Schulen für alle Abschlussklassen geöffnet

Schulen für alle Abschlussklassen geöffnet

Foto: Gorodenkoff | Adobe Stock

Foto: Gorodenkoff | Adobe Stock

Für die Schülerinnen und Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen werden die Schulen nach den Osterferien wieder öffnen. Das hat heute die Staatsregierung nach Abstimmung auf Bundesebene beschlossen.

„Wir wollen damit den Schülerinnen und Schülern, die kurz vor ihren Prüfungen stehen, die Chance geben, sich auf ihren Abschluss gezielt vorzubereiten“, teilte Kultusminister Christian Piwarz mit. Ein regulärer Unterricht findet nicht statt. Im Vordergrund stehen die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen. Die Schulen werden ab dem 20. April vorerst ausschließlich für das Personal geöffnet, welches zur Vorbereitung der Schüler auf ihre Prüfungen notwendig ist. Erst ab dem 22. April beginnt die eigentliche Prüfungsvorbereitung für die Schülerinnen und Schüler.

Auch die Abiturprüfungen finden wie geplant statt. Konsultationen sind hier schon ab dem 20. April möglich. „Die Abiturienten haben jahrelang auf den Moment ihres Abschlusses der Hochschulreife hingearbeitet. Wir sehen uns in der Pflicht, ihnen unter den schwierigen Bedingungen ein faires und bundesweit anerkanntes Verfahren für die Prüfungen zu ermöglichen. Im Interesse der Prüflinge, bieten wir die Möglichkeit, zwischen dem ersten und zweiten Prüfungstermin wählen zu können. Wer sich noch nicht ausreichend auf die Abiturprüfung vorbereitet sieht, kann somit auf den Zweittermin ausweichen und die zusätzliche Zeit für Konsultationen mit den Fachlehrern nutzen. Dass die diesjährigen Abiturprüfungen nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Lehrerinnen und Lehrer eine besondere Herausforderung darstellen, ist uns bewusst“, so der Kultusminister. Die Abiturprüfungen in Sachsen starten nach den Osterferien am 22. April mit den schriftlichen Prüfungen in Evangelischer und Katholischer Religion. Es folgen die Prüfungen zum Graecum (23. April) und in Physik (24. April).

Der Minister machte zudem deutlich, dass für die Durchführung der Prüfungen und die Prüfungsvorbereitungen strenge Hygiene- und Abstandsregeln für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler gelten, um den notwendigen Infektionsschutz zu gewährleisten. Dazu erhalten Schulen genaue Hinweise. „Wir haben auch die Risikogruppen im Blick und werden entsprechende Regelungen treffen und die Schulen darüber informieren“, betonte Piwarz.

Weitere Informationen erhalten die Schülerinnen und Schüler in den kommenden Tagen von ihren Schulen. 

Schulleiterbrief an Ober- und Förderschulen

Schulleiterbrief an allgemeinbildende und berufliche Gymnasien

Schulleiterbrief an berufsbildende Schulen

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

93 Kommentare

  1. Mandy 4 Jahren vor

    Habe ich es richtig verstanden, dass meine Tochter, Klasse 9 (Abschlussklasse) Förderschule mit Lernschwerpunkt Lernen ab 22.04. wieder in die Schule gehen kann zwecks Prüfungsvorbereitung ?
    Danke !

    • Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Das haben Sie richtig verstanden.
      Ihnen und Ihrer Tochter alles Gute.

  2. Silke 4 Jahren vor

    Warum gibt es sowohl für Lehrer, als auch Schüler der Abschlussklassen keine Mundschutzpflicht oder zumindest eine dringende Empfehlung? Erst vor wenigen Tagen hatte Herr Kretschmer Masken entgegengenommen und öffentlich betont er wolle die Abschlussjahrgänge damit ausstatten.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Silke,

      danke für Ihren Kommentar. Machen Sie sich keine Sorgen: Masken für Lehrerinnen und Lehrer werden an die Schulen geliefert.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Hallo „Silke“,
      die Schulen bekomme heute und morgen eine Erstausstattung an Masken und Desinfektionsmitteln.
      Viele Grüße

  3. Nico Grüner 4 Jahren vor

    Hallo,

    ich bin Vater eines 8 Jährigen Jungen.
    Ich finde es ja schön das für Kinder die Prüfungen schreiben müssen Informationen veröffentlicht wurden.
    Wäre es eventuell auch möglich ganz klare Informationen für alle anderen Kinder zu veröffentlichen?
    Wie geht es GENAU mit der Unterstufe weiter?
    Müssen sich Eltern nun an die Schule wenden und eventuell neue Aufgaben für die nächsten Wochen, für ihre Kinder von der Schule abholen?
    Mir persönlich fehlt hier für alle Schüler die nicht in die Obige Beschreibung fallen leider aktuell jegliche Information.

    Danke und viele Grüße

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Nico Grüner,

      danke für Ihren Kommentar. Sobald hier Entscheidungen getroffen werden, kommunizieren wir dazu umgehend. Bis dahin bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Bräuer 4 Jahren vor

    Guten Tag,

    ich bin Schülerin einer 12.Klasse an einer private Fachoberschule in Dresden. Im Juni stehen die Abschlussprüfungen an. Wird für uns nach den Osterferien die Schule wieder geöffnet oder erst im Mai?

    • Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Hallo,
      bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Schule auf. Vom Grundsatz her, müsste Ihre Schule am kommenden Montag wieder öffnen und ab Mittwoch die Schüler empfangen. Da es sich jedoch um einen privaten Träger handelt, wäre eine letztendliche Klärung vor Ort empfehlenswert.
      Viele Grüße

  5. Peter Müller 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    erst einmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Nichts desto trotz, hinterlässt Ihre Antwort mehr Fragen als Antworten. Sie schreiben: „Richtig ist, dass Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres wieder stattfinden können. So steht es fast wörtlich im Beschluss der gestrigen Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs. Genau dieses setzt Sachsen um. Weiter heißt es dort, dass ab dem 4. Mai 2020 prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen sowie die letzte Klasse der Grundschule beschult werden.“ Mich würde interessieren, was WÖRTLICH im Beschluss steht. Warum gibt es eine 4-stündige Telefonkonferenz mit einem medienwirksamen Auftreten von Frau Merkel, bei dem der Öffentlichkeit mitgeteilt wird, dass Schulen erst ab dem 4. Mai schrittweise für ältere Schüler geöffnet werden sollen? Dies soll(te) als gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern verstanden werden. Die Kultusministerkonferenz solle bis Ende April ein Konzept mit besonderen Schutzmaßnahmen vorlegen.
    Vielleicht sind aber auch die Worte „Beschulung“, „Schulöffnung“ bzw. „Prüfungsvorbereitung“ missverständlich…
    Wie konkret soll die Prüfungsvorbereitung denn im konkreten Fall denn ablaufen, zumal die „Öffnung“ gegen ein die ebenfalls gestern beschlossenen Kontaktbeschränkungen“ verstößt.
    Das Abitur, welches am 22.4. beginnen soll, ist in einer großen Aula sicherlich praktikabel. Da kommen die Schüler, schreiben die Prüfungen und gehen anschließend nach Hause. Bei Oberschulen stelle ich mir das viel schwieriger vor, zumal die Prüfungstermine ja erst auf Ende Mai bzw. Anfang Juni gelegt worden.
    Man sollte mit offenen Karten spielen und nicht innerhalb eines Tages die Änderungen oder Ausnahme der Ausnahme beschließen. Das trägt gerade in diesen schwierigen Zeiten nicht zur Vertrauensbildung bei, wobei ich betonen möchte, dass die Bundesregierung sowie die Landesregierung zuletzt sehr umsichtig gehandelt haben.

    • Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Müller,
      über die mediale Berichterstattung haben wir uns auch sehr geärgert. Sie war in Teilen nicht richtig. Um die Schulen und Schüler auf die seit gestern offiziell bekannte Situation vorzubereiten, haben wir die Öffnung der Schülen für die Abschlussjahrgänge bereits vor Osterm kommuniziert.
      Viele Grüße

  6. Carla Reinhardt 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    ich absolviere das dritte Ausbildungsjahr an der Fachschule für Sozialwesen und habe zwei Kinder im Alter von vier und sieben Jahren. Werden in die Allgemeinverfügung und die dazugehörige Liste der systemrelevanten Berufsgruppen auch die Fachschüler aufgenommen, welche für ihre Kinder eine Betreuung benötigen, damit auch sie an der Prüfungsvorbereitung teilnehmen können?
    Danke für Ihre Antwort.
    Carla Reinhardt

    • Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Reinhardt,
      vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Allgemeinverfügung sowie die dazugehörige Liste systemrelevanter Berufe wird derzeit überarbeitet und morgen vom Kabinett beschlossen. Ich kann Ihnen derzeit nur versichern, dass wir derartige Fälle im Blick haben. Doch ob dieses von allen so gesehen und entsprechend berücksichtigt wird, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht versprechen. Bitte schauen Sie ab morgen Nachmittag auf die Website http://www.coronavirus.sachsen.de. Dort werden wir die aktualisierte Allgemeinverfügung und alle weiteren Unterlagen einstellen.
      Viele Grüße

  7. Torsten Wünsch 4 Jahren vor

    Stellvertretender Schulleiter,
    Welche rechtliche Grundlage bzww. welche rechtlichen Konsequenzen gibt es für Schüler, die sich wiederholt nicht an die Infektionsschutzmaßnahmen halten.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Torsten Wünsch,

      danke für die Nachfrage. Hier muss dann entsprechend auf die schulüblichen Sanktionsmaßnahmen zurückgegriffen werden. Bei Verstößen kann auch auf den Bußgeldkatalog des SMI (zu finden auf der Corona-Website: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html) verwiesen werden.

      Herzliche Grüße und einen schönen Abend
      Lynn Winkler

  8. Julia 4 Jahren vor

    Wie werden die Schülerinnen und Schüler geschützt, welche unter Vorerkrankungen leiden? Gerade habe ich gelesen, dass er Einsatz von Lehrkräften, die zur Risikogruppe zählen, zu vermeiden ist. Für die Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankung konnte ich keine Aussage finden.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Julia,

      danke für Ihre Nachfrage. Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, melden dies bei ihrer Schule telefonisch oder elektronisch vorab rechtzeitig an. Sie können das Schulgebäude entweder durch einen gesonderten Eingang oder zu einer bestimmten Zeit einzeln betreten und ggf. die Prüfung in einem eigenen Raum absolvieren. Weitere Informationen gibt es auch unter http://www.coronavirus.sachsen.de.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  9. IWANA 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin, ehrlich gesagt, beinahe sprachlos über die Vorgehensweise in Sachsen.
    Da gibt es klare Vorgaben der Regierung, eine Kontaktsperre bis 03. Mai. Eltern und Großeltern dürfen nicht besucht werden, alles, was zu einem vernünftigen Aussehen beiträgt, wie Friseure, Kosmetik und anderes, ist geschlossen. Aber die Lehrer in Sachsen gehen in die Schule! Es ist verboten, sich draußen allein hinzusetzen und ein Buch zu lesen, aber in Sachsen ist es erlaubt, sich mit hunderten von Schülern in einem Schulhaus, mit mehreren sich in einem Klassenraum aufzuhalten, wobei es offenbar völlig egal ist, dass die meisten Lehrer selbst 50+ sind und zur Risikogruppe zählen.
    Stattdessen betätigen wir uns nun als Pförtner, Toilettenbewacher und Gesundheitsexperten, die schon beim Einlass der Schüler erkennen, wer schultauglich ist und wer nicht.
    Es hätte Sachsen gut gestanden, wenn es mehr Rücksicht auf seine Lehrer, Schüler, das Personal genommen und nicht die „Kann-Regelung“ ausgereizt hätte. Auch nach dem 3. Mai wären Prüfungen problemlos möglich, wenn man die Nachtermine von vornherein ins Auge gefasst hätte. Die schriftlichen Prüfungen in den Oberschulen beginnen eh erst Ende Mai, so dass dort genug Zeit für Prüfungsvorbereitung, auch nach dem 03. Mai, gewesen wäre.
    Ich finde es sehr schade, dass den Lehrern damit wieder einmal gezeigt wird, welche Wertigkeit sie haben und wie egal es letzten Endes ist, was eine Bundesregierung sagt, denn Sachsen macht eben alles anders. Hauptsache man muss keine Beschlüsse rückgängig machen, die man schon vor den Aussagen der Bundesregierung getroffen hat.
    Sehr traurig, sehr enttäuschend!

  10. Schelline 4 Jahren vor

    In den FAQs gibt es keine Angaben zu Risikogruppen bei Schülern (Asthma, Leukämie, andere relevante Krankheiten). Meine Tochter gehört dazu und soll jetzt am 22. April an die Fachoberschule zurückkehren. Die Schule befindet sich in freier Trägerschaft und die Zustände dort sind schon ohne Corona mehr als merkwürdig. Soll meine Tochter jetzt als Versuch herhalten und falls sie sich den Virus einfängt, hat sie einfach Pech???

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Schelline,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, melden dies bei ihrer Schule telefonisch oder elektronisch vorab rechtzeitig an. Sie können das Schulgebäude entweder durch einen gesonderten Eingang oder zu einer bestimmten Zeit einzeln betreten und ggf. die Prüfung in einem eigenen Raum absolvieren.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  11. Hagen Hoffmann 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    in Ihrer Antwort zu Herrn Müllers Frage übersehen Sie einen Termin, der unter Punkt 8 der Pressemitteilung zur Telefonkonferenz vom 15. April nachzulesen ist.
    Zum einen wird davon gesprochen, daß Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen nach entsprechenden Vorbereitungen stattfinden können. Von einem unmittelbaren Beginn nach Ostern ist allerdings nicht die Rede. Als Datum für einen allgemeinen Schulstart wird der 4. Mai erwähnt, was auch mit dem, von Ihnen übersehenen, Termin 29. April übereinstimmt, denn bis zu diesem Datum ist die KMK beauftragt, Konzepte für weitere Schritte vorzulegen.
    Nun sind in den Formulierungen der Pressemitteilung die immer üblichen Schwächen in der Wortwahl vorhanden, die einen Auslegungsspielraum gestatten. In diesem Fall ist es das Wörtchen „auch“ in dem Satz: “ Ab 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schüler und Schülerinnen der Abschlussklassen und ( … ) beschult werden. „.
    Lässt man das Wörtchen weg, wird deutlicher, daß vor dem 4. Mai noch keine Beschulung stattfinden sollte, da bis zum 29. April erst einmal die bereits erwähnten Konzepte erstellt werden sollen.
    Insofern hat Herr Biringer mit seinen Überlegungen vollkommen Recht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hagen Hoffmann

  12. Frau L. 4 Jahren vor

    Gehören die Schüler des Berufsvorbereitungsjahres auch zu den Abschlussklassen oder gibt es für diese Schüler eine andere Regelung ?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Frau L.,

      danke für Ihre Nachfrage. Die Klassen der Berufsvorbereitung zählen nicht dazu.

      Herzliche Grüße und einen schönen Abend
      Lynn Winkler

  13. Lehrerin 4 Jahren vor

    Ich gehöre zwar keiner „Risikogruppe“ an, habe aber ein dreijähriges Kind mit komplexem Herzfehler und daraus resultierendem verminderten Lungenfluss. Die mögliche Gefahr, die von meiner Rückkehr an die Schule für mein Kind ausgeht, macht mir große Sorgen. Wie sollen Fälle wie meiner gehandhabt werden?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Lehrerin,

      dannke für Ihren Kommentar. Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrer Schulleitung. Hier findet sich sicher eine Lösung.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  14. Anne 4 Jahren vor

    Ist nur für Schüler die Prüfungen machen die Schulen geöffnet? Alle anderen Schüler eventuell erst ab 04.05.2020 hab ich das richtig verstanden. Was ist mit Schülern die Vorerkrankungen wie Asthma,Diabetes etc.haben. Wie werden die geschützt in der Schule. Mit Atemschutz bei Asthma bring wenig und Ihr Pausenbrot durch Maske einnehmen geht logischerweise auch nicht. Wie sieht es aus wenn Schüler in vollen Bussen ( öffentliche Verkehrsmittel) fahren müssen. Fragen über Fragen ich weiss. Ich möchte nur wissen wie es weiter geht. Bin aber froh das Homeschooling super funktioniert und das die Pädagogen sämtliche Aufgaben bereitstellen. Liebe Grüße aus Leipzig.

  15. Taut, Marianne 4 Jahren vor

    Wir sind ein Berufliches Schulzentrum in Leipzig mit vorwiegend länderübergreifenden Fachklassen. Viele der Azubis sind normalerweise im Internat untergebracht. Diese Azubis kommen aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und dem Saarland. Wie soll das umgesetzt werden?
    MfG

  16. Mutti 4 Jahren vor

    Hallo, zählt das BVJ als Abschlussklasse? Es wird ja nirgends erwähnt. (BGJ scheint ausgeschlossen zu sein, lt Schulleiterbrief berufsbildender Schulen. BVJ auch?)

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Mutti,

      danke für Ihre Nachfrage. Die Klassen der Berufsvorbereitung und Beruflichen Grundbildung gemäß § 3 und § 6 Schulordnung Berufsschule (BSO) werden von dieser Regelung nicht erfasst.

      Herzliche Grüße und einen schönen Abend
      Lynn Winkler

  17. Machel 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    Zu Ihrer Antwort an Herrn Müller muss ich Ihnen Widersprechen. Die Schulöffnung ab 4. Mai war keine mediale Verbreitung, sondern die Aussage der Bundeskanzlerin persönlich auf der gestrigen Pressekonferenz. Außerdem wurde betont, dass die Beschlusse für alle Bundesländer gleich gelten, demnach auch die schrittweise Öffnung der Schulen ab dem 04. Mai. In einem Interview mit Herrn Söder (15.04. RTL Nachtjournal) wurde darauf nochmals genauer eingegangen. Bis zum 03.Mai gilt es Konzepte zu erstellen und sich auf die besondere Situation vorzubereiten. Ein zu schnelles vorpreschen und die Schulen schrittweise ab kommenden Montag wieder zu öffnen, wäre der falsche Weg und nicht im Sinne des mit den Ministern besprochenen Beschlusses.
    Mit Ihrer Antwort bringen Sie wieder Verwirrung, Unsicherheit und Ärger unter die so schon angespannten Eltern. Es ist bisher ausschließlich bei Ihnen eine Abweichung zum Bes Schluss zu erkennen.
    Es grüßt Michaela Machel

  18. Daniela Dietz 4 Jahren vor

    Guten Morgen,
    was passiert mit Schülern der Abschlussklassen, welche zur Risikogruppe gehören? Wie soll sichergestellt werden, dass eine Ansteckung nicht erfolgt (incl. der Schulweges von ca 35 min in öffentlichen Verkehrsmitteln)?
    Herzliche Grüße
    Daniela Dietz

  19. Theresa Haufe 4 Jahren vor

    Was ist denn nun eigentlich mit den Klassenfahrten? Wenn ab 22.04. gerade einmal die Abschlussklassen für Vorbereitungen in die Schulen kommen können, werden doch nicht mehrere Klassen am 20.04. auf Klassenfahrt fahren können? Leider gibt es auch hierzu noch keinen klaren Standpunkt wie mir scheint. Mfg Theresa Haufe

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Theresa Haufe,

      danke für Ihre Nachfrage. Sämtliche ein- und mehrtägige Schulfahrten ins Ausland und im Inland, die bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 durchgeführt werden sollten, werden abgesagt bzw. sind unverzüglich abzusagen. Abgeschlossene Verträge sind unverzüglich zu stornieren (hier gern zum Nachlesen: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html). Stornokosten werden übernommen. Hier gern ans zuständige LaSuB wenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  20. Lehrer 4 Jahren vor

    … und wie werde ich als Lehrer von Abschlussklassen 10/9Haupt Oberschule und Ma / Ph als Prüfungsfächer, 59 Jahre alt und Lungenvorerkrankungen (2 x schwer im letzten Jahr) vor Übertragung durch Schüler und Kollegen geschützt?

  21. H. Weißbach 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    dass Lehrer als systemrelevant gelten sollen und damit Anspruch auf Notbetreuung der eigenen Kinder durch Kitas etc. haben, leuchtet ein.
    Allerdings gibt es insbesondere an berufsbildenden Schulen in den Abschlussklassen auch Schülerinnen und Schülern mit kleinen Kindern. Für diese Kinder wäre jetzt eine ebenfalls Betreuung notwendig, damit eben diese Schülerinnen und Schüler am Unterricht zur Prüfungsvorbereitung teilnehmen können.
    Wie soll das gelöst werden?

    Mit freundlichen Grüßen
    H. Weißbach

  22. Marga Lange 4 Jahren vor

    Wie werden Sie sicherstellen, dass an allen Schulen ab 20. April 2020 Desinfektionsmittel und Schutzmasken zur Verfügung stehen?
    Nicht am 4. Mai, sondern am 20. April 2020 beginnt die Schule schrittweise in Deutschland. Das sollte auch so in den Medien kommuniziert werden. Groß ist die Verunsicherung. Alles erscheint „dehnbar“.
    Beispiel „Saarbrücker Zeitung“:
    „Der Schulbetrieb in Deutschland soll am 4. Mai beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen wieder aufgenommen werden.“

    Ich sehe weiterhin einen deutlichen Widerspruch zu dem bis 29.April 2020 von den Kultusministerien (KMK) geforderten Hygienekonzept. Vorher sollte von daher kein Schulbetrieb stattfinden.
    Die Maßnahmen sind hinsichtlich der Art und Weise und des Zeitrahmens verantwortungslos.
    Auch der Brief des Kultusministers, der nachträglich mit dem Datum „15.04.2020“ versehen wurde, delegiert die Verantwortung hauptsächlich an die Schulleiter.

  23. Corinna Richter 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Relfs,
    meine Frage bezieht sich auf eventuell getroffene Festlegungen zur Beschulung von chronisch kranken Schülern. Sind diese von der Schulpflicht befreit bzw. wird auch eine Prüfungsvorbereitung zu Hause als gleichwertig akzeptiert?

    Mit freundlichen Grüßen Corinna Richter

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Corinna Richter,

      vielen Dank für Ihre Frage. Inzwischen haben Sie es sicher schon gelesen: Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten einen Arzt aufsuchen und seinem Rat folgen. Das kann auch dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen können. Entsprechend ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern oder Geschwister zu einer Risikogruppen gehören. Weitere Informationen gibt es zum Beispiel in unseren FAQ: https://www.coronavirus.sachsen.de/faq-infektionsschutz-6050.html.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  24. Nina 4 Jahren vor

    Ich habe selbst 2 Kinder und gehe in eine Abschlussklasse der Fachschule für Sozialwesen. Bin ich als Schülerin dann auch Systemrelevant und kann meine Kinder in die Kita abgeben damit ich in die Schule kann?
    Was ist mit der berufsbegleitenden Ausbildung?

  25. Katalin 4 Jahren vor

    Ich bin sehr froh, dass Sachsen in kleinen Schritten den Schulalltag wieder aufleben lässt. Es ist wichtig, dass auch die anderen Schüler der Oberschulen wieder in einer Gemeinschaft, wenn auch kleiner, lernen können und wenn es pro Woche 2 oder 3Tage wären. Die Wissenslücken sind sonst nicht kompensierbar.

  26. Andre Proskawetz 4 Jahren vor

    „Die Schulen werden ab dem 20. April vorerst ausschließlich für das Personal geöffnet. … Konsultationen sind hier schon ab dem 20. April möglich.“ Ist das nicht ein Widerspruch?
    Viele Grüße, Andre P.

  27. Annika 4 Jahren vor

    Das sind doch fast die gleichen Informationen wie letzte Woche. Eigentlich sollte es doch gestern neue Infos geben, wie es jetzt genau mit den anderen Jahrgängen und Grundschulen weitergeht. Wann genau werden die Beschlüsse jetzt getroffen?

  28. Monique 4 Jahren vor

    Ich hoffe ganz sehr, dass in die Liste der systemrelevanten Berufe/ Sektoren der kritischen Infrastruktur die Lehrer mit aufgenommen werden, um einen Anspruch auf die Notbetreuung für unsere eigenen Kinder zu haben. Mein Mann und ich sind beide Lehrer, die in Abschlussklassen Prüfungen vorbereiten müssen.
    Wir wollen unsere Schüler bestmöglich unterstützen, aber das geht nur, wenn wir unsere eigenen Kinder gut behütet wissen.

  29. Gruschwitz 4 Jahren vor

    Wie ist es mit dem Berufsgrundbildungsjahr sowie Berufsvorbereitungsjahr

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Frau Gruschwitz,

      danke für Ihre Nachfrage. Die Klassen der Berufsvorbereitung und Beruflichen Grundbildung gemäß § 3 und § 6 Schulordnung Berufsschule (BSO) werden von dieser Regelung nicht erfasst.

      Herzliche Grüße und einen schönen Abend
      Lynn Winkler

  30. Peter Müller 4 Jahren vor

    Die Meldung „Schüler der Abschlussklassen können nach den Osterferien wieder an die Schulen“ überrascht ein wenig vor dem Hintergrund, dass gestern in Absprache mit anderen Bundesländern und der Bundeskanzlerin offenbar vereinbart wurde, die Schulen nicht vor dem 4. Mai zu öffnen. Könnten Sie dies hier bitte etwas ausführlicher darlegen?

    • Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Müller,
      vielen Dank für Ihre Anfrage. Das gibt uns die Möglichkeit, die medial verbreiteten Meldungen, wonach die Schulen erst ab dem 4. Mai schrittweise wieder öffnen sollen, zu korrigieren. Richtig ist, dass Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres wieder stattfinden können. So steht es fast wörtlich im Beschluss der gestrigen Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs. Genau dieses setzt Sachsen um. Weiter heißt es dort, dass ab dem 4. Mai 2020 prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen sowie die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Dazu hat das Sächsische Kabinett gestern allerdings noch keinen Beschluss gefasst.
      Ich hoffe Ihnen damit ein wenig mehr Klarheit verschafft zu haben. Bleiben Sie gesund.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  31. Karl 4 Jahren vor

    Können die Kinder der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte in die Notbetreuung der Kitas?

    • Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Sehr geehrter „Karl“,
      die Staatsregierung wird die Liste der systemrelevanten Berufsgruppen dahingehend ändern, dass auch das Lehrpersonal für den Schuldienst als systemrelevante Berufsgruppe aufgenommen wird. Wir werden die neue Liste und die angepasste Allgemeinverfügung sobald wie möglich auf der Website http://www.coronavirsu.sachsen.de veröffentlichen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  32. Jan Hrdlika 4 Jahren vor

    Ein Wahnsinn! Wenn man den Brief an die Schulleiter/ innen aufmerksam liest, ist klar zu erkennen, dass das SMK von optimalsten Bedingungen an den Schulen ausgeht. Diese sind jedoch in so kurzer Zeit der Vorbereitung auf den Start kommende Woche m. E. schwer erreichbar oder gar nicht realisierbar sein. Zumal die Fallzahlen immer noch steigen.

  33. Mutti 4 Jahren vor

    Wie sieht es dann eigentlich mit der Kinderbetreuung aus? Wird die Notbetreuung nun auch auf Kinder von Lehrer*innen ausgeweitet? (Ich unterrichte Abschlussklassen und habe zwei Kita-Kinder.)

    • Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Sehr geehrte „Mutti“,
      eine entsprechende Änderung der Allgemeinverfügung und die dazugehörige Liste der systemrelevanten Berufsgruppen wird entsprechend geändert.
      Viele Grüße und bleiben Sie gesund
      Dirk Reelfs

  34. Helmert 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie begründen Sie den Ausschluss von Förderschülern mit Schwerpunkt geistige Entwicklung in den Abschlussklassen? Auch diese Schülerinnen und Schüler haben jahrelang auf ihren Abschluss und die Vorbereitung auf den Übergang ins (Werkstatt-)Arbeitsleben hingearbeitet, mit häufig großer eigener Anstrengung. Nun werden Sie wie Menschen, die nicht so wichtig sind wie die „richtigen“ Schülerinnen und Schüler behandelt. Sie zementieren damit die in Sachsen immer wieder erlebbare Realität, dass wir von Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung weit entfernt sind. Die Last dieser Maßnahme tragen (mal wieder) Eltern und Betreuer – ohne irgendeinen entlastenden Ausgleich. Denn ich bin weiter verpflichtet, die Betreuung und Förderung ohne die zeitlichen und didaktischen Ressourcen über viele Wochen schon und weiterhin zu übernehmen.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Frau Helmert,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Aufgrund der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie werden von allen Menschen besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Krise umgesetzt. Insbesondere die Maßgaben zu den Hygiene- und Abstandsregeln müssen von allen eingehalten werden, um eine weitere Ausbreitung des Virus, auch in einer zweiten Welle, zu verhindern. Schülerinnen und Schülern dieses Förderschwerpunktes fällt es nicht immer leicht, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der Schülerinnen und Schüler zur Risikogruppe gehört. Deshalb ist es in dieser Phase erster Öffnungsmaßnahmen an Schulen noch nicht angezeigt, dass Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung öffnen. Gleichwohl haben wir auch den Bildungsanspruch dieser Schülerinnen und Schüler im Blick. Gegenwärtig werden auch für diese Förderschulen Wiedereinstiegszenarien erarbeitet, um bei weiter sinkenden Infiziertenzahlen auch an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in der nächsten Stufe der schrittweisen Öffnung eine Form der Unterrichtung zu ermöglichen. Bitte haben Sie hier noch ein wenig Geduld.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  35. Torsten Biringer 4 Jahren vor

    Lehrer
    Ich frage mich warum man in Sachsen klare zeitliche Forderungen der Bundesregierung so einfach außen vor lässt nur um einen Ersttermin für die Abiturienten aufrecht
    zu erhalten, wenn auch der erste Nachtermin möglich wäre, welcher gut zu den Aussagen der Bundesregierung passen würde und den Schülern ja auch angeboten wird. Wir sollten in diesen schwierigen Zeiten mehr an die Gesundheit der Kinder, Eltern, Großeltern, Lehrer und technischen Kräfte denken und nicht starr an Terminen festhalten.
    Ich wünsche Allen von dieser Entscheidung Betroffenen viel Glück und vor allem Gesundheit in dieser Zeit.

    • Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Biringer,
      Sachsen setzt den Beschluss der gestrigen Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs um. Danach können Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres wieder stattfinden. Bitte beachten Sie dazu gern auch meine Antwort an „Peter Müller“:
      Herzliche Grüße
      Dirk Reelfs

  36. Cornelia Fischer 4 Jahren vor

    Die Abiturprüfungen beginnen in Sachsen am 22.4.20. Bis dahin sind es noch ganze 4 Arbeitstage. Ab dem 22.4. soll laut SMK die Prüfungsvorbereitung starten. Wie soll das zeitlich gehen, wenn dann die Prüfungen schon beginnen? Wann erklärt man den Schülern den Hygieneplan? Wer trägt die Verantwortung, wenn sich die Prüflinge infizieren und den Virus nach Hause zu Eltern, Geschwistern und Großeltern tragen? Häusliche Isolation während der Prüfung wäre das schlimmste was passieren kann. Warum tut man das den sächsischen Familien an?
    Bislang ist weder

  37. Marie 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Laut der Presse konverenz heute gab es eine andere Aussage. Warum wird das so nicht geschrieben??

  38. Leonie 4 Jahren vor

    Warum werden die Schulen jetzt in Sachsen schon nach den Osterferien geöffnet? In der offizillen Pressekonferenz von Merkel hieß es erst ab 4. Mai? Und zählt die 11. Klasse am Gymnasium zur Abschlussklasse?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Leonie,

      danke für die Frage. Hier gab es einige Missverständnisse. Im gestrigen Beschluss zur Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder heißt es: „Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können.“ Genau das setzt Sachsen um. Weiter heißt es dort, dass ab dem 4. Mai 2020 prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, sowie die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Dazu hat das Sächsische Kabinett gestern allerdings noch keinen Beschluss gefasst. Ich hoffe, dass ich damit ein wenig mehr Klarheit schaffen konnte.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  39. M.S. 4 Jahren vor

    Wie verhalte ich mich als Lehrkraft, die aus gesundheitlichen Gründen zur Risikogruppe gehört? Muss ich mich krankschreiben lassen für mehrere Wochen oder kann ich weiter homeschooling mit meinen Azubis machen?

  40. Vana 4 Jahren vor

    Guten Tag!
    Ich befinde mich derzeit in der Ausbildung zur Erzieherin, 3. Lehrjahr in der Praktikumsphase. Nun frage ich mich, was mit der ‚verlorenen Zeit‘ passiert.
    Muss ich das Praktikum bzw. die Zeit, die durch Corona ausfällt nachholen?
    Ab wann darf/ muss ich mein Praktikum wieder aufnehmen? Was ist, wenn ich garkein Prüfungspraktikum habe?
    Wie ist es mit den Anleitungen, der praktischen Prüfung usw. wird es dafür Regelungen geben und wann können wir mit öffentlichen Informationen rechnen? Derzeit gibt es nur Informationen für die Abiturienten dabei sind auch andere Schüler/ Auszubildene betroffen.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Vana,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Der berufspraktische Teil der Ausbildung für Fachschülerinnen und Fachschüler in der Erzieherausbildung wurde bis auf Weiteres ausgesetzt. Darunter fällt auch das Prüfungspraktikum im Abschlussjahrgang. Die entsprechenden Regelungen gemäß §§ 34 Absatz 3, 53 Absatz 2 sowie 57 Absatz 1 Nummer 2 der Schulordnung Fachschule vom 3. August 2017 finden für das Schuljahr 2019/2020 keine Anwendung. Das heißt, die Regelungen, wonach zum Bestehen der Ausbildung ein Nachweis über eine erfolgreiche Teilnahme an der berufspraktischen Ausbildung im Umfang von mindestens 90 Prozent erforderlich ist, werden für dieses Schuljahr ausgesetzt. Des Weiteren entfällt der Nachweis über das Absolvieren von mindestens 80 Prozent der berufspraktischen Ausbildung für die Zulassung zum berufspraktischen Teil der Abschlussprüfung. Auch gehen, im Sinne der Gleichbehandlung aller Prüfungsteilnehmer an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, unverschuldete Fehlzeiten, die aufgrund der aktuellen Situation während der berufspraktischen Ausbildung entstehen, nicht zu Lasten der Schülerinnen und Schüler. Eine Zulassung zur schriftlichen Abschlussprüfung sowie zur berufspraktischen Abschlussprüfung kann daher erfolgen.

      Die schriftlichen Abschlussprüfungen finden im Zeitraum vom 10. bis 26. Juni 2020 statt. Für die berufspraktische Prüfung werden für dieses Schuljahr abweichende Regelungen von der Schulordnung Fachschule festgelegt. Ein entsprechender Erlass folgt.

      Unser Bestreben liegt darin, dass trotz der aktuellen Umstände die Ausbildungen an der Fachschule regelkonform stattfinden können.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  41. Rosa 4 Jahren vor

    Das finde ich unfair. Sind die Bestimmungen auf der Bundesebene nicht wert? Die Schulen sind überall bis 3. Mai zu… aber nicht in Sachsen!! Warum? ich bin ganz gespannt wie Einhaltung von Regeln zwischen Schülern gesichert werden soll. Was ist mit Busfahrten? Wie kann man dort Abstand halten?

  42. N. M. 4 Jahren vor

    Hallo,

    dürfen die Lehrer, die die Abschlussklassen unterrichten sollen auch ihre eigenen Kinder in die Notbetreuung bringen?
    Und wie geht es mit der Referendarsausbildung ab 20.4. weiter?

    Herzliche Grüße
    N. M.

  43. Dr. Karola Grunwald 4 Jahren vor

    Lehrerin
    Ich bin Lehrerin, 58 Jahre alt und habe zwei chronische Erkrankungen, kann mir also aussuchen, welche Krankheit mich im Falle einer Infektion tötet. Wann wird das Kultusministerium seiner Fürsorgepflicht gerecht und schützt chronisch Kranke?Schulleiter können in dieser Frage nichts ausrichten und Kultus schweigt. Ich erwarte morgen konkrete Hinweise zu diesem
    Thema, nicht am Wochenende. Bis jetzt wurden wir von Frau Winkler nur vertröstet, ich befürchte, dass es so bleibt. Deshalb schreibe ich jetzt!

  44. Heidi L. 4 Jahren vor

    Für mich ergeben sich im Hinblick auf diese Vorgaben neben organisatorischen auch arbeitsrechtliche Fragestellungen. Von der Schulrealität weichen die dargelegten Bedingungen weit ab. Wenn ausschließlich das Personal, welches zur Durchführung für Prüfungen/Prüfungsvorbereitungen benötigt wird in der Schule arbeitet, dann folgen viele Fragen. Wer übernimmt die Aufsichten und in welchem Umfang, wer führt die Online -Beschulung der unteren Jahrgänge weiter durch? Wie viele Mehrstunden ergeben sich bei Klassenteilung? Wie wird die zu erwartende Differenz an gehaltenen Unterrichtsstunden jemals wieder ausgeglichen? In den Berufsschulen gibt es doch erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Lehraufträge. Ein Lehrer, der ausschließlich Prüfungslernfelder unterrichtet, leistet demnach kostenlose Mehrarbeit und das unter risikoreichen Bedingungen?

  45. Schneider 4 Jahren vor

    Wer zählt zur Risikogruppe der Lehrer, die hier mehrfach genannt wird?

  46. TeachingL 4 Jahren vor

    Hallo Sprecherteam,
    wie erfolgt der Umgang mit Lehrkräften, die selbst die eigenen Kinder (Kita/GS) Zuhause betreuen müssen und die nicht in den besagten Abschlussklassen unterrichten? Im Schulleiterbrief gibt es dazu keine Angaben? Vielen Dank!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber TeachingL,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Grundsätzlich gilt: Wer an der Schule nicht benötigt wird, muss zu Hause bleiben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  47. Mr. N 4 Jahren vor

    Sehr geehrtes Sprecherteam,
    wie wird mit Lehrkräften verfahren, die selbst die eigenen Kinder Zuhause betreuen müssen und nicht in den Abschlussklassen unterrichten? Im Schulleiterbrief stehen dazu keine entsprechenden Vorgaben/Verfahrensweisen. Danke für Ihre Antwort.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Mr. N,

      danke für Ihre Nachfrage. Grundsätzlich gilt: Wer an der Schule nicht benötigt wird, muss zu Hause bleiben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  48. Ingolf Matz 4 Jahren vor

    Der Arbeitgeber ist für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig.
    Sind für alle Beteiligten Schutzausrüstungen (z.B. Masken) vorhanden?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Ingolf Matz,

      danke für Ihre Nachfrage. Keine Sorge: Masken für Lehrerinnen und Lehrer werden an die Schulen geliefert.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  49. Sumse04 4 Jahren vor

    Schön. Und warum ist das dann nicht in den Abendnachrichten? Und denkt eigentlich auch irgendwer daran, dass Lehrer auch Kinder haben, für die sie dann eine Notbetreuung organisieren müssen? Das wird sicher wieder lustig und spannend für alle beteiligten…

  50. Herr Windisch 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    es war für mich schon unverständlich, dass Sie kurz vor Ostern Ihre Schulöffnung nach den Osterferien ankündigten. Aber Ihre Ansage heute, schlägt dem Fass den Boden aus.
    Warum teilen Sie uns nicht erst das Wie und anschließend das Wann mit? Sie haben heute hoffentich schon genaue Vorstellungen, wie das alles laufen soll. Sagen Sie es doch ganz genau jetzt, hier und heute gleich den Eltern und Schülern. Reicht die Zeit das alles so vorzubereiten. Ich weiß nicht, wer Ihnen Druck macht. Aber Besonnenheit und Vernunft, wie unsere Kanzlerin das heute gezeigt hat, vermisse ich mit Ihrer erneuten Ansage. Sie machen Stress, der in der derzeitigen Lage nicht angebracht ist.
    Über Ostern konnte ich in meiner Nachbarschaft von 7 Einfamilienhäusern in 4 Häusern Eltern und Kinder beobachten, die sich mehrfach gegenseitig besuchten und die vorgegebenen Regeln nicht eingehalten haben. Unser Gesundheitsminister fährt im vollgestopften Fahrstuhl …. Wem kann man da vertrauen? Hinweise? Wir brauchen klare Anweisungen und Regeln. Nicht die Verantwortung auf andere mit Hinweisen deligieren!
    Wir sind nicht über den Berg. Ich und meine Familie haben Angst. Es geht hier nicht um irgendein Abschlusspapier, das sowieso bundesweit nicht vergleichbar ist. Es geht um die Gesundheit und das Leben von Menschen und da gehören auch die Lehrerinnen und Lehrer dazu.

  51. Mutter 4 Jahren vor

    Zählt das BVJ auch zur „Abschlussklasse“?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Mutter,

      danke für Ihre Frage. Die Klassen der Berufsvorbereitung werden von dieser Regelung nicht erfasst.

      Herzliche Grüße und einen schönen Abend
      Lynn Winkler

  52. victoria 4 Jahren vor

    Hallo, eine Frage im Bezug auf die Abschlussklassen. Zählt dazu auch die Klasse 10 am Gymnasium?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Victoria,

      danke für die Nachfrage. Abschlussklassen am Gymnasium sind die 12. Klassen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

Pingbacks

  1. […] Sachsen: In Sachsen öffnen ab dem 20.4. die Schulen für die Lehrkräfte zwecks Unterrichts- und Prüfungsvorbereitung. Priorität bei der darauf folgenden Öffnung für Schülerinnen und Schüler haben die Abschlussklassen. Mehr Infos. […]