Ab 16. März 2022 müssen all diejenigen, die in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen tätig sind, einen gültigen Impfnachweis vorlegen. So sieht es die einrichtungsbezogene Impfpflicht des Bundes vor. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Azubis, Schüler und Lehrkräfte? Auf Grundlage der Festlegungen von Sachsens Gesundheitsministerium geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Schlagwort: Impfen
Sozialministerin Petra Köpping hat die zeitnahe Ausweitung der Impfmöglichkeit auf alle Lehrerinnen und Lehrer sowie das sonstige Schulpersonal angekündigt.