FAQ: Was bedeutet die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Azubis, Schüler und Lehrkräfte im Pflege- und Gesundheitsbereich?

FAQ: Was bedeutet die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Azubis, Schüler und Lehrkräfte im Pflege- und Gesundheitsbereich?

Ab 16. März 2022 müssen all diejenigen, die in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen tätig sind, einen gültigen Impfnachweis vorlegen. So sieht es die einrichtungsbezogene Impfpflicht des Bundes vor. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Azubis, Schüler und Lehrkräfte? Auf Grundlage der Festlegungen von Sachsens Gesundheitsministerium geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer fällt unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (lfSG)?

Zum Personenkreis zählen auch Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler im Praktikum der beruflichen Orientierung bzw. in der berufs- bzw. fachpraktischen Ausbildung.

Lehrerinnen und Lehrer, die an berufsbildenden Schulen eine Praxisbegleitung übernehmen bzw. an der Abnahme praktischer Prüfungen in den Praxiseinrichtungen  beteiligt sind, fallen ebenfalls unter § 20a lfSG.

Einen Überblick zu den Einrichtungen und Diensten, in denen nach dem 15. März 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, gibt es hier.

Welche Nachweise müssen ab 16. März 2022 vorgelegt werden?

Vorab, spätestens aber unmittelbar vor Beginn des Einsatzes, ist von den tätig werdenden Personen einer der drei Nachweise bei der jeweiligen Einrichtungs-, lnstitutions- bzw. Unternehmensleitung vorzulegen:

  • ein Impfnachweis im Sinne des § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) in der jeweils geltenden Fassung,
  • ein Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nummer 5 SchAusnahmV in der jeweils geltenden Fassung oder
  • ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aus medizinischem Grund nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können.

Was ist zu tun, wenn die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht oder nicht in gültiger Form vorgelegt werden?

Die Einrichtungs-, lnstitutions- bzw. Unternehmensleitung hat das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen.

Das Gesundheitsamt muss in diesen Fällen entscheiden, ob ein personenbezogenes Betretungsverbot ausgesprochen wird.

Welche Folgen hat ein Betretungsverbot?

Im Falle eines durch das zuständige Gesundheitsamt ausgesprochenen Betretungsverbotes wegen eines nicht (rechtzeitig) vorgelegten Nachweises kann ein Praktikum bzw. die berufspraktische Ausbildung nicht mehr fortgesetzt werden.

HINWEIS: Ob dieser Ausbildungsabschnitt auf einen späteren Zeitpunkt verlegt oder die berufliche Ausbildung ggf. verlängert werden kann, sollte von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Sorgeberechtigten gemeinsam mit der Schule sowie bei beruflicher Ausbildung auch mit dem Träger der praktischen Ausbildung bzw. mit den Praktikumseinrichtungen vor dem Hintergrund und den Möglichkeiten der rechtlichen Vorgaben (u. a. Schulordnung, Stundentafel, Berufsgesetze) geprüft werden, um die Ausbildung dennoch fortsetzen zu können.

Gibt es Ausnahmen, für die kein Betretungsverbot ausgesprochen werden kann?

Um die Versorgung in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Pflegediensten zu sichern, hat das Gesundheitsministerium »Ermessenslenkende Vollzugshinweise zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht« bereitgestellt.

Entsprechend dieser Hinweise kann es für bereits vor dem März 2022 im Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis stehende Personen – das »Bestandspersonal« von Einrichtungen, Institutionen und Diensten – unter bestimmten Bedingungen dazu kommen, dass vom Gesundheitsamt kein Betretungsverbot ausgesprochen wird. Das gilt u. a. auch für Schüler und Schülerinnen in laufenden Ausbildungen im Gesundheits- oder Sozialbereich mit einem bereits vor dem 16. März 2022 geschlossenen Praktikumsvertrag.

Einen Überblick bietet das Flussschema.

HINWEIS: Dennoch steht es den Einrichtungen frei, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Dritten und somit auch Auszubildenden bzw. Schülerinnen und Schülern, die die erforderlichen Nachweise nicht vorlegen können, den Zugang zu ihrer Einrichtung untersagen.

Was sollten Fachoberschulen und landesrechtlich geregelte Bildungsgänge der Berufsfachschule noch beachten?

Grundsätzlich soll die Schule alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die bildungsgangspezifischen Ausbildungsziele auch im Zeitraum der geltenden Vorgaben nach § 20a lfSG zu sichern.

Was gilt für Lehrkräfte, die in der Praxisbegleitung und in praktischen Prüfungen in den Einrichtungen zum Einsatz kommen?

Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler im fachpraktischen Teil der Ausbildung bzw. der berufspraktischen Ausbildung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens während der Zeit ab 16. März 2022 praktisch anleiten bzw. begleiten und ab diesem Zeitraum nicht über einen der drei lmmunitätsnachweise gemäß § 20a Absatz 2 lfSG verfügen und deshalb dem gesetzlichen Betretungsverbot unterliegen, können die Praktikumsbetreuung auch fernmündlich organisieren. Erforderliche Lernstandermittlungen vor Ort sowie die Abnahme von praktischen Prüfungen sind von der Schule abzusichern.

Weitere Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht?

Für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Sachsen ist Sachsens Sozialministerium zuständig. Fragen können an die Bürgerbeauftragte des Sozialministerium gerichtet werden: buergerbeauftragte@sms.sachsen.de.

Weitere Informationen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gibt auf seiner Internetseite Antworten auf Fragen zur COVID-19-lmpfung und zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll mit Ablauf des 31. Dezember 2022 wieder außer Kraft treten.

 

Bild: Henrik Dolle | Adobe Stock

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

5 Kommentare

  1. Autor
    Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

    Liebe Nutzerinnen, liebe Nutzer,

    aus gegebenem Anlass möchte ich gern darauf hinweisen, dass die Angabe einer nicht vorhandenen E-Mail-Adresse beim Kommentieren eine Beantwortung Ihrer Fragen per Mail unmöglich macht.

    Herzliche Grüße
    Lynn Winkler

  2. Susi M. 2 Jahren vor

    Also nicht als Schüler generell?
    Wie ist das, wenn mein Sohn sein Schul-Praktikum in einem Krankenhaus machen will. Ist er dann für die 1-2 Wochen dann auch davon betroffen?
    Vielen Dank.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Susi M.,

      wenden Sie sich mit Ihrer konkreten Frage gern direkt an die Schule. Die Schulen wurden entsprechend informiert und können Auskunft geben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. Susi M. 2 Jahren vor

    Zitat: „Einen Überblick zu den Einrichtungen und Diensten, in denen nach dem 15. März 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, gibt es hier.“

    Frage dazu: da ist doch gar nichts von Schülern vermerkt? Wie muss man dann ihren Artikel verstehen?
    Danke für die Hilfe.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Susi M.,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hier nicht vergessen: Schülerinnen und Schüler können deshalb betroffen sein, weil sie in den aufgezeigten Einrichtungen beispielsweise im Rahmen ihrer Ausbildung tätig sind.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler