Schulbetrieb wird mit bisherigen Schutzmaßnahmen fortgeführt
Der Schul- und Kitabetrieb wird unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen weiter fortgeführt. Das hat heute das Sächsische Kabinett mit der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung so verabschiedet.
Die Regelungen gelten vom 13. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022. Ein Vorziehen oder Verlängern der Weihnachtsferien findet nicht statt.
»Das aufgebaute System hat sich bisher bewährt. Wir müssen aber das Infektionsgeschehen weiter im Blick behalten und gegebenenfalls nachjustieren, wenn nötig«, so Kultusminister Christian Piwarz.
Sächsische Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 10. Dezember 2021 (gültig ab 12. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022)
Die von den Schulen erfassten Infektionszahlen gehen aktuell leicht zurück. So wurden für die Woche vom 22. bis 28. November insgesamt 7.761 Infektionen bei Schülerinnen und Schüler sowie 591 bei Lehrkräften gemeldet. Für die vergangene Woche (29. November bis 5. Dezember) wurden hingegen 6.451 Infektionen bei Schülern und 439 bei Lehrerinnen und Lehrern erfasst. Das ist bei Schülern ein Rückgang um rund 17 Prozent. Hier gibt es das Corona-Update.
Aktuell sind von insgesamt 1.400 öffentlichen Schulen 39 Schulen vorrübergehend komplett geschlossen. Zum 25. November waren es 121 Schulen, die aufgrund erhöhten Infektionsgeschehens vollständig befristet schließen mussten. Das war die bislang höchste Zahl nach den Herbstferien. An 256 Schulen sind aktuell einzelne Klassen ins häusliche Lernen geschickt worden. Dieser Wert ist im Vergleich zum 25. November um 34 leicht gestiegen.
35 Kommentare
-
Sehr geehrte Frau Winkler,
meines Wissens nach wird die in der SEK I an Förderschulen das Konzept der festen Gruppen nicht praktiziert. Gilt dann in dieser Schulform die bundeseinheitliche Maskenpflicht?
Wo kann man diesbezüglich die Regelungen finden?MFG
-
Lieber Mario Junghanns,
vielen Dank für Ihren Kommentar, den ich gern beantworte. Der eingeschränkte Regelbetrieb erstreckt sich nunmehr auch auf Förderschulen oberhalb der Primarstufe. In den Sekundarstufen der Förderschulen wird vom Tragen einer Maske abgesehen, soweit die Kommunikation einen Verzicht auf eine Mund-Nasen-Bedeckung erfordert oder das Tragen einer Maske unzumutbar ist.
Dazu auch gern in die SchulKitaCoVO vom 10. Dezember 2021 (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SchulKitaCoVO-10.12.2021_i.pdf) schauen:
§ 4 Mund-Nasen-Bedeckung, Abs. 1 Punkt 3:
Die Pflicht zum Tragen eines MNS gilt nicht … e) im Unterricht der Förderschulen in den Sekundarstufen, soweit die Kommunikation einen Verzicht auf eine Mund-Nasen-Bedeckung erfordert oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unzumutbar ist.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
-
-
Wann wird die erweiterte Liste der Berufsgruppen für die vollumfängliche Betreuung veröffentlicht?
-
Liebe Denise N.,
vielen Dank für Ihre Frage. Inzwischen haben Sie es sicher schon nachgelesen. Die Liste finden Sie auf der Coronavirus-Webseite: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
-
-
Danke das sie den Grundschülern keine Maske aufzwaengen? Sie werden ja ständig getestet und sitzen mit Abstand. Mein Kind und viele anderen sind sehr erleichtert.
-
Wie gestaltet sich das Umsetzen von festen Gruppen bzw.festen Klassen, wenn krankheitsbedingt bzw. durch Quarantäne die Hälfte des pädagogischen Personals fehlt? Leider ist kein zusätzliches Personal ( wie versprochen) dafür verfügbar.
-
Liebe Petra,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenden Sie sich dazu gern an das zuständige LaSuB.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
-
-
Ich möchte mich für die umsichtige Entscheidung bedanken, in der Grundschule im Unterricht keine Maskenpflicht einzuführen, sondern bei den festen Klassengruppen zu bleiben. Das erleichtert den Alltag in Hort und Grundschule sehr. Eine Maskenpflicht bei so jungen Kindern ist nicht entwicklungsfördernd und ich bin dankbar für diese Entscheidung.
-
Warum gibt es in Sachsen keine Impfpflicht für Lehrer/-innen an den sächsischen Schulen! Seit Monaten fällt ständig das Lehrpersonal aus! Es gibt die Verbeamtung in Sachsen! Warum bekommen die Lehrer/-innen eine Verbeamtung und zusätzliches Gehalt bezahlt, wenn davon eine Vielzahl an diesen Personen immer noch nicht geimpft sind und dauerhaft deswegen der Unterricht ausfällt. Warum können diese Personen nicht zur impflicht gezwungen werden? Das Schulpersonal trägt eine große Verantwortung gegenüber den Schülern. Im medizinischen und Pflegebereich soll ja auch demnächst eine Impfpflicht eingeführt werden. Warum wird dies nicht an den Schulen auch durchgeführt ?
-
Liebe Schuster,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Schauen Sie dazu gern einmal in unseren aktuellen Beitrag: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/12/14/mehr-als-28-000-lehrkraefte-sind-geimpft/. Die überwiegende Mehrheit der Lehrerinnen und Lehrer ist in Sachsen geimpft und übernimmt damit Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern und für die gesamte Gesellschaft.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
-
-
Sehr geehrte Frau Winkler,
Als Lehrer an einer Grundschule in Mittelsachsen gewinne ich immer mehr den Eindruck, das SMK setzt trotz hoher Inzidenz auf Durchseuchung. Bei an Covid erkrankten Schüler*innen wird niemand mehr in Quarantäne geschickt. Obwohl von unseren 94 Schüler*innen derzeit 24 selbst oder ihre Angehörigen erkrankt sind, gibt es weder Quarantäne für Nachbarkinder oder Klassen, geschweige denn wird über Schulschließung überhaupt nachgedacht.
So werden bei uns nacheinander nahezu alle Kinder oder deren Familienmitglieder krank. Das kann doch nicht der richtige Weg sein.
Mit freundlichen Grüßen Alex R. -
Sollen geimpfte Lehrkräfte auch 2-3 x in der Woche einen kostenlosen Test in der Schule machen können oder ist das aufgrund fehlender Tests nicht erwünscht?
-
Hallo H.C.,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Das ist erwünscht, wir empfehlen es sogar.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
-
-
Die neue Verordnung gilt bis 09.01.22. Bleibt auch die Schulbesuchspflicht bis dahin weiter ausgesetzt. Vielen Dank
-
Ist die die Schulbesuchspflicht bis 09.01 22 ausgesetzt?
-
Die Entscheidung die Ferien nicht vorzuziehen, so wie einige andere Bundesländer es tun, wird sich noch als ein großer Fehler herausstellen. Dann laufen wir nämlich genau zu Schulbeginn voll in die Omikronwelle hinein. Wir wissen alle dass die aktuellen Zahlen einen erheblichen Verzug aufweisen. Hier von einer sinkenden Tendenz zu sprechen, wie Herr Piwarz es tut halte ich für falsch. Sollte die neue Variante dreimal schneller übertragbar sein als Delta müssen die Schulen schließen. Sonst droht eine rasante Durchsuchung der Kinder.
-
Gott sei Dank gibt es keine generelle Maskenpflicht für Grundschüler!!!! Die Kinder werden 3x wöchentlich getestet. Das reicht vollkommen. Ich hoffe es bleibt bei dieser Entscheidung! Im Sinne der Kinder.
-
Guten Tag,
das heißt also, dass die Grundschüler in den Pausen eine Maske tragen müssen, ebenso im Schulhaus und erst recht in der Garderobe- oder? Und wie sieht es mit der Maskenpflicht in der Grundschule unter den KollegInnen aus- im Lehrerzimmer, im Schulhaus und im Unterricht?
Was ist mit Singen im Unterricht, mit Sitzkreisen?
Wieso darf GTA mit gemischten Gruppen aus allen Klassen stattfinden und die Leiter sind ohne MNS? Was ist mit Vertretungen in anderen Klassen? …
Mit freundlichen Grüßen
eine Grundschullehrerin -
Ich bin dem sächsischen Kultusministerium sehr dankbar, dass an den Grundschulen auf die Maskenpflicht im Unterricht verzichtet wird. Grundsätzlich bin ich ein Verfechter aller Maßnahmen, die zum Schutz der Schüler und Lehrer beitragen. Das Tragen einer Maske bei Kindern im Grundschulalter halte ich jedoch für nicht zumutbar. Die Regelung des eingeschränkten Regelbetriebs, halte ich für die eindeutig bessere Lösung!
-
Sehr geehrte Damen und Herren,
fallen Klassenfahrten bzw. Skilager weiterhin aus. Unser Sohn hätte ab 03.01.21 Skilager? Er wird an einer evangelischen Oberschule (Privater Träger) unterrichtet.
Mit freundlichen Grüßen -
Vielen Dank für offene Grundschulen und dass Sie auch die bisherige Maskenregelung an Grundschulen beibehalten.
-
„Es gibt eine Maskenpflicht im Schulgebäude bis zum Platz…“ das heißt, dass im Klassenzimmer in den Pausen Maske getragen werden muss und im Unterricht nicht? Falls dem so sei, wäre es schön, wenn dies den Schulen und damit den LehrerInnen mitgeteilt wird. Bisher endet die Maskenpflicht an der Tür zum Klassenzimmer.
-
Frage: Ist es richtig, dass es zum kurzzeitigen Bringen sowie Holen des Kita-Kindes kein negativer Coronatest erforderlich ist?
-
Hallo Schneider,
vielen Dank für Ihre Frage. Hier gilt § 3 Zutrittsbeschränkungen (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SchulKitaCoVO-10.12.2021_i.pdf):
„(1) Personen ist der Zutritt zum Gelände der in § 1 Absatz 1 genannten Schulen und Einrichtungen untersagt, wenn sie nicht dreimal wöchentlich im Abstand von jeweils zwei Tagen durch einen Test nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Das Zutrittsverbot nach Satz 1 gilt nicht
1. für Personen, die in Kinderkrippen und Kindergärten betreute Kinder, Schülerinnen oder Schüler zum Bringen oder Abholen kurzzeitig begleiten …“
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
-
-
Frage, weiter keine Schulbesuchpflicht? Oder?
Danke…
-
Wie wird mit Schulfahrten im Januar verfahren?
-
Sehr geehrte Frau Winkler,
ich finde die Entscheidung in Sachsen sehr gut im Unterricht der Grundschule auf die Maskenplicht zu verzichten. Die Kinder sind im UNTERRICHT in festen Klassen, festen Zimmern, getrennten Hofpausen,….. Nur leider hat das ganze System einen entscheidenden Haken. Dieser heißt: HORT. Da das Personal (Schlüssel der Stadt) nicht für jede Klasse reicht, muss fleißig gemischt werden. An unserer Einrichtung lernen 17 Klassen. Nach Unterrichtsschluss werden alle Klassen auf Klassenstufe gemischt, da nachmittags nicht ebenfalls pro Klasse 1 Horterzieher zur Verfügung steht und auch nie zur Verfügung stehen wird. Hier sollte nicht immer auf den privaten Träger oder auf die Stadt verwiesen werden, sondern es sollte dringend über eine Kehrtwende in der Arbeit der Horte nachgedacht werden. Ich weiß, sie können daran nichts ändern, aber vielleicht kann seitens des Ministeriums ein Anstoß zum allgemeinen Umdenken der Hortarbeit nachgedacht werden. Unsere Eltern sind gespalten: freuen sich über den Einsatz unserer Lehrkräfte, die mit viel Kraft die Klassen den ganzen Tag ohne eigene Pausen führen und der Arbeit am Nachmittag, wo buntes Mischen stattfindet. -
Guten Abend,
sind Klassenfahrten weiterhin abzusagen unf wenn ja, bis wann?
Vielen Dank für die Info.
Ronny Kämpfe
-
Lieber Ronny Kämpfe,
vielen Dank für Ihre Frage. Der aktuelle Erlass zu den Schulfahrten vom 22. November bis einschließlich 31. Dezember 2021 besagt, dass ein- und mehrtägige Schulfahrten im Inland oder ins Ausland abgesagt werden müssen. Gern auch im entsprechenden Blogbeitrag nachlesen: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/11/23/faqs-fuer-den-schulbetrieb-in-der-vierten-welle/.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
-
-
Sehr geehrte Damen und Herren, ist die Schulpflicht weiter ausgesetzt bis zur Klasse 12? Vielen Dank für Ihre Antwort.
-
Liebe Daniela Bach,
vielen Dank für Ihre Frage. Ja, die bestehende Regelung wird fortgesetzt.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
-
-
Sehr geehrte Sprecher:innen von SMK,
die vom Bund beschlossene Maskenpflicht für Schulen gilt auch für den Freistaat Sachsen. Warum fehlt diese Festlegung in der aktuellen Verordnung?-
Lieber Henning,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu gern meine Antwort an D.S beachten: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/12/10/schulbetrieb-wird-mit-bisherigen-schutzmassnahmen-fortgefuehrt/#comment-16077.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
-
-
Wird die durch den Bund beschlossene Maskenpflicht an allen Schulen in Sachsen ignoriert?
-
Hallo D.S,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu gebe ich Ihnen gern die Antwort von Kultusminister Christian Piwarz aus der aktuellen Pressekonferenz wieder: Es gibt eine Maskenpflicht an den Grundschulen. Im Schulgebäude bis zum Platz. Wir haben uns bislang gegen eine Maskenpflicht im Unterricht entschieden. Wir haben ein anderes System in Sachsen, nämlich den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und festen Klassen und damit eine schnellere Nachverfolgbarkeit und schnellere Trennung der Kinder, um etwa eine Verbreitung in der gesamten Einrichtung zu verhindern. Es wurde auch heute im Kabinett darüber diskutiert. Diese Option der Maskenpflicht im Unterricht ist auch weiterhin im Instrumentenkoffer enthalten. Zum jetzigen Zeitpunkt wollen wir sie im Interesse der Kinder nicht einführen. Wir beobachten die Lage weiterhin.
Herzliche Grüße
Lynn Winkler
-