Ab 16. März 2022 müssen all diejenigen, die in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen tätig sind, einen gültigen Impfnachweis vorlegen. So sieht es die einrichtungsbezogene Impfpflicht des Bundes vor. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Azubis, Schüler und Lehrkräfte? Auf Grundlage der Festlegungen von Sachsens Gesundheitsministerium geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Schlagwort: Impfpflicht
Zum 1. März 2020 tritt bundesweit das »Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention« (Masernschutzgesetz) in Kraft. Wichtige Fragen und Antworten zum Thema haben wir hier zusammengestellt.