Schule und Kita: Land verschärft Maßnahmen in Hochinzidenzgebieten

Schule und Kita: Land verschärft Maßnahmen in Hochinzidenzgebieten

Der Freistaat Sachsen verschärft die Maßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Hochinzidenzgebieten.

»Die Corona-Infektionen sind auf einem hohen Niveau und das hat auch Auswirkungen auf die Schulen und Kitas. Mit den neuen Maßnahmen ergänzen wir die bestehenden, um den Gesundheitsschutz für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und die Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Das Offenhalten der Kitas und Schulen mit Präsenzunterricht bleibt das erste Mittel der Wahl. Weiterhin muss das Ziel bleiben, unseren Schülerinnen und Schülern Bildung mit möglichst wenigen Einschränkungen zu ermöglichen. Die Schulen haben das bisher in hervorragender Weise gemeistert. Mir ist auch bewusst, dass dies mit enormen Kraftanstrengungen verbunden ist«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung werden in Gebieten ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und pro Woche folgende Maßnahmen wirksam:

  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht wird ab Klassenstufe 7 für alle Schularten Pflicht.
  • An allen Grundschulen und Förderschulen in Hochinzidenzgebieten wird das Prinzip der festen Klassen eingeführt – ohne Einschränkung des Fächerkanons.
  • Weiterführende Schulen gehen in Absprache mit dem Kultusministerium in den Wechselunterricht. Grundsätzlich ausgenommen sind die Abschlussklassen.

»Wir werden je nach Lage vor Ort in Rücksprache mit den Schulleitungen zum Wechselunterricht Einzelfallentscheidungen treffen. Im Interesse jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers müssen wir dafür sorgen, dass der Unterricht an Schulen, die nur wenig oder gar nicht von Infektionen betroffen sind, im Regelbetrieb weiterlaufen kann, solange es möglich ist. Außerdem ist mir wichtig, die Schulen bei dieser schwierigen Entscheidung nicht allein zu lassen.«

Alle bisherigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gelten fort. Die Weihnachtsferien beginnen am 21. Dezember 2020. Das heißt, der letzte Schultag ist der 18. Dezember 2020.

Was ändert sich an Kitas?

Auch für die Kitas werden weitere Schutzmaßnahmen vorgenommen, wenn sich ein Landkreis ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche befindet. Dann gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb mit der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen sowie der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen. Näheres ist in Handlungsempfehlungen für Kindertageseinrichtungen geregelt. Sogenannte »offene Konzepte« sind bis auf Weiteres nicht zulässig. Die Schulvorbereitung erfolgt in Verantwortung der Kita in der Einrichtung – ohne Beteiligung der Grundschulen.

Weitere Informationen gibt es auf der Corona-Website der Staatsregierung. Einzelheiten, auch gerade in Bezug auf die Förderschulen, sind der Corona-Schutz-Verordnung zu entnehmen.

Hier gibt es die »Gemeinsame Empfehlungen zum eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen«.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

108 Kommentare

  1. W.M. 3 Jahren vor

    Hallo,
    meine Tochter macht eine schulische Ausbildung in der es mehrere Pflichtpraktika gibt. Wenn diese nicht absolviert werden fehlen Praxisstunden um zur Prüfung zugelassen zu werden. In ihrer Klasse werden immer mehr Absagen, wegen der aktuellen Infektionslage, durch die Betriebe gezählt. Die Schule behilft sich mit der Aussage, die Schüler sollen sich neue Betreibe suchen. Dies ist aber nicht möglich, da viele Betreibe keine Praktikanten mehr nehmen. Gibt es dazu ein Konzept? Besteht die Möglichkeit die Pflichtstunden in der Praxis zu kürzen? Das bestehende Problem wird auf die Schüler gelastet die dafür keine Lösung haben!

    Meine zweite Tochter geht in die siebte Klasse eines Gymnasiums. Sie tragen den ganzen Tag über Maske (auch im Sportunterricht!!). Die Klassen werden weiterhin auch untereinander zusammengewürfelt, d.h. sie werden für den Ethik-, Religions- und Sprachunterricht aus verschiedenen Klassen zusammen unterrichtet. Das ist an anderen Schulen nicht so. Da werden diese Stunden nicht mehr gemischt unterrichtet. Auch die Lehrer an der Schule meiner Tochter tragen während des Unterrichts keine Masken. Wie werden diese ganzen Maßnahmen die an dieser Schule bestehen oder nicht bestehen geregelt? Hat hier jede Schule ihren „Handlungsspielraum“? Wieso müssen Schüler Maske tragen aber Lehrer nicht. Wir haben in unserem Gebiet einen Inzidenz von WEIT ÜBER 200 und das seit WOCHEN. An der Schule gab es schon mehrere positive Fälle und unzählige die in Quarantäne mussten.
    Auf Nachfrage bekommt man nur Antworten wie z.B. „Wir führen auch nur aus!“.
    Ich bitte hier nun um eine Antwort.

    W.M.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe W.M.,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Wir haben das Problem im Blick. Die Schulen informieren wir, sobald hier neue Regelungen stattfinden. Ihre Tochter sollte aber weiter auf die Suche nach einem Praktikumsplatz gehen und diese Bemühungen auch dokumentieren.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Kitaleiterin in Sachsen 3 Jahren vor

    Guten Tag, ich bin seit vielen Jahren in Kindertageseinrichtungen tätig. Mit viel Elan und ganzer Kraft haben ich und mein Team viele Herausforderungen und Weiterentwicklungen angepackt. Und das tun wir immer noch und tagtäglich. Aber es wird schwieriger: Uns geht die Motivation und der Stolz auf unseren Beruf aus. Fassungslos haben wir in der vergangenen Woche die Ankündigung der vorgezogenen Weihnachtsferien ohne Notbetreuungsangebot der Grundschulen vernommen. Wir betreuen neben Krippen- und Kindergartenkindern, mehr als 100 Hortkinder mit 5-Stunden-Vertrag. Die Eltern gehen selbstverständlich von einer umfassenden Betreuung entsprechend ihrer Arbeitsverpflichtung aus, also in der Regel 9 Stunden. Gleichzeitig trennen wir Grupppen und wechseln bitte kein Personal. Nicht machbar. Ich habe bereits gelesen, dass das Land Sachsen ja nicht unser Arbeitgeber ist und doch bitte die Kommunen und freien Träger für ihr Personal sorgen sollen. Wie soll das in einer so vielfältigen Struktur gehen? Kommunen werden von gewählten Bürgermeistern geleitet, da gibt es einen Auftrag der Elternschaft. Freie Träger stehen in einem Wettbewerb. Es werden in dieser Sache alle Seiten gegeneinander ausgespielt!!! Gewinner (wenn auch vielleicht ungewollt) sind die Lehrer. Sie können entspannt und sicher in ihr Weihnachtsfest starten. Wir Mitarbeiter in den Kindertagesstätten können das nicht. Warum geht Sachsen so mit uns um? Wir konnten bisher alle stolz auf unser frühkindliches Bildungssystem sein, waren das erste Bundesland mit einem tatsächlich umgesetzten Bildungsplan, sind immer wieder PISA-Sieger. Daran haben die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas und Horten einen Anteil. In der Krise kommen viele Wahrheiten ans Licht, auch die Erkenntnis das die ErzieherInnen 2.Wahl in unserem Bildungssystem sind. Viele werden das akzeptieren und entsprechend arbeiten, was ich sehr schade finde.

  3. Lehrer 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    warum wird das CoronaUpdate nicht mehr täglich aktualisiert? Die letzten Angaben stammen vom 30.11.? Mittlerweile weiß man aus dem eigenen Umfeld von mehreren wegen Quarantäne bzw. Personalmangel geschlossen Schulen. Auch diese finden in der Statistik keine Erwähnung.
    Danke für eine Antwort bzw. Aktualisierung.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Lehrer,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das stimmt. Direkt auf der Corona-Webseite haben wir über die Hintergründe informiert:

      „Liebe Nutzerinnen und Nutzer, wir bitten um Verständnis, dass vorübergehend keine weiteren Corona-Updates veröffentlicht werden können. Hintergrund ist die technische Umstellung auf ein neues Daten-Erfassungssystem. Ziel ist eine genauere Erfassung der Zahlen und damit eine verlässlichere Datengrundlage. Die ausstehenden Updates werden rückwirkend veröffentlicht.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Hortleiterin 3 Jahren vor

    Ich kann nicht nachvollziehen, wieso LehrerInnen an den zusätzlichen Ferientagen die Horte bei der Betreuung nicht unterstützen können. Haben sie Zusatzurlaub oder…..? Sie lachen sich teilweise scheckig(nicht alle) und sind froh über zusätzliche Zeit für Weihnachtsvorbereitung. Fairerweise muss ich sagen, dass Angebote zur Hilfe kamen, aber eben entrüstete Absagen.

  5. Empörter sächsischer Staatsbürger 3 Jahren vor

    Ich bin immer wieder,seit Beginn der Pandemie erstaunt, wie Sachsen mit seinen Erzieherinnen und Erziehern umspringt. Die Erzieherinnen und Erzieher stehen Tag für Tag in der Kindergruppe und zwar näher und länger als jeder Grundschullehrer und es wird sich immer wieder darauf berufen, dass Erzieherinnen und Erzieher nicht beim Land Sachsen angestellt sind. Das sich diejenigen, die das äußern nicht schämen ist bemerkenswert. Pflegerinnen und Pfleger werden unterstützt, Ärzte werden unterstützt (heute stand erst wieder in der Zeitung, dass diese Gruppen kostenlose Masken erhalten). Alle Berufsgruppen werden in verschiedenen Artikeln unserer Gesundheitsministerin und des Herrn Piwarz erwähnt. Die Erzieherinnen und Erzieher scheinen nicht viel wert zu sein, die werden so gut wie nie erwähnt geschweige denn unterstützt. Da stellt sich mir nach unendlichem Kopfschütteln die Frage, warum sollen junge Menschen eine Ausbildung in diesem Berufsfeld machen, was offensichtlich vom Kultusministerium Sachsen nicht geschätzt wird.
    Der Hort wird sowieso nirgends erwähnt,der Personalschlüssel ist unterirdisch.

    Ich bin zutiefst enttäuscht und schäme mich die solch ein Bundesland, was solche Unterschiede macht!

    Man schaue über die Ländergrenzen hinaus, sowohl andere Bundesländer als auch andere europäische Länder sind und um Welten Voraus.

    Sollte jmd. gegenteiliger Meinung sein, so möge er mir gern ein Beispiel nennen wo Sachsen seine (Hort)Erzieher je unterstützt hat.
    Aktuell werden sie mehr denn je mit Füßen getreten.

    Eine Schande!

  6. Jenny 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    heute ist mein Kind mit ihrer Grundschulklasse in Quarantäne geschickt worden, da eine Mitschülerin erkrankt ist. Letzte Woche war ihr Freund aus einer anderen Schule in Quarantäne, ihr kleiner Cousin hat sich in seinem Kindergarten mit Covid19 angesteckt. Inzwischen kennen wir kaum noch Familien, die nicht in Quarantäne waren oder selbst krank waren. Ich frage mich, warum Eltern und Kinder diesem Risiko ausgesetzt werden. Ich will diese Krankheit nicht kriegen und auch meine Kinder sollen sie nicht kriegen. Niemand weiß etwas über die Spätfolgen, die das Virus verursacht. Warum wird das Recht auf Bildung dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vorgezogen?

  7. M. aus L. 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    die vorgezogenen Weihnachtsferien wurden als Maßnahme im Sinne des Infektionsschutzes angekündigt, damit bspw. Familien die Möglichkeit haben, im Vorfeld der Weihnachtsfestes ihre sozialen Kontakte zu minmieren und u.U. mit einem geringeren Infektionsrisiko die Verwandten an den Feiertagen zu besuchen. Durch das Offenlassen der Horte (für alle) wird dieses Anliegen konterkariert. Abstand-halten ist während des Unterrichts logischerweise einfacher als im Ferienhort. Vielen Eltern wird zum Jahresende hin zudem gar nichts anderes übrig bleiben, als die dargebotene Betreuungsmöglichkeit anzunehmen. Nicht einmal die Angestellten im öD erhalten unter diesen Voraussetzungen (Betreuungsmöglichkeit im Hort) Sonderurlaub. Dass Sie in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der jeweiligen Träger verweisen, mag zum einen korrekt sein. Zum anderen war es im Frühjahr ja aber auch möglich durch eine übergeordnete staatliche Maßnahme des Freistaates eine Schließung dieser Einrichtungen herbeizuführen. Warum wird dies jetzt nicht vorbeugend und damit in geringerem Ausmaß möglich ist, sollte dringend hinterfragt werden! Stattdessen kündigte der MP heute für den nicht unwahrscheinlichen Fall, dass die Infektionszahlen nicht sinken, an: „Dann werden wir nach Weihnachten die Kindergärten nicht mehr öffnen können. Dann werden die Schulen länger geschlossen bleiben.“ Eine Bitte: Vorbeugen statt Heilen! Danke!

  8. Melanie 3 Jahren vor

    Ich hätte mal eine Frage,. Dürfen Kinder mit leichtem Schnupfen von der Schule verwiesen werden?

  9. Robert 3 Jahren vor

    Hallo,

    in der Klasse gibt es einen positiv getesteten Mitschüler. Auch in einer weiteren Klasse wurde heute ein positiver Fall bekannt. Die zwei betroffenen Kinder sind zu Hause. Sonst keine Handlungen, keine Quarantänemaßnahmen. Nicht mal für die Banknachbarn.
    Ist das so rechtens?

    Ein entsetzter Vater

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Robert,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Diese Entscheidung trifft das zuständige Gesundheitsamt. Dort können gern die genauen Hintergründe erfragt werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  10. Lutz 3 Jahren vor

    Würde auf konkrete Frage auch eine konkrete Antwort brauchen und keine Allgemeinplätze. Wie viel Schülerinnen bzw. Schüler dürfen sich gleichzeitig unter Beachtung der Abstandsregeln in einem Umkleideraum von 12 Quadratmetern Größe umziehen?? Wenn beim Umziehen Maskenpflicht gilt, wo sollen diese Masken hygienisch einwandfrei entsprechend der Vorschriften des Freistaates Sachsen nach Verlassen des Umkleideraumes abgelegt werden ? Bin als Nachwuchssportlehrer 65 Jahre alt und habe ein Durchblutungsproblem am Herzen, unsere Schule ist nach einem kompletten Stopp eventuell nächste Woche wieder in Betrieb…

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Lutz,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die Schulleitung.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  11. WB 3 Jahren vor

    Hallo,
    meine Tochter macht eine Ausbildung in der es mehrere Pflichtpraktika gibt. Für den im Januar geplanten Praktikumszeitraum beginnen nun die Praxisbetriebe nach und nach in der Klasse abzusagen. Die Schule behilft sich mit der Anweisung, die Schüler sollen sich neue Betriebe suchen. Diese sind aber nicht zu finden. Keiner möchte jetzt Praktikanten in den entsprechenden Einrichtungen. Gibt es dafür eine Lösung? Wie sollen die Schüler nun auf ihre Praxispflichtstunden kommen um zur Prüfung zugelassen zu werden? Können diese geforderten Praxisstunden auch verringert werden?

    Meine zweite Tochter geht an ein Gymnasium im Erzgebirgskreis. Sie müssen Masken im Unterricht tragen (auch im Sportunterricht). Unterricht in gemischten Klassen, z.B. Lateinunterricht und Ethik, gibt es aber immer noch. Andere Schulen trennen solche Gruppen. Wer entscheidet über solche Maßnahmen? Die Schule selbst? Hat jede Schule einen „Spielraum“ wie sie es handhabt? Würde auch die Möglichkeit bestehen jetzt Unterricht wie z.B. Sport in der aktuellen Situation ganz aus zusetzten? In unserem Kreis ist der Inzidenzwert WEIT über 200 und das seit Wochen.

    LG

  12. Fragensteller 3 Jahren vor

    Dürfen in Schulen noch Dienstberatungen stattfinden und wenn ja, unter welchen Vorgaben?
    Für die Bestimmungen ab 1.11. gab es einige Hinweise dazu, für das ab 1.12. finde ich leider nirgendwo mehr etwas dazu.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Fragensteller,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dienstberatungen können – wenn sie zwingend notwendig sind – stattfinden, aber mit größtmöglichen Hygiene- und Abstandsregeln. Das heißt, vielleicht lieber digital oder in einem großen Raum, wo Abstand möglich ist, Lüften, Maske, Termin kurz halten usw.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  13. Liebhold 3 Jahren vor

    Hallo!
    wie ist denn ab einem Inzidenzwert von 200 mit den ärztlichen und zahnärztlichen Untersuchungen und Gruppenprophylaxe in Kitas und Schulen zu verfahren? Dazu findet man weder in den Allgemeinverfügungen, als auch in den Verordnungen eine Aussage.
    Viele Grüße aus Leipzig und danke!
    A. Liebhold

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Liebhold,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, diese Untersuchungen können stattfinden. Die Kita- bzw. Schulleitung kann hier selbst entscheiden, ob es jetzt sinnvoll ist oder nicht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  14. E.P. 3 Jahren vor

    Guten Tag,

    ich finde den Verweis auf die immer selbe Antwort bei der Frage nach der Betreuung während der vorgezogen Ferien einfach nur frech. Auf Landesebene muss doch klar sein, dass die Verantwortung der Betreuung der Kinder alleine auf die Erzieher*innen zurück fällt, wohl wissend, dass hinter der Betreuung geltende Verträge stehen, die ggf. erfüllt werden müssen. Ein unsolidarischer Akt und ein Ausspielen der Pädagogen untereinander. Dies wurde bereits bei den pädagogischen Tagen deutlich. Abgesagt für Erzieher*Innen . Das war auch kein Problem, da es nachvollziehbar scheint, dass die Priorität nun bei der Aufrechterhaltung der Betreuung liegen sollte. Die Lehre*Innen nehmen ihre pädagogischen Tage selbstverständlich wahr. Was sie da machen, bleibt ein Geheimnis.

  15. Berit 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Frage, die ich habe, wurde schon einmal gestellt. Ich habe dazu jedoch keine Antwort gefunden.
    Dürfen an einem BSZ (in einem Landkreis mit einer Inzidenz über 200 pro 100000 Einwohner) 2 Klassen des 3. Ausbildungsjahres gemeinsam in einer Turnhalle Sportunterricht haben? Für mich ist das ein Widerspruch zu sonstigen Regelungen zur Eindämmung der Pandemie (leider nicht der einzige).

    Danke und freundliche Grüße

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Berit,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Pauschal kann ich Ihnen Ihre Frage leider nicht beantworten. Jede Schule hat aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen vor Ort auch individuelle, passgenaue Hygienepläne. Es kommt hier zum Beispiel auf die Größe der Halle an und wie der Sportunterricht durchgeführt wird, zum Beispiel mit genügend Abstand untereinander.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  16. Frau Müller 3 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler, ist es denn wirklich richtig, dass anstatt eines Wechselmodells an einer Schule, ein sogenanntes Klassenzimmerprinzip eingeführt wird, auch wenn darunter Zimmer sind, die für weniger SchülerInnen konzipiert sind als dann aktuell hereinkommen? Anfangs- und Pausenzeiten bleiben gleich, klassenstufen- und klassenübergreifenden Unterricht gibt es auch noch. Da ich nicht zu den Leugnern der Pandemie gehöre, habe ich schlichtweg nur Angst. Ich schreibe von einer Schule, die in einem ‚Hotspot‘ liegt, nahe an der 400er Inzidenz.

  17. Hort 3 Jahren vor

    Ich bin Erzieherin im Hort. Am Anfang der ganzen Situation war es nur so ein Gefühl, doch mittlerweile sehe ich mich darin bestätigt das unsere Arbeit und wir als pädagogische Fachkräfte nur 2. Klasse sind. Wir begeben uns tagtäglich in engsten Kontakt mit den Kindern, decken permanent Unterrichtsausfall ab (und das nicht nur in Coronazeiten), stemmen in kürzester Zeit Konzepte aus dem Boden, weil von jetzt auf dann eine völlig realitätsferne ( u.a. mit Blick auf das Personal )Verordnung zum Kita Alltag umgesetzt werden muss. Von pädagogischer Arbeit mit dem Kind kann schon lange nicht mehr die Rede sein. Auch wir setzen unsere Gesundheit und die unserer Kinder/ Familien aufs Spiel. Und was passiert…die Lehrer erhalten wöchentlichen Zugang zu kostenfreien Tests und Masken. Die Ferien werden vor verlegt und bei Nachfrage ob die Schule in dieser Zeit eine Notbetreuung abdecken kann, erhält man oben aufgeführte Antworten. Ist das fair bzw was rechtfertigt diese Entscheidung? Wie soll das eine Horteinrichtung im eingeschränkten Regelbetrieb stemmen zumal ein Großteil des Personals in Teilzeit arbeitet und der Betreuungsbedarf mehr als 6h beträgt, da die meisten unserer Eltern berufstätig sind und keinen Urlaub mehr haben?
    Ich würde mich über eine konstruktive Rückmeldung freuen.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Hort,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Hierzu möchte ich gern etwas umfassender antworten.

      Bitte beachten Sie: Erzieherinnen und Erzieher sind nicht unsere Angestellten. Der Arbeitgeber muss für die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgen. Auch die Erzieherinnen und Erzieher können von ihrem Arbeitgeber (Kommune oder freier Träger) Masken einfordern.

      Beim Thema Tests ist das Sächsische Sozialministerium der richtige Ansprechpartner: Auch hier können wir nur für unsere angestellten Lehrerinnen und Lehrer entscheiden. Der Freistaat arbeitet daran, die Kapazitäten für Schnelltests weiter hochzufahren.

      Grundsätzlich sind Kitas vergleichbar sichere Orte. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass gerade die kleinen Kinder Corona kaum übertragen und die Infektionen meist von außen hereingetragen werden. Fakt bleibt aber, wir können Infektionen weder im privaten Bereich noch in der Kita bzw. im Hort ausschließen.

      Zur Ferienregelung: Die Kitas/Horte müssen gemeinsam mit dem Träger entscheiden, ob für die Grundschülerinnen und Grundschüler eine Betreuung für den 21. und 22. Dezember 2020 angeboten werden kann. Grundsätzlich befinden sich alle Kitas und Horte in einem Landkreis mit einem Inzidenzwert von 200 im eingeschränkten Regelbetrieb. Das heißt, aufgrund der Maßnahmen (Gruppentrennung etc.) und des entsprechenden Personalbestands kann es zu Einschränkungen der Betreuungszeiten kommen. Damit müssen die Eltern rechnen. Wir befinden uns nach wie vor in der Krise. Es bleibt der Appell an die Eltern, die zwei Tage die Kinder zu Hause zu lassen, wenn es nur irgendwie möglich ist.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  18. Andrea 3 Jahren vor

    Warum soll der Hort die Betreuung am 21./22.12. übernehmen? Kein Lehrer hat da Urlaub! Mal bitte eine klare Aussage. Danke und VG

  19. Annalena Johanson 3 Jahren vor

    Im Landkreis Hildburghausen, wurde bei einer Inzidenz von 485 die Reißleine gezogen und die Kitas und Schulen geschlossen. Welche Schmerzgrenze hat unsere sächsiche Regierung? Es sterben mittlerweile reichlich Menschen, in Ostsachsen sind die Intensivbetten längst voll, in wir haben in Landkreisen Inzidenz Werte über 450. Wollen wir irgendeinen Rekord aufstellen?

  20. Steffen Günther 3 Jahren vor

    Wie ist mit Schülern zu verfahren, die sich weigern, im Untericht eine MNB zu tragen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Steffen Günther,

      vielen Dank für Ihre Frage. Wenn Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen von MNB festgestellt werden, sind die betroffenen Schülerinnen bzw. Schüler darauf hinzuweisen und ihnen ist Gelegenheit zu geben, sie anzulegen. Bei wiederholten Verstößen kann die Schulleitung prüfen, ob Ordnungsmaßnahmen gegenüber der Schülerin bzw. dem Schüler zu veranlassen sind.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  21. Eine Mutter 3 Jahren vor

    Maskenpflicht auch im Sportunterricht???

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Eine Mutter,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Alle bisherigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gelten fort. Weiterhin gilt für den Unterricht an unseren Schulen: Im Sportunterricht der Sekundarstufen I und II ist Abstand einzuhalten, dann kann auf eine MNB verzichtet werden. Viele Sportarten kommen ohne Kontakt aus. Unterrichtliche Situationen, die einen engeren Kontakt der Schülerinnen und Schüler notwendig machen, sind zu vermeiden. Gern auch auf der Corona-Webseite nachlesen: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  22. Anja 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,

    ist eigentlich geplant, per Erlass – ähnlich wie im Frühjahr- die Mindestanzahl an Klausuren reduzieren zu können ?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Anja,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bisher gab es im laufenden Schuljahr für circa 99 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 vollständigen Präsenzunterricht. Anordnungen von häuslicher Lernzeit überschritten bis auf Ausnahmefälle nicht die Zeitspanne von 14 Tagen. Deshalb ist gegenwärtig noch keine Reduzierung der Anzahl der Klausuren vorgenommen worden. Wir beobachten aber weiter das Infektionsgeschehen und die Entwicklung der Anzahl der Gymnasien, die in ein Wechselmodell gehen. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung ist auch eine eventuelle Reduzierung der Anzahl der Klausuren zu gegebener Zeit eine denkbare Option.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  23. J. Lautenbach 3 Jahren vor

    Es wird geschrieben, dass die bisherigen Hygiene- und Infestionsschutzmaßnahmen weiterhin gelten.
    Darin steht, dass Schülerbetriebspraktika bis zum 30.11.2020 nicht stattfinden. Gehe ich recht in der Annahme, dass diese auch weiterhin ausgesetzt sind?
    Vielen Dank und Gruß

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo J. Lautenbach,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ja, diese Regelung gilt weiterhin.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  24. Simone Hoesl 3 Jahren vor

    Als Fachberater erreichen uns zunehmend Anfragen in Bezug auf den vorgezogenen Ferienbeginn und die Auswirkungen auf den Hort. Wird hier das Problem nicht nur von der Schule auf den Hort verlagert? Soll nur eine Notbetreuung durch die Hort angeboten werden? Die Horte können für diese Tage keine Gruppentrennung entsprechend der Klassen gewährleisten.

    Mit freundlichen Grüßen

  25. Carola Schuster 3 Jahren vor

    Guten Morgen,

    in der Schule (Oberschule) meiner Tochter ist „Homeoffice“ angesetzt. Was ist das? Im Schulgesetz findet sich dazu nichts.
    Warum gibt es seitens der Landesregierung keine verbindlichen Vorgaben wie eine IT Ausstattung für das Kind auszusehen hat.
    Was ist mit Eltern die drei schulpflichtige Kinder gleichzeitig mit dem PC beschulen müssen? Wie sollen Elternhäuser finanziell das stemmen?
    Ist die Schulbesuchspflicht ausgesetzt worden? Unsere Tochter ist jetzt mehrere Tage zu Hause.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Carola Schuster,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Hintergründe zu Ihrem geschilderten Anliegen kenne ich nicht, sodass ich dies leider nicht gänzlich beurteilen kann. Das kann aber zum Beispiel an Quarantänemaßnahmen liegen. Grundsätzlich gilt: Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung können weiterführende Schulen in Gebieten ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in Absprache mit uns in den Wechselunterricht gehen (Abschlussklassen ausgenommen).

      Grundsätzlich gilt die Schulbesuchspflicht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  26. Maria Röhrig 3 Jahren vor

    Guten Morgen und neuer Versuch. Wo sind denn die Masken-Pausen für unsere Kinder geregelt? Da werden Sachen beschlossen, die nicht zu Ende gedacht sind. Maske an der Haltestelle, Maske im Bus, Maske vor der Schule, Maske in der Schule, Maske im Unterricht, Maske auf dem Pausenhof. Finde den Fehler.

    • Katrin Wallstein 3 Jahren vor

      Die Antwort auf diese Frage interessiert mich auch Maria Röhrig. Leider wird diese Fragestellung hier komplett ignoriert.

      Je nach Stundenplan und Busverbindungen würde meine Tochter (8. Klasse) pro Tag 8 – 10 Stunden eine Maske tragen.
      Meine Bedenken zu gesundheitlichen Folgen wurden von der Schulleitung abgelehnt. Wechselunterricht mit geteilten Klassen, damit der Abstand von 1,50 m gewahrt werden kann, und somit die Maskenpflicht im Unterricht weg fällt, wird gar nicht von der Schulleitung des Gymnasiums in Erwägung gezogen.

      Einerseits werden Schulen nicht als Übertragungsorte angesehen, andererseits jetzt diese Anordnung.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Katrin Wallstein, liebe Maria Röhrig,

      vielen Dank für Ihre Beiträge. Ich kann die Bedenken zur Maske nachvollziehen. Die Tragedauer bei Schülerinnen und Schülern, die auch mit dem Schulbus zur Schule kommen, ist wirklich lang. Aber es ist derzeit, neben dem Abstand, eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus. Der Wechselunterricht in Schulen ist leider kein Königsweg, denn es bedeutet ein hartes Eingreifen in jede einzelne Bildungsbiographie der Schülerinnen und Schüler. Wir müssen täglich neu abwägen zwischen Infektionsschutz und dem Recht auf Bildung. Hier lassen wir uns, wie gesagt, von Kinderärzten, Infektiologen, Virologen und Pädagogen beraten. Auch unsere wissenschaftlichen Studien und deren Erkenntnisse ziehen wir dabei heran. Seit dieser Woche können Schulen, die stark betroffen sind, in den befristeten Wechselunterricht (in Absprache mit dem Sozial- und Kultusministerium) gehen. Es gibt aber auch viele Schulen, die noch gar nicht oder nur gering betroffen sind, bei denen der Unterricht im Regelbetrieb läuft.

      Hier möchte ich auch gern auf die Ausführungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Maske verweisen, die vielleicht weiterhelfen können: https://www.dguv.de/corona/index.jsp. Die DGUV führt in einer aktuellen Pressemitteilung (https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_411780.jsp) wie folgt aus:
      „Den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen liegen aktuell keine Informationen vor, die belegen, dass das Tragen einer MNB aus textilem Gewebe die Atmung in einem gesundheitsgefährdenden Maße beeinträchtigt oder eine so genannte ‚CO2-Vergiftung‘ auslösen könnte. Umgekehrt sehen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in MNB eine Maßnahme, das Risiko von Tröpfcheninfektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 zu verringern, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist.“

      Wir haben die Schulen dafür sensibilisiert, dass sie den Schülerinnen und Schülern Zeiten zum Durchatmen (ohne Masken) schaffen sollen (zum Beispiel durch gestaffelte Pausen, wo Platz ist, um Abstände untereinander einzuhalten).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  27. Hort 3 Jahren vor

    Der 21. und 22.12. sind nun schon Weihnachtsferien. Sind Horte dann generell auch geschlossen, um Kontakte zu vermeiden oder ist eine Notbetreuung möglich? Danke

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Hort,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Grundsätzlich muss keine Hortbetreuung in den Ferien angeboten werden, kann aber. Wir geben hier nichts vor, der jeweilige Träger entscheidet selbst. Hierbei sind auch die entsprechenden Verträge zu beachten. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Kitas und Horte im eingeschränkten Regelbetrieb (für die Landkreise mit 200er Inzidenz-Wert) befinden, also auch Betreuungsangebote gekürzt werden können bzw. müssen, wenn aufgrund von Personal und der Einschränkungen die vom Vertrag vorgegebenen Zeiten nicht leistbar sind.

      Herzliche Grüße und einen guten Start in die Woche
      Lynn Winkler

  28. Annette 3 Jahren vor

    Ist irgendwo der Begriff Wechselunterricht genau definiert? Und ist eine 10. Klasse auf einem Gymnasium als Abschlussklasse zu behandeln?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Annette,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Wie konkret der Wechselunterricht umgesetzt wird, entscheidet die Schule. Gern direkt vor Ort nachfragen. Als Abschlussklasse am Gymnasium gilt die 12. Klassenstufe.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  29. Mandy Hennig 3 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler,

    Was bedeutet die neue Verordnung für den Sportunterricht? Ich unterrichte im Kindergarten und die Klassen 1-10. Darf Sportunterricht stattfinden und dürfen hier Klassen gemischt werden? Wir haben meist 2 Klassen gemeinsam? Welche Richtlinien gibt es für Schüler und Sportlehrer zum Schutze- Masken sind ja hier eher schwierig?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Mandy

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Mandy Hennig,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Hier muss ich erst einmal nachfragen: Unterrichten Sie an einer freien Schule?

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Mandy 3 Jahren vor

      Hallo Frau Winkler,

      Ja, ich arbeite an einer freien Schule.

      Liebe Grüße

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Mandy,

      hier müssen die freien Schulen in eigener Verantwortung entscheiden, wie sie die Vorgaben umsetzen. Die Regeln der Corona-Schutz-Verordnung gelten für öffentliche und freie Kitas und Schulen gleichermaßen. Wie die Umsetzung im Rahmen der Regeln erfolgt, können wir den freien Trägern nicht vorschreiben. Also wie sie die festen Gruppen zusammenstellen, ob sie Wechselunterricht machen etc. Bei Masken und Sport gilt das Übliche, mit Abstand keine Maske nötig.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Fragensteller 3 Jahren vor

      Wo ist der Unterschied freie vs. staatliche Schule, verhält sich das Virus an freien Schulen anders als an staatlichen? Wohl kaum. Infektionsschutz MUSS an ALLEN Schulformen gleich gelten, ist schließlich ein Gesetz, was ALLE Bürger gleich schützt.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Fragensteller,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ausführliche Informationen dazu gibt es unter: https://www.schule.sachsen.de/1730.htm.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  30. Annika Richter 3 Jahren vor

    Also 5 und 6 klasse auch wechselunterricht?im vorherigen schreiben stand 5 und 6 ausgenommen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Annika Richter,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hier hatte sich ein Fehler eingeschlichen. Es sind nur die Abschlussklassen ausgenommen.

      Herzliche Grüße und eine gute Woche
      Lynn Winkler

  31. Erzieherin 3 Jahren vor

    Feste Gruppen und feste Erzieher zu den Öffnungzeiten mit vollem Haus – das ist fast nicht realisierbar oder nur mit Überstunden, denn durch Quarantäne und Krankschreibungen fehlen jetzt schon knapp 20 Prozent der Erzieher in unserer Einrichtung. Öffnungzeiten sollen ja allerdings nur im Ausnahmefall geändert werden mit Absprache mit Eltern, Bürgermeister….. Es wurde wieder Freitag beschlossen und Dienstag soll alles konsequent getrennt werden. Feste Gruppen hatten wir, auch feste Erziehen nur die waren am Vormittag vom Hort in der Kita und erst ab 10 bzw.11 im Hort – das darf ja jetzt nicht mehr sein.
    Wir haben jetzt bereits ein sehr ausgeklügeltes Hygienekonzept und auch zum Glück noch keinen positiven Fall bei über 200 Kindern.
    Die Kinder von nichtberuftätigen Eltern ( Erziehungszeit mit Geschwisterkindern oder zur Zeit ohne Arbeit ) könnten doch zuhause sein – da gibt es aber keine Anweisung durch das Ministerium.
    Der Hort leistet jetzt schon großartige Arbeit, da in der Grundschule jeden Tag eine Klasse bereits um 10 Uhr! Schulschluss hat und eine Menge von HA anstehen. Bei vorzeitigen Ferien sind die Kinder halt im Hort. Auch hier könnte nachgebessert werden und die Kinder, bei welchen die Eltern keiner Arbeit nachgehen oder ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis haben, zuhause bleiben.
    Kann denn das nicht noch berücksichtigt werden?

  32. S. Richter 3 Jahren vor

    Ich finde es sehr bedenklich, weiterführende Schulen bei diesen Inzidenzen so offen zu lassen und andere Lebensbereiche so massiv einzuschränken.
    Als Lehrerin an einer Berufsschule sehe ich täglich mind. 20 Schüler in einem Klassenraum, zwar mit Maske, aber ohne jegliche Abstände (die auch nicht möglich sind). Wenn diese Schüler nicht erkranken, so sind sie doch Überträger und tragen dies dann in ihre/andere Familien!!!Fragwürdige Atteste möchte ich gar nicht thematisieren.
    Diese Schüler sind durchaus in der Lage selbstständig zu lernen. Auch ohne übermäßige Digitalisierung. Das haben die Lehrer ihnen im Frühjahr beigebracht. Und meiner Meinung nach schaffen fast erwachsene Schüler auch dann ihre Leistungen. Wer auf der Strecke bleibt, bliebe es wahrscheinlich auch mit Schule.
    Dies gilt sicher nicht für Grundschule und die ersten weiterführenden Klassen.
    Ich habe zwei schulpflichtige Kinder in Grundschule bzw. Klasse 7, ich möchte gar nicht daran denken, was wir täglich mit nach Hause bringen!!! Und diese Gedanken machen sich auch Schüler!!!

  33. Sonne 3 Jahren vor

    Hat schon mal jemand über eine Regelung für den Sportunterricht nachgedacht?
    Mit Maske ist nun gesundheitlich wirklich nicht zumutbar. (Ich bin ganz sicher kein Verschwörungstheoretiker.)
    Ohne Maske würde es alle Maßnahmen im Schulhaus lächerlich erscheinen lassen.

  34. Petra 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Piwarz,
    die vorgezogenen Weihnachtsferien haben besondere Auswirkungen auch auf die Betreuung in unseren Horten. Eltern fragen an, ob wir als Kitas/Horte nun ab dem 21.12.2020 die Betreuung ganztägig absichern. Damit verlagern sich die Kontakte in unsere Häuser. Außerdem wird stillschweigend davon ausgegangen, dass wir Lösungen innerhalb der Träger finden – ohne überhaupt ein Signal der Sächsischen Staatsregierung hinsichtlich eines Problembewusstsein. Bereits zu Beginn der Diskussion um vorgezogene Weihnachtsferien hat unser Träger auf diese Fragen schriftlich aufmerksam gemacht. Unserem erhöhten Personalaufwand wird weder in den Horten noch in der stationären Jugendhilfe Rechnung getragen. In keinem Statement kommen wir vor. Das ist frustrierend und hinterlässt den Eindruck, dass einmal mehr die Elementarpädagogik hintenan steht. Ich bitte dringend um die Schärfung des Bewusstseins und Positionierung zum Bereich Kita/Hort/stationäre Jugendhilfe.
    Mit freundlichem Gruß

  35. Natalie Rinberg 3 Jahren vor

    Verehrte Versntwortliche,
    Ihre Aufgabe, möglichst alle zu schützen ist nicht leicht. Jedoch plädiere ich dafür, nicht den Kopf zu verlieren. Eine Maskenpflicht im Unterricht für Kinder egal welcher Klassenstufe ist völlig überzogen. Obwohl die Sek. II MNB zu tragen hatte, hatte es dennoch Erkrankungen gegeben, jedoch wurde kaum jemand IN der Schule angesteckt. Ich verwehre mich gegen diese Regelung, denn ich befürchte, dass bald auch die Grundschüler zu MNB gezwungen werden. Spezielle Masken, die die Atmung kaum behindern, sind preislich unerschwinglich, zudem ist ihre Anwendung dem medizinischen Personal vorbehalten und an Kindern NICHT getestet worden. Erwachsene dürfen die nur 2 h am Stück tragen und dann eine Pause von 30 min an frischer Luft einlegen. Jugendliche werden jedoch dazu angehalten die Maske von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr und darüber zentralen und die zum kurzen Essen abzunehmen. Folglich klagen Schüler über Kopfschmerzen, Schwindel, Atemprobleme-alles Anzeichen eines vermehrten CO2-Ausstoßes unter der Maske. Mit Verlaub, aber die Gesundheit meiner Kinder geht mir über die Schulpflicht!
    Mit freundlichen Grüßen
    N. Rinberg

  36. D.K. 3 Jahren vor

    Liebes SMK,

    vor einigen Wochen wurde hier groß veröffentlicht, dass die Vertreterin des Landeschülerrates unbedingt am Präsenzunterricht festhalten möchte. Nun fordert der Landesschülerrat die Einführung des Wechselunterrichtes. Komischerweise findet man dazu hier keinen Artikel. Ich gehe davon aus, dass auch dieser Artikel hier veröffentlicht wird und nicht unter den Tisch fallen gelassen wird.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo D.K.,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Es ist richtig, dass wir Anfang November ein Interview mit Joanna Kesicka, der Vorsitzenden des LSR, geführt haben. Allerdings ist unser Blog keine Plattform für die Veröffentlichung aller Pressemitteilungen des LSR. Nichtsdestotrotz schauen wir uns gern die Meldung des Landesschülerrats genauer an. Hier heißt es: »Insofern hält der LSR die Entscheidung der Staatsregierung, individuelle zeitlich begrenzte Maßnahmen an den Schulen zu ermöglichen, für einen richtigen Schritt, ebenso wie die besondere Behandlung der Abschlussklassen und der jüngeren Schülerinnen und Schüler. ›Insbesondere die Abschlussklassen und die jüngsten Schülerinnen und Schüler sind vom Verlust der Präsenzzeit besonders betroffen. Diese Besonderheiten – bei den älteren Schülerinnen und Schülern: der Bedarf an guter Prüfungsvorbereitung und bei den jüngeren Schülerinnen und Schülern: die Schwierigkeiten mit eigenständigem Lernen – müssen berücksichtigt werden‹, so Kesicka.«

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  37. Frau Müller 3 Jahren vor

    Mein Sohn besucht im Erzgebirgskreis ein Gymnasium, 5. Klasse. Bereits letzten Donnerstag mussten die Kinder im Sportunterricht im gewohnten Klassenverband permanent eine Maske tragen, sowohl beim Ausdauerlauf als auch bei Liegestütze und Balltraining. Dies wurde von den Kinden als unzumutbar empfunden. Am letzten Freitag mussten die 5. Klässler dann bereits in allen Unterrichtsfächern, allen Pausen und natürlich im Bus auch eine Maske tragen – das waren 6,5h am Tag. Kann diese Entscheidung von der Schulleitung gefällt werden, obwohl eine Maskenpflicht explizit erst ab 1.12. in Sachsen ab Klassenstufe 7 eingeführt wird? Dazu muss erwähnt werden, dass das Gymnasium bisher coronafrei ist und alle Lehrer gesund im Dienst sind. Die Eltern wurden über diese Maßnahmen nicht informiert.

    • jana 3 Jahren vor

      Das würde mich auch interessieren, bei uns betrifft es die Grundschule. Zwar dürfen die Masken im Unterricht abgenommen werden, aber ansonsten sollen die kleinen Kinder ab 6 Jahre dieses Ding tragen. Unbegreiflich!!!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe jana,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu möchte ich Sie gern auf meine Antwort an Katrin Wallstein und Maria Röhrig hinweisen: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/11/27/schule-und-kita-land-verschaerft-massnahmen-in-hochinzidenzgebieten/#comment-10169.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Fragensteller 3 Jahren vor

      Ja, insbesondere bei Risikogruppen (ü60, Herz/Lungenerkrankungen etc.) unter Lehrern ist dies zum Schutz der Lehrkräfte nicht verboten. Wird bei uns auch so gehandhabt. Denn die Mehrheit der Lehrer ist im Gegensatz zm März nicht mehr vom Unterricht freigestellt – trotz Arztattest als Nachweis über Erkrankungen…

  38. Fragensteller 3 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK-Team im Blog,

    zu den neuen „Vorgaben“ bleiben wieder Fragen offen:
    1. Wieso bleibt die schon eingebürgerte Tradition bestehen, wie seit März üblich erst Freitag nach 15 oder 18 Uhr bekanntzugeben, wie es nur wenige Tage nach dem Wochenende (1.12. ist Dienstag!) weitergeht? Den Schulen (und vielen anderen Einrichtungen) bleibt effektiv EIN Arbeitstag um Konzepte anzupassen oder Vorgaben umzusetzen. Dieses Spielchen ist mittlerweile anstrengend, erfolgt seit Monaten immer wieder so und nicht mehr hinnehmbar, wie sich auch in einer aktuellen Umfrage zur Zufriedenheit unter Schulleitern zeigt (nur noch 24% üben ihren Beruf bundesweit „sehr gerne“ aus, 2019 lag dieser Wert bei 58%!!!).
    Zudem tut der Freistaat so, als seien Schulen vom Virus befreit.
    Wie erklären Sie Schülern (m/w/d), dass sie im Klassenraum von 60 qm zu 30 Schülern eng gedrängt ohne Maske sitzen müssen, aber auf dem weitläufigen Schulhof gilt Maskenpflicht oder aber sobald sie die Schule verlassen, dürfen sie nur mit EINEM Freund zur Bushaltestelle gehen, weil zwei Freunde ja aus zwei Haushalten wären und nur einer erlaubt ist? Dieser bereits im November geltenden Unlogik wird nun noch die Krone mit der Maskenpflicht ab Klasse 7 aufgesetzt.
    Unser Nachbarland Sachsen-Anhalt hat diese Pflicht ab Kl. 7 eingeführt – unabhängig von Inzidenzwerten. Sachsen hingegen, wo diese Werte teils DRASTISCH höher sind als in S.-A., führt diese Pflicht erst ab Inz. von 200 pro 100.000 EW ein. Mit welcher wissenschaftlichen oder medizinischen Begründung erst ab 200, also viermal höher als der angeblich kritische Wert von 50??? Wieso nicht wie im Nachbarbundesland unabhängig von diesem Wert bzw. wenigstens ab 50 pro 100.000, was logisch wäre (unabhängig davon,dass auch die 50 auf keiner wissenschaftlich-medizinischen Grundlage festgelegt wurden – andere Staaten haben 30, 35, 100, …)?

    Das RKI empfiehlt bereits ab 50 (!) einen Wechselunterricht oder kleinere Gruppen. Selbst bei Werten von um 400 findet jedoch weiter in vollen Klassen kein Wechsel- oder Kleingruppenunterricht statt, außer eine Schule wurde vom Gesundheitsamt (nachfolgend kurz „Amt“) unter Quarantäne gestellt.
    Auch hier ein völliges Chaos pro Landkreis. Mal schickt das Amt ganze Schulen in Quarantäne, mal nur einzelne Klassen, mal gar nur einzelne Schüler oder (wie ich von einer Bekannten sicher weiß) nur die erste Reihe einer Klasse (!!!), weil der Lehrer positiv war und sich ja nur an der Tafel bewegte (nicht!). Der Rest durfte weiter zur Schule gehen. Moral von dieser Unlogik: Eine Schülerin aus der letzten Reihe (ja, aus der LETZTEN) steckte sich trotzdem an und hat Eltern, Großeltern, Geschwister usw. angesteckt. Grandiose Leistung, weil es eben keine einheitlichen Grundregeln (ich betone vorsorglich: gemeint sind nur Grundregeln, nicht bis ins kleinste Detail) für Fälle in Schulen gibt und die Ämter nur noch den Fällen hinterhersprinten!

    Werden Sie endlich Ihrer Verantwortung für Lehrer, Erzieher (auch wenn diese kommunal angestellt sind), Schüler und deren Familien gerecht und sorgen Sie für nachvollziehbare (!) und leistbare Maßnahmen in Schulen. Anscheinend hat man die Zeit von Mai bis September nur genutzt, um abzuwarten.
    Und stellen Sie Lehrern bis März regelmäßig FFP2-Masken zur Verfügung. Ohne, dass Schulen die anfordern müssen. Ohne, dass es bei 2 oder 3 Stück für den ganzen Winter bleibt. Ohne, dass sie freie Schulen davon ausschließen (oder falls das so bleibt, zahlen sie diesen einen Zusatzbeitrag aus, da die Masken bekanntlich teuer sind und weder durch die Beiträge des Freistaates noch durch Zusatzbelastungen der Eltern abgedeckt sind bzw. werden können!). Ohne, dass man das als große Geste preist wie der Pabst das Gebet, sondern als einfaches Mittel des ARBEITSSCHUTZES.

    Mir ist bewusst, dass die aktuelle Lage schwer ist und dass Bildung ein extrem hohes Gut ist. Ich bin absolut gegen generelle Schulschließungen wie ab März 2020. Aber so wie aktuell agiert wird, als wären Schulen ein virenfreier Raum (hat man bei den letzten starken Grippewellen oder fiesen Magen-Darm-Viren ja gemerkt, dass dem nicht so ist und teils ganze Schulen kurzzeitig dicht gemacht wurden…), kann und darf es nicht weitergehen.

    Über Antworten bin ich dankbar, wenn möglich ohne vorgefertigte Textbausteine oder Ausflüchte, sondern mit konkreten Inhalten, die die Fragen voll beantworten.
    Vielen Dank.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Fragensteller,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Auch wir sind mit der Zeitschiene nicht glücklich. Diese „Tradition“ begründet sich in der Tatsache, dass es für verbindliche Regelungen der Befassung im Sächsischen Landtag und der Zustimmung durch das sächsische Kabinett bedarf. Wie Sie sicher verfolgt haben, fand die Schalte der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am vergangenen Mittwoch statt. Die Ergebnisse fließen selbstverständlich mit ein. Nach diesem Mittwoch (Ergebnisse wurden ja erst am späten Abend bekannt) wurde der Landtag dann mit einbezogen und der Termin am Freitag für das Kabinett festgelegt – viel Luft für zeitlichen Spielraum gibt es da nicht. Wir hatten aber vorab die Schulen informiert, dass neue Regelungen kommen. Die Festlegungen für Sachsen, die etwa in der Corona-Schutz-Verordnung formuliert sind, werden nicht leichtfertig getroffen, sondern bedürfen auch einer genauen Prüfung und Abwägung. Es ist uns bewusst, dass der Zeitrahmen für die Umsetzung knapp bemessen ist. Daran lässt sich aber von unserer Seite nichts ändern wie Sie den Ausführungen entnehmen können. Hier möchte ich gern noch hinzufügen, dass unsere Schulen mit allen Beteiligten bisher sehr gute Arbeit geleistet haben.

      Uns ist bewusst, dass die Corona-Pandemie uns alle vor mehr als große Herausforderungen gestellt hat und noch immer stellt. Ich kann Ihnen versichern, dass wir als Kultusministerium – gleichermaßen wie die sächsische Regierung insgesamt – versuchen, die bestmöglichen Lösungen für alle zu finden. Wie gesagt: Meinungen sind verschieden. Nicht jede Entscheidung kann alle zufriedenstellen. Auch dessen sind wir uns bewusst.

      Die Argumente zu Ihren verbleibenden Fragen habe ich in vielen Antworten bereits angeführt und sie können auch gern in unseren Blogbeiträgen nachgelesen werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  39. Eine berufstätige/systemrelevante Mutter 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    ist geplant, dass am 21. und 22.12. eine Notbetreuung der Grundschüler vormittags durch die Grundschulen erfolgen wird? Der Hort meiner Kinder wird erst planmäßig nach der 4. Unterrichtsstunde für die Betreuung öffnen.
    Vielen Dank!

  40. Windisch 3 Jahren vor

    Von wem erfährt die Schulleitung, dass der Inzidenzwert 200/100000 erreicht ist?
    Die Ortschaften der Schüler, der Schulstandort haben doch unterschiedliche Zahlen.
    D.H. doch aber: 2/1000 wär dem entsprechend. Wer soll da noch durchsehen?
    Wie lange gilt das Tragen der Maske dann? 7 Tage? Bis der Wert wieder unterschritten wird?
    Wer weiß denn sowas?
    Die Eltern?
    Sie machen es den Schulen mit ihren Lehrer/innen an der Corona-Front nicht einfach!
    Mit freundlichen Grüßen
    Detlef Windisch

  41. Bautzener 3 Jahren vor

    Sehr geehrter Staatsminister,
    das Klassenleiterprinzip haben wir an unserer Grundschule bereits seit einer Woche eingeführt, um dadurch Kontaktketten zu unterbrechen. Eine enorme Kraftanstrengung für alle KLL.
    Jetzt verfügen Sie dies für alle Schulen in Hochinzidenzgebieten. Das begrüße ich sehr und es bestätigt uns in unserem Weg.
    Nur eine Frage bewegt mich. Sie sagen, der Fächerkanon soll im Klassenleiterprinzip nicht eingeschränkt werden – wie soll das gehen? Kein Grundschulklassenlehrer ist so ausgebildet, dass er in allen Fächern der Stundentafel qualifizierten und auch sicheren (Sport, Werken) Unterricht halten kann und diesen (ab Klassenstufe 3) auch lehrplangerecht zensieren kann.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Bautzener,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich sollten alle Fächer unterrichtet werden. Deshalb heißt es im „Handlungsrahmen zum Eingeschränkten Regelbetrieb an Grundschulen, Förderschulen und im Hort“ (Anlage 1 zum Schulleiter-Schreiben vom 27.11.2020, http://schule-sachsen.de/20_11_27_Handlungsrahmen_GS_FOES_Hort.pdf): „Der Unterricht wird grundsätzlich im Klassenverband und so weit als möglich durch den Klassenlehrer erteilt. (…) Im Rahmen der personellen Möglichkeiten und räumlichen Gegebenheiten sollen in einer Klasse möglichst wenig Wechsel der unterrichtenden Lehrkräfte bzw. der sonstigen im Unterricht eingesetzten erwachsenen Personen erfolgen.

      Der Unterricht soll sich an der geltenden Stundentafel orientieren. Dabei können der Stundenplan flexibel gestaltet und das Potenzial der Fächer fachübergreifend bzw. fächerverbindend genutzt werden.“

      Diese Regelung lässt also ausdrücklich zu, dass verantwortungsbewusst und mit dem Ziel, die Zahl der in einer Klasse eingesetzten Erwachsenen eng zu begrenzen, Ausnahmen vom Klassenleiterprinzip zulässig sind.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  42. Hortnerin 3 Jahren vor

    Liebe Frau Winkler,

    wenn die Ferien offiziell auf den 21./ 22.12 vorverlegt werden, aber freie Träger ihr Hortpersonal so ungeplant vorzeitg nicht zur Verfügung haben (Einsatz in den Kitas), übernimmt dann das Lehrpersonal die Vormittagsbetreuung um unter anderen auch die strikte Gruppentrennung zu gewährleisten.

    Herzliche Grüße
    Hortnerin

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Hortnerin,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Lehrerinnen und Lehrer werden zur Betreuung nicht eingesetzt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  43. Dirk Wüstling 3 Jahren vor

    Hallo, eine Frage. Wie ist mit der Maskenpflicht ab Klasse 7 im Sportunterricht?

  44. Steffi Haubold 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    ich arbeite als Erzieherin und fühle mich mit meinen Kolleginnen im Hort “ ausgenutzt“. Die Lehrer haben mit einigen Kindern Ferien und Urlaub am 22.und 23.12. . Die meisten Eltern arbeiten und wir Erzieher betreuen ganztägig die Schulkinder. Warum wird in der Schule von den Lehrern keine Notbetreuung verlangt ? Die Kinder sind doch den ganzen Tag da. Wir fühlen uns als Erzieher 2. Klasse, Hauptsache die Lehrer haben frei, können ständig zum Test und bekommen auch irgendwann ihre Masken. Auch wir arbeiten täglich mit den gleichen Kindern, ohne Sicherheitsabstand. Und wir Erzieher machen es auch gern ! Nach 45 Jahren als Erzieherin habe ich nun das Gefühl, wertlos zu sein, schade.
    Ihr anderen Erzieher , haltet durch und bleibt gesund.
    Viele Grüße.

  45. Privat 3 Jahren vor

    Sind die Praktikas im Rahmen der Erzieherausbildung in KITAS oder Schulen weiterhin möglich?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Privat,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ja, die Praktika sind weiter möglich.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  46. René Kreutz 3 Jahren vor

    Bedeutet die neue Verordnung, dass ich auch als Sprachlehrer im Unterricht Maske tragen muss?
    Was ist mit den gewerkschaftlichen Empfehlungen, dass nach dem Tragen einer Maske über einen Zeitraum von 120 bzw. 75 Minuten 30 Minuten Pause einzuhalten sind, um gesundheitliche Folgen zu minimieren?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber René Kreutz,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu möchte ich Sie bitten, sich entsprechend des Dienstweges an Ihre Schulleitung bzw. an das zuständige Landesamt für Schule und Bildung zu wenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  47. Schulze 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Laut Rahmenbedingungen für den Unterricht an Schulen:
    Finden „Besuche außerschulischen Lernorten und Schülerbetriebspraktika der Schüler allgemeinbindender Schulen bis Ende November nicht statt.“ Gilt das auch für Dezember und für die zweiwöchigen Praxistage der Klassenstufe 8 in den Technologiezentren der Handwerkskammer in Sachsen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Schulze,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, diese Regelung gilt auch dafür und bleibt weiterhin gültig.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  48. Katja Cohn-Rohrbach 3 Jahren vor

    Ist man sich über die Auswirkungen eines früheren Ferienbeginns für die Horte bewusst, oder werden die Kinder, deren Eltern Betreuungsbedarf haben, von der Schule in einer Art Notbetreuung analog Frühjahr bis zum Vormittag betreut? Vielen Dank für eine Antwort.

  49. *** 3 Jahren vor

    Was ist mit der Betreuung in den Kitas (Horten) nach dem 18.12.? Heißt Ferienbeginn gleich sachsenweit frühere Schließzeit oder regeln das nach wie vor die Träger? Für berufstätige Eltern -gerade in Lebensmittel-Einzelhsndel oder Pflege gut zu wissen..

  50. Lehrer P 3 Jahren vor

    Herrn Piwarz ist bewusst, dass der Regelunterricht mit enormen Kraftanstrengungen verbunden ist. Ich meine, dass dem nicht so ist. Schließlich ist das unser ganz normale Arbeit, die wir gerne bereit sind zu leisten. Dass jedoch Schülerinnen und Schüler und auch unsere Lehrerinnen und Lehrer einem enorm hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt wurden ist ihm offenbar nicht bewusst, oder nimmt er dies einfach hin?
    Übrigens gibt es inzwischen mehrere Studien, die das Infektionsrisiko in Schulen sehr wohl belegen. Es gab im Sommer ein Konzept, welches im Herbst schlicht nicht umgesetzt wurde. Hätte man dadurch nicht vermeiden können? Sollte das nicht eigentlich zur Fürsorgepflicht eines Kultusministeriums gehören?
    Ich bin sehr wohl der Meinung, dass Bildung wichtig ist. Deren kann man aber auch mit vernünftigen Konzeptumsetzungen nachkommen.
    Wenn in einem Hort mit offenem Konzept Corona Infektionen vorkommen. Der Hort unter Quarantäne für eine Zeit geschlossen wird, aber dieselben Kinder jeden Tag die Grundschule besuchen ist das eine recht eigenartige Umsetzung des Konzeptes.
    Übrigens halte ich auch Prävention als vernünftig. SCHULEN, an denen noch keine Infektionen bekannt sind, sollten weiter laufen als gäbe es keine Pandemie. Erst wenn ausreichend Infizierte vorhanden sind, ist Handeln geboten. Wollten wir nicht Infektionen vermeiden?
    Ich wünsche allen eine gesunde Vorweihnachtszeit.

  51. Andrea Dolatkiewicz 3 Jahren vor

    Wird es noch konkrete Aussagen zur Betreuung der Grundschüler am 21.-23.12. geben? Soll eine angeboten werden? Von wem?

  52. Liselotte 3 Jahren vor

    Welche Zahlen werden bei der Entscheidung zugrunde gelegt? Die vom RKI oder die vom Freistaat Sachsen?
    Gilt die Mundschutzpflicht im Unterricht dann nicht mehr wenn der Landkreis wieder unter 200 absinkt?

  53. Bogna von Woedtke 3 Jahren vor

    CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wann geben Sie Eltern – unter den aktuellen Gegebenheiten von einer Inzidenz von fast 380/100 Tsd. EW im Landkreis Görlitz – die Möglichkeit, von der Präsenzpflicht für ihre Kinder in der Grundschule und den weiterführenden Schulen abzusehen und diese vorübergehend zu Hause unterrichten zu können? Hier sterben die Menschen, nicht nur Ältere sondern auch Jüngere! Unsere Kinder sind nicht alle gesund! Wir Eltern auch nicht! Der Gesundheitsschutz muss doch über der Schul-Präsenz-Pflicht stehen! Das ist ein Grundrecht (vgl. Art. 2 (2) GG. Wir haben auch die elementare Pflicht als Eltern, unsere Kinder zu schützen. Wir haben nicht nur die Schulpflicht. Wir sind keine Schulverweigerer sondern suchen nach der individuellen Möglichkeit, in dieser schwierigen Zeit in Eigenverantwortung die Schulpflicht zu verwirklichen, indem – analog zum Frühjahr – die Kinder auch zu Hause unterrichtet werden können, bis der Zielwert von 50/100 Tsd. EW wieder erreicht ist. Das muss doch in Sachsen wieder möglich sein, zumal die Infektionen ja signifikant höher sind als im 1. Halbjahr! Wir erkennen Ihre große Verantwortung für unser Land an, bitte haben Sie auch unsere Verantwortung als Eltern im Blick und unterstützen Sie uns. MfG

  54. Heinrich 3 Jahren vor

    Ferienbeginn wäre im Landkreis Görlitz sowieso der 18.12., auf Grund der freibeweglichen Ferientage am 21. und 22.12.2020. Werden diese dafür verschoben oder entfallen dieses einfach durch diese Festlegung?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Heinrich,

      vielen Dank für Ihre Frage. Diese frei beweglichen Ferientage müssen neu festgelegt werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  55. Erzieher 3 Jahren vor

    Eine Frage zu den Grundschulen: Wenn die Ferien vorgezogen werden, wer betreut dann die Kinder vom 21.-23.12.? Die wenigsten Eltern haben dieses Jahr noch freie Kapazitäten ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Sprich, in den Horten sind in etwas die gleiche Anzahl Kinder zu betreuen, wie während der normalen Unterrichtszeit.
    Worin bitte liegt hier die Logik?

  56. Meyer/Schulz 3 Jahren vor

    Wie soll denn bitte das Klassenleiterprinzip organisiert werden ohne Einschränkung des Fächerkanons? Bedeutet das, dass der Klassenleiter, wenn er denn überhaupt täglich anwesend und nicht abgeordnet ist… alle Unterrichtsfächer einschließlich Sport, Musik, Kunst, Englisch, Religion und Ethik geben darf/muss? Respekt vor allen flexiblen Kollegen bzw. vor den Schulleitungen, die vor einem unlösbaren Problem stehen.
    Meine konkrete Fragen: Finden Abordnungen an eine zweite bzw. dritte Schule weiterhin statt? Was ist mit fachspezifischen Unterricht wie Englisch usw.? Was ist mit Sport? In der Anweisung heißt es, feste Klassen in festen Räumen? Mehr als eine Turnhalle hat aber doch wohl niemand. Ach ja. Da war ja noch der bevorzugte Unterricht im Freien. Welche geniale Lösung für die nächsten Wochen, denn Sport ausfallen soll ja nicht, da keine Einschränkung des Fächerkanons erfolgen soll. Sind Sie sich wirklich sicher, ob all diese Entscheidungen durchdacht worden sind. Es gibt zum Beispiel auch Klassen, die werden von Teilzeitkräften geführt. Deren Stundenvolumen reicht aber nicht für den vollen Fächerkanon… Das passt also hinten und vorne nicht.
    Und noch etwas. Was meinen Sie, wie viel Kraft aktuell die Kollegen noch haben, um GTA Angebote abzusichern???

  57. Katja 3 Jahren vor

    Die Regelungen sind gut gemeint, aber in der Praxis unzureichend umsetzbar . Wir betreuen aktuell 9 Klassenstufen 1 bis 6 im Förderschulbereich mit 4 pädagogischen Fachkräften. Rein rechnerisch kann damit keine klassenhomogene Gruppe gebildet werden. Falls eine oder mehrere Fachkräfte ausfallen, muss dessen Gruppe wieder aufgeteilt werden, was eine erneute Gruppenmischung nach sich zieht. Es braucht also mehr Personal, bekannter Maßen nicht vorhanden. Leidtragende sind die Kinder, die alle Maßnahmen mit tragen müssen, sei es regelmäßiges Lüften bei geringen Temperaturen, Einschränkungen beim Essen durch verkürzte Zeiten, eingeschränkten Freiheiten beim Spielen, in kleinen Räumen, beim getrennten Betreuen von Geschwistern und Freunden. Nicht zu vergessen, die Fachkräfte, die regelmäßig ausgefallene Stunden mit einer früheren Hortbetreuung kompensieren, die nun auch noch die vorgezogenen Weihnachtsferien mit der Betreuung aller Kinder übernehmen sollen, bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 30 Stunden. Den Früh- und Spätdienst regeln wir aktuell folgendermaßen: Um eine Mischung der Klassenstufen zu vermeiden, betreuen wir Kinder in ihren ursprünglichen Gruppenräumen, bei Kontakten mit einer gruppenexternen Fachkraft mit MNB. Anders ist es schlichtweg personell nicht möglich. Bildungsarbeit kann so nicht im vollen Umfang stattfinden. Es ist keine zufriedenstellende Situation. Welchen Sinn macht es, wenn die Kinder 2 Tage eher Ferien haben? Sind die Lehrer/innen an den 2 Tagen gemeinsam mit den Erzieher/innen an der Betreuung der Kinder mit Bedarf beteiligt oder nur die Erzieher/innen?

  58. Sonne 3 Jahren vor

    Wird das Formular für die tägliche Gesundheitsbestätigung denn nun auch endlich mal wieder strenger gefasst?

    Die Kinder kommen mit laufendem Schnupfen und Husten, da die Formulierungen sehr viel Interpretationsspielraum lassen. Wir werden schutzlos angehustet, angeniest und angeprustet. Ich verstehe das Problem der Eltern, aber auch wir wollen solange wie möglich arbeiten können und gesund bleiben können. Im Bereich U3 können wir nun mal nicht mit Masken arbeiten

    Das wäre sehr, sehr wichtig um den Betrieb solange wie möglich aufhalten zu können.

  59. Grit 3 Jahren vor

    Wie soll das mit den vorgezogenen Ferien in den Grundschulen und Horten geregelt werden? Es ist davon auszugehen, dass mindestens 80% der Kinder in den zusätzlichen Ferien den Hort besuchen, da die Eltern keinen Urlaub mehr übrig haben! Wenn ich dazu betrachte, dass wir derzeit eine Öffnungszeit von 6:00Uhr-17:00 Uhr anbieten und ich die Gruppen wieder- wie schon vor den Sommerferien- getrennt betreuen soll (in unserem Landkreis liegt der Wert bei 380) benötige ich das doppelte Personal bzw. die Unterstützung durch die Grundschullehrer der Schule, um die Betreuung abdecken zu können.
    Ich freue mich über eine lösungsorientierte Antwort!

  60. Grundschullehrerin 3 Jahren vor

    Was ist unter dem Prinzip der festen Klasse zu verstehen?

  61. Sylvia Lehmann 3 Jahren vor

    Hallo erstmal,
    das Prinzip der festen Klassen bedeutet bestimmt, das die Kinder im Hort auch getrennt werden müssen oder verstehe ich das falsch?

    Und noch eine Frage: Wie kann es sein, das unsere Hausärztin die Kinder nicht testet, obwohl sie Symptome aufweisen? Zumal auch diese Klasse für 2 Wochen in Quarantäne war, dann 4 Tage in der Schule und nun seit heute wieder Quarantäne? Muss da nicht mal die ganze Klasse getestet werden? LG Sylvia

    • Uwe Dulz 3 Jahren vor

      Laut Verordnung gilt das auch für Kitas, also auch Horte. Die Anwendung sog. „offener Konzepte“ ist untersagt, zumindest einer Inzidenz vom 200+.
      An unserer Grundschule wird das Prinzip fester Klassen umgesetzt, allerdings nicht bei der Hofpause, warum auch immer. Zum Hort kann ich nichts sagen, weil der Hortträger nach unserer außerordentlichen Kündigung im Frühjahr den Abschluss eines neuen Betreuungsvertrags verweigert und weder Schulträger noch Ministerium das falsch finden. Soviel zum Recht auf Teilhabe.

  62. Maren Völkel 3 Jahren vor

    Hallo,
    nun werden die Schulferien vorgezogen. Was bringt das aber für die Grundschüler? Die Eltern fragen schon nach, wie die Betreuung im Hort aussieht. Das bedeutet, dass die Kinder den ganzen Tag im Hort betreut werden müssen, da die Eltern noch arbeiten. Die Kinder sind also trotzdem da. Die Eltern benötigen in der Regel auch längere Betreuungszeiten als die max. 6 Stunden lt. Vertrag.Wie sollen wir das personell abdecken, bei Gruppentrennung etc.
    Wir hoffen nur, dass einige Kinder zu Hause bleiben.
    Leider wird die Situation im Hort wieder nur ungenügend bedacht. Vielleicht kann das nochmal bedacht werden.
    M.V.

    • Janne 3 Jahren vor

      Guten Abend,
      nach dem heutigen SZ-Artikel (Interview mit Herrn Piwarz) soll der Wechselunterricht an weiterführenden Schulen zum Einsatz kommen bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Die offiziellen Zahlen für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind hinlänglich bekannt und liegen deutlich über dem Grenzwert. Lokale Einschätzungen werden hier offensichtlich übergangen. Wie kommt das Kultusministerium zur Entscheidung, dass der Wechselunterricht für das Gymnasium (Pirna) nicht notwendig ist und widerrufen wird?

  63. Arzgebirgsachim 3 Jahren vor

    Beantworten Sie mir bitte, warum wir nach wie vor die berufspraktische Ausbildung an den Berufsfachschulen aufrecht erhalten? Wer trägt hier die Verantwortung dafür, dass Minderjährige in Pflegeeinrichtungen tagtäglich mit Infizierten, mangelnder Schutzausrüstung dem Risiko die eigene Gesundheit zu gefährden ausgesetzt sind. Tests müssen Schüler auch noch selbst zahlen. Darüber hinaus sollen Lehrkräfte zu Sichtstunden in die Einrichtungen gehen? Ehrlich, das ist Wahnsinn!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Arzgebirgsachim,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Leider geht nicht daraus hervor, auf welche berufspraktische Ausbildung Sie sich konkret beziehen.

      Bitte beachten Sie: Die Absolvierung der berufspraktischen Ausbildung ist Voraussetzung für die bundesweite Anerkennung des Bildungsabschlusses. (Bei Fragen zu bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufen möchte ich Sie bitten, sich ans zuständige Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu wenden: http://www.sms.sachsen.de.)

      Am Dienstag hat Gesundheitsministerin Petra Köpping bekannt gegeben, dass der Freistaat Sachsen bis zu fünf Millionen Schutzmasken für Pflegeeinrichtungen und medizinische Einrichtungen zur Verfügung stellt. Gern direkt hier nachlesen: http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/243603.

      Zusätzlich sieht die Testkonzeption des Bundes vor, dass Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste und Krankenhäuser Schnelltests anfordern und vorrätig halten, um die Ausbreitung der Pandemie präventiv entgegen zu treten.

      Weitergehende Anfragen, auch zur Testkonzeption und -strategie des Freistaates Sachsen beantworten Ihnen gern die Kolleginnen und Kollegen des SMS.

      Für unsere Lehrerinnen und Lehrer stehen zum Beispiel kostenfreie, wöchentliche Tests zur Verfügung. Außerdem haben sie FFP2-Masken erhalten. In Quarantäne- oder Erkrankungsfällen dürfen sie die Einrichtungen selbstverständlich nicht betreten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler