Wie sieht der Schulbetrieb im neuen Schuljahr 2020/21 aus? Kultusminister schreibt an Eltern

Wie sieht der Schulbetrieb im neuen Schuljahr 2020/21 aus? Kultusminister schreibt an Eltern

In einem Brief hat sich Kultusminister Christian Piwarz an die Eltern von Schülerinnen und Schülern gewandt. Darin gibt er einen Überblick zu den Maßnahmen, die im neuen Schuljahr an den sächsischen Schulen gelten.

Das Schuljahr 2020/2021 wird von besonderen Herausforderungen begleitet sein, stellt Kultusminister Christian Piwarz in seinem Brief an die Eltern fest und wirbt gleichzeitig für einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. „Sie wissen, wie wichtig Schule ist. Schule ist für Ihre Kinder Lern- und Lebensort, an dem sie mit anderen in Kontakt kommen, Freunde treffen, lernen und soziale Kompetenzen entwickeln. Kinder und Jugendliche brauchen Tagesstruktur und Normalität. Sie haben das Recht auf Bildung, das Recht auf die bestmögliche Wissensvermittlung und Kompetenz­entwicklung und sie brauchen ihre Freunde. Ich bin überzeugt, dass dies nur durch den täglichen Unterricht in der Schule vollumfänglich gewährleistet werden kann“, so Kultusminister Christian Piwarz in seinem Brief an die Eltern.

Werden Schülerinnen und Schüler nach den geltenden Stundentafeln und Lehrplänen unterrichtet?

Ja. Alle Schülerinnen und Schüler werden in ihren Klassen und Kursen nach den geltenden Stundentafeln und Lehrplänen an fünf Tagen pro Woche unterrichtet. Der Unterricht soll so normal wie möglich gestaltet und Einschränkungen für Schülerinnen und Schüler auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.

Wie können mögliche Lerndefizite aus dem vergangenen Schuljahr abgebaut werden?

Zur Vorbereitung des neuen Schuljahrs wurden in allen Schulen die individuellen Lernstände in den einzelnen Fächern erfasst. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Stoffverteilung für das neue Schuljahr entsprechend angepasst, um die relevanten Lerninhalte aufzuholen. Den Pflichtlernbereichen und dem Pflichtunterricht kommt im schulischen Leben vorerst höchste Priorität zu.

Gilt die Schulbesuchspflicht?

Ja, es besteht grundsätzlich die Schulbesuchspflicht für alle Schülerinnen und Schüler.

Was gilt für Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören?

Eine Befreiung von Schülerinnen und Schülern vom Präsenzunterricht aufgrund eines erheblichen gesundheitlichen Risikos ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten dann ein Angebot für häusliche Lernzeit.

Welche Hygienemaßnahmen gelten?

  • Die Schule darf nicht von Personen betreten werden, die nachweislich mit SARS­CoV-2 infiziert sind oder Symptome (Husten, Fieber, Durchfall, Erbrechen) zeigen.
  • Zeigen Schülerinnen und Schüler an mehr als zwei Tagen hintereinander Symptome, die auf SARS-CoV-2 hinweisen, ist der Zutritt erst zwei Tage nach letztmaligem Auftreten der Symptome gestattet.
  • Wer die Schule betritt, hat sich unverzüglich die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren.
  • Unterrichtsräume und regelmäßig genutzte Räume sind täglich mehrfach zu lüften.

Zusätzlich gilt das Hygienekonzept der Einrichtung.

Wo muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden?

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für die Schülerinnen und Schüler im ÖPNV und damit auch im Schulbus erforderlich.

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter legt im Rahmen des Hausrechts fest, in welchen Situationen im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen­-Bedeckung zu tragen ist. Es besteht keine Pflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer, eine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht zu tragen. Sie kann freiwillig getragen werden.

Muss in den Klassenräumen der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden?

Nein. Im Regelunterricht kann der Abstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer nicht eingehalten werden. „Ich kann verstehen, dass ein Teil der Eltern, Schüler und Lehrkräfte diese Lernsituation beunruhigt oder große Sorge bereitet“, schreibt der Minister dazu in seinem Brief, verweist aber auf Studienergebnisse der Universitätskliniken. Studien der Dresdner und Leipziger Universitätskliniken haben in Sachsen unabhängig voneinander nachgewiesen, dass sich Schulen weder vor dem Lockdown noch nach der Wiedereröffnung zu Hotspots entwickelt haben und Kinder wenig am Infektionsgeschehen teilnehmen. Die Untersuchungen werden fortgesetzt. „Wir werden auch zukünftig sensibel und verantwortungsbewusst Abwägungen treffen“, sichert der Minister zu.

Welche weiteren Maßnahmen gelten vor Ort?

Die Schulleiterinnen und Schulleiter haben gemeinsam mit ihren Lehrerkollegien das Schuljahr 2020/2021 gut vorbereitet. Sie treffen die Entscheidungen für die Organisation des Schulbetriebs in der Corona-Zeit entsprechend der unterschiedlichen personellen und räumlichen Gegebenheiten vor Ort.

Was passiert bei Schulschließungen?

Schulschließungen sind im Fall einer Verschärfung des Infektionsgeschehens nur die allerletzte Maßnahme. Über die einzelnen Maßnahmen zum Infektionsschutz entscheiden grundsätzlich die örtlichen Gesundheitsämter der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte. Unabhängig von den allgemeinen Fallzahlen werden die Gesundheitsämter über die 14-tägige Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuung entscheiden, wenn sich an einer Einrichtung bzw. benachbarten Einrichtungen Infektionen konzentrieren (lokaler Hotspot). Weitere Informationen gibt es im Vier-Stufen-Plan.

Wie wird der Unterricht in Zeiten möglicher Schulschließungen organisiert?

Das Staatsministerium für Kultus hat gemeinsam mit dem Landesamt für Schule und Bildung die zentralen digitalen Dienste des Freistaates Sachsen für mögliche Schulschließungen weiterentwickelt. Zusätzliche Bildungsinhalte wie digitale Arbeitsblätter, interaktive Filme und Materialien zur Unterrichtsvorbereitung stehen außerdem zur Verfügung. Auch das Informations-, Fortbildungs- und Unterstützungsangebot für den digitalen Unterricht – auch auf Distanz – ist ausgebaut worden.

Hier gibt es den Elternbrief.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

8 Kommentare

  1. Richter 4 Jahren vor

    Guten Tag,

    bereits die ersten Tage an Schule zeigen eine große Unsicherheit bei uns Eltern: Wann muss ich mein Kind zu Hause lassen? Was bedeutet das Hygienekonzept an der Schule/ des Hortes tatsächlich?

    1. Stellt das Hygienekonzept meiner Schule sicher, dass bei einem auftretenden Corona-Fall nur eine Klasse in Quarantäne geschickt wird oder wird es so sein, dass es zu einer kompletten Schulschließung kommt?

    2. Wann und wie lange muss ich mein Kind mit welchen Symptomen zu Hause lassen?

    Leider kenne ich keine Schule, die in irgendeiner Weise den Eltern gegenüber ihre aktuelleS Hygienekonzept begründet hat und auch dessen Konsequenzen aufgezeigt. Das macht uns Eltern tatsächlich hier und da recht ärgerlich, da letztlich wir die Konsequenzen mittragen.

    Toll wäre ebenfalls, wenn es wie jetzt in Berlin geschehen einige Vorgaben für Krankheitsfälle gibt, damit Eltern wie Pädagogen etwas mehr Entscheidungssicherheit im Alltag haben: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/

    Herzliche Grüße
    Richter

  2. R.N. 4 Jahren vor

    Ich arbeite an einer Schule und tue meine Arbeit gern. Wegen gesundheitlicher Einschränkungen kann ich keinen MNS tragen. Mehrmals am Tag werde ich darauf von anderem Personal darauf hingewiesen, im Schulgebäude eine Maske zu tragen. Muss ich Angst haben, dass ich Verbot bekomme, die Schule zu betreten? Es sollte doch respektiert werden, wenn man keine Maske tragen kann, oder?!
    Dringend bitte ich um Antwort, welches Verhalten diesbezüglich vom Ministerium angeraten wird.
    Vielen Dank!

    R.N.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo R.N.,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wenn Ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, dann legen Sie der Schulleitung das ärztliche Attest vor. Sprechen Sie noch einmal mit der Schulleitung. Entsprechend des Hygienekonzepts der Schule und mit der Vorlage des Attests wird dann sicher eine Lösung gefunden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. Mutter aus Leipzig 4 Jahren vor

    Guten Tag,
    an unserer Grundschule habe ich festgestellt, dass die Lehrer den Hygieneplan – wie Lüften nach 30 Minuten – nicht ausreichend kennen und auch nicht wirklich umsetzen, auch den Hinweis darauf nicht ernstnehmen. Wir Eltern mussten unterschreiben, dass wir den Hygieneplan zur Kenntnis genommen haben. Wie ist das bei den Lehrkräften?
    Ich bin auch eigentlich davon ausgegangen, dass zumindest in Situationen, die ohne Probleme Abstände ermöglichen zB Sprechen mit Kindern oder Eltern auf dem Hof oder auf dem Gang die Abstände aus Rücksichtnahme eingehalten werden. Das ist aber nicht der Fall. Wieso gibt es keinen Hinweis darauf in den neuen Papieren? Unsere Lehrerin fasst den Kindern ins Gesicht, um die Masken zurecht zu rücken und spricht/schreit sie in 20 cm – Distanz an. Ich finde, das sind vermeidbare Nachlässigkeiten, die wir uns alle nicht leisten können.
    Viele Grüße aus Leipzig

  4. ober 4 Jahren vor

    Es ist sehr schön zu lesen, wie die Politik uns weiter mit einer vermeintlichen Coronapandemie gängelt. Trotz der vom FS Sachsen in Auftrag gegebenen Studie, dass durch die Schulkinder hier in Sachsen defakto Null Risiko entsteht, beharren Sie auf diese Massnahmen. Ferne ist nirgends definiert wann die Massnahmen nun endgültig beendet werden.

  5. Anne Jakob 4 Jahren vor

    Guten Morgen,
    in der Schule meiner Tochter wurde beschlossen, dass Lehrer/innen, die zur Risikogruppe gehören, den Schüler/innen anordnen können, in deren Unterricht Maske zu tragen. Unabhängig davon, dass es sicher ein Zeichen der Solidarität und Höflichkeit wäre, in diesen Fällen freiwillig eine Maske zu tragen, möchte ich gern wissen, ob diese von der Schule festgelegte Verpflichtung so in Ordnung ist? Ich verstehe Punkt 3.3 der Allgemeinverfügung nämlich so, dass schulinterne Regelungen sich nur auf das Tragen von Masken außerhalb des Unterrichts beziehen dürfen.
    Besten Dank!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Anne Jakob,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Es besteht in Sachsen keine Maskenpflicht im Unterricht. Es kann sein, dass manche Schulleitungen angesichts der Urlaubsrückkehrer in den ersten Tagen des neuen Schuljahres das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, auch im Unterricht, vorschreiben. Das ist möglich, darf aber keine dauerhafte Maßnahme sein.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  6. Berit 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich finde die Regelungen zum Unterricht widersprüchlich zu den sonstigen getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.
    Heute war der 1. Schultag. Ich unterrichte an einem Beruflichen Schulzentrum und habe es nicht mit Kindern zu tun, die angeblich keinen Beitrag zur Verbreitung des Virus leisten.
    In meiner Klasse gab es eine große Verunsicherung, weil weder Abstand gehalten werden kann noch Maskenpflicht besteht. Die Schüler/innen kommen aus unterschiedlichen Gegenden und verschiedenen Betrieben. Dort sind strenge Regelungen im Umgang mit Kunden und anderen Kontaktpersonen.gegeben.Wer sich nicht daran hält, hat entsprechende Konsequenzen zu tragen.
    Es ist nicht zu erklären, warum in Schulen die Gefahr der Verbreitung des Virus als kaum gegeben dargestellt wird. Studien aus anderen Ländern (z.B. Israel) bzw. anderer Experten kommen zu anderen Erkenntnissen.