Zum 1. Januar 2026 ist die sogenannte »Aktivrente« in Kraft getreten. Sie ermöglicht es allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen, wenn sie freiwillig über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Was bedeutet das für Lehrkräfte? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
In Sachsen werden immer wieder Vertretungslehrkräfte gesucht, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Für Lehrerinnen und Lehrer im Rentenalter gibt es jetzt einen guten Grund, ihren Job fortzuführen.
Wofür ist die Aktivrente gedacht?
Die Aktivrente dient vor allem der Bekämpfung des Fachkräftemangels und wirkt den Folgen der demografischen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt entgegen.
Lohnt sich die Aktivrente für mich?
Für den Fall einer vorübergehenden Rückkehr in den aktiven Schuldienst wird durch die mit der Einführung des Steuerfreibetrages verbundene Erhöhung des Nettoverdiensts ein Einsatz als Vertretungskraft finanziell noch attraktiver.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Die Aktivrente gilt nicht für Selbständige, Minijobber sowie Beamtinnen und Beamte.
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Weitere Informationen zum Thema Vertretungslehrkräfte stehen auf unserer Webseite bereit.
