Schulen und Kitas sollen offen bleiben

Schulen und Kitas sollen offen bleiben

Schulen und Kindertageseinrichtungen können unabhängig von der Bettenbelegung in Sachsens Krankenhäusern regulär geöffnet bleiben. Das sieht die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde und am 8. November 2021 in Kraft tritt. Die Regeln im Überblick.

Mit der neuen Verordnung ist die Kopplung an die sogenannte Überlastungsstufe der Krankenhäuser entfallen. Kultusminister Christian Piwarz sieht darin ein klares Bekenntnis für das Recht der Kinder auf Bildung und soziale Teilhabe. »Kinder haben sich während der Pandemie immer wieder solidarisch gezeigt und mussten Schul- und Kitaschließungen ertragen. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Erwachsenen Solidarität zeigen und die verschärften Regeln im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst einhalten, damit Kinder Schulen und Kitas uneingeschränkt besuchen können«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Bisher mussten bei Erreichen der Überlastungsstufe die Schülerinnen und Schüler aller weiterführenden Schulen automatisch in den Wechselunterricht gehen. Für Primarschüler der Grund- und Förderschulen und Kindertageseinrichtungen galt dann eingeschränkter Regelbetrieb, das heißt das Prinzip der festen Klassen und Gruppen musste eingehalten werden. Der Passus ist in der neuen Verordnung gestrichen worden. Alle bisher bekannten Regeln gelten hingegen fort.

Maskenpflicht im Unterricht ab Vorwarnstufe

Wie bisher auch besteht die Pflicht eine OP-Maske (oder FFP2-Maske) im Unterricht zu tragen erst, wenn die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für die sog. Vorwarnstufe festgelegten Schwellenwerte zur Bettenauslastung mit an COVID-19-Erkrankten in den Krankenhäusern im Freistaat Sachsen erreicht oder überschritten werden. Das ist derzeit der Fall (Stand 5. November 2021). Unterhalb der Vorwarnstufe gilt für die Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen im Unterricht keine Maskenpflicht.

Ausnahmen von der Maskenpflicht

Die Maskenpflicht besteht weiter auf dem Schulgelände. Es gelten Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler sowie Schul- und Hortpersonal:

  • auf dem Außengelände von Schulen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird,
  • in der Primarstufe im Unterricht*,
  • in Horten innerhalb der Gruppenräume,
  • auf dem Außengelände von Grund- und Förderschulen sowie Horten,
  • im Unterricht an Förderschulen der Sekundarstufe I*,
  • im Unterricht der Werkstufe der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung*,
  • im inklusiver Unterricht für die Förderschwerpunkte Hören und Sprache*,
  • beim Sportunterricht,
  • zur Aufnahme von Speisen und Getränken im Schulgebäude,
  • bei der Abnahme von Tests,
  • für Schülerinnen und Schüler während einer Prüfung am Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird,
  • für Schülerinnen und Schüler während eines schriftlichen Leistungsnachweises am Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Die Maskenpflicht entfällt zudem bei Sitzungen der Schulkonferenz und von Gremien der Eltern- und Schülermitwirkung sowie während Eltern-Lehrer-Gesprächen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Auch in Gebäuden von Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege entfällt die Maskenpflicht für Sitzungen von Gremien der Elternmitwirkung sowie Beratungsgespräche zwischen Eltern und dem Personal oder der Kindertagespflegeperson, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern jeweils eingehalten wird. Keine Maseknpflicht besteht weiterhin für die Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege sowie für das Personal während der Betreuung.*

Testpflicht für den Schul- und Kitabesuch

Für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände müssen sich Personen zweimal wöchentlich auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 testen oder mit einem aktuellen Testnachweis belegen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Abweichend davon müssen sich noch bis zum 14. November 2021 Schülerinnen und Schüler, Schul- und Hortpersonal für den Zutritt zum Gelände dreimal wöchentlich testen.* Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 10, ist der Test lediglich einmal wöchentlich notwendig. Antigen-Selbsttests werden an den Schulen weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit, ebenso Kinder in Krippen und Kindergärten. Geimpfte und Genesene können sich allerdings auf eigenen Wunsch testen.

Kein Test für Gremiensitzungen und Elterngespräche

Für Sitzungen der Schulkonferenz und von Gremien der Eltern- und Schülermitwirkung sowie auch für Eltern-Lehrer-Gespräche, die auf dem Schulgelände stattfinden, müssen keine negativen Testnachweise vorgelegt werden.

Externe (wie z. B. Handwerker) sind außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten von der sog. Testpflicht befreit (vorbehaltlich weitergehender Infektionsschutzregelungen in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung).

Ohne Testnachweis kein Schulbesuch

Wenn Schülerinnen oder Schüler weder an der Testung in der Schule teilnehmen noch einen Testnachweis vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Die Kinder oder Jugendlichen werden nach Hause geschickt und können ihrer Schulbesuchspflicht nicht gerecht werden. Ebenso wird vorgegangen, wenn Schülerinnen oder Schüler sich weigern, eine Maske zu tragen, ohne dass eine Befreiung von dieser Pflicht vorliegt. In diesen Fällen müssen keine Aufgaben für das häusliche Lernen von der Schule bereitgestellt werden.

Wenn die Kinder nicht zur Schule geschickt werden oder sich weigern, eine Maske zu tragen oder an Tests nicht teilnehmen und nach Hause geschickt werden müssen: In diesen Fällen kann eine Verletzung der Schulbesuchspflicht eintreten, was ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen kann.

Tests an Schulen befreien Schüler von weiteren Testnachweisen

Kinder und Jugendliche, die der Testpflicht in der Schule nachkommen, benötigen keinen gesonderten Testnachweis beim Besuch von Freizeit- und Sportangeboten, gastronomischen oder kulturellen Einrichtungen, die sogenannten 3G-Regelungen unterliegen. Ein Bildungsnachweis ist hier nicht zwingend erforderlich, da in Deutschland die Schulpflicht besteht und das Alter somit als Beleg ausreicht. Für Schülerinnen und Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen oder berufsbildenden Schulen kann es dennoch hilfreich sein, einen Schülerausweis mitzuführen, um diesen auf Nachfrage vorzeigen zu können.

Schulbesuchspflicht gilt

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt die Schulbesuchspflicht. Ausnahmen sind lediglich nach Maßgabe der Schulbesuchsordnung möglich, etwa mit ärztlichem Attest.

Lokale Schulschließungen möglich

Bei gehäuften lokalen Infektionsgeschehen kann das Kultusministerium schulscharfe Schutzmaßnahmen wie zeitlich begrenzten Wechselunterricht oder temporäre Schulschließung anordnen. Eine entscheidende Bedeutung kommt dabei den Umständen an der betroffenen Schule zu, da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt und die Ausübung des Ermessens dem jeweils konkreten Sachverhalt gerecht werden muss. Im Vordergrund werden die Belange der betroffenen Schülerinnen und Schüler stehen. Konkrete Maßnahmen werden darauf abzielen, eine weitere auch unkontrollierte Ausbreitung von Infektionen mit dem Sars-Cov2-Virus an den Einrichtungen zu verhindern.

Ausgegangen wird dabei unter anderem von einem Überschreiten des Infektionsgeschehens über Schwellenwerte in Relation zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler an der Schule. Darüber hinaus werden weitere auch räumliche Kriterien und die bereits ergriffenen Maßnahmen des Gesundheitsamtes und der Schule berücksichtigt.

Sollte das Wechselmodell angeordnet werden, findet die zeitgleiche Präsenzbeschulung in den Unterrichtsräumen dann für höchstens die Hälfte der Schülerinnen und Schüler je Klasse statt. Unterschiede zwischen geimpften und nicht geimpften Schülerinnen und Schüler werden dabei nicht gemacht.

Hier steht die aktuelle Sächsische Schul- und Kita-Coronaverordnung zur Verfügung.

*die Textpassagen waren in einer früheren Version des Textes nicht enthalten.

* Aktualisiert am 9. November 2021

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

38 Kommentare

  1. Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

    Liebe Nutzerinnen und Nutzer,

    herzlichen Dank für Ihr reges Interesse an diesem Beitrag und Ihre zahlreichen Kommentare. Leider mussten wir die Kommentarfunktion deaktivieren, da es wiederholt Verstöße gegen unsere Netiquette gab. An dieser Stelle möchte ich deshalb gern noch einmal an unsere Netiquette erinnern, die jederzeit für Sie einsehbar bleibt: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/netiquette. Sehen Sie davon ab, andere Beiträge mit themenfremden Fragen zu kommentieren. Wenn Sie dennoch eine Frage loswerden möchten, stehen wir über die üblichen Wege gern zur Verfügung.

    Herzliche Grüße und einen guten Nachmittag
    Lynn Winkler

  2. A. W. 2 Jahren vor

    „Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und dabei andere Ergebnisse zu erwarten“ Albert Einstein

    Viel Wahrheit steckt in dieser Aussage.

    Jetzt ist es an der Zeit, dass die Erwachsenen Solidarität zeigen und die verschärften Regeln im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst einhalten, damit Kinder Schulen und Kitas uneingeschränkt besuchen können«, so Kultusminister Christian Piwarz.

    Diese Aussage wird in max. 2-3 Wochen hergenommen und festgestellt, das die Erwachsenen nicht verantwortungsvoll handeln und deswegen die Schulen zu machen, anstatt wie ursprünglich beschlossen wenigstens in den Wechselunterricht zu gehen.

  3. Vogtlandmama 2 Jahren vor

    Hallo Herr Reelfs, wieso wird die Schulbesuchspflicht nicht wieder ausgesetzt? Ich finde es verantwortungslos den Kindern und Familien gegenüber. Eltern haben das Recht zu entscheiden.. vorallem geht es hier um die Gesundheit aller. Man sieht tagtäglich wie die Ansteckungen der 5-14 Jährigen in die Höhe schießen. An Grundschulen wird nichts getan. Kein MNS, kein Abstand, keine bzw. kaum Umsetzen d. Hygieneregeln (interessiert niemanden), in d. Hofpause vermischen sich 200-300 Kinder, mehrmals die Woche machen die Lehrer neue Sitzpläne und ständig sitzen die Kinder wo anders. In der Woche finden 2 Tests statt.. lächerlich. Was bringt es Eltern die aufpassen, sich an die Regeln halten, sich testen aufgrund ihrer Arbeit etc., wenn die Kinder es in die Familie tragen? Bei Inzidenzen von unter 100 oder 160 war die Schulbesuchspflicht ausgesetzt und Eltern konnten selbst entscheiden, aber nun haben wir Inzidenzen um die 400, über 500 etc. und nichts passiert! Eltern, die ihre Kinder z. Zt. (es geht hier um die Grundschule) zuhause lassen, müssen mit einer Ordnungswidrigkeit rechnen. Das ist echt nicht mehr normal wie hier mit der Gesundheit von kleinen Kindern umgegangen wird und deren Familien!!! Viele Grüße

    • Privat 2 Jahren vor

      Absolute Zustimmung. Ich fürchte nur, die Präsenzpflicht wird leider nicht ausgesetzt werden, auch wenn wir uns hier die Finger wund schreiben.

  4. Rollikind09 2 Jahren vor

    Hallöchen

    Ich frage mich warum man so kurz vor der überlastungsstufe noch fix die Regeln ändern muss und wieso die durchseuchung billigend in Kauf genommen wird. Gerade jetzt wo die Inzidenz steigt (und noch mehr wie letztes Jahr um die zeit) kein wechselunterricht eingeführt wird.

  5. N. Papathanassiou 2 Jahren vor

    Hallo,
    dürfen Klassenfahrten und Wandertage statt finden?
    Danke in Voraus

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Hallo N. Papathanassiou,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die aktuellen Verordnungen und der Schulfahrtenerlass vom 8. Juni 2021 sprechen nicht dagegen. Es sollte ggf. individuell entschieden werden, ob eine Schulfahrt durchgeführt wird oder nicht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  6. Kalläwe, Enrico 2 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs, mit doch einigem Unverständnis las ich Ihren Artikel. Dass die Schulen offen bleiben sollen, ist natürlich zu begrüßen, zumal Ihr Ministerium stets herausgestellt hat, wie wenig die Kinder zum Infektionsgeschehen beitragen. Ich verstehe allerdings nicht, warum es jetzt von den Erwachsenen abhängt, verantwortungsbewusst die verschärften Regeln einzuhalten, damit die Kinder uneingeschränkt in die Schule gehen können, wenn der Wechselunterricht beim Erreichen der Überlastungsstufe doch wegfallen soll. Dann bleiben die Schulen doch in jedem Fall geöffnet, egal wie die Zahlen sich entwickeln. Wenn Sie dabei auf die Möglichkeit der lokalen Schulschließungen verweisen, kann Ihrem Artikel leider nicht entnommen werden, wann das sein soll. Geschieht das nach Gutdünken? Auch verstehe ich die Betonung der Maskenpflicht im Unterricht nicht. Keine Bevölkerungsgruppe wird damit so gegängelt. Die Ausnahme von der Maskenpflicht bei der Erbringung von Leistungsnachweisen, wenn der Abstand von 1,5m eingehalten werden kann, klingt eher wie Hohn. Zeigen Sie mir bitte die Klasse, die im Regelbetrieb beim Schreiben einer Klassenarbeit diesen Mindestabstand gewährleisten kann.

  7. eine Mutter 2 Jahren vor

    Ich bin erschüttert über die hohen Inzidenzzahlen in Sachsen und in den Schulen (im Landkreis Meißen heute 551). Zur Einhaltung des Versprechens offener Schulen wären wirksamere Maßnahmen notwendig gewesen: höhere Impfquote in der Allgemeinbevölkerung, Luftfilter in Schulen, Masken auch im Grundschulbereich ab z.B. 100er Inzidenz usw.
    Das Recht auf Bildung darf nicht gegen den Gesundheitsschutz ausgespielt werden. Wir Eltern haben aufgrund der Schulbesuchspflicht aber derzeit keine andere Wahl, als unsere Kinder einem sehr hohen Infektionsrisiko auszusetzen. Dabei zeigen aktuelle Studienergebnisse der TU Dresden (Roessler et. al. 2021), dass Kinder ebenso häufig wie Erwachsene an den Langzeitfolgen einer Coronaerkrankung leiden und Corona auch für Kinder keineswegs eine harmlose Erkrankung ist.
    Bitte setzen Sie daher ab sofort die Präsenzpflicht aus!

    • Privat 2 Jahren vor

      Vollste Zustimmung. Präsenzpflicht aussetzen!!! Landkreis SOE hat heute eine Inzidenz von fast 1000! Eltern brauchen ein Mitspracherecht.

  8. Maria 2 Jahren vor

    Hallo.
    Wie wirkt sich die Maskenpflicht im übrigen Unterricht auf den Sportunterricht aus?
    VG

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Maria,

      vielen Dank für Ihre Frage. Dazu gern in die Verordnung schauen, die ich gerade unter dem Beitrag verlinkt habe: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19367-Schul-und-Kita-Coronaverordnung.

      „(1) Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske, jeweils ohne Ausatemventil, besteht … in Schulgebäuden und auf dem sonstigen Gelände von Schulen; dies gilt nicht a) für Schülerinnen, Schüler, schulisches Personal und Hortpersonal … hh) beim Sport“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  9. 1G 2 Jahren vor

    Liebes SMK,
    vielen Dank für den Wegfall von Wechselunterricht und festen Gruppen! Und dass Sie bei den 2G-Regelungen die Kinder außen vor lassen ist auch sehr wichtig.
    Trotzdem müssen wir ja wieder die Kontrolle über die Pandemie bekommen: Ich schlage vor, dass Sie im Kabinett endlich nach einer rechtlichen Möglichkeit für Testpflicht bei Arbeitnehmern suchen, geimpften (!) und ungeimpften. Und als Landesregierung die kostenlosen Testzentren wieder öffnen. 2G ist kein gutes Druckmittel und nach den Erkrankungen von Geimpften auch nicht mehr glaubwürdig. Mit kostenlosen Tests für alle und 3G (besser 1G = alle getestet) würden Sie unsere Kinder schützen und allen Kindern (egal ob ihre Eltern geimpft oder ungeimpft sind) soziale Teilhabe ermöglichen. Und für unsere Gesellschaft wäre es sowieso besser.
    Viele Grüße
    1G

  10. Privat 2 Jahren vor

    Im letzten Jahr hat uns die Bundesnotbremse vor einer inzidenzunabhängigen Schulöffnung im letzten Moment gerettet. Ein Jahr später war Jedem bewusst, dass die Inzidenz durch die Decke gehen wird, bevor die Überlastungsstufe greift und die Schulen in den Wechselunterricht gehen.
    Dieser Rettungsschirm wurde nun einfach aus der Verordnung gestrichen.
    Während im öffentlichen Leben die Maßnahmen verschärft werden, wird an Schulen trotz höchster Inzidenzzahlen gelockert. Wenn man die Kommentare verfolgt, sind viele Eltern darüber entsetzt.
    Schulen offen halten, das kann man sicher versuchen, ABER! dann muss man andere Maßnahmen verschärfen oder die Konditionen ändern.
    Viele Eltern haben sich ein Mitspracherecht erhofft, indem man die Schulbesuchspflicht aussetzt.
    Eine Schulöffnung hätte an eine tägliche Testung auch der Geimpften und Genesenen geknüpft sein müssen.
    Ich glaube, die AHA + L Regel und zwei Tests in der Woche werden nicht ausreichen, um einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten. Abstand ist in vollen Schulbussen und Klassenzimmern gar nicht möglich, die Masken werden gern unter der Nase getragen, gelüftet wird nach Lust und Laune. Klassen werden in verschiedenen Unterrichtsstunden untereinander gemischt, Laptops, Keyboards oder Sportgeräte werden von Klasse zu Klasse gereicht und dazwischen sicher nicht immer ausreichend desinfiziert, weil es zeitlich auch nicht möglich ist. Beim Mittagessen fassen alle Kinder einen Löffel an, um sich Soße auf den Teller zu machen – über den Tischlappen will ich nicht nachdenken.
    Es ist auch wenig hilfreich, wenn die Erwachsenen die Kontakte einschränken, im Homeoffice arbeiten oder täglich getestet werden, aber die Kinder das Virus in die Familien tragen.
    Auch wenn ich persönlich das Wort nicht mag, aber die Durchseuchung der Schulen wird in wenigen Wochen in vollem Gange sein und Schulschließungen werden kommen.
    Ist das wirklich der bessere Weg? Ich glaube nicht.
    Für die nächste Verordnung wünsche ich mir, dass Eltern mindestens ein Mitspracherecht hinsichtlich der Schulbesuchspflicht eingeräumt wird.

  11. Musiklehrerin 2 Jahren vor

    Können bitte Handlungsanweisungen für den Musikunterricht veröffentlicht werden? Es ist weiterhin sehr verunsichernd, ob noch gesungen werden kann im Klassenraum mit 28 Schülern und bei Maskenpflicht und den jetzigen Außentemperaturen, auch bei immer häufiger auftretenden positiven Tests unter Schülern.

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Musiklehrerin,

      vielen Dank für Ihre Frage. Aktuell gelten die bekannten Regeln. Sollte es dazu neue Vorgaben geben, informieren wir umgehend.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  12. In dubio 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Lynn Winkler,
    im Zusammenhang mit Ihrer Antwort im Forum möchte ich Sie gern auf das Interview von Herrn Kretschmer mit Professor Josten verweisen. Seine Einschätzung dürfte das vielgenutzte Framing der „Pandemie der Ungeimpften“ sichtlich relativieren. Fragwürdig erscheint mir auch, welchen Stellenwert medizinische Expertisen Ihrerseits auf diesem Blog haben. Ihren genannten Argumenten möchte ich ergänzend die nachweisbaren Fakten hinzufügen, dass innerhalb der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite 20 Kliniken geschlossen wurden, ein Rückgang von über 4000 Intensivbetten zu verzeichnen ist und der Pflegenotstand neue Dimensionen angenommen hat. Gesundheitsvorsorge im Sinne aller beginnt meines Erachtens genau hier. Wenn die immerwährenden Maßnahmen auf dem Rücken unserer Kinder ausgetragen werden, ist es also mitnichten eine hinzunehmende Folge der Pandemie sondern der Kollateralschaden politischer (Fehl-)Entscheidungen.
    Danke Herr Piwarz, dass unseren Kindern und Jugendlichen auch weiterhin mehr abverlangt wird als vielen Erwachsenen (maskenfreie Events für Erwachsene versus tägliches stundenlanges Maskentragen für permanent getestete Kinder). Dass man selbst bei der von Kinderärzten mit Besorgnis beobachten starken Zunahme von heftigen Erkrankungen durch RSV- Viren die Verhältnismäßigkeit nicht hinterfragt, macht mich nur noch fassungslos.

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Hallo In dubio,

      vielen Dank für Ihre Meinung. Das Gespräch ist kein Geheimnis und uns bekannt. Nun gewinnt man den Eindruck, einige würden die Aussage von Prof. Josten als Beweis oder Bestätigung dafür heranziehen, dass ihre Entscheidung gegen eine Impfung richtig war. Gern ausgeblendet wird dabei die Aussage von Prof. Josten, die er im gleichen Gespräch tätigt: „Wir sollen alle Möglichkeiten öffnen, wo Patienten geimpft werden können.“ Auch der gesamte Inhalt und die Fakten des übrigen Gesprächs werden ausgeblendet. Ein weiteres Beispiel aus eben diesem Gespräch: Prof. Albrecht stellt noch einmal klar, dass die Betten nicht reduziert wurden, sondern es nicht mehr so viele betriebsfähige Betten gibt, Intensivbetten vor allem, aufgrund eines hohen Krankenstandes in der Pflege und einer Abwanderung von Pflegekräften, etwa aufgrund von Überlastung. Im gleichen Gespräch wird auch erwähnt, dass beispielsweise die Masken von manchen nicht oder nicht richtig getragen werden – trotz Vorgaben (Josten). Hier stellt sich also die Frage, warum diese entscheidenden Aussagen keine Erwähnung finden?

      Die aktuelle Situation ist mehr als besorgniserregend, wie ich auch in meiner Antwort zum Maskenpflicht-Beitrag dargelegt habe. Es sei auch noch einmal darauf verwiesen: Gerade damit die Kinder Schulen und Kitas uneingeschränkt besuchen können und ihnen ihr Recht auf Bildung und soziale Teilhabe ermöglicht werden kann, ist es jetzt besonders wichtig, dass die Erwachsenen Solidarität zeigen und die verschärften Regeln im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst einhalten. Viele Menschen haben ihre Solidarität gezeigt und ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie geleistet – und sie halten sich verantwortungsbewusst an die Vorgaben. Warum einige dazu noch immer nicht bereit sind, kann ich nicht beantworten.

      Vielleicht noch eine Ergänzung: Wir kommentieren die Beiträge stets mit unseren Namen, eine Vorgehensweise, die nicht jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer für sein Handeln heranzieht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  13. Andrea Bräntner 2 Jahren vor

    Hallo,
    für mich persönlich ergeben sich noch offene Punkte, die mit der neuen Verordnung nicht beantwortet werden.
    Ist zum Beispiel ein Fest in der Kita im Freien (geplantes Lichterfest, mit Elternrat besprochen) möglich?
    Bestehen Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Teilnehmer? Können alle Eltern daran teilnehmen?
    Für Weihnachtsmärkte soll es ja spezielle Vorschriften geben und für Kitas?
    Bleibt da der normale Betrieb einschließlich Aktivitäten mit Eltern?
    Viele Grüsse
    A.Bräntner

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Andrea Bräntner,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gemäß § 1 Absatz 2 SächsCoronaSchVO umfasst der Geltungsbereich der Verordnung nicht den Betrieb der Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 der SchulKitaCoVO. In den Einrichtungen findet seit dem 8. November 2021 auch unabhängig vom Erreichen der Überlastungsstufe uneingeschränkt Regelbetrieb statt. Im Regelbetrieb sind Feste in der Kita unter Berücksichtigung der bekannten Regelungen in §§ 3, 4 und 5 SchulKitaCoVO (Zutrittsbeschränkungen, Maskentragungspflicht, Kontakterfassung) auch weiterhin grundsätzlich zulässig.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  14. Besorgte Lehrerin 2 Jahren vor

    Ehrlich? Keine Testpflicht für schulfremde Personen? Keine Nachweise? Ich
    muss also als getesteter oder geimpfter Lehrer mit ungeimpften und nicht getesteten Eltern in der Schule für längere Zeit zusammen sein, obwohl sonst im öffentlichen Leben 2G oder 3G gilt? Wo bleibt denn da die Logik bei den zur Zeit ansteigenden Coronafällen? Zumal ja nun bestätigt ist, dass ich auch als geimpfte Person mich anstecken kann. Wo bleibt der Schutz der Lehrer?

  15. Astrid Rothmann 2 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Welche Regelung gilt für Elternabende. Können diese stattfinden? Auch Klassenstufen- Elternabende?
    Viele Grüße Astrid Rothmann

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Astrid Rothmann,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es wird nicht zwischen „verschiedenen Formen“ von Elternabenden unterschieden. Es ist der Abschnitt zu Gremiensitzungen und Elterngesprächen zu beachten. Es gilt: Möglichst wenige Menschen in einem großen Raum mit viel Abstand und Maske, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich sind die übrigen Hygienevorschriften zu beachten. Es kann auch sein, dass die Schulen darum beten, dass nur ein Elternteil teilnimmt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  16. Kita-Leiterin 2 Jahren vor

    Ich hätte mir gewünscht, dass auch Kita-Kinder zumindest einmal wöchentlich getestet werden müssen. Sie ist die Gruppe, die am wenigsten Abstand halten und sich auch am wenigsten an Hygieneregeln halten kann. Da jedoch auch Kinder nicht vor Long-Covid gefeit sind und auch geimpfte Erzieher*innen von erkrankten Kindern das Virus in ihr privates Umfeld mitnehmen, wäre das nur fair, wenn die Einrichtungen ohne Einschränkungen geöffnet bleiben dürfen. Leider erlebe ich es in meinem Kita-Alltag immer wieder, dass Kinder mit Urlaub abgemeldet werden, sie nach kurzer Zeit wiederkommen und sich rausstellt, dass sie krank waren, jedoch keinen Arzt besucht haben. Da in unserer Konstellation zudem viele Eltern nicht berufstätig sind, werden auch diese auf Arbeit nicht getestet, so dass ich eine hohe Dunkelziffer an Erkrankungen befürchte. Daher haben wir als Kita im Rahmen unseres Hausrechts festgelegt, dass wir Kinder, die krank waren, nur mit einem negativen Test wieder aufnehmen.

  17. Mia 2 Jahren vor

    Holende und bringende Personen dürfen sicher weiterhin ungetestet die Einrichtungen betreten, obwohl die Masken nicht richtg getragen werden?

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Mia,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Vorgaben der jeweiligen Verordnung gelten und sind von jeder und jedem verantwortungsbewusst einzuhalten. Wenn Sie Verstöße feststellen, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen. Zum Thema Zutrittsbeschränkungen gilt §3:

      „(1) Personen ist der Zutritt zum Gelände der in § 1 Absatz 1 genannten Schulen und Einrichtungen untersagt, wenn sie nicht zweimal wöchentlich im Abstand von drei bis vier Tagen durch einen Test nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Das Zutrittsverbot nach Satz 1 gilt nicht

      1.
      für Personen, die in Kinderkrippen und Kindergärten betreute Kinder, Schülerinnen oder Schüler zum Bringen oder Abholen kurzzeitig begleiten …“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  18. Keller 2 Jahren vor

    Guten Tag,

    Wie werden schulische Sachen z.b die Berufsorientierung bei externen Dienstleistern bewertet ? Finden diese wie geplant statt ?

    Mfg Keller

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Hallo Keller,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Auch hier gilt: Aktuell gelten die bekannten Regeln. Sollte es dazu neue Vorgaben geben, informieren wir umgehend.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  19. Katharina Schäfer 2 Jahren vor

    Ich finde es wirklich erschreckend, dass uns als Eltern die Möglichkeit genommen wird, unsere Kinder vor einer Infektion zu schützen bis es tatsächlich die Möglichkeit einer Impfung für alle Menschen gab!

    Wenn man sich an offizieller Stelle nun für die Durchsuchung der Kinder entschieden hat, sollte dies offen kommuniziert und dann auch konsequent vorangetrieben werden.

    Im Falle von Infektionen an den Schulen meiner Kinder werden wir wohl das Risiko eingehen, die Kinder nicht mehr zu schicken, bis sie geimpft werden können. Nach Monaten in denen unsere Kinder der Gesundheit zuliebe zurückstecken mussten, kommt es auf diese Tage nicht mehr so wirklich an. Ich finde es aber erschreckend, als Elternteil dann kriminalisiert zu werden!

    Im Falle einer Infektion an der Schule gilt diese dann als „Schulunfall“ und greift dementsprechend die Versicherung bei Langzeitschäden?

  20. Lehrer 2 Jahren vor

    Was nicht passt, wird halt passend gemacht. Bevor man in den Wechselunterricht kommt, wechselt man einfach die Parameter. So einfach geht sächsisch. Dummerweise nimmt man damit die Durchsuchung in Kauf. 2G an allen anderen Orten wird damit natürlich auch sinnlos. Mir kommt die Staatsregierung vor wie jemand, der bei Sturm die Fenster schließt, aber die Tür auflässt. Die Zahlen an den Schulen werden durch die Decke gehen.

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Lehrer,

      vielen Dank für Ihre Meinung. Ich fürchte, das greift etwas zu kurz. Sicherlich haben Sie meine Antwort an Grundschullehrerin bereits gelesen (https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/11/05/schulen-und-kitas-sollen-offen-bleiben/#comment-15522). Gerade damit die Kinder Schulen und Kitas uneingeschränkt besuchen können und ihnen ihr Recht auf Bildung und soziale Teilhabe ermöglicht werden kann, ist es jetzt besonders wichtig, dass die Erwachsenen Solidarität zeigen und die verschärften Regeln im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst einhalten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  21. Grundschullehrerin 2 Jahren vor

    Warum streicht man Wechselunterricht und eingeschränkten Wechselunterricht bei der aktuellen Lage? Die Zahlen sind so hoch wie nie in Deutschland. Immer mehr geimpfte KollegInnen stecken sich an. Warum kein Tests und Masken bei Elterngesprächen, Konferenzen etc.? Das entzieht sich jeder Logik. Außerhalb der Schule /Kita wird alles eingeschränkt und in der Schule /Kita werden keine Maßnahmen ergriffen. Wo bleibt der Schutz der Kinder, Lehrer und Erzieher?

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Grundschullehrerin,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Dazu gern ein paar Worte: Der Wegfall des Wechselunterrichts ist ein klares Bekenntnis für das Recht der Kinder auf Bildung und soziale Teilhabe. Kinder haben sich während der Pandemie immer wieder solidarisch gezeigt und mussten Schul- und Kitaschließungen ertragen. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Erwachsenen Solidarität zeigen und die verschärften Regeln im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst einhalten, damit Kinder Schulen und Kitas uneingeschränkt besuchen können.

      Auch ohne den Wechselunterricht haben wir wichtige Schutzmaßnahmen, die den Schulunterricht absichern und eine Ausbreitung von Infektionen verhindern. Neben den regelmäßigen Tests und der wieder eingeführten Maskenpflicht sowie den bekannten Hygieneregeln (AHA-L) haben wir das Infektionsgeschehen jeder einzelnen Schule in Sachsen jeden Tag im Blick und können so schnelle Entscheidungen treffen. Das geht von Quarantäne einzelner Personen, ganzer Klassen bis hin zu temporären Schulschließungen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  22. Mama12 2 Jahren vor

    1. Warum gibt es nach wie vor keine Tests in Kindertagesstätten?

    2. Was soll der 1,5m Abstand bringen? Das Virus wird über Aerosole übertragen, nicht über Tröpfcheninfektion.

    3. Wann wird es Luftfilter an Schulen geben?

  23. PhilippMoosdorf 2 Jahren vor

    Wie sollen Erwachsene mit den Kindern Solidarität zeigen können, wenn die Impfquote so niedrig wie in Sachsen ist? Wie kann man verantwortungsvolles Verhalten von Erwachsenen im Freistaat erwarten, wenn ein großer Teil der Bevölkerung hier die Pandemie noch nicht einmal ernst nimmt?
    Das geht mit Verlaub völlig an unseren sächsischen Realitäten vorbei. Genauso wie der Schritt, die Schutzmaßnahmen für die Überlastungsstufe kurz vor Erreichen eben dieser zu streichen.
    Aber wie schon im letzten Jahr, so wird auch 2021 das SMK von der Realität eingeholt werden – und dann geht es halt wieder direkt in den Lockdown.

  24. Fragensteller 2 Jahren vor

    Liebes SMK,
    ich begrüße es, dass die Schulen nicht wieder geschlossen werden. Skandinavische Länder, Schweiz, Frankreich und GB haben damit zuletzt bereits gute Erfahrungen gemacht, d.h. weder Lehrkräfte noch Schüler sind dort massiv und reihenweise erkrankt.

    Jedoch fehlt mir eine Frage bzw. Antwort: Auf welcher WISSENSCHAFTLICHEN Grundlage wurde der Passus Wechselunterricht aus der neuen Verordnung nun auf einmal gestrichen und warum behält man bei aktuellen Inzidenzen von über 600 nicht 3x testen bei, wenn in vielen weiterführenden Schulen noch 80% der Kinder und Jugendlichen ungeimpft sind (was schlicht der Fall ist)?

    Zudem ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass Geimpfte nicht testen müssen, da nun jeder verstanden haben sollte, dass die Impfung nicht so sicher ist, wie man annahm. Es schützt vielleicht vor dem Tod (auch das nicht 100%), aber Geimpfte können weiterhin ansteckend sein und sind damit eine „stille Gefahr“ im Schulbetrieb, v.a. symptomfrei. Machen wir uns nichts vor, in Pausen haben viele Schüler die Maske auch innen ab, im Sport gilt eh keine Pflicht und in schlecht belüftbaren Sporthallen 90 min lang 20-30 Kids ohne Maske = bei einer nicht erkannten Person (geimpft oder falsch negativer Test) hat man wenige Tage danach ganz viele Fälle.

    Es bleibt bei vielen das Gefühl und der Eindruck, dass man seitens des SMK wie schon 2020 die Schulen auf Biegen und Brechen aufhalten will und dann auf einmal doch Hals über Kopf (siehe Dez. 2020 bei Inzidenzen, die ähnlich hoch waren wie jetzt) komplett dicht gemacht hat, weil ein Gesamtkonzept fehlt. Das merkt man schon daran, dass der Wechselunterricht jetzt einfach gestrichen wird ohne wissenschaftliche (aus Sicht von Virologen, Kinderpsychologen, Sportmedizinern abgewogen usw.) Begründung.

    MfG

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Fragensteller,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu gern meine Antwort beachten, die ich Grundschullehrerin gab:

      „Der Wegfall des Wechselunterrichts ist ein klares Bekenntnis für das Recht der Kinder auf Bildung und soziale Teilhabe. Kinder haben sich während der Pandemie immer wieder solidarisch gezeigt und mussten Schul- und Kitaschließungen ertragen. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Erwachsenen Solidarität zeigen und die verschärften Regeln im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst einhalten, damit Kinder Schulen und Kitas uneingeschränkt besuchen können.

      Auch ohne den Wechselunterricht haben wir wichtige Schutzmaßnahmen, die den Schulunterricht absichern und eine Ausbreitung von Infektionen verhindern. Neben den regelmäßigen Tests und der wieder eingeführten Maskenpflicht sowie den bekannten Hygieneregeln (AHA-L) haben wir das Infektionsgeschehen jeder einzelnen Schule in Sachsen jeden Tag im Blick und können so schnelle Entscheidungen treffen. Das geht von Quarantäne einzelner Personen, ganzer Klassen bis hin zu temporären Schulschließungen.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler