde, dass mir gute Masken anbieten kann.

  2. Richter 3 Jahren vor

    Dies ist für viele Eltern ein echter Kostenfaktor. Gut sitzende, waschbare und damit häufig wechselbare Masken sind mir als Mutter da lieber. Aber nun gut. Was sind schon 10 bis 50 Euro je Familiengröße an Mehrkosten pro Familie und Woche?

    Wichtiger wären mir Konnzepte zum Wechselnunterricht im Grund-/ Oberschuberreich. Die Infektionszahlen werden auch mit medizin. Mund-/Nasenschutz in den nächsten Wochen steigen. Das Virus verbreitet sich nunmal dort, wo Menschen zusammenkommen. Eine Perspektive für Schüler, Eltern und auch Lehrer bei steigenden Infektionswerten wäre einfach wunderbar. Fraglich wird es wohl bleiben, ob, wann und für wie lange Oberschüler diesen Winter/Frühjahr die Schule besuchen können.

  3. Gudrun Fromm 3 Jahren vor

    Meine Tochter…7 Jahre alt….wird täglich mit einem Fahrdienst zur Schule gefahren. Die einfache Fahrt dauert 1,5 Stunden. Im Elternbrief stand das eine FFP2 Maske im Fahrzeug Pflicht ist. Das ist gar nicht umsetzbar…die Masken sind für ein kleines Kind gar nicht geeignet. Was nun? Im Moment nutzen wir die ausgesetzte Präsenzpflicht.

    • Ina Bossert 3 Jahren vor

      Hallo … private Antwort an Frau Fromm … Sie können der Schule sagen, dass man FFP2 Masken gar nicht so lange am Stück tragen soll. Das RKI schreibt in einer Empfehlung 75min als maximale Tragzeit. Und generell gibt es in Sachsen nicht die ausschließliche Pflicht für FFP2, es steht „entweder OP-Maske oder FFP2“. Is schon krass, was manche Schulen fordern. LG, Ina Bossert