Aktuelle Regelungen im Kita-Bereich: Was ist zu beachten?

Aktuelle Regelungen im Kita-Bereich: Was ist zu beachten?

Regelbetrieb, eingeschränkter Regelbetrieb, Notbetreuung: Welche Regelungen gelten aktuell für den Kita-Bereich? Wir geben einen Überblick.

Wie ist das Zutrittsverbot geregelt?

Zutrittsverbote gemäß § 23 Abs. 4 der Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Mai 2021 bleiben  bestehen. Personen ist der Zutritt zum Gelände von Kindertageseinrichtungen untersagt, wenn  sie nicht zweimal wöchentlich durch einen Test nachweisen, dass keine Infektion mit SARS- CoV-2 besteht.

Die betreuten Kinder sowie die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen in den Kindertageseinrichtungen sind von dem Zutrittsverbot ausgenommen. Sie dürfen sowohl das Außengelände als auch das Gebäude ohne Testnach weis betreten.

Die Bring- und Abholsituationen sind so zu gestalten, dass ein längerer Aufent halt im Gebäude und auf dem Außengelände vermieden wird.

Das Zutrittsverbot gilt nicht für die Kindertagespflege.

Was gilt bei längeren Aufenthalten?

Bei längeren Aufenthalten im Gebäude und auf dem Außengelände der Kindertageseinrichtung über die Bring- und Abholsituation hinaus – wie zum Beispiel bei Eingewöhnungsprozessen oder Aufnahme- und Entwicklungsgesprächen – greift das Zutrittsverbot. Das heißt: Die jeweilige Person muss zweimal wöchentlich einen Test nachweisen.

Welche Testnachweise gelten als zulässig?

Zulässig sind:

  • Testnachweise von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus- Testverordnung (Teststellen und Testzentren),
  • ein Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist,
  • ein Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal oder unter

Alle Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.

Was gilt für Geimpfte und Genesene?

Personen mit vollständigem Impfschutz oder genesene Personen sind getesteten Perso nen gleichgestellt. Dies bedeutet: Genesene oder geimpfte Personen sind von der Verpflichtung, sich zweimal pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen, befreit  und für sie besteht kein Zutrittsverbot für die Kindertageseinrichtungen.  Dies gilt für alle Personen gleichermaßen und damit insbesondere auch für Beschäftigte im pädagogischen Bereich ebenso wie für Eltern oder sonstige Dritte, sofern bei diesen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auftreten oder eine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen ist.

Weitere Informationen etwa zum Hygienekonzept, zum Gesundheitszustand und zu Abstandsregeln gibt es auf dem Sächsischen Kita-Bildungsserver in den aktuellen Handlungsempfehlungen zum Betrieb von Kitas und Kindertagespflegestellen.

Hier gibt es einen tabellarischen Überblick zu den Regelungen für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

4 Kommentare

  1. Privat 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,

    Was ist denn für den Fall vorgesehen, daß die Inzidenz auf NULL absinkt? Werden die Maßnahmen dann automatisch beendet?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Privat,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zu den Maßnahmen, die ab kommender Woche gelten werden, informieren wir zeitnah. Bis dahin möchte ich noch um ein wenig Geduld bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Sina 3 Jahren vor

    Was gilt denn als längerer Aufenthalt? Man ist mitunter 10 min im Gebäude. Reines Abholen und Bringen funktioniert in der Kita kaum. Manche Kinder brauchen zum Verabschieden länger und dann ist der Erwachsene doch mitunter länger als 15min im Gebäude.

    Ich bin nicht glücklich, das jeder ungetestet dort rein darf. Manche Eltern schaffen es einfach nicht für die kurze Zeit die Maske richtig zu tragen. Mir geht das insgesamt alles zu schnell mit den Lockerungen. Noch dazu, wo es bei steigenden Zahlen ja auch keine wirkliche Notbetreuung mehr gibt. Kaum Impftermine noch dazu.

    Da stellt sich mir immer mehr die Frage, wie gefährlich Corona nun tatsächlich ist, wenn hier leichtsinniger Weise alles wieder öffnet.

    Die Tests der Eltern wären ein wichtiges Feedback für die Erzieher gewesen.

    • besorgte Eltern 3 Jahren vor

      Bitte Entschuldigen Sie meine Meinung:
      Aber Eltern und besonders die Kinder sind die am meisten gegängelte Menschengruppe in dieser „Pandemie“!
      Bevor man Kinder und deren Eltern mit allerlei Regeln und Pflichten belegt, sollten meiner Meinung nach wennschon erstmal ! alle ! Erwachsenen ran. Und dann weitersehen! Ich finde es nicht gut, die Schwächsten in der Gesellschaft – und das sind nicht nur die Alten – zu gängeln oder alleinig mit vielen Regeln zu bedenken.