Schule soll nach den Ferien im Normalbetrieb starten
Sachsens Schulen sollen nach den Sommerferien wieder im Normalbetrieb unter Pandemiebedingungen starten.
Das gab heute Sachsens Kultusminister Christian Piwarz bekannt. Alle Schulen sind darüber Ende vergangener Woche informiert worden.
„Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 soll in allen Schularten und Jahrgangsstufen wieder der Regelbetrieb an fünf Tagen in der Woche stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler werden wie gewohnt in ihren Klassen und Kursen nach den geltenden Stundentafeln und Lehrplänen unterrichtet“, so Kultusminister Christian Piwarz. Damit besteht wieder für alle Schülerinnen und Schüler Schulbesuchspflicht.
Der Minister erinnerte daran, dass die Schülerinnen und Schüler mit sehr unterschiedlichen Lehr- und Lernvoraussetzungen in den vergangenen Monaten konfrontiert waren. „Es ist daher besonders wichtig, für jede Schülerin und jeden Schüler den Nachholbedarf zu bestimmen und die ermittelten Defizite in der Unterrichtsplanung für das neue Schuljahr zu berücksichtigen“, unterstrich Kultusminister Christian Piwarz. Der Pflichtunterricht habe im kommenden Schuljahr höchste Priorität. „Schulschließungen werden nur die Ultima Ratio sein. Das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe und die Chancengerechtigkeit dürfen in der Abwägung mit Infektionsschutzmaßnahmen nicht leichtfertig unter die Räder geraten“, stellte der Minister klar.
Häusliche Lernzeit und Digitalisierung
Die Schulen müssten sich dennoch auf zeitlich begrenzte lokale oder regionale Schließungen mit vorübergehenden Lernzeiten für die Schülerinnen und Schüler zuhause einstellen. Was bei der häuslichen Lernzeit zu beachten ist, dazu haben die Schulen vergangene Woche Informationen erhalten (Informationen zur häuslichen Lernzeit und digitalen Angeboten). „Die Organisation häuslicher Lernzeit ist bei der Planung des Schuljahres von Anfang an zu berücksichtigen damit die Schülerinnen und Schüler umfassend betreut und begleitet werden können“, so der Kultusminister. Dazu gehören Absprachen über die Kommunikationswege mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern ebenso wie das Angebot von Präsenz-Sprechzeiten. Jede Schule soll einheitliche Lösungen in der elektronischen Kommunikation und beim Fernunterricht etablieren.
Ausgewählte Hygieneregeln für den Schulbetrieb nach den Sommerferien
Bei der Organisation des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen sind eine ganze Reihe von Hygienemaßnahmen (Handlungsleitfaden zur Organisation des Regebetriebes) zu beachten. Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern gilt im kommenden Schuljahr für Schulen und schulische Veranstaltungen nicht mehr. Schulleitungen können im Rahmen ihres Hausrechtes festlegen, in welchen Situationen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Die an der Schule tätigen Personen müssen täglich dokumentiert werden, um Infektionsketten besser nachvollziehen zu können. Eine Gesundheitsbestätigung, wie sie bisher im eingeschränkten Regelbetrieb an Grundschulen notwendig war, entfällt künftig. Wer die Schule betritt, muss unverzüglich die Hände waschen oder desinfizieren. Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder Symptome zeigen, dürfen die Schulen nicht betreten.
Berufs- und Studienorientierung
Maßnahmen und Projekte der beruflichen Orientierung können umgesetzt werden. Mit dem Übergang zum Regelbetrieb sind an dem Schuljahr 2020/2021 wieder Schülerbetriebspraktika möglich. Die Praktika dürfen jedoch nur im Freistaat Sachsen stattfinden.
Besuch außerschulischer Lernorte
Der Besuch außerschulischer Lernorte, wie zum Beispiel Theater, Museen, Bibliotheken ist möglich. Ebenso sind auch Veranstaltungen mit externen Partner, wie etwa Theaterworkshops oder Lesungen möglich.
Schülerwettbewerbe
Schüler-Wettbewerbe können wieder durchgeführt werden. Eine Teilnahme von Wettbewerben innerhalb Sachsens oder in anderen Bundesländern ist möglich. Mehrtägige Teilnahme an Wettbewerben außerhalb Deutschlands sind dagegen bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2020/2021 einschließlich der Winterferien untersagt.
Ganztagsangebote
Die Schulen sollten Ganztagsangebote verstärkt für zusätzliche Bildungsangebote und der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler nutzen. Die Förderangebote sollten bedarfsgerecht und schülerorientiert sein. Ähnliches gilt für zusätzliche Bildungsangebote. Sie sollten unterrichts- und lehrplanergänzend gestaltet sein.
Weitere Informationen für die Schulen gibt es im Schulportal.
27 Kommentare
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7 Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres wissen Lehrer und Schulleiter bereits wie die Reglungen für das neue Schuljahr sind und haben dazu sogar eine Handlungsleitfaden erstellt bekommen.
3 Werktage vor Beginn der Sommerferien wissen Horterzieher, Leiter von Horteinrichtungen, Eltern von Hortkinder noch immer nicht konkret wie die neue Allgemeinverfügung lautet, wie die evt. neue Gesundheitsbestätigung aussieht, welche Vorschriften für den Betrieb in den Ferien zu beachten sind, was man darf und nicht darf…
Wie viel ist unsere Arbeit eigentlich im Vergleich zu Schule wert? -
Sehr geehrte Frau Winkler,
der Handlungsleitfaden erklärt eben nicht eindeutig, wie es sich mit dem Singen im Musikunterricht verhält. Dort wird nur auf das Singen im Chor oder Ensemble eingegangen und dieses momentan noch nicht gestattet. Insbesondere in der Grundschule ist das Singen aber ein elementarer Bestandteil des Unterrichts. Auch eine analog zu Sportgeräten notwendige Desinfektion z.B. von Orff-Instrumenten ist nicht durchführbar, das die Instrumente kaputt gehen. Tanzen ist meistens mit Berührungen eines Partners bzw. auf Grund der Platzverhältnisse mit sehr dichten Abständen verbunden. Das heißt 3 Lernbereiche des Musikunterrichts sind unter diesen Auflagen kaum zu realisieren. Die musiktheoretisch zu vermittelnden Inhalte in der GS sollten und können aber nicht im Vordergrund eines ansprechenden und erfahrungsorientierten Musikunterrichts stehen. Hier braucht es insbesondre zum Singen klare Aussagen.-
Liebe Musiklehrerin,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Stimmt, im Handlungsleitfaden ist explizit das Singen im Chor beschrieben. Da das Singen, zum Beispiel das Vorsingen einer einzelnen Schülerin bzw. eines einzelnen Schülers, etwa in ausreichend großen Räumen mit entsprechender Lüftung und Abstand oder im Freien, möglich ist.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Ich möchte nachfragen, wie es sich mit dem Singen und Musizieren im Musikunterricht verhält.
Mit freundlichen Grüßen
A. Hammermeister-
Hallo A. Hammermeister,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Informationen dazu gibt es direkt im Handlungsleitfaden zur Organisation des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen, der im Beitrag verlinkt ist: https://www.bildung.sachsen.de/blog/wp-content/uploads/2020/07/Handlungsleitfaden-zur-Organisation-des-Regelbetriebs-unter-Pandemiebedingungen.pdf.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Können Hortgruppen ÖPNV nutzen?
VG, Ch.Wünsch
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Lieber Christian,
vielen Dank für die Nachfrage. Das ist möglich.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Gilt also weiterhin für Lehrkräfte in der Risikogruppe der bestehende Attest für die Aussetzung im Präsenzunterricht? Oder muss extra ein neuer vorgelegt werden?
MfG-
Liebe Jenny K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die derzeit bis zum Schuljahresende geltenden Festlegungen zum Einsatz der Lehrkräfte gelten bis auf Weiteres fort.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Ich kann mich den Fragen von Grit nur anschließen. Wie verhält es sich mit der Betreuung der Kinder im Hort beginnend vom 20.7. bis 28.8.2020? Welche Regelungen greifen? Müssen Eltern die tägliche Gesundheitsmeldung abgeben? Ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln als Hortgruppe möglich? Dürfen Kinder aus verschiedenen Klassenstufen gemischt werden?
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Liebe Katja,
vielen Dank für Ihre Nachfragen. Gern meine Antwort an Sindy beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/07/13/schule-soll-nach-den-ferien-im-normalbetrieb-starten/#comment-8761. Die Gesundheitsbescheinigung bleibt bis zum 30. August bestehen.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Wie ist es denn nach den Sommerferien mit Schülern und Angehörigen die zur Risikogruppe gehören?
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Liebe Frau Körper,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hierzu gern meine Antwort an Susanne Ruffani beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/07/13/schule-soll-nach-den-ferien-im-normalbetrieb-starten/#comment-8755.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Gilt dies verpflichtend für freie Schulen (immerhin ca. 1/4 imFreistaat) oder dort nur als „Empfehlung“?
Danke aus dem Leipziger Land-
Lieber Fragensteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Das können die freien Schulen selbst entscheiden.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler -
Sehr geehrte Frau Winkler,
wieso werden für „freie“ keine Vorgaben gemacht? Infektionsschutz sollte in Schulen doch einheitlich sein, egal wer die Schule (oder Kita) betreibt. Die Eltern und Kinder sind zurecht verwirrt, wenn Kind 1 in einer staatlichen Grundschule ist und dort andere Regeln gelten wie bei Kind 2, was eine freie besucht.
Diese Uneinheitlichkeit in den Bundesländern und selbst innerhalb eines Bundeslandes ist doch genau das Grundübel, warum viele Leute (auch Schüler, Lehrer, Schulleiter, Eltern) die Regeln mittlerweile immer öfter nicht ernst nehmen.
MfG -
Lieber Fragensteller,
das liegt daran, dass es sich um freie Schulen handelt. Sie sind in ihrer Konzeption frei.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Als WTH Lehrerin würde ich mich über ähnliche Informationen wie für Musik und Sport freuen, damit ich das neue Schuljahr gut vorbereiten kann.
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Liebe Frau Sittner,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Nach den Sommerferien starten wir wieder in den Regelbetrieb. Für WTH gibt es keine besonderen Vorgaben (außer die geltenden Hygienebestimmungen).
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Hallo, leider lese ich nichts über die Betreuung in den Horten während der Sommerferien. Wann wird hierzu eine Regelung getroffen? Lg
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Liebe Sindy,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Der Hort startet mit den Sommerferien in den Regelbetrieb. Gern nachlesen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/238783.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Wie sieht die Regelung für die Schüler aus, die zur Risikogruppe gehören dürfen diese nach den Sommerferien auch wieder in die Schule ?
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Liebe Susanne Ruffani,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gern direkt im Handlungsleitfaden zur Organisation des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen nachlesen: https://www.bildung.sachsen.de/blog/wp-content/uploads/2020/07/Handlungsleitfaden-zur-Organisation-des-Regelbetriebs-unter-Pandemiebedingungen.pdf. Hier steht: „Im Regelbetrieb besteht grundsätzlich die Schulbesuchspflicht. Eine Befreiung von Schülerinnen und Schülern vom Präsenzunterricht aufgrund eines erheblichen gesundheitlichen Risikos ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen Schüler erhalten ein Angebot für häusliche Lernzeit.“
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
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Schön, dass es heute eine Woche vor den Sommerferien diese Meldung gibt. Für mich als Hortleitung wäre es wichtiger zu wissen wie die Reglungen für die Horte ab 20.07.2020 aussehen. Eine konkrete Planung für die Ferien konnte bisher nicht stattfinden, da die Grundschullehrer den vorzeitigen Regelbetrieb ja nicht vor den Ferien aufnehmen konnten und damit die Hort ja auch weiterhin betroffen sind. Den Eltern kann ich bisher nur vage Auskünfte geben wie der Betrieb, die Öffnungszeiten, die Angebote in den Ferien aussehen könnten. Müssen weiterhin Gesundheitsbestätigungen verlangt werden? Brauche ich eine neues Hygienekonzept? Was genau muss dokumentiert werden? Gilt ab 20.07.2020 der normale Regelbetrieb? Kann ich alle Kinder aller Klassen und Klassenstufen wie gewohnt in den Ferien zusammen betreuuen? Kann ich gemeinsame Ausflüge planen? Kann ich dafür den öffentlichen Nahverkehr nutzen? ……
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Und 2 Tage vorher darf es keinen „“normalen“ Schulanfang ohne Abstandsregeln für die Kinder geben? Diese zwingt einige Schulen, nur einem Elternteil zur Einschulung Einlass zu gestatten. Das geht echt zu weit, die Eltern und Geschwister sollten mindestens dabei sein dürfen! Warum lockert man hier nicht auch diese einmaligen Veranstaltungen?
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Liebe Frau Thiele,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Wir haben keine Vorgaben gemacht, dass nur ein Elternteil teilnehmen darf. Entscheidend ist, dass die Hygienemaßnahmen und Mindestabstände eingehalten werden. Gern auch noch mal in unseren Blogbeitrag schauen: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/06/05/faq-schulveranstaltungen/.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler -
Danke Frau Winkler, es ist aus Platzgründen in bestimmten Schulen aber nicht möglich, aufgrund der Abstandsregelungen, beide Elternteile mitzunehmen. Die Schule hat keine Kapazitäten, es müssen Stehplätze her halten, sollte das Wetter nicht mitspielen. Das ist doch keine Freude, für niemanden. Kann man nicht für die Schulanfänge die Lockerung der Abstandsregeln 2 Tage vorher schon gültig machen in den Grundschulen? Das sind lediglich 48 h, die hier über eine einmalige Feier im Leben entscheiden. Das würde die Feiern (die ja sonst keine sind) um einiges erleichtern!
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